Nachfolger fürs G36: Noch nicht mal die Stückzahl steht fest
Nach der am (gestrigen) Dienstag verkündeten Entscheidung des Verteidigungsministeriums, das umstrittene Sturmgewehr G36 durch ein völlig neues System zu ersetzen, ist erst mal so ziemlich alles offen. Die Forderungen an die neue Waffe sollen, wie auch angekündigt, bis Mitte November festgelegt werden – aber bis dahin ist noch nicht mal klar, wie viele neue Sturmgewehre es werden sollen. Oder mit anderen Worten: Es ist noch nicht die Entscheidung gefallen, ob alle derzeit vorhandenen rund 170.000 G36 in den Beständen der Bundeswehr durch ein neues Gewehr ersetzt werden.
Das teilte der Sprecher des Ministeriums, Jens Flosdorff, in der Bundespressekonferenz mit. Nach seinen Worten gibt es bislang auch keine europäische Initiative für ein gemeinsames, länderübergreifendes Sturmgewehr in der NATO oder der EU – obwohl ein solcher grundlegender Austausch in der größten europäischen NATO-Streitkraft zusammen mit anstehenden Austausch-Überlegungen zum Beispiel in Frankreich ja vielleicht sinnvoll wäre. Aber das kann ja noch kommen.
Die Fragen und Antworten von Flosdorf (und, zum Thema europäische Industriepolitik in diesem Fall, von Adria Toschev vom Bundeswirtschaftsministerium). Zu Beginn antwortete Flosdorff auf die Frage, ob der Grünen-Haushälter Tobias Lindner mit seiner Berechnung richtig liege, dass der Ersatz des G36 bis zu einer halben Milliarde Euro kosten könne:
Also, sinnvoll erschiene es mir ja, wenn ich im Ernstfall jedem Soldaten eine Knatterlatte in die Hand drücken könnte. Und wenn ich dann noch eine Reserve hätte, um beschädigte Waffen ersetzen zu können, klingt das dann ja fast schon sinnvoll.
Dazu frei nach dem legendären „Telekolleg Mathematik“ ( wer es noch kennt…):
„Obacht! Denn: Sinnhaftigkeit + Militär / Bundeswehr ist nicht zwangsläufig auch = logisch nachvollziehbare Entscheidung… Gerne wird in der Gleichung nämlich mindestens die Variablen politische Absicht und Haushaltszwänge übersehen…“
;-)
@Stephan L.
Dazu müßte man aber wissen, wie viele Soldaten denn man zu mobilisieren (böses Wort) gedenkt.
@Stephan L.
Wenn das mehr als die angeblichen 170.000 werden sollen, kommen die üblich verdächtigen reflexartig aus der Ecke.
Zumindest die beordert Reservieren sollten zumindest irgendwo einberechnet werden. Allerdings tragen in der aktuellen Struktur ja such nicht alle Soldaten ein Gewehr als STAN Waffe….
@ FNU SNU
Da haben sie recht, wobei sich mir allerdings die Frage auftut, ob denn momentan auch für jeden Soldaten die für ihn vorgesehene STAN-Waffe bereitsteht. Wenn es hier genauso aussieht wie mit den Fahrzeugen, wage ich das zu bezweifeln.
Wie viele G3 liegen noch in den Lagern?
Wie viele G36 liegen in Lagern und wurden nie ausgegeben?
„Wie lange brauchen sie denn um zu wissen, was so ein Gewehr können muss? Es muss ja nur geradeaus schießen…-“
Da hat wohl jemand einen Clown gefrühstückt.
Ob das BAAIN noch rechtzeitig zur Neubeschaffung umstrukturiert wird?
Auch hat die Ministerin eine Überprüfung der Sollstärke und eine Aufgabenkritik angekündigt.
Evtl wären dies wichtige Parameter für eine Beschaffung von Waffen.
Die Lösung ist ein weiterentwickeltes und optimiertes dynamisches Verfügbarkeitsmanagement Handwaffen. Damit dürfte sich Stückzahl haushaltskonform gestalten lassen.
