Abschiebung abgelehnter Asylbewerber: Zur Not auch mit der Bundeswehr (Update)
Um die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber in ihre Herkunftsländer zu beschleunigen, will die Bundesregierung die eigentlich zuständigen Länder mit allen Möglichkeiten unterstützen – und gegebenenfalls auch Flugzeuge der Bundeswehr einsetzen. Regierungssprecher Steffen Seibert bestätigte am (heutigen) Mittwoch im Kern entsprechende Berichte.
Allerdings machten sowohl Seibert als auch BMVg-Sprecher Jens Flosdorff deutlich, dass Abschiebungen mit (gecharterten) zivilen Maschinen Vorrang haben sollten. Außerdem werde die Bundeswehr, wenn sie tatsächlich gefragt sein sollte, nur Transportraum bereitstellen. Aber eben nicht polizeiliche Aufgaben übernehmen. Zudem kämen dann eher die Truppentransporter vom Typ Airbus A310 infrage, nicht die betagten Kampfzonentransporter vom Typ Transall.
Die wesentliche Aussagen dazu von Seibert und Flosdorff vor der Bundespressekonferenz zum Nachhören (Transkript wird später nachgereicht unten):
Nun ist die Bundeswehr ist seit Wochen daran beteiligt, den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland zu bewältigen – in Amtshilfe von Ländern und lokalen Behörden, nicht aber mit Soldaten in hoheitlichen Aufgaben. Diese Amtshilfe, nicht aber den bewaffneten Einsatz im Inland, sieht das Grundgesetz so vor.
Aber ganz offensichtlich ist die Idee, dafür die betagten Transall C-160 zu nutzen, ein bisschen, nun, unsinnig. Zum einen ist die Bundeswehr froh über jede der Jahrzehnte alten Maschinen, die flugklar ist und für die eigenen Aufgaben der Truppe genutzt werden kann, für die Einsätze ebenso wie für Übungen.
Und zum anderen, weil es erheblich wirtschaftlicher ist, mit gecharterten Zivilmaschinen zu fliegen, als mit den Transall, in die man gerade mal 50, eng gepackt 70 Passagiere bekommt. Die als Flieger für Kurzstrecken zwar in einem Rutsch auf den Balkan kommt, für weitere Strecken aber zwischenladen muss. Und die viele schöne Hebel innen hat, an denen Unbefugte größeren Schaden anrichten können – es ist ja nicht die Kabine eines Passagierflugzeugs.
Ganz davon abgesehen, dass das politische Image eines Abschiebeflugs mit Militärmaschinen auch nicht das Beste ist.
(Die übliche Bitte: Hier geht’s um die Beteiligung der Bundeswehr – aber nicht um eine Debatte über das Thema Flüchtlinge und Abschiebung insgesamt.)
Nachtrag: Das Transkript aus der Bundespressekonferenz – neben dem Text des obigen Audios noch mit zwei weiteren Passagen zum Thema Bundeswehr:
Frage: Herr Seibert, die Bundesregierung wird alles tun, um die Länder zu unterstützen. Seit heute Morgen kursiert die Information, es werde bis hin zur Einbeziehung der Bundeswehr und der Nutzung von Transall-Transportmaschinen der Bundeswehr überlegt. Sind das konkrete Überlegungen, die auch eine Rolle im Kabinett gespielt haben?
StS Seibert: Ganz klar ist: Rückführungen auf dem Luftweg werden unter Nutzung ziviler Flugzeuge durchgeführt. Das hat Priorität. Da, wo zivile Flugkapazitäten möglicherweise nicht ausreichen, wird der Bund die Länder mit angemessenen Maßnahmen unterstützen. In dem Zusammenhang ist es richtig, dass auch der mögliche Einsatz von Bundeswehrflugzeugen geprüft wird. Aber die Priorität ist und bleibt, zivile Flugzeuge für die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern zu nutzen.
Zusatzfrage: Herr Flosdorff, können Sie vielleicht sagen, in welche Richtung die Prüfung in Ihrem Hause geht und ob es überhaupt Kapazitäten dafür bei der Bundeswehr gibt?
Flosdorff: Um es vorweg zu sagen: Selbstverständlich ist die Unterstützung der Bundeswehr bei diesen Transportaufgaben nicht ausgeschlossen. Wenn es konkrete Anfragen gäbe – in dieser Priorität, wie Herr Seibert das sehr richtig dargestellt hat -, würden wir das auch prüfen. Wichtig ist für die Bundeswehr, dass dies, weil wir auch – Stichwort Bekämpfung der Fluchtursachen – in Einsätzen beschäftigt sind, nicht zulasten der Einsätze oder der einsatzgleichen Verpflichtungen geht. Dazu zählen Übungen oder Nato-Verpflichtungen, die Nato-Speerspitze. Das muss alles gewährleistet sein. Wenn dann Kapazitäten vorhanden sind und zivile Kapazitäten nicht ausreichend zur Verfügung stehen, wird selbstverständlich auch die Bundeswehr schauen, was an Lufttransport zur Verfügung gestellt werden kann.
