Will die Bundesregierung wirklich Rückkehr zur Wehrpflicht?
Am (morgigen) Mittwoch will Bundesinnenminister Thomas de Maizière das neue Konzept für die Zivile Verteidigung zunächst vom Bundeskabinett absegnen lassen und dann veröffentlichen. Die neue Konzeption machte in den vergangenen Tagen mit den angeblich neuen Aufrufen zu Hamsterkäufen Schlagzeilen (die sich dann als nicht ganz zutreffend erwiesen). Am heutigen Dienstag kam eine in der derzeitigen weltpolitischen Lage brisante Aussage hinzu: Die Deutsche Presse-Agentur meldete, die Bundesregierung prüfe die Wiedereinführung der Wehrpflicht.
Berlin (dpa) – The German government is considering bringing back compulsory military service as part of a new set of strategies to deal with possible security threats, according to a confidential document seen by dpa.
The Interior Ministry‘s civil defence plan includes a subsection titled „Support of the Armed Forces,“ which suggests the reintroduction of military conscription – abolished five years ago – as a way to prepare the country for potential NATO deployments.
Das wurde international als Ankündigung verstanden, dass Deutschland die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht wieder reaktivieren will. So wurde es nämlich auch von der Deutschen Welle weltweit verbreitet. Und in etwas abgewandelter Form von der BBC:
Germany considers return of conscription for civil defence
Germany may reintroduce a form of national service for civilians to help the army deal with a future disaster.
The role of civilians is part of a new civil defence strategy to be discussed by the government on Wednesday.
Das ist alles um so merkwürdiger, als das Bundesministerium des Innern für die Wehrpflicht formal gar nicht zuständig ist. Also mit einer solchen Aussage seine Kompetenzen weit überschritten hat, zumal die Frage der Wehrpflicht auch nicht Teil der Zivilen Verteidigung ist.
Angesichts der internationalen Wahrnehmung dieser Aussage habe ich am Dienstag versucht, das Bundesinnenministerium dazu zu befragen. Die Pressestelle des Ministeriums war leider nicht bereit, mit mir überhaupt zu reden. Mal sehen, was am Mittwoch dazu zu erfahren sein wird.
(Archivbild September 2010: Wehrpflichtige warten auf die Essensausgabe während einer Geländeübung in der Allgemeinen Grundausbildung in der Ferdinand-von-Schill-Kaserne in Torgelow – Thomas Koehler/photothek.net)
„Wiedereinführung“ ist eigentlich nicht ganz korrekt, die Wehrpflicht wurde ja nur ausgesetzt. Was im ersten Schritt nötig wäre ist, die Wehrüberwachung mit Musterung wieder zu aktivieren.
Allerdings bleiben natürlich die Herausforderung der „gerechten“ Heranziehung sowie bei einer „scharfen“ Wehrpflicht der Wiederaufbau von Strukturen. Auch bedarf es natürlich Material in den Ausbildungs- und Stammeinheiten.
Pardon, die Frage ist erstmal eine ganz andere: Kann ein Innenminister im Alleingang und ohne Zuständigkeit mal eben Beschlüsse des Parlaments, seiner eigenen Partei und seiner Regierung für erledigt erklären? Das scheint ja keinen zu stören…
(Mal ganz abgesehen davon, dass die Bundeswehr an Material sowie Personal für die Ausbildung dermaßen Überfluss hat, dass es natürlich kein Problem wird, das morgen zu ändern.)
Ich bin da mal gespannt wo die Disk. hin geht
den mit Feuerwehr fehlen Leute das im Osten die erste Gemeinde die Pflichtfeuerwehr eingeführt
Das man da man jeden geholt wird ein Neues Konzept
wie neuer Feuerwehr Schüssel
andere Funktionen aufnehmen für Ersatz Dienst
aber für die Bw Wehrpflicht Jobs geschaffen wird das eine Gerechtigkeit besser zu Garantieren
Ich denke hier werden nur Maßnahmen angesprochen, inwiefern zivile Bereiche bei einer möglichen wieder aufgelebten Wehrpflicht die Bundeswehr unterstützen könnte. Eine Entscheidung der BReg über eine mögliche neue Wehrpflicht sehe ich eher nicht. Allerdings wäre es klug, Unterstützungsmaßnahmen für die Bw vorher mit dem betroffenen Ressort abgestimmt zu haben. Das kann natürlich geschehen sein, nix genaues weiß man nicht…
@TW
a) TdM stellt sein Konzept vor, da wird ggf. eine allgemeine Dienstpflicht enthalten sein; das wird er sicher mit den ressorts abgestimmt haben
b) die Bw hat eben nicht genügend Ausbilder (u.a. ZgFhr, GrpFhr und stv.); ein Grund die Wehrpflicht zu kippen war ja der hohe Personalaufwand für die Ausbildung, dem kein Nutzen für die Truppe gegenüberstand (da Wpfl zu kurz)
Davon ab: soll „nur“ AGA gemacht werden – also grüne Ausbildung – oder kommt dann noch eine truppengattungsspezifische Ausbildung hinzu?
Wo sind die erforderlichen Unterkünfte?
Die Strukturen fehlen doch, da wird man richtig Geld in Hand nehmen müssen.
Ich habe den Innenminister so verstanden, dass er für den Krisenfall Wege sucht, die Einziehung von Wehrpflichtigen rasch umzusetzen
Unabhängig davon fände ich schon jetzt eine verpflichtende, persönliche Erfassung der Wehrpflichtigen sinnvoll, idealerweise in einer Bundeswehreinrichtung, wo im Rahmen der Erfassung sich die Bundeswehr als Armee der Bundesrepublik Deutschland ( Hauptsache) und Arbeitgeber (Nebensache) präsentiert.
