Bundeswehr-Bereitschaft nach Münchner Amoklauf: Die offizielle Darstellung (m. Transkript)
Während des Amoklaufs in München am vergangenen Freitag, bei dem ein Einzeltäter neun Menschen erschoss, hatte die Bundeswehr vorsorglich Einheiten in der bayerischen Landeshauptstadt in Bereitschaft versetzt. Das wurde bereits am Wochenende bekannt; am (heutigen) Montag nannte das Verteidigungsministerium dazu weitere Details: Generalinspekteur Volker Wieker habe nach Prokura von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen örtliche Sanitätskräfte und ebenfalls in München stationierte Feldjäger in Bereitschaft versetzt; angefordert wurden sie von den zuständigen Landesbehörden aber nicht.
Unklar bleibt auch nach den Aussagen vor der Bundespressekonferenz (Audio unten), ob die Initiative dazu vom Generalinspekteur ausging oder von der Ministerin. Und der Sprecher des Ministeriums sprach, wie sein Kollege aus dem Innenministerium, von genereller Bereitschaft, ohne dass dabei differenziert worden sei, ob die Bundeswehr lediglich zur technischen Amtshilfe, also z.B. Transport und Sanitätsunterstützung, in Bereitschaft ging oder sich von vorherein auch darauf einstellte, zur Unterstützung der Polizei auch Gewalt einzusetzen, also hoheitlich tätig zu werden.
Der O-Ton aus der Bundespressekonferenz von Oberst Boris Nannt, stellvertretender Sprecher des Verteidigungsministeriums, und Tobias Plate vom Bundesinnenministerium:
(Technische Aussagen der Pressekonferenzleitung habe ich rausgeschnitten und die entsprechenden Stellen mit einem Tonsignal kenntlich gemacht).
Und nach dem Leserhinweis gestern (vielen Dank) auf die Erlasslage der Bundeswehr dazu: Der ursprüngliche Erlass aus dem Jahr 2013 ist inzwischen durch eine redaktionell leicht überarbeitete Neufassung (Zentrale Dienstvorschrift A-2110/10 „Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Eilhilfe (Artikel 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 GG)“ vom 11.07.2016) abgelöst worden. Die in diesem Fall entscheidende Passage:
Die Möglichkeit der Ausübung hoheitlicher öffentlich-rechtlicher Zwangs- und Eingriffsbefugnisse durch Truppenteile oder Dienststellen des GB BMVg ist bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, und nur dann zulässig, wenn
• in Fällen regionaler Gefährdung das betroffene Bundesland die Hilfe anderer Verwaltungen und/oder der Streitkräfte anfordert (Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 GG),
• in Fällen der überregionalen Gefährdung die Bundesregierung den Einsatz der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte beschließt (Artikel 35 Abs. 3 Satz 1 GG) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine entsprechende Weisung erteilt.
Hierbei stehen den Streitkräften kraft Verfassungsrechts hoheitliche, eingreifende und polizeiliche Befugnisse nach dem jeweiligen Landesrecht zu, soweit sie zur Durchführung der Hilfeleistung erforderlich sind. Dies gilt nicht für Anschlussarbeiten nach Nummer 203. Der Einsatz spezifisch militärischer Waffen ist nur in Ausnahmefällen und auf Weisung des Bundesministers der Verteidigung/der Bundesministerin der Verteidigung zulässig.
Da der Sprecher des Innenministeriums mahnte, man müsse den Artikel 35 des Grundgesetzes und seine Möglichkeiten zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Gesamttext lesen, reiche ich den gerne hier nach:
(1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
(2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
(3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
Nachtrag: das Transkript des O-Tons oben:
FRAGE LODDE: Am Freitag sind ja wohl auch Feldjäger in Bereitschaft versetzt worden. Können Sie das bitte einmal schildern? Offensichtlich ist die Initiative dazu weder von der Landesregierung noch von der Polizei ausgegangen. Können Sie bitte einmal schildern, wie das abgelaufen ist, und auch sagen, wie viele Feldjäger denn überhaupt in Bereitschaft versetzt worden sind?
NANNT: Ja, das mache ich sehr gerne. Wie Sie alle wissen, war die Lage am Freitag ja lange Zeit völlig unklar. Es war also nicht klar, wie die weitere Entwicklung sein wird oder welches Ausmaß diese Situation hat. Es war also nicht klar, ob das ein Einzeltäter ist, ob es sich um mehrere Täter handelt, vielleicht auch solche mit einer robusteren Bewaffnung. Es war zum Beispiel lange Zeit auch nicht klar, ob dieses Szenario jetzt auf das Einkaufszentrum oder auf andere Orte in München beschränkt ist. Darüber gab es ja auch verschiedene Meldungen. Insofern war lange Zeit nicht klar, ob dies ein Amoklauf gewesen ist oder ob es sich um eine Terrorlage mit einer weitaus größeren Dimension handelte.
In dieser Situation hat der Generalinspekteur der Bundeswehr nach erteilter Prokura durch die Ministerin und natürlich auch im Kontakt mit den zuständigen Polizeibehörden entschieden, eine vor Ort stationierte Einheit der Militärpolizei und auch noch lokale Sanitätskräfte in erhöhte Bereitschaft zu versetzen. Ganz wichtig ist: Dies geschah natürlich vorsorglich, ist also eine Bereitschaft gewesen, um eben, wie gesagt, die lokal zuständige Polizei gegebenenfalls zu unterstützen, wenn die Behörden, also die der Länder, bzw. die Polizei das anfordern. Natürlich geschieht dies dann in dem eng begrenzten Rahmen und dann auch nur im Extremfall. Es gab ja jüngst die Verabschiedung des beschlossenen Weißbuchs der Bundesregierung, in dem ja noch einmal auf terroristische Großlagen abgehoben wird. Auch diese Formulierungen im Weißbuch basieren ja auf der gültigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es geht also hierbei darum, wie gesagt, dass wir Vorsorge getroffen haben.
Man erkennt, dass diese Vorsorge zum Beispiel auch nicht aus der Luft gegriffen wurde. Wenn jetzt auch Polizeieinheiten aus Österreich oder aus weiter entfernten Bundesländern in Marsch gesetzt wurden, dann zeigt das eben auch, wie unklar die Lage an diesem Abend insgesamt war. Diese Einheiten, die dort in Marsch gesetzt wurden, kamen ja auch nicht zum Einsatz, um jetzt vielleicht einmal Ihre Frage zu beantworten.
ZUSATZFRAGE LODDE: Wie viele waren es denn?
NANNT: Es waren ungefähr knapp 100 Kräfte.
FRAGE WIEGOLD: Herr Nannt, mir ist noch nicht ganz klar, von wem die Initiative für diese vorsorgliche Bereitschaft ausging. Ging sie vom Generalinspekteur oder von der Ministerin aus? Was heißt „nach Prokura“? Hat sie sozusagen den Vorschlag des GI gebilligt? Verstehe ich es richtig, dass es keine Anfrage der zuständigen Landesbehörden gab?
Die andere Frage bezieht sich auf die Erlasslage: Ist bei einer Unterstützung durch die Bundeswehr mit hoheitlicher Eingriffsbefugnis und bei Anwendung militärischer Waffen die Zustimmung des Bundesministers der Verteidigung erforderlich? Hat die Ministerin eine solche Zustimmung erteilt?
