Tanker&Tornados: Dokumentation der Minister-Aussagen 26.11.2015
Fürs Archiv: Die Aussagen von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Außenminister Frank-Walter Steinmeier am 26. November 2015 zur geplanten deutschen Beteiligung am Kampf gegen ISIS – vor allem Aufklärungs-Tornados, Luftbetankung und eine Geleitschutz-Fregatte für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle.
Aus dem Interview der Verteidigungsministerin im ZDF ist interessant: Die deutschen Aufklärungsergebnisse sind nicht nur als Unterstützung für Frankreich in seinem Einsatz in Syrien gedacht. Sondern die Tornados – wie auch der Tanker – unterstehen nach den Worten von der Leyens der Anti-ISIS-Allianz insgesamt, also der US-geführten Operation Inherent Resolve. Damit ist, wie schon zu erwarten war, dieser Einsatz mehr als nur schnelle Solidarität nach den Anschlägen von Paris.
Zur Dokumentation:
Statements Steinmeier und von der Leyen
Steinmeier: Zum zweiten Mal in diesem Jahr ist Frankreich heimgesucht worden von furchtbaren Attentaten. Mehr als 130 Menschen sind diesen Attentaten am 13. November in Paris zum Opfer gefallen. Wir haben nicht nur Mitgefühl, wir haben auch Solidarität zum Ausdruck gebracht, und der französische Präsident hat gestern in seinem Gespräch mit der Bundeskanzlerin um Unterstützung gebeten im Kampf gegen Terrorismus.
Wir alle wissen, Terrorismus wird sich am Ende nicht allein militärisch besiegen lassen. Deshalb setzen wir auf einen politischen Prozess, der zuletzt in Wien ermutigend begonnen hat. Aber wir werden auch nicht ohne eine Auseinandersetzung, ohne eine militärische Auseinandersetzung mit IS, mit Al-Nusra und anderen terroristischen Gruppierungen in Syrien auskommen. Deshalb haben wir zugesagt, die Unterstützungsbitte sorgfältig zu prüfen.
Wir wissen, dass es Erwartungen gibt, insbesondere im Bereich Aufklärung und Fluglogistik. Frau Kollegin von der Leyen wird das gleich erläutern. Wir haben Unterstützung zugesagt, und ich glaube, es wäre keine gute Geste von der deutschen Seite, wenn wir nicht auch Glaubwürdigkeit bewahren würden. Und Glaubwürdigkeit heißt, dass wir das, was wir können und was wir politisch verantworten können, auch tatsächlich zur Verfügung stellen – zur Verfügung stellen auf Grundlage geltenden Rechts und Völkerrechts.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat erst vor wenigen Tagen zum Ausdruck gebracht, dass IS und Al-Nusra eine Bedrohung für Frieden und Sicherheit weltweit sind, hat dazu aufgerufen, mit den Möglichkeiten und Mitteln, die wir haben, die Aktivitäten von ISIS und Al Nusra einzuschränken, die Territorien, in denen ISIS sich breitgemacht hat, möglichst zurückzudrängen. Insofern sehen wir uns mit unseren Möglichkeiten, die wir Frankreich zur Unterstützung bereitstellen und bereitstellen können, auf sicherem rechtlichem und völkerrechtlichem Boden.
von der Leyen: Die Regierung hat heute schwere, aber wichtige und notwendige Schritte beschlossen. Wir haben dies gemeinsam getan in dem Bewusstsein, dass wir fest an der Seite Frankreichs stehen. Frankreich ist ins Mark getroffen durch die menschenverachtenden, grauenhaften Anschläge des IS, aber wir wissen alle, dass dieses menschenverachtende Wüten jederzeit auch uns gelten kann und anderen Gesellschaften.
Frankreich hat uns um Hilfe gebeten, und wir haben heute besprochen, wie wir dieser Bitte um Hilfe entsprechen können. Wir können vor allem drei Komponenten zur Verfügung stellen: Schutz, wichtige Aufklärung und Logistik. Schutz, das ist vor allem Schutz für den Flugzeugträger „Charles de Gaulle“, von dem aus die Luftschläge durch Frankreich geflogen werden. Wir können mit einer Fregatte zu seinem Schutz beitragen.
In Syrien selber ist dringend notwendig ein klares Lagebild, das heißt Aufklärung. Hier können wir zur Verfügung stellen einen deutsch-französischen Satelliten, der sehr präzise den weiten Raum darstellt, und gleichzeitig Aufklärungsflugzeuge, Tornados, die in der Lage sind, sehr viel schneller, zeitnaher, auch Bilder zu liefern. Dies ist wichtig nicht nur für den Kampf gegen den IS, um zu wissen, wo er steht und wie er operiert, sondern es ist auch wichtig zum Schutz der Bevölkerung, für zivile Infrastruktur – auch eine Aufgabe, die wir gemeinsam teilen.
Und wir können, drittens, in der Logistik helfen, nämlich durch Luftbetankung, die dringend notwendig ist. Wir haben Tankflugzeuge, die in der Lage sind, die französischen Jets zu betanken, und würden die auch gern Frankreich zur Verfügung stellen.
Ja, es stimmt, dass wir alle wissen, dass Militär allein einen Konflikt nicht befrieden kann, und umso wichtiger ist der politische Prozess, der zur Zeit um Syrien herum läuft. Es ist wichtig, die ideologische Grundlage dem Terrorregime des IS zu entziehen, aber wir brauchen auch militärische Mittel, um den IS zu stoppen, ihn zu besiegen, um dann in die Aufbauarbeit und die Versöhnung für die verschiedenen Gruppen des Landes einsteigen zu können.
ZDF heute journal: Interview von Marietta Slomka mit von der Leyen
Frage: Ist Deutschland jetzt auch im Krieg?
Antwort: Nein, das ist es nicht, weil wir keinen Staat bekämpfen. Aber wir bekämpfen eine mörderische Terrorbande, und das wird ein harter Kampf werden.
Frage: Ist das nicht auch ein Krieg? Der französische Präsident spricht ja ausdrücklich davon.
Antwort: Nein. Ich kann aus der aktuellen Lage aus Frankreich die Emotionalität vollkommen verstehen, aus der heraus er dieses Wort gebraucht hat. Aber wir würden ja dem IS eher einen Gefallen tun, wenn wir in diese Rhetorik verfallen würden. Er ist kein Staat, sondern er ist eine Terrorbande, menschenverachtend, sehr ernst zu nehmen, sehr schwer zu bekämpfen, aber er ist kein anderer Staat.
Frage: Ähnliches galt für die Taliban in Afghanistan auch. Sprechen wir konkret über den Einsatz deutscher Soldaten. Unter welchem Kommando werden die Luftwaffe und die Marine stehen?
Antwort: Wir sind ja jetzt bereits Teil der Koalition, weil wir im Nordirak bereits Peschmerga ausrüsten und ausbilden. Und innerhalb dieser Koalition werden wir die weiteren Schritte gehen, die wir heute besprochen haben. Das heißt, das Kommando wird in der Koalition besprochen werden und festgelegt werden, so wie das jetzt auch im Irak der Fall ist.
