Verteidigungsministerin plant Abschied von früherer Pensionierung von Soldaten
Soldatinnen und Soldaten sollen künftig im gleichen Alter wie andere Staatsdiener in den Ruhestand gehen und nicht mehr wie bisher je nach Dienstgrad früher pensioniert werden. Das Verteidigungsministerium plant dafür bis 2023 den Abschied von der bisherigen besonderen Altersgrenze für Soldaten, wie aus einem internen Papier zur Personalstrategie hervorgeht. Ministerin Ursula von der Leyen reagiert damit auf die Probleme der Truppe, genügend Personal für eine einsatzbereite Bundeswehr zu stellen.
Über das Strategieprogramm 2025 zur Umsetzung der Personalstrategie der Bundeswehr hatten zuerst die Stuttgarter Nachrichten berichtet (Link aus bekannten Gründen nicht). Das Papier wurde zeitgleich mit der neuen Personalstrategie der Bundeswehr am 1. Dezember in Kraft gesetzt. (Der absehbare Abschied von der besonderen Altersgrenze ist hier vor allem in den Kommentaren schon mehrfach thematisiert worden; die offizielle Grundlage dafür war aber bislang nicht öffentlich bekannt.)
Der Teil, der hier vermutlich die meisten interessieren dürfte, ist im Teil Lebensarbeitszeit des Strategieprogramms enthalten:
Ist-Zustand: Der militärische Personalkörper der Bundeswehr zeichnete sich in der Vergangenheit durch eher kurze Verpflichtungszeiten und einen hohen Regenerationsbedarf aus, der auch gedeckt werden konnte. Inzwischen bedarf es jedoch einer Vielzahl an unterschiedlichen Personalbindungsmaßnahmen, um den Bedarf decken und die Einsatzbereitschaft sicherstellen zu können.
Soll-Zustand – Ziel: Der Dienst für lebensälteres Personal ist durch eine vielseitige Einsetzbarkeit und individuelle lebensphasenbezogene Werdegänge bzw Personalentwicklungsangebote neu gestaltet.Nutzen: Die Personalbindung ist über einen längeren Zeitraum gewährleistet und unterstützt dadurch die Personalbedarfsdeckung.
Durch erweiterte Karriereperspektiven, altersabhängige Fähigkeitsprofile sowie neue Möglichkeiten der Statusmobilität werden den Beschäftigten der Bundeswehr attraktive Angebote unterbreitet. Dem Erhalt der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft einer bzw. eines jeden einzelnen wird dabei Rechnung getragen.
Den allgemeinen gesellschaftlichen Erwartungen an die Lebensarbeitszeit und deren Trends wird entsprochen.
Endergebnis: Die Personalführung nutzt bei Soldatinnen und Soldaten regelmäßig und bedarfsorientiert die vorhandenen Zurruhesetzungsmöglichkeiten.
Werdegänge sind lebensphasenbezogen und altersgerecht unter besonderer Berücksichtigiung des Erhalts der körperlichen und geistigen Einsatzbereitschaft ausgestaltet, z.B durch Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements bzw. der medizinischen Begutachtung.
(…)
Erfolgskriterien – Im Einzelnen:
• Vakanzen können durch die Nutzung der flexiblen Zurruhesetzungsmöglichkeiten aufgefangen werden.
• Anforderungsprofile sind insbesondere in gesundheitlicher Hinsicht und zur Berücksichtigung individueller Erfahrungen bedarfsabhängig angepasst.
• Die einzelnen Betroffenen, insbesondere Erfahrungsträgerinnen und Erfahrungsträger, verbleiben länger im System Bundeswehr. (…)
Umsetzung: Die Maßnahmen werden u.a. im Kontext der Trendwende Personal umgesetzt.
Maßnahmen zur flexiblen und bedarfsgerichten Anwendung der Zurruhesetzung von Berufssoldaten werden mit der 19. Legislaturpersiode wirkungsvoll beginnen.
Bis 2023 sollen die Soldatinnen und Soldaten schrittweise bis zur Allgemeinen Altersgrenze geführt werden. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen werden geschaffen.
Insgesamt handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der in 2016 beginnt, der sich aber im Fortschritt an der steigenden Lebenserwartung und dem demografischen Wandel orientieren wird.
• Vorlauf/Beginn: 2016 mit dem Personalstrukturmodell 2016 (x+7 Jahre als Mittelfristplanung bis 2023)
• 1. Umsetzung: zunächst 2018-2021 (nächste Legislaturperiode)
• 2. Umsetzung: ab 2022+ ff(Hervorhebung von T.W.]
Natürlich steht in diesem Papier auch noch mehr drin; das wird dann aber Thema eines gesonderten Eintrags werden müssen. Entscheidend ist, dass damit offizielle Politik ist, dass die besondere Altersgrenze schrittweise abgeschafft und ein generelles Pensionsalter von 62 Jahren nach Soldatengesetz an Stelle der bisherigen Altersgrenzen zwischen 42 und 62 Jahren eingeführt wird – das dürfte bei einigen Soldaten Einfluss auf ihre Lebensplanung haben.
(Archivbild: Soldaten des Artilleriebataillons 131 aus Weiden überwachen die Lage aus der Operationszentrale des Gefechtsstandes bei der multinationalen Übung Iron Sword 2016 in Litauen am 24.11.2016 – Bundeswehr/Jane Schmidt)
@MikeMolto
Das auch, genauso wurde aber jahrelang auch ausgebildet und nicht übernommen. Somit fällt man dank Pensionierungs/Verrentungswelle demnächst erstmal in ein fachliches Defizit.
Das Ergebnis ist bei „keine Anwärter“ oder „keinen übernommen“ für die Marine dasselbe Desaster und das fängt keine Industrie auf.
@Ben | 22. Dezember 2016 – 16:52
…auch diese Quelle spricht von einer durchschnittlichen Anhebung der Zurruhesetzung für UmP von 0,7 Jahren im „engen Dialog mit den Betroffenen“.
In der zitierten Textpassage steht aber noch ein wichtiges Wort und das ist „gegenwärtig“ !
Daneben ist der Titel der Vorschrift: Personalplanung 2017 d.h. im nächsten Jahr wird das Ding fortgeschrieben. Hier habe ich mittlerweile das Gefühl, das der Spruch gilt: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
Auf mich bezogen (gegenwärtige Pensionierung 2021) lese ich die Regelung so, das die UmP dann mit knapp 57 in Pension gehen sollen. Das wäre bei mir dann ein weiteres Plus von 2 Jahren und nicht 0,7 Jahre. Zur Belohnung überschreite ich dann auch die 8 Jahre TG für das Fernpendeln und es droht zusätzlich der Wegfall des TG.
@ Georg | 22. Dezember 2016 – 18:47
“ Zustimmung, jedoch wird die „Ausnahme“ seit 1961 angewandt, ist garantiert Gewohnheitsrecht,“
Bin kein Jurist, sondern ‚angelesener‘ Seemann, aber meiner Kenntnis nach gibt es ‚Gewohnheitsrecht‘ nur im Voelkerrecht…
Oder vielleicht im wilden Kurdistan, steinigen usw…
@ klabautermann, @ MikeMolto
Also ehrlich gesagt, kommt mir dieser Punkt der Diskussion schon ziemlich schräg vor.
