Flugzeugabschuss gegen „Terror“ – ARD-Themenabend
Am (heutigen) Montagabend, wie hier schon im Bällebad erwähnt, widmet sich die ARD einem emotional brisanten Thema: Ein Flugzeug wurde entführt, 164 Menschen sind an Bord. Darf man sie opfern, um einen Anschlag auf ein Fußballstadion mit 70.000 Besuchern zu verhindern? Der Pilot des Eurofighters, der das Linienflugzeug abschoss, steht vor Gericht – und am Ende eines fiktiven Gerichtsprozesses sollen die Zuschauer entscheiden, ob er schuldig ist oder nicht.
Das Thema dürfte unter den Leserinnen und Lesern hier auf Interesse stoßen; deshalb dieser Thread als Begleit-Kommentierungsmöglichkeit zum Film nach dem Theaterstück von Ferdinand von Schirach, zur Zuschauerentscheidung und zur anschließenden Debatte in der Sendung Hart aber fair.
(Bei Hart aber fair sitzen unter anderem auf dem Talk-Podium: Thomas Wassmann vom Verband der Besatzungen strahlgetriebener Kampfflugzeuge quasi als Sprecher der Piloten. Und der frühere Verteidigungsminister Franz-Josef Jung, der mir in einem Interview 2007 gesagt hatte: Deshalb müsste ich im Notfall vom Recht des übergesetzlichen Notstands Gebrauch machen: Wenn es kein anderes Mittel gibt, würde ich den Abschussbefehl geben, um unsere Bürger zu schützen. Das ist nach meinem Verständnis eine wichtige Staatsaufgabe.)
Die Sendung beginnt um 20.15 Uhr, kommentieren kann man natürlich auch jetzt schon.
Und eine dringende Bitte: Es bringt keinem etwas, wenn sich die Debatte an Nebensächlichkeiten wie falschen, aber nicht weiter bedeutsamen Details der Darstellung verhakt. In der Sendung titel thesen temperamente (ttt) am gestrigen Sonntagabend wurden zum Beispiel zur Illustration Tornados als Abfangjäger gezeigt, aber woher soll ein ttt-Redakteur das auch besser wissen. Dennoch bitte solche Dinge (und auch andere Kleinigkeiten wie mögliche falsche Abzeichen an der Uniform des Piloten) hier nicht zum Thema machen – darum geht es nicht.
Ich finde den Diskussionspunkt mit dem eindringen in Cockpit komisch.
1. Eigentlich sollte es nicht mehr die Möglichkeit geben für Terroristen ins Cockpit zu gelangen. Meines Wissen haben alle Passagierflugzeuge inzwischen gesicherte Cockpits die gegen fremdes Eindringen gesichert sind.
2. Gilt dies auch für das Argument von Herrn Baum. Die Passagiere wären kaum in der Lage ins Cockpit einzudringen. Beste Beispiel ist das Germanwings Unglück. Dort hat der Pilot versucht ins Cockpit einzudringen was ihm leider nicht gelang.
Eine Ableitung des (TV) Urteils wäre die Anpassung der ROE an die TTP des Gegners – auch da gerät der „law (LOAC) abiding soldier“ schnell ins Hntertreffen.
@Thomas Melber: erstaunlich, dass BMI a.D. Baum diesen simplen Fakt ein wenig ausblendet.
@KPK: das mag sein. Unabhängig davon wäre es erfreulich, bei solchen Themen auch mal einen Vertreter der betroffenen Institution zu hören. Ich weiß aber auch, dass es dazu nicht kommen wird.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Keiner stellt die Verfassung in Frage.
Die Frage ist wann darf man Waffen einsetzen und wie hoch dürfen Kollateralschäden sein.
In diesem Fall ging es nicht um die Verfassung, sondern um einen konkreten Fall in dem man 70 000 rettet und 164 Tötet welche eh gestorben wären.
Wer die Menschenwürde schützen will muss kann im Pflegedienst und bei unseren Kindern beginnen.
Ein Verstoß gg. die Verfassung ist übrigens nicht strafbewehrt, und für juristische und Privatpersonen ist sie nicht bindend. Das GG bindet nur staatliches Handeln.