Ach, dynamisches Verfügbarkeitsmanagement! Das gab es mit Handwaffen doch bereits in einer anderen Armee, oder?
https://www.youtube.com/watch?v=sDXPNtaD6ZY
(Sorry – das konnte ich mir einfach nicht verkneifen…)
@Mufflon, um an Ihren „gefrühstückten Clown“, @verteidigungsbeamter an das Verfügbarkeitsmanagement samt dem von @Voodoo eingestellten Video durchaus ernsthaft anzuknüpfen:
Es ist geradezu traurig, wie der Sprecher des BMVg Jens Flosdorff auf der BPK – wenn sicherlich auch unbeabsichtigt und damit durch die Blume bzw. nur für die Insider erfaßbar – bewiesen hat, daß die bisherige „Marktsichtung“ bzw. der Fragenkatalog des BAAINBw K6.2 schlichtweg sein Papier nicht wert ist (von deren andere Bieter augenfällig und objektiv diskriminierenden „HK 416-Affinität“ einmal ganz abgesehen).
Ich würde als bieterseitiger Projektleiter deshalb dem BAAINBw K6.2 wie folgt anworten, um damit schon einmal von vorne herein die „Nordrichtung“ aufzuzeigen:
Zu II.1) …. Die Waffen müssen folgende Bedingungen/Anforderungen erfüllen:
— NATO-Standards (alle Klimazonen, AC 225/D14 und STANAG 4694-Schienen);
— Forderung „Geschossvorlage“;
— Gesetze/Verordnungen der Bundesrepublik Deutschland.
Wird insgesamt erfüllt, teils auch übererfüllt werden.
Die und Zusendung technischer Datenblätter, Prospekte, Bilder und Manuals bis zum 30.9.2015 an BAAINBw K6.2 kann bislang mangels NDA (Non Disclosure Agreement) und mangels Kenntnis von FFF, ersten Angaben zur Leistungsbeschreibung samt Bewertungsmatrix und zu den einzelnen Stückzahlen leider nicht erfolgen, da auf diese unmittelbar ausgerichtet die Waffen bzw. deren Versionen unsererseits selbstverständlich kundenspezifisch und damit individuell optimiert werden.
Gleiches gilt für Fotos und Grafik von:
— Waffe vollständig;
— Mündungsfeuerdämpfer;
— Sicherungseinrichtung;
— Notvisier;
— Griffstück;
— Magazin;
— Zubehör (z. B. Bajonett, Signaturdämpfer);
— Bedienelemente (z. B.: Durchladehebel, Magazinauslösehebel, Sicherungshebel).
Zu II.7) Zusätzliche Angaben:
1. Welche Länge hat die Waffe bei ausgefahrener/ausgeklappter Schulterstütze? siehe wie vorgenannt, da die Waffen bzw. deren Versionen unsererseits selbstverständlich kundenspezifisch und damit individuell optimiert werden.
2. Welche Länge hat die Waffe bei eingefahrener/eingeklappter Schulterstütze? dito
3. In welchen Rohrlängen wird die Waffe angeboten? dito
4. Ist ein Rohrlängenwechsel durch den Bediener möglich? nein, es werden nur werksseitige Rohrlängen geäß Kundenspezifikation geliefert, jedoch ist ein Rohrwechsel selbstverständlich durch den Bediener ohne Spezialwerkszeuge möglich.
5. Gewicht der Waffe mit entsprechendem Rohr (ohne Magazin, ohne Optik)? dito
6. Wie viele Patronen passen in das/die Magazin/-e? 10, 20, 30, n x 10, optional bis 200, ansonsten dito
7. Ist die Waffe für Links- und Rechtsschützen ohne Umbau nutzbar?ja
8. In welchem Maß ist die Schulterstütze der Waffe längen- und höhenverstellbar? dito
9. Ist eine Schussabgabe bei eingeklapper/eingefahrener Schulterstütze ohne dauerhafte Beeinträchtigung der Funktion möglich? ja
10. Kann die Waffe in jeder Betriebsart und bei jedem Ladezustand über die Sicherung eine ungewollte Schussabgabe konstruktiv ausschließen? ja, auch bei den Abschussgeräten 40 mm
11. Wo liegt der Schwerpunkt der Waffe mit gefülltem Magazin und ausgezogener/ausgeklappter Schulterstütze? dito, stets jedoch verschlußnah, auch bei Signaturdämpfern oder bei aufgepflanztem Bajonett.