Thomas Melber | 23. August 2016 – 21:50
Ohne Sie anzugreifen
aber 1935 und 1956 stand das selbe und man hat es auch geschafft warum sollte es man diese mal nicht Schaffen
Natürlich kann man nicht zum 1.1.2017 das Durchziehen das dauert schon 1 Jahr
aber Beförderungstau könnte man schneller Befördern und da Wehrpflichtige Nachschieben natürlich geht das nicht ohne Überstunden in den Bw Schulen
und weitere Überstunden aber es wird eine Organisation Sache und einen Heeresreform müsste auch Her wenn auch keine große kommen darf , und nicht nacher 10 mal rum schrauben
Ich verstehe den ganzen Wirbel nicht. Das Konzept zur Zivilverteidigung ist doch nicht wirklich neu sondern allenfalls aktualisiert. Es beschreibt die Maßnahmen, auf die sich die für Zivilverteidigung zuständigen Stellen vorbereiten müssen. Dazu gehört auch – wie früher auch schon – die Unterstützung der militärischen Verteidigung/Bundeswehr. Spätestens mit Aussetzung der Wehrpflicht hat die Bundeswehr damit verbundene Ressourcen, wie z.B. Unterkünfte abgebaut. Es macht also durchaus Sinn, die zivilen Stellen darauf hinzuweisen, dass im Falle eines Krieges oder einer anderen Situation, die das Wiederaufleben der Wehrpflicht erforderlich macht, die Bundeswehr entsprechende Unterstützung benötigt.
Wie man jetzt daraus folgern kann, die Wiedereinführung der Wehrpflicht würde geplant, erschließt sich mir nicht wirklich. Genauso wenig, wie die Folgerung, eine Katastrophe oder ein Krieg stehe unmittelbar bevor, bloss weil eine Notfallvorsorge der Bevölkerung empfohlen wird. Für mich klingt das alles ein bisschen nach Sommerloch-Hysterie.
Ja. Merkwürdig ist nur, dass das Innenministerium nicht bereit ist, zu diesen Meldungen Stellung zu nehmen – und die Nachricht, Deutschland erwäge die Wiedereinführung der Wehrpflicht, wird international schon aufmerksam registriert… ob das nun stimmt oder nicht.
Der CDU-Innenpolitiker Ansgar Heveling auf DLF
http://www.deutschlandfunk.de/neues-zivilschutzkonzept-cdu-politiker-verteidigt-moegliche.694.de.html?dram:article_id=363789
Kaess: Herr Heveling, haben Sie keine Sorge, dass wir auch in Bereiche reinkommen, wo wir zum Beispiel über die Wiedereinführung der Wehrpflicht diskutieren? Das klang gerade vorhin in dem Bericht, den wir vor dem Interview gesendet haben, ein bisschen so an.
Heveling: Auch da geht das Konzept von Szenarien aus, die geltende Rechtslage sind. Die Wehrpflicht ist ja nicht abgeschafft, sondern ausgesetzt und spielt für den Fall des Falles auch eine Situation durch, wo sie wiederaufleben könnte. Auch das ist aber ein Szenario, kein unbedingt jetzt an der jetzigen Situation ausgerichtetes Durchspielen der Situation.
Klingt für mich nicht nach einer Wiedereinführung der Wehrpflicht in absehbarer Zeit.
Würde mich wundern, wenn das tatsächlich erwogen würde. Das wird sich ja in den nächsten Tagen zeigen. Ich frage mich, wo diese Meldungen herkommen. Hat da jemand einfach das Zivilschutzkonzept gelesen und nicht verstanden oder falsch interpretiert? Wollte irgendein Politiker eine neu Diskussion anstossen? (Entsprechende und erfolglose Vorstöße hat es ja schon gegeben) Oder wird mal wieder bewusst ein Popanz aufgeführt, um die Regierung oder wen auch immer unter Druck zu setzen?
ZiivV ist ein Breites band
Einbau der Feuerwehr ,THW , Med. Org . bis wichtige Infra Strucktur ( Bahn ,Straßenbahn , Transport )
bis zum Heimatschutz Brig
Nun ja, das Innenministerium hat offenbar grade einen Lauf: Nachdem es erst mit der Einstufung der Türkei als Terrorunterstützer aufwartete, von der das in der Frage fachlich zuständige AA nichts wusste, kommt jetzt die Wunschvorstellung von der Wiedereinführung der Wehrpflicht durch die „kalte Küche“, wovon das BMVg bestimmt nichts weiß. Warum das BMI schweigt? Vielleicht hat man ja aus dem Kanzleramt inzwischen einen veritablen Einlauf bekommen, damit der Lauf beendet wird…
Der Spiegel hat davon heute auch schon berichtet: „Zivilschutzkonzept spielt Aktivierung der Wehrpflicht durch“…jedoch soll es dabei um Konzepte des Innenministeriums gehen, darunter mehrere zivile „Unterstützungen der Streitkräfte“ …für den Fall der Fälle.
Das der Innenminister irgendwelche Entscheidungen bezüglich der Wehrpflicht treffen sollte oder würde, ist nicht erwähnt worden.
Das ist es ja. Soweit ersichtlich berufen sich alle Meldungen auf das Zivilschutzkonzept. Da steht aber nix davon drin, dass die Wehrpflicht wieder eingeführt werden soll. Es stellt nur da, welche Unterstützungsleistungen von ziviler Seite für die Bundeswehr im Spannungs- oder Verteidigungsfall erforderlich werden könnten. Dabei wird sinnvoller Weise auf berücksichtigt, dass dann die Wehrpflicht wiederaufleben könnte. So what?
