Verteidigungsministerin erklärt Flüchtlingshilfe zur Daueraufgabe der Bundeswehr
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat die Flüchtlingshilfe zu einer Daueraufgabe der Bundeswehr erklärt. Zur Unterstützung anderer Behörden im Inland sind nach Angaben ihres Ministeriums derzeit rund 6.000 Soldaten eingesetzt, mehr als doppelt so viele wie derzeit in Auslandseinsätzen unterwegs sind. Die Truppe soll sich auch mit angepassten Strukturen und Entscheidungswegen darauf einstellen: Die Flüchtlingshilfe wird zu einer wichtigen zusätzlichen Aufgabe für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, erklärte die Ministerin.
Die Pläne hatte von der Leyen zuvor schon in Medien angekündigt. Zur Dokumentation aus der Mitteilung des Wehrressorts dazu vom (heutigen) Mittwoch:
Bundeswehr baut Flüchtlingshilfe aus
Ministerium stellt Weichen für dauerhafte Entlastung lokaler und ehrenamtlicher Strukturen
Konzept „Helfende Hände“ wird für Dauereinsatz weiterentwickelt
Das Bundesministerium der Verteidigung hat per Weisung an die Truppe angeordnet, die Strukturen der Flüchtlingsunterstützung künftig so auszurichten, dass insbesondere bei Daueraufgaben (z.B. Unterstützung bei Betrieb von Unterkünften, Wartezentren, Drehkreuzen, Versorgung und Registrierung von Flüchtlingen) die Hilfe für die stark belasteten ehrenamtlichen und lokalen Kräfte durch Personal der Bundeswehr für diese planbarer und verlässlicher wird.
Derzeit werden Soldatinnen und Soldaten in bundesweit 83 Dauerprojekten eingesetzt. Bisher sah das Konzept vor, dass Kräfte in der Regel auf Antrag kurzfristig zugewiesen werden. Nun ist die langfristige Verpflichtung von Bundeswehrpersonal zur Unterstützung lokaler und ehrenamtlicher Strukturen möglich.
Bereits jetzt sind bundesweit mehr als 6.000 Angehörige der Bundeswehr, zum Teil im Schichtbetrieb, durchgängig in der Flüchtlingshilfe gebunden. Zum Vergleich: In sämtlichen Auslandseinsätzen der Bundeswehr befinden sich aktuell 2.900 Soldatinnen und Soldaten.
Dazu kommen täglich mehrere Hundert „Helfende Hände“, die weiterhin sieben Tage die Woche rund um die Uhr für zeitlich begrenzte Projekte auf Abruf stehen und in allen 16 Bundesländern mit anpacken (z.B. Aufbaukommandos, Unterstützung bei der Verteilung von Gütern, Transport von Menschen und Material).
Professionalisierung von Führungspersonal für die Flüchtlingshilfe
Um etwa das zum Teil seit Wochen im Dauereinsatz befindliche Leitungspersonal der lokalen Hilfsorganisationen zu entlasten, bereitet die Bundeswehr nun gezielt eigene Führungskräfte auf den Einsatz in der Flüchtlingshilfe vor. Ab Mitte November bietet das Zentrum Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz wöchentlich zwei auf die Flüchtlingshilfe zugeschnittene Lehrgänge für Führungspersonal der Streitkräfte an. So können pro Woche bis zu 40 Lehrgangsteilnehmer vom Feldwebel bis zum Stabsoffizier für Amtshilfe-Einsätze der Bundeswehr ausgebildet werden. Der neue Lehrplan reicht von rechtlichen Grundlagen der Flüchtlingshilfe über die Vermittlung interkultureller Kompetenzen sowie der Zusammenarbeit mit zivilen Organisationen, wie THW und dem Rotem Kreuz, Landes- und Kommunalbehörden bis zum Umgang mit eigenen Belastungen. Damit können bis Jahresende bis zu 200 Bundeswehrführungskräfte das notwendige „Rüstzeug“ erhalten, um stark gefordertes lokales wie ehrenamtliches Leitungspersonal dauerhaft professionell zu unterstützen.
Prüfung von Haus-in-Haus Modell für mehr Privatsphäre in winterfesten Hallen
Die Bundeswehr arbeitet eng mit dem UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees) zusammen. Der UNHCR hat 1.500 sogenannte „Refugee Housing Units“ (RHU) angeboten. Hierbei handelt es sich um kleine Modulbauhäuser für etwa 5 Personen, die ursprünglich für den Einsatz in warmen Klimazonen konstruiert wurden. In geschlossenen Räumen (z.B. Hangars, Sport- und Industriehallen) als Haus-in- Haus-Lösung aufgestellt, können sie Flüchtlingen, besonders Familien, Frauen und Kindern, ein höheres Maß an Privatsphäre bieten, als das bisher in vielen größeren Hallenunterkünften der Fall ist. Derzeit wird in dem von der Bundeswehr betriebenen Wartezentrum im bayerischen Erding geprüft, ob die Modulbauhäuser für den geplanten Zweck geeignet sind und ob sie den rechtlichen Anforderungen (z.B. Brandschutz) entsprechen.
Falls mir die Weisung mal so komplett zufliegen sollte… vielleicht noch mehr Details.