Frage: Es ist also noch nicht festgelegt, ob es ein französisches Oberkommando oder US-amerikanisches oder NATO-Oberkommando sein wird.
Antwort: Es wird in der Koalition koordiniert werden. Das heißt, es wird sicherlich über US-Centcom gehen, über Tampa, das ist klar. Und ein Hauptquartier der Koalition ist in Kuwait, und dann werden die weiteren Schritte festgelegt werden.
Frage: Welche Risiken gehen damit für deutsche Soldaten der Luftwaffe einher. Kann es jetzt auch passieren, dass ein deutscher Pilot über Rakka abgeschossen wird?
Antwort: Die Risiken sind da. Das ist ein gefährlicher Einsatz, ganz ohne Zweifel. Aber es gibt natürlich auch die Schutzmechanismen der Koalition, die dort seit einem Jahr schon Luftschläge fliegt. Und wir wissen, dass seit einem Jahr keine eigenen Flugzeuge abgeschossen worden sind.
Wir haben zum Beispiel ganz klare Regeln, auch wie Evakuierungsteams gegebenenfalls auch retten können. Das heißt, wenn die Rettungskette nicht steht, würden wir nicht fliegen. Das heißt, auch wir kommen nicht in ein völlig neues Gebiet, in nicht eine völlig neue Konfliktsituation, sondern wir treten in der Allianz in Syrien einem Konflikt bei, in dem schon sehr viel etabliert ist.
Frage: Sie sagten gerade, da wird ja schon eine ganze Weile aus der Luft gekämpft. Fragt sich, militärstrategisch, kann man mit solchen Luftschlägen eine solche Gruppe wie den Islamischen Staat überhaupt bekämpfen? Kann das auf Dauer zu einem militärischen Sieg führen, oder braucht man nicht auch letztendlich Bodentruppen in großer Zahl, die dort reingehen und einen sehr schmutzigen, blutigen Häuserkampf machen?
Antwort: Man braucht mehreres. Die Luftschläge sind hilfreich. Ohne die Luftschläge wären wir heute auch nicht so weit. Und wir dürfen nicht vergessen, dass die Kombination von Luftschlägen und lokalen Bodentruppen, also Truppen, die ein vitales Interesse haben, ihr eigenes Gebiet auch wieder zurückzuerobern – es sind die Peschmerga zum Beispiel, im Nordirak, – zu Erfolgen geführt haben. Sie haben den IS gestoppt, sie haben ihn zum Teil empfindlich geschlagen, sie haben ihre Gebiete zurückerobert. Diese Kombination ist die richtige.
In Syrien ist das sehr viel schwieriger, weil es sehr viel schwieriger ist, zuverlässige syrische Truppen zu finden, die man ausrüsten und ausbilden kann. Und deshalb ist die zweite Komponente so wichtig, der politische Prozess, nämlich die Begleitung der Frage, wer ist eigentlich unser Gegner, den wir bekämpfen – der IS, auf den wir uns konzentrieren. Aber wen schützen wir auch? Und das ist der Prozess, der zur Zeit in Wien in Gang kommt.
Frage: Das ist ja unter den verschiedenen Playern in dieser Region sehr umstritten. Die Türken wollen etwas anderes als die Russen, die Iraner wollen etwas anderes als die Saudis. Dieser gemeinsame Feind IS, der steht ja so in Teilen auch nur auf dem Papier dieser imaginären Allianz, die ja noch nicht wirklich geschmiedet ist.
Antwort: Ja, Syrien ist so geschunden inzwischen durch die Auseinandersetzungen, dass es diesen Tiefpunkt brauchte, offensichtlich, bis endlich alle auch verstehen, dass wir uns gemeinsam konzentrieren müssen auf den gemeinsamen Feind, den IS. Deshalb ist ja auch der Prozess in Wien, der begonnen worden ist, wo diese streitenden Parteien – sei es Russland, Türkei, Iran, Saudi-Arabien – und wir mit an einem Tisch sitzen. China ist auch dabei, um gemeinsam zu definieren, wie kriegen wir unter denjenigen, die wir schützen wollen, einen Waffenstillstand hin, gemeinsam, so dass wir uns konzentrieren können auf den gezielten Kampf gegen den IS. Denn eines ist auch klar: Zum Teil rührt die Stärke des IS auch daher, dass bisher seine Gegner sich nicht einig waren.
Frage: Fragt sich trotzdem, ob man eine solche Terrorbewegung militärisch überhaupt bekämpfen könnte… Der IS will ja genau das, dass der Westen gegen ihn in den Krieg zieht.
Antwort: Es sind vier Komponenten nötig. Jeder sieht, dass der IS in der barbarischen Art und Weise, wie er im Augenblick vorgeht, nicht durch Verhandlungen gestoppt werden kann, sondern man muss ihm militärische Mittel entgegensetzen. Aber Sie haben völlig recht, Grundlage für eine wirkliche Veränderung ist der politische Prozess, nämlich die Frage, wie Syriens Staatlichkeit wieder aufgebaut werden kann. Zweite Grundlage ist ein Versöhnungsprozess dann all derer, die zurück in ihre Gebiete kommen, die vorher tiefe Wunden auch erlitten haben der Vertreibung, des Verrates. Und die vierte Komponente ist natürlich auch wieder der wirtschaftliche Aufbau, damit Perspektiven da sind, dass Menschen in Syrien auch wieder Fuß fassen und an die Zukunft ihres Landes glauben. Sehr komplex, aber unverzichtbar.
Frage: Nun fragen sich viele Deutsche, ob mit dieser Beteiligung an dem militärischen Engagement in Syrien auch die Terrorgefahr für Deutschland nun auch noch größer wird, als sie das eh schon war.
Antwort: Wir dürfen uns da, glaube ich, keiner Illusion hingeben. Wir stehen bereits im Fadenkreuz. Der IS hat in seinem Bekennerschreiben bei den Anschlägen von Paris ja bewusst gesagt, dass er das deutsch-französische Freundschaftsspiel ausgesucht hat, die Kreuzfahrernation, wie er uns genannt hat. Und deshalb zeigt es sich auch noch einmal, dass es richtig ist, den IS auch an seiner Wurzel zu bekämpfen.
(Archivbild: Ein Airbus A310 MRTT der Luftwaffe während des Betankungsvorgangs zweier Tornados und zweier Eurofighter am Fliegerhorst Rostock-Laage im Rahmen der Übung SNAP 2015 (Significance of National Air Power) am 20.05.2015 – Bundeswehr/Oliver Lang)
wozu die Fregatte? Gegen IS Unterseeboote? Zwar gehören Begleitschiffe zu einem grundsätzlichen Standardprogramm, aber da reichen vielleicht auch kleinere Dinger.
Gegen wen wird denn da eigentlich gekämpft – und an welcher Seite?