12. Verfügt die Waffe über eine Verschlussfangfunktion? ja
13. Welche v0 wird bei den entsprechenden Rohrlängen bei 21 °C mit welcher Munition erreicht? dito, Rohrlängen werden erst noch kundenspezifisch festgelegt
14. Gibt es ein Manöverpatronengerät für das Gewehr? ja, wenn konstruktiv erforderlich
15. Können der Verschluss und die Hauptbaugruppen der Waffen des gleichen Typs untereinander ausgetauscht werden, ohne dass dadurch die Funktion und Zuverlässigkeit eingeschränkt wird? ja
16. Welche Kadenz wird bei Dauerfeuer erreicht? dito, vom Schützen einstell- und wählbar nach Kundenvorgabe.
17. Wo können STANAG 4694 Schienen an der Waffe angebracht werden? dito, alternative Systeme werden auf Kundenwunsch angeboten, z.B. Picatinny Combat Attachment Points (PCAP = bis zu 0,5 Kg Gewichtsreduktion).
18. Ist eine Schnittstelle für ein Abschussgerät 40 mm an der Waffe vorhanden? ja, und zwar für div. Standards bzw. Typen
19. Über welche Schnittstellen sind Signaturdämpfer und Bajonett an die Waffe montierbar? dito, vorzugsweise am Rohr
20. Welcher Signaturdämpfer mit welchen Leistungsdaten kann mit der Waffe genutzt werden? dito
21. Auf wie viele Schüsse ist die Lebensdauer des Gehäuses begrenzt? dito
22. Auf wie viele Schüsse ist die Lebensdauer des Rohres begrenzt? dito
23. Auf wie viele Schüsse ist die Lebensdauer des Rohres mit Hartkernmunition begrenzt? dito
24. Wird Sonderwerkzeug für die Reinigung, Wartung oder Instandsetzung benötigt?nein Welches? keines
25. Ist die Waffe zur Reinigung durch den Nutzer ohne Werkzeug zerlegbar? ja
26. Wie ist der Budgetpreis einer Waffe bei welchen Abnahmemengen (Staffelpreise)? dito, der Budgetpreis wird im Wesentlichen von den FFF sowie dem finalen „Statement of Work“ und damit von Material- sowie Fertigungstechnik der Gewehrgehäuse abhängig sein. Z.B. Mould-Laminiertechnik, CNC-Fräßtechnik, CF-armierte Rohre, etc..
27. Welcher Budgetpreis ist für die Zubehörteile für welche Abnahmemenge zu veranschlagen? (z. B.: Signaturdämpfer, Bajonett, Trageriemen, Magazin, Trommelmagazin, Sturmgriff) dito
28. Wie viele Waffen können in welchem Lieferzeitraum in der Serienproduktion geliefert werden? dito, wenn qualitativ und quantitativ AG-seitig spezifiziert.
• Ferner darf um baldmöglichste Übersendung der FFF gem. CPM (nov) und der entsprechenden Bezugsdokumentationen gebeten werden.
• Gleiches gilt für die Dokumention zum Teilnahmewettbewerb ab dessen Bekanntmachung.
• Gerne laden wir Sie zu einem ersten Sondierungs- und Evaluierungsgespräch in unser Werk und in unsere FuE-Abteilung ein.
• Selbstverständlich stehen wir Ihnenauch gerne im Sinne von CPM (nov) S. 7, erster Absatz und dessen Maßgaben, für eine Bieterkonferenz in Ihrem Hause zur Verfügung
(vgl. http://www.baainbw.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4Mzk2YTc3MzMzODMyNmYyMDIwMjAyMDIw/CPM_(nov.).pdf sowie https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BIT/GSB/Leistungsvergabe.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , dort S. 15, Ziff. 6.1.5 ).
Man sollte also stets sich die Maxime des Handelns bewahren.