NANNT: Zur ersten Frage: Es gab zu diesem Zeitpunkt, zu dem diese Bereitschaft vollzogen wurde, keine konkrete Anfrage. Wie ich gerade dargestellt habe, war diese Lage eben völlig unklar. Aufgrund der Lageentwicklung war es uns wichtig, einsatzbereite Kräfte zur Verfügung zu haben. Das heißt eben, gerade bei so einer Lage, in der es um den Schutz der Bevölkerung geht, ist Schnelligkeit natürlich total wichtig. Schnell kann man nur dann sein, wenn man auch Vorsorge getroffen hat, und diese Vorsorge haben wir getroffen. Es ist dann eben eine Entscheidung in unserem Hause getroffen worden, und zwar so, wie ich es sagte, nämlich dass sich der Generalinspekteur bei der Ministerin Prokura geholt hat und dass dann eben auch eine Abstimmung mit dem Polizeibehörden erfolgte. Insgesamt kam es, wie gesagt, nicht zu einem Abruf durch die Polizeibehörden. Wie gesagt: Die Polizei und die Behörden der Länder sind natürlich maßgeblich. Das heißt, nicht wir bestimmen über einen Einsatz, sondern letztendlich wird dort festgestellt, vielleicht seitens der Polizei, dass man an die Erschöpfungsgrenze kommt, dass man Unterstützung braucht, vielleicht auch im Bereich des Sanitätsdienstes, und dann ist es eben im Bereich der Amtshilfe, zumal im Rahmen des eng begrenzten Rahmens, möglich, zu unterstützen.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Zum einen ist meine zweite Frage noch offen.
Zweitens ging es ja nicht allein um sanitätsdienstliche Unterstützung, sondern offensichtlich stellte sich die Bundeswehr auch darauf ein, nach Artikel 35 Absatz 2 im Bereich des exekutiven Handelns zu unterstützen. Ist das korrekt?
NANNT: Wir haben uns darauf eingestellt, die Polizei in diesem Extremfall zu unterstützen. Wie jetzt die Unterstützungsleistung aussieht, das bestimmen die Behörden der Länder, das bestimmt die Polizei. Noch einmal: Wir treffen nur die Vorsorge hierfür. Das heißt, uns war es wichtig, Schnelligkeit zu erreichen. Wenn die Dimension nämlich vielleicht eine weitaus andere gewesen wäre, was sie, Gott sei Dank, nicht war, dann ist es wichtig, dass man auch schnell handeln kann. Aber noch einmal: Wir entscheiden nicht, wie wir unsere Einsatzkräfte einsetzen, ob Sanitätskräfte oder Militärpolizei, sondern es würde dann eine Anforderung kommen. Dabei sind ja viele verschiedene Szenarien möglich, zum Beispiel auch, dass man Spürhunde einsetzt, um vielleicht Bomben oder Springmittel zu entschärfen, und dass man das unterstützt. Ich möchte jetzt aber nicht auf irgendwelche hypothetischen Szenarien zu sprechen kommen, weil es ganz konkret darum geht, wann die Polizei was anfordert. Um es vielleicht noch einmal deutlich zu machen: Die Polizei bzw. die Behörden sind auch derjenigen, die natürlich sagen, um was für Dimensionen es sich handelt. Ist das jetzt eben eine terroristische Großlage? Ist das wie jetzt zum Beispiel hier ein Amoklauf? Insofern sind es viele Dinge, die für einen rechtlichen Rahmen notwendig sind. Aber das Entscheidende ist für uns diese Bereitschaft gewesen.
Dabei sind eigentlich drei Dinge vielleicht noch einmal gesagt ganz entscheidend, zum einen: Es gibt einen ganz klaren, eng begrenzten Rahmen. Den hatte ich ja schon genannt. Er wurde auch gerade jüngst in dem verabschiedeten Weißbuch noch einmal dargestellt.
Der zweite Punkt ist für uns: Wir wollen dafür einsatzbereite Kräfte bereitstellen.
Der dritte Punkt, und das ist auch ganz wichtig, ist: Wir wollen natürlich, dass diese einsatzbereiten Kräfte das geschieht auch in Abstimmung mit der gesamten Bundesregierung auch wirken können, und dafür ist es wichtig, dass wir das auch üben. Hinsichtlich dieses Übens werden jetzt im Spätsommer auch vorbereitende Treffen auf politischer Ebene stattfinden, bei denen sich die Bundesverteidigungsministerin, der Bundesinnenminister, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz der Länder sowie auch die Sprecher der Innenminister der A-Länder und der B-Länder abstimmen. Dort wird man dann sagen, wie wir jetzt vielleicht eine gemeinsame Übung machen können, um zukünftig vorbereitet zu sein, wenn es zu einer terroristischen Großlage kommen sollte. Einige Bundesländer haben auch bereits Interesse bekundet, zum Beispiel das habe ich jetzt zumindest parat das Saarland oder Baden-Württemberg. Insofern ist das dieser Dreiklang. Wir wollen also auch zukünftig vorbereitet sein und das dann auch üben können.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Entschuldigung, meine zweite Frage ist noch nicht beantwortet. Hat die Ministerin eine Ermächtigung für den Einsatz militärischer Waffen erteilt?
NANNT: Nein, das hat sie nicht. Noch einmal, und das habe ich Ihnen ja gerade auch schon dargestellt: Das war eine Bereitschaft. Im Rahmen dieser Bereitschaft haben wir uns darauf vorbereitet, dass wir dort unterstützen können, also zum Beispiel auch gerade im Bereich technologisch-logistischer Amtshilfe. Bei so einem Szenario, wenn es so weit gekommen wäre, ist dann Schnelligkeit entscheidend. Wenn Schnelligkeit entscheidend ist, können wir nicht sagen: „Okay, wir warten jetzt.“ Ich glaube, das erwarte die Bevölkerung auch von uns.
FRAGE JUNG: Herr Nannt, ich habe es noch nicht ganz verstanden. Da waren also 2300 Polizeikräfte vor Ort. Da war die GSG 9 vor Ort. In all dem Chaos wurde von „maximal drei Tätern“ gesprochen. Wer in Ihrem Haus ist auf die Idee gekommen, da die Bundeswehr in Bereitschaft zu versetzen? Diese Frage hatte Herr Wiegold ja auch schon gestellt: Wer hat diesen Befehl gegeben? War das der Generalinspekteur, oder war es die Verteidigungsministerin?
NANNT: Herr Jung, das war ein ganz schreckliches Ereignis, das am Wochenende passiert ist. Es hatte trotzdem vielleicht in Anführungsstrichen: zum Glück nicht eine noch größere Dimension, aber es war ein ganz schreckliches Ereignis. In so einer Lage ist es wichtig, dass man schnell handelt. Natürlich liegt die Verantwortung im Bereich des Inneren in erster Linie bei den Polizeikräften usw. Wie ich gerade schon dargestellt habe, ging es nur um eine Bereitschaft, damit man zeitnah und schnell zur Verfügung steht. Dann wurden ja, wie gesagt, auch andere Kräfte angefordert, damit man dort im Bedarfsfall schnell handeln kann. Das ist wichtig. Wir können da keine Zeit verlieren!
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Nannt, ich bin mir sicher, dass Rationalität vor Schnelligkeit geht. Darum stelle ich noch einmal die Frage: Wer hat diesen Befehl erteilt?
NANNT: Ich habe Ihnen das gerade schon dargestellt, Herr Jung.
ZUSATZ JUNG: Ich habe es nicht verstanden.
NANNT: Ja, aber das kann ich nicht
ZUSATZFRAGE JUNG: Wer war das?
NANNT: Das müssen Sie im Protokoll noch einmal nachlesen. Ich habe es jetzt mehrfach dargestellt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das sagen? Welche Person hat diesen Befehl erteilt?
NANNT: Soll ich noch einmal das darstellen, was ich gerade in der ersten Antwort gesagt habe? Ich kann es gerne noch einmal machen.
ZUSATZ JUNG: Das wird doch eine Person gewesen sein. Nennen Sie doch die Person!
NANNT: Ich will bloß nicht den ganzen Saal langweilen, weil ich es gerade eben schon dargestellt habe. – Der Generalinspekteur hat nach erteilter Prokura durch die Ministerin und im Kontakt mit den zuständigen Behörden eine vor Ort stationierte Einheit der Militärpolizei sowie lokal stationierte Sanitätskräfte in eine erhöhte Bereitschaft versetzt.
ZUSATZ JUNG: Also war es Frau von der Leyen.
NANNT: Na klar. Natürlich ist das eine Entscheidung, die dann letztlich gefallen ist, klar.
FRAGE WONKA: Herr Nannt, war das in der Rückschau betrachtet das erste Mal, dass die Bundeswehr Feldjäger und Sanitätskräfte vorsorglich in Alarmbereitschaft versetzt hat, obwohl es ja auch schon verschiedene Großlagen gegeben hat?
