Mit Waffe in den Einsatz? Am Verfahren wird gearbeitet (Nachtrag)

Operation Orpheus - Nawabad, Northern Afghanistan

In der vergangenen Woche erregte ein Bericht über eine – scheinbar neue – Auseinandersetzung zwischen Verteidigungs- und Bundeswirtschaftsministerium die interessierte Öffentlichkeit: Auf Veranlassung des Wirtschaftsministeriums, für Rüstungsexporte zuständig, und dessen nachgeordneten Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe der Zoll Verfahren gegen Soldaten unter dem Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingeleitet – weil sie ihre Waffen mit in einen Auslandseinsatz nehmen wollten. Das berichteten mehrere Boulevardzeitungen, unter anderem der Kölner Express (Link aus bekannten Gründen nicht).

Da meine entsprechende Anfrage beim BAFA in der vergangenen Woche ohne Antwort blieb, habe ich am (heutigen) Montag mal in der Bundespressekonferenz nachgefragt. Der Sprecherin des Wirtschaftsministeriums, Beate Braams, war das ganze Thema nicht bekannt. Ein wenig Aufklärung kam dann vom BMVg-Sprecher Jens Flosdorff: Der von den Boulevardzeitungen geschilderte Vorfall ereignete sich bereits Anfang 2014. Seitdem wird an einem Verfahren gearbeitet, um die nötigen Ausfuhrgenehmigungen für die Dienstwaffen der deutschen Streitkräfte in vom Bundestag mandatierte Einsätze der deutschen Streitkräfte gemäß den Vorgaben des Kriegswaffenkontrollgesetzes und den Anforderungen von Wirtschaftsministerium und BAFA zu gestalten.

Die Frage-und-Antwort-Runde in der Bundespressekonferenz zum Nachhören:

 

BPK_Bundeswehr_KWG_20jun2016     

 

(Es kam hinterher ein bisschen Kritik, ich sei mit der Sprecherin des Wirtschaftsministeriums zu hart und nicht fair umgegangen. Ich entschuldige mich ausdrücklich, wenn mein Ton an dieser Stelle nicht angemessen war.)

Nachtrag 21. Juni: Das Wirtschaftsministerium liefert die Antwort auf meine Frage nach:

Die rechtliche Regelung bei der Mitführung von Waffen bei Bundeswehreinsätzen ist gesetzlich geregelt.
Die Ausfuhr von Rüstungsgütern und bestimmten Wirtschaftsgütern bedarf der Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Dies schließt auch derartige Güter ein, die durch die Bundeswehr ins Ausland mitgenommen werden und der dienstlichen Verwendung dienen (v.a. Waffen).
Die Bundeswehr kann zur Verfahrensvereinfachung grundsätzlich zwar eine Allgemeine Genehmigung nutzen (d.h. es müssen keine Einzelgenehmigungen beantragt werden). Dies gilt aber nicht für Waffenembargoländer. Für diese Embargoländer, die auch zu den Einsatzländern der Bundeswehr zählen können, ist eine individuelle Genehmigung erforderlich. Die individuelle Genehmigung muss durch die Bundeswehr beantragt werden und wird auf Antrag durch das BAFA erteilt.
Aktuell laufen Abstimmungen zwischen dem BMWi, dem AA, dem BMVG und dem BMI zur Frage, ob eine Verfahrensvereinfachung auch  im Falle von Embargoländern möglich ist. Nähere Details kann ich während den laufenden Gesprächen nicht nennen.

Ach ja, das BAFA hat mittlerweile auch geantwortet. Denen hatte ich ja bereits am 17. Juni eine Mail mit Fragen zu dem Thema geschickt. Die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeit hat dann mit ihrer Antwort bis zum 21. Juni abgewartet:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verweist hierzu auf die heutige Antwort des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie an die Bundespressekonferenz.

Elegant. Diese Behörde wird es noch weit bringen.

Und das Transkript zum obigen Audio:

Frage: An das Wirtschaftsministerium: Ich hätte gerne eine laienverständliche Erklärung dafür, dass Soldaten, die aufgrund eines Mandats des Deutschen Bundestags mit Dienstwaffen in einen Auslandseinsatz aufbrechen, unter bestimmten Umständen mit Ermittlungen des BAFA, also einer Ihnen nachgeordneten Behörde, wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz rechnen müssen.

Braams: Der Sachverhalt, den Sie da beschreiben, sagt mir jetzt leider gar nichts. Insofern muss ich – – –

Zusatzfrage: Falls Sie seit Freitag die Zeitung gelesen hätten, hätten Sie das lesen können. Entschuldigung, ich dachte, es gibt eine Presseauswertung in allen Ministerien, die von meinen Steuern bezahlt wird!

Um es kurz zu referieren: Es gibt ein Schreiben von Staatssekretär Brauksiepe an einen Bundestagsabgeordneten – vielleicht kann Herr Flosdorff das ergänzen -, in dem sinngemäß mitgeteilt wird, dass auf dem Fliegerhorst Wunstorf auf Veranlassung des BAFA der Zoll wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelnd tätig wurde, weil Soldaten in einen Auslandseinsatz aufbrechen und ihre Waffen mitnehmen wollten. Das ist Ihnen also nicht bekannt, und Sie können nichts dazu sagen, entnehme ich Ihrer Miene. Vielleicht kann Herr Flosdorff etwas dazu sagen.

Flosdorff: Ich kann vielleicht etwas zur Aufklärung beitragen. Auch wir haben die Berichterstattung gesehen. Wir haben uns ein bisschen gewundert: Der Vorfall, der dort geschildert wird, stammt aus dem Januar 2014, ist also schon ein bisschen älter. Im Nachgang dieses Vorfalls hat man beschlossen, sich auf ein probates Genehmigungsverfahren zu einigen. Das wird zurzeit auf der Basis von Sammelgenehmigungen geregelt. Danach können Soldaten ihre Waffen jeweils für ein Jahr mitnehmen. Das betrifft, soweit ich weiß, auch Bundespolizisten. Aber eine abschließende Regelung steht noch aus.

Zusatzfrage: Der Fall war Anfang 2014. Mitte 2016 steht die abschließende Regelung noch aus. Habe ich das richtig verstanden?

Flosdorff: Das haben Sie richtig verstanden. Aber gibt es jetzt irgendwelche Probleme in der Praxis? – Nein. Das wird auf der Basis von Sammelgenehmigungen gemacht.

Zusatzfrage: Möchte das BMWi etwas ergänzen?

Braams: Ich kann es gern überprüfen und Ihnen gegebenenfalls etwas nachreichen. Aber, wie gesagt, der Sachverhalt sagt mir jetzt nichts. Deshalb kann ich dazu nicht Stellung nehmen.

(Archivbild 2011: Bundeswehrpatrouille mit G36 in Nawabad bei Kundus in Afghanistan – Timo Vogt/randbild.de)