Man muss sich das genauso vorstellen, wie das bei einer zivilen Airline auch wäre. Aber man muss hier mit einer Einschränkung sagen: Dass viele das Stichwort „Transall“ in diesem Zusammenhang nennen – das wäre sicherlich nicht das Erste, an das man denken würde. Geeigneter würde sicherlich ein Truppentransporter erscheinen, weil er eine deutlich höhere Kapazität hat und auch nicht anderen Einschränkungen der Transall unterliegt.
(…)
Frage: Herr Flosdorff, es hat Berichte über rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit einer Beteiligung der Bundeswehr an Abschiebungen gegeben. Könnten Sie bitte dazu etwas sagen?
Herr Dimroth, jetzt ist auch wieder das Stichwort „Laissez-passer-Papiere“ gefallen, auch im Zusammenhang mit der Kabinettssitzung. Können Sie sagen, wie konkret die Überlegungen sind und welche Hoffnung sich damit bei Leuten verbinden würde, die gegenüber den Herkunftsländern im Zweifel nicht die Papiere haben?
Flosdorff: Ich darf den Anfang machen. Rechtliche Bedenken würde ich das jetzt nicht nennen. Es sind die bekannten Einschränkungen, die die Bundeswehr bei allen Handlungen im Inland hat. Das heißt, wir können unterstützen. Das tun wir auch gerne und auf vielen Feldern tagtäglich in der Bundesrepublik – von der Verpflegung bis zum Aufbau der Unterkünfte usw. – im Wege der Amtshilfe. Auch so etwas ist hier durchaus denkbar. Nicht denkbar ist, weil es von der Verfassung her nicht möglich ist, dass die Bundeswehr hoheitliche Aufgaben eigenständig durchführt, das heißt polizeiliche Aufgaben übernimmt. Deswegen habe ich eben auch gesagt: Die Bundeswehr kann selbstverständlich Transportkapazitäten zur Verfügung stellen – das ist denkbar -, genauso wie das eine zivile Airline auch kann, aber für diese polizeilichen Aufgaben müsste polizeiliches Personal die ganze Aktion steuern und auch anwesend sein und sozusagen alles machen, was die Bundeswehr nicht darf.
(…)
Frage : Herr Seibert, aus der Union waren in den vergangenen Tagen immer wieder Stimmen zu hören, die eine Beteiligung, Heranziehung, Unterstützung der Bundeswehr über die hier genannte Amtshilfe hinaus propagiert haben. Ist das etwas, bei dem die Bundesregierung sagt: Erstens gilt das Grundgesetz, zweitens gilt das Grundgesetz, und drittens ändern wir daran nichts? Oder muss man diese Stimmen aus den Reihen der eigenen Partei in der Bundesregierung etwas ernster nehmen?
StS Seibert: Ich bin ja hier nicht dafür da, Parteidiskussionen widerzuspiegeln oder in sie einzugreifen. Ich will einmal daran erinnern, dass die Bundeswehr eine großartige Rolle beim Bereitstellen von Unterkünften für Flüchtlinge in Deutschland spielt. Im Übrigen haben wir Ihnen zum möglichen Einsatz von Bundeswehrmaschinen bei der Rückführung das gesagt, was dazu heute zu sagen ist. Andere Pläne habe ich hier nicht zu verkünden.
Zusatzfrage: Es gibt also in der Bundesregierung auch keine Debatte darüber, ob man andere Möglichkeiten eröffnen müsste?
StS Seibert: Ich habe Ihnen heute dazu nichts mitzuteilen.
Zusatzfrage: Das ist kein Nein.
StS Seibert: Ich habe Ihnen heute nichts mitzuteilen. Wir achten selbstverständlich das Grundgesetz. Das ist doch eine Selbstverständlichkeit.
(Archivbild 2005: Transall bei steiler Landung, dem so genannten Sarajevo-Approach – Gaspar Torriero unter CC-BY-Lizenz)
@Memoria
ich meinte, dass auch Rechtsberater etwas in Frage stellen können, ohne dass es zur Maxime wird.
Es wurden keine bewaffnete Soldaten eingesetzt und somit ist die Meldung eben nur eine Meldung. Sehr oft sind Soldaten bei Streitschlichtung dabei, nicht nur bei Asylsuchenden.
Irgendwie bezeichnend für das Flüchtlingsthema, die Verteidigunhsministerin und die Bundeswehr, dass man nach Monaten des Einsatzes von Soldaten noch keine Rechtssicherheit herstellen konnte und deswegen eine Handreichung seitens des Heeres für notwendig erachtet wird.
Das lässt tief blicken.
Haben die Leitung des BMVg, der GI, der AL FüSK und der AL R die gleiche Meinung?
Das erinnert schon fast an längst vergangene Taschenkarten-Diskussionen.
@Zimdarsen:
Die Rechtsberater stellen derzeit jedoch die Anwendung des Jedermann-Paragraphen in Frage und verunsichern damit Kdr und Truppe.
Das hat mit Bewaffnung oder sonstwas nichts zu tun.
Zudem beziehe ich mich bei der Sache nicht auf irgendwelche Meldungen, sondern auf die vielfach geschilderten Probleme bei den Eingriffsgrundlagen.
Hier gibt es ein echtes hausgemachte Problem, dies sieht ja wohl auch der Insp H so.