Nachtrag 5. Oktober: Der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, André Wüstner, fordert mehr Personal für die Truppe, wenn Sie als strategische Reserve im Inland eingesetzt werde:
„Einmal mehr holt die Truppe die Kastanien aus dem Feuer: Nach dem Ebola-Einsatz und der Seenotrettung im Mittelmeer ist die Flüchtlingshilfe die nächste Tätigkeit außerhalb unseres originären Aufgabengebietes. Wie üblich packen die Soldaten und die zivilen Beschäftigten mit Herz und Leidenschaft an. Aber wenn wir derzeit als eine Art ,strategische Reserve der Kanzlerin’ im Inland eingesetzt werden, erwarten wir auch, dass die entsprechenden organisatorischen Folgerungen für die Bundeswehr gezogen werden.“
Die Verteidigungsministerin sei schließlich nicht nur Vorstandsmitglied der CDU, sagte Wüstner, sie sei auch die Inhaberin der Befehls- und Kommandogewalt: „Damit hat sie eine ganz besondere Verantwortung. Wir müssen verlangen, dass sie eine rote Linie definiert: Die Unterstützungsleistungen müssen dort enden, wo sie Ausbildung und Übung für die leider zunehmenden Einsätze gefährden! Dabei weisen wir energisch darauf hin, dass in einer Einsatzarmee beinahe jeder Ausbildungs- und Übungsabschnitt als ständige Einsatzvorbereitung auf den Einsatz ausgerichtet ist. Leider kommt es schon jetzt zu Abstrichen in der Ausbildung – und das, obwohl die Einsatzverpflichtungen zunehmen.“
Konkret fordert der BundeswehrVerband die Einleitung der personellen Aufstockung der Bundeswehr und der sofortigen Ersatzbeschaffung von für die Flüchtlingshilfe zur Verfügung gestellter Ausstattung. Wüstner: „Bei allem Verständnis: Es reicht nicht, einfach ein Kontingentsystem für die Amtshilfe zu schaffen. Auch für diesen sicherlich länger andauernden Einsatz brauchen wir mehr Personal und Material. Es ist schizophren, wenn wir einerseits den Feldlageraufbau im gefährlichen Irak an zivile Firmen vergeben müssen, und andererseits als eine Art ,THW in Flecktarn’ im Inland mit Pionieren Amtshilfe beim Aufbau und Betrieb von Flüchtlingseinrichtungen leisten. Wir benötigen die Möglichkeit, die Personalstärke zu erhöhen, wenn wir angesichts der neuen Aufgaben bestehen wollen, die sich aus den weltweiten Krisen und Konflikten ergeben. Notwendig ist auch, ausscheidenden Zeitsoldaten den schnelleren Übergang in den öffentlichen Dienst zu ermöglichen und so beispielsweise den enormen Personalbedarf von BAMF, Polizei oder anderen zu decken.“
Insgesamt, so Wüstner, sei zu allererst unverändert die Politik gefordert: „Wir brauchen ein Konzept für die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Deutschland. Dazu ist zunächst dringend ein Lagebild notwendig. Der Flüchtlingsstrom muss geordnet und gesteuert werden. Die einzelnen Handlungsfelder wie beispielsweise Arbeitsmarkt, Bildung, Sicherheit oder Wohnraum müssen in ihren gegenseitigen Abhängigkeiten beschrieben, Ziele und Finanzierung auf der Zeitachse definiert werden. Wer in diesem Zusammenhang von ,Haftanstalten’ oder ,Internierungslagern’ polemisiert, der verkennt die Erwartungen unserer Bevölkerung an eine ernsthafte Debatte.“
Der Umgang mit dieser Krise und vor allem den Ursachen müsse zwingend ebenso Thema auf den kommenden Parteitagen sein wie die Definition nationaler Interessen und Ziele deutscher Sicherheitspolitik für den laufenden Weißbuchprozess. Wüstner: „Die Politik als Ganzes ist gefordert, wenn es um die Beschreibung von Auftrag, Aufgaben und Rahmen für die künftige Bundeswehr als eines von vielen Instrumenten deutscher Sicherheitspolitik geht. Dabei darf auch die nationale Krisen- und Risikovorsorge nicht weiter sträflichst vernachlässigt werden.“
(Hinweis: Hier weiterhin eingeschränkter Betrieb.)
(Archivbild 1. Oktober: von der Leyen in der Erstaufnahmestelle in Neubrandenburg – Bundeswehr/photothek/Thomas Trutschel)
Denken wir an Nothilfen oder Katastrophenfälle, bei denen die Bw in der Vergangenheit selbstverständlich und gut unterstützt hat, konnte immer auf entsprechend ausgebildetes Personal und die für den Auftrag notwendige Spezialausrüstung bzw. Gerät zurückgegriffen werden. Somit passten der Auftrag und die Mittel immer zusammen.
Versuche ich mir ein Bild von den sinnvollen oder erforderlichen Qualifikationen des Personals und sonstiger Fähigkeiten für eine zukünftige „Daueraufgabe“ zu machen, dann frage ich mich schon, aus welchen konkreten Teilbereichen sich die ominösen 18-X T Soldaten rekrutieren lassen sollen.
Ich denke die Angehörigen der Bw werden in der Tat für die persönliche PR-Kampagne ihrer Ministerin einfach den Kopf hinhalten und die Show abliefern müssen…
@iltis
24.000? In den Medien wurde bisher, wenn überhaupt, 18.000 kumuliert (ausserdem gehe ich bei diesen Zahlen von Zuständen wie im Einsatz aus: keine Heimfahrten, kein Urlaub, Ablösung/Tausch der Soldaten nach 4-6 Monaten).
Da sieht die Sache ja noch schlimmer aus.
Wenn man bedenkt, dass jetzt die Rede auch nur von 3000 Soldaten im Einsatz und Mali noch nicht einmal darin einbezogen ist.
Die Rede ist von ca. 180.000 möglichen Soldaten, von denen wieviele bei der Marine als Bootsbesatzung dienen müssen u. nicht davon abziehbar sind?
Wieviele Soldaten sind mit der Versorgung und Unterstützung von Einsatzsoldaten beschäftigt, in der Vor- und Nachbereitung, Ausbildung, Weiterbildung, Urlaub?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann sind diese 18.000/24.000 Soldaten auch nur für die Übernahme von Aufgaben u. Unterstützung der „Ehrenamtlichen“ gedacht.
Die Bundeswehr soll aber, laut Flintenuschi, aber auch eigene Flüchtlingslager unterhalten, zusammen mit der UN an neuen Unterbringungsmöglichkeiten arbeiten. Das bedeutet, dass noch wesentlich mehr Personal für diese Flüchtlingsaufgabe abgestellt werden.
Und angesichts dessen habe ich die zwei Fragen, auf die ich mir Antworten erhoffe:
1. Woher sollen diese Soldaten kommen?
2. Wie kommt von der Leyen darauf zu behaupten, dass „noch Luft nach oben besteht“, wenn bereits vor der Krise Personal fehlte, Material unzureichend war, Kannibalismus bei Geräten durchgeführt wurde…?
FA | 06. November 2015 – 10:51
Ich wollte es mir ursprünglich ersparen auf Ihre Einlassung zu antworten, da Ihre Wortwahl nicht gerade von guter Erziehung spricht und mehr als beleidigend ist und so in einer sicherheitspolitischen Diskussion nicht vorkommen sollte. Seis drum …
Mich würde es interessieren, ob sie beim Einsatz der Bundeswehr als Helfer bei Naturkatastrophen, genauso argumentieren würden. Bei diesem menschlichen Ehlend, dass die Flüchtlinge erleben, sofort danach zu fragen, „wie wird das vergütet“, „wann bekomme ich meinen Urlaub“, wie beantrage ich „dienst zu ungünstigen Zeiten“.
Mir wird bei dieser Art Einlassungen übel; wo ist denn die vielbeschworene Ehre bei den Soldaten geblieben? Menshen brauchen genau jetzt hilfe, begreifen Sie das nicht?
@Appendix
Das gute ist, Sie können praktisch jeden Soldat nehmen. Die Aufgaben der „Helfenden Hände“ benötigen i.d.R. keine besonderen Kenntnisse. Feldbetten aufbauen, Essen ausgeben uä beherrscht ja jeder.
Für die anspruchsvolleren Daueraufgaben, i.d.R. administrative Ustg, findet – zumindest in BaWü – eine mehrtägige Einweisung in den RP’s statt.
@FA
Bezüglich der Zahlen die hier rum geistern.
Bisher werden bei Anfragen bzw. Meldungen Soldaten im Einsatz die Schichtfähigkeit bereits berücksichtigt. d.h. wenn ich zB 120 Mann im Einsatz melde steht dahinter „nur“ ein Bedarf von 40 Mann in der Einrichtung.
Daher kann man wohl davon ausgehen, das die 6000 bereits die „schichtfähige“ Zahl ist. Nach meinen Verständnis beinhaltet die Zahl auch den Betrieb der Unterkünfte.
Vorschlag zur Güte:
Aussetzung der Aussetzung der Wehrpflicht!
Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass in diesem Blog diejenigen, die bisher die Sichtweise des BMVg kannten und wiedergaben, sich nun auch weiter mit ehrlichen Antworten auf die vielen Fragen zu Wort melden.
Wenn Frau BM nur 10 % des Medienaufwandes Ihrer persönlichen Auftritte in eine echte Informationsarbeit der offiziellen Medienauftritte der Bundeswehr geben würde, wäre dies schon hilfreich.
Die dortige Sammlung von medial wirksamen Auschnitten kann nützlich sein, deckt jedoch nicht den erforderlichen Informationsbedarf interessierter Bürger. Hoffentlch wissen aktive Soldaten mehr, hoffenlich sind Kommandeuere und Chefs umfassend informiert.
Wo bleibt Ehrlichkeit und Transparenz der Oberen? Wollen wir wirklich Losungen und Selbstdarstellungen als einzige Möglichkeit zulassen? Ehrlichkeit und Transparenz würde auch verhindern, dass sich wilde Spekulationen verbreiten. Sprach man in den offiziellen Auftritten nicht von Verbesserung des Führungsverhaltens und der Führungskultur? Da sollten wir doch mal nicht so sehr auf die Chefs und Kommandeure schauen, sondern mal im BMVg und dort ganz oben beginnen.
Was halten Frau BM und die Herren bzw Frau Staatssekretäre von Vertrauen und Ehrlichkeit? Von Transparenz und Offenheit? Von der Akzeptanz einer mitdenkenden Leserschaft bzw. mitdenkenden Bürgern. Wollen die dort „oben“ alle Fragen und Sorgen als „Dummheit“ und „Nichtverstanden“ anweisen?
Ist das N24 Interview nun der Maßstab? Selbst meine Großmama fand es aufgesetzt und künstlich.
Der Bundeswehrverband ist im Kern nicht derjenige, der zu allererst das Thema Einsatzbereitschaft thematisieren sollte, sondern Lebens – und Arbeitsbedingungen. Und wenn, dann sollte BMVG nicht nervös werden, sondern bestmögliche Antworten haben. Doch wo sind diese? Hat sich Losungs- und Parolenkultur schon von der Leitung/Führung BMVgGin die Arbeitsebene des BMVG durchgesetzt?
heuteXpress: Kanada nimmt 25.000 Flüchtlinge auf, nach kanadischen Grundsätzen. Will heißen, Fachkräfte ( Studium, abgeschlossene Berufsausbildung).
Siehe mehr unter den „Green Papers“.
Alle Anträge sind von AUßERHALB des Landes zu stellen, Grundsatzregelung:
-Die von der Regierung festgelegten demographischen Zielvorgaben sollten erfüllt werden;
-die kanadischen Kultur solle, unter Berücksichtigung des bilingualen und föderalen Charakters der kanadischen Gesellschaft bereichert und gestärkt werden;
-Familienzusammenführung hatte oberste Präferenz.
-die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen sollten zusammenarbeiten, um die Integration der Einwanderinnen zu erleichtern und zu fördern;
-der Tourismus, der Handel, der wissenschaftliche Austausch und die Völkerverständigung sollten durch Erleichterung der Visaverfahren gefördert werden;
-die humanitären Verpflichtungen Kanadas gegenüber Flüchtlingen wurden anerkannt;
es solle sichergestellt werden, daß die Neuankömmlinge in den Genuß der kanadischen Verfassung, der Charter of Rights and Freedoms kommen;
-eine starke und vitale Wirtschaft sowie eine gesunde, sichere und wohlgeordnete Gesellschaft sollten gefördert werden;
-ebenso eine internationale Ordnung und Gerechtigkeit, Kriminellen bleibt der Zugang nach Kanada versperrt.
Mit der 1992 erlassenen Bill C-86 ist zudem gesetzlich geregelt:
Für die einzelnen Einwanderungsklassen (sind) zahlenmäßige Obergrenzen festgelegt, die Zahlen besser kontrolliert und der Aufnahmeprozeß effektiviert werden.
PR ist eben alles !
Bei der Flüchtlingshilfe braucht mann weder Waffen noch Großgerät! Je mehr also diese Aufgabe übernehmen umso weniger redet jemand vom Gewehren und Panzern. Auch die Landesverteidigung ist aus der Diskussion verschwunden. Hochspezialisierte Kräfte werden zur Flüchtlingshilfe abkommandiert, und stehen für andere Aufgaben nicht zur Verfügung.
Uniformiertes THW …ob das mehr junge Leute lockt und den Arbeitgeber Bundeswehr attraktiver macht ?
Auf der anderen Seite bekommt der „Mumienbunker“ aufwind. Wer hätte gedacht das die A15/A16 die sich im TA angesammelt haben plötzlich im Mittelpunkt stehen und ihren 2. Frühling erleben.
Eine weitere Posse der Politik! Flinten Uschi tut ebend alles dafür auch national eine breite Masse zu erreichen! Auf dem Weg die erste Bundespräsidentin zu werden tut sie was man (Frau) tun muss!
Bin mal gespannt wie die Bundeswehr dann ab 01.01. 16 mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie und der damit verbundenen 41 Std Woche die Flüchtlingsproblematik weiter betreiben will?!? Dann dürfte sich der notwendige Personalkörper ja noch mal verdoppeln !
@MBehringer
„Das gute ist, Sie können praktisch jeden Soldat nehmen. Die Aufgaben der „Helfenden Hände“ benötigen i.d.R. keine besonderen Kenntnisse. Feldbetten aufbauen, Essen ausgeben uä beherrscht ja jeder.“
Grundsätzlich habe Sie damit natürlich recht. Das stellen die gesamten Kräfte ja auch eindrucksvoll und erfolgreich unter Beweis.
Bezogen auf eine „Daueraufgabe“ stelle ich mir aber die Frage, wie das (…erfordert keine bes. Kenntnisse, beherrscht jeder…) übereinzubringen ist mit den individuellen Ausbildungsgängen der betroffenen Soldaten.
Gerade in den letzten Jahren steigt der Anteil der jungen Soldaten die sich, nach blumigen Versprechungen der „Einsteller“, verpflichtet haben und die schon mit der normalen erlebten Realität ihrer fachlichen und militärischen Laufbahn bzw. späteren Verwendung so ihre Probleme haben, unzufrieden sind.
„Zwingt“ die Bw nun z.B. technisch gut ausgebildete Soldaten dauerhaft in (vorsichtig ausgedrückt und bitte nicht despektierlich zu verstehen) niedere Tätigkeiten für die sie a) nicht vorgesehen waren und verpflichtet wurden und b) sich nie entschieden hätten?
Über eine breite Masse für gewöhnliche, unterstützende oder besondere Querschnittsaufgaben verfügt die Bw ja seit Aussetzung der Wehrpflicht nicht mehr.
Ich bin immer dafür, in Notfällen alles erdenkliche zu tun um zu unterstützen, helfen. Dabei spielt es erst mal in der Tat keine Rolle welche Aufgabe/Ausbildung der Betroffene in diesen Fällen hat. Da packen meistens alle mit an.
Aber als Daueraufgabe?