Ich habe bislang eher den Eindruck, dass es in dem Konzept hauptsächlich darum geht, die Art und Weise, wie eine Reaktivierung der Wehrpflicht im Fall der Fälle in der Realität aussehen könnte und die Einsatzmöglichkeiten des zusätzlichen Personals im Zivilschutz zu skizzieren. Das eigentlich Erschreckende darin ist für mich hierbei aber die immer offenkundiger werdende Sorglosigkeit, die der für mich vollkommen überstürzten Aussetzung vorausging und seitdem anhält.
Es wurde ja damals schon proklamiert, dass man sich in Anbetracht einer Krise bis zur Erklärung des V-Falls/ Bündnisfalls mind. 12 Monate erwarte (vmtl. schonmal eine optimistische Annahme) innerhalb derer man Zeit habe eine Reaktivierung der Wehrpflicht stattfinden zu lassen. Es scheint aber, als gebe es darüber hinaus keine weiteren Konzepte wie das dann personell, materiell oder infrastrukturell genau aussehen würde. Dies heißt in der Folge wohl leider auch, dass man sich u.a. in der Frage, welch ein Zeichen der Verschärfung eine solche politische Entscheidung im Krisen-/Spannungsfall mit sich bringen würde, niemals so richtig Gedanken gemacht hat.
Jetzt, 5 Jahre später, greift man diese angestaubte Thematik dann von Seiten den BMI (!!!) mal auf. Ja halleluja! Strategisches sicherheitspolitisches Denken sieht wohl etwas anders aus…
Das Für und Wider der Wehrpflicht ist innerhalb dieses Forums schon so oft diskutiert worden, dass jeglicher weitere Beitrag dazu vermutlich unnötig ist.
Ich verstehe die bisherigen Informationen so das die für die BW im ZV nötigen Strukturen geschaffen werden sollen, nicht der 2011 Beschluss gekippt. Das erscheint mir sinnvoll. Denken wir nur an das Thema Transport. Vor 2 Jahren wurde wegen Manöverschäden der BW an Brandenburgs Straßen Geschrei erhoben. Im Nachgang kam raus das die Strassen billig, dafür aber nicht mehr Militärfest gebaut wurden! Bei einer Gesetzesänderung waren die betreffenden Regeln entfallen. Militärtransport mit der Eisenbahn. Auch hier sind die entsprechenden Vorgaben für das Vorhalten von Rollmaterial und Infrastruktur entfallen. Das ZV Konzept schafft hier die Plattform Gesetze anzupassen. Meines Erachtens nach sinnvoll erst ein Gesamtkonzept zu schreiben und dann den Handlungsbedarf abzuleiten.
Ich plädiere für eine baldige Reaktivierung der Wehrpflicht. Allerdings unter Wegfall der bislang geübten geschlechtlichen Diskriminierung. Mit der Option für alle Wehrpflichtigen, an Stelle des Dienstes mit der Waffe eine andere Form der der Verteidigung von Republik und Bündnis dienlichen Ausbildung zu durchlaufen.
Hans Schommer
Komisch, dass das Thema Wehrpflicht in Deutschland nicht tot zu kriegen ist. Ist das vielleicht eine gewisse sicherheitspolitische Eindimensionalität?
Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass “TdM“ versucht politisch Stimmung für die CDU zu machen (schließlich stehen im September 2016 drei Wahlen). Zweitens: Ablenkung von Problemen aus dem Innenministerium auf den Problembereich BMVg verschieben zu wollen. Drittens: Wahlthema für 2017 zu erzeugen/gewinnen, um der AfD keine Spielmasse zu überlassen. Zurück zu der Frage: „Will die Bundesregierung die Rückkehr zur Wehrpflicht?“ Die Bundesregierung wird im letzten Jahr nicht so eine wichtige Angelegenheit “durchziehen“ bzw. beschließen. Wenn der Wille zur Aktivierung der Wehrpflicht bestünde, würde es diese Bundesregierung nicht mehr beschließen (meiner Meinung nach). Die aktuelle Lage (weltpolitisch, innenpolitisch, radikale Parteien in DEU, Personalgewinnung der BW) wird dazu führen, dass Parteien für die Bundeswahlen 2017 dieses Thema wieder in den Fokus nehmen müssen. Mich würde es interessieren, ob eine Aktivierung der Wehrpflicht nur für Männer stattfinden könnte, wie wir es bereits hatten. Aus meiner Sicht würde es bei einer Aktivierung der Wehrpflicht gegen das Grundgesetz verstoßen, wenn nicht beide Geschlechter zum Dienst herangezogen werden. Schließlich hat sich einiges im Punkto Wehrpflicht (Einführung 1956) getan.
Rheinländer | 23. August 2016 – 22:53
Wir wissen nichts ob was vom BND eine Warnung gibt .
Für was ?
Biologischer Anschlag
das Herr Trump nächster Präsident werden könnte
Spannung China USA
oder ein Sommerloch Thema Endpupt
Bisher hatte ich den Eindruck, die attraktive Arbeitgeberin Bundeswehr würde eher zur Fremdenlegion umgebaut, als daß unsere weitsichtige Führung es schafft, einen der größten sicherheitspolitischen Fehler einzugestehen und rückgängig zu machen. Und ich befürchte, daß man umsonst hofft. Leider.
@Alarich es gibt in der Wirtschaft das Gerücht das bei einer Gruppe terroristisch gesinnter Leute Pläne zu einer EMP Attacke gefunden wurden. Leider habe ich nichts um es zu verifizieren. Ich kann nur feststellen das es ernsthaft in Krisenüberlegungen von Firmen einfließt.