Ein möglicher, aber natürlich (noch) nicht wirklich ernst gemeinter Ansatz: Wir machen das wie das türkische UN-Kontingent im Koreakrieg: Nur jeder zweite Soldat bekommt zu Einsatzbeginn überhaupt ein Gewehr.
Aber nach dem Einsatz hatte jeder türkische Soldat zwei Gewehre – und das war nicht den personellen Verlusten geschuldet..
@ FNU SNU, Stephan L.:
…Zumindest die beordert Reservieren sollten zumindest irgendwo einberechnet werden.
Mit Ausnahme weniger Spezialrichtungen ist keinem Reservisten Material organisch gemäß Soll Org zugeordnet.
Für mich ist der spannende Punkt nicht das Geschehnis rund um das G36 selbst, sondern die Zahl 170.000 und die Tatsache, dass nicht einmal mehr jeder Dienstposteninhaber gemäß Soll Org eine Waffe hinterlegt bekommen hat – und das nicht nur an Schulen, Fachschulen, usw. Ob sich das (wieder) ändert, vermag ich aber nicht zu sagen.
Das mag mit Hinblick der Aufwuchsplanung bzw. Mobilisierungszeiten gerechtfertigt sein.
Allerdings gebe ich zu bedenken, dass eine Mobilisierung der Deutschen Streitkräfte keine singuläre Angelegenheit wäre, andere Staaten dies ebenfalls täten. Und wir hatten hier hinlänglich die Diskussion, was das für einen Staat ohne eigene Sturmgewehrschmiede bedeuten könnte. Dann verengt sich der Markt auch mal ganz schnell. Das ist keine Werbeempfehlung für H&K meinerseits, eher ein Gedanke.
Nun gehöre ich nicht zu denen, die eine Mobilisierungsnotwendigkeit für Übermorgen erwarten. Aber wer a) wie das BMVg sagt(e) mit Blick nach Osteuropa, der sollte auch b) mal machen.
@ Vtg-Amtmann | 09. September 2015 – 17:52
Die von Herrn Wiegold verlinkte Veröffentlichung der Markterkundung halte ich inhaltlich und auch in der Form (VÖ im Appendix des EU-Amtsblattes) für angemessen und im Sinne der so oft geforderten Transparenz.
Ob die im Angesicht der nun geführten Diskussionen bereits bei der, dem eigentlichen Vergabeverfahren vorgeschalteten Markterkundung, immer so sinnvoll ist, sei offen gelassen.
@ Sachlicher: DIeses „Markterkundungspapier“ des BAAINBw ist eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und von abgekupferten Produkteigenschaften des HK 416 sowie ansonsten gelinde gesagt absolut weltfremd und bar jeglicher Fachexpertise! Frei nach den Führungsprinzip http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/toiletsrt8nu9iqjg.jpg .
@ Vtg-Amtmann | 09. September 2015 – 20:10
Ehrlich, keinesfalls ironisch: Danke für die Antwort.
Ich verstehe Ihre Hinweisungen und auch Ihre Kritik, die Sie schreiben.
@Amtmann
wo sehen Sie da denn ausgerechnet da die Probleme beim Führungsprinzip?
In dem Papier sind zumindest alle Punkte die den tatsächlichen Endnutzer, den Soldaten, interessieren beachtet. Und offensichtliche wie selbstverständliche Kriterien mögen genau dass sein aber müssen bei einer solchen Ausschreibung natürlich mit Formuliert sein wenn am ende nicht genau diese Punkt fehlen sollen.
Das es zum 416 passt mag abgeschrieben sein oder einfach der Zufall dass es tatsächlich Kriterien für eine gute mil. Waffe sind und ich habe noch nie jemanden der mit der Materie tatsächlich zutun hat sagen gehört, dass das 416 nicht eine sehr gute Waffe sei.
Kriterien für gute Waffen und gute Waffen passen halt meistens ganz nett zusammen. Anstatt einfach zu bashen kann man ja mal schauen ob eine SCAR nicht ähnlich gut passen würde (bezweifel das hier jemand bei FN abschreibt).
