„Thermoskanne“ G36: BMVg sieht Absage ans Konstruktionsprinzip bestätigt
Nach dem Abschluss der Untersuchungen zu den Problemen des Sturmgewehrs G36 sieht das Verteidigungsministerium seine Ablehnung des Konstruktionsprinzips dieser Waffe bestätigt. In den vergangenen Jahren hatte das Ministerium aufgrund verschiedener Untersuchungen auf Treffprobleme mit der Waffe im heißgeschossenen Zustand verwiesen; im vergangenen Jahr sagte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, das Gewehr des Herstellers Heckler&Koch habe in seiner derzeitigen Konstruktion keine Zukunft in der Bundeswehr. Die Suche nach einer neuen Standardwaffe der Bundeswehr läuft.
In dieser Woche legte nun das Ministerium den Abgeordneten des Verteidigungsausschusses im Bundestag umfangreiche Daten zu den nunmehr endgültigen technischen Untersuchungen vor. Ein wesentliches Fazit der Arbeitsgruppe G36 in Nutzung (AG G36 iNu):
Nach Auffassung der AG G36 iNu ist die Waffe selbst eine wesentliche Ursache der festgestellten Präzisionseinschränkungen. (…)
• Bei schussinduzierter Erwärmung sorgt das Konstruktionsprinzip dafür, dass die Waffe spätestens nach Abgabe von 60 Schuss in schneller Folge heiß geschossen ist („Thermoskannen-Effekt“).
• Die hieraus resultierenden Präzisionseinschränkungen lassen sich durch Auswahl von Munition abmildern, allerdings nicht befriedigend abstellen.
• Bei wechselnden klimatischen Bedingungen ist die durch Wärmeausdehnung oder Feuchtigkeitseinlagerung hervorgerufene und sich auf die Visierlinie auswirkende Formänderung des Kunststoffgehäuses (inhomogene Wärmeausdehnung) für die Präzisionseinschränkungen verantwortlich.
Die Einschätzungen werden unter anderem von einem 277 Seiten starken Bericht des Ernst-Mach-Instituts der Fraunhofer-Gesellschaft untermauert. In der Bewertung insbesondere dieses technischen Werks erläutert die AG G36 iNu:
Das Konstruktionsprinzip einer Waffe hat erheblichen Anteil an der Präzision im heiß geschossenen Zustand. Das G36 kann aufgrund seines Kunststoffgehäuses die beim Schuss eingeleitete Wärme nicht in gleichem Maße abführen wie Vergleichswaffen aus Metall. Es erwärmt sich dadurch schneller und wird insgesamt heißer. Mit steigender Temperatur im System sinkt aber grundsätzlich die Treffwahrscheinlichkeit. Dies führt dazu, dass beim G36 eine Abnahme der Treffwahrscheinlichkeit bereits bei geringen Schusszahlen mit allen untersuchten Munitionssorten und –losen auftritt. Auch Vergleichswaffen neueren Konstruktionsstands mit gleichem Konstruktionsprinzip weisen diese Präzisions- einschränkungen auf.
Dabei, darauf legt der Bericht Wert, bringt eine Veränderung des Kunstoffes, aus dem das G36 zu großen Teilen besteht, keine Verbesserung:
Der Einfluss eines geänderten Kunststoffes lässt sich messtechnisch nicht diskriminieren. Aus den Kreuzversuchen mit anderen Waffenmodellen mit Kunststoffgehäuse kann jedoch geschlossen werden, dass bei prinzipieller Beibehaltung des Konstruktionsprinzips ein bloßer Werkstoffwechsel zu keiner grundlegenden Verbesserung des Präzisionsverhaltens führen kann.
Die Kunststoff-Konstruktion ist nicht nur bei heiß geschossener Waffe ein Problem. Den Untersuchungen zufolge ist dieses Konstruktionsprinzip auch für mangelnde Treffgenauigkeit bei heißer Umgebung verantwortlich:
Bei einer Änderung der Umgebungstemperatur um 30 °C sinkt die Treffwahrscheinlichkeit beim G36 in erheblichem Umfang. Die Präzisionsforderungen des Bedarfsträgers werden im gesamten untersuchten Temperaturband vom G36 nicht erfüllt. Der Effekt ist im Temperaturbereich +15 °C bis +45 °C am stärksten ausgeprägt.
Der Effekt ist auf die inhomogene Wärmeausdehnung des Kunststoffgehäuses des G36 und die Auslenkung der mit dem Gehäuse verbundenen Zieloptik zurückzuführen. Das Auswandern der Visierlinie von der Rohrseelenachse bewirkt eine Verlagerung des mittleren Treffpunktes. Die Munition hat auf diesen Effekt nahezu keinen Einfluss.
Die inhomogene Wärmeausdehnung wird im Wesentlichen bestimmt durch die asymmetrische Konstruktion der Waffe und durch das Fertigungsverfahren bedingte Inhomogenitäten im Werkstoff.
Diese Art der Präzisionseinschränkung ist bei Waffen mit Kunststoffgehäuse und daran befestigter Zieloptik besonders stark ausgeprägt (G36, aber auch ein Fabrikat eines anderen Herstellers). Waffen mit Metallgehäuse zeigen deutlich bessere Ergebnisse und bleiben häufig nur wenig unterhalb der Präzisionsforderungen.
Unterm Strich: Dass das G36 ausgemustert und durch ein anderes Modell ersetzt werden muss (das kann ja auch von Heckler&Koch sein, aber eben nicht aus Kunststoff), scheint aus Sicht des Ministeriums nunmehr endgültig bestätigt.
Die technischen Untersuchungen sind übrigens getrennt zu betrachten von dem Gerichtsverfahren, in dem sich die Herstellerfirma und das Ministerium derzeit darüber streiten, ob die Waffe einen Mangel hat. Da argumentiert Heckler&Koch, das Sturmgewehr entspreche den technischen Lieferbedingungen, die vor gut 20 Jahren zu Grunde lagen – also geliefert wie bestellt. Dem scheint derzeit auch das zuständige Landgericht Koblenz zuzuneigen. Das Ministerium allerdings pocht darauf, die Waffe habe einen Mangel – und will das nicht auf die Bestell-Daten verengt wissen:
Diese Betrachtungsweise lässt die vom Bundesministerium der Verteidigung vorgetragene Argumentation außer Acht, dass neben technischen Details auch die grundlegenden Eigenschaften, die ein Sturmgewehr durch Funktion und Definition haben sollte, vorhanden sein müssen. Die Treffwahrscheinlichkeit ist eines der zentralen Leistungsmerkmale eines Standardgewehrs der Bundeswehr.
schrieb der Parlamentarische Staatssekretär Markus Grübel den Abgeordneten. Diese Linie, kündigte er an, werde das Ministerium in diesem Rechtsstreit auch weiter vertreten.