Glaubt hier irgendjemand, dass die Soldaten seit 1961 ohne gesetzliche Grundlage vor der allgemeinen Altersgrenze für Soldaten in den Ruhestand geschickt worden sind ?
Also zum Nachlesen, § 45 Soldatengesetz:
https://de.wikipedia.org/wiki/Altersgrenze
und
http://www.buzer.de/gesetz/2246/a31686.htm
und die Übergangsvorschrift (ebenfalls ein Gesetz) bis zum Jahr 2023
hddps://www.gesetze-im-internet.de/sg/__96.html
@klabautermann
„Durchschnittlich ältere Gesellschaft ergibt eben eine durchschnittlich ältere Bundeswehrpersonalstruktur. “
Warum?
Wir hätten im Moment kein Problem Soldaten bei der Bw zu halten, tun es aber nicht.
Dass wir keine 300 000 Tausend Freiwillige mit hoher Qualifikation finden ist jedem klar.
Aber 3000 Tausend zusätzliche Uffz könnten wir schon bekommen, man will sie aber nicht!
Unser Nachwuchs im Bereich der BS-Fw könnten wir decken und um die geht es hier!
„Der Staat mit seinen Strukturen kann sich doch nicht von der gesellschafts-und sozialpolitisch relevanten Entwicklungen quasi abkoppen und so zum Staat im Staaate werden. “
Muss er ja nicht, denn er ist eben kein gespiegelter Arbeitsmarkt, sondern ein anderer.
BS Soldaten im Rang OFw-OStFw sind nicht mit dem Durchschnitt der abhängigen Beschäftigten zu vergleichen. Sie können max mit allen Meistern, staatlich gepr, oder ähnlichen Gruppen verglichen werden. Am Ende bleiben es doch Äpfel mit Birnen denn ein Lfz-Techniker-HFw ist eben nicht mit einem Meister bei der Lufthansa zu vergleichen….gar nicht.
@Insider – das zugrunde liegende PSPm 2016 bezieht sich ja auf einen Planungshorizont bis 2023 unter Berücksichtigung des Aufwuchses um 7.000 Stellen SaZ/BS. Die von mir auszugsweise zitierte Passage nebst Fußnote bezieht sich meiner Meinung nach ebenfalls auf diesen Zeithorizont – sprich eine Verlagerung der Dienstzeit für UmP BS um 0,7 Jahre ausgehend vom momentanen durchschnittlichen Alter der Zurruhesetzung; diese liegt jedoch bereits über der besonderen Altersgrenze, wie auch von Ihnen vorgerechnet.
Ich kann in den hier benannten beiden Dokumenten jedoch noch nicht erkennen, dass dies einen kontinuierlichen Prozess darstellen soll, der schlussendlich dahin führt, dass die Dienstzeit generell bis zum 62. Lebensjahr oder darüber hinaus verlängert werden soll – ich habe allerdings noch nicht das revidierte PSPm 2016 eingesehen.
@ TW
Leider hatte ich den ganzen Tag zu tun und daher Ihre Antwort erst jetzt gelesen. Ich habe beim Lesen des Threads nicht realisiert, dass Sie aus dem Originalpapier zitierten. Wenn die Ministerin auf einer Veranstaltung mit Standortältesten von ausschließlich freiwilligem Überschreiten der Besonderen Altersgrenze spricht und das Strategieprogramm 2025 das Gegenteil aussagt, dann geht es immerhin um die Frage ob die Ministerin bewusst die Unwahrheit gesagt hat.
TW’s Glaubwürdigkeit stand bei mir nicht in Frage.
@ MikeMolto
Gewohnheitsrecht gibt es nicht nur im Völkerrecht (z.B. Selbstbestimmungsrecht der Völker) sondern auch im Arbeitsrecht (betriebliche Übung). Richterrecht bewegt sich teilweise ebenfalls an der Grenze zum Gewohnheitsrecht.
@ klabautermann
Eine demographische Begründung lässt sich bei der Aufhebung der Besonderen Altersgrenzen kaum konstruieren. Diese demographische Begründung wurde 2009 beim Dienstrechtsneuordnungsgesetz bereits verwendet und hatte die Anhebung um zwei Jahre zur Folge.
Die Aufhebung der Besonderen Altersgrenzen läßt sich demographisch nicht begründen und mit ihrer Begründung aus dem Alterseinkünftegesetz, müsste die allgemeine Altersgrenze der Beamten dem Renteneintritsalter gemäß SGB VI angepasst werden??
Als ich 1976 eingetreten bin, lag gemäß SG die allgemeine Altersgrenze für Berufssoldaten bei 60 Jahren. Die besondere Altersgrenze war auch gegliedert. Ich glaube zu erinnern, dass die Berufsunteroffiziere und die Offz MilFD mit 52 nach Hause gehen durften – also zur Ruhe gesetzt werden konnten. Das war damals die Regel. Auch mich hat man u.a. mit dieser Option (als einer von wenigen Vorteilen des Soldatenberufes) damals zu ködern versucht. Ich bin aber nicht da drauf reingefallen – sondern auf das Märchen, als FlakKan GEPARD am modernsten Waffensystem des Heeres ausgebildet zu werden. Als ich dann am 01.10.76 in Regensburg bei Fla4 einrückte, stand ich vor dieser Ami-Krücke M42 Duster. Schlechter als alles, was die Wehrmacht gute 30 Jahre vorher schon hatte. Na ja – OT.
Hans Schommer
@schleppi „müsste die allgemeine Altersgrenze der Beamten dem Renteneintritsalter gemäß SGB VI angepasst werden??“
„das Lebensalter, in dem ein Beamter oder Angestellter in den Ruhestand versetzt wird. Die Altersgrenze wurde in Deutschland 1923 eingeführt. Anlass war der wirtschaftliche Druck der französischen Ruhrbesetzung. Für Bundesbeamte legt das Bundesbeamtengesetz derzeit die Altersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres fest, wobei Übergangsvorschriften für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1963 bestehen.“(Wikipedia)
Regelaltersrente-ab „1965 67 Jahre
ähh ja?!
@schleppi
Wenn ich sie richtig verstehe, dann ist die Aufhebung der Besonderen Altersgrenzen für BS ihrer Auffassung nach eigentlich überhaupt nicht begründbar; weder durch Demographie und deren Auswirkungen auf die Rentenformel, noch durch die Ankopplung der staatlichen Finanzierung des Alimentationsprinzips an diese Rentenformel in Form des Alterseinkünftegesetzes. Die besondere Altersgrenze ist quasi ein soldatisches Naturrecht, somit unantastbar und diese neue Personalstrategie ist eine perfide Form der Altersdiskriminierung der Bestandssoldaten der BW – überspitzt formuliert.
Das kann man so sehen, der Gesetzgeber (den wir als Parlamentssoldaten ja insbesondere in unsere Treuepflicht einschließen müssen/SCNR) sieht das imho anders – und ich ehrlich gesagt auch und ich habe seit 1971 alle „Tarifvertragsanpassungen“ als BS treu und tapfer ertragen.
Frohe Weihnachten !.
@Klabautermann
„Wenn ich sie richtig verstehe, dann ist die Aufhebung der Besonderen Altersgrenzen für BS ihrer Auffassung nach eigentlich überhaupt nicht begründbar“
Natürlich kann man Entscheidungen begründen aber ist das auch der Grund, die Ursache?