@ Sachlicher: Auch Ihnen Danke, dann sind wir uns ja wieder einmal einig und die Transparenz ist so durchsichtig wie der Kopfverband mi Klopapier, selbst wenn das im BMVg stattfindet
@ Vtg-Amtmann | 09. September 2015 – 20:10
Ehrlich und ohne Ironie: Danke für Ihre Antwort.
Ich verstehe Ihre Hinweisungen und auch die Kritik.
Letztlich ist es im Rahmen der Markterkundung ja durchaus für den potentiellen Bieterkreis möglich, wie von Ihnen dargestellt -so ähnlich zumindest :) – zu antworten, in dem man die verengenden Fragen mit dem eigenen Leistungsmerkmalen „kontert“ und so herausstellt, was es da noch gibt.
Zumindest in einem ehrlichen Markterkundungsverfahren, was ich anheim stelle, ist das machbar.
@Sachlicher
Bestimmte Verwendungen haben andere STAN Waffen, wenn überhaupt (z.B. seefahrendes Personal).
Man kann natürlich argumentieren, daß „every soldier is a rifleman“ und demnach (s)eine „rifle“ haben sollte.
@chris: Es geht hier nicht ums Bashen, sondern um die Substanz! Wollen Sie das bitte, bitte nicht endlich begreifen?
Zunächst: sorry für den Doppelpost, mein Browser ärgert mich gerade und für die Korrektur war Herr Melber zu schnell.
@ Thomas Melber: okay, gekauft. Ich will mich in diesem Punkt durchaus auch nicht streiten.
Im Punkt Ausbildung halte ich aber daran fest: every soldier can be a rifleman.
zunächst ,üsste man sich ja über eine mobilisierungsstruktur klar werden bevor man für selbige eine (sicehrlich gebotene) waffeneinlagerung plant.
gitb es eine solche jenseits der paar nichtaktiven bataillone überhaupt?
im sinne von: tritt fall X ein werden innerhalb Zeitraum Y Anzahl Z Brigaden rekonstituiert.
zumidnest die infanteristische ausstattung sollte man dann ja vorhalten um selbige truppe als rudimentäre „landsturm landser“ einsetzen zu können.
sofern eine solche planung steht kann mandann schlicht die besterhaltensten G36 behalten und für den großen vaterländischen einlagern.
ohne solche Planung ist das ganze natürlich makulatur
@ Thomas Melber / Sachlicher
Ich wage zu präzisieren: „Must be“ oder noch lieber „is“ – aber nicht „can“!! Zumindest wenn wir das Heer betrachten, oder Inf-lastige Verbände anderer TSK bzw. OrgBereiche.
@Sachlicher
Zustimmung.
Every solider is a fighter, every fighter needs his rifle.
@Vodoo
Wo lesen Sie „can“? Zudem gehört(e) dies ja mit zur Grundbefähigung eines jeden Soldaten.
… and some soldier is a warrior. Wiewohl die bei der Bw nicht so gelitten sind.
@ Voodoo | 09. September 2015 – 20:52, et al.:
Ich wollte es lediglich als Ausbildungsziel, wenngleich unvollständig formuliert, hinschreiben. In der Tat hätte ich das anders posten sollen.
Nichts für ungut bitte.
Ohne eine große Grundsatzdebatte auslösen zu wollen, aber warum sollte für jeden Soldaten eine Waffe zur Verfügung stehen?
Gerade davon ist man seit etwa 2010 ja abgewichen, indem man Soldaten „anderer Art“ definiert hat, die eben körperlich nicht mehr gefechtstauglich sein müssen, da sie „nur“ in ihrer Fachverwendung tätig sind. Wofür brauchen folgende Soldaten also ein Sturmgewehr:
*IT-Feldwebel
*Krankenpfleger Psychiatrie
*Luftfahrzeugtechniker
*…
ließe sich beliebig fortsetzen.
@ o.punkt
„Wofür brauchen folgende Soldaten also ein Sturmgewehr:
*IT-Feldwebel
*Krankenpfleger Psychiatrie
*Luftfahrzeugtechniker
*…
ließe sich beliebig fortsetzen.“
-asymetrischer konflikt kennt keine fronten mehr?