@Memoria
Ist ja auch nicht gegen Sie herichtet, ich stimme ihnen doch zu.
Es ist ein Problem unserer Rechtsberatung. Der Jedermann Paragraph ist bestanteil der Ausbildung und wenn ein Rechtsberater meint, dass dieser in so einem Fall nicht zur Anwendung kommen darf, dann ist das ein Problem der mili Führung. Diese muss es nun schnell lösen.
Für mich gilt das Gesetz, bis zu einem gegenteiligen Befehl oder Gerichtsbeschluß.
@Gustav Struve: Einmal ungeachtet Ihres Nicks – mit dem ja zumindest im Entferntesten ein Art von Identifikation einhergehen müßte -, erscheint mir bei einer dritt- bis viertklassigen Informationslage in einer Bandbreite wie z.B.
• Webpage „Christen in Verantwortung; Lübeck: „Polizei verschweigt Bundeswehreinsatz gegen gewalttätige Invasoren“ samt Link zur „Junge Freiheit“ (konservativ bis rechtsextrem)
• Kieler Nachrichten, wie von Ihnen zitiert, „Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Lage vor Ort ohne die Kräfte der Bundeswehr nicht zu bewältigen gewesen wäre.“
• sowie von „hl-live.de“ à lá “es gab nur ein bischen Tumult, aber ansonsten ist alles auch weiterhin absolut friedlich“,
keinerlei objektiv diskutierbare Faktenlage vorzuliegen.
Wenn dann noch so „schillernde Personlichkeiten“ wie der FDP-Politiker Kubicki auf Facebook-Niveau als „gegenwärtiger Gustav (von) Struve“ im Konnex zum Fall stehen, sind wir m.M.n. wirklich auf einem Level angekommen, über den man bislang bei AUGEN GERADEAUS erhaben war, selbst wenn es um Art. 35 GG geht.
So notwenidig und sinnvoll in derzeitiger Sitation die Diskussion über Art 35 GG ist, aber für meinen Geschmack diskutieren da viel zu viele politische Dummschwätzer aller Fraktionen im Spektrum „zu weit nach rechts verirrt“ über „ich weiß selber gar nicht wovon ich rede“ bis hin zu einem „links-radikaldemokratischen cetererum censeo, die Bundeswehr gehört ohnehin abgeschafft“ mit.
Bislang war mM.N. die Diskussion über den Fall – von Ausnahmen einzelner etablierter User abgesehen – deshalb ein „Undiskussion“!
Diskussionswerter erscheint aber vielmehr, daß die Führung des BMVg und der Bw gerade den vorgenannten Elementen überhaupt erst den Raum für ihre Agitationen und ihren mentalen Unschlitt gibt, weil man sich den Realitäten und einer Pragmatik verschließt sowie statt dessen lieber auf die PR-Trommel haut, anstatt klare und rechtssichere Direktiven zu erlassen!
@Zimdarsen:
Daher finde ich es sehr positiv, dass der Insp H das Thema aufgreift und das BMVg zur Entscheidung drängt.
Anders geht es wohl nicht, denn die mil. Führer sind ja so erzogen worden, dass Rechtsbedenken der Rechtsberater den Status eines Quasi-Vetos haben. Die derzeitigen Vorhaben legen in kritischen Situationen ein Ausweichen nahe, da alles andere ein widerrechtliche Einsatz im Innern sei.
Bezeichnenderweise ist das Thema noch nicht Gegenstand politischer Diskussionen. Ist wohl zu nah an der Realität.
Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres (bei anderer verfassungsrechtlicher Grundlage): https://www.youtube.com/watch?v=opSnU8EpKGg&feature=share
Eine solche Aufgabenwahrnehmung durch die Bundeswehr?
Wo ist weiterhin der Gesamtplan?
Anstatt Symbolpolitik mit Trall-Flügen.
Wobei beim Assistenzeinsatz des Bundesheeres, außer den anderen gesetzlichen Grundlagen, zu beachten ist, dass die Pioniere / Melk oft eingesetzt werden, wie in Deutschland das THW; in Alpentälern reisst es regelmäßig Brücken weg, die schnell ersetzt werden müssen. Das Bundesheer dürfte aus Sicht der Bevölkerung selbstverständlicher dazugehören, als in Deutschland die Bundeswehr; das muss für die Akzeptanz beachtet werden, wenn man nicht als Prügelknabe enden will.
ThoDan | 24. Oktober 2015 – 6:47:
„@Hans Schommer
Warum muss ich bei sowas immer an, ein verfassungswidriges Gesetz ist kein Gesetz denken.
Kombiniert mit wenn du als einziges Werkzeug einen Hammer hast, Soldaten sind als Gesetzeshüter nicht gerade gut geeignet.“
Es geht mir nicht darum, Soldaten zu „Gesetzeshütern“ zu ernennen.
Sie sollten sich aber mal vor Augen führen, dass Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben in den Sammelunterkünften derzeit von Wachschutzdiensten wahrgenommen werden. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bundeswehr in einem solchen Aufgabenbereich eine „zumindest annähernd gleichwertige Aufgabenerfüllung“ gewährleisten könnte. Mal da drüber nachdenken.