Nein, die Aufhebung der besonderen Altersgrenze hat ihre Ursach nicht in den von Ihnen beschriebenen Begründungen.
Warum gab es die besondere Altersgrenze?
Ist diese Begründung weggefallen?
Was unterscheidet die Belastung der Soldaten von heute unter A13 von den Generationen davor?
Was ist die Ursache für das Fehl an BS unter A13?
Warum benötigen wir jetzt mehr BS unter A13?
Was war die Begründung für die Entscheidung von TdM Soldaten mit 50 und früher zu pensionieren?
Was hat sich daran geändert?
Welchen Einfluss hat die Aussetzung der Wehrpflicht auf Nachwuchsgewinnung?
Gibt es nun mehr BS Stellen/Haushaltskarten unter A13?
Wenn die Älteren nun länger bleiben, können dann noch weniger BS werden?
Was hat dies alles mit Demographie, deren Auswirkungen auf die Rentenformel und mit der Ankopplung der staatlichen Finanzierung des Alimentationsprinzips an diese Rentenformel in Form des Alterseinkünftegesetzes zu tun?
NICHTS denn hätten wir alle Stellen besetzt hätte keiner an der besonderen Altersgrenze gedreht!
Die besondere Altersgrenze ist kein soldatisches Naturrecht, aber sie ist zum Vorteil der Bw und deren Schlagkraft geschaffen worden.
Natürlich kann man die allgemeine Altersgrenze einführen oder Soldaten bis 67 dienen lassen, doch am Ende muss es ein Vorteil für den Bund geben und das Vertrauen der Soldaten im Übergang geschützt werden.
Dass wir in der Zukunft Probleme bekommen werden Menschen in der Meisterebene zu werben und zu halten, ist in erster Linie der Akademisierung, der fehlenden Bekanntheit der Verwendungen/Möglichkeiten und der fehlenenden Attraktivität in manchen Verwendungen/Dienstorten geschuldet.
Das Mindeste was man von seinem Dienstherrn erwarten kann, ist dass er sich an die Gesetze hält und Änderungen mit einer anständigen Übergangszeit durchführt.
Ich habe als Grundlage meiner pers Planung § 45 SG und da steht:
Das durchschnittliche Zurruhesetzungsalter aller Berufssoldaten liegt ab 2024 um mindestens zwei Jahre über dem Zurruhesetzungsalter nach dem Stand vom 1. Januar 2007. Das Bundesministerium der Verteidigung berichtet hierüber alle vier Jahre dem Deutschen Bundestag, erstmals im Jahr 2018.
Wenn dies dann nach 2030 mit einem Übergang wieder angepasst wird, sollte es kaum ein Problem sein, denn dann werden wir auf Grund des sich verändernden Arbeitsmarktes (Automatisierung, Roboter, fehlender Absatz, Zusammenbruch Automobilindustrie, Verkleinerung der Bw uvm) evtl ausreichend Menschen haben welche bei der Bw als Meister (vergleichbar) dienen wollen. Oder Einstig bei A13 :-)) Ggf muss ja dann die Altersgrenze wieder gesenkt werden ;-)
@Elahan
„Warum gab es die besondere Altersgrenze?
Ist diese Begründung weggefallen?“
Ja, diese Begründung ist weggefallen, denn zur Verteidigung des vereinten Deutschland ist keine permanent verfügbare, einsatzbereite und schlagkräftige BW an der innerdeutschen Grenze nach Ende des Kalten Krieges begründbar und damit hat sich diese verteidigungspolitische „Vorteilsnahme“ in Form der Besonderen Altersgrenzen für BS erledigt – letztendlich aus den gleichen Gründen wie die Wehrpflicht. und der Zivildienst, Postbeamtentum etc.pp.,,,,,und eine Antwort auf ihre „A13-Belastungsargumente“ erspare ich mir lieber.
@Elahan
„….ab 2024 um mindestens zwei Jahre über dem Zurruhesetzungsalter nach dem Stand vom 1. Januar 2007….“ Tja, dieses „mindestens“ ist in der Tat die gesetzliche Vorgabe, es ermöglicht aber dem Bund eine aus betrieblichen Gründen (Gewährleistung eines „befriedigend“ funktionierenden Grundbetriebes) dieses Mindestziel in Sachen durchschnittliches Zuruhesetzungsalter zu überschreiten – völlig legal und legitim. Und falls die von Ihnen prognostizierten Entwicklungen eintreten, dann fährt man die BS-Quote eben wieder runter. Das ist allemal volkswirtschaftlicher als das ewige Wechselspiel mit Besonderer und Allgemeiner Altersgrenze.
@Klabautermann
zit:“Ja, diese Begründung ist weggefallen, denn zur Verteidigung des vereinten Deutschland ist keine permanent verfügbare, einsatzbereite und schlagkräftige BW an der innerdeutschen Grenze nach Ende des Kalten Krieges begründbar und damit hat sich diese verteidigungspolitische „Vorteilsnahme“ in Form der Besonderen Altersgrenzen für BS erledigt“
Wenn man Ihrer Argumentation nur einen Moment folgte, müßte man folgerichtig die Bw insgesamt abwickeln.
Deutschland hat sich international verpflichtet z. B. 2 mech Div aufzustellen und nach Vorbereitung einsatzfähig und durchhaltefähig bereit zu halten.
Ich bin weit davon entfernt Soldat für einen Beruf „sui generis“ zu halten, aber eine „verteidigungspolitische Vorteilsnahme“ in der besonderen Altersgrenze zu sehen leugnet den Bedarf und Zweck von Streitkräften.
Die Maßnahme reiht sich ein in eine fatale Reihe von Entscheidungen, die eine Erfüllung des verfassungsmäßigen (Kern-) Auftrags der Streitkräfte „Schutz D und seiner Bürger“ gefährden, statt erleichtern.
Die zunehmende Angleichung der Streitkräfte an andere Zweige der Bundesverwaltung ist ein Irrweg.
Richtig wäre eine straffere Struktur (Demographiefestigkeit!) mit personellen und materiellen Reserven. Und eine konsequente „up or out“ Personalstrategie besonders für Offiziere und Unteroffiziere. Eine durchschnittliche Verpflichtungszeit von Mannschaften(!) über 10 Jahre, schafft zwar einen Kern von gutausgebildeten Soldaten, löst aber nicht das Problem der Durchhaltefähigkeit und produziert zu wenige Reservisten.
@ klabautermann
Ich bin überrascht über ihre Argumentationslinie.
Das die besondere Altersgrenze für Soldaten etwas mit der Landesverteidigung von 1961 zu tun hatte kann ich nicht erkennen. Damals wie heute sind einsatztaugliche Streitkräfte in einem politsch festgelegten Umfang notwendig.
Zur Sondersituation von 1961 sei gesagt, dass damals viele kriegsgediente Soldaten bei der Bw waren. Die hatten einen erheblichen Teil ihrer Lebenszeit im Krieg verbracht, der sicherlich ihre durchschnittliche Lebenserwartung verkürzt hatte. Insofern könnte man von einer Sondersituation in der Aufbauphase der Bw sprechen.
Nun sind aber seit 1961 mittlerweile 55 Jahre vergangen und die Verhältnisse bezüglich der kriegsgedienten Personalstruktur haben sich schon längst wieder geändert. Im Gegenteil mittlerweile gibt es wieder eine einsatzgediente Personalstruktur, wo es aus Fürsorgegründen angebracht wäre, die Besonderen Altersgrenzen auf den Stand von 2009 zu belassen. Also eher ein verstärktes Argument für die besondere Altersgrenze als dagegen.
Natürlich gibt es nach wie vor viele Soldaten, die sich beim Erreichen der Besonderen Altersgrenze der besten Gesundheit erfreuen. Dies ist ja auch wünschenswert (wer will schon krank in Pension gehen ?). Ein Teil von ihnen will sicherlich gerne freiwillig länger dienen. Um diese Klientel geht es jedoch gar nicht.
Um es auf den Punkt zu bringen, aufgrund einer absolut verfehlten Personalpolitik der letzten 25 Jahre fehlen der Bw Spezialisten in den Dst-Graden HptFw – Hptm MilFD.
Da man keine Anstalten macht, diese Spezialisten mit tauglichen Konzepten zum freiwillig länger dienen zu bewegen, versucht man es jetzt mit Zwang.
Also etwas was man in ihrer Seemannsprache wohl „schanghaien“ nenne würde. Das diese Vorgehen gegen die Pflicht zur Fürsorge des Dienstherrn gemäß § 31 SG verstößt, ist wohl eindeutig.
@klabautermann: ++++++1
Der „Neider“ muss beim lesen der letzten gefühlt 200 Posts für sich feststellen: 80% beinhalten „ICH“ „kann ICH nicht nachvollziehen“, „trifft MICH“ – wenn ich der Neider bin, sind das die Beiträge derer, die anscheinend nur wegen der früheren zur Ruhe gesetzt werden wollten um sich über die Doofen zu freuen, die es sich im Zivillleben bis 65/67 gut gehen lassen.
Man kann es drehen und wenden wie man möchte: Die Begründung für die Abschaffung der besonderen Altersgrenze ist hanebüchen, folgt jedoch der Klabautermannschen Begründung, da die Bundeswehr ganz offenkundig nicht mehr der Verteidigung dienen und seitens ihrer (Personal-) Struktur konsequent darauf ausgelegt sein soll, sondern anderen, diffusen Gedankengängen zu folgen scheint.
Wenn schon seitens aktiver und pensionierter Soldaten die Tatsache negiert wird, dass der Soldatenberuf ein Beruf sui generis ist – wie auch der des Arztes oder der des Feuerwehrmanns – dann braucht man sich über nichts mehr zu wundern. „Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen“, das war einmal.
@diba
Na ja, Verteidigungspersonalbewirtschaftung ist natürlich für „Betroffene“ ein verdammt schwer zu schluckender Brocken. Da verschließt man eben ganz gern die Augen vor den größeren volkswirtschaftlichen Zusammenhängen, bzw. grundgesetzlichen und haushaltsrechtlichen Zwängen – ist halt menschlich.
Es ist halt schwer zu begreifen, dass Vater Staat ja nicht spart, wenn er einen BS beim Erreichen der Besonderen Altersgrenze mit 70+% pensioniert, sondern er zahlt drauf, denn der Dp muß ja nun weiter zu 100% alimentiert werden. Wenn also grundsätzlich die Besondere Altersgrenze greift, dann muß der Steuerzahler ja irgendwie dieses permanente, strukturelle Alimentations-Delta von ca. 70% der Kosten pro BS-Dp tragen – und da kommt nun die Schuldenbremse ins Spiel….aber das führt nun hier und heute zu weit.
@Georg und @Hans Dampf
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass sie der romantisch-nostalgischen Wunschvorstellung einer BW als Kalter-Krieg-Zeitkapsel nachhängen.
Dann lesen sie doch einmal bitte diesen Wiki-Artikel:
https://de.wikipedia.org/wiki/Alimentationsprinzip
Wenn sie dann immer noch der Meinung sind, dass die „klabautermann’schen Zusammenhänge“ quasi aus der Luft gegriffen sind, dann kann ich ihnen auch nicht mehr helfen.
1970 eingezogen wurde mir die bsondere Altersgrenze dargestellt als ein Mittel zum „Schlankhalten“ des Personalkörpers. Mit Mitte 20 schien es mir, einige Kameraden mit Mitte 30 ließen nach einem anstrengende OvWA oder ein paar Nachtschichten in der Waffensysteminstandsetzung am Radargerät. Auch sah ich das bei Lehrgangsteilnehmern. Mit Mitte 30 sah ich das schon mal bei mir selbst und deutlich bei einigen Kameraden Mitte der 40, z.B. wenn man die nachts anrief. Motivationsprobleme konnte ich auch hören bei Gepsrächen, seien froh wenn pensioniert, das sei nicht mehr die Bundeswehr in die sie mal eingetreten, der Umgang mit ihnen sei unerträglich. Anderen wurde die Verwendung schon mal langweilig nach ein paar Jahren. Ich habe aber niemanden in Erinnerung, der als Motiv für das Einreichen des Berufssoldaten die besondere Altersgrenze war. angab. Solche Unterhaltungen fürhte man natürlich beim Beer Call.
„Sui Generis“ ist keine Tatsache, sondern eine philosophische Betrachtung und auch in der militärischsoziologischen Diskussion nicht unumstritten – also alles andere als eine Tasache. Totschlagargumente reizen mich vom Grundsatz her zum Widerspruch.
Für mich ist in der Verfolgung der Beiträge aber interessant, wie „sui generis“ gern für persönliche Sonderrechte herangezogen wird, die unbestritten sich aus der beabsichtigten Änderung erzeugten Nachteile dann aber gern wieder mit der Alimentsationspflicht des Staates abgelehnt werden.
Witzig für mich ist hier, dass ich als bekenndend monetär zu motivierender für die Ideale argumentiere und die „sui generiker“ plötzlich mit persönlich begründeten Argumenten kommen (nur Koffer scheint sich hier treu zu bleiben – beispielhaft!).
Auch ich bestreite nicht, dass für bestimmte Verwendungen nur der fitte, dynaschie Soldat in Frage kommt, und das hängt bis zu einem gewissen Grad auch mit dem Alter zusammen. Aber klar ist auch, dass das nicht auf alle Soldaten und immer zutrifft. Grad die „alte Garde“, die immer nur geübt hat (dieser idiotischen Spruch vom “ … nicht kämpfen zu müssen …“ ist ja alles andere als „sui generis“) hängt sich hier aus meiner Bewertung am weitesten aus dem Fenster, ich sag nur „früher“ … jaja.
Nach meiner Ansicht, lassen sich ein höheres Zurruhesetzungsalter sehr wohl mit Anforderungen vereinbaren. Es kommt auf die Ausgestaltung und Umsetzung an. Da kommt es dann zu den zu Recht angemerkten Härten, zugestanden. Aber auch das ist nicht sui generis. Diese Härten hat auch der Arbeitnehmer, dessen Firma zusperrt und keine andere Arbeitsstelle im Umfeld existiert – das passt auch nicht in dessen Lebensplanung und er hat nicht die soziale Absicherung, die wir Soldaten geniessen.
Genug für den letzten Arbeitstag vor Weihnachten – uups, während der „DienZeit“ geschrieben, auch das geht nicht bei jedem Beruf ….
Ich wünsche allen Mitforisten ein Schönes Fest und auf neue gute, interessante, ausführliche, fundierte Diskussionen im Neuen Jahr (wobei ich Weiss, dass auch sich wiederholende, schlechte, langweilige, langatmige und oberflächliche dabei sein werden).