– jeder soldat muss im falle des falles den COP/feldlager zu schützen/verteidigen in der lage sein?
– kameradschaft funktioniert nur auf Basis geteilter Risiken? („ne das mit dem schießen mach ich nicht“ dürfte wohl der kameradschaftskiller par exellence sein)
– soldatische mentalität und ethos kultiviert sich bei soldatischen tätigkeiten vulgo schießen?
ließe sich beliebig fortsetzen
@O. Punkt
Die brauchen deswegen ihre Waffe, weil der IS/TALIBAN/Al-Qaeda au Magreb in Mali und „grüne Männchen“/wo auch immer vor dem Abfeuern nicht die Feststellung treffen, „Du bist IT-Fw, Ok, – sorry, klar, dass ich nicht schieße.“
Wenn dem nicht so wäre, wirklich besser das THW oder den Bundesfreiwilligendienst senden. Da ist von vornherein klar, das sind die Guten, die nichts tun, können.
Die Berufsbezeichnung lautet übrigens Soldat, nicht IT-Fw, Op-Pfleger, Feldkoch usw.
Wer sich als in der Funktion zu Funktionierender sieht, tschüss, nicht geeignet, Uniform abgeben!
@KPK et al
Aus der Sicht eines Unbeteiligten der die Diskussion mitverfolgt sagt Ihr Argument doch eher: Jeder Soldat muss in der Lage sein eine Waffe zu verwenden und in bestimmten Einsaetzen in der Tat eine haben. Es bedingt aber doch lange nicht das es ein Sturmgewehr sein muss. Ich denk gerade an M1 Carbines oder die Praxis in deutschen Feldlagern in Afghanistan immer eine Pistole zu fuehren.
Die zweite Frage, warum sollten diese Soldaten die neueste Waffe haben. Fuer die Verwendungen in denen es unwahrscheinlich ist angegriffen zu werden sollte doch das G36 gut zu verwenden sein (wobei wohl sperrig). Werden bei Einfuehrung des neuen Sturmgewehrs nicht viele G36K von den Gebirgsjaegern frei, wuerden die sich nicht wunderbar als Selbstverteidigungswaffe eignen?
@ sd
Ihr Vorschlag hat was für sich, ich persönlich halte aber eine einheitliche Ordonnanzwaffe für zweckmäßig. Der bisherige Vorschlag, Waffen mit verschiedene Lauflängen und einschiebbaren Schulterstützen zu beschaffen, scheint mit der Beste zu sein.
Eine uneinheitliche Waffenaustattung [mir geht es hier im die Ordonnanzwaffe, die jeder beherrschen soll, nicht um den Waffenmix für die Kampftruppe] für immer zu einem logistischen und ausbildungstechnischen Mehraufwand. Außerdem: Wo ziehe ich die Grenze, zwischen Soldaten, die ein neues Gewehr bekommen sollen? Die Infanterie/Grenadiere und der Rest? Was ist mit Fernmeldern, Pionieren, OpKom u.ä., die genauso „draußen“ ihren Dienst verrichten und in Gefechte geraten können? Aus der ursprünglichen Konzeption der MP7 etwa, diese Nahbereichsverteidigungswaffe für die Unterstützer zu beschaffen, ist ja scheinbar nichts geworden, wenn ich mir mal die Übungsplatzaufhalte dieser Truppengattungen anschaue.
Und mal ehrlich: Wie klein soll die Bundeswehr werden, damit man es für sinnvoll erachten kann, jedem Soldaten eine geeignete Handwaffe zu beschaffen?
re: blueSTAR
Gehen sie mal einfach davon aus, dass die (überzähligen) Bestände z.B. an G3, MG3 konsequent in die Schrottpresse überführt wurden!
Die „Verteidigungsreserve“ wurde konsequent bis 2010 aufgelöst!- Hat man ja nicht mehr gebraucht!
Das führte u.a. dazu, dass man u.a. „nagelneue“ MG3 aus der „Verteidigungsreserve“ verschrottet hat und deshalb noch in 2015 Ersatzteile für die noch vorhandenen MG3 bestellen mußte ….
Welche Rolle spielt bei diesem Thema eigentlich das Planungsamt?