(Archivbild: Transparentes Modell des G36 im Werksmuseum von Heckler&Koch)
„Das Ministerium allerdings pocht darauf, die Waffe habe einen Mangel…“
Diesen Mangel entdeckt man, nachdem die Truppe fünfzehn Jahre lang das Gewehr bei allgemeiner Zufriedenheit genutzt hat. Und dieser Mangel war auch bei den ausgiebigen Tests vor Einführung der Waffe nicht zu bemerken? Man fragt sich ernsthaft, welche Strippen im Hintergrund gezogen wurden und werden. Offenbar hat HK irgendwem im Ministerium mal so richtig böse auf die Füße getreten.
Ok Waffe ist scheiße. Was hat Das Bundesministerium der Verteidigung bis jetzt unternommen um eine neue Waffe zu beschaffen? Nichts?
Nochmal:
(M)Ein anschließend sehr rasch bis in die Spitze geförderter BrigadeKdr empfahl „damals“ (muß irgendwann 1996 oder 1997 gewesen sein). angesichts der wieder einmal „geschrumpften“ GWDL-Dienstzeit, angesichts des gerade eingeführten G36, bei der bis dahin sehr zeitaufwendigen Schießausbildung VOR dem ersten Schuß, DIESE doch zu verkürzen!
Handhabung und Sicherheit natürlich, aber ewiges „Trockenüben“ von Ziel-/Anschlagarten, Schießrhythmus… DAS bräuchten die GWDL nicht mehr so intensiv, da sie mit dem G36 die notwendigen Übungen SOWIESO erfüllten! Und das stimmte!
Natürlich gibt’s immer einige „Ausfälle“, die brauchen dann eben extra-Ausbildung.
Und jetzt, rund 20 Jahre später, kommen Schlauberger „um die Ecke“ und behaupten, die Waffe sei „von Anfang an unbrauchbar“ und schon damals nicht, was man gewollt habe!?
SO EINFACH ist das nun auch wieder nicht, da muß man H&K verstehen: Geliefert wurde ganz offensichtlich, was – angesichts der damaligen „Lage“ (beauftragt“ wurde das Gewehr ja weit vor 1990 zu „kalten-Kriegs-Zeiten“ für eine kopfstarke Wehrpflichtstreitkraft) – bestellt worden war: Ein brauchbares, möglichst KOSTENGÜNSTIGES Massenprodukt für den Gebrauch in der Bundesrepublik.
Wenn dann Sdt „plötzlich und unerwartet“ nach AFG, Afrika und sonstwohin geschíckt werden, teils mit vager „Auftragslage“, was besonders den Waffeneinsatz angeht („Aufbauhilfe“, KEIN Kampf!), wundert es mich – leider – nicht, wenn dann passiert, was passierte: Anfangs nicht hinreichend vorbereitete Sdt geraten in fieseste Hinterhalte und Feuergefechte mit „undefiniertem“, kaum auszumachenden Feind. Unter – verständlicher – Todesangst wird dann erst einmal hektisch geschossen, mehrere Magazine geleert, um dann endlich einen Feind irgendwo in der Ferne ausgemacht zu haben. DANN „mag“ das Gewehr nur eben nicht mehr: Die durch Temperaturen von im Sommer regelmäßig deutlich >30°, zig per Feuerstoß verschossene Patronen deutlich überhitzte Waffe pakt’s nicht mehr!
Die Feuerstoßfunktion zB wurde von durchaus qualifizierten, im Beschaffungsprozeß aber eben nicht entscheidend beteiligten Personal nicht nur nicht gefordert, sondern ausdrücklich als für die Waffe für „jeden“ Soldaten NICHT notwendig erachtet!
Ich erwarte beim Formel 1-Rennen auch nicht, daß jemand mit ’nem Käfer gewinnt!
re: Arty1986
Na ja, die „Formel 1-Rennen“ werden ja zukünftig durch das MG5 bereichert …
„Diese Betrachtungsweise lässt die vom Bundesministerium der Verteidigung vorgetragene Argumentation außer Acht, dass neben technischen Details auch die grundlegenden Eigenschaften, die ein Sturmgewehr durch Funktion und Definition haben sollte, vorhanden sein müssen. Die Treffwahrscheinlichkeit ist eines der zentralen Leistungsmerkmale eines Standardgewehrs der Bundeswehr.“
klingt bockig. Damals vergessen reinzuschreiben „auch nach 60 Schuss Schnellfeuer und unter Subtropischen Bedingungen und auch in diesem Statement wieder nicht so gesagt. in 10 Jahren dann wird man sich in der Arktis um Rohstoffe kloppen und dann gibt es wieder Zank weil man das nicht gesagt oder geahnt hat.
mir wuerde ein „gepimptes“ (Anbau von Beleuchtung/Optik/Tragegriff…) unter Einsatz von „Stand der Technik“ Material und Produktion hergestelltes MG3 schon reichen…
Existieren ähnliche Probleme auch bei dem MG5?
Schon erstaunlich, daß das BMVg ca 5 Jahre braucht um den „Stein der Weisen“ zu finden bzw. finden zu lassen? Man lese in Welt.de vom 10. Juni 2015, 20:05 Uhr G36-Gewehr: De Maizières unerklärliche Untätigkeit.
Der Effekt der inhomogenen Wärmeausdehnung des Kunststoffgehäuses des G36 auf Rohrbettung und Visierline war auch schon 1992, als die Anforderungen vom Heer definiert wurden, für jeden Maschinenbaustudenten spätestens nach dem ersten Semester erkennbar.
Was saßen und sitzen da für „Experten“ beim BWB/BAAINBw bzw. bei H&K, welche zum Konstrukionsprinzip des G36 offenbar nicht fragten bzw. nicht antworteten und aufklärten?
Aber einen Waffenexperten wie Dipl. Ing. Dieter Jungbluth, der schon 1994 im Erprobungsbericht feststellte, dass die Waffe nach nur 30 Schuss wegen des Temperaturverhaltens ein erhebliches Problem bei der Treffsicherheit hat, mobben und zu versuchen diesen auch noch für verrückt zu erklären?!