Diese „sui generis“-Diskussion kann man wohl mit einem Adenauer-Zitat klären, dass die Intention der Bundeswehr aus meiner Sicht gut darstellt:
„Nicht zuletzt unter der Einwirkung der Technik wird das Soldat-Sein zu einem Beruf, der gleichgeachtet neben anderen Berufen steht. Er erfüllt seine wichtigen Funktionen in der demokratisch geordneten Gesellschaft, aber er beherrscht sie nicht“
Bei aller Diskussion kommt mir hier eine Frage zu kurz, die aus meiner Sicht die Zentralste ist. Wieso baut man werbewirksame Privilegien ab, wenn man sowieso nicht genügend QUALIFIZIERTE Bewerber hat und eigentlich nach eigenem Anspruch um die „besten Köpfe“ mitkämpfen will?
@klabautermann
Bei allem gebührenden Respekt, aber alle konzeptionellen Dokumente weisen die Landes- und Bündnisverteidigung als das Kernelement der Bundeswehr aus. Daran hat sich auch seit 1990 nichts geändert. Wir dürfen nur nicht den Fehler machen, die Aufträge der letzten 15 Jahre als die neue Messlatte anzunehmen. Diese Aufträge muss die Bundeswehr auch können, aber sie bestimmen nicht ihr Profil – und in vielen Fällen kann eine solide auf Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtete Armee diese Fähigkeiten auch liefern ohne sich wie die Bundeswehr verbiegen zu müssen.
Wie so oft passen mal wieder LoA und Realität nicht zusammen – auch bei diesen Maßnahmen nicht. Mich persönlich stört dieser „Privilegienwegfall“ nicht, denn mir wurde schon vor Jahren gesagt, ich solle bis mindestens 65 rechnen. Ebenso kenne ich einige OLT aufwärts, die schon freiwillig um 2 Jahre verlängert haben. Diese ganze Diskussion ist gemessen an ihrer Wirkung einfach nutzlos. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung steigt und so steigt auch die Altersgrenze der Soldaten, so trivial ist das. Ob man sich damit in der aktuellen Personalsituation einen Gefallen tut, wir werden es erleben…
Unabhängig von der philosophischen Diskussion um Sui generis, löst diese Maßnahme kein einziges unserer Probleme. Und das finde ich viel wichtiger als die Herleitung der Besonderen Altersgrenze von 1961 bis heute.
Ich freue mich schon auf die Diskussion in den nächsten Jahren, wie man den Wasserkopf der Bundeswehr
Ups, nur halber Beitrag online . Schreiben vom Handy ist manchmal schwierig.
Ich freue mich schon auf die Diskussion in den nächsten Jahren, wie man den Wasserkopf der Bundeswehr, der so auf jeden Fall eher noch größer wird, wieder zurück fahren kann. Ich sitze dann auch bis 62 im Amt und bewege weiterhin mein Papier. Wenn es jemandem hilft, dann bitte.
Insider | 23. Dezember 2016 – 14:37
löst diese Maßnahme kein einziges unserer Probleme.
Nein, ganz im Gegenteil. Diese Maßnahme ist eine Antwort auf ein großes Problem unserere Gesellschaft. Wir werden alle Älter, leben länger – also müssen wir auch länger arbeiten und kämpfen. Die Anpasssung der Altersgrenzen an die Realität ist eine ganz wichtige und richtige Maßnahme.
@DeltaR95
Wenn sie alle meine Kommentare in diesem Faden gelesen haben, dann sollte es sie nicht überraschen, dass ich Ihnen zustimme. Die vom BMVg eingeleiteten Trendwenden gehen ja in die Richtung L&B-Vtg; die von ihnen angesprochenen „Realitäten“ und dazu zählen nun einmal auch die aktuellen demographischen, gesetzlichen und politischen Rahmenbedingungen erfordern aber ein Umdenken und auch Umsteuern im Bereich Personalbewirtschaftung aka Personalmanagement
( „-bewirtschaftung“ hört sich so unkorrekt an ;-) )
In einem Punkt bin ich anderer Auffassung: ich halte diese Diskussion nicht für nutzlos – ganz im Gegenteil.
Frohes Fest
@ klabautermann
Sie überraschen mich immer wieder (vorausgesetzt es hat nicht jemand ihren Nick-Name geklaut).
Da verweisen Sie auf einen Wikipedia-Artikel über das Alimentationsprinzip und dann steht nichts, aber wirklich nichts drin, dass die Verlängerung der Lebensdienstzeit für Soldaten begründen würde.
@ Delta R95, @ all
Zitat:
„Wieso baut man werbewirksame Privilegien ab, wenn man sowieso nicht genügend QUALIFIZIERTE Bewerber hat und eigentlich nach eigenem Anspruch um die „besten Köpfe“ mitkämpfen will?“
Diese Frage sollten alle Befürworter der jetzt beabsichtigten zukünftigen Regelung mal beantworten.
Sie ist schlicht das Eingeständnis, dass
– das BMVg unfähig ist, die benötigten Spezialisten im Diensgrad HFw – Hptm milFD zu halten
– das alle Werbekampagnen zum Trotz immer noch zu wenige Berufssoldaten neu dazu kommen
oder
– das der Leidensdruck noch nicht groß genug ist um ausreichend neue Stellen für Berufssoldaten zu schaffen
oder
– man hat die potentiellen Kandidaten (gemeint sind die Spezialisten) zu sehr durch die Reformen der letzten 20 Jahre verschreckt, dass sie sich nicht mehr zum BS verpflichten wollen.
Also es ist schlicht und einfach das Eingeständnis des BMVg,
– dass alle bisher eingeleiteten Maßnahmen versagt haben das vorhandene Personal zu binden,
– dass die Privatisierung weiter Bereiche der Bw (HIL, BWI, Lfz- und Hubschrauberinstandsetzung) nicht den gewünschen personellen Einsparerfolg bezüglich weniger technischem Personal gebracht hat,
– das es keine freiwilligen Anreizsysteme zur Verlängerung der Dienstzeit für Berufssoldaten gibt
und man jetzt kurz vor dem personaltechnischen Offenbarungseid die Notbremse ziehen will.
Und um es hier auch mal klar anzusprechen, die Verlängerung der Dienstzeit für die Stabsoffiziere ist quasie „Beifang“, um die geht es nicht, davon haben wir genügend. Die könnten weiter wie im bisherigen Alter pensioniert werden.
@mittgard
Ich geben Ihnen Recht das die Lebensarbeitszeit aufgrund der demographischen Entwicklung angepasst werden muss. Die Bundeswehr ist dazu allerdings die falsche Institution. Nur durch die Besetzung eines Dienstpostens in künstlich aufgeblähten Kommandostrukturen mit lebensälteren Kameraden, wird die Kampfkraft dieser Armee in keinster Weise gestärkt. Stattdessen bekommen wir immer truppenfernere (weil länger aus der Schlammzone raus) Entscheidungsträger, die in der Masse nicht einmal einsatzverwendungsfähig sein werden. Alleine die Anzahl der, wegen banaler altersbedingter Rückenbeschwerden, körperlich eingeschränkten Soldaten sollte uns da zu denken geben. Ich gehe fest davon aus, das in näherer Zukunft IGF und sonstige körperliche Anforderungen für Soldaten über 50 Jahre wenn auch vielleicht nicht ganz gestrichen, zumindest doch weiter deutlich reduziert werden. Ist das für eine schlagkräftige Bundeswehr förderlich ? Eher nicht.