Ist es nicht dessen Aufgabe sich mit genau diesen Fragen und Antworten zu beschäftigen, bevor ein Auftrag an das BAAIN geht?
Es geht nicht darum, ob ein Unterstützer bewaffnet ist oder nicht, sondern welche Waffe wäre sinnvoll.
Natürlich gibt es auch da über alle Funktionen keine Goldrandlösung aber man muss die Frage stellen ob eine Ordonanzwaffe für Unterstützer nicht andere Anforderungen erfüllen muss (und wenn es nur bei Baugleichheit die Länge ist) als die Waffe eines Infanteristen.
Ein wesentliches Element des Fähigkeitsmanagements ist die Fähigkeitslage, die im Planungsamt geführt wird. Die Fähigkeitslage:
stellt das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (SOLL und IST)
analysiert und stellt die geplante Entwicklung des Fähigkeitsprofils dar
schafft Transparenz
hinterlegt Fähigkeiten mit den zu ihrer Realisierung erforderlichen Ressourcen
gestattet eine Betrachtung auf der Zeitachse – bis wann wird welche Fähigkeit in welcher Qualität und in welchem Umfang erreicht
unterstützt damit eine effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationsbereiche und Führungsebenen der Bundeswehr
re: Zimdarsen
Insoweit geht es auch nicht um die Beschaffung „einer Waffe“, sondern um einen Waffentyp der einsatzspezifisch angepaßt werden kann bzw. erworben werden kann!
Insoweit ist auch die „Marktsichtung“ nur eine Alibi-Veranstaltung, um nicht in den Verdacht zu kommen sich wieder nur an dem „Haus- und Hoflieferanten“ der Bw zu orientieren.
Denn der Markt für diesen Waffentyp ist absolut transparent!- Und das was derzeit im Markt verfügbar ist, erfüllt diese spezifische konzeptionelle Anforderung (der einsatzspezifischen Anpassung) nicht,- ist mithin auch nicht für die Bw zukunftsfähig!
Eigentlich wäre es eher angesagt gewesen erst einmal seitens der Bw ein Konzept dafür zu entwickeln, welche Anforderungen eine derartigen Waffe der Bw für die nächsten 20 Jahre erfüllen müßte!- Und dann einen Bieterwettbewerb zu initiieren der sich an diesen konzeptionellen Anforderungen orientiert!
Und im Grunde genommen ist doch schon jetzt jedem klar, dass der Zulauf der neuen Waffe ab 2019 nicht erfolgen wird!
re: Zimdarsen
Man könnte natürlich auch eine industriepolitische Entscheidung treffen und sich dahingehend erklären, dass man sagt: Wir wollen wieder eine Waffe von dem „Haus- und Hoflieferanten“, weil wir dessen wirtschaftliches Überleben sichern wollen/müssen! (u.a. wg. der Beauftragung des MG5 und der Sicherstellung der Lieferfähigkeit über 2018 hinaus!)
Und man könnte aus Sicht BMVg in diesem Zusammenhang auch sagen: Wir wollen zur Absicherung der Lieferfähigkeit ( auch für das MG5?) ein „second source“ (in Deutschland?) haben, dass einen Teil der Waffen in Lizenz fertigt!- Das wäre ein Ansatz der alle Interessen berücksichtigt!
Im Übrigen auch ein glaubwürdiger Ansatz gegenüber anderen (möglichen) Lieferanten!- Denn jeder erkennt die Abhängigkeit der Bw zu dem „Haus- und Hoflieferanten“ aufgrund der MG5 Beschaffung;- und jeder hat wohl auch eine konkrete Vorstellung von dessen (finanzieller) Leistungsfähigkeit …
Das PlgA ist bis zur Erstellung der FFF hauptverantwortlich und gibt die Forderungen des Nutzers vor, die dort zu finden sein werden.
Das BAAINBw ist momentan nur unterstützend tätig und kann die auf dem Markt erkundeten Produkte auch erst nach der FFF sinnvoll verwenden um Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Vorher sind weder die Forderungen des Nutzers abschließend bekannt, noch der Auftrag mit Firmen verhandelbar (nicht beteiligte Firmen könnten das sonst als Wettberwerbsnachteil einklagen).