@Hans Schommer
Ordnungs und Sicherheitsaufgaben sind nicht der Beritt von Soldaten und es dürfte wohl eher etwas über die Qualität der Schließgesellschaften aussagen.
Erdnüsse und Affen
Außerdem halte ich es nicht für sinnvoll, die bei der Polizei gewachsenen Lücken mit Soldaten notzuflicken.
Mittlerweile bin ich sehr froh dort nicht angefangen zu haben.
@Hans Schommer
„Sie sollten sich aber mal vor Augen führen, dass Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben in den Sammelunterkünften derzeit von Wachschutzdiensten wahrgenommen werden.“
Und wo ist das Problem? Der Soldat ist in der Regel ein gut ausgebildeter Spezialist im Berich der mili Verteidigung des Landes und eher zu teuer um ihn zur Bewachung von Liegenschaften zu verwenden. Auch die Kasernen werden inzwischen immer weniger von Soldaten bewacht.
„Ich könnte mir vorstellen, dass die Bundeswehr in einem solchen Aufgabenbereich eine „zumindest annähernd gleichwertige Aufgabenerfüllung“ gewährleisten könnte. Mal da drüber nachdenken“
siehe oben. Dazu fehlt uns das Personal nach Aussetzung der Wehrpflicht.
@Hans Schommer: Eben „Erdnüsse und Affen“!
Für was wollen Sie unsere Bundeswehr denn alles noch verbraten?
Da müssen sich halt der Herr Innenminister und unsere Frau Kanzlerin etwas einfallen lassen und sich nicht auf den Aktivismus von BMVg und Bw verlassen.
Hektik ist richtungslose Dynamik.
ThoDan | 24. Oktober 2015 – 11:38
„@Hans Schommer
Ordnungs und Sicherheitsaufgaben sind nicht der Beritt von Soldaten …“
Werter ThoDan, da liegen Sie falsch. Nahezu jeder Soldat, der in den Einsatz geht, erhält eine nach meiner persönlichen Erfahrung recht gute CRC – Ausbildung. Einschließlich Gesprächsführungs-Taktiken zur Deeskalation u.v.m.. In Theorie und Praxis. Und wird erff. dann auch dazu eingesetzt.
An der Befähigung zur Wahrnehmung von Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben wird es also eher nicht scheitern.
@Hans Schommer
CRC in der BRD darf nicht Aufgabe der Bw sein und hat nichts mit dem Zwischenfall zu tun.
Wenn es da Defizite gibt, dann gibt es Nachholbedarf in den Lädern.
@Hans Schommer: Über die gegebene bzw. mögliche Qualität und Rechtssicherheit der Ausbildung hat keiner hiier diskutiert und diese auch nicht in Frage gestellt.
Man sollte sich aber tunlichst davor hüten, die Bw bzw. einzele Soldaten „unterqualifziert“ und/oder „rechtsunsicher“ einzusetzen, also „zu verbraten“.
Das ist doch der Knackpunkt in gegenständlicher Situation der „Handreichungen“!
Zimdarsen | 24. Oktober 2015 – 13:23:
„@Hans Schommer
CRC in der BRD darf nicht Aufgabe der Bw sein …“
So pauschal liegen Sie da falsch. Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe Art 87 a GG) kann dies sehr wohl Aufgabe der Streitkräfte sein. Davon schrieb ich aber nicht.
Ich verwies auf die jüngste Rechtsprechung des BVerfG aus dem Jahr 2012, welche ich als richtungsweisend erachte.
“ … und hat nichts mit dem Zwischenfall zu tun.“
Stimmt.
Ich bezog mich auf eine m.E. grundsätzlich vorhandene, zumindest aber anzulegende Befähigung, welche man den Wach- und Schließgesellschaften ja offensichtlich zugesteht. Dass die Organisation Bw diese Aufgabe wahrnehmen könnte, werden Sie doch wohl nicht bestreiten wollen. M.E. übrigens auch wesentlich besser als die zusammengewürfelten sog. „Sicherheitsunternehmen“.
@Hans Schommer
Es gibt keinen Notstand bezüglich der Sicherheit Liegenschaften welche die Bw erfordert.
Wenn wir ein Problem haben, dann beim Schutz von Unterkünften gegen Angriffe von außen. Dies ist ein gesellschaftliches Problem und kein Problem der Bw.
Die Bw stellt tausende Soldaten in unterschiedlichen Dienstgraden zum Ersatz des Ehrenamts und da ist der Engpass.
Zimdarsen | 24. Oktober 2015 – 13:40:
„@Hans Schommer
Es gibt keinen Notstand bezüglich der Sicherheit Liegenschaften welche die Bw erfordert.“
Einfach mal Ohr an Masse halten. Fragen Sie Ihren Bürgermeister, Amtsvorsteher, Landrat oder dergl. nach deren diesbezüglichen Einschätzungen anlässlich der zu erwartenden Herausforderungen. Dann gewinnen Sie ganz bestimmt ein realistischeres Bild dessen, was von Nöten sein wird.