(vgl. vom 03.06.2015 http://www.stern.de/politik/deutschland/sturmgewehr-g36–kritiker-wurden-im-beschaffungsamt-der-bundeswehr-offenbar-kaltgestellt-6292206.html und die Haupverantwortlichen sind immer noch im Amt!)
Entweder man will eine Waffe, die sehr leicht ist (=> Kunststoff oder teuere metallische Werkstoffe) oder man nimmt halt eine aus Metall. Irgendwo gibt es halt physikalische Grenzen…
@Kooper
> Existieren ähnliche Probleme auch bei dem MG5?
Das wird sich in etwa 20 Jahren zeigen, wenn HK nochmal an den Pranger gestellt wird.
Beim MG5 hat man schon den konstruktionellen Unterschied, das der Lauf grösstenteils frei liegt und nur durch ein Blech nach oben abgedeckt ist.
@XStar
> Ok Waffe ist scheiße. Was hat Das Bundesministerium der Verteidigung bis jetzt unternommen um eine neue Waffe zu beschaffen? Nichts?
Warum auch, erstmal beweisen dass man Recht hat, das man nicht Schuld war, dass die andern was falsch gemacht haben. Das war in der Bundeswehr doch schon immer so.
@T.W.
Kann man dieses neue Gutachten ganz oder in Auszügen irgendwo nachlesen?
Ihr Bericht klingt so, als hätten die Herren immer noch nichts dazugelernt. Es wird die Leistungsgrenze des G36 in all seinen Einzelheiten beschrieben. Und wo ist der Mangel oder das Problem? Wo ist der Soll – Ist Vergleich? Auf welchen empirischen Untersuchungen oder Erfahrungen beruht die implizierte Unterstellung dass das G36 etwas nicht kann was es können müsste?
Wohl die wichtigste Kernaussage der Nachtwei ist, dass der Versuchsaufbau ein für die Praxis unrealistische Szenario widerspiegelt. Damit gibt es tatsächlich eine Untersuchung die beweist, dass der jüngste Versuchsaufbau, der die Leistungsgrenze des G36 aufzeigt, zur Definition des Leistung-Soll untauglich ist.
Vollkommen richtig ist die Feststellung, dass es auf „gekauft wie bestellt“ allein gerade nicht ankommt. Gem. § 434 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln „wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.“ Das bedeutet das auch in juristischer Hinsicht ein echter Mangel vorläge, wenn das G36 etwas nicht kann, was in der Regel andere Sturmgewehre der gleichen Art und Güte können; Oder es etwas nicht kann was ein Sturmgewehr bei der üblichen Verwendung können müsste.
Zu beantworten wäre damit zur Bestimmung des „Leistungs – Soll“. Wie schneiden Vergleichswaffen bei dem gleichen Versuchsaufbau ab? Was muss ein Sturmgewehr üblicherweise können?
Ohne Antworten auf diese Fragen ist auch das neue Gutachten das Papier nicht wert auf dem es gedruckt ist.
Ich bleibe dabei, dass VdL den Rechtsstreit gegen HK mit Pauken und Trompeten in allen Instanzen verlieren wird. Wenn die zuvor gestellten Fragen bis heute nicht beantwortet werden können wird es auch in Zukunft keine Antworten geben. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorhandensein eines Mangels trägt VdL. Kann sie den Beweis nicht antreten verliert sie. So einfach ist das im deutschen Recht.
Ich höre hier immer: „geliefert was bestellt wurde“. Freunde und Kameraden, so simpel ist es nicht, auch wenn H&K natürlich versucht, sich mit dieser Argumentation aufs Trockene zu retten. Ein (stets verborgenes) Qualitätsmerkmal ist aber stets der „Stand der Technik“, vulgo „es muss funktionieren“. Und das ist offenbar wohl nicht der Fall. Schützenschnüre unter quasi Laborbedingungen sind eben etwas anderes als Einsätze mit nervösem Zeigefinger unter ggf. Todesangst.
Einem Konstrukteur jedweder Art sollten die Grenzen seiner Technik klar sein, und wenn er seriös ist, weist er seine Kunden auch darauf hin.
Wenn man allerdings in die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Produkthaftung schaut, dann stellt man fest, dass so ziemlich alle Klauseln, die den Normalkunden vor unliebsamen Überraschungen schützen sollen, im Verteidigungsbereich (d h. Dem Geschäft mit dem Bund) allesamt nicht gelten.
Insofern hat H&K (leider) sehr gute Chancen, aus diesem Streit siegreich hervorzugehen.
@Achim Hänsch: Damit sind wir genau bei dem von mir in http://augengeradeaus.net/2016/06/thermoskanne-g36-bmvg-sieht-absage-ans-konstruktionsprinzip-bestaetigt/comment-page-1/#comment-238735 angesprochenen Punkt „Was saßen und sitzen da für „Experten“ beim BWB/BAAINBw bzw. bei H&K, welche zum Konstrukionsprinzip des G36 offenbar nicht fragten bzw. nicht antworteten und aufklärten?“
Erstmals stellt das Abschlussgutachten der AG G36 iNu fest, dass die damals von einem Oberamtsrat bei der WTD in Meppen und von mehreren Mitarbeitern der WiWeb in Erding festgestelten Mängel am G36 alle bestätigt sind. Der besagte Oberamtsrat ist von der Ministeriumsspitze heftig unter Druck gesetzt worden sein Gutachten über das G36 zu ändern, was er jedoch nicht tat.
Der ganze militärisch industrielle Komplex, angefangen von der seinerzeitigen Intervention des Abgeordneten Volker Kauder für die Produktion des G36 bei der Fa. H&K in seinem Wahlkreis bis zu den interessengeleiteten Beamten bei der Abteilung AIN im BMVg, haben es nicht verhindern können, dass Fachbeamte der Bundeswehr die Mängel ans Tageslicht gehoben haben, die jetzt zu einer Neubeschaffung eines Sturmgewehres für den weltweiten Einsatz führen werden.
Jetzt kann man weiter überlegen, warum es sinnvoll ist eigene, beamtete Kompetenz im Haus zu belassen, ggf. abgebaute Kompetenzstellen wieder aufzubauen, anstelle weiter in die Beraterrepublik beim BMVg und BAAINBw zu investieren.