In wie weit war das PlgA bei der Bewertung der Situation eingebunden?
Nicht, dass nachher das Planungsamt ein FFF erstellt und im Ergebnis dann das Profli des G36 erscheint :-))
Eine Ordonanzwaff welche besser als das G36 ist und für den Unterstützungs-Soldaten eine Einsatztaugliche und Verwendungsbezogene (handlich, einfach, leicht, betriebssicher, robust, günstig, ausreichende Schießleistung und wartungsfreundlich), kann so weit vom G36 (langer und kurzer Lauf) nicht weg sein.
Es ist ein Skandal, dass eine voll taugliche Waffe ausgetauscht werden soll. Die lancierte Kampagne mit den fehlerhaften Versuchen hat ihr Ziel erreicht. Am Ende wird wohl ein deutsches Unternehmen daran glauben müssen. Gut dass McKinsey mittlerweile seinen Einfluss bis in höchste Ministerien ausgebaut hat.
„Ein wesentliches Element des Fähigkeitsmanagements ist die Fähigkeitslage, die im Planungsamt geführt wird. Die Fähigkeitslage:
stellt das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (SOLL und IST)
analysiert und stellt die geplante Entwicklung des Fähigkeitsprofils dar
schafft Transparenz
hinterlegt Fähigkeiten mit den zu ihrer Realisierung erforderlichen Ressourcen
gestattet eine Betrachtung auf der Zeitachse – bis wann wird welche Fähigkeit in welcher Qualität und in welchem Umfang erreicht
unterstützt damit eine effiziente Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationsbereiche und Führungsebenen der Bundeswehr“ – Ein ganzes Amt!
Sorry, aber das klingt sehr nach chinese fire drill, eine typische BMVg-Sprechblase
.
Wenn jemand die ‚Rescourssen‘ sprich HH-Mittel nicht freigibt oder anders verbraet (Flachbildschirme oder politische Abzweigungen) dann faengt die Planung wieder an?
Das ist dies das Institut aus dem Gruenschaltflaechen und die Lagebeurteilung’Weltklasseheer‘ entstammen?
@Singulativ
Das ist schon klar, nur mir geht es darum, dass evtl das BMVg schon Teile des Auftrages des Planungsamtes gemacht hat!
Das Planungsamt erstellt ja nicht nur das FFF sondern:
Siehe Mike Molto
„Ein wesentliches Element des Fähigkeitsmanagements ist die Fähigkeitslage, die im Planungsamt geführt wird. Die Fähigkeitslage:
stellt das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (SOLL und IST)
analysiert und stellt die geplante Entwicklung des Fähigkeitsprofils dar
schafft Transparenz
uem
Der Abteilungsleiter Planung im BMVg wird nun eine Zuordnung von Zwischenzielen durch eine mittelfristige Zielsetzung generieren müssen (da es um mehr als 25Mio geht), erst danach wird es ein FFF durch das PlgA geben.
@O.Punkt
Für mich als *IT-Feldwebel* hat das G36 noch nie Sinn gemacht.
Weder in den Afg Einsätzen (hier sei Guardian Angel, Wache allgemein und das durch die Gegend rumpeln genannt, der Anteil im Camp überwiegt halt deutlich), noch auf TrÜbPlätzen (Gelber Anteil) hat sich das G36 aufgrund der Größe und Länge für mich als Alltagstauglich erwiesen.
Eine kurze Waffe wie die MP7 wäre immer die zweckmäßigere Waffe gewesen. Eine Auftrags- und Lageangepasste Waffenauswahl wäre ja mal was.
Versuche, eine europäische Initiative für die Beschaffung von Handwaffen und respektive Sturmgewehren zu starten, hat es durchaus bereits gegeben: http://www.eda.europa.eu/info-hub/press-centre/latest-news/2013/06/13/next-generation-small-arms-workshop-a-success
So hatte Schweden bereits 2012 in die EDA eingemeldet, innerhalb weniger Jahre ein neues Sturmgewehr einführen zu wollen. Ähