Bundesregierung darf Anträge auf Rüstungsexport nicht liegen lassen (Neufassung)
Die Bundesregierung darf die Entscheidung über einen Rüstungsexport nicht dauerhaft aufschieben und dem Unternehmen, das einen Antrag gestellt hat, einfach nicht antworten. Das ist der Kern einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom (heutigen) Donnerstag: Der Gewehrhersteller Heckler&Koch hatte geklagt, weil das Bundeswirtschaftsministerium und sein Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über einen Antrag des Unternehmens vom Dezember 2013 schlicht nicht entschieden. Der Oberndorfer Waffenhersteller wollte die Genehmigung für den Export von Bauteilen für das Sturmgewehr G36 für eine
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