Hans Schommer schrieb: „Ich plädiere für eine baldige Reaktivierung der Wehrpflicht. Allerdings unter Wegfall der bislang geübten geschlechtlichen Diskriminierung. Mit der Option für alle Wehrpflichtigen, an Stelle des Dienstes mit der Waffe eine andere Form der der Verteidigung von Republik und Bündnis dienlichen Ausbildung zu durchlaufen.
Hans Schommer“
Das ist doch eine politische Totgeburt:
Die Bundeswehr hat eine erlaubte Maximalstärke von ca. 300.000 Mann, davon werden 50% Zeit- oder Berufssoldaten sein, wir können also bestefalls 150.000 Wehrpflichtige pro Jahr unterbringen, bei 12 Monate Dienstzeit.
Wenn wir von mindestens 550.000 tauglichen Männern und Frauen pro Jahr ausgehen müssen, dann haben wir 400.000 Zivildienstellen zu schaffen. Das ist zur Zeit eine politische Totgeburt.
Wenn ich mehr Reserven haben möchte, dann muss der freiwillige Dienst attraktiver werden, hier könnte in meinen Augen noch einiges getan werden.
@ Ulenspiegel
Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir uns dazu verpflichtet, die Marke von 370.000 Soldaten nicht zu ueberschreiten. Vor der Aussetzung der Wehrpflicht hatten wir noch etwa 245.000 Soldaten, dass waere also nicht das Problem.
Dennoch halte ich eine schnelle Wiedereinfuehrung der Wehrpflicht fuer unrealistisch, zumindest wenn damit eine massive Aufstockung verbunden waere. Es wuerde bereits an den Unterkuenften scheitern, um die Rekruten unterzubringen: In der Kaserne in Mayen etwa gibt es keine einzige Freistube, die U25-Mannschaften und Unteroffiziere warden jeden Morgen und Nachmittag mit dem Bus von Koblenz abgeholt und wieder zurueckgebracht. Und das waere nur ein Problem.
Ein Rosinenpicken unter den Rekruten waere aber auch schwer umsetzbar, das Bundesverfassungsgericht hat vor 2011 immer wieder durchblicken lassen, dass die Tatsache, dass ein relative grosser Prozentsatz der Wehrpflichtigen gar nicht erfasst warden wuerde, nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar waere.
Ehrlich gesagt glaube ich aber nicht, dass in Regierungskreise die Wiedereinfuehrung wirklich ernsthaft erwogen wird (und wenn, dann wird das garantiert nicht in einer Publikation des BMI bekanntgegeben). Mal sehen, was T.W. im Laufe des Tages noch aus den Leuten herauskitzeln kann.
Das immer noch gültige Wehrpflichtgesetzt („Wehrpflichtgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 2011 (BGBl. I S. 1730), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S. 1084) geändert worden ist“) kennt in § 2 Geltung der folgenden Vorschriften: Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
Jetzt sollte man sich Artikel 80a GG näher anschauen. Hier der Wortlaut: Art. 80a (1) Ist in diesem Grundgesetz oder in einem Bundesgesetz über die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung bestimmt, dass Rechtsvorschriften nur nach Maßgabe dieses Artikels angewandt werden dürfen, so ist die Anwendung außer im Verteidigungsfalle nur zulässig, wenn der Bundestag den Eintritt des Spannungsfalles festgestellt oder wenn er der Anwendung besonders zugestimmt hat. Die Feststellung des Spannungsfalles und die besondere Zustimmung in den Fällen des Artikels 12a Abs. 5 Satz 1 und Abs. 6 Satz 2 bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Mithin wäre zu begründen, wer die Bundesrepublik existentiell bedroht. Die wäre die Rechtfertigung für GG 80a. Würde dies der Deutsche Bundestag aktuell anstreben – wie käme dies bei unseren Partnern in Bündnis und unseren Nachbarn eigentlich an?
Bedacht hat wohl niemand die Tatsache, dass der, der die Aussetzung gleichsam des gesamten Wehrersatzwesens (Erfassen, Mustern, Einberufen) im Gesetz festschreibt, faktisch die Wehrpflicht abschafft. Faktisch – nicht rechtlich. Wer beabsicht, sie wieder Einzuführen, gilt politisch als „Kriegstreiber und Kriegsvorbereiter“. Da sitzt man nun in der selbstesgestrickten Fall.
Die Hysterie ist völlig unbegründet. Das BMI handelt im Rahmen seiner Zuständigkeit und macht einfach sauber seine Hausaufgaben. Dazu ein Blick ins Gesetz:
Nach § 2 WPflG gelten die Vorschriften desselbigen im Spannungs- und Verteidigungsfall. D.h. die Wehrpflicht selbst geregelt in § 1 WPflG besteht auch JETZT! Allein die Umsetzung, also Wehrüberwachung, Musterung und Einziehung findet erst wieder im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt. Dann allerdings mit deren Feststellung automatisch.
Warum ist das für ein Konzept der zivilen Verteidigung und damit für das BMI relevant?
Das BMI ist nach § 4 I Zivilschutzgesetz (ZSG) verantwortlich für den Schutz der Zivilbevölkerung. Zur Sicherstellung dieses Schutzes ist die Bundesregierung bereits JETZT nach § 22 II ZSG ermächtigt per Verordnung zu regeln in welcher Form Wehrpflichtige zur Arbeitsleistung in der Gesundheitsversorgung verpflichtet werden können. Die Wehrpflicht hat mit dem § 14 ZDG ja auch eine zivile Seite im Zivil- Katastrophenschutz mit deren Ausgestaltung man sich nun scheinbar im BMI auseinandersetzt. Man will scheinbar für den „Fall der Fälle“ ein Konzept erarbeiten. Genau das ist der zentrale Auftrag der „Zivilverteidigung“ und dafür gibt des das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Ergebnis: Hysterie unbegründet.