Krieg ist nur dann erfolgreich beendbar, wenn man Ziele definiert, welcher Philosoph das auch immer als erster gesagt hat… Stattdessen hört man nur von einer pauschalen undurchsichtigen „Zurückschießen“ Aktion, um den Stolz der Franzosen wieder herzustellen.
Man gebe v.d.Leyen und Merkel ein Geschichtsbuch aus der Mittelstufe. Oder einmal zdf History Zwangsvorführung.
Also dieses Interview hat eine Tiefe, nicht Untiefe. Die Komplexität ist, wie ich sehe, erkannt. Dennoch, es ist ein Krieg… Ich denke diese Wortstämme müssen vorkommen.
Ich erinnere mich an einen Deutschen Soldaten, der fragte, was man hier eigentlich mache, in Afghanistan? Na Krieg führen. Aber bis die Politik das verstanden hatte, dass die Wortkla(ba)uberei den eigenen Soldaten Unrecht zufügte, dass müsste man mal verstehen. Gilt auch hier…
Abgesehen davon versucht man einen Präzedenzfall zu schaffen… Ohne Artikel nach Charta der UN sind der BW weitestgehend die Hände gebunden, da helfen auch EU Vertragswerke nichts. So sehr ich es mir wünschen würde.
Also gehe man bitte zum UNSR, nicht dass am Ende die Soldaten verantwortlich gemacht werden.
Die Komplexität der Lage darf nicht die Interessen der FDGO konterkarieren. Denn was ist wenn ein Soldat doch in die Lage kommt, Gebrauch von der Waffe machen zu müssen?
Was ist wenn nachher das BVG den Einsatz kassiert?
Die Franzosen deuten eine Zusammenarbeit mit Assad an.
Ein Blick in die undurchsichtige Glaskugel sagt das man am Ende Assad über alles helfen und stützen wird um alle radikalen, terroristischen Islamisten Banden zu vernichten.
Das wird das Kriegsziel sein.
Dass das Wort Krieg in Afghanistan nicht vorkommt hat zum Teil auch recht handfeste juristische Gründe.
Etliche Unternehmungen der BRD in Afghanistan wurde durch deutsche private deutsche Firmen ausgeführt oder geplant. Z.b. die neue Botschaft.
Hätte in Afghanistan tatsächlich juristisch Krieg geherrscht, hätten all diese Unternehmen ganz einfach Ihre Arbeit niederlegen können, ohne die BRD entschädigen zu müssen.
Bei der Risikolage ab 2009, hätten davon sicher etliche verantwortungsbewusste Arbeitgeber gerne gebrauch gemacht.
@joey
Moin,
ist ja gar kein Krieg – hat uvdl ja klar gestellt.
Unruhe also nicht erforderlich.
Fregatte zum Schutz Träger(verband), ja im „klassischen Szenario“ nötig und vorgesehen (atp1vol I wenn ich mich entsinne)- gedacht aber klassisch gegen konv. uboote.
Die hat isis wohl? nicht. uboote oder torpedos oder Schwimmer a`la „II wk todeskommandos“ bzw. „speedboote“ oder Minen oder „fischerboote“ oder „yachten in not“ oder „andere in not“ eher denkbar, kann aber gut mit eigenen CDG Mitteln „beeinflusst“ ,bekämpft“ kommt ja im Wortschatz der „Nichtkrieger“ ja nicht vor, werden.
Luftabwehr gegen ???, was kommen kann, kann jede 20mm Kanone + aufwärts gut „beeinflussen“.
Fregatte zur Luftraumüberwachung und Koordination? – das kann ein Flugzeugträger nicht allein? Aber Kontrolle liegt uns ja.
Tornado?
Ja der donnert in 25m erheblich, verliert auch mal ab und an einen Tank oder Betonbombe und ist damit effektiv, effizient wär der DEU Ansatz tatsächlich wohl nur mit SOF – so bleibt, statt rauszuhalten oder im Hintergrund den Mittler zu geben (nicht nur RUS, TUR,+++) wird weiter an Zitronen rumgefaltet.
Staatstragend können alle im TV, heute morgen Arnold – aber der kam wohl auch nur, weil T.W. vorher im MM zu sehen war, ich teile allerdings Arnolds Meinung, jets sind genug vor Ort, den Schluss zu ziehen (von mir hineingedeutet), deshalb schicken wir Tornado Aufklärung- kann ich nicht nachvollziehen.
Ähnlich wie am Horn wird wohl für die „Entscheider“ das Einsatzgebiet auf eine ppt gefriemelt, anschliessend jeder, jeweils passende Massstab für unterschiedliche Dinge verwandt, und voaila (siehe da?), passt.
Churchill und seine Statistikidee lassen grüßen.
Bon voyage.
Ich wage mal die Prognose, dass insbesondere das vdL Interview retrospektiv als der Beginn der Wiederholung eines großen Fehlers betrachtet werden wird. Insbesondere was die Frage des Kriegszustandes angeht, muss das so manchem wie ein deja vu vorkommen.
@joey
Die Fragatte ist ja nicht nur für U-Boot-Abwehr gedacht. Die kann ja auch etwa Luftabwehr oder das Bekämpfen kleinerer Ziele. Grade in einer so unübersichtlichen Situation wie in Syrien oder den Nahen Osten allgemein ist es immer besser sich abzusichern gegen mögliche Bedrohungen, etwa wenn Assad doch noch auf dumme Gedanken kommt oder Terroisten etwa mit Entertrupps angreifen (extrem unrealistisch aber man wird ja noch herumfantasieren können ;)). Außerdem denke ich mal ist es ziemlich klar, dass man seine Truppen nicht da hinschickt um auf Russen oder Amis zu ballern, das Ziel „IS“ ist denke ich schon ziemlich offensichtlich.
@joey:
Das Radar einer F124 würde weit in den syrischen Luftraum hineinreichen. Damit hätte die Bundesregierung Infos aus erster Hand, welcher Flieger gerade wo aktiv ist bzw. wer sich gerade wo in die Quere gekommen ist.
Das wäre vermutlich nicht uninteressant.
Gibt es eigentlich öffentlich verfügbare Infos zum Klarstand bzw. der Verfügbarkeit der A310 MRTT?
Das ist wieder typisch. Man will so tun als ob man was tut, aber dann macht dann doch nichts was wirklich gebraucht wird und einen echten Effekt hat. Da kann man es auch gleich sein lassen.
Für Zeit Online habe ich mal aufgeschrieben: Warum Recce-Tornados?
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-11/tornado-syrien-bundeswehr-aufklaerung
(Ja, eigentlich gibt’s den Link nach den hiesigen Regeln nicht. Aber da ich selbst der Autor bin…)
Wie lief das eigentlich bei dem jordanischen Piloten?
Wie sowas in dem Land gründlich in die Hose gehen kann hat man jetzt ja gesehen.