Die technischen Details dürften für das Thema irrelevant sein
@Thomas Melber: Eben! Das ganze Set auf den Piloten abzuwälen, naja Intendanten waren in Deutschland auch schon begabter. Denn eigentlich gehört ein zweiter Teil her, der mit der Politik abrehnet, also eine Art Faust Zweiter Teil.
Interessant auch, die auf der ARD-Website eingestellte Schuldig-Variante anzusehen. Absolut flach und kaum nachvollziehbar. M.E. lustlos abgedrehter Plan B, der so nie einer hätte sein können.
Hans Schommer
Mir ist aufgefallen, dass es in der Darstellung des Falls einige „Ungenauigkeiten“ gab:
So hat insbesondere das NLFZ SiLuRa hat keinen zentralen Entscheider sondern es arbeitet „kollaborativ“. Die Entscheidung zur Räumung des Stations gehört nicht zur Entscheidungskompetenz des militäriwschen Duty Controllers sondern wird über die „Polizeischiene“ initiiert. Dies läuft über die bundesweit vernetzten polizeilichen Kommunikationssysteme.
Ein Schwachpunkt besteht tatsächlich in den mangelhaften / fehlenden Informationen über die Lage an Board von gekaperten Luftfahrzeugen.
Hier gibt es bereits seit Jahren Vorschläge, wie dies über die Nutzung von Bord-Boden-Kommunikation zu ändern ist. Dass diese Vorschläge bis heute nicht umgesetzt werden, liegt – abgesehen von Kostengründen – nach meiner Erfahrung insbesondere an einem Mangel an Konsensfähigkeit zwischen den Beteiligten, z.B. im Rahmen der zivil-militärischen Arbeitsgruppe NEASCOG.
Auch wird die Thematik seit Jahren in den Security-Arbeitpaketen der Single European Sky Initiative vernachlässigt, das von Experten bereits mehrfach kritisiert wurde. So fehlen entsprechende Maßnahmen im sog. ATM-Masterplan, und den SESAR-Forschungsprogrammen.. Hier ist eine fehlende bzw. nur rudimentäre Beteiligung von militärischen und polizeilichen Experten und Entscheidungsträgern zu beobachten.
Ich finde es sehr weltfremd, zu argumentieren, das Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden (dürfen). Ist es nicht mitunter „alltäglich“…. Schaue man doch bitte mal unter Triage nach- ein gängiges Prinzip in der Notfallmedizin.
@Zimdarsen
„In diesem Fall ging es nicht um die Verfassung, sondern um einen konkreten Fall in dem man 70 000 rettet und 164 Tötet welche eh gestorben wären.
Wer die Menschenwürde schützen will muss kann im Pflegedienst und bei unseren Kindern beginnen.“
Sollten Sie diese Aussage tatsächlich ernst meinen und tatsächlich im
Staatsdienst sein, müsste man Sie suspendieren. Sorry, aber wenn ich mir vorstelle,
dass Leute mit der Einstellung ihren „Hausverstand“ über geltende Rechtsprechung zu setzen tatsächlich Teil der Exekutive sind wird mit schlecht.
Man verwechselt Menschenwuerde mit dem Tod eines Menschen.
Wenn unseren Politikern und Gesetzesmenschen die Menschenwuerde (als Freiheit von Tod) so bedeutend waere wuerden sie den Strassenverkehr verbieten muessen.
In keiner Situation/Umgebung/Verhalten sterben jaehrlich so viele Menschen wie im Strassenverkehr, ca 5000 jahrlich.
@ Zimdarsen
Der/die IBUK hatte ja auch (durch autorisierten Vertreter) den Befehl erteilt keinen ‚kill‘ zu bewirken.
Die Argumentation des‘ Schuetzen‘ muss sich, auch im Disziplinarverfahren, auf uebergesetzlichen Notstand knzentrieren.
@Klalip:
Sie vermischen zwei Fälle:
1. Wenn nicht genug Resourcen da sind, um Person A und Person B beide zu retten, dann darf man die Hilfe auf einen konzentrieren.
2. Man darf aber nicht aktiv die (unschuldige&unbeteiligte) Person A töten um Person B zu retten.
Man darf also z.B. nicht einen Menschen töten, um mit seinen Organen drei anderen Menschen das Leben zu retten, die sonst mangels Organspender gestorben wären.