Wenn man alte Soldaten unbedingt länger beschäftigen möchte, dann sollte man Ihnen einen Platz im öffentlichen Dienst anbieten. Hier gebe es aus meiner Sicht sinnvollere und effektivere Tätigkeiten für die Gesellschaft. Diese wären dann für viele auch nicht mit Fernpendeln und Kosten für TG Wohnungen etc. verbunden.
Nochmal zum Change-Management Bw:
a) Wie hätten diese Informationen die Betroffenen im Speziellen und die Soldaten im Allgemeinen im Normalfall erreicht?
b) Wurde in den letzten Tagen intern seitens BMVg Stellung bezogen oder das zitierte Papier zur Verfügung gestellt?
c) Sind die Informationen befriedigend, d.h. können die Betroffenen die Auswirkungen der Änderungen auf ihre persönliche Situation einschätzen?
Für alle die, die es nur „gerecht“ finden…
bekommen wir dann auch die anderen Dinge die im zivilen normal sind?
z.B.:
– 35h Woche wie bei allen Tarifbeschäftigten der IG Metall?
– Streikrecht?
– Feiertagszuschläge?
– freie Arztwahl?
etc. etc.
Fassungslos! oder….Ein Weihnachtsmärchen….
Da will mir nun einer „verklickern“ oder Plausibel einreden das Mann als UmP u.U nach 30 Jahren Aussendienst (und ich meine so richtig!) nun zur Belohnung auch noch weiter dienen darf!
Am besten im Stab oder sonstigen Kommandobehörden wo meine langjährige Erfahrung als Führer vor Ort, am Soldaten, auf nichtzählbaren Truppenübungsplätzen und Übungen aller Art (in und ausserhalb DEU), sowie tagelangem Technischen Dienst bei 0 Grad gebraucht wird.
Danke! Nach 32 Jahren „Dienst am grünen Boden“ darf ich bereits jetzt die Erlebnisreichen Tage eines Stabes geniesen…..und freue mich auf weitere Jahre mit teils authistischer Stille.
Ich kenne eigentlich nur Bauarbeiter, Dachdecker, Gärtner, Müllmänner und Landwirte die ähnliche Tageszahlen an der frischen Luft ihr eigen nennen können. Nur die, Schlafen nunmal selten in Zelten oder auf /unter Tonnen von Panzerstahl.
Ja sicher, das haben wir alle vorher gewusst! Ja sicher, hatten wir immer eine sichere Arbeitstelle….aber wir waren Soldaten!
(Ich will dies nicht weiter ausweiten. Und Schaum vor dem Mund sieht der Hausherr nicht gerne)
Ein „Altbestand“ wünscht frohe Weihnachten!
@mittgard
Wir werden eben nicht alle älter und wir sind eben nicht alle gesünder, genau aus diesem Grund gibt es eben auch eine besondere Altersgrenzen. Ob es im Einzelfall begründet ist, wäre eine andere Diskussion. Keiner behauptet, dass man nichts anpassen muss, doch es muss im Schutz des Vertrauens geschehen und Planungssicherheit geben.
Es ist kein Naturgesetz, dass alle immer länger arbeiten müssen, es ist eine Frage, was sich die Gesellschaft wie leisten will und kann.
@Hans Dampf
Wenn schon seitens aktiver und pensionierter Soldaten die Tatsache negiert wird, dass der Soldatenberuf ein Beruf sui generis ist“
Wann, von wem?
Nur weil manche darauf hinweisen, dass im Grundbetrieb Planungssicherheit und eine angemessene Alimentation attraktivitätssteigernde Mittel wären?
Dass die Bw beim Nachwuchs in Konkurrenz zu anderen Mitbewerbern steht?
Dass Soldaten heute mehr Rücksicht auf ihre Familie nehmen und evtl nehmen müssen?
Soldat zu sein ist was besonderes, je nach Verwendung und Werdegang mehr oder weniger belastend. In den letzten 26Jahren haben die BS Fw/FD in jedem Fall im Schnitt mehr geleistet als jene welche 34 Jahre davor gedient hatten und ja es gibt immer Ausnahmen und Einzelfälle. Gerade diese durften jetzt auch oft noch früher gehen.
Viele wollten auch gerne freiwillig länger dienen, doch bekamen in den letzten Monaten Absagen. Wo ist da die Strategie?
Die Leistungsträger dieser Armee verdienen Vertrauensschutz.
Nicht mehr, nicht weniger.
elahan | 23. Dezember 2016 – 18:01
“ … In den letzten 26Jahren haben die BS Fw/FD in jedem Fall im Schnitt mehr geleistet als jene welche 34 Jahre davor gedient hatten und ja es gibt immer Ausnahmen und Einzelfälle. …“
Das würd ich so nicht unterschreiben wollen. Wenn man mal zurückschaut – und ich kann das in persona – mit welcher „Dienstzeitregelung“ (also keiner!), welcher Dienste- und Übungsbelastung man in den Siebzigern und Achtzigern zu tun hatte. Das war auch nicht ohne. Für mehr geleisteten Dienst gab’s weder Geld noch DZA. Von dem Brosamen Oster- oder Weihnachtsdienstbefreiung mal abgesehen.
Allein schon so einen Vergleich anzetteln zu wollen, find ich voll daneben.
Hans Schommer
Für die Neider unter uns: Fluglotsen erhalten bereits mit 52 Toprente …… und das ist gut so. http://m.spiegel.de/wirtschaft/soziales/a-973897.html#spRedirectedFrom=www&referrrer= Piloten der LH mit 55 ……. und auch das ist gut so
@ Elahan:
Habe ich Ihnen widersprochen? Ich denke, dass nein.
@ diba:
Dieses „Sonderrecht“ hat seinen Sinn, nämlich, eine entsprechende Altersstruktur in den Streitkräften zu erhalten. Da sind wir wieder bei „sui generis“. Beim Beamten in der Stadtverwaltung ist es dem Grunde nach wurscht, ob er 25 oder 65 ist. Den 65-jährigen (O)StFw benötigt eine Armee, die ihren Namen verdient und ihren Auftrag ernst nimmt, nicht. Wie schon gesagt, die Tatsache, dass heute die Verwendung – selbst für die Jungen – in der Truppe mehr die Ausnahme denn die Regel darstellt, ist bezeichnend genug. Dass man den Bedarf des Wasserkopfes füttern muss, ist ebenso bezeichnend wie erbarmungswürdig.
Worüber man jedoch diskutieren kann – und was in Bezug auf die Stabsoffiziere bereits Realität ist – ist eine von der „Masse“ abweichende Altersgrenze für den Fachdienst. Für den Truppendienst halte ich eine einheitliche, dienstgradunabhängige Altersgrenze von 6x Jahren + für albern. Andere Armeen zeigen, wie es geht – z.B. die Niederlanden, wo jeder mit 55 „nach Hause“ geht. Das ist sachgerecht. Was man hierzulande vor hat, ist albern.