Soeben hat ein Militärpfarrer den taktischen Nutzen des Tornadoeinsatzes in den RTL Nachrichten erklärt. Auch wenn es RTL ist macht es mich doch schon ein wenig sprachlos. So das ich es aufschreiben muss.
RUS doch schon mit Bodentruppen, SPEZNAZ, also SOF in Syrien im Einsatz? Ebenso findet taktischer Lufttransport statt: Iljuschin aber auch große Mi-24-Hubschrauber transportieren Assads Kämpfer in die Einsatzräume.
http://m.spiegel.de/politik/ausland/a-1064935.html
Daneben soll auch die sibirische ArtBrig 120 mit 152mm FHaub im Einsatz sein. Zur gezogenen Haubitze: https://en.m.wikipedia.org/wiki/152_mm_howitzer_2A65
Da bin ich ja mal gespannt in welcher Höhe der Tornado fliegen wird.
Ggf wie über Bosnien auf 6000m, um den Handwaffen zu entgehen.
Die Qualität aus dieser Höhe ist bei der RecceLite Kamera nicht so prall und mit der Datenübertragung wird es auch sportlich.
Geschwindigkeit ist keine Frage der Fernsteuerung (UAV) sondern der Plattform, da hatten wir in der Vergangenheit schon schnelle UAVs CL 289. Nachfolger sollte die Surveyor 600 werde.
Der Recce-Pod wurde doch nicht schon vor 40Jahren eingeführt. So lange hat die Bw den Tornado doch noch gar nicht.
Das Aufklärungssystem Recce-Tornado
„Beginnend mit dem Jahr 1998 wurden die ersten Aufklärungsbehälter, zunächst der sogenannte GAF (German Air Force) -RECCE-Pod und seit 2000 der „GAF-TELELENS-Pod“ an die Luftwaffe ausgeliefert. Zur Abdeckung der vielfältigen Aufklärungsforderungen ist der „GAF-RECCE-Pod“ für den Tiefflugeinsatz und der TELELENS-Pod für den Einsatz in mittleren Höhen bis hin zur Dienstgipfelhöhe des RECCE Tornado (max. 15.000 m) optimiert.“
Telelense Pod wäre wohl jetzt das Gerät der Stund.
@Langnase zu http://augengeradeaus.net/2015/11/tankertornados-dokumentation-der-minister-aussagen-26-11-2015/comment-page-1/#comment-218719:
Die Klarstandsraten der A300er-Serie der Lw bzw. der BMVg-Flugbereitschaft dürfte bei deutlich > 80 % liegen, denn gem. Google werden diese AC von LH-Technik betreut, welche etwas andere QM-Standards als die BW hat.
@ Klaus-Peter Kaikowsky | 27. November 2015 – 19:21
Da hat man der SYR Armee wohl ein paar „Korsettstangen“ eingezogen. Das erlaubt auch ein paar Rückschlüsse über den (moralischen) Zustand von Assads Truppe ….
@KPK
Große Mi-24?? Die Mi-24 ist eine Kampfhubschrauber. Kein Transporthubschrauber. Er kann zwar ein Person und einwenig Material befördern aber Truppenverbände?
Meinte der Spiegel vllt Mi-26 (Tippfehler vom Autor?)? mit Mi-26 wäre das vorstellbar..
@Zimdarsen
Und was wurde in den Jahren vor 98 zur Aufklärung eingesetzt?
Ich weiß das bis ca. 93/94 die RF-4 eingesetzt wurde aber was war von da an bis 98?
Nichts?
Sehr passender Artikel in der Welt von gestern zum Bw-Einsatz in Syrien.
Die Regierung hat keinen Plan was SIPO angeht und die Belange der Bw.
Es wird allerhöchste Zeit, dass sich mal ein paar militärische Strategen in Berlin Gehör verschaffen. Wenn es solche denn noch gibt und sie zusätzlich Rückgrat haben.
@Zimdarsen
Soweit die Theorie. Leider nicht mehr aktuell. Die gesamte Nassfilmfähigkeit (Pod, Filmentwicklung und -auswertung) wurde vor ein paar Jahren zu Gunsten RecceLite aufgegeben. Also nur noch RecceLite.
@Klaus-Peter Kaikowsky
Russische Bodentruppen in Syrien ? Vermutlich hat der „Spiegel“ recht.
Es gab zwar anderslautende Behauptungen aus Moskau:
Putin: „Was auch immer passieren mag, wir werden das [Entsendung von Bodentruppen] nicht tun und unsere syrischen Freunde sind sich dessen bewusst“
https://deutsch.rt.com/34041/international/…romisse-bahnen/
Aber die gab und gibt es ja von Moskauer Seite auch im Ukrainekrieg :
Putin: „Es gibt keine russischen Truppen in der Ukraine“
http://www.spiegel.de/politik/ausland/russ…-a-1028942.html
Die Mi-24 kann bis zu 8 Soldaten transportieren!
@Der junge neue: Die Mi-24 Hind ist ein Kampf- und Transporthubschrauber! Die Mi-24 kann 8-12 Soldaten transportieren neben seinem eigentlichen Auftrag als Kampfhubschrauber. Und dies ist für die BW auch nichts neues, schließlich hatte die BW Mi- 24 Kampfhubschrauber von der NVA übernommen aber leider aus Inkompetenz diese Hubschrauber bald wieder abgegeben, welche man für jeden Auslandseinsatz gut hätte gebrauchen können.
Laienfrage: Ist das völkerrechtlich sauber Syrien zu attackieren auf Basis eines allgemeinen „zum Ausdruck gebracht“ des Sicherheitsrates der UN, ISIS & Co mit den möglichen Mitteln möglichst zurückzudrängen? Anders herum: Ist Flugaufklärung auf bzw. über fremden Staatsgebiet völkerrechtlich gesehen eines dieser möglichen Mittel ?
Fregatte: Nix Kl. 124, nein, wird was anderes.
Wenn ich mich recht entsinne stammte der Vorschlag von RECCE Tornados diese Woche von Herrn Arnold MdB SPD …
Merkwürdigerweise war dieser Mann, nach meinen Infos aus der Heide, vergangene Woche mit Frau Lühmann MdB iSPD n Faßberg und abends dann zu einer Diskussion in Celle !
Die Presse berichtete …
Der Herr Arnold soll in einem kleinen Tischgespräch in Faßberg deutlich gesagt haben, daß es eine Option Kampfflugzeug nicht geben könne und werde mit seiner SPD, und suchte beifallheischend ein deutliches Nicken von Frau Lühmann !
Immerhin gäbe es mehr als genug Kampfflugzeuge vor Ort und so werde diese Option auf gar keinen Fall greifen …
Was ist passiert in den vergangenen Tagen damit solch ein Umdenken stattfand ???
Außerdem erkennt man hier die Verlässlichkeit von politischen Aussagen …
@SER
Ich liebe Verschwörungstheorien, aber nur dann, wenn sie nicht hier im Blog stattfinden.
Die Recce-Tornados hat schon seit Monaten der Abgeordnete Roderich Kiesewetter, CDU, vorgeschlagen.