@FA
Ist der Einsatz von Militär bei Katastrophen , humanitären Notlagen usw. nicht (inter)national üblich?
Spez. bei den US Streitkräften
Bitte nicht vergessen. Die Soldaten die zum BASF abkommandiert werden, werden außerhalb der Streikräfte verwendet. Ich glaube , das dann die neue SAZV dort nicht greift. Ob das besser oder schlechter ist kann ich noch nicht bewerten.
Zumindest bekommen die eingesetzten Soldaten wohl ab sofort eine Heimfahrt pro Woche bezahlt und nicht nur alle 14 Tage. Das steht auf der Seite des DBWV.
Sollte natürlich BAMF und nicht BASF heißen. ?
Mehr leisten mit immer weniger Mittel. Nothilfe in Ordnung, aber die BW als Dauerausputzer für das Versagen der Politik? Einmal mehr erweist sich jetzt die Aussetzung der Wehrpflicht als Kardinalfehler.
@ Heiko Kamann | 06. November 2015 – 11:32
„, sofort danach zu fragen, „wie wird das vergütet“, „wann bekomme ich meinen Urlaub“, wie beantrage ich „dienst zu ungünstigen Zeiten“.“
Sie empoeren sich ueber etwas, was der Poster garnicht geschrieben hat.
Und zu Ihrer Argumentation: Naturkatastrophen sind in der Regel in einem Monat abgearbeitet, sei es die Deiche 1962, der Schnee 1977,die Elbeueberflutung 2010… usw.
Hier wird die Bw aber zu einem Dauereinsatz von mehreren Jahren abgestellt. das hat eine andere Dimension.
Dies laesst auch die Frage offen, ob danach die Bw nicht um den Teil der ‚helfenden Haende‘ verkleinert werden sollte, denn offensichtlich braucht man die doch nicht fuer den militaerischen Auftrag?
@Heiko Kamann
Es steht ihnen frei, sich doch freiwillig zu melden und sogar ihren Sold/ihr Gehalt zu spenden, auf Urlaub und Familie zu verzichten.
Wenn sie der Meinung sind, dass Nachfragen über die personelle Realisierbarkeit und die persönliche Belastbarkeit der Soldaten beleidigend sei, dann offenbart das wohl eher ihr fehlendes Demokratieverständnis. Auch Soldaten sind keine Sklaven.
Und der Vergleich zieht ebenso nicht, denn Naturkatastrophen passieren und sind nicht durch die Gesetzesbrüche (von EU-Recht und dem GG, unserem wichtigsten Gesetz, ganz zu schweigen) der Politik verursacht. Sie sollten das GG (da ist das Naturkatastophe nämlich erwähnt, von dem anderen Fall liest man dagegen nichts) und das SG mal lesen, denn ‚eigentlich‘ „darf“ ein Befehl „nicht befolgt werden, wenn dadurch eine Straftat begangen würde“ (§ 11 SG).
Und dazu lesen bitte auch gleich mal § 96 des Aufenthaltsgesetzes.
Das sind alles Fragen, die in einem Staat, der sich Rechtsstaat nennt und behauptet eine Demokratie zu sein, dringenst geklärt werden müssen.
Einige Kommentare machen mich sehr traurig…..
Warum denken wir nicht auch mal an Frau Ministerin, immerhin brauch sie nun nicht an Weihnachten, nach Afghanistan oder in den Irak oder nach Mali fliegen um tolle Bilder mit „ihren“ Soldaten zu bekommen, nein sie kann innerhalb von Deutschland bleiben und dort nett in die Kamera lächeln.
Es sei ihr gegönnt ist ja auch von der CO² Bilianz her viel besser als mit dem Flugzeug um die halbe Welt schippern.
Da manche immer wieder dauerhaft gern ununterbrochen auf diesem Ansatz herumreiten:
könnte mal einer der betroffenen Soldaten bitte vor dem Verwaltungsgericht gegen den, wie hier manche meinen, rechtswidrigen Befehl klagen? Ich habe langsam genug davon, dass hier dauernd behauptet wird, die Hilfe für Flüchtlinge sei illegal.
@T. Wiegold
Ach was, Krankschreibung ist viel einfacher zu bekommen (Sorry, aber wer so schreibt hat keine weniger sarkastische Antwort verdient).
Es ist aber schon erstaunlich, wie wenig das GG und andere Gesetze plötzlich in den Augen mancher wert sind… (Ich werd mal versuchen zukünftig genauso über Gesetze hinwegzusehen, wenn mir mal etwas nicht mehr passen sollte).
„Ich habe langsam genug davon, dass hier dauernd behauptet wird, die Hilfe für Flüchtlinge sei illegal“
ist ja auch schlicht unerträglich wie einige hier frech immer wieder auf recht und gesetz verweisen………
schon bemerkenswert was die gegenwärtige situation für überzeugungen offenbart
@ FA & Wiegold
Vielleicht kann ja mal wer bei Herrn Vetter vom lawblog anfragen ob er sich mal mit dem Thema beschäftigen möchte.
Die Bundeswehr hilft hier nur bei der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen. Sie ist nicht mit Grenzschutz beauftragt und nicht mit dem Abwehren der Flüchtlinge mit der Waffe in der Hand, wie die AfD, fordert. Solche Befehle könnten illegal sein.
Aber kein Verwaltungsrichter und schon gar nicht das Bundesverfassungsgericht werden den Einsatz der Bundeswehrsolten in Sachen Flüchtlingshilfe für rechtswidrig erklären.
Artikel 35 Grundgesetz erlaubt bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen den Einsatz der Bundeswehr im inneren. Und die Richter werden die vielen Flüchtlinge, deren Versorgung nicht gesichert ist oder war, ohne die Aufnahme nach Deutschland und Österreich, durch den ungarischen Grenzzaun, als Unglückfall klassifizieren oder anerkennen oder wieder sagen, die Einsatzschwelle ist noch gar nicht erreicht für Art. 35 GG, weil nur zivile Helfer abgelöst werden sollen.
Die geplante Tätigkeit der BW hat mit einschleusen wahrlich nichts zu tun!
Das Schengenabkommen gilt im Asylbereich seit Jahren nicht mehr für Griechenland, weil die Verwaltungsgerichte in Deutschland entschieden haben, daß die Zustände in Griechenland für Asylbewerber so schlecht seien, daß kein Asylbewerber der zuerst in Griechenland registriert worden ist und dann erst nach Deutschland kommt, zurück geschickt werden darf nach Griechenland!
Und die Bundeskanzlerin hat jetzt, als Inhaberin der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers, von dieser Gebrauch gemacht und – in Absprache mit Österreich – angeordnet, daß für alle Flüchtlinge aus Syrien Schengen(aus humanitären Gründen)nicht mehr angwendet werden soll. In der Praxis kommen jetzt alle Flüchtlinge über die Balkanroute, nicht nur die Syrer, nach Deutschland.
Wenn diese Richtlinienkompetenz dem Bundestag nicht gefällt, dann steht es ihm nach dem Grundgesetz frei, einen neunen Kanzler oder eine neue Kanzlerin per Mißtrauensvotum zu wählen. Oder der Bundestag oder ein Teil der Abgeordneten könnte die Bundesregierung verklagen, mit der Begründung, daß die Bundeskanzlerin mit dieser Entscheidung die Rechte des Bundestages verletzt hätte.