„Wenn wir ein Problem haben, dann beim Schutz von Unterkünften gegen Angriffe von außen.Dies ist ein gesellschaftliches Problem und kein Problem der Bw.“
Zu kurz gedacht – alles ist eine nationale Aufgabe. Zu deren Bewältigung alle verfügbaren Kräfte und Mittel einzusetzen sind.
@Vtg-Amtmann | 24. Oktober 2015 – 9:21
„Informationslage in einer Bandbreite“
Etwas anderes ist bei dieser Thematik aktuell kaum zu erwarten.
Es geht eben alles drunter und drüber und viele kochen ihr eigenes politisches Süppchen auf dieser Flamme.
„keinerlei objektiv diskutierbare Faktenlage“
Wenn wir darauf warten sollten, dann müßten wir uns darauf beschränken, die Ereignisses im Nachhinein historisch zu beurteilen.
„„schillernde Personlichkeiten““
Ich weiß nicht in welcher Tradition Herr Kubicki sich sieht,
mMn ist sein Wirken gleichwohl reichlich irrelevant – nicht nur für dieses Thema.
„ich weiß selber gar nicht wovon ich rede“
„rechtssichere Direktiven zu erlassen“
Die Lage ist neu, etwas Vergleichbares gab es noch nicht.
Die Eile, in der sog. Sachzwänge benannt und bedient werden,
läßt ein Innehalten für die angemessene Betrachtung
der Verfassungskonformität nicht mehr zu.
Politik und Verwaltung sind hier nur noch Getriebene der Ereignisse
und hauen in immer kürzerer Abfolge unkoordinierte Direktiven raus.
Zweifellos sind auch (die äusseren Schichten von) Verfassungen
nicht in Granit gehauen und passen sich – ganz vorsichtig –
den Entwicklungen an. Die aktuellen Ereignisse sind solch ein Impetus.
Die große Gefahr ist jedoch, daß heute Fakten geschaffen werden,
daß ohne Reset-Möglichkeit präjudiziert wird.
Da drängt sich einem tatsächlich die bange Frage auf:
wohin wird uns das führen?
@Hans Schommer
Ich hab das Ohr so was von an den Liegenschaften. Habe nicht geschrieben, dass es keine Probleme gibt, ich habe geschrieben ……dass es nicht die Bw erfordert (bezgl der Sicherheit)
Wenn Personal für polizeiliche und wachdienstliche Aufgaben erforderlich sind, dann ist dies zu regeln. Die Bw ist dafür zu teuer und es gibt günstigere Möglichkeiten.
Wach- und Schließunternehmen warten auf Aufträge.
Ach Gesellschaft und Nation sind bei ihnen getrennt?
Natürlich ist es eine Aufgabe der Nation und deren Manager/Politiker haben dies zu regeln.
Instrumente und Geld sind vorhanden.
Wir haben kein stehendes Heer was auf Aufträge wartet, wir haben mit Einsätzen und Neuausrichtung zu kämpfen und das lastet uns aus.
Wenn wir dann lange Weile haben, dann rüsten wir demnächst Autos um, helfen den Griechen beim Steuereintreiben und bauen Atomkraftwerke ab, auch nationale Aufgaben.
Die Bw ist für ihren Auftrag schon zu knapp bemessen und nach dem Weißbuch kommt die nächste Reform (heißt nur anders -Weiterentwicklung- oder so)
@Hans Schommer
Es stimmt, sie haben recht äußere und unter sehr begrenzten Umständen im Inneren (militärisch bewaffnete Banden) haben Soldaten Sicherheitsaufgaben.
Nur erklären Sie mir bitte, warum meine Verwandten in der Bundes und Landespolizei mehrjährige Ausbildungen hatten bzw. haben?
Wenn Soldaten das alles im Wochenkurs draufhaben.
Wasserwerfer, Tränengas, Stock und Schild, Gesetz…
Zimdarsen | 24. Oktober 2015 – 16:19:
„@Hans Schommer
… Wenn wir dann lange Weile haben, dann rüsten wir demnächst Autos um, helfen den Griechen beim Steuereintreiben und bauen Atomkraftwerke ab, auch nationale Aufgaben. …“
Kann ich nicht unkommentiert lassen – done.
„Die Bw ist für ihren Auftrag schon zu knapp bemessen …“
Diese Feststellung teile ich – ändert aber nix an der zu erwartenden Entwicklungen.
ThoDan | 24. Oktober 2015 – 16:33:
„@Hans Schommer
…. Nur erklären Sie mir bitte, warum meine Verwandten in der Bundes und Landespolizei mehrjährige Ausbildungen hatten bzw. haben?“
Das brauch Ich Ihnen nicht zu erklären – das wissen Sie hoffentlich selbst. Lesen Sie aber bitte einfach nochmal in aller Ruhe, was ich weiter oben zum (optionalen, rechtlich zu ermöglichenden) Einsatz der Bw bezüglich Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben schrieb. Und wägen Sie die dahingehende Qualität der Aufgabenerfüllung gegen die derzeit eingesetzten Wach- und Schließgesellschaften ab.
Letztlich nochmal, bevor die Schiene wieder gefahren wird: Ich erlaube mir kein Urteil über Kapazitäten.
@Hans Schommer
d.h. sie stimmen mir zu das Soldaten für diese Aufgabe nicht validiert sind?
ThoDan | 24. Oktober 2015 – 18:34:
„@Hans Schommer
d.h. sie stimmen mir zu das Soldaten für diese Aufgabe nicht validiert sind?“
Nein, ich stimme Ihnen nicht zu. Ich empfehle Ihnen vielmehr nochmals zu lesen, was ich schrieb. Das müssen sie natürlich nicht tun.
Dann kommentieren Sie aber bitte auch meine Beiträge nicht.
Und am Ende ein versöhnliches „Nix für ungut“ meinerseits.
Der Kölner Stadt-Anzeiger bezieht sich auf ein Interview in einer großen dt. Tageszeitung:
>Generalleutnant Hans-Werner Fritz, hat sich gegen einen Einsatz der Bundeswehr zum Grenzschutz und zur Abschiebung von Flüchtlingen ausgesprochen. Der Zeitung „Bild“ (Samstagausgabe) sagte Fritz laut Vorabbericht: „In der Vergangenheit haben wir die Aufgaben von Polizei und Bundeswehr immer strikt getrennt. Und ich bin sehr dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt.“
Dass die Bundeswehr wegen der Flüchtlingskrise künftig verstärkt im Inland eingesetzt werden könne, schloss er aus. „Unser Auftrag ist klar definiert und durch das Grundgesetz begrenzt.“ <
Der Mann wirft die Verfassung nicht gleich bei einer propagierten 'besonderen Lage' über Board.
Chapeau!
@Gustav Struve: Ehrliche Frrage: Hat denn irgendein aktiver Militär bislang in der Flüchtlingskrise Anderes gesagt als Generalleutnant Hans-Werner Fritz, oder gar Gegenteiliges?
Also lasse man ob dieses kategorischen Statements doch diverse Herrschaften der Politik sich weiter blamieren.
Bevor man abschiebt muss man ja über die Asylanträge entscheiden. Dies war und ist der wirkliche Engpass. Nun sollen ja 3.000 Entscheider beim BAMF eingesetzt werden (u.a. vom Zoll). Laut WELT wurde vom BAMF jedoch abgelehnt hierfür Offiziere einzusetzen (Warum Offiziere in der Flüchtlingskrise nicht helfen dürfen).
Es geht wohl mal wieder um deren Status als Angehörige des gehobenen Dienstes (trotz Universitätsstudium).
Bei Mannschaften und Unteroffizieren soll es da auch schon zu Komplikationen gekommen sein.
Wie war das mit deutscher Flexibilität?
Nun steht essogar in der Zeitung (und somit im Pressespiegel), da könnten sich ja nun all die Koordinatoren im Kanzleramt, BMI und BMVg mal um ne flexible Lösung bemühen.
So schaffen wir das auf jeden Fall nicht.
@Memoria & all
Zu dem erwähnten ‚Welt‘-Bericht habe ich heute beim BMVg nachgefragt; kriege aber heute keine Antwort mehr. Mal sehen, ob das morgen etwas klarer wird.
@T.W.:
Danke. Da bin ich mal gespannt, ob da vor der BPK was Substantielles da ist.
Die erwartbaren (?) „ähh“ und „bin ich nicht zuständig“ in der BPK hierzu sollte man sich wohl gar nicht mehr antun…
Aus meiner Sicht nur wieder ein beispiel wie man sich selbst auf Bundesebene weiterhin im Wege steht- und wer löst das Problem?
Im Artkel der Welt „Warum Offiziere in der Asylkrise nicht helfen dürfen“ ist für mich ein Ablehnen seitens des BAMF nicht erkennbar, ich gewann den Eindruck, es komme von der Bw.
Welche Probleme mit Unteroffizieren und Feldwebeln soll es da gegeben haben? Hat da jemand etwas?
@Edgar Lefgrün:
Stimmt insofern, da die Richtlinie vom BAPersBw stammt.
Es bleibt aber unklar, ob dies die Umsetzung von Anforderungsprofilen des BAMF ist oder vom BAPers so hinzukam (man braucht alle Offiziere auf dem DP…).
So oder so mal wieder ein tiefer Einblick in die bundeseigene Bürokratie, die nicht in der Lage zu sein scheint die Absicht der übergeordneten Führung auch nur ansatzweise in zweckmäßige Weisungen umzusetzen.
Aus dem Bericht der Welt:
„B. [nach WELT-Angaben Offizier der Bw im Dienstgrad Hauptmann] ist deshalb enttäuscht: Ausgerechnet seine Uniform verhindert, dass er in der Flüchtlingskrise entscheidend mithelfen kann. „Es ist eine Farce. Alle Offiziere haben studiert. Ich selbst habe einen Masterabschluss in Staats- und Sozialwissenschaften.“ Er kenne die behördlichen Prozesse.“
Genau solche Leute braucht das BAMF – nicht. Dann doch eher die weniger abgehobenen Feldwebeldienstgrade, die ohnehin die Arbeit machen. Und das wohl auch recht gut.