P.S. Das absolut Einzige was einen Außenstehenden verwundern könnte, ist die Tatsache, dass sich das BMI eher mit Maßnahmen im Spannungs- und Verteidigungsfall auseinandersetzt, als das BMVg. Bei näherer Betrachtung, aber für niemanden, der den Laden kennt sonderlich überraschend, dass eine Armee, die bis vor kurzem noch dem Konzept des „dynamischen Verfügbarkeitsmanagement“ gehuldigt hat, für die Sicherstellung des Personalaufwuchses im Spannungs- und Verteidigungsfall kein Konzept hat. Für das Material hat man ja auch keines. Gab es da nicht so mal so eigene Dienststellen „…Planungsamt für…“ ach lassen wir das.
‚Eine Wiedereinführung der Wehrpflicht wird nicht kommen. Keine Partei ist bisher dafür. Selbst wenn die Union wieder dafür wäre, wird sie keinen Partner dafür finden. Die SPD war für die Abschaffung der Wehrpflicht und da eine Wiedereinführung nur mit der ‚Bedrohung aus Rußland begründet werden könnte, ist die Wiedereinführung aussichtslos, es sei denn, Rußland weitet den Krieg in der Ukraine erheblich aus oder ähnliches.
Die Aufstellung einer Fremdenlegion, z.b. zum Kampf gegen ISIS und für Auslandseinsätze, wäre dagegen sicherlich sinnvoll, ebenso wie die Öffnung der BW für EU-Bürger, weil dies die einzige Möglichkeit ist, tatsächlich mehr Personal für die BW gewinnen zu können.
Gerechter als die Wiedereinführung der Wehrpflicht wäre eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen, von einem Jahr, weil dann bräuchte man keinen großen Aufwand zur Überprüfung von Kriegsdienstverweigerungen betreiben und die Männer würden durch die Wehrpflicht nicht benachteiligt gegenüber den Frauen.
Wie wollen sie die Dienstpflicht legitimieren?
Der Passus in dem IPapier über das Einstellen auf Zustellen von Bescheiden und Sonstigen per Post (Unterstützung der Bundeswehr) muss und wird nichts mit dem Wiedereinsetzen der Wehrpflicht wann und warum auch immer zu tun haben. Schliesslich werden wohl auch Reservisten per brieflichen Bescheid einberufen, oder?
Es machte doch wohl auch keinen Sinn, erst in einem ernsten Fall wie eine Katastrophe auf die Schnelle neue Wehrpflichtige zu erfassen, zu mustern und dann in eine Grundausbildung zu schicken. Die Ressourcen sind doch nicht vorhanden dafür. Die dringlichste wären wohl qualifizierte Ausbilder.
Findet denn heute eigentlich noch eine Wehrerfassung statt, wie sähe es mit den Kapazitäten für die Musterung aus? Man müsste wohl sehr klein anfangen.
Was könnte mit der Unterstützung der Bw durch die DP AG gemeint sein? Das Zustellen durch den Zusteller, auch durch private Firmen. Ich gehe mal einen Schritt weiter, denke an des Drucken von Bescheiden analog zu den Rentenbescheiden, die Deutsche Post AG macht das für Deutsche Rentenversicherung. Die Deutsche Post AG macht auch die Überweisungen für die Deutsche Rentenversicherung. Ich denke mal, die Bundeswehr versendet wohl auch interne Post mit der Deusche Post AG, also ist denkbar, die Post AG darauf einzustellen, die Post der Bundeswehr bevorzugt zu behandeln.
Welche Art von Katastrophe ist denkbar, für deren Bewältigung das Einziehen von Wehrpflichtigen notwendig wäre, die nicht mit den vorhandenen Kräften bewältibar wäre?
@KlausKörper
Bevor ich Ihnen da zustimme
wüsste ich gerne, ob das BMI weit jenseits seiner Kompetenzen eine Wiedereinführung, pardon, ein Ende des Vollzugs der Aussetzung der Wehrpflicht, propagiert. Die Antwort darauf gibt das Ministerium bislang nicht.
Reden wir hier alle über das Gleiche? Die dpa beruft sich auf ein vertrauliches Papier – es geht also (angeblich) nicht um die aktuelle Veröffentlichung des BMI. Sollte dem so sein, dann vermute ich eine nicht ganz unabsichtliche Weitergabe des Papiers als „Versuchsballon“, um die öffentliche Meinung zum Thema mal abzuchecken. Wäre nicht das erste Mal.
@Hans Schommer: Abschaffung der Geschlechterdiskriminierung bei einer Reaktivierung der Wehrpflicht? Geht nur per GG-Änderung. Ergo: Forget it…
Zu einem immerwährenden Thema „Allgemeine Dienstpflicht“ hier eine Lesehinweis.
http://www.justitia-et-pax.de/jp/publikationen/pdf/guf_070.pdf
Sofern sich der Gesetzgeber tatsächliche dazu durchringen sollte, für Männer und Frauen ab dem 18. Lebensjahr eine allgemeine Verpflichtung zur Ableistung einer Dienstpflicht (Naturalsteuer) auszusprechen und nach einer Entscheidung des Bundesverfassunsgerichtes darüber dann tatsächlich realsiert – ich bin dabei, diese Bundesbehörde, die das BMVg in den Schatten stellen würde, braucht bestimmt einen Präsidenten und Abteilungsleister. Ich bin ab einer B- Besoldung dabei.