Tja, da kauft sich jemand in den 90ern einen zweisitzigen Sportwagen. Dann folgt die Heirat, zwei Kinder und der Umzug in eine gebirgige Gegend. Also beschwert man sich beim Autoverkäufer, weil man jetzt einen SuV mit mehr Platz bräuchte und der Sportwagen auf Bergstrecken eben ungeeignet sei. Schon klar… Die Konstruktionsmängel des G36 sind nicht auf Alterung oder Verschleiß zurückzuführen, sondern bauartbedingt. Was man bei der Entscheidung des Ankaufs eben auch schon gewußt haben muss. Für damalige mögliche Einsatzzwecke war das aber nicht kriegsentscheidend, also hat’s niemanden gekümmert.
Ich würd auch gern mal das Gutachten lesen, bevor ich mich über das bislang geschriebene hinaus äußere. Führt da kurzfristig ein Weg hin?
Hans Schommer
Das Problem ist doch hier zu erkennen. Der Hersteller ist schuld wenn der Kunde nicht weiß was er will.
Man hat einen Tactical Super Soaker bestellt, bekommen und jetzt jammert man rum weil man ein neues Spielzeug will.
Das HK33 und seine Derivate (G41) waren fertig, auch Varianten für STANAG-Magazine etc. pp. War aber zu schwer und zu uncool. Also, HK50 her.
Komisch ist das andere Armeen auf der Welt mit dem Teil zufrieden sind, nur bei uns kommt nach geraumer Zeit die Einsicht das Gewehr würde nix taugen. Interessant.
So langsam kommen wir in den Bereich der Realsatire.
Halten wir erst einmal fest: Im Jahre des Herrn……äh im Jahre der Dame, stellt das BMVg fest, dass das Konstruktionsprinzip des G 36 nicht „kriegstauglich“ ist, jedenfalls nicht für einen heißen Krieg.
Das Teil ist also nur kriegstauglich für einen Kalten Krieg.
Gleichwohl hat das BMVg diese relativ kleinkalibrige Kriegswaffe als funktions-und betriebssicher zertifiziert, massenhaft eingeführt, als Standardwaffe für die NATO angepriesen, etc. pp.Wurde mit dieser FuBeSi nicht auch das Konstruktionsprinzip zertifiziert ? Hallo ?
Wie sagte weiland ein General in Aachen: wir können ganz tolle funktions- und betriebssichere Waffen bauen, ob die feldverwendungdtauglch sind interessiert keine S&% in Bonn und Koblenz (das war 2003)
Die weltgrößten Experten in Sachen Knall-Bumm stellen also 2016 fest, dass sie keine Ahnung von modernen Kriegswaffen haben ? Schon im ( oder aus ) Prinzip nicht ? /SCNR
Der „Verkaufsschlager“ G-36 ist also Junkware made in Germany ?
Und diese BW schickt mit dieser Junkware ihre eigenen Soldaten seit 2001/2002 „an die Verteidigungsfront am Hindukusch“ ? Und die sind immer noch da !
Nebenfrage: Wieviel G-36 sind zZt in Afghanistan im Einsatz ?
Aber das ist natürlich alles die Schuld von H&K, die hätten uns doch sagen müssen, dass das Teil nur für einen Kalten Krieg taugt !
Realsatire poor
Zum Stand der Technik muss zwingend mal von oben zitiert werden:
„Auch Vergleichswaffen neueren Konstruktionsstands mit gleichem Konstruktionsprinzip weisen diese Präzisionseinschränkungen auf.“
„Diese Art der Präzisionseinschränkung ist bei Waffen mit Kunststoffgehäuse und daran befestigter Zieloptik besonders stark ausgeprägt (G36, aber auch ein Fabrikat eines anderen Herstellers).“
Somit sind ja wohl alle (getesteten) Langwaffen mit Kst-Gehäuse dem gleichen Problem unterworfen. Entweder ist HK damals also nicht blöd gewesen und hat vernünftig im Rahmen der Möglichkeiten entwickelt oder aber alle anderen Waffenschmieden inkl. HK sind nicht fähig genug gewesen. Aber gerade das ist ja schließlich das was man mit „Stand der Technik“ umschreibt. Wenn es 1990 alle so gemacht haben und sich das G36 nicht nach unten abhebt dann wird es schwer mit der Argumentation.
Im übrigen würde mich ein wirkliches Vergleichsschießen unter Praxisbedingungen interessieren. Ab ans Mittelmeer in die Sonne und dann bei 40°C eine Gruppe G36, eine Gruppe M4 und eine Gruppe mit G3 antreten lassen, 5km Marsch, 1km Hindernisbahn und dann sofort Gefechtsschießen auf bewegende Ziele.
@ M.Steffen | 09. Juni 2016 – 9:39
Vorsicht, Rutschgefahr! Auf die generelle Eignung kommt es rechtlich gerade nicht an, da eine Beschaffenheit gem. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB vereinbart wurde. Auf Ihre anschließenden, darauf Bezug nehmenden Fragen kommt es also rechtlich nicht an.
Generell kommt es aber hier, bei diesem Thema, auch gar nicht auf die rechtlichen Fragen an (dazu wäre eher der Strang zum Zivilprozess zu empfehlen). Entscheidend ist hier eher, was die Truppe in tatsächlicher Hinsicht braucht, und was das G36 in allen seinen Ausführungen zu leisten imstande ist, und wie es nun weitergeht. Das ist aber letztlich eine Frage, die ministeriell schon längst entschieden wurde. Naja, mehr oder weniger …
@ Achim Hänsch | 09. Juni 2016 – 9:50
“ Ein (stets verborgenes) Qualitätsmerkmal ist aber stets der “Stand der Technik”“
ganz neutral und ohne Vorbedigungen:
Dr Sir, wir haben mit dem G36 den Stand der Technik von ca 1985. (Konstruktions/Konzeptionsphase). Zusaetzlich war das die Zeit in der ‚plastics‘ in fast allen Lebens- und Technikbereichen die bewaehrten Metallkonstruktionen zu verdraengen begann, von der Aussenhaut einer Bohrmaschine bis zu Lfz-Bauteilen. Ausserdem war plastic of the shelf billiger, was im BWB immer ein gutes Argument war.
Inzwischen haben wir andere Anforderungen, neuere Erkenntnisse und sind bereit fuer eine Handfeuerwaffe mehr zu investieren….