@ Heiko Kamann
Die Soldaten die ich kenne trennen sich für jede Ausbildung, Übung und Einsatz bereitwillig von ihren Familien um im Kreis der Kameraden der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.
Ob in den Umfang von treu dienen es nun unbedingt notwendig ist die fehlende Europäische und Deutsche Flüchtlings und Außenpolitik auszubaden muss jeder für sich beantworten.
Ich persönlich denke eine Unterstützung in Notlagen ja aber keinesfalls darf man sich hierbei dauerhaft auf die Bundeswehr abstützen. Wir helfen auch bei Hochwasserkatastrophen aber den dauerhaften Schutz sollten dann doch die orginären Kräfte übernehmen.
Ich warte ja bis der erste Zivile Anbieter von diesen Camps sich beschwert das die Bundeswehr ihm hier den Markt kaputt macht.
@wacaffe: Dann machen wir es messbar! Wie hoch ist die Kapazität? Antwort bitte!
Und was „rechtlich“ angeht: Flüchtlinge genießen Schutz durch die Genfer Konvention. Migranten nicht!
Sobald z.B SY befriedet ist genießen hier nur noch diejenigen Schutz, die nachweislich politisch verfolgt werden. Kurden, Christen… wenn alles schief läuft im Szenar z.B SY Aleviten.
Es wird der Tag kommen da können Sie dann, auch mit meiner Unterstützung, sämtliche SY abschieben, weil Sicherheislage es zulässt.
Und ganz ehrlich, wenn sie keinen Mum haben, schreiben Sie die Klage hier runter und ich schicke sie zum Verwaltungsgericht, Bundesgerichtshof, EuGh mit bitte um Grundsatzurteil.
Aber tun Sie mir solange den Gefallen diese an Rassismus angrenzenden Vergleiche zu unterlassen.
Samir Awwad
„Wie hoch ist die Kapazität? Antwort bitte! “
vermutlich ist die Kapazität dann ausgeschöpft wenn Turnhallen zweckentfremdet, Private Immobilien enteignet/bzw. zwangsvermietet/abermilliarden dem deutschen steuerzahler in form von entlastungen oder leistungsverbesserungen zustehenden Mitteln vorenthalten werden müssen/Landräte Land auf Land ab Alarm melden/Dörfer mit 100 Einwohnern zu Einquartierung von 500 Asylbewerbern gezwungen werden…..
ergo jetzt bzw. gestern
jeder geistig gesunde staat hätte hier schon vor monaten legislativ die notbremse gezogen. mein verweis auf westlich-demokratische staaten die das erfolgreich praktiziert haben bezog sich ja auch die praktischen möglichkeiten hierzu.
wie sie ja aber mit ihrem letzten satz selbst recht eindrucksvoll demonstrieren haben die Claqeure der gegenwärtigen Politik die Sphäre der nüchternen Argumentation seit langem verlassen.
wer anderen nur noch mit ad personam kommen kann hat dialektisch ein problem.
@all
Meiner Meinung bekommt die Debatte hier langsam traurige Züge, wenn schon thematisiert wird ob ein Soldat klagen oder sich krank schreiben lassen sollte.
Fakt ist doch, dass wir für eine Daueraufgabe Flüchtlingshilfe zu wenig Soldaten in diesem Land haben.
Die Restbonsaitruppe wird sicherlich demnächst nicht nur für die z.Zt.laufenden Einsätze gebraucht, sondern auch für kommende Aufgaben( Mali, Syrien?,Absicherung der Nato-Ostflanke, AFG 2 etc.)
Daraus ,und aus der jetzt schon Unterbesetzung der Streitkräfte, resultiert die Wiedereinführung einer Dienstpflicht ( soziales Jahr plus Wehrplicht o.ä.)
Die Politik muß wieder handlungsfähig werden, nachdem sie diese Krise total verschlafen hat.
Auch in den nächsten Jahren werden noch Millionen von Flüchtlingen und deren Nachzügler in unser Land strömen, bei der jetzigen Gesetzeslage.
Das sollte auch eine UvdL erkennen und darauf reagieren, anstatt weiter in Selbstdarstellung zu machen und die letzten Soldaten zu vergraulen.
Vielleicht würde ja diese Weitsicht die Minsterin auf einen höhern Posten für die Zukunft katapultieren und wir hätten Aussicht auf einen richtigen Verteidigungsminister,der sich auf die Kernaufgaben im BmVg besinnt.
Der Bundeswehrverband bzw. OTL Wüstner hat also Recht und bräuchte jetzt mal die vehemente Unterstützung der Generalität.
Nichts gegen Hilfe durch die Bw. Aber über Jahrzehnte wird diese zusammengeschrumpfte und kaputtgesparte Restbundeswehr diese Aufgbe nicht stemmen können
Außerdem kann es ja parallel auch noch andere Ereignisse(Hochwasser ….und ..und?) geben.
Des weiteren wird in diesem Jahrhundert sicherlich auch noch häufiger die richtige Armee gebraucht und nicht nur das Flecktarn-THW.
Sollt die „Politik“ dies nicht erkennen ,so wird sie sich auf Dauer selber abschaffen(siehe Umfragewerte und steigende Rechtsradikalität usw.)
Ungewöhnliche Situationen verlangen ungewöhnliche Entscheidungen( auch unpopuläre ), aber rechtzeitig!
@Closius
Erst einmal ein Dankeschön für den sachlich formulierten Beitrag.
Inhaltlich ist dieser Beitrag trotzdem differenziert zu sehen:
a)
Richtig ist, dass § 35 GG in Unglücksfällen erlaubt die Bundeswehr im Inneren einzusetzen. Es ist jedoch zu Hinterfragen, ob genau dieses als Unglücksfall betrachtet werden kann. Das Bundesverfassungsgesetzt urteile nämlich bereits dazu:
„Enge Grenzen sind dem Streitkräfteeinsatz im Katastrophennotstand nach Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 GG durch das Tatbestandsmerkmal des besonders schweren Unglücksfalls gesetzt. Hiervon erfasst werden nur ungewöhnliche Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes. Insbesondere stellt nicht eine Gefahrensituation, die ein Land mittels seiner Polizei nicht zu beherrschen imstande ist, allein schon aus diesem Grund einen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GG dar. Die Voraussetzungen des besonders schweren Unglücksfalls gemäß Art. 35 Abs. 2 und 3 GG bestimmen sich in Abgrenzung zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben für den Einsatz der Streitkräfte im inneren Notstand. Auf der Grundlage von Art. 35 Abs. 2 und 3 GG können Streitkräfte daher nur in Ausnahmesituationen eingesetzt werden, die nicht von der in Art. 87a Abs. 4 GG geregelten Art sind. So stellen namentlich Gefahren für Menschen und Sachen, die aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen, keinen besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 GG dar. Denn nach Art. 87a Abs. 4 Satz 1 GG dürfen selbst zur Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer Streitkräfte auch dann, wenn das betreffende Land zur Bekämpfung der Gefahr nicht bereit oder in der Lage ist, nur unter der Voraussetzung eingesetzt werden, dass Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes besteht. Schließlich muss der Unglücksfall bereits vorliegen. Dies setzt zwar nicht notwendigerweise einen bereits eingetretenen Schaden voraus. Der Unglücksverlauf muss aber bereits begonnen haben und der Eintritt eines katastrophalen Schadens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorstehen.“
Bundesverfassungsgericht Az: 2 PBvU 1/11 am 17. 98.2012 (siehe zusätzlich auch 2 BvF 1/05 vom
Jetzt ist also die Frage:
1. gefährdet dieser Unglücksfall die freiheitlich demokratische Grundordnung?