@Ein Leser
Was ist dann das aktive Kappen eines Seils eines Mitgliedes einer Seilschaft wenn dieses die Gruppe gefährdet?
Oder das Beispiel des Menschen auf der Brücke? Ein Leben gegen viele Leben. Wie der / die, der sich auf die Handgranate wirft. Nur eben nicht freiwillig.
@Klalip
Dass Menschenleben nicht gegeneinander abgewogen werden – auch nicht in ihrer Zahl ist nicht weltfremd, sondern geltendes Verfassungsverständnis. Wenn Sie einen downed pilot haben, werden Sie natürlich versuchen den Mann zurückzuholen, auch wenn Sie dafür andere und zahlenmässig mehr Kräfte ins Risiko bringen. Auch bei der Bergung von Unfallopfern bringen Sie mehr Menschenleben ins Risiko um möglicherweise eines zu retten. Das Aufwiegen von Zahlen kanns also nicht sein.
@Rich
Und – ist das zielführend? Auch in ISR werden Debatten geführt, z.B. inhaftierte Hamas gg. tote tote ISR Sdt.
Vielleicht hat „leave no man behind“ eben auch Grenzen? Wie viele Sdt. sind Sie bereit zu opfern um einen zu retten? Spielen Sie damit nicht dem Gegner in die Hände (anschießen eines Sdt. statt ihn zu töten, insb. weibl. Sdt.)?
@Rich
Ich bin im Staatsdienst und meine meine Aussage ernst!
Wir treten die Menschenwürde jeden Tag mit Füßen und dann empören wir uns an einem Grenzfall. Meine Welt beschränkt sich nun mal nicht auf die BRD.
Es heißt: Die Würde des Menschen ist unantastbar und nicht die Würde des Deutschen ist…
Wir treten jeden Tag die Würde des Menschen und nehmen jedes Jahr tausende Unfallopfers in Kauf für die Mobilität und dann arbeiten wir uns an einem Grenzfall ab. Wo ist ihr Rational?
Jeder verantwortungsvolle Arzt priorisiert an der Unfallstelle!
@ein Leser:
Und dennoch geht es schlussendlich um das bewerten eines Menschenleben.
Na, dann warten wir einmal auf die Amtshaftungsklage der Opfer des Abschusses und der Versicherungsgesellschaften gegen die Bundesrepublik, denn das war ja nun kein „Auslandseinsatz“. Und fahrlässig war das auch nicht, sondern eindeutig eine vorsätzliche Pflichtverletzung……das kann teuer werden /zyn
Ich finde es befremdlich, wie sehr da einiges vermischt und verdreht wurde und muss gestehen, dass die Theologin in der Diskussion (zu meinem Leidwesen) die beste Figur gemacht hat ;).
Es geht schon damit los, dass in den Artikeln regelmäßig von Mord gesprochen wird (versus Totschlag), wobei ersterer ja zum einen niedere Beweggründe ansetzt, zum anderen daher auch sofort negativ konnotiert ist und somit das Publikum in den Medien eher gefragt wird ‚ist er ein Mörder?‘, statt die eigentliche Frage des Theaterstücks ‚ist er der Tötung Unschuldiger schuldig‘ zu beantworten.
Dann wird das ganze bei Plasberg noch in den Kontext der Grundsatzfrage gemischt ‚darf man Flugzeuge abschießen‘. So wenig mit BMI a.D. Baum gefiel (so wirkliche Argumente hatte er nicht) war sein valider Punkt doch: das Grundgesetz lässt die Abwägung der Menschenleben gegeneinander (grundsätzlich) nicht zu.
Sprich: es sollte keine Pauschalerlaubnis geben, so zu handeln, dass es im Einzelfall durchaus begründet sein kann ist doch kein Widerspruch.
Das Publikum betrachtet nun den Einzelfall (konkreter Anlass) und kommt sinnvoll zur Entscheidung, dass, subjektiv betrachtet, er wohl das kleinere Übel gewählt hat und damit gegen das Gesetz verstoßen hat – er sich also, wie Frau Bahr erwähnte, sich schuldig gemacht hat – was ja rein garnichts über die Konsequenzen in Form der Strafe bzw das Urteil aussagt.