Diese ‚Qualitaetsveraenderungen‘ nachtraeglich dem Hersteller anzulasten ist aus meiner Sicht unfair.
@ Anubiswaechter
Der Katalog des § 434 BGB steht nicht in einem entweder oder Verhältnis. Ein Mangel liegt vor wenn ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt und/oder die Sache sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet und/oder sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und ihr eine Beschaffenheit fehlt die bei Sachen der gleichen Art üblich ist. Liegt nur ein Verstoß vor, haben wir einen Mangel.
Jetzt aber Pssst, sonst schimpft der Hausherr gleich mit uns. Rechtsausführungen sind hier nur sehr eingeschränkt willkommen… :-)
Die angeführten „Mängel“ hinsichtlich Präzision bei Erwärmung, sowohl „schußinduziert“ als auch „klimatisch“ bedingt, existieren bei jeder Waffe. Man kann das mit „besserer“ Konstruktion und Werkstoffen eindämmen, aber nie ganz ausschließen. Da gelten halt die Gesetze der Physik, Bereich Wärmelehre. Übrigens nicht nur Waffen sind von derlei Gesetzmäßigkeiten betroffen.
Erstaunlich ist, dass man das im 21. Jahrhundert völlig überrascht seitens BMVg so feststellt, als ob grade einer das Rad (neu) erfunden hätte.
Man kann nur staunen.
@ M.Steffen | 09. Juni 2016 – 12:10
Ich fühle mich grds. nur berufen hier etwas zu schreiben, wenn dadurch Irrtümer bei Lesern verhindert werden. Mit Ihrer Rechtsauffassung stehen Sie rechtswissenschaftlich leider ziemlich alleine da. Die in Satz 2 beschriebenen Mängel sind subsidiär zu Satz 1, der hier vorliegt. Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut von Satz 2 (genau lesen!). Ergänzend für Sie: Palandt/Weidenkaff, BGB, § 434 Rn. 7, 13; Westermann, NJW 02, 241, jew. m. w. N.
Falls Sie weitere Fragen dazu haben, gerne per E-Mail, denn, und darüber sind wir uns einig, diese Fragen sind hier nicht Gegenstand.
Mal am Rande: „60 Schuss in schneller Folge.“ Ist das nicht die Aufgabe eines leichten Maschinengewehrs und nicht Sturmgewehrs?
Jeder der mal einschlägige PC-Spiele gespielt hat weiß, dass eine Waffe besonders im „Bullup“-Design nach zwei Magazinen überhitzt. Daher hat man für derartige Situationen, wie z.B bei „Supression“ einen virtuellen Kameraden mit MG dabei, der dann gerne mal die komplette Besatzung einer Hauswand mit mehreren Fenstern in die Deckung verbannt.
Das Sturmgewehr ist hierbei leichter zu händeln und erhöht die Beweglichkeit des virtuellen Ichs um einzelne virtuelle Gegner auszuschalten. Gilt das auch für die physische Realität?
@ Anubiswaechter
Sie wollen es aber genau wissen. Na gut, in gebotener Kürze und auf das G 36 bezogen damit unser Hausherr nicht schimpft:
Wäre vereinbart worden, dass das G 36 NUR bei einer Belastung bis zu 150 Schuss in unter 20 Minuten ohne Präzisionsverlust bleiben muss käme es selbstverständlich aufgrund der konkreten Beschaffenheitsvereinbarung nicht darauf an wenn das G36 bei 150 Schuss in unter 12,5 Minuten Präzision verliert. Es läge – da haben Sie vollkommen recht – kein Mangel vor und zwar selbst dann nicht, wenn alle anderen Sturmgewehre dieser Welt auch bei 12,5 Minuten keine Präzisionsverluste aufwiesen.
Eine solche Vereinbarung gibt es aber nicht.
Haben die Parteien hingegen eine konkrete Beschaffenheit UND eine Eignung für eine bestimmte Verwendung vereinbart (oder auch nur vorausgesetzt) gilt der von ihnen postulierte Vorrang gerade nicht. Etwas anderes vertritt auch der Kollege Weidenkaff im Palandt nicht (und auch sonst niemand). Hier wären Sie dann gegebenenfalls im allgemeinen Leistungsstörungsrecht (zum Beispiel Unmöglichkeit).
@Achim Hänsch
“ Ein (stets verborgenes) Qualitätsmerkmal ist aber stets der “Stand der Technik”, vulgo “es muss funktionieren”. Und das ist offenbar wohl nicht der Fall.“
Das Qualitätsmerkmal einer Waffe ist eben neben einem bestimmten gefordertem Trefferbild auch zB Haltbarkeit, Wartbarkeit, Gewicht, Kosten uvm
Für 80% der Nutzer hat das G36 ausreichende Qualität.
Für den Rest gibt es den Waffenmix.
@AoR
60 Schuss in schneller Folge kann im Gefecht durchaus vorkommen. Zumindest ich hatte solche Situationen.
@ M.Steffen | 09. Juni 2016 – 13:13
Soweit Sie in Ihren Fallabwandlungen unterstellen, dass eine Beschaffenheit insoweit nicht vereinbart wurde, ist die Schlussfolgerung richtig. Das ist dann eine tatsachenbezogene und keine rechtssystematische Frage. Insoweit trete ich Ihren Ausführungen bei.
Was alles in der Sache G36 genau vereinbart – und vor allem insoweit konkret nicht vereinbart – wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Zugrunde gelegt, dass Sie es auch nicht en détail wissen, bliebe es insoweit bei einer Hypothese – allerdings einer schlüssigen Hypothese.
Die Frage, was von einem Standardsturmgewehr wie dem G36 nach dem Stand der Technik billigerweise erwartet werden darf, wäre eine hochinteressante wissenschaftliche Untersuchung. Wenn aber offenbar das BMVg selbst nicht so recht weiß, wo die Prioritäten liegen, wirft das von selbst die Frage auf, wie zweckmäßig-problembezogen die Frage ist.
Entscheidend ist also nun, und das haben schon andere Kommentatoren aufgeworfen, wie es nun mit bzw. vielmehr nach dem G36 womit weitergeht. Kann da der Hausherr oder ein Leser vielleicht über den konkreten Sachstand berichten?
Ich mache jetzt mal ein anderes Fass auf, das alte wird langsam echt langweilig.
1. Schadensersatzansprüche Nutzerland X gegen Verteidigungsministerium
Man hat bewusst eine billige Kugelschleuder in Dienst gestellt, die Beamten die dies bemängelten ruhig gestellt.
Damit hat man dem Gewehr eine Reputation mit auf den Weg gegeben und war sicher auch bei dem ein oder anderen Export behilflich.
Sind dadurch andere Nutzerstaaten getäuscht und geschädigt worden?
2. Schadensersatz Hersteller XYZ gegen Verteidigungsministerium / Gutachter
„Auch Vergleichswaffen neueren Konstruktionsstands mit gleichem Konstruktionsprinzip weisen diese Präzisions- einschränkungen auf.“
Das möchten diese Hersteller sicher gerne bewiesen haben, bevor man ihre Produkte einfach für genau so untauglich erklärt.
Außerdem stellt man quasi dar, das Sturmgewehre mit Kunststoffgehäuse per se untauglich sind.
Da hätte man vor über 20 nicht selbst drauf kommen können?
Ach doch, ist man ja…
Die 2 Punkte finde ich viel spannender als die immer gleichen Kamellen :-)
@ Anubiswaechter
und schon sind wir uns einig. Das ist doch schön. ;-)
So machen wir mal Schluss!
1. Die Waffe ist nicht für den Einsatz im Gefecht geeignet (zur Ausbildung reichte es vermutlich zu mehr nicht.
2. Ein Obermamtsrat hat dies bereits vor Jahren festgestellt und wurde für verrückt erklärt.
3. Es soll eine neu Waffe beschafft werden.
Die wichtigste Frage ist, wer hat die Sache ab dem Oberamtsrat vertuscht und welche dienstrechtlichen Schritte wurden eingeleitet. Wenn dem nicht nachgeangen wird, ist das wie ein Freifahrtsschein.
Die Kameraden bekommen hoffentlich endlich mal eine Waffe die es tut und flexibel ist. D.h. die Kaliber sollten flexible dem Einsatz angepasst werden können z.B.SIG MCX. Bloss nicht mehr so ein starres Waffensystem begrenzt auf ein Kaliber.
http://strategie-technik.blogspot.de/2016/05/sig-etabliert-langwaffenfertigung-mcx.html
Ich mag mich irren, aber: Hat dieser Bericht mal gerade eben praktisch alle verfügbaren Sturmgewehre als G36-Ersatz ausgeschlossen? Meines Wissens nach sind, genau wie beim G36, bei folgenden Modellen die Rohre ebenfalls direkt mit dem Plastikgehäuse verbunden: Beretta ARX-160, FN SCAR, CZ 805 BREN sowie beim kroatischen VHS-2.
Da dies als Ursache der Probleme angegeben wird, kommen also nur noch Metallgehäuse in Betracht. Die einzigen mir bekannten modernen (!) Sturmgewehre, die ein solches noch aufweisen, sind das HK416 und das SIG MCX, also AR-Derivate, die – auch deswegen – sehr teuer sind. Allerdings haben es sich beide Hersteller gerade aus unterschiedlichen Gründen extrem mit unserer Regierung verdorben.
Die obigen Nennungen sind übrigens diejenigen Gewehre, die Frankreich seit geraumer Zeit als Famas-Nachfolger unter die Lupe nimmt. Die deutsche Auswahl müsste (sobald sie getroffen ist, das sollte ursprünglich mal dieser Juni sein – oder nicht?) deckungsgleich sein.
Was sind sie denn nun, die Kandidaten für die G36-Ablöse?
@Bimberle: Sie irren tatsächlich. Sowohl CZ 805 als auch das SCAR haben nur das Griffstück aus Plaste, der Upper Reciever ist bei beiden aus Alu…
Die Kommentare sind mal wieder göttlich – aber leider kein Fortschritt in der Sache.
Währenddessen beschäftigt man sich in der Beschaffung mit einem neuen und zum Glück ganzheitlichen Sturmgewehrkonzept (d.h. es wird nicht nur die Waffe betrachtet, sondern dass gesamte System aus Optik, Anbauteilen, Munition etc…). Darin liegt für mich der wahre Gewinn der Truppe bzgl. des Falls G36.
Aber auch das neue Sturmgewehr (wenn es denn in den nächsten 10 Jahren kommt) muss organisch in die Infanteriebewaffnung integriert sein. Denn entgegen der immer noch weit verbreiteten Meinung ist die Primärwaffe der Infanterie nicht das Sturmgewehr, sondern die Phalanx der schweren Waffen: MGs, schultergestützte Waffen, Lenkwaffen, Granatwerfer, SSG/DMR, Mörser, CAS etc…
Wenn heutzutage westliche Infanteristen im offenen Feld (urbane Räume sind noch mal eine andere Geschichte) in die Verlegenheit geraten ihre Sturmgewehre im großen Stil einsetzen zu müssen, dann ist eigentlich schon etwas schief gelaufen. Denn auch der schlechteste infanteristische Gegner verfügt in diesem Bereich über fast gleichwertige Bewaffnung. Eine solche Chance dürfen westliche Armeen ihren Gegnern nicht zugestehen. Darin liegt letztlich auch der richtige Leitgedanke für die Weiterentwicklung der Infanterie(bewaffnung).
P.s Warum wurde der Bericht der Nachtweih Kommission eingestuft? Angst vor gemachten Fehlern die in ihrer Tragweite das Thema G36 in den Schatten stellen? Wurde dem Gegner Chancen zugestanden, die er niemals hätte haben dürfen?
@Berlinerratte
Ist diese Kaliberfrage nicht genau das gleiche Problem, wie die schnelle Schußfolge und eine spezifische Erfahrung aus Afghanistan?
Wollen wir jetzt Sturmgewehre beschaffen, mit zwei oder 3 verschiedenen Kalibern? Und dann steht zukünftig in den RoE: Es darf Montags, Donnerstags und Freitags nur mit kleinem, Dienstags und Mittwochs nur mit mittlerem und an Sonn- und Feiertagen mit großem Kalbiber geschossen werden?
@Mike
Die Logik wird mit teilweise absurden Vergleichen und Schuldzuweisungen, wie eben dieser so oft angesprochenen Informations/Sorgfalts/Verbesserungsvorschlagspflicht, wie man sie auch immer juristisch betiteln will, überspielt. Das einzige was bis jetzt öffentlich zugänglich getestet wurde ist von H&K. Sicher, da vom Hersteller, „mit G’schmäckle“, aber selbst hier hielt das G36 im „heißgeschossenen Zustand“ die in der TL (kalt) geforderte Präzision.