@Klabautermann
Die Argumentation geht so glaube ich am Problem vorbei. Die Besondere Altersgrenze ist kein unmittelbarer Bestandteil des Alimentationsprinzips. ( Der von ihnen zitierte Wiki Text ist Ausfluss des Urteils bezüglich einer Klage von Polizeibeamten gegen die Streichung des Urlaubsgeldes.Das Gericht hat 5 Bereiche identifiziert, die im Zusammenspiel den Kernbereich der Alimentationsverpflichtung des Staates beschreiben. Ist aber nicht Thema hier).
Ich hab es schon mehrfach thematisiert: eine Aufhebung der besonderen Altergrenzen dient ausschließlich der kurzfristigen Erhöhung des Personalumfangs. Ziel der Neuausrichtung waren leistungsfähige Streitkräfte. Um das zu erreichen, gab es das Bundeswehrreformbegleitgesetz. Schauen sie sich doch bitte mal die Altersgruppen an, denen angeboten wurde die Bundeswehr zu verlassen. Die waren zum großen Teil deutlich jünger als die, denen man jetzt 7 Jahre zusätzlich schenken möchte.
Was mich aber am meisten verwundert ist jedoch, dass von den Verantwortlichen niemand die Konsequenzen dieser Maßnahme für die Personalstruktur darstellt.
Diese 7 Jahre setzen sich nämlich nach unten hin fort. Das System des Personalmanagements in der Bundeswehr, für das das Gesetz über die Besonderen Altersgrenzen als Instrument geschaffen wurde, ist auf diese Altersgrenze aufgebaut.
Es sollte Ihnen einleuchten, dass bei gleichbleibend niedrigen Bewerberzahlen die Aufhebung der Besonderen Altersgrenze das Problem nicht nur in die Zukunft verlagert, sondern auch verschärft, weil die Bestandssoldaten, deren Arbeitsbedingungen wieder mal einseitig verschlechtert wurden die denkbar schlechtesten Werbeträger zur Nachwuchsgewinnung sein werden.
Um noch auf ihre Geldprobleme einzugehen: die Steuerschätzungen der Sachverständigen prognostizieren ein Anwachsen der Steuereinnahmen von 680 Mrd Euro auf 800 Mrd Euro in 2020.
Und da einige hier den Beruf des Soldaten im Vergleich zur Privatwirtschaft so attraktiv finden: Warum vertraut das Ministerium nicht darauf, dass die Soldaten freiwillig diesen attraktiven Beruf über die besondere Altergrenze hinaus ausüben? Ich weiß warum.
schleppi | 24. Dezember 2016 – 1:02
Ich würde da bei dem von mir hochgeschätzten @klabautermann in der Diskussion keine Zeit mehr verschwenden, um zu argumentieren. Der hat halt einen ganz anderen Blickwinkel. Immer im Trockenen gesessen u.s.w. (Ja – den postembrionalen Ausflug beim Heer haben wir alle schon gelesen – keiner Wiederholung notwendig). Da kommt also nix mehr in Sachen Verständnis für besondere Altersgrenzen.
Hans Schommer
Weil Schnellboote natürlich soviel angenehmer waren, als Geparden… Herr Schommer, das war gestern ein Jagertee zuviel beim Schreiben.
Ich bin als OffzMilFD persönlich betroffen, weil ich mich eigentlich schon auf meinen in sieben Jahren, nach dann gut 40 Dienstjahren, avisierten Ruhestand gefreut habe. Ich meine aber, dass die geplante Annäherung an die allgemeine Altersgrenze – insbesondere mit Blick auf den angestrebten bundeswehrgemeinsamen Personalkörper – durchaus in Ordnung geht. Zumal ich auch vielerorts – zum Beispiel im BAAINBw – personelle Engpässe sehe, die mit erfahrenen lebensälteren Kameraden wirksam gelindert werden könnten. Dort können tatsächlich auch Damen und Herren mit „Rücken“ und Übergewicht ganz maßgeblich zur Schlagkraft der Truppe beitragen und müssten eben nicht als rüstige Pensionäre durch die Hintertür kostspieliger Beraterverträge in die Prozesse eingebunden werden.
However:
Wer an dieser Schraube dreht, sollte auch andere Bereiche nachjustieren und wirksame Anreize schaffen. Im zivilen Bereich gibt es Oberamtsräte, die gerade mal Anfang 30 sind, ein OffzMilFD hingegen, der i.d.R. mit Anfang 30 erst Offizier wird, muss dann noch mindestens 15 Jahre warten, bis er überhaupt zum Stabshauptmann befördert werden kann. Auch ich würde mich gern auf interessante Dienstposten bewerben dürfen, und eine Regelung, wie der § 27 BLV würde mir in der SLV auch gefallen. Wenn man sich dann bei den Berufssoldaten noch die Quoten der Stabsoffiziere ansieht, die über die allgemeine Laufbahnperspektive A14 hinweg gefördert werden, und diese mit denen der Uffz und MilFD vergleicht, sieht man auch hier noch deutlich Luft nach oben.
Ich freue mich auf die zusätzlichen Dienstjahre, zumal ich mir ohnehin nicht vorstellen kann, mit Ende 50 die Hände in den Schoß zu legen. Aber ich wünsche mir eine vernünftige Perspektive, eine fordernde und wertschöpfende Aufgabe, mehr Selbstbestimmung in der Personalentwicklung und spürbare Wertschätzung seitens meines Dienstherrn.
Und gerade hier gibt es imho noch verdammt viel zu tun…
@schleppi
Wenn die Kameraden im Enddienstgrad (SF / OSF, OTL) sieben Jahre länger ihre DP behalten ist das eine indirekte Beförderungssperre, oder? Auf welche DP sollen die jüngeren Kameraden nachrücken wenn der Umfang der SK unverändert bleibt?
@Sehenden Auges
Weshalb sollte überhaupt an der Laufbahn OffzMilFD festgehalten werden? Wenn der Umstieg geklappt hat sollten die Kameraden genau wie OffzTrD gefördert und verwendet werden. Gelegentlich geht das heute schon.
@schleppi
Moin und danke für ihre Antwort.
“ Die Besondere Altersgrenze ist kein unmittelbarer Bestandteil des Alimentationsprinzips..“ Genau das ist das Problem. Nach Aussetzen der Wehrpflicht im Zusammenhang mit der großflächigen Privatisierung der Verwaltungen muß doch irgendwie eine „Vergleichabarkeitsgrundlage“ gerade in Sachen Altersversorgung und deren staatliche Finanzierung geschaffen werden. Die ganzen gesetzlichen Änderungen in Sachen Arbeits-, Steuer-,Sozialversicherungsrecht etc.pp. erlauben imho nicht die Aufrechterhaltung dieser Singularität mit Namen Besondere Altersgrenze, die weder im Alimentationsprinzip noch im Bereich Renten, Sozialversicherung (grund)gesetzlich verankert ist.
Auch das Argument Soldat=Beruf sui generis hilft da nicht weiter, denn dann müßte es ja quasi eine Art „Berufssoldatentarif“ geben, in dem man dann eine Frühpensionierung gesetzlich festschreiben könnte – gibt es aber auch nicht,
Wenn die „Werbeträger“-Fähigkeit der Bestandssoldaten sich nur auf die „Besondere Altersgrenze“ reduziert – um einmal ihr Argument umzudrehen – dann stimmt da imho was nicht in dem einen oder anderen „Gewerkschafts“- Kopf.