Insofern fand ich die Idee dahinter gut, auch, dass mal wieder drüber diskutiert wird. Allein die Art und Weise stimmt mich nachdenklich.
Die aktuelle Rechtslage dient primär dem Selbstschutz der Politik:
1. Passiert nichts bleiben alle Hände sauber.
2. Wird das SMA-Flugzeug abgeschossen wars der LW-Pilot und die Politik wäscht die Hände in Unschuld. Sollte anschliessend das Volk Gnade für den LW-Pilot fordern so gewährt man unter grossem Applaus diese Gnade.
3. Kommt das SMA-Flugzeug durch war eben keine Alternative denkbar und niemand war schuld. Anschliessend wird dann unter grossem Applaus das Gesetz geändert.
Und was wäre wenn eine Notwehrtötung zum Wohle Dritter erlaubt wäre?
1. Passiert nichts gibt es endlose Grundsatzdiskussionen über Politikermoral.
2. Wird das SMA-Flugzeug abgeschossen ist die Politik schuld weil sie die juristische Grundlagen geschaffen hat. Anschliessend gibt es bis zum Sankt Nimmerleinstag Verschwörungstheorien ob das Flugzeug wirklich in das Stadium fliegen wollte. Der LW-Pilot wird sowieso verklagt, notfalls weil ein Grundschullehrer aus Schwäbisch-Gmünd bis vors jüngste Gericht zieht.
3. Kommt das SMA-Flugzeug durch war es sowieso nicht möglich dieses zu stoppen und das ganze Gesetz war unnötig und wird abgeschafft und Schuld sind geltungssüchtige Politiker.
Liebe ehem. Kameraden,
ich mach mir jetzt einmal nicht die Mühe ALLE Kommentare zu lesen, denn hier schreibt ein ehem. Angehöriger der Luftswaffe:
Die Themenwahl ist katastrophal, denn eine solche Diskussion gibt es in der Fleigerei nicht.
Wenn ein Pilot ein fremdes/feindliches Flugzeug zwingen will, seinen Anweisungen zu folgen, braucht es kein „Schuss vorm Bug“ oder eine Stinger, sondern er setzt sich einfach vor dem Gegner und behindert sein Flug mit dem Abgasstrahl seines Jägers.
Der Zurechtgewiesene hat dann durch extreme Turbulenzen bis zum Strömungsanbriss oder sogar Triebwerksausfall andere Probleme, als sein Flugzeug gezielt einzusetzen….
Alles andere ist Schwadroniererei und Nietenzählerei.
Insofern ist die Sendung fiktiver Quatsch
mit Grüssen
Ulli D.
Meinem Rechtsempfinden nach wird jede Geisel die mittelbar weitere Straftaten eines Geiselnehmers ermöglicht zu einem Mittäter.
Das betrifft nicht Geiseln die als Druckmittel festgehalten werden (Geiselnehmer versteckt sich hinter Geisel, begeht aber keine weiteren Gewalttaten)
Das betrifft aber Geiseln die z.B. im Rahmen einer Schiesserei als Schutzschild verwendet werden. Z.B. ein Geiselnehmer versteckt sich hinter einer Geisel und eröffnet mit Todesgefahr das Feuer auf andere Personen. Dann ist die Geisel defakto ein Mittäter da sie den Geiselnehmer deckt. Das gleiche gilt auch beim Militär, auch ein unfreiwilliger Soldat darf bekämpft werden.
Eine derartige Diskussion gab es auch vor 15-20 Jahren in Israel als Attentate von Sanitätern durchgeführt wurden. Das extremste Beispiel, ein Attentäter bindet sich ein Babies an den Körper und läuft dann Amok – darf man ihn dann mit Waffengewalt aufhalten? (Das Schlimme ist dass das damals kein theoretisches Beispiel war, auch wenn es keine angebundene Babies sondern an der Hand mitgeführte Kleinkinder waren).
@Kerveros
Auch ich fand die Diskussion, ich sag mal vorsichtig, am Thema vorbei befremdlich, Herr Baum wirkte auf mich stur in seinen Ansichten, teilweise widersprüchlich und extrem verwirrt. Zum Ende schien er nicht mehr folgen zu können.