Wichtig wäre aber auch noch einer diziplinargerichtliche Dienstpflichkammer, die dann wirken muss, sofern der oder die Dienstpflichtige: a) den Dienst erst garnicht antritt, b) währen der Dauer der Dienstpflicht sich unerlaubt für eine gewisse Zeit oder für immer entfernt, c) während der Dauer der Allgemeinen Dienstpflicht in einer amtlichen Dienstpflichtliegenschaft für eine Partei wirbt — also Planstellen ohne Ende für die Ableistung einer Pflicht, die nicht einemal den Charakter einer sinnvollen Beschäftigung erfüllen würde. Aber – wie gesagt, ab B-Besoldung in dieser Bundesoberbehörde – ich wär dabei. Und dann machen wir ein neues Blog für Allgemeine Dienstpflichtige auf. Brauchen wir einen parlamentarisch bestellten „Dienstpflichtbeauftragten“ an den sich der/die Dienstpflichtige jederzeit und unmittelbar und ohne Einhaltung des Dienstweges wenden kann? Brauchen wir eine Dienstpflichtdisziplinarordnung? Darf sich der oder die Dienstpflichtige geschweren und Dienstpflichtgerichte anrufen?
ein anderes Konzept wäre, die schätzungsweise 6 bis 8 Millionen Gedienten bis 65 Jahre Lebensalter mit Ausrüstung zu versorgen und dezentrale Heimatschutzbrigaden aufzustellen.
Das wäre innerhalb weniger Monate möglich und an Wehrfähigkeit nicht so schnell u überbieten.
Wäre es nicht denkbar, dass zentrale Punkte (insbesondere die zivile Unterstützung der Bundeswehr, z.B. in Hinblick auf Bahntransporte etc. pp) mit dem BMVg abgestimmt sind oder gar von dort kamen – da das Konzept ja nicht nur Aspekte umfasst, die ausschließlich die bundesdeutsche Zivilverteidigung betreffen, sondern auch und insbesondere bei einer „Aktivierung“ des RAP bez. der NATO-Ostflanke von ausschlaggebender Bedeutung sind – das Ganze jedoch bewusst vom BMI „kommuniziert“ werden soll? Ließe das BMVg derartiges verlautbaren, wäre man ja schnell wieder beim Vorwurf der Kriegsrhetorik…
Sofern es tatsächlich ein „Alleingang“ des BMI sein sollte, zeigt es abermals, was für ein kopfloser Hühnerhaufen das Bundeskabinett zu sein scheint – oder die sog. Frau Bundeskanzlerin lässt Ihren Innenminister absichtlich über die Klinge springen. Von ihrer „Richtlinienkompetenz“ merkt man jedenfalls eher wenig…
Und nichts für ungut, aber wenn ich hier manche Einlassungen zu den Themen „Allgemeine Dienstpflicht“ und „Bundeswehr im Innern“ lese, dann überkommen mich immer einige Fragen:
a) Es wird immer gern von den „Vätern des Grundgesetzes“ gesprochen, die sich ja z.B. etwas bei der Trennung der Inneren und Äußeren Sicherheit gedacht haben sollen. 1949 gab es noch gar keinen Artikel 87a, der kam am 22. Mai 1956. Insofern stammt jener nicht von diesen vielbesagten „Vätern“ (und „Müttern“) des Grundgesetzes. Diese Väter und Mütter werden sich jedoch sehr wohl etwas dabei gedacht haben, dass man im Grundgesetz alles, bis auf die Artikel 1 UND (nicht bis, wie oftmals gelehrt) 20, ändern kann. Natürlich nicht ohne Weiteres, aber es ist möglich, also keinesfalls bis in alle Ewigkeit in Eisen gegossen.
b) „Einsatz im Innern“ Es mutet schon merkwürdig an, dass dies bei den ältesten Demokratien der Welt (z.B. Frankreich, Vereinigtes Königreich) praktiziert wurde/wird und dies hierzulande von vielen geradezu dämonisiert und als Ende der Demokratie gebrandmarkt wird. Diese Haltung zeugt von einem tiefen Misstrauen den Streitkräften und der Politik/Regierung gegenüber. Sich hinter irgendwelchen (vermeintlichen) Verfassungsgrundsätzen zu verschanzen ist unverantwortlich. Hätte dies Helmut Schmidt 1962 auch so gehandhabt, wer weiß, wie viele Opfer es mehr gegeben hätte. Aber er war auch ein Macher, kriegsgedient und wusste offenbar, was es heißt, Verantwortung für Menschenleben zu tragen. Wir warten jetzt offenbar lieber zu, harren der Dinge, die dann kommen mögen und machen uns dann Gedanken bzw. verfallen in blinden Aktionismus.
c) Dienstpflicht. In Norwegen gibt es eine Wehrpflicht für Frauen. Wurde vor kurzem eingeführt. Soweit ich weiß, gehört Norwegen auch zu den Ländern, die eine durchaus bemerkenswerte demokratische Tradition haben. Wieso schafft man dies dort und hier (angeblich) nicht?
Was ich damit sagen möchte: Wenn man es wollte (!), wäre nahezu alles möglich, was der Verbesserung der Verteidigungsfähigkeit dienlich ist bzw. dafür als Voraussetzung dient. Es mag nicht mit einem Federstrich zu bewerkstelligen sein, aber das Grundgesetz stellt keineswegs ein unüberwindbares Hindernis dar und sollte es auch nie!
@Belogener | 24. August 2016 – 10:45
Sie haben soetwas schon einmal realisiert innerhalb weniger Monate?
Abschließend doch noch mal.
Eine Allgemeine Dienstpflicht ist keine Wehrform. Nehmen wir mal an, eine Allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen dürfte in Deutschland nur in Streitkräften, für welche Dauer auch immer, abgeleistet werden.
Dazu folgende Zahlen:
Zum Stichtag 31. Dezember 2014 gab es in Deutschland in der Altersgruppe 18 – 24 Jahren (nehmen wir mal an, das wäre die Altersgruppe, die einer Allgemeinen Dienstpflicht unterliegen würde) ca. 6 Millionen Männer und Frauen? Die alle in die Bundesweh? Ob tauglich oder nicht? Das wäre dann schon ein bedeutsamer Streitkräfteumfang. Wer will diesen?
Ich finde die Idee der Versorgung und Unterbringung von Soldaten auf ziviler Basis völlig lustig ! Nach meiner Kenntnis wäre das eine weltweit einmalige Sensation …. Man möge mich korrigieren wenn solch Schauspiel schon stattgefunden hätte bei Armeen !?!
Gottlob haben wir das autarke Handeln von Einheiten abgeschafft und versuchen nun in Gedankenkonstrukten gangbare Wege zu finden … wäre es nicht so traurig würde ich vor Lachen nicht mehr schlafen können !
Mal gucken was die kommenden Tage noch hochkommt wessen Initiative das nun wirklich ist und war …
Zum Thema Bahntransporte muss man halt eben auch bedenken, dass die DB Cargo ein privatwirtschaftliches Unternehmen ist, dass rechtlich (aktuell) KEINE Verbindlichen Auflagen hat, Irgendwelche Waggons vorzuhalten.
Durch den mittlerweile gestiegenen Bedarf wurde aber die Kapazitäten bei den Schwerlastwaggons massiv erhöht. Aber eben eine reine Unternehmensentscheidung weil durch die aktuelle Übungstätigkeit eben mehr Bedarf ist.
Auch das BMI muß verstehen, dass Unternehmen wie Telekom, Post, Bahn etc. eben freie Unternehmen sind und solange man denen nicht verbindlich sagt, was Sie vorhalten sollen (und das eben auch bezahlt), die Unternehmen eben ansonsten Nichts vorhalten.
So ward as ja auch bei der Verstärkungsreserve LKW, einige Unternehmen hatten Ihre Fahrzeuge als V-Fall reserve gemeldet und dadurch eben für den Aufwand Geld bekommen/Vergünstigungen.
Vorsorge kostet immer Geld!
Deshalb kam der Auftrag für das Konzept ja ursprünglich aus dem Haushaltsausschuß!
Deshalb müssen diese ganzen Ideen eben auch mit HH Mitteln unterfüttert werden.
@T.Wiegold: Die Arroganz des BMI mit Ihnen nicht zu reden, wo Sie ja eindeutig über Sicherheitspolitik schreiben und nicht nur „die Bundeswehr“, ist bezeichnend.
Und wenn die Politik endlich mal wieder anfängt, Unterlagen/Weisungen zur zivilen vorsorge zu aktualisieren bzw. anpassen ist das überhaupt erstmal ein Schritt in die richtige Richtung und absolut überfällig.
@KlausKörper
Hervorragend auf den Punkt ebracht! Dem ist nichts hinzuzufügen!
@TW
Warum sollte das BMI zu etwas Stellung beziehen, dass offiziell noch gar nicht bekannt ist? Man sollte nicht übersehen, dass vorab eine als VS-eingestufte Unterlage illegal der Presse zugänglich gemacht wurde.
Die Bundesregierung hat heute Vormittag das Konzept abgesegnet. Heute Nachmittag bereits ist die dazu gehörige PK!
Journalistisch einwandfreies Vorgehen.
Leider gehen in vielen Kommentaren die Zuständigkeiten der Ressorts arg durcheinander. Das BMI ist und bleibt in Sachen ZV federführend. Zur ZV gehören u.a. auch die Unterstützungsleistungen für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte. Im übrigen berücksichtigt die Fortschreibung des Konzeptes auch die grundsätzlichen Aussagen im neuesten Weißbuch. Damit liegt keinesfalls der hier angedeutete Alleingang des BMI vor!
@Hans Dampf
Das Einführen der Wehrpflicht für Frauen in Norwegen hat etwas mit als Notwendig erkannt zu tun. Gibt es in Deutschland eine Notwendigkeit für die Wehrpflicht von Frauen? Was sollten wehrpflichtige Frauen verbessern? Und was dürfte die Wehrpflicht für Frauen kosten? Wie lange sollte der Grundwehrdienst dauern? Schon am sechsmonatigen Wehrdienst für Männer bestanden Zweifel, die wurden z.B.beim Objektschutz der Luftwaffe nicht Combat Ready, dafür werden bevorzugt längerdienende benötigt, >15 Monate, 23 sind schon gut. Nachhaltiger sind Zeitsoldaten. Ausbildungsbetrieb, Grundbetrieb kostet schon eine Menge Geld.
Und die Lebenszeit junger Menschen als Hilfsarbeiter zu verschwenden? Bürobote, Telefonposten, ……?
Also mir scheint das eher so, als hätte jemand die „Wiedereinführung“ der Wehrpflicht in das Dokument hineininterpretieren wollen. In der Schule hätte man für solch eine Textarbeit früher zurecht ein mangelhaft erhalten.
Das was jetzt verbreitet wird ist nichts als Spekulation. Nach der gleichen Logik würde man auch schreiben können: „Opa Erwin kauft eine Speedo! Plant er eine Teilnahme an den nächsten Olympischen Spielen?“
@FNU SNU
Die Schwerlastwagen der DB Cargo sind nicht über Kopf befahrbar (Zum Schutz der Puffer sind bei über Kopf befahrbaren Wagen spezielle Konstruktionen notwendig). Ein Verladung bedarf also eines Krans oder einer entsprechenden Seitenrampe. Das ist praktisch wenig sinnvoll.
Hier die Verlinkung zu den Wagen.
http://www.dybas.de/dybas/gw/gw_gattung_r.html
Es ist schön erkennbar der konstruktive Unterschied zw. Panzertransportwagen und normalen Schwerlastwagen.
Die Bauart RImmnps 650 wurde bis 1998 vollständig ausgemustert.
Warum soll – bei dem harten Wettbewerb in dem Markt – eine Verpflichtung zum Vorhalten nur die DB betreffen? Im Sinne einer diskriminierungsfreien Behandlung müssten solche gesetzlichen Verpflichtungen alle EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) treffen!
Die Legitimation der allgemeinen Dienstpflicht erfolgt über die neue Bedrohungslage im Osten, sowie die Terrorgefahr, und daß wir deshalb nicht nur mehr Soldaten benötigen, sondern auch mehr Feuerwehr, THW und allgemein mehr Kräfte für den Katastrophenschutz und ich würde auch (Hilfe) zum Grenzschutz mitaufnehmen. Soviel Personal geht nur mit Wehrpflicht oder Dienstpflicht.
Die Wehrpflicht ist aber ungerecht, weil nur Männer dienen müssen und alle die untauglich zum Wehrdienst sind, auch keinen Ersatzdienst leisten müssen, selbst wenn die meisten dazu in der Lage sein dürften.
‚Die Dienstpflicht ist gerecht, was Männer und Frauen angeht und untauglich wäre nur, wer auch keinen Zivildienst leisten könnte und man spart sich den bürokratischen Aufwand der Kriegsdienstverweigerung und der Verfahren dazu.
@ Ungedienter | 24. August 2016 – 12:10
Waren die RImmnps nicht für die Radfahrzeuge? Und die Panzer (Kette) wurden auf Samms transportiert? Letztere wurden (am liebsten) über Kopframpe befahren. Nur bei denen ging auch ZKR und „Sprung vom Wagen“.
Hans Schommer
@Closius
Nebenher empfehle ich Ihnen einen Blick in die EMRK als Beispiel.
Kurz: Eine Wehrpflicht (mit Ersatzdiensten) ist gestattet, eine Dienstpflicht nur mit dem Ziel, billige Arbeitskräfte zu generieren, nicht.
Ob nur Männer oder auch Frauen eingezogen werden ist v.a. eine verfassungsrechtliche Frage, und die der Finanzierung. Sie muss auf jeden Fall begründet sein und einen nennenswerten Teil der betroffenen Jahrgänge umfassen sowie sinnvoll sein, auch für die Betroffenen was die Tätigkeiten betrifft. Hierfür rechne ich mit mind. 100.000 pro Jahr nur für Männer bei 12 Monaten Dienstzeit.
Und weil die Bw es nicht hin bekommt, als „attraktivster Arbeitgeber der Republik“ ihre Sollzahlen zu erreichen, ist deren Problem.
Die verschiedenen Maßnahmen, auf Erkenntnissen aufbauend dass früher staatliche Tätigkeitsfelder wie Post, Fernmeldewesen und Bahntransport mittlerweile privatisiert sind und nicht mehr unbegrenzt auf Abruf stehen, sind dennoch vollkommen richtig und wichtig, aber auch eine Frage der Finanzierung.
Ebenso eine eventuelle Wiedererrichtung der Wehrüberwachung.
@SER | 24. August 2016 – 11:35
„Ich finde die Idee der Versorgung und Unterbringung von Soldaten auf ziviler Basis völlig lustig ! “
Meine Kameraden -FlaRak 36- 1991 in Diabakyr, Unterkunft im Hotel, es war gerade eben so beziehbar. Es war wesentlich besser als ein Zeltcamp auf der Base.
Mich belustigt die Diskussion hier doch schon ein wenig.
Deshalb mein Beitrag -kann gern auf den 1.April verschoben werden.
Wozu Frauen gut sind? Im Zweifel, die Moral zu stärken.
Will man Wehrfähigkeit, Dienstleistungsfähigkeit und was auch immer nun an neuen Wortschöpfungen erfunden wird, es bleibt -kann man machen muss man nur wollen.
z.B. wie heute in Polen oder früher in der DDR – mit GST und vormilitärischer Ausbildung usw.- da kommt wohl auch der Begriff Zivilverteidigung statt Schutz her. Langsam werden die Kinder Referenten – warum auch nicht.
Wieso nicht alle 3 Jahre insgesamt 8 Wochen- davon 3 am Stück zur Wehrertüchtigung nutzen- Sportgruppen dafür gebe/gab es ja.
Wenn ich das Wort Ungerechtigkeit höre – es gibt kein Recht auf Unrecht -wieso wird der gezogen, ich nicht? Alles eine Frage der Begründung- z,B. Auswahl durch Zufall.
Niemand hat die Absicht, die Wehrpflicht aufleben zu lassen.
Letzter, nun ernster Satz: endlich macht sich mal jemand Gedanken und es ist schon wieder falsch -so ist das eben in einem Volk von Fussballtrainern.
[Bei allem Bemühen um Ironie: Eine Formulierung wie Wozu Frauen gut sind? Im Zweifel, die Moral zu stärken. ist nicht wirklich witzig. Und nein, darüber werden wir hier nicht debattieren. T.W.]
@SER
Ebenso in Termiz, Hotel