Die Masse der Soldaten der BW sind Zeitsoldaten und die Masse des Verwaltungspersonals sind Angestellte. Da muß also aus staatsunternehmerischer Sicht eine Vergleichsbarkeitsformel her zwischen der Beamtenwelt und der privaten Arbeitswelt – und in dieser Vergleichbarkeitsformel hat eben die „Besondere Altersgrenze“ fpr Berufssoldaten keinen Platz mehr.
Nun kann man über Vertrauensschutz und Planungssicherheit (gemeint ist wohl individuelle Lebensplanungssicherheit) lamentieren und sich über Treue und Fürsorge auslassen, das hilft der Seele und ist sowohl unrealistisch als auch irrelevant wenn es um staatliche Risikoabsicherung und Sicherheitsvorsorge für das Gemeinwesen mit Namen Deutschland geht.
@Sehenden Auges
Guter Beitrag und möge ihr Wunschzettel in Erfüllung gehen – und das meine ich ganz und gar nicht ironisch.
Frohes Fest.
Jetzt sind es fast 300 Kommentare zu diesem verfrühten Weihnachtsgeschenk seitens des Attraktivitätsreferats des BMVg. Wow!!
Hat irgend jemand einmal darüber nachtgedacht, dass der Satz „die notwendigen Vorraussetzungen werden im Jahr 2017 geschaffen“ ein weiteres Gesetzgebungsverfahren nachsichziehen wird. Das ist auf Verordnungswege nicht zu machen und dass viele Schritte bis zur Verkündigung im BGBl notwendig sind. Zusätzlich steht in der am 01.12.16 in Kraft getretenen Bereichsrichtlinie zur Umsetzung (Nr. 324), dass weiterhin die Freiwilligkeit zum Längerdienen maßgebend ist. Ich habe übrigens nein gesagt, als im Sommer gefragt wurde, ob ich über das I. Quartal 2018 hinaus dienen möchte.
Der DBwV – wer sonst, als die hier von vielen so oft gescholtene Interessenvertretung (die Einzige, die Schlagkraft besitzt) soll das machen? – ist an der Sache dran und hat klar auf der Homepage geäußert, dass mit dem DBwV dieses Ansinnen nicht zu machen ist. Lass die Jungs und Mädels unseres Bundesvorstandes doch nach der Weihnachtspause mal arbeiten. Ich schätze, das wird sich als Sturm im Wasserglas erweisen.
Ich persönlich wünsche allen Bloggern eine gesegnete Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahr, das viel Spannung verspricht.
In diesem Sinne…..
@ klabautermann
Zitat: „Nun kann man über Vertrauensschutz und Planungssicherheit (gemeint ist wohl individuelle Lebensplanungssicherheit) lamentieren und sich über Treue und Fürsorge auslassen, das hilft der Seele und ist sowohl unrealistisch als auch irrelevant wenn es um staatliche Risikoabsicherung und Sicherheitsvorsorge für das Gemeinwesen mit Namen Deutschland geht.“
Welche Risikovorsorge meinen Sie denn ? Wenn sich der Staat Berufssoldaten leistet, dann muss er sie auch ordentlich versorgen und nicht nach Kassenlage.
Wobei die staatliche Kassenlage schon lange nicht mehr so gut war wie zur Zeit.
Wenn der Staat die Besondere Altersgrenze kippen will, dann braucht es Übergangsvorschriften und Übergangszeiten.
Also wenn der Staat ein Problem hat seine Staatsdiener ordentlich zu versorgen, dann muss er seine Einnahmen erhöhen (was ich momentan jedoch als nicht notwendig erachte, wenn man ohne Neuverschuldung 50 Mrd auf 2 Jahre für Flüchtlinge ausgeben kann).
Einseitige Änderungen der Bedingungen, die dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechen, haben nichts mit dem Alimentationsprinzip, der Staatsverschuldung, der Schuldenbremse oder sonst einem Modewort zu tun, sondern sind nur der Offenbarungseid der Bundeswehrführung für mehr Attraktivität für die Bestandssoldaten zu sorgen.
und damit wünsche ich
Frohe Weihnachten an den Hausherrn und alle Mitkommentatoren !
@diba | 23. Dezember 2016 – 13:39
„Witzig für mich ist hier, dass ich als bekenndend monetär zu motivierender für die Ideale argumentiere und die „sui generiker“ plötzlich mit persönlich begründeten Argumenten kommen (nur Koffer scheint sich hier treu zu bleiben – beispielhaft!).“
Herzlichen Dank für die Blumen :)
Mir ist bewusst, dass meine Argumentationslinien (Heer als Dreh und Angelpunkt der TSK, KpfTr als Dreh und Angelpunkt des Heeres, Soldatenberuf –> sui generis, etc. etc.) nicht (mehr) „mainstream“ sind, aber ich versuche in der Tat wenigstens konsequent zu bleiben ;)
In Bezug auf die angeblich (!) angedachte (!) Aufhebung der besondere Altersgrenze bin ich ein entschiedener Gegner. Aber NICHT wegen irgendwelchen angeblichen Schutzrechten von uns Betroffenen oder wegen angeblich unzulässiger, einseitiger „Vertragsänderung“ oder so. Für mich ist klar, dass wir als Soldaten/Staatsdiener (soweit es die Berufssoldaten betrifft) so lange zu dienen haben, wie uns der Dienstherr braucht und unsere körperlichen und geistigen Kräfte dies zulassen. Wem das nicht passt, der kann ja gerne nach Hause gehen…
Ich bin allerdings dennoch gegen eine querschnittliche Erhöhung des durchschnittlichen Pensionierungsalters und zwar einzig und allein mit Blick auf die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte (Auftrag mit Verfassungsrang!).
Zu viele, zu alte Soldaten führen zu drei Problem:
1. Mehr Wasserkopf (da wir kein Geld/Material für mehr Truppe haben).
2. Mehr einsatzuntaugliche Soldaten (in Truppe und in Wasserkopf).
3. Schlechtere Karrierechancen für junge Soldaten, damit geringere Attraktivität, damit weniger gute Bewerber und gleichzeitig schlechtere Stimmung bei den aktiven Soldaten.
Für mich muss ein differenzierte Antwort gefunden werden:
Generell: nicht später in Pension, gehen wo möglich sogar deutlich früher z.B. SaZ 25 mit anteiliger Pension oder BS (-) ohne Zuverdienstgrenzen o.ä.
Im Einzelnen gegenläufig: abhängig von den Spezialfähigkeiten und dem konkreten Bedarf Verlängerung der Dienstzeit. Wo immer möglich mit Einverständnis der Soldaten, wo dies nicht erreichbar ist, aber der Bedarf nicht anders gedeckt werden kann, ausnahmsweise auch spätere Pensionierung auch gegen den Willen der Betroffenen.
Voodoo | 24. Dezember 2016 – 9:30
„Weil Schnellboote natürlich soviel angenehmer waren, als Geparden… Herr Schommer, das war gestern ein Jagertee zuviel beim Schreiben.“
So früh trink ich ich noch nicht ;-). Und wie anders sollte man sich denn das Unverständnis des werten Klabauters erklären? Ansonsten bliebe nur noch, politisch motivierte Verbohrtheit zu unterstellen.
Hans Schommer
[Diesen Ton – „politisch motivierte Verbohrtheit“ – muss ich leider zum Anlass nehmen, alle Kommentare über die Weihnachtstage auf moderiert zu setzen. Denn so was muss wirklich nicht sein. Danke sehr. T.W.]