(Unabhängig davon: Dass es in der SPD für mehr als Recce-Flugzeuge keine Mehrheit gibt… mag durchaus sein. Allerdings ist die SPD da recht konsistent bislang.)
@Leie
spannende Frage! Ich hab hier ja schon öfter über verfassungs- und Völkerrecht geschrieben aber diese Lage ist relativ einzigartig:
Die UNSC (Sichereheitsrat) Resolution 2241 ist… nunja bemerkenswert. Ich kann mich an keine UNSC Resolution erinnern, die kürzer und undefinierter war. Für sich ist diese Resolution entweder
1. relativ nichts sagend
oder
2. ein Passierschein für alle Maßnahmen die im Rahmen des Völkerrechts möglich und zulässig sind.
Ob diese Resolution als Rechtsgrundlage ausreicht um dann über Art 42 EU Vertrag als Beistand für Frankreich militärisch tätig zu werden ist wirklich umstritten. So etwas – gerade in der „simplen“ Formulierung kennt man aus dem UNSC nicht. Sollte einmal das BVerfG zu einem positiven Bescheid kommen brauchen wir übrigends auch keinen EU Vertrag – dann dürften wir einfach so hin und militärisch eingreifen – wiederum nur die NATO und die UN können derzeit(!) für DEU eine derartige Rechtsgrundlage auf Basis Art 24GG schaffen.
Was diese Resolution jedoch definitiv tut, ist für den Einsatz klare Richtlinien aufstellen:
1. Der Kampf widmet sich ISIS/ISIL/Da’esh, Al-Nusra Front, Al quaeda, Boko Haram und interessanterweise(!!) allen terroristischen Gruppen, die auf der UN Liste stehen. D.H. dieser Kreis der legal zu bekämpfenden kann sogar theoretisch retroaktiv erweitert werden.
2. Der Kampf richtet sich nicht(!) gegen einen Staat. Nicht den Irak und nicht Syrien. Schon garnicht gegen eine Staatsgebilde, welches ISIS schon per nomen gerne wäre
3. Ein Kampf gegen Assad ist in keinster Weise legitimiert. Deshalb sehen wir gerade das reihenweise „Umdenken“. Letztlich hat die UN hier die Legitimität und den Anspruch Assads in Syrien untermauert. Dies wird deutlich im Verweis auf die Einhltung internationalen Rechts und der UN Charta – eigentlich würde der UNSC hier eben dezidiert Zwangsmaßnahmen beschliessen die in Teilen die Souveränität des Einsatzlandes einschränkt – hier jedoch nicht der Fall. Sonst hätte man wohl auch diese Resolution nicht durchbekommen.
4. Allerdings liegt hier auch die Schwäche der UN Resolution: Sie gibt nicht vor unter welchem Kapitel der UN Charta die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen können. Sollte die schwammige Formulierung allerdings in Richtung Kap VII art 42 ausgelegt werden („alle Maßnahmen“) dann können die Mitgliedsstaaten tatsächlich erstmal relativ frei global gegen diese Terroristen kämpfen… seeeeehr frei.
Fazit: Ist der Einsatz der Bw legal? Warscheinlich – jedoch bin ich mir sehr sicher, dass sich das BVerfG damit befassen wird. Sollte Der Einsatz auf Basis der Resolution als unrechtmäßig ausgelegt werden, werden warscheinlich alle bisherigen Operationen unter dem Mantel der kollektiven Selbstverteidigung gestellt werden und Nachbesserung in Form einer detaillierteren UN Resolution gefordert werden. Somit entsteht keine Rechtslücke für unsere Soldaten.
Jedoch sollte klar sein: Der Kampf gegen ISIS etc unter diesem Mandat heisst in Syrien: Der Kampf mit, jedoch zumindest nicht gegen Assad.
@Leie:
Man beruft sich auch auf das Selbstverteidigungsrechts Frankreichs und die Beistandsverpflichtung Deutschlands. Das ist alles dünnes Eis, aber man hofft, dass in der Summe und mit viel gutem Willen das Eis gerade dick genug sein könnte um zu halten.
Überblick bei SPON: Krieg gegen IS: Bundeswehr in Syrien – darf Deutschland das?
Genauere Erläuterungen eines Völkerrechtlers auf tagesschau.de: „Noch kein Mandat für Militäreinsatz in Syrien“
@ jas
Die Legitimation für deutsches eingreifen ist me. Etwas anders begründet.
Zwar ist die resolution keine Kap. VII Resolution im eigentlichen sinne , ist vom wording her jedoch eindeutig daran angelehnt.
Wenn all necessary means „im Rahmen des vrechts “ “ begrüßt “ werden ist darin aber ein Verweis auf die Einsatz Grundlage gem kollektiver Selbstverteidigung gem. Art.51 und. Zugunsten Frankreichs und des Iraks zu sehen dessen Voraussetzungen unproblematisch vorliegen.
Als ein sät Legitimation reichvdas bereits EO ipso auch fürvdeutschland. Die Kumulation mit EU bei stands Klausel und un resolution 2259 sind zusätzliche , wenn auch nicht erforderliche, Gesichtspunkte die für vrechtskonformität des Einsatzes sprechen.
Hatte ich obig auch mit lesrnswertem link bereits ausgeführt
@Rubus
Das ist bekannt, meine Ausführung war eine Antwort auf T.W. Und 40Jahre Recce.
Ist der Telelense nun nur nicht mehr in der Verwendung/ entsorgt oder ist er eingelagert?
M.E ist die Resolution keine. Sie konterkariert die Charta, ergo hat keinen Bestand. Letztendlich ist die m.E nicht tragend und eine emotionale Beistandsbekundung, was ja so richtig ist: http://www.un.org/press/en/2015/sc12132.doc.htm
Was haben wir? Den totalen Krieg unter VII, was dringend noch so vom UNSR bestätigt werden muss (!). Ansonsten gilt „have a good hunting, green greedy“.
@SER:
„Was ist passiert in den vergangenen Tagen damit solch ein Umdenken stattfand ???“
Die Bundeskanzlerin war zwischenzeitlich in Paris und hat wohl erst außerhalb der Berliner Glocke verstanden, dass Frankreich in einer Verstärkung der Kurdenhilfe um 50 Mann und die Nachfolge für die Niederlande bei MINUSMA kein ernsthafter Beitrag sind.
Daraufhin – lt. SPON – wurde nach der Rückkehr die Kehrtwende vollzogen.
Man hat also 2 Wochen (inkl. mehrerer Sitzungen Kabinett/ Sicherheitskabinett) keinerlei Eventuallfallplanung eingeleitet.
Dies zeigt sich deutlich in der Pressekonferenz Merkel/ Hollande.
Man hätte das auch bereits vorbereiten können ja müssen (!) und dort verkünden.
Leider scheint dies aber kaum jemanden zu interessieren (siehe sehr kurze BPK gestern).