Aber das wurde ja auch zum 100. und 1000. mal bereits angesprochen. Nützt alles nix, denn die Zukunft des G36 war schon besiegelt, noch bevor gesicherte Informationen vorlagen. Die Gesichter müssen nun gewahrt werden, weshalb man das Produkt über kurz oder lang absetzen wird.
Da auch hier immer wieder durchkommt das man H&K als Haus- und Hoflieferant aus persönlichen, finanziellen oder sonstwie gearteten Interessen gerne den Vorzug gegeben hat; Was war den die finanzielle Obergrenze beim Wechsel G3 > G36 und hätten andere Hersteller dieses Preisniveau auch halten können? Ich persönlich glaube das Steyr dies mit dem AUG schwer gefallen wäre, lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
@Berlinerratte: „Die Kameraden bekommen hoffentlich endlich mal eine Waffe die es tut und flexibel ist. D.h. die Kaliber sollten flexible dem Einsatz angepasst werden können z.B.SIG MCX. Bloss nicht mehr so ein starres Waffensystem begrenzt auf ein Kaliber.“
Kappes.
Das SigSauer-USA (außer dem Markennamen haben die eher weniger mit SIG in Helvetien zu tun) MCX ist nur ein verschlimmbessertes AR-15 Derivat.
Verschiedene Kaliber braucht kein Soldat in seiner Waffe und macht den Nachschub nur unnötig kompliziert und die meisten Soldaten sind schon herausgefordert ein einziges Kaliber zu meistern. Von Unfällen durch Verwechslungen mag Ich gar nicht anfangen. Und das alles für marginale Unterschiede?
Für die eigentliche Infanterie ist das Gewehr nur eine Waffe unter vielen. Die gefährlichste ist das Funkgerät. Welches Kaliber genau ein Gewehr hat spielt eine nachgeordnete Rolle gegenüber Steilfeuer, Kanone, Maschinengewehr usw. usf.. Eigentlich dient das Gewehr hauptsächlich zur Selbstverteidigung und zum Aufwischen der Reste nachdem andere Wirkmittel bereits eingesetzt wurden.
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Dieses ganze herumgeschiebe von Verantwortung und Schuld führt doch am Sinn und Zweck vorbei. Man hat jetzt (endlich) festgestellt, daß das G36 nicht ausreichend ist. Na und? Kommt vor, daß nach zwei Dekaden ein Werkzeug nicht mehr ausreicht. Dann kauft man eben ein anderes oder baut sich eines, wenn es nichts passendes gibt.
Statt Schwarzer Peter zu spielen sollte man sich Gedanken machen was man eigentlich braucht für ein Gewehr innerhalb des Gesamtsystems. Aber Schwarzer Peter macht mehr Spaß so scheint es. Und wird allem Anschein nach zwischen den falschen Parteien gespielt, wenn Ich an den pathologisierten Oberamtsrat denke. Scheint ja nicht unüblich zu sein sich ungewünschter Meinungen auf diese Weise zu entledigen. Siehe auch das halbe Dutzend Steuerfahnder in Frankfurt oder den Fall Mollath (letzterer kein Beamter, aber ähnlich gelagert). Das sorgt doch für Vertrauen der Beamten gegenüber dem Dienstherren und des Bürgers gegenüber seinem Staatsapparat.
@Bang50:
“ P.s Warum wurde der Bericht der Nachtweih Kommission eingestuft? Angst vor
gemachten Fehlern die in ihrer Tragweite das Thema G36 in den Schatten stellen?
Wurde dem Gegner Chancen zugestanden, die er niemals hätte haben dürfen?“
Geheimniskrämerei aus Tradition und zur Vertuschung eigener Fehler wette Ich. Vielleicht sind auch noch irgendwelche Teile der G36 Konstruktion eingestuft trotz der Möglichkeit sich Detailfotos Zeichnungen im WWW zu besorgen und von irgendwo ein echtes Exemplar zur Untersuchung, wenn man denn wollte.
Ansonsten genau meine Rede. :-)
Wir wollen nicht vergessen, dass selbst die CDU/CSU mittlerweile highly alerted ist in Sachen illicit small arms proliferation made in Germany – Mexiko ? KSA/Libyen ?
Deswegen ja jetzt erst einmal auch der „Stop“ in Sachen weitere Lieferungen an die Peschmerga – accountability ist das Schlüsselwort. Ist schon saublöd, wenn deutsche Soldaten gegen einen Gegner antreten müssen, der u.U. über die selben Waffe(n) verfügt. Soll man den Jungs&Mädels dann sagen: macht euch keine Sorgen, das Teil taugt eh nix ? /SCNR.
Will sagen: hinter dieser „G-36-Affäre“ stecken/lauern noch ganz andere politische Fragen als man meinen könnte.
Hohe Schusszahlen in kurzer Zeit: Ursprünglich war auf der Basis des G36 sogar ein MG auf Zweibein gepant. Die TL für das G36 (TL 1005-0099 vom Oktober 1996) heisst bis heute: „Sturmgewehr G36 Maschinengewehr MG36“
@Sommerbiwak & ede144
Ja felxi beim Kaliber ist vermutlich nicht so schlecht wie alle denken. Munitionsversorgung ist Auslegungssache. Im Vordergund wird es natürlich nur ein Grundkaliber geben. Jedoch empfinde ich die Option auf ein anderes Kaliber als 223.Rem wechseln zu können nicht als Nachteil.
So könnte man unter umständen die Vielzahl an Waffen auf ein Grundgerüst reduzieren. Im übrigen ist das ja nix anderes wie das Baukastensystem was in de Industrie bereits Anwendung findet. Ob nun in der Automobildindustrie oder bei nicht näher genannten Spielzeugherstellern :-).
Die meisten werden wohl ebenfalls zu der Erkentniss gekommen sein, das KAliber 223.Rem nicht gerade die optimale Lösung ist. Das ganze was so um die Waffe angebracht werden kann würde dadurch kaum beeinflusst werden.
Allgmeine Frage, was geht denn neben Federn, Schlagbolzen, Schulterstütze den noch so kaputt? Aus meiner Sicht der Lauf. Bevor bei einer Metallwaffe das Gehäuse kaputt geht ist der Lauf schon lange defekt. Dafür würde auch solch eine Flexi Lösung sprechen. Die AR-15 Grundkonstruktion ist sicherlich nicht die beste Lösung.