Zweite Frage: Verfügt die Verteidigungsministerin über einen Ablaufplan, der sie veranlasst hat, in diesem konkreten Fall an Feldjäger und Sanitäter zu denken? Wieso nicht an andere zusätzliche Kräfte? Gibt es da also ein Szenario für diese Fälle, das schon vorliegt?
Hat sie eigene Erkenntnisse gesammelt, um diese vorsorgliche Freigabe für den GI zu erteilen, oder hat sie sich auf Rückfragen in diesem Fall an den Bundesinnenminister verlassen?
NANNT: Vielleicht erst einmal zu Ihrer ersten Frage danach, ob dies das erste Mal war: Das kann ich Ihnen so nicht beantworten.
Ich nenne einmal ein Beispiel aus der Rückschau auf mein Leben als Soldat: Ich bin jetzt seit 27 Jahren Soldat und bin auch in verschiedenen Situationen schon in erhöhter Bereitschaft gewesen. Zum Beispiel wurden wir, wenn es eine Flutkatastrophe gab, über das Wochenende in erhöhte Bereitschaft versetzt, weil dann quasi gefragt wurde: „Welcher Bedarf könnte auf uns zukommen, weil das Land vielleicht Unterstützungsleistungen braucht?“ Ich nenne jetzt einmal mein konkretes Beispiel, dass man dann eine Transportleistung braucht. Dann sagt man dort: Okay, ihr habt jetzt eine erhöhte Bereitschaft, um kurzfristig agieren zu können und wie ich vorhin schon einmal sagte eben möglichst auch keine Zeit zu verlieren.
Insofern kann ich Ihnen so grundsätzlich nicht beantworten, für welche Szenarien schon einmal eine Bereitschaft vorgehalten wurde.
Wenn man sich darüber Gedanken macht, dann erfolgt natürlich immer eine Abstimmung. Ich habe hier auch ganz deutlich gemacht, dass eine Abstimmung mit der Ministerin, mit dem Generalinspekteur erfolgte. Dort diskutiert man also natürlich, und man hat das habe ich hier auch gesagt auch Kontakt mit dem Land, war also mit München in engem Kontakt. Dort macht man sich dann Gedanken, wie man unterstützen kann. Da sind natürlich auch regionale bzw. lokale Kräfte wichtig, und natürlich ist auch die Frage wichtig: Welche Fähigkeiten können gefordert sein. Wenn es zum Beispiel eine terroristische Großlage gewesen wäre, also doch noch zu einem größeren Ausmaß gekommen wäre, könnte man vielleicht an Spürhunde oder eben auch Sanitätskräfte denken. Darauf stellt man sich also ein.
Was dieses Szenario betrifft, Herr Wonka: Das ist ja genau der Bereich, um den wir uns jetzt kümmern wollen. Wir sagen: Wir wollen jetzt die Dinge üben, wir wollen in die Gespräche mit den Innenministern gehen; wir wollen sehen, wo Bedarf besteht, um dann auch festzustellen: Wo müssen wir noch nachschärfen, wo müssen wir gewisse Dinge vielleicht noch besser einüben, wo gibt es gewisse Mechanismen, die nicht laufen? Deswegen war es uns ja auch von Anfang an, vom Weißbuch-Prozess an so wichtig, dass wir dies zukünftig üben. Das hat die Ministerin dann auch noch einmal deutlich gemacht.
FRAGE GATHMANN: Ich habe nur noch einmal eine Verständnisfrage, wahrscheinlich an Herrn Plate und an Frau Dr. Krüger: Nach dem, was Herr Nannt jetzt angedeutet hat, wie dieser Einsatz hätte aussehen können, stellt sich für mich die Frage: Es wäre tatsächlich auf dem Boden unserer Gesetze gewesen, wenn die Bundeswehr so eingesetzt worden wäre? Das muss ich jetzt einmal ganz dumm fragen.
DR. PLATE: Ich will jetzt, ehrlich gesagt, einen Einsatz, der gar nicht stattgefunden hat, nicht bewerten; das fällt mir, ehrlich gesagt, aus dem Stand auch schwer. Es gibt aber ein verfassungsgerichtliches Urteil dazu, das mehr oder weniger sagt: In besonderen, sehr gefährlichen Einsatzlagen der Minister hat das heute auch noch einmal in einem Interview zitiert ist es möglich, dass unter Federführung der örtlichen Polizei die Bundeswehr auch mit ihren Mitteln unterstützt. Das ist Amtshilfe. Das ist genau das, was im Weißbuch auch noch einmal wiederholt worden ist. Wir haben einfach gemeinsam die Erkenntnis, dass genau das, was das Verfassungsgericht als verfassungsrechtlich möglich beschrieben hat, wenn es einmal hart und hart kommt, dann auch geübt wird, damit es reibungslos klappt, wenn es wirklich drauf ankommt. Es ist doch völlig klar, dass solche Übungen dann in dem Rahmen stattfinden, den das geltende Recht hergibt.
DR. KRÜGER: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
FRAGE WIEGOLD: Herr Nannt, zum einen noch einmal kurz zur Klärung: Sie haben von vor Ort stationierten Einheiten geredet; das wäre dann also die 3. Kompanie des Feldjägerregiments 3. Es gibt aber auch Informationen, dass sich andere Feldjägereinheiten aus anderen Standorten darauf vorbereitet haben, ebenfalls nach München zu verlegen. Ist das zutreffend?
Zweite Frage: Weil ja Artikel 35 Absatz 1 und Artikel 35 Absatz 2 immer so ein bisschen durcheinanderkommen: Technische Amtshilfe nach Artikel 35 Absatz 1 zum Beispiel bei Hochwasser ist ja lange geübte Praxis. Aber ist es auch schon länger geübte Praxis, dass Bereitschaft im Hinblick auf Artikel 35 Absatz 2, also militärische Unterstützung inklusive Eingriffsbefugnis angeordnet wird?
NANNT: Ich fange einmal mit der zweiten Frage an: Die Bereitschaft ist eine Bereitschaft. Nur um das einmal klarzumachen: Man sagt ja nicht: Es ist eine Bereitschaft, und zwar für dieses Szenario gemäß diesem Paragraphen oder für jenes Szenario gemäß jenem Paragraphen. Man setzt vielmehr eine Einheit in Bereitschaft, damit sie gegebenenfalls unterstützen kann im Rahmen der eng begrenzten rechtlichen Möglichkeiten. Insofern ist es eine Bereitschaft, die gesetzt wurde, und ein Einsatz nach Artikel 35 Absatz 1, Artikel 35 Absatz 2 oder wie auch immer kommt zustande, wenn es eine Anforderung gibt, die letztendlich durch die Behörden, durch die Polizei getroffen wird. Deswegen macht es keinen Sinn zu fragen: Was war das jetzt für eine Bereitschaft? Die Bereitschaft war eine Bereitschaft von insgesamt etwa 100 Kräften, die sowohl aus dem Bereich der Militärpolizei als auch aus dem Bereich des Sanitätsdienstes kommen.
Wie diese Bereitschaft genau ausgestaltet wurde und wo genau die Einheiten herkommen bzw. wo sie stationiert waren, kann ich Ihnen nicht sagen, das sage ich Ihnen ganz ehrlich ich weiß es nicht. Es wird wahrscheinlich keine Einheiten aus Kiel gekommen sein; vielmehr werden sie wahrscheinlich aus der Region gekommen sein, in der das Unglück passiert ist eben um schnell zu reagieren.
ZUSATZFRAGE WIEGOLD: Ich verstehe es nicht ganz. Sie müssten sich doch darauf einstellen, ob Sie einen ungeschützten Lastwagen schicken bzw. ob Sie einen ungeschützten Lastwagen in Bereitschaft halten oder ob Sie geschützte Fahrzeuge brauchen, weil bewaffnete Täter unterwegs sind. Insofern müssen Sie ja schon bei der Ausgestaltung der Bereitschaft an die unterschiedlichen Szenarien denken, oder nicht?