Wie immer in solchen „Expertenrunden“ oberflächliche und auf Selbstdarstellung abzielende Diskussion- ging bei dem Thema aber vielleicht gar nicht anders.
Zum Ansatz selbst, glaube ich, Verbrecher dürfen keine Plattform haben, was für mich bedeutet, rein ins Stadion – mit allem was dann folgt, klingt zynisch und kalt, m.E. gibt es aber keine andere Wahl.
@Kerveros
Mir zeigt in erster Linie das „Terror“-Format, dass „Volkes Stimme“ im Sinne von Volksgerichten oder Voksabstimmungen (….auch in Form von Umfragen) nicht geeignet ist über „übergesetzliche“ Grundsatzfragen/Tatbestände abzustimmen. Insofern kritisiere ich in erster Line das Format, das die ARD hier gewählt hat.
Das Verfassungsgericht hat gesagt, dass der Staat Menschenleben nicht gegeneinander aufwiegen darf. Nun, der Pilot (der ja nicht Staat ist obwohl er im Auftrag des Staates handelt) hat eben 70.000 gegen 70.164 „aufgerechnet“ und dann eine bewußte Entscheidung getroffen eine Schuld auf sich zu nehmen, die der Staat nicht auf sich nehmen darf/kann. Ethisch und moralisch kann man da lange philosophieren, juristisch ist er schuldig – im Sinne der Anklage „Mord“ = „.. steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird…“ (wiki) Wer legt denn nun diesen „besonderen Unwert“ fest ? Nun, natürlich die Vertreter der Anklage und da ist es in diesem Fall wohl kaum möglich mit „Totschlag“ einzusteigen….das kann allenfalls im Prozessverlauf geschehen.
Hier übrigens die Begründung eines Schuldspruches:
http://www.ardmediathek.de/tv/Terror-Ihr-Urteil/Terror-Ihr-Urteil-Verurteilung/Das-Erste/Video?bcastId=38173372&documentId=38377890
@Klabautermann
Witzig, hatte gerade dieselbe Diskussion bei Facebook.
Ich befürchte langsam, dass das „Recht“ in Gänze der Pressefreiheit folgt….und irgendwann zum „Lügenrecht“ synonym der „Lügenpresse“ umdeklariert wird
Unser Recht ist sehr gut und lässt genügend Spielraum für einen fairen Gerichtsbeschluss.
Das Volk hat nicht über die Verfassung beschieden, sondern darüber ob der Angeklagte schuldig gesprochen wurden.
@Soenke Marahrens
Na ja, die Tendenzen media-populistischl die deutsche Rechtssprechung/Rechtsfindung zu beeinflussen, zu diskreditieren sind ja nun schon fast täglich aufzufinden – insofern kann ich ihren Kommentar ganz gut nachvollziehen. – mich tröstet dann immer die Lektüre von Fischer_im_Recht auf Zeit.de ;-)
Oh da kommen wir dem Intendanten auf die Spur. Die Spur einer episch-philosophischen Bananenschale der Katharsis:
Was macht uns, den feuernden Bordschützen, denn jetzt besser als die Terroristen?
P.S: @Koffer/Fux, gleich reden wir nicht mehr aneinander vorbei.
Ich halte mich hier mal in der Diskussion zurück, möchte aber darauf verweisen dass Thomas Fischer in seiner Kolumne auf Zeit Online (Fischer im Recht) den Fernsehfilm aufgegriffen hat.
Wer ihn bzw. Fischer im Recht nicht kennt – Thomas Fischer is Vorsitzender des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof und schreibt regelmäßig über rechtliche Problem. Es sei auch gesagt dass seine Kolumne nicht ohne Kontroversen ist.
@tt.kreischwurst
klabautermann | 18. Oktober 2016 – 9:07 gelesen ?
;-)
@AoR
Sie sind Kombattanten und keine Kriminelle.
Töten mit Auftrag eines Gesetzgebers und versuchen unschuldige zu schonen.
@klabautermann:
Glatt übersehen/-lesen.
Mein obiger post darf gerne gelöscht werden.
Indem man Unschuldige tötet? Die Terroristen bilden sich ein, indem sie eine Zahl Unschuldiger töten Leid und Tot von anderen Menschen abzuwenden. Und dies in einem rein spekulativen Zusammenhang.