Aber ehrlich wollen wir warten wie beim A 400 oder anderen Projekten?
Was ist mit dem SIG 550 Gasdrucksystem? Eine Alternative zum AR?
Leider noch kein Hinweis, wie und wo man an die von T.W. auszugsweise zitierte Studie rankommt. Schade – aber wird vielleicht ja noch.
Unabhängig davon möchte ich hier mal an einen Fakt erinnern, der einigen Ungedienten und Jüngeren offensichtlich nicht bekannt ist und der von einigen älteren Gedienten wohl in der Hitze der Diskussion vergessen oder verdrängt wurde:
Die an einem Sturmgewehr mechanisch durch den Schützen wählbare Feuerart „Dauerfeuer“ (Synonym „Feuerstöße“) war zum Zeitpunkt der Entwicklung wie auch noch bei Einführung des G36 in der Bw ausschließlich für die Schießarten „Sturmschießen“ und „Sturmabwehrschießen“ vorgesehen. Das war nach damaliger Vorstellung (und Ausbildungswirklichkeit) im Kampf der Infanterie eher die Ausnahme. Die Regel waren Präzisionsschuss, Deutschuss und Schnellschuss – allesamt abgegeben in der Feuerart „Einzelfeuer“.
Damals hat kein Mensch in DEU sich vorstellen können, dass das StuGew mal lMG, UZI sowie Mörser- und Artillerieunterstützung ersetzen müsste. Ja, hätte man die Vietnam-Erfahrungen des Angst- und Angstmachen-Geballers der GI’s ausgewertet – vielleicht wär da einiges anders gelaufen. Das war aber Dschungelkrieg – und daher für die nordeuropäische Tiefebene nicht repräsentativ. Vermeintlich – aber für die neue Einsatzwirklich eben doch. Nur wer hätte das erahnen können.
Daher an alle Klugscheißer ohne mil Erfahrung, an die Kameraden mit Gedächtnisverlust und an diejenigen, die 1990 noch im Beutel waren: Einfach mal den Ball flachhalten!
Hans Schommer
@Klabautermann:
Jawohl da hängt noch so einiges dran.
Eine Endverbleibserklärung ist schon albern von einem Land wie Mexiko wo gerne mal „was vom Laster fällt“. Waffen die man in die Levante schickt sieht man nicht unwahrscheinlich irgendwo auf der Welt wieder. Bargeld lacht auch dort und besonders während des Krieges.
Aber H&K sind die bösen wenn sie genehmigte Exporte durchführen…
Aber das hat doch eher nur noch periphär mit dem Gewehr G36 und dessen Mängeln zu tun.
@ Hans Schommer: Dauerfeuer wird immer noch als die Ausnahme ausgebildet. Daß in Ermangelung anderer Wirkmittel, dann das arme Gewehr etwas machen soll was es nicht kann und daran scheitert verwundert eigentlich nicht. Angst auf eigener Seite ist natürlich auch ein Problem und wie man damit umgeht. Auf gut Glück Tombak in die Heide zu blasen hilft kaum jemandem. Sind wir wieder beim Mangel geeigneter Waffen wie kleiner Mörser und anderer Mittel bzw. auch manchmal arg einschränkender politischer Vorgaben. (ROE)
Aus dem Bericht oben:
„dass die Waffe spä̈testens nach Abgabe von 60 Schuss in schneller Folge heiß geschossen ist (“Thermoskannen-Effekt”).“
‚Abgabe in schneller Folge‘ klingt für Mich nach zwei Magazinen auf E schnell durchgeschossen. Und das ist wirklich nicht viel. Habe Ich auch sowohl mit G3 als auch G36 in Minuten geschafft ohne „Frieden“ zu bemühen.
Eine genauere Definition was da gemacht wurde wäre wünschenswert. Ich warte wie Sie auf den Bericht zu lesen. Die bisherigen Tests und Untersuchungen zeigten aber schon, daß schnelles Einzelfeuer ausreicht um das Gewehr G36 in die Bredouille zu bringen.
Herr Schommer Sie haben in der Grundausbildung nicht aufgepasst. Sturmschießen ist Einzelfeuer. Deutschießen wird auch noch als Feuerstoß geschossen.
Mausschubser | 09. Juni 2016 – 19:02:
„Herr Schommer Sie haben in der Grundausbildung nicht aufgepasst. Sturmschießen ist Einzelfeuer. Deutschießen wird auch noch als Feuerstoß geschossen.“
Dann hab ich das wohl durcheinandergebracht – bitte um Vergebung! Aber dass ich in der Grundausbildung nicht aufgepasst hätte – das stimmt nicht. Ich hab’s wohl eher vergessen – nach 40 Jahren. Habe leider auch keine 3/12 mehr parat.
Danke für die Richtigstellung – unterstreicht sie doch meine Argumentation im vorgenannten Sinne.
Hans Schommer
Ich erhielt gerade einen Hinweis eines Kameraden (auch a.D.), dass sich in der damals (ab Einführung) gültigen, waffenspezifischen Vorschrift für das G36 (nicht ZDV 3/12!) auch keinerlei Hinweise auf andere als die von mir genannten Schießarten gefunden hätten.
Hans Schommer
@Mausschubser @Hans Schommer
Es ist doch immer die Mitte ;-) In meiner Grundausbildung (HFla) wurde gemäß ZDv 3/12 Schießen mit Handwaffen, gelehrt das beides möglich ist, in der Praxis wurde auf Feuerstöße verzichtet und auf Einzelfeuer in schneller folge eingeübt.
http://stevespages.com/pdf/german_zdv312_schiessen_mit_handwaffen.pdf
@Axel_F | 09. Juni 2016 – 19:35:
Danke für die Quelle. Für mich besteht kein Zweifel, dass für die im „Infanteristischen Gefecht assymetrischer Provinienz“ – hoffe, das kann man so umschreiben – aufgekommenen neuen Schießarten zumindest im Bereich der Bundeswehr bei der Entwicklung und Beschaffung des G36 kein Bedarf erkannt und daher auch nicht gefordert wurde.
Hans Schommer
Gibt es eigentlich was ernsthaftes neues zu einem möglichen Nachfolger? Gab da ja die tolle Marktsichtung.