2. selbst wenn das momentane Einspringen der Bundeswehr durch die Annahme eines Unglückfalles entspricht, dann hat es sich also um eine Ausnahmesituation zu handeln. Wenn die Bundeswehr allerdings, so wie UvdL angekündigt hat, diese Aufgabe dauerhaft übernehmen soll, dann handelt es sich nicht mehr um einen Ausnahmefall, sondern um einen Regelfall und somit nicht mehr um einen Unglücksfall.
3. Nach Definition des Bundesverfassungsgerichts zeichnen sich Unglücksfälle dadurch aus, dass sie „generell plötzlich“ auftreten und daher nur eine „Bekämpfung ihrer Folgen“ möglich sei (2 BvF 1/05).
„1. Vieles spricht dafür, dass die Vorstellungen des verfassungsändernden Gesetzgebers bei Regelung des Katastrophennotstandes in Art. 35 Abs. 2 und 3 GG neben Naturkatastrophen – wie der Hamburger Sturmflut 1962 – nur auf besonders schwere Unglücksfälle im Sinne schicksalhafter, zufälliger Verläufe gerichtet waren (vgl. etwa die Beispiele bei Lenz, a.a.O., Art. 35 Rn. 6 „Explosionsunglück“ oder „Kollision von Öltankern in Küstennähe“). Der Erste Senat hat den Begriff des Unglücksfalls jedoch auch für solche Schadensereignisse geöffnet, die „von Dritten absichtlich herbeigeführt werden“ (BVerfGE 115, 118 ).“
und
„3. Dass die vom Plenarbeschluss entwickelte Lösung einer überzeugenden dogmatischen Grundlage entbehrt, kommt hinzu. Wie es angesichts der auch im Plenarbeschluss anerkannten Sperrwirkung zulässig sein kann, diese gleichwohl -und sei es auch nur in besonders qualifizierten Unglücksfällen – bei Seite zu schieben und den Einsatz bewaffneter Streitkräfte auch dann zuzulassen, wenn die Voraussetzungen des Art. 87a Abs. 4 GG nicht vorliegen, erschließt sich nicht und wird in der Entscheidung nicht begründet. Eine Begründung lässt sich auch schwerlich finden; denn wenn – bildlich gesprochen – das Öffnen einer Tür verboten ist, dann kann es nicht erlaubt sein, sie auch nur einen Spalt weit zu öffnen.“
2 BvF 1/05 am 19.05.2010
Kurz gesagt, wenn die Politiker gegen das GG und EU-Recht verstossen, dann kann die Bundeswehr schon gar nicht mehr im Rahmen des GG tätig werden (Art. 87a Abs. 2), denn die Ursache des Problems liegt ja schon in der Mißachtung des GG (z.B. Art 16a Abs. 2).
4. ebenso besagen die bisherigen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, dass es sich nicht automatisch um einen Unglücksfall handeln muss, nur weil die Polizei (und ehrenamtliche Helfer) überfordert sind.
b)
1. Die Bundeskanzlerin steht nicht über dem Gesetz. Die Richtlinienkompetenz besagt in keinem Fall, dass die Kanzlerin ausserhalb des Rechts handeln darf. Das Gegenteil ist der Fall „… und trägt dafür die Verantwortung“ Art. 65 GG.
An dieser Stelle erinner ich auch an Art. 56 GG
„“Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.““
2. Jeder Erstsemester in Jura lernt, dass es keine Gleichheit im Unrecht gibt. Wenn die Griechen gegen EU-Recht versösst, dann heisst das nicht, dass Deutschland das auch darf.
@Samir Awwad
Bitte lesen sie das GG und die Genfer Menschenrechtskonvention richtig und nicht selektiv!
Sobald jemand, auch wenn er aus einem Kriegsgebiet kommt, sicheren Boden erreicht hat und von dort in „besseres“ Land weiterzieht, dann ist er kein Flüchtling mehr, sondern ein Einwanderer und hat kein Recht mehr auf Asyl.
Das mag ihnen nicht gefallen, aber so siehts nun einmal aus.
Bevor sie jetzt also andere Kommentatoren als Rassist beschimpfen, sollten sie einmal ihre eigenen Vorurteile hinterfragen.
FA | 06. November 2015 – 14:36
Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Sie auf gar keinen Fall Soldat der Bundeswehr sind. Mit der Einstellung, die Sie an den Tag legen, wäre es schade, wenn Sie aus dem Steuersäckel alimentiert würden.
Das „treue dienen“ wird übrigends derzeit mehr als erwartet.
Vielleicht tut es auch gut mal den Art 1 GG zu lesen. Besonders Absatz 1 Satz 2.
Menschlichkeit ist doch nicht illegal.
Für einige hier scheint das jedoch so zu sein oder hat zumindest das Preisschild „Extravergütung und finanzieller Ausgleich“
@FA: Nicht wenn das Zwischenland unsicher ist. S. Politische Verfolgung. Klar was sich da noch einige Staaten mit EU schmücken ist zu hinterfragen.
Und ich kenne beide Texte zur postmodernen Rechtsordnung.
Rassistisch: Flüchtlinge generell mit kommunistischen Terrororganisationen gleichsetzen. Das grenzt m.E an Rassismus, bzw. Auf ideeller Ebene wahlweise an Faschismus.
Und ich habe den Kollegen @wacaffe in keinster Weise als Rassistisch bezeichnet. Nur warne ich vor der Interpretation der emotionalisierenden Vergleiche.
@Closius +1 bezieht sich auf einschlägige rechtskräftige Urteile. Die sine/summa cum laude Juristen (Richter) lesen bestimmt nicht selektiv.
Exkurs: Daesh liest selektiv, und da ist die Ursache allen Übels.
@FA:
Danke für ihre sach- und faktenbasierten Erläuterungen und Klarstellungen.
Bei manchen Kommentatoren könnte man glauben das GG besteht nur aus Art 1. Und der kann nach eigenem Gusto ausgelegt werden. Warum gibts denn überhaupt die anderen Artikel? Kommentiert. Abgewogen. In unzähligen Aufsätzen und Grundsatzurteilen erläutert.
Jetzt haben wir den Punkt erreicht (eigentlich schon länger), wo juristische Interpretationen zur Glaubenssache werden. Schlage vor, diesen Streit dort auszufechten, wo es passt (Foren zur Juristerei oder zum Glauben) und nicht mehr hier. Danke.
Unabhängig davon ob der Einsatz jetzt richtig ist oder nicht. Ich denke dass sich für die Flüchtlingshilfe genug Soldaten sogar freiwillig melden würden, wenn das Kdo SKB eine Art Stellenbörse dafür einrichten würde. Soldaten die z.B. Wochenendpendler sind wären bestimmt bereit im Heimatnahen Bereich Hilfe zu leisten und nicht wie momentan durch die halbe Republik zu reisen.
@T.W: Stimmt.
@wacaffe: Dann hilft nur noch UNSR und Kampfeinsatz wenn die Diplomatie scheitert, oder wie sie es darstellen, gescheitert ist.
Und sie glauben gar nicht wie manch eines ihrer Kommentare, bei jedem mit Flüchtlingen im Stammbaum ad personam geht.
@FA: Dauerhaftigkeit, da stimme ich Ihnen zu.
@ Fred
Das Verfassungsblog hat schon einen juristischen Blogbeitrag zu dem Thema: „Grenze auf, Grenze zu? Die transnationale Wirkung von Rechtsverstößen im Dublin-System“.
Eine der Kernaussagen: „Deutschland kann einem Asylsuchenden die Einreise unter Hinweis auf das Dublin-System nicht verweigern, wenn dieser nicht in Griechenland, Kroatien oder anderswo registriert wurde.“
Der Artikel ist auch für Laien nachvollziehbar niedergeschrieben, aber halt trotzdem noch mehrschrittig argumentiert. Ich bin mir nicht sicher, ob Diskutanten die es noch nichtmal schaffen §18 Aufenthaltesgesetz ganz zu lesen, oder die einen Schleuserparagraphen zur Hilfe in Flüchtlingsheimen anführen, da noch mitkommen. So oder so, der Blog hat auch eine Kommentarsektion. Wer der Bundesregierung wegen der Aufnahme von Asylsuchenden illegales Verhalten anargumentieren will, kann sich ja dort zum Affen machen.
@Heiko Kamann
Zum „treuen dienen“ gehört nicht blind zu folgen. Das „ich habe nur Befehle befolgt“ gab es in der deutschen Geschichte leider schon zu oft und ist gerade in Hinblick auf das Grundgesetz und dem Soldatengesetz ausdrücklich unerwünscht.
Zum „treuen dienen“ und zum „Bürger in Uniform“ und zu einer Demokratie gehört es, dass Befehle und die politischen Führer in ihrer Handlung hinterfragt werden.
Es ist, wie ich ihnen bereits schon vorwarf, allerdings nicht überraschend, dass ihnen demokratische Prozesse zutiefst zuwider zu sein scheinen. Von daher verwundert es mich auch nicht, dass sie mit Blick auf die Besoldung von Soldaten von Alimentierung sprechen.
@mil FKr
Jetzt ist es also schon unmenschlich Gesetze einzuhalten?! Das GG besteht nicht nur aus Art 1. und ist keine individuelle Auslegungssache.
Jeder liest das heraus, was er gerne herauslesen möchte, stimmts?
@Samir Awwad
Richtig, allerdings muss man auch hier unterschieden: z.B. werden Kurden in der Türkei politisch verfolgt? Wahrscheinlich. Werden Syrer als Sunniten in der Türkei verfolgt? Eher unwahrscheinlich.
Weiterhin steht die Frage im Raum: ist Österreich unsicher? Ist Kroatien unsicher? Ist Slowenien unsicher? Ist Ungarn unsicher? Da könntne sie noch beliebig viele andere Länder, auch ausserhalb der EU aufzählen.
Aber das sind alles Fragen, die mit dem hier diskutierten Thema eher weniger zu tun haben und gesellschaftlich breit diskutiert werden sollten. So geht es eher in die Richtung Off Topic.
@FA
Mit Ihrem letzten Satz haben Sie alles gesagt.
@all
Ansagen gab’s genug. Die nächsten Kommentare, die sich der bekannten juristischen Glaubensfrage verschrieben haben, finden hier nicht statt.
Die Frage, die mich eher interessiert ist, ob durch den „Dauerauftrag“ da nicht interessante Bereiche entstehen können.
Auf viele der menschlichen (Kompetentz) und gar PSYOPS Vorteile habe ich unter anderen Fäden hingewiesen.
Ist also auch die SiPo, und die Verteidigung im speziellen, bereit sich der Welt der dritten Jahrtausends zu öffnen. Mehr spezifisch der multikulturellen Herausforderung?
Ich war nie innerhalb der BW wollte mich vor Jahren bewerben. Dann hört man sich auch außerhalb offizieller Darstellung bei ehemaligen (auch) mit Migrationshintergrund um.
Credo: In der Grundausbildung Truppenteile mit und ohne Migrationshintergrund, mit G3 und G36 als erstes Merkmal. Dumme Sprüche wöchentlich.
Ausbilder mit Migrationshintergrund sehen ihre ehemaligen Azubis an sich vorbei befördert, selbst reitet der MAD auf Urlaubsberichten rum wegen angeblich lückenhaften Einträgen. Alle anderen mit Migrationshintergrund haben Angst von nun an die Familie zu besuchen. Man verliert Bezüge und überlegt sich, was man mit Migrationshintergrund in D besseres machen kann.
Die Politik will interkulturelle Kompetenz anwerben, die Leute die sie haben lachen oder weinen. Was will die BW ändern, damit sie da auch strukturell attraktiver wird? PR und T-Shirt verschenken wird nicht helfen! Auch wenn es toll ist.
@FA
Nicht jede Tätigkeit von Soldaten in der BRD ist ein Einsatz (siehe Ärzte, Flugsicherung, SAR, Vereinsunterstützung, uvm. Da bis zum bewiesenen Gegenteil sind die Kommandierungen verbindlich.
Bei der Diskussion zur Rechtmäßigkeit sollten wir es halten wie T.W. es wünscht.
Die Soldaten vor Ort sind froh, dass alle Ebenen an schnellen Entscheidungen zum Wohl der Soldaten arbeiten (Trennungsgeld, Aufwandsentschädigung, FamHeimfahrten uvm.
Wird die Unterbringung und Sanierung der Kasernen Auswirkungen auf die geplante Inframaßnahmen und Verlegungen haben?
@TW
Ich weiß – eigentlich ist die Diskussion beendet, aber vielleicht ein Nachbrenner?
@ FA
Sie argumentieren ausführlich – nur am Thema vorbei. Derzeit läuft Amtshilfe der Bundeswehr nach §35 Satz 1, keine Hilfe in Katastrophen- oder Unglücksfällen nach Satz 2 oder 3. Deshalb wird auch beständig daraufhingewiesen – intern und extern – das keine hoheitlichen Aufgaben übernommen werden.
Gemeint ist natürlich Absatz 1, respektive 2 und 3, nicht „Satz“
Es tut mir leid, T.W., aber falsche Dinge kann ich nicht unkommentiert lassen.
@MBehringer
Abs 1 wird nie ohne die Abs. 2 und 3 eintreten, die regeln in welchen Situationen die Bw eingesetzt/nachgefragt werden kann. Art. 1 regelt regelt nur die Möglichkeit in welchen Rahmen die Bundeswehr (nämlich der Amtshilfe) eingesetzt werden kann. Anders kann es auch gar nicht sein, denn dann würde Abs. 1 einfach nur dazu dienen Abs. 2 und 3 zu umgehen.
Die Fälle, die Abs. 2 und 3 erfüllen, verleihen dabei sowieso keine Hoheitsrechte, diese Ausnahmefälle sind in Art 87a GG geregelt. Trifft also Abs.2 oder 3 nicht zu, dann auch nicht 1.
Kurz zusammengefasst Art 35 Abs. 1 regelt das „dass“ und Abs 2 u. 3 das „wann“.
@Zimdarsen
Nicht jeder „Einsatz“ ist ein Einsatz, richtig. Die von dir genannten Fälle unterliegen aber auch dem GG. SAR und Notärzte werden im Falle eines Unglückfalles (Art. 35 Abs. 2) im Rahmen von Abs 1 tätig und unterliegen den bereits vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Charakteristika.
Seit wann unterstützt die Bundeswehr denn Vereine? Dazu kann niemand befohlen werden, da solche Befehle schon alleine dem dienstlichen Zweck widersprächen.
Und natürlich sind Befehle und Kommandierungen nicht einfach so verbindlich. Jeder Vorgesetzte lernt seine Befehle auf Verbindlichkeit zu prüfen und jeder Untergebene lernt wann er diese nicht befolgen muss. Das ist sogar alles im SG geregelt: rechtswidrige Befehle brauchen nicht befolgt werden, Befehle zu Straftaten dürfen nicht befolgt werden.
Zusätzlich geht das sogar soweit, dass wenn es gegen ihr Gewissen verstösst z.B. Hilfe beim Bruch des GG zu begehen, ihnen eine alternative Beschäftigung gegeben werden muss (Gewissenfreiheit bei Soldaten – BVerwG 2 WD 12.04).
So, nun aber wirklich Schluss mit dem Thema.
@ Insider
+1
Dieses ist exakt das Problem, bzw., der Lösungsansatz.
Gerade in „nicht direkt mit dem KdoTA verbandelten höheren Kommandos gibt es eine Vielzahl von Soldaten ALLER Dienstgradgruppen, die aus diverser Motivation an dem Projekt teilnehmen möchten (ich sage extra nicht“helfen“)
Dieses betrifft auch Offz und StOffz, welcher aber draussen bleiben, trotz sinnvoller Ausbildung oder Erfahrungen, da vom KdoTA nur Unteroffiziere in niedriger zweistelliger Anzahl angefordert werden.
Und, hier muss ich ungerne UvdL recht geben: Da ist noch luft….
Zugespitzt könnte man ja sagen: Die xx-te mitzeichnung in der Ämterebene kann durchaus mal ausfallen, wenn der StOffz „woanders ist“- in kampfverbänden ist die Luft deutlich dünner.
@FA
Sie vermengen Einsatz, Befohlen, Rechtmäßigkeit, Verbindlichkeit, GG, Gehorsamsverweigerung uvm in der Ablehnung zur Unterstützung der BRR (vieler Ämter, Soziäteten, Komunen, Bundesländer uvm).
Sie wollen nicht akzeptieren, dass dieser Blog die falsche Plattform für juristische Auslegungen ist.
Die Soldaten mit welchen ich sprach haben weder ein Problem mit der Verbindlichkeit noch mit der Rechtmäßigkeit bei einer unbewaffneten Arbeitsleistung in der BRD (großer unterschied zur Diskussion Luftsicherheitsgesetz). Es geht hier um Hilfe für die Menschen und Unterstützung der Bevölkerung.
Dies mit einer Gehorsamsverweigerung in Verbindung zu bringen wie es bei Befehlen welche Verbrechen verhindern sollen und zum Schutz der Menschen gedacht war, halte ich für komplett verkehrt. Da haben sie sich verrannt und leider bringt uns da ein Meinungsaustausch oder Diskussion nicht weiter. Gesetze sind kein Selbstzweck und zum Schutz der Menschen da und dies schließt eben auch Konventionen und Verträge ein.
Warten wir es ab ob einer klagt (denn ausgelegt werden Gesetze von Richtern und nicht vin AG Bloggern) und wenn es keiner macht, dann hat es sich eh in der Sache erledigt. Wir benötigen keine Probleme wo kein Betroffener eines hat.
Ich betrachte die Kommentare von FA und Zimdarsen als Schlussworte zu diesem Aspekt.
@ Samir Awwad | 06. November 2015 – 20:43
Sie kokettieren mit Ihrem Migrationshintergurnd und vordergruendigen Informationen.
Sie vergessen oder uebersehen dass Sie nicht der einzige mit diesem Hintergrund sind und dass seit Bestehen der Bw unzaehlige, aber wirklich unzaehlige, Soldaten mit Migrationshintergrund recht beachtlich Karrieren gemacht haben.
Normalerweise kommt es auf Einsatz und Leistung an und nicht auf Muttersprache oder Geburtsort.
Die meisten, etwas aelteren, von uns haben ihren Zuckmayer gelesen und eine sehr interessante Betrachtung gewonnen darueber, was einen Deutschen ausmacht.
Mal eine Frage am Rande: Warum versuchen immer wieder Leute anhand fadenscheiniger juristischer Debatten Unsicherheit in der Truppe zu säen?
Sorry aber immer wieder die ein und die selbe Leier beim ein und dem selbigen Thema. Immer das gleiche Ergebnis. Seit Wochen!
Da hackt der MAD auf Leuten rum mit Migrationshintergrund bis in die zweite Generation, gibt selbst zu, dass er da wo er Aufklärung braucht, also im Milieu der Selbigen keine hat, aber hier wird im soldatischen Umfeld Schindluder mit der Verfassung getrieben. Mit Verlaub, Mir dreht sich langsam der Magen um den Ar***!
@Miko Molto
Jenseits Ihrer grundsätzlichen Hinweise enthält Ihr Kommentar auch einen direkten, persönlichen Vorwurf an einen anderen Kommentator. Ich wäre dankbar, wenn wir hier ohne persönliche Anwürfe auskämen (auch wenn es eine vergebliche Hoffnung scheint).
@ TW
Sorry, verspreche Besserung.
Aber hier ging es um etwas Grundsaetzliche, dass ich und viele andere keine Diskriminierung, gelegentlich aber besondere Foerderung/Hilfestellung seitens guter Vorgesetzter, innerhalb der Bw wegen unserer Herkunft erfahren haben.
@MikeMolto: Sie reagieren auf der Beziehungsebene. Professionell wäre es, sich die Frage zu stellen wie man diesem Eindruck entgegenwirken kann. Wie z.B in Kanada vor dem Hintergrund der PR Kampagne (beides Themen im Forum)? Schade eigentlich … aber das zeigt sicherlich auch etwas über Reflektionsfähigkeit und Kritikresistenz im Apparat aus.
Ich habe mich hier auf Tatbestände beschränkt…. wenn sie sich im Migrations-Milieu herumtreiben, also so wie ich das tue, dann werden sie auf richtig heftige Sprüche stoßen, welche ich nur, persönlich absolut distanziert, als Beitrag zur Debatte zitiere: „StaSi, StaatsSchutz kürzt sich alles mit SS ab, was will ich da?“
Also ernsthafte Debatte oder Trollen?