Könnte mal jemand die ARD, die jährlich mit 5,8 Milliarden Euro aus Zwangsbeiträgen alimentiert wird, darauf hinweisen, daß ihre Aufgabe als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt die Stärkung der verfassungsrechtlichen Ordnung ist und eben nicht deren Unterminierung?
Das GG stand nicht zu Debatte und natürlich hat sich der Pilot schuldig gemacht ob und wie sein Ungehorsam bestraft werden muss ist eine andere Frage.
@tt.kreischwurst
Doppelt genäht hält besser. Derr Verriss von Fischer ist absolut lesenswert.
klabautermann | 18. Oktober 2016 – 8:50:
“ … Ethisch und moralisch kann man da lange philosophieren, juristisch ist er schuldig – im Sinne der Anklage „Mord“ …“
Hans Schommer | 17. Oktober 2016 – 16:59 nicht gelesen?
;-)
@Klabautermann: Mord kommt hier nicht in Betracht juristisch gesehen. Für Mord brauche ich ein Mordmerkmal, sonst liegt nur Totschlag vor. Und wer 164 Menschen opfert, um 70.000 zu retten, der erfüllt kein Mordmerkmal. Es steht nicht auf sittlich tiefster Stufe, einige Menschen zu töten, um mehr Menschen retten zu können, so daß das Mordmerkmal der Niedrigen Beweggründe hier ausscheidet. Andere Mordmerkmale sind nicht ersichtlich.
@Hans Schommer
Doch habe ich gelesen ;-) Aber ich habe eben auch den Fischer gelesen. Dieses Theaterstück ist imho in der Tat eine mediale Verarschung der GEZ zahlenden Bürger durch den ÖRRF. Die von Ihnen aufgworfene Frage konnte im Prozess gar nicht zur Sprache kommen, weil man schlicht und einfach unter Umschiffung der Rechtmäßigkeitsfrage direkt auf die Schuldfrage zusteuerte und somit ein Ja/Nein-Schema vorgegeben war. Jede gerichtsfeste Behandlung möglicher Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgründe – und damit ggflls der Frage Mord oder Totschlag – wurde weginszeniert. Aber selbst bei dieser „künstlerisch“ manipulierten Verfahrensinszenierung hätte man eigentlich zum Spruch „schuldig“ kommen müssen – aber dieser so unschuldig präsentierte Pilot mit dem Mama’s Liebling Flair bekam natürlich den vollen Unschuldsbonus des „breiten Publikums“, das mal Richter spielen durfte. Eine erbärmliche Farce in mehrerlei Hinsicht.
@Klabautermann
Mehr gibt es nicht zu sagen, aus diesem Faden bin ich raus,
@closius
Don’t fight the setting – die Mordanklage stammt nicht von mir. Die pseudo-juristische Verfahrenslogik des Stückes und das Abstimmungsergebnis passen imho nicht zusammen. Am perfidensten fand ich dieses „Sie stimmen über das Schicksal eines Menschen ab“ – na, da ist man halt ganz „menschlich“ damit man sich den Vorwurf nicht gefallen lassen muß man hätte das zufällige Opfer eines Gewissensnotstandes zum Straftäter gemacht
@Les Grossmann
Moment, ich komme mit ;-)
Gerade „Fischer im Recht“, dort die Kolumne über das Stück, gelesen – puhhh. Da sieht wohl ein Richter rot – und dahinter und daneben gar nix mehr.
Möchte nicht wissen was passiert, wenn dem Herrn Fischer mal die letzten Folgen von „Das Fernsehgericht tagt“ unterkommen sollten.
Hans Schommer
Zumindest in der Theateraufführung, die ich besucht habe, war übrigens immer nur die Rede von [b]irgendeinem[/b] Terroristen. Dass er Islamist und Mitglied einer IS-Splittergruppe gewesen sein soll, kam nie zur Sprache.
Hm, ich geh auch.
Man denke über den Geltungsbereich der FDGO entgegen dem Geltungsbereich des HVR und des römischen Statut nach. Der Einzelne kann und darf nicht rechtlich für die moralische Schuld der Gesellschaft belangt werden.
Dennoch, der Luftraum ist Geltungsbereich der FDGO und nicht des HVR. Herr Schirach hat uns aufgezeigt, wie schnell es gehen kann, dass durch eine Hintertür im Kopf der Krieg in unsere Wohnzimmer kommt. Plötzlich bricht das Weltbild unserer Gesellschaft, ihr Wertefundament krachend in sich zusammen.
Daher ist der immer wieder geforderte Vergleich zwischen O Klein und dem Piloten unzulässig. O Klein zeigte vorbildlich die strenge Erziehung des dt. Offiziers im Rahmen des HVR auf. Er agierte konsequent, beinahe intuitiv in dem für ihn vorgeschriebenen Raum, einem Kriegsgebiet absolut korrekt.
Und die moralische Schuld? Die liegt bei uns allen, die sich hier in Sicherheit wiegen und den Krieg, also den Geltungsbereich HVR zum Feind getragen haben und die Last auch auf die dort lebenden unbeteiligten Zivilisten umverteilt haben. Daher besteht humanitäre Pflicht!
Danke Herr Schirach, dass sie uns so grausam-tragisch vor Augen geführt haben, wie Arrogant wir sind. Im Wohnzimmer sitzend jedes Detail Kunduz, Gefahr im Verzug, mit hätte-könnte-sollte-wollte zu belegen. Sechs Jahre später sitzen wir vor der Flimmerkiste und ein begabter Intendant macht uns alle zu Terroristen indem wir mal so per Twitter die FDGO und die Werte der Verfassung das Klo hinunter spülen.
@ulli druebbisch | 18. Oktober 2016 – 8:38
„Liebe ehem. Kameraden,
ich mach mir jetzt einmal nicht die Mühe ALLE Kommentare zu lesen, denn hier schreibt ein ehem. Angehöriger der Luftswaffe: […]
Wenn ein Pilot ein fremdes/feindliches Flugzeug zwingen will, seinen Anweisungen zu folgen, braucht es kein „Schuss vorm Bug“ oder eine Stinger, sondern er setzt sich einfach vor dem Gegner und behindert sein Flug mit dem Abgasstrahl seines Jägers.
Der Zurechtgewiesene hat dann durch extreme Turbulenzen bis zum Strömungsanbriss oder sogar Triebwerksausfall andere Probleme, als sein Flugzeug gezielt einzusetzen….
Alles andere ist Schwadroniererei und Nietenzählerei.“
Zu viel TopGun gesehen? ;-)
Der Luftraum ist bekanntlich dreidimensional, die dort üblichen Geschwindigkeiten höher als auf der Bundeslandstraße und die Möglichkeit, bei begrenztem Sichtfeld nach hinten sich mit einem Jäger VOR ein anderes Flugzeug zu setzen stelle ich mir (als jemand, der seine Flugerfahrung nur auf dem M$-Flugsimulator stützt) doch ein klitzekleines bisschen schwieriger vor.
@ AoR | 18. Oktober 2016 – 13:33:
Sie haben sich ja wohl aus dem Staub gemacht, aber dennoch
“ … Und die moralische Schuld? Die liegt bei uns allen, die sich hier in Sicherheit wiegen und den Krieg, also den Geltungsbereich HVR zum Feind getragen haben und die Last auch auf die dort lebenden unbeteiligten Zivilisten umverteilt haben. Daher besteht humanitäre Pflicht! …“
Wenn Sie für sich „moralische Schuld“ (wofür überhaupt?) reklamieren – Ihre Sache. Für mich tun Sie das aber bitte nicht.
Im Übrigen scheinen mir die oben zitierten Phrasen wie auch
“ Sechs Jahre später sitzen wir vor der Flimmerkiste und ein begabter Intendant macht uns alle zu Terroristen indem wir mal so per Twitter die FDGO und die Werte der Verfassung das Klo hinunter spülen.“
sehr wirr.
Hans Schommer
„Sich mit Entschiedenheit zum Prinzip des Vorrangs der Verfassung zu bekennen, mag eine weise Entscheidung sein, das eigentliche Problem besteht jedoch darin, diesem Prinzip in der Wirklichkeit Respekt zu verschaffen.“ – Prof. Dr. Dres. h.c. Jutta Limbach (1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts)
„Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“