NANNT: Wir haben die Kräfte bereitgestellt, die dort verfügbar sind und die dort eben auch angemessen die Polizei unterstützen können. Es kommt, wie gesagt, erst dann zu einem richtigen Einsatz, wenn dieser Einsatz abgerufen wird. Natürlich machen wir uns Gedanken, wie wir letztendlich unterstützen können. Wie gesagt, es kann sein, dass wir im Bereich Sanitätsdienste etwas machen, es kann sein, dass wir an den Checkpoints unterstützen, die die Polizei einrichtet. Es macht aber keinen Sinn, hier jetzt theoretische Abläufe zu diskutieren; denn es kommt erst dann zu einem Einsatz, wenn er abgerufen wird. Und dann stellt sich auch die Frage, auf welcher Grundlage dieser Abruf erfolgt.
Und noch einmal: Das Szenario muss auch stimmen, Herr Wiegold; auch das ist ganz wichtig. Denn es ist eben auch entscheidend: Ist es eine terroristische Großlage oder ist es das nicht, ist es vielleicht nur eine ganz einfache logistische Unterstützung? Da spielen viele Faktoren eine Rolle, und es ist einfach total hypothetisch, sich jetzt Gedanken nach dem Motto „Was wäre wenn wo?“ zu machen. Das sind aber das sage ich auch, Herr Wiegold gute Fragen bzw. genau die richtigen Fragen, die wir uns stellen, wenn wir die Übungen machen. Das sind die Fragen, die wir uns dann stellen, um letztendlich auch dieses Zusammenspiel besser üben zu können.
VORS. WEFERS: Herr Dr. Plate hat noch eine Ergänzung.
DR. PLATE: Ich will das gerne kurz machen, ich möchte aber, ehrlich gesagt, sozusagen noch ein verfassungsrechtliches Licht auf die Ausführungen und vor allen Dingen Ihre Frage werfen, weil Sie von Absatz 2 reden. Wenn wir schon einmal dabei sind, über Absätze zu reden, dann würde ich alle dazu einladen wollen, sich die Absätze 1, 2 und 3 anzuschauen. Es ist einfach so, dass die Absätze 2 und 3 Szenarien beschreiben, die zum Glück bisher im Prinzip kaum oder vielleicht gar nicht da habe ich jetzt nicht den absoluten Überblick vorgekommen sind. Es geht da um sehr schwere Naturkatastrophen, um Unglücksfälle, es geht um Situationen, in denen es die Polizei alleine nicht mehr schafft. Das ist natürlich etwas anderes als im Absatz 1, aber dann muss sich eben nicht nur den Absatz 2, sondern auch den Absatz 3 mitnehmen.
FRAGE DR. BRAUN: Herr Nannt, hat die Ministerin bei Herrn Wieker angerufen und gesagt „Wir machen das“, oder hat Herr Wieker bei der Ministerin angerufen und gesagt „Wir machen das jetzt“?
Zweite Frage: Sie haben von 100 Kräften gesprochen. Sind das 50 Feldjäger, 30 Sanitäter und 20 Hunde? Wie muss man sich das vorstellen, wie viele waren das?
NANNT: Zu Ihrer ersten Frage, Herr Braun: Über Telefonate darüber, wer wen anruft, wer wann anruft und wie was läuft berichte ich nicht.
Zweitens. Insgesamt sind das ungefähr 100 Kräfte. Ich kann Ihnen jetzt hier nicht sagen, wer da in welcher Dimension dabei war. Das müsste ich klären, das kann ich Ihnen hier jetzt nicht zur Verfügung stellen.
(Archivbild 2009: Feldjäger bei der Informations- und Lehrübung in Munster – Foto Bundeswehr/Kunde)
Die Antworten seitens BMVg klingen doch etwas unsicher. Da stellt sich doch die Frage, ob die Ministerin am Samstag mit einem Thema hausieren gehen sollte, wenn man am Montag so bescheiden auf Nachfragen antworten muss?
zumindest der passus “ spezifisch militärische Waffen“ dürfte in den in frage stehenden terrorlagen nicht allzu relevant sein.
Sturmgewehre nutzen auch polizeiliche spezialeinheiten, ebenso etwaige gepanzerte fahrzeuge.
da die feldjäger im Münchener Fall vermutlich lediglich zur Manpowerunterstützung mit polizeiäquivalenter Bewaffnung eingesetzt worden wären, wäre dieser Passus unproblematisch gewesen.
Das alles unter der Prämisse das eben sehr wohl AUCH genuin militärische Bewaffnung eingesetzt werden darf sofern die Kriterien die das BVerfG dazu postuliert hat einschlägig sind.
Die Dame kann es nicht. In einer derart unübersichtlichen Großlage so einen undurchsichtigen Stuss in die Welt zu setzen, der auch von den besten Pressesprechern nicht ausgebügelt werden kann, deutet auf eine narzisstische Grundhaltung hin, die nicht zu ihrem Amt passt, sondern nur zu Ihrem unterirdischen Amtsverständnis. Hier geht es nicht um Sicherheitspolitik, nötig wäre die Vermittlung eines Psychiaters.
Die Effektivität der Manpower einer Feldjägerkompanie im Kontext von über 2000 eingesetzten Polizeibeamten kann ja jeder für sich selbst beurteilen.
-Invisible
… vor allem stellt sich mir die Frage, wieviel manpower (Kopfzahl) der geschätzte Herr Generalinspekteur an einem Freitagabend wohl in Bereitschaft setzen konnte.
@ Invisible
Zustimmung! Und andere Truppenteile hätten wohl dann noch eher weniger zu bieten – wie eine typische Kaserne irgendwo in der Pampa am Freitag abend aussieht, weiß jeder selber. Pendlerarmee sei Dank (Das Bereitstellen von Stuben für irgendwen Ü25 scheint ja allmählich aus der Mode zu geraten, wenn ich das richtig sehe).
Mit anderen Worten: Die Bundeswehr könnte im Inneren nur wenig Kräfte und Fähigkeiten ohne großzügige Vorlaufzeit bieten. Und dann kommen noch die rechtlichen Fragen (die schon bei der SanUnterstützung anfangen; so dürfen die Sanis im Einsatz etwa Sachen machen, die im Inland den Ärzten vorbehalten sind) und die ausbildungstechnischen (es hat einen Grund, dass die Polizei nur noch ab dem mittleren, meist sogar erst ab dem gehobenen Dienst einstellt).
Bis zu 100 Mann San- und Feldjägerkräfte laut BPK ist ja wohl eher eine Lachnummer für Tralline und Puper-Illu. Für die Einsatzleitung in München genauso relevant, wie das truderinger Bauerntheater, oder?
Bereits ein NAW ist immer mit Notarzt plus Rettungsassistent und einer weiteren Person besetzt (Rettungsassistent oder Rettungssanitäter). Rechnen wir als mit 5 NAW = 15 Mann, 10 Mann Versorgungs- und Verpflegungstrupp, dann verbleiben maximal 73 „Feldjägerhanseln“, bei minimal 1 Pressesprecher und dem Standortpfarrer!
Für was sich nur der GI hergibt?
Und ein ausgewachsener Oberst sowie ein stellvertretender Sprecher des Verteidigungsministeriums müssen diesen Nonsens der IBUK auch noch für gut heißen?
:>))
Das ist die Verzweiflung der BRD
Vor allen Ari Btl s die haben nicht mal ein Geschütztes Fahrzeug außer paar Fuchs mit Einbau
und wo ist die Bw 1 h enfernt dann dauert es schon mal 1 1/2 h bis die ersten kommen , und die haben nicht mal die Fahrzeuge
wenn es nicht PzGren oder Jg Btl oder Feldjäger ist
@T.W.: Ihre Wertung gemäß http://augengeradeaus.net/2016/07/von-der-leyen-gibt-zu-bundeswehr-stellte-sich-auf-eingreifen-in-muenchen-ein/comment-page-3/#comment-243960 war goldrichtig, war es doch absehbar, daß da nur eine „Zwergerl-Unterstützung“ und ansonsten nur Phrasendrescherei dahintersteckt.
Und was hat Artillerie mit den letzten Geschehnissen zu tun?
….knallt es mal richtig, wird Polizei und BP sehr schnell überfordert sein. Die Bw hat bei ISAF sehr viel Erfahrung gesammelt, die hier nicht genutzt wird. Ziel muss es aber sein, Polizei, BP und Bw wieder personell so aufzustellen, das man den zukünftigen Aufgaben gewachsen ist.
Ist noch keinem die Nähe der Fürst-Wrede-Kaserne und der Sanitätsakademie der Bundeswehr zum Olympia-Einkaufszentrum aufgefallen? Für mich ist es eine Verdrehung von Tatsache, bei dieser Lage hätten oder haben die Feldjäger diese beiden Objekte gesichert und das bestimmt nicht erst nach der Weisung aus Berlin. Aber was nicht passt, wird passend gemacht.
@ axel_f
Hat die Fürst-Wrede-Kaserne in München eine zivile oder militärische Wache ?
Wie schaut es bei die SanAK aus ?
@ all
Sehr interessantes Audio über die Bundespressekonferenz. Trotzdem mehrfacher konkreter Nachfrage verweigert der Oberst Nannt eine konkrete Anwort (hier: von wem ging die Initiative aus ? ) Damit kommt er bei der BPK durch, als Zeuge bei einer disziplinaren Anhörung würde er damit nicht durch kommen, denn hier muss er nach § 13 SG die Wahrheit sagen.
Alles was er sagt klingt logisch und schlüssig, man wollte sich vorbereiten auf Eventualitäten über die Einsatzart würde erst bei einem konkreten Abruf entschieden usw.
Die Frage ob die Soldaten bewaffnet wurden, wenn ja wie, mit Schutzwesten und mit gepanzerten Fahrzeugen ausgerüstet usw. wurde ebenfalls nicht beantwortet.
Also in der Konsequenz verweigert die Bundesregierung die Anwort auf die Frage ob sie bereit gewesen wäre die Soldaten mit hoheitlichen Aufgaben und Exekutivbefugnissen im Innern einzusetzen. Genau diesen Punkt darf man der Regierung in einen demokratischen Staat nicht durchgehen lassen. Nicht ob die Soldaten so eingesetzt worden wären, sondern die Verweigerung der Antwort auf die Frage ob die Bundesregerierung diese hoheitliche Einsatzart wollte.
Voodoo | 25. Juli 2016 – 16:09
Es geht um Unterstützung von Truppen ?
die es selbst nicht tun können !
Außer man will Tote haben ?
Georg | 25. Juli 2016 – 16:40:
“ … Genau diesen Punkt darf man der Regierung in einen demokratischen Staat nicht durchgehen lassen. Nicht ob die Soldaten so eingesetzt worden wären, sondern die Verweigerung der Antwort auf die Frage ob die Bundesregierung diese hoheitliche Einsatzart wollte.“
Ich meine, Sie hängen Ihre Kritik zu hoch auf. Das Problem scheint mir eher bei Oberst Nannt zu liegen. Der ist mit den kruden und sinnlosen Fragestellungen all der Journalisten, die der Gruppe der „omnikompetenten selbsternannten Militärexperten“ zuzuordnen sind – darunter u.a. auch der bekennende „Naivling“ Jung – schlichtweg überfordert. Und er verzettelt sich dabei in Erklärungen, nach denen keiner gefragt hat und die total an der Vermittlung von Informationen zum konkret erörterten Sachverhalt vorbei gehen. M.E. gehört der Mann abgelöst – so bitter das sein mag.
Wenn der GI mit dem Go der Ministerin die Erhöhung der Bereitschaft von Teilen der SK erhöht hat – und zwar deutlich unterhalb der Schwelle dessen, was auch nur „parlamentsdiskutabel“ wäre – ist das m.E. voll i.O.. Und darf so auch aus den von Oberst Nannt „lyrisch beschriebenen“ Gründen von den drei Gewalten und vom Volk erwartet werden. Ob das ein Tilo Jung begreift oder nicht – völlig irrelevant. Auch alle diesem Fakt nebst seiner umständlichen, verklausulierten Feststellung nachgeordneten Fragen hätte man kurz und bündig – heißt für auch für die Öffentlichkeit (und nix anderes sind die Journalisten) – beantworten können.
Daher mein Fazit: PÖA hat versagt – nicht die Führung.
Hans Schommer
Alarich | 25. Juli 2016 – 15:50
Das ist die Verzweiflung der BRD
Niemand ist verzweifelt. Innerhalb kürzester Zeit waren über 2.000 Polizisten vor Ort. Das reicht um einen oder drei oder 10 Täter zu jagen. Die Innenminister der Länder wollen gar keine Unterstützung der BW. Die suchen bloß billige Arbeitskräfte um bei Fußballspielen oder Demos ihre teuren Polizisten zu entlasten.
Dieses Spiel sollte die BW nicht mitspielen.
Invisible | 25. Juli 2016 – 15:00
Und das Wissen der meisten Poster – einschließlich Ihnen – was Ausbildung und Ausrüstung der Feldjäger vis-a-vis Einsatz- und Alarmhunderschaften und Streifen kann ich zumindest hier recht gut beurteilen.
Polizei – von SEKs, MEKs, USKs/BFEs u.ä. abgesehen:
– minimalste schießtechnische Ausbildung, insb. hinsichtlich MP5;
– minimalste taktische Ausbildung – sowohl hinsichtlich des urbanen Gelände als auch als Trupp/Gruppe/Teileinheit;
– ganze 30 Schuss Reservemunition zzgl. zum Magazin in der MP;
– in manchen Einsatzhundertschaften ganze sechs (!) MPs pro Zug;
– minimalste Erfahrung, was derartige Situationen betrifft;
– keine gepanzerten Fahrzeuge;
– keine Waffen, die über die Nahdistanz hinausgehen;
– keine ausreichende Schutzausstattung (wenn überhaupt mitgeführt und genutzt).
Feldjäger – und erweitert auch andere Verbände der Bundeswehr:
– grundsätzliche Ausbildung zum taktischen Vorgehen bis Einheitsebene;
– zusätzlich vermutlich erhebliche Einsatzerfahrung in High Risk Environments mit einschränkenden Rules Of Engagement (optimal für diese Einsätze);
– eine vergleichsweise fortgeschrittene und dynamische Schießausbildung;
– Vollausstattung hinsichtlich Schutzwaffen und – laut Pressemeldungen – auch hinsichtlich Schutzausstattung;
– ausreichend Munition und wenn nötig auch Kampfmittel;
– teilweise gepanzerte Fahrzeuge und Nachtsichtausstattung.
Wenn dem verantwortlichen Polizeiführer also eine Feldjägerkompanie zur Verfügung gestellt wird, täte er gut daran, diese einzusetzen – und zwar nicht, um Streifen- oder Bereitschaftspolizei zu ersetzen.
Was die selbst ernannten Experten die hier schreiben mal wieder beweisen: alles Theoretiker…
Ich wundere mich ein bisschen über die Aufregung allerorten. Meine Kurzbewertung:
1. Die getroffenen Maßnahmen waren in der ziemlich ungeklärten Lage am Freitagabend absolut richtig. (Auch im Nachhinein stelle man sich den shitstorm vor, falls die Bundeswehr in und rund um München zur normalen „Wochenendordnung“ übergegangen wäre, so als ginge sie das alles überhaupt nichts an.)
2. Keine der Maßnahmen verstieß gegen geltendes Recht. Warum sollte die Truppe hier auch nicht ihre Bereitschaft für den Fall erhöhen, dass sie auf der Grundlage des Art 35 GG um Amtshilfe gebeten wird? (Von den nach innen gerichteten militärischen Erfordernissen mal ganz abgesehen. @ Georg: Zivile Wache.) Erst ein tatsächlicher Einsatz wird verfassungsrechtlich relevant. Dieser war hier zum Glück nicht nötig.
3. Das Ganze sollte also nicht allzu hoch aufgehängt werden. Es ist m.E. auch nicht ministerrelevant. Es sei denn, man verfolgt weitergehende politische Zwecke. Dazu eignen sich allerdings emotional aufgeladene Ereignisse in der Regel nicht.
4. Es ist aber erforderlich, die nötigen Schlüsse für den innerorganisatorischen Ablauf zu ziehen. Ich gehe davon aus, dass dies geschieht. Denn eine Lage wie in München kann sich auch mal noch ganz anders entwickeln.
Nur noch eine Randbemerkung, weil das immer wieder anklingt: Mit ISAF hat eine Amtshilfe der Bundeswehr im eigenen Land überhaupt nichts zu tun!
„Sturmgewehre nutzen auch polizeiliche spezialeinheiten, ebenso etwaige gepanzerte fahrzeuge. “
Welche gepanzerten Fahrzeuge wären das denn ?
Irgendwelche längst offiziell ausgemusterten Uralt-Hermeline die zufällig noch irgendwo am Flughafen rumstehen ?
Zitat wikipedia: „Bei der Bundespolizei wird der Sonderwagen 4 derzeit nur noch an bestimmten Flughäfen z. B. Frankfurt, Köln, Düsseldorf, München, Berlin-Schönefeld und Stuttgart und bei einigen Unterstützungseinheiten eingesetzt. Es wird kein Ersatz mehr beschafft. Nicht mehr fahrtaugliche SW 4 werden als Ersatzteillager ausgeschlachtet.“
@Hans Schommer
Ist wirklich OT, aber ich bin neugierig, ob Sie auch meine Fragen in diese vernichtende Kritik einbeziehen ;-)
mittgard | 25. Juli 2016 – 18:06
Wie ich schon schrieb wir hatten Glück das es kein Echter angriff war
wie in Dubai oder Kabul sonst hätten wir genügend Tote Polizisten
—————————-
Es ist Unverantwortlich mit was die Polizisten kamen hin mussten wenn da einer auf die schon gewartet hätte mit IED oder MG
Danke @Boots on the ground d KaLeBe
Auch wenn vermutlich Hilfeleistung allenfalls im Rahmen Ihres letzten Satzes abgerufen würde, ist es dennoch prima, dass sie nicht in das abschätzige profilneurotische Kriteln, allein um des kritisieren Willens, einzustimmen.
In einer tatsächlichen, geographisch dynamischen Terrorlage – nach der es zunächst aussehen konnte- kann ggf. jede – auch örtliche vorhandene mil SAN Unterstützung und ziemlich erfahrene Feldjägerkräfte Not lindern, Leben retten und Ordnungen unterstützend herstellen oder aufrecht halten. Vorhandene Kräfte – wie stark sie zunächst auch sein mögen – in einer unübersichtlichen Lage wie der zunächst vorgefundenen, nicht zumindest in Bereitschaft zu versetzen, wäre tatsächlich paradox und unverantwortlich. Insofern:thumbs-up, Entscheider.
Ich empfinde die teilweise überheblichen Kommentare unappetitlich – im Nachgang ist es ja auch nicht ganz schwierig , die Wucht der eigenen intellektuellen Potenz auf den Bildschirm zu knallen. Nicht sehr überzeugend.
@boots on the ground
Wenn von der zur Verfügung gestellten FJgKp dann aber – was Gott verhüten möge – Eine/r verwundet oder womöglich getötet wird, möchte ich nicht mit demjenigen tauschen, der diesen Einsatz zu verantworten und nun verfassungsrechtlich zu rechtfertigen hat – das dürfte bei derzeit gültiger Rechtslage und Auffassung des BVfgG nämlich ziemlich schwierig werden.
Welche gepanzerten Fahrzeuge wären das denn ?
„Uralt-Hermeline die zufällig noch irgendwo am Flughafen rumstehen ?“
im prinzip ja. heissen allerdings immer noch Sonderwagen 4. in nrw haben die technischen hundertschaften noch ein paar funktionstüchtige, die vor nicht allzulanger zeit überarbeitet wurden. wenn ich mich richtig erinnere, können jetzt im gegensatz zum in münchen sichtbaren sw4 keine g8 mehr in die dachluke gesetzt werden.
andere bundesländer scheinen ähnlich aufgestellt zu sein.
KeLaBe – Bravo 1+
Trotzdem die Frage: welche SanKraefte in München?
Es wird doch im Allgemeinen hier nicht bezweifelt, dass auch die Bw bei extremen Notlagen, wie sie als erster Eindruck in München vorlag, sinnvoll helfen kann. Dies ist doch gar nicht der Punkt, speziell bei diesem Eintrag („die offizielle Darstellung“). Das man im Zweifelsfall lieber zu früh als zu spät die Bereitschaft erhöht wird wohl auch allgemein Zustimmung finden.
Der Punkt ist, dass die Bundesregierung nicht zu ihrer Absicht steht. Es ist doch ganz offensichtlich, dass man die vermeintlich neue Möglichkeit des Einsatzes der Bw im Innern mit hoheitlichen Aufgaben testen wollte. Dazu gibt es eine neue Rahmenrichtlinie nach der Herausgabe des Weißbuches und eine überarbeitete, brandaktuelle Vorschrift
Zitat: „(Zentrale Dienstvorschrift A-2110/10 “Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen und im Rahmen der dringenden Eilhilfe (Artikel 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 GG)” vom 11.07.2016)
Diese neue Vorschrift bezieht sich ausdrücklich nicht auf die Amtshilfe Art 35(1) sondern auf den hoheitlichen Einsatz der Bw im Inneren. Im Übrigen ist mir die Formulierung „im Rahmen der dringenden Eilhilfe“ neu. Was ist das eigentlich ?
Und genau zu diesem Punkt haben die Journalisten, auch Hr. Wiegold den Pressesprecher mehrmals konkret befragt, und jedesmal hat der Oberst Nannt die Frage nicht beantwortet und irgendwelches Grundlagenzeug gefaselt.
Wie sie Herr Schomer nach dieser BPK zu ihrer obigen Einschätzung gekommen sind ist für mich nicht nachvollziehbar. Nachdem Sie ein erfahrener StOffz sind und vermutlich entsprechende truppendienstlichen Führungsverwendungen durchlaufen haben, kann ich mir nicht vorstellen, dass sie sich mit solchen Antworten auf ihre Fragen bei z.B. disziplinaren Ermittlungen zufrieden gegeben hätten. Es ist m.M.n nicht eine Überforderung des Pressesprechers solch einfache, direkte Fragen zu beantworten, sondern der Wille der Bundesregierung die Fragen nach den Absichten ihres Tun nicht zu beantworten.
SPON hat dazu einen m.E. guten Artikel online:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/amoklauf-in-muenchen-bundeswehr-setzte-truppen-in-bereitschaft-a-1104635.html
@Tower | 25. Juli 2016 – 18:48
Na, jetzt hören sie aber mal auf … „abschätzige profilneurotische Kriteln, allein um des kritisieren Willens“! Das gibt es hier in den Kommentaren nicht!
@Boots on the ground und KaLeBe bringen mit ihrer Sachlichkeit hier nur Unruhe in den gewohnten Ablauf der Kommentare!
(Nur der Sicherheit halber: das war jetzt Ironie.)
T.Wiegold | 25. Juli 2016 – 18:29
@Hans Schommer
„Ist wirklich OT, aber ich bin neugierig, ob Sie auch meine Fragen in diese vernichtende Kritik einbeziehen ;-)“
Sehr geehrter Herr Wiegold,
Sie sind derjenige, der diese Frage stellt. Und eine ehrliche Antwort erwarten darf. Und ich als der Befragte habe mir darauf hin nun das von Ihnen eingestellte Audio noch einmal ganz genau angehört. Ich kann Ihre Frage nun ganz klar mit einem „Ja“ beantworten. Ich würde aber differenzieren wollen. Das Ergebnis dieser Differenzierung können und sollten Sie sich aber selbst erarbeiten müssen – und das werden Sie sicher auch getan haben.
Im Übrigen genießen Sie mit Ihrer Arbeit meine Hochachtung. Dies Bekenntnis mag Ihnen vielleicht nicht viel bedeuten – mir jedoch ist es ein Anliegen.
Was die „Luschen“ in der BPK betrifft: Das sind ja wohl unstrittig der Jung und der Braun (wer ist das überhaupt?).
Hans Schommer
FK70 | 25. Juli 2016 – 20:27
Wer eine Alarmierung als Mobilmachung bezeichnet, und Feldjäger für Straßensperren und die Kommunikation einsetzen will, hat entweder nichts begriffen oder betreibt Sensationsjournalismus.
Georg | 25. Juli 2016 – 20:17:
“ … Es ist m.M.n nicht eine Überforderung des Pressesprechers solch einfache, direkte Fragen zu beantworten, sondern der Wille der Bundesregierung die Fragen nach den Absichten ihres Tun nicht zu beantworten.“
Ich glaube das jetzt verstanden zu haben: Wir haben ein Kommunikationsproblem! Ein Teil der die Fragen stellenden Journalisten und die antwortenden Regierungsvertreter sprechen nicht die gleiche Sprache. Da fehlt es am inhaltsuntersetzten Zeichenvorrat. Gleiches gilt auch in diesem Blog. Darin sehe ich die Ursache für das konkrete Problem.
Hans Schommer
@ KlausK 20:14 Uhr
Ich kann diese Frage nicht befriedigend beantworten. Aber erfahrungsgemäß klingt „Bereitstellung von SanKräften“ immer besonders gut … ;-)
Nachschlag zum Thema gepanzerte Fahrzeuge der Polizei – Die Hamburger Polizei wird bald mit Eagle IV ausgestattet:
http://www.mopo.de/image/23602874/2×1/940/470/97fe52606eea6ddbf871f32bc0eddffa/fo/ein–eagle-iv–der-kantonspolizei-zuerich-.jpg
Und bezueglich der angeblich fortschreitenden Militarisierung ist mit bei dem Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Sonderwagen folgendes aufgefallen:
„1966 wurden beim Bundesgrenzschutz auch 80 schwerer bewaffnete Spähpanzer des britischen Typs Saladin eingeführt, allerdings 1974 wieder außer Dienst gestellt. Die Hauptbewaffnung war eine 76-mm-Kanone. Der Verbleib dieser Panzer ist unklar.“
Wo sind die denn geblieben?
http://www.arrse.co.uk/community/attachments/bgs-saladin-sw3-jpg.160326/
festus | 25. Juli 2016 – 19:58
Sorry aber dafür gibt es genügend Seiten
Rhnm + Achleiter auf MAN TGM aufgebauten ist der ehste
KMW mit Dingo bedingt
und es gibt auch andere Firmen mit Fahrzeuge
alle auf den Markt sind nur das Geld ist nicht da
@ Hans Schommer
Zitat: „Da fehlt es am inhaltsuntersetzten Zeichenvorrat. Gleiches gilt auch in diesem Blog. Darin sehe ich die Ursache für das konkrete Problem.
Hans Schommer“
Ich verstehe nicht, was an der einfachen Frage ob der GI oder die Ministerin die Initiative ergriffen hat, unverständlich sein soll. Des weiteren verstehe ich nicht was an der Frage von Thomas Wiegold, mit welchen Ausrüstungsteilen ( Waffen, Fahrzeuge usw.) sich die alarmierten Einheiten vorbereitet haben, unverständlich sein soll.
Nein, wir haben kein Kommunikationsproblem, sondern es fehlt die einfache Bereitschaft auf einfache Fragen seitens der Journalisten und damit stellvertretend für alle Bürger, ehrliche und offene Antworten zu geben. Wie man so etwas macht hat ja wohl der Pressesprecher der Münchener Polizei eindrucksvoll gezeigt.
Das Thema hat auch überhaupt nichts mit ihrer persönlichen Aversion gegen Thilo Jung zu tun.
Es einfach die Frage ob diese Regierung bereit ist, den Bürgern offen und ehrlich Frage und Antwort über ihr Tun zu stehen, oder ob man mit den Bürgern politische Spielchen spielt.
Welche gepanzerten Fahrzeuge wären das denn ?
“Uralt-Hermeline die zufällig noch irgendwo am Flughafen rumstehen ?”
im prinzip ja.
Hab ich mir gedacht. Typisch das diese abgeschafft werden ohne das wirklich state-of-the-art Ersatz geordert wird. Naja es reicht ja nichtmal für allgemeine ballistische Schutzausstattung oder ein doppeltes Magazin für Bundespolizisten. Offensichtlich hat man die Lehren von den Olympischen Spielen in München schlicht verdrängt.
Und was ist nun …….. im Rahmen der dringenden Eilhilfe (Artikel 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 GG)” vom 11.07.2016)
Kann eine Vorschrift über das GG hinaus eine neue Kategorie als Auslöser festlegen?
War dies schon in der Beteiligung?
Das ist das einfachste
http://www.rheinmetall-defence.com/de/rheinmetall_defence/systems_and_products/vehicle_systems/armoured_wheeled_vehicles/survivor/index.php
und günstige Version
@ Hamburger | 25. Juli 2016 – 22:13
Woher stammt diese Meldung?
Generell ist der Eagle ein denkbar ungeeignetes Fahrzeug für entsprechende urbane Sonderlagen:
-Geschütztes Absitzen nicht möglich
-Nicht genügend Raum/ zu kleine Türen um Verwundete aus der Gefahrenzone zu evakuieren
-Großer Wendekreis
-Nicht geeignet um Blockaden zu räumen bzw. den Einsatzkräften direkten Zugang zu verbarrikadierten Tätern zu gewähren.
Jetzt bricht wahrscheinlich gleich eine Welle der Empörung über mich herein. Aber für Terrorlagen in der Stadt ist fast immer ein Kettenfahrzeug mit Räumschild die bessere Alternative (z.B. M113, G5 PMMC etc..) und sei es nur um verwundete Zivilisten von der Straße zu holen (durchbrechen der Fußgängerabsperrung, bepflanzter Grünstreifen mit Bäumen > 10cm Durchmesser etc…)
P.s Das von Ihnen verlinkte Bild zeigt einen Eagle V der Kantonspolizei Zürich (Aufschrift rechts hinten am Fahrzeug). Dabei handelt es sich um ein Sonderfahrzeug der Flughafensicherung.
@hamburger
der BGS aus den siebzigern hat mit der heutigen bundespolizei so gut wie nichts mehr zu tun – das gilt auch f die saladin, die ich noch gut kenne:
1. wenige wissen, der BGS wurde keineswegs nur an der innerdeutschen grenze eingesetzt, sondern auch im westen, wenig bekannt, aber effizient
2. der BGS war hoch professionell und – ab 1951 – also weit vor bundeswehr und noch mittels alliierter genehmigung ! – para-militärische eingesetzt ( das wort und denken „polizei “ war, sagen wir mal, weit weg)
4. grund für die hohe professionalität war, sagen wir mal so , eine quasi BGS-patria-nostra mentalität innerhalb der noch jungen brd, eine zusammengeschweisste truppe und führung
4. die ausrüstung, erst die saladin, dann die hubschrauber, waren die kavallerie, die abschreckung, der holzhammer> bei gleichzeitig ausreichender taktischer mobilität , im felde, dem damaligen szenario, entsprechend; beide wurden abgeschafft mit zunehmender urbanisierung der konflikte, zurecht
3. es würde sich mithin lohnen, diese erfahrungen , vor allem wandel und anpassung des frühen BGS, einschliesslich der saladin, aufzuarbeiten – ggf könnte man lernen ?
semper fortis
Der poltisch-bürokratisch-mediale Komplex verliert sich immer mehr im Aktionismus.
„Regierungskreise“ denken in der FAZ über einen Reservedienst bei Polizei und Bundeswehr nach („Berlin denkt über neue Reservisten-Armee nach“, online verfügbar).
Komisch im Weißbuch war dazu gar nichts zu lesen, ist also wenige Tage nach Veröffentlichung und 1 1/2 jähriger Erstellung bereits überholt?
Schließe mich dem Kommentator Schommer an: Gut gemacht, dieser Auftritt…..
Durch diesen populistischen Aktionismus hätte man nicht ein Opfer verhindert.
Das einzige was hilft ist Prävention und ein effektiver Ermittlungsapparat/Geheimdienste.
@Zimardsen: „Und was ist nun …….. im Rahmen der dringenden Eilhilfe (Artikel 35 Abs. 2 S. 2 und Abs. 3 S. 1 GG)” vom 11.07.2016)“
Laut Vorschrift:
Bei sonstigen Notfällen, die nicht unter die Begriffsbestimmungen der Nummern 201 und 202 fallen, sind auf Ersuchen von Behörden oder gegenüber privaten Dritten – als dringende Eilhilfe – nur unmittelbare und technische Hilfeleistungen möglich. Hoheitliche Befugnisse stehen den Angehörigen des GB BMVg insoweit nicht zu und können nicht übertragen werden. Der Einsatz spezifisch militärischer Waffen ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Also bitte die Kirche im Dorf lassen, es geht beim Begriff dringende Eilhilfe eben nicht um einen hoheitlichen Einsatz.
Was man wohl im Reservistenverband von dieser Entwicklung hält, wenn es heisst, einen Reservedienst bei der Bundeswehr einzuführen? Mal was ganz Neues …
Ich wuerde lieber – und sei’s noch so „rechtswidrig“ – von einem Bw-Kameraden, ob FJg aus Gefahr oder San bei Verletzung, „gerettet“, als dabei, in Abwesenheit von (B)Pol, von nichtsnutzigen „Gaffern“ (=STRAFTAETERN!) per „livestream“ ins Netz beim angegriffen werden oder versterben begleitet zu werden!
Auf SACHGERECHTE Hilfe kann man ja ansonsten in der Spassgesellschaft (vgl. „uebliches“ Verhalten bei Verkehrsunfaellen etc) eher NICHT zaehlen!
Dass die FJg UND SanKr der Bw mittlerweile einen grundsaetzlich SEHR HOHEN Ausbildungs- und in grossen Teilen LEIDER auch Erfahrungsschatz, was Katastrophenlagen angeht, haben, sollten sie eigentlich „im Inneren“ nicht beweisen muessen, kann man aber m.E.n. WEDER wegdiskutieren, noch sollte zwanghaft, aus Angst vor irgendwelchen Journal-/Juristen oder „speziellen“ Politikern, darauf verzichtet werden, so NOETIG!
Dass DAS wohl kaum am „Tag danach“ die BPK beurteilen kann, duerfte selbsterklaerend sein.
Und wie andere hier auch schon schrieben: Besser „Reserven“, und seien sie auch klein HABEN, als welche BRAUCHEN, wenn’s zu spaet ist.
FJgTr und SanDst sind aufgaben- und ausbildungsmaessig ziemlich nah dran, an dem, was die (B)Pol macht. Dass sie ZUDEM AUCH noch Soldaten sind, macht sie natuerlich in vielen Augen zu „boesen“ Buben…
Die SanKr und als (RettSan/Responder…) eingesetzte EinsatzKr ueben derlei Szenare mittlerweile uebrigens nicht nur mil-pol- sondern auch international gemeinsam. Nur so nebenbei!
Aber klar, besser „rechtmaessig“ tot, als durch ’ne schneidige Entscheidung ueberlebt, aber „eigentlich“ gar kein Recht mehr darauf…
Bin gespannt, wann da der erste wegen „rechtswidriger Hilfeleistung“ nicht nur verklagt, sondern dann natuerlich auch VERURTEILT wird…
„Juristische Verwaltungsrepublik D“
@Memoria: Auch dieser jüngste Aktionismus “Berlin denkt über neue Reservisten-Armee nach” (faz.net/aktuell/politik) lenkt nur von den wahren und gravierenden Problemen ab. Denn ohne ein milliardenschweres Back-Up bei Waffen und Ausrüstung wie bei der US-Nationalgarde (ca. 1/3 des US-Verteidungshaushaltes, vgl. http://www.ngaus.org/sites/default/files/ARNG%20Future%20Force%20Plan.pptx) ist auch das „Hektik im Sinne von richtungsloser Dynamik“ und taugt bestenfalls fürs Sommerloch sowie für ein kurzfristiges Medienecho mit einer Halbwertszeit nicht einmal bis zur ersten Bundestagssitzungswoche im September.
Frau IBIUK sollte sich außer auf „FKK“ besser darauf konzentrieren, daß wir in unseren zahllosen Auslandsmandaten verantwortsvoll und verantwortungsbewußt unsere(n) Mann/Frau stehen können, statt mit der Bundeswehr im vorauseilenen Gehorsam samt Blaulicht am Helm, unserer Bundespolizei und unseren Länderpolizeien in deren in München letztendlich mit Bravour geleistetes Handwerk zu pfuschen. Hier muß auch Marcus da Gloria Martins (Pressesprecher der Münchner Polizei, Polizeirat = A13) und sein Team genannt werden, in Glaubwürdigkeit und Souveränität ein wohltuender Unterschied zu so manchem Oberst und BMVg-Pressesprecher (A16) sowie offenbar dessen Mitarbeitern.
Als aktuellen und akuten Schwerpunkt für UvdL sollte man – wie hier in AG bereits mit http://augengeradeaus.net/2016/07/hubschraubermangel-in-mali-deutsche-helikopter-nicht-auszuschliessen/ angesprochen – z.B. das UN-Mandat in Mali sehen, bei welchem uns das Schließen der Rettungskette für unsere Soldat(in)en und denen unserer VN-Partner mit dem NH90FAM-, UH-TIGER-, CH53- und A400M-sowie Personal- und Logistik-Dilemma demnächst voll treffen könnte, wenn die Niederlande Ihre Hubschrauber (3 x Boeing-Vertol CH47-F und 4 x APACHE AH-64D) dann aus GAO abgezogen haben
Genau diese Situation läßt sich sogar für Afghanistan bis auf 50 Mann samt Behelfs-OP herunterbrechen, wie aus http://augengeradeaus.net/2016/07/lage-in-afghanistan-deutsche-in-kundus-isis-anschlag-in-kabul-und-die-folgen/
ebenfalls ersichtlich!
Aber was soll es, wir drehen uns längst in einer rüstungspolitisch-bürokratisch-medialen Zentrifuge, aus der auch noch das letzte Jota an Expertise und Logik herausgeschleudert wird und damit hoffnungslos weit weg von einem Licht am Horizont.
@Arty1986:
Leider falscher Ansatz. Der Knackpunkt liegt begrenzt bis garnicht bei medizinischer Hilfe durch die Sanis oder Feldjäger die unter Panzerschutz ihres Dingo oder Eagles Verwundete bergen (ohne Schusswaffeneinsatz). „Das Pferd kotzt vor der Apotheke “ wenn die Uschi oder der Opa-GI dich mit dem klaren Befehl „Macht mal irgendwas, Hauptsache ihr macht medienwirksam mit!“ an den Checkpoint oder ins Einkaufszentrum schickt und dort erschießt der Feldjäger den falschen. Rechtliche Grundlage für Anwendung Gewalt?
Aber unsere Regierung mag es ja, sich im Vorfeld bloss nicht zu sehr festzulegen, einfach mal zu machen (z.B. Evakuierung Lybien), sich dann um die Prüfung zu drücken ob man das überhaupt durfte und Jahre später zieht dann auf Klage der Opposition das Bundesverfassungsgericht der Regierung die Ohren lang. So lange kann der betroffene Soldat die Frage, ob er rechtmäßig gehandelt hat, mit sich selbst ausmachen.
@all
Bislang riecht dieses „Berlin denkt über Reservistendienst oder Nationalgarde oder so nach“ doch sehr nach einem Sommerlochfüller („Steuer auf Gummibärchen“, „Mallorca soll 17. Bundesland werden“ – alles schon erlebt, mit der gleichen Quelle). So lange nicht irgendeiner namentlich um die Ecke kommt und sich dazu bekennt, halte ich das für ne Nullnummer. Übrigens hat Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister, ein CDU-Politiker, das lt. Deutschlandfunk schon abgelehnt…
Also bleiben wir entspannt und kommen darauf zurück, falls es wirklich jemand vorschlägt.