@ Memoria, Edgar Lefgrün, semi-OT
Die Arbeit als Entscheider im BAMF ist halt nicht nur eine Frage der Gehaltsstufe, sondern auch der Qualifikation. Es empfiehlt sich da wirklich der Artikel Arbeitsalltag im Flüchtlingsamt – „Ich bin leistungsmäßig an der Grenze“ . Die Ansicht der Offiziere im Welt-Artikel, man könne eh alles und das sofort, ist da schon etwas befremdlich.
(Was die Fakten angeht ist der Welt-Artikel wohl auch etwas … eigensinnig. Gerade die erste Charge von 50 Zollbeambten, auf die sich wohl die Entscheidungsvollmacht in einfachen Fällen bezieht, hatte wohl schon eine ausländerrechtliche Vorbildung. Siehe die fast wortwörtlich gleichen Formulierungen etwa in der Zeit „Zollbeamte sollen Asylanträge bearbeiten“.)
@Hans Schommer:
Interessante Haltung – mit Blick auf den Kameraden und die Aufgabe.
Es geht um Entscheider und die sind im gehobenen Dienst.
In den Stellenausschreibungen ist sogar eine Übernahme von Personen mit BesGrp A-9-A11 erwähnt http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Stellenangebote/DE/DLZ/030_GehobenerDienst/BAMF_07_15_16022015.html (unter Anforderungsprofil, 3. Strich).
Daher halte ich ihre Einlassung für ziemlich daneben.
@J.R.:
Mir ist schon klar, dass dies eine fordernde Aufgabe ist und sicher nicht ohne gründliche Vorbereitung von wem auch immer übernommen werden kann. Neben der Ausbildung ist diese Tätigkeit vorallem von viel Erfahrung geprägt (so auch die Aussage eines Entscheiders in einer Reportage, den genannten SPON-Artikel habe ich auch bereits mit großer Aufmerksamkeit gelesen).
Trotzdem sollte man sich die Frage stellen, ob man nicht motiviertes Personal aus dem Bundesbereich hier verwenden will. Bei Zivilangestellten der Bundeswehr geht man ja nun diesen Weg (deren Expertise wird auch nicht besser sein).
Man könnte nun mal an einem Strang ziehen oder man kann sich weiter gegenseitig blockieren.
@Hans Schommer | 25. Oktober 2015 – 18:31
„Genau solche Leute braucht das BAMF – nicht. Dann doch eher die weniger abgehobenen Feldwebeldienstgrade, die ohnehin die Arbeit machen. Und das wohl auch recht gut.“
Interessante Aussage.
Und wie soll ein Feldwebeldienstgrad den Bescheid verantwortlich bearbeiten und zeichnen, wenn dies nur durch gehobenen Dienst oder vergleichbar geht?
@ Memoria | 25. Oktober 2015 – 18:43
und
@ Koffer | 25. Oktober 2015 – 18:52
Die Portepees leisten die Vorarbeit. Zu mehr sind auch die Offiziere nicht befähigt. Entscheidungen können nur Beamte treffen, die entsprechend ausgebildet sind. Offz aus der Zugführer- bis Kompaniechefebene da einzusetzen, ist m.E. völlig daneben. Die werden auf ihrem DP gebraucht. Wenn Hauptmann B. das für sich anders sieht, dann ist das seine persönliche Einschätzung – mehr nicht.
Und bezüglich der Ausschreibung: Der feine Unterschied zwischen Soldat und Beamter ist sicher bekannt.
@Hans Schommer | 25. Oktober 2015 – 19:02
„Die Portepees leisten die Vorarbeit.“
Das ist in der Tat der Auftrag von Beamten des mittleren Dienstes. Von daher scheint es wahrscheinlich, dass Unteroffiziere auch vergleichbar eingesetzt werden.
„Zu mehr sind auch die Offiziere nicht befähigt.“
Sie sind sicherlich zu mehr befähigt. Aber nicht zu mehr befugt…
Da die meisten Offiziere ein Universitätsstudium haben erfüllen sie die akademischen und sonstigen Vorraussetzungen um „aus dem Stand heraus“ Aufgaben von Beamten höheren Dienstes zu übernehmen.
Und bei denen, bei denen kein Universitätsstudium vorliegt, kann das Offizierspatent mit der Laufbahnprüfung der Beamten des gehobenen Dienstes als vergleichbar betrachtet werden.
Der Unterschied ist und bleibt allerdings: Offiziere sind (glücklicherweise!) keine Beamte, von daher spielt es keine Rolle wozu wir befähigt sind.
Wir sind nicht befugt als Entscheider im Asylvorverfahren eingesetzt zu werden.
Da gibt es natürlich einige rechtliche Tricks um das zu umgehen, aber ich hoffe-hoffe-hoffe, dass es nicht gemacht wird.
Wenn wir uns einmal für solche innenpolitischen Fragen einspannen lassen, dann öffnet das Schleusen und wir müssen für alle Fehler der Politik herhalten :(
„Offz aus der Zugführer- bis Kompaniechefebene da einzusetzen, ist m.E. völlig daneben. Die werden auf ihrem DP gebraucht.“
Sehe ich auch so!
„Und bezüglich der Ausschreibung: Der feine Unterschied zwischen Soldat und Beamter ist sicher bekannt.“
Stimme zu.
@ Memoria
Bei Zivilangestellten der Bundeswehr geht man ja nun diesen Weg (deren Expertise wird auch nicht besser sein).
Der Unterschied dürfte in der Weiterbeschäftigung liegen, Tendenz Beamter auf Lebenszeit beim BAMF. Wären die Offiziere bereit für eine langjährige Stelle beim BAMF auf ihre Bundeswehrkarriere zu verzichten?
Bei ner anspruchsvollen Tätigkeit einen erfahrenen Experten für die Ausbildung abzustellen, und die Person ist dann nach 1-2 Jahren wieder weg, dürfte sich eher weniger rechnen.
@Hans Schommer, J.R. u. Koffer:
Natürlich soll die Bw nicht der Lückenfüller für alle sein.
Aber derzeit ist auch nichtmal ein Mindestmass an Pragmatismus auf allen Seiten erkennbar.
Beispiel:
Warum nicht Offiziere (SaZ) kurz vor DZE für das BAMF GEZIELT anwerben?
Als BfD-Maßnahme bereits die Ausbildung beim BAMF, dann Übernahme als Beamter (ggf. mit Übernahmeschein, wo nötig und möglich Dienstzeitverkürzung)
So könnte man drängende Probleme konstruktiv angehen.
Aber dann lieber gegenseitig auf Statusunterschiede, Zuständigkeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungserfordernisse, etc verweisen.
Memoria | 25. Oktober 2015 – 19:40:
“ … Warum nicht Offiziere (SaZ) kurz vor DZE für das BAMF GEZIELT anwerben?
Als BfD-Maßnahme bereits die Ausbildung beim BAMF, dann Übernahme als Beamter (ggf. mit Übernahmeschein, wo nötig und möglich Dienstzeitverkürzung)
So könnte man drängende Probleme konstruktiv angehen.“
Das halte ich für eine sehr gute Idee, da bin ich bei Ihnen!
@Memoria | 25. Oktober 2015 – 19:40
„Warum nicht Offiziere (SaZ) kurz vor DZE für das BAMF GEZIELT anwerben?
Als BfD-Maßnahme bereits die Ausbildung beim BAMF, dann Übernahme als Beamter (ggf. mit Übernahmeschein, wo nötig und möglich Dienstzeitverkürzung)“
Dürfte weder rechtlich noch inhaltlich irgendetwas dagegen sprechen (abgesehen, dass es für jemand mit Universitätsabschluss eigentlich ein „verkaufen“ unter Wert ist, aber die DP höherer Dienst sind natürlich rar gesät…).
„Aber dann lieber gegenseitig auf Statusunterschiede, Zuständigkeiten, Zulassungsvoraussetzungen, Ausbildungserfordernisse, etc verweisen.“
Wenn ich ehrlich bin, sehe ich keine Probleme mit den Ausbildungserfordernissen. Ein guter Offizier sollte sich da schnell einarbeiten können. Mir geht es darum, dass Offiziere einfach für andere Dinge da sind.
Können wir so etwas? Ja, natürlich.
Dürfen wir so etwas? Mit „Tricks“, ja.
Sollten wir so etwas machen? Nein! Für so etwas gibt es Beamte. Offiziere sind für andere Dinge da.
Ausgenommen natürlich der von Ihnen oben geschilderte Fall. Da ist es ja sozusagen eine „Übernahme“ im Zusammenhang mit dem BFD…
Ich erwarte, die gegenwärtig in Brüssel Handelnden sind sich der Geografie und der ethnischen Lage auf dem Balkan vor und während der Milosevic-Zeit bewusst.
Es tun sich Fronten auf, noch medial, die spätestens seit dem „Dayton Peace Agreement“ überwunden waren. Wenn dort mehr als nur Wortgefechte, wie gegenwärtig in Brüssel, mit gegenseitigen Schuldzuweisungen Platz greifen, werden die Flüchtlingsprobeme für die EU ein lauer Sommerwind sein.
Auf dem Westbalkan leben, nach vier Jahren postjugoslawischen Balkankriegs 1990-97, immer noch staatlich fein säuberlich (Ausnahme BiH) getrennt, orthodoxe Serben, katholische Kroaten und Slowenen, muslimische Albaner, gemischt konfessionell-ethnische Mazedonen und der ‚Bällebad-Staat“ Bosnien-Herzegowina.
Alle diese Staaten haben an der EU ein zuvorderst finanzielles Interesse, misstrauen dem jeweiligen Nachbarn und bleiben im Nationalismus verhaftet.
Wehret den Anfängen, oder besser der Neuauflage einer Balkankrise.
Vielleicht sollten wie die Flüchtlingsprobeme von der Wurzel herangehen. Wir fliegen Hilfsgüter mit An-124 in die Krisenregion um die Lage vor Ort zu stabilisieren und den Menschen wieder eine Perspektive zu geben. Auf den Rückflug fliegen wir Schutz bedürftige Menschen nach Deutschland aus. Das wiederbeleben einer HLB ( Logistikbasis für Humanitäre Einsätze ) die seinerzeit auf den Flugplatz Rheine / Hopsten geplant war, könnte bei diesen Unterfangen hilfreich seien. Das Abschiebung von abgelehnter Asylbewerber ist letztendlich doch eher eine Polizeihoheitliche Aufgabe.