@jas u. leie
Nun wird aus meiner Sicht endgültig ersichtlich, dass die je nach politischer Opportunität herangezogenen verfassungsrechtlichen Probleme nur vorgeschoben waren.
Bei Beginn von Operation Serval hat man noch darauf verwiesen, dass man an einer coalition of the willing nicht teilnehmen kann (die Durchführung des Einsatzes fand ja nicht innerhalb eines Systems kollektiver Sicherheit statt).
Nun macht man hält das Gegenteil.
Man kann nur hoffen, dass die Linke klagt und es dann so oder so Klarheit über die Auslegung des Art. 24 GG gibt.
Im Rahmen des Art. 42 Abs. 7 können im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats die anderen Mitgliedsstaaten um Unterstützung gebeten werden. Die anderen Mitgliedsstaaten schulden dem angegriffenen Mitgliedsstaat dann alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung im Einklang mit Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen.“
Im Einklang mit Art 51 UN Carta und Angriff auf das Hoheitsgebiet!
Meine ganz persönliche Meinung ist, dass Art 42 Abs. 7 hier nicht zieht, was nicht bedeutet, dass man Daesh nicht erledigen sollte.
Nur im Moment werden in Syrien die falschen Verfahren angewendet.
Was die Polizei, Bw und Deu Diplomatie machen, scheint in die richtige Richtung zu gehen.
Frankreich sollte seinen Geheimdienst reformieren, die sind auf dem IS Auge so blind wie wir auf dem Rechten (NSU, brennende Häuser).
Bei FAZ.net findet sich ein sehr interessanter Gastbeitrag („In Syrien verteidigen wir unsere Sicherheit“) zur völker- und verfassungsrechtlichen Einordnung des Einsatzes gegen IS.
Kurzzusammenfassung: völker-und verfassungsrechtliche Rechtsgrundlage ist die Verteidigung (Artikel 51 VN-Charta + Artikel 87a GG (wobei zweiteres etwas unscharf war).
@Zimdarsen:
Die alten ReccePods wurden ausgesondert.
@Wacaffe/Zimdarsen/Memoria
aufgepasst bei Art 51 UN Charta.
Da macht es sich Hr. Röttgen aber einfach. Zu einfach.
Zu allererst ist Art 51 UN Charta eine Interimsregelung. Sie soll überhaupt nur ein Zeitproblem in der Lösung einer Auseinandersetzung lösen – eben das Recht auf Selbstverteidigung ohne(!) Zustimmung des UNSC ermöglichen. Warum? Selbstverteidigung wird wohl Gewalt beinhalten und die ist eben generell erstmal verboten gemäß UN charta – also braucht man hier eben einen entschuldigenden Grund. Das ist zusammen mit Art 51 UN charta gemeint.
Der Sinn in Art. 51 UN Charta ist die unmittelbare(!) Verteidigung(!) gegen einen Angriff(!) von außen(!)
Alle „!“ stellen die Hürden dar, die es zu nehmen gilt um sich darauf berufen zu können. Das können wir ja mal aufdröseln:
unmittelbar: joa… das würde so akzeptiert werden, da der direkte Zusammenhang zu den Anschlägen deutlich zu erkennen ist.
Verteidigung: auch ja. Nach eigener Auslegung würde ein Vorgehen gegen einen Gegner in weiten Teilen als Verteidigung gelten, wenn dieser mit einem Angriff in Verbindung steht. Diese kann auch auf Strukturen und Systeme abzielen.
Angriff: da wirds haarig. Ist ISIS ein großer Angriff? Wann hat der begonnen? was sind seine Ziele? wo findet dieser Angriff(sing.!) statt? Das passt nicht. Der Anschlag in Paris war ein Angriff. der startete juristisch irgendwo in der Planung und endete jedoch mit dem letzten Schuss abgefeuert, letzter Sprengung vollzogen oder der letzten Absicht direkt mit diesem Angriff verbunden erneut tätig zu werden.
Die Existenz von ISIS etc. ist kein Angriff sondern eine Bedrohung. Auch wenn diese latent ist, wird daraus nicht der längste andauernde Angriff der Welt. Art 51 UN Charta möchte ja lediglich Sofortmaßnahmen zur Abwehr legitimieren. Er fordert aber auch direkt die Lösungsfindung (heisst also Entscheidung der UN – ergo Resolution) als Konsequenz.
Dieser Grundsatz ist mit dieser Art von Einsatz in Syrien jedoch nicht vereinbar. Denn lässt der Agressor sichtbar von seinem Angriff ab. Gilt der Angriff als beendet und Art 51 findet nur wenig Anwendung. Die ständige Bombardierung des Agressors um ihn so von Angriffen abzuhalten mag erst zulässig erscheinen – allerdings müssen die unter art51 UN charta ergriffenen Maßnahmen proportional und vorallem wirksam sein. Da ISIS schon vor Paris bombardiert wurde wird der Nachweis schwierig. Deutlich leichter könnte man übrigends hier in diese, Absatz den Einsatz von Bodentruppen unter Umständen begründen.
Außen:
puh… Da tut der IS uns ja den Gefallen und sagt das ja selbst von sich. Hätten die Attentäter dies nicht getan wäre hier richtig Schluss.
Fazit: Art. 51 UN Charta ist weder mittel- noch langfristig eine Lösung. Die UN verlangt eben eine globale Lösung innerhalb ihrer Regeln, also muss man direkt an der Resolution gem Kapitel V-VII feilen. Alles andere sind Interimslösungen die hohen Hürden genügen müssen. Die UN wird tunlichst darauf achten (und hat dies bisher) sich ihr Gewaltverbot nicht aushöhlen zu lassen.
Zu Röttgens Verweis auf 87GG: Das sollte er sich nochmal gut überlegen. Seine Auslegung geht stark in Richtung Präventivverteidigung out of area… So etwas ist nie und nimmer aus dem 87GG abzuleiten. Da kommen wir wieder auf Angriff und Bedrohung zu sprechen. Und nur weil jemand sagt er würde hier Anschläge verüben gibt das aber tatsächlich einen völkerrechtlich wenig Spielraum für Maßnahmen. Seine Auslegung würde – entgegen seiner Behauptung – tatsächlich Tür und Tor zur Interventionsarmee öffnen
@Jas:
Es stellen sich einfach wieder die gleichen Fragen wie bei OEF.
Damals hat man den Art. 51 auch erheblich gedehnt (insbesondere am Horn von Afrika).
Hier zum Beispiel eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage aus dem November 2006:
„41. a) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Vereinigten Staaten
aufgrund der Anschläge vom 11. September 2001 weiterhin Artikel 51
der Charta der Vereinten Nationen in Anspruch nehmen können?
Ja. Nach Artikel 51 der VN-Charta beeinträchtigt „diese Charta im Falle eines
bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs
das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung,
bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen
Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“. Der Sicherheitsrat hat in
Bezug auf die Angriffe auf die USA solche Maßnahmen bisher nicht getroffen.
b) Wenn ja, mit welcher Begründung vertritt die Bundesregierung diese
Auffassung?
Die Angriffe des internationalen Terrorismus auf US-amerikanische Ziele wur-
den auch seit dem 11. September 2001 fortgesetzt.
c) Wenn ja, wie lange können die Vereinigten Staaten nach Auffassung
der Bundesregierung aus den Anschlägen vom 11. September 2001 ein
Recht auf Selbstverteidigung ableiten?
Das hängt davon ab, wie lange der „Angriff“ im Sinne des Artikels 51 der VN-
Charta andauert. Die Angabe eines genauen Enddatums ist naturgemäß nicht
möglich.
42. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Artikel 51 weiterhin von
den Vereinigten Staaten in Anspruch genommen werden kann, weil der
Sicherheitsrat noch nicht die „zur Wahrung des Weltfriedens und der in-
ternationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat“ (Arti-
kel 51 UN-Charta)?
Ja.
43. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung überein, dass die unter
Artikel 5 des Nato-Vertrages ergriffenen Maßnahmen „einzustellen“ sind,
„sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die not-
wendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale
Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten“ (Artikel 5 des Nato-Ver-
trages)?
Ja. Dies folgt unmittelbar aus dem Wortlaut des Artikels 5 des NATO-Vertrages.
44. a) Welche Maßnahmen müsste der Sicherheitsrat nach Auffassung der
Bundesregierung ergreifen, um der Inanspruchnahme von Artikel 51
der UN-Charta durch die USA die Grundlage zu entziehen?
Die Grundlage für die Anwendung von Artikel 51 der VN-Charta entfällt dann,
wenn der Sicherheitsrat die „erforderlichen“ Maßnahmen getroffen hat. Dabei
bezieht sich der Begriff „erforderlich“ auf die Abwehr des Angriffes, gegen den
die Verteidigung erfolgt.“
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/032/1603272.pdf
Man biegt den Rechtsrahmen eben so hin wie man ihn gerade tagespolitisch braucht (siehe OEF, Operation Serval, Kurdenhilfe, etc).
Mal sehen wie man sich dieses mal aufstellt.
Aber eines sollte so langsam klar werden:
Die politischen Entscheidungsträger verstecken sich allzuoft hinter dem Grundgesetz (siehe auch: http://augengeradeaus.net/2014/12/ausbildungsmission-im-irak-doch-ein-einsatz/#comment-166655). Leider wird diese „flexible Verfassungsauslegung“ viel zu wenig kritisch hinterfragt.
Zu den sipo Grundlagen gilt es m.E. einiges zu beachten:
Art 51 UN-Charta – auf der Grundlage einer entsprechenden Resolution des Sicvherheitsrates – funktioniert nur dann, wenn sich die Veto-Mächte einig sind, was derzeit nicht der Fall scheint. (Hat übrigen bei größeren Konflikten selten geklappt, zuletzt 1990 zum Golfkrieg, als die Sowjetunion außenpolitisch handlungsunfähig war!)
Deutscherseits – bei 1. der Betonung der Menschenrechtssituation da und dort (vor dem 2. Hintergrund der eigenen Vergangenheit und so fort) sowie der 3. eigenen Unfähigkeit, im UN-Sicherheitsrat zu agieren (siehe Libyen) und vor allem der 4. diffusen Argumentation in sipo Grundatzpapieren oder in der politischen Bebatte (vgl.z.B. oder pars pro toto MdB Obermaier auf der Weißbuchseite des BMVg – Link kann man sich sparen und Gysi udn Co sind nicht besser) – sollte man vielleicht folgendes bedenken:
Manchmal scheint es hilfreicher, einen Despoten zu ertragen, der als Stabilitätsanker in einer Region wirkt, als dass man alle möglichen Horden mit Bewaffnung gegeneinander wirken lässt, ohne die Folgen auch nur erahnen zu können.
Deswegen scheint der Schwenk des franz. Präsidenten Hollande, mit Assad reden zu wollen, nicht nur sinnvoll sondern derzeit gar unumgänglich! Vielleicht kann man dann in der danach folgenden Zeit auch was „in seinem Land bewirken“! (sowas hat die Bundesregierung nach 1977 in Somalia auch betrieben!)
Die politischen Theorien helfen da nicht weiter, es ist schlichte Machtpolitik derer, die sie betreiben können und sich über irgendwelche demokratischen Gedankenblasen hinweg setzen. Wer daran nicht irgendwie teilnehmen will und sich weigert, sich an den Tisch zu setzen, bekommt nicht mal die Krümel, die übrig bleiben!!
Mich erinnert das an die Situation im Januar 1991, als Massen von Pazifisten in Deustchland angesichts des im August 1990 von den UN angedrohten und November 1990 vom Sicherheitsrat angekündigten Krieges gegen Saddam Hussein – Stichtag 15.1.1991, 0 Uhr GMZ – erschrocken schauten, dass die „Weltgermeinschaft“ das ernst gemeint hatte!
Persönlicher Zusatz: Ein Freiburger Professor und Alt68er kommentierte die Erschrockenheit einer Kommilitonin: „Schauen Sie doch mal auf den Balkan. Da fliegt gerade Jugoslawien in die Luft und wenn man da nicht zugunsten der Zivilisten auch militärisch zu intervenieren bereit ist, kann nur einen Zaun drum ziehen und warten, bis weißer Rauch aufsteigt!“ Der qualitative Unterschied ist nunmehr jedoch, dass sich der IS nicht auf das Zauninnere beschränkt, wie Serben und Co damals und damals haben wir Jahre gebraucht, das zu verstehen.und uns in Europa zu engagieren.
Kurzum: es wird zeit, dass die Bundesrepublik Deutschland bzw. ihre Regierung mit klaren Worten ihre sicherheitspolitischen Ziele definiert und nicht darauf wartet,w as andere tun, und dies dann auch in der Außenpolitik verfolgt. Es tut weh, wenn man in NATO, EU und sonstwo von kleinen Staaten und ihren „Liliputarmeen“ (Schneiderhan) vorgeführt wird. Wer nicht weiß, was er will, wird nachher nichts erreicht haben.
Andererseits: mit dem rumwurschteln haben wir doch seit 1990 gute Erfahrung gemacht, oder?
Hier noch die gestrige RegPK:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/11/2015-11-27-regpk.html
Besonders interessant der Sprecher des BMVg:
„Die Leistungen, die die Bundeswehr bereitstellt – das muss man sagen -, sind auf der französischen Seite hochwillkommen – das ist das, was man sich vorgestellt hat -, weil wir gerade auch im Bereich der Aufklärung hochwertige Fähigkeiten einbringen können, die dort eben auch zu einer Entlastung der anderen Partner beitragen und sie letztendlich unterstützen.“
Das hörte sich noch zu Beginn der Woche auch von Mitgliedern der Bundesregierung noch ganz anders an („…schon genug Flugzeuge vor Ort…“).
Zu den Rechtsgrundlagen:
„Frage: Ich habe eine Frage zum gleichen Komplex an beide: Könnten Sie noch etwas zum Verfassungsrechtlichen und Völkerrechtlichen sagen, sozusagen zu der Mandatsgrundlage?
StS Seibert: Wir sehen die rechtliche Grundlage für diesen Einsatz auf mehreren Füßen stehen. Ich sage vorweg, dass das natürlich genau in dem Mandatsbeschluss ausgeführt werden wird, der dann auch dem Deutschen Bundestag vorliegen wird.
Was sind diese Pfeiler? Das ist zunächst einmal das in der UN-Charta verbriefte Recht Frankreichs auf Selbstverteidigung; das ist der Artikel 51 der UN-Charta. Das ist ebenso der Aufruf des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an die Mitgliedstaaten, an alle Nationen, die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des IS – Resolution 2249 vom 20. November – zu ergreifen. Natürlich erfolgt ein solcher Einsatz dann auch im Rahmen der Beistandspflicht unter den Mitgliedstaaten der EU. Diese – Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags – haben die Franzosen ja ausdrücklich angerufen. Darin sehen wir im Wesentlichen die rechtlichen Grundlagen. Aber, wie gesagt, die genaue Ausführung wird dann im Mandatsbeschluss stehen, den die Bundesregierung dem Bundestag zuleiten oder vorlegen wird.“
Die Flugzeuge werden jedoch lt. vdL im Rahmen von Inherent Resolve durchgeführt. Also nicht in Strukturen eines Systems kollektiver Sicherheit (siehe Mali-Diskussion vor 2 jahren.)
@Jas
Ggf. greift aber auch die Abwehr zukünftiger, realistisch anzunehmender Bedrohung – dies wurde von DAESH ja selbst ausgesprochen.
Kein Staat muß warten bis tatsächlich ein neuer Angriff erfolgt ist, wenn dieser bereits angekündigt wurde.
Hier vielleicht hilfreich / weiterführend:
Militärische Terrorismusbekämpfung unter dem Regime der UN-Charta; Christian Meiser, Christian von Buttlar; NOMOS, 2005
Grammatikalisch vereinfacht sag‘ ich ‚mal:
Ceterum censeo DAESH esse delendam.
Hm. Deutschlandfunk (und andere) melden unter Berufung auf Bild am Sonntag:
(http://www.deutschlandfunk.de/bundeswehr-generalinspekteur-rechnet-mit-1-200-soldaten.447.de.html?drn:news_id=552251)
Eine Fregatte (gut 200 Soldaten). Sechs Tornados samt Bodenpersonal. Ein Multirole-Tanker. Und dafür rund 1.200 Soldaten? Irgendwo sehe ich da ein Delta, dass ich nicht erklären kann.
Zum Thema Einsatzbereitschaft der TOR-Flotte:
http://augengeradeaus.net/2015/11/baellebad-november-2015ii/comment-page-4/#comment-218824
Hallo ans Forum, insbesondere an @ Jas. Vielen Dank für die intensive Diskussion hier zum Thema völkerrechtl. Grundlagen des geplanten Einsatzes. Ich bin noch dabei die gebotene Informationstiefe nachzuvollziehen. Tolle Leute hier.
Aktuell: Könnte man die Verwendung der notwendigen 1200 Soldaten im Rahmen einer BPK dediziert aufdröseln lassen?
@all
Für die Diskussion über die vom GI genannten Personalzahlen für einen Anti-ISIS-Einsatz habe ich einen neuen Thread aufgemacht (und hier dazu schon aufgelaufene Kommentare verschoben).
@Thomas Melber
Absolut zutreffend.
Bei den üblichen Ausdehnungen von Luftwaffenbasen muss Force Protection schon erheblich – national/ObjSRgt/ablösefähig – dimensioniert sein, wenn wir uns nicht auf Jordanier verlassen wollen (die zu bezahlen wären) und übrigens gut sind.
Um nicht national viel Personal im Schutz zu binden, sollte auf Jordanien verzichtet werden.
Warum eigentlich nicht Israel, vom medialen bis Oppostionsaufschrei einmal abgesehen?
Abseits der Zahlenspiele finde ich viel entscheidender:
Ist unser Angebot denn nun die Reaktion von F zu konkreten Fähigkeiten (so wurde es gestern in der BPK dargestellt: „das ist das, was man sich vorgestellt hat -, weil wir gerade auch im Bereich der Aufklärung hochwertige Fähigkeiten einbringen können“) oder haben wir aufgrund der allgemeinen Bitte beim Besuch der Kanzlerin um mehr Unterstützung das angeboten was wir wollen (vdL: Frankreich hat uns um Hilfe gebeten, und wir haben heute besprochen, wie wir dieser Bitte um Hilfe entsprechen können. Wir können vor allem drei Komponenten zur Verfügung stellen: Schutz, wichtige Aufklärung und Logistik. Schutz).
Beides kann nicht stimmen.
Aus meiner Sicht weitaus wichtiger als die Zahlenspiele.
@RobertThomp
passendes Interview mit einem pensionierten US-SOF-General:
http://www.spiegel.de/politik/ausland/ex-us-geheimdienstchef-mike-flynn-ueber-den-is-wir-waren-zu-dumm-a-1065038.html
„Flynn: Das war ein riesiger Fehler. So brutal Saddam Hussein war – ihn nur zu eliminieren, war falsch. Das gleiche gilt für Gaddafi und Libyen, das heute ein failed state ist. Die große historische Lektion lautet, dass es eine strategisch unglaublich schlechte Entscheidung war, in den Irak einzumarschieren. Die Geschichte sollte und wird über diese Entscheidung kein mildes Urteil fällen.“
Das sind aber eben „persönliche“ LL. Ich fürchte, dass solche LL in die Entscheidungsfindung der Politik keinen Eingang finden, denn da interessiert nicht das Urteil der Geschichte, sondern das Urteil der nächsten Wahl. Frau Merkel holt nun mit ihrer reflexhaften Reaktion auf 11/13 das nach, was Schröder in der deutschen Reaktion auf 9/11 vermieden hat: wir setzen uns zwischen alle Stühle, bzw. wir setzen unsere Soldaten zwischen alle Stühle. Bin gespannt welches „arme Schwein“ der deutsche red-card-holder sein wird.
@KPK
Falls Jordanien, dann werden wir dort sicher auf einer Basis der jordanischen Lw stationiert sein – diese ist wohl auch gesichert.
Die RJAF hat ja bereits Einsätze im Rahmen von OIR geflogen, zuletzt allerdings nur noch sehr reduziert, sie konzentriert sich wohl auf Ustg im Jemen.
Israel liegt geographisch ungünstig.
@klabautermann:
„Bin gespannt welches „arme Schwein“ der deutsche red-card-holder sein wird.“
Eben da haben eben auch wir nicht gelernt.
Man wird sich wieder zig Caveats (die offiziell keine sind) und sonstige Beschränkungen ausdenken – und damit unseren schon überschaubaren Beitrag noch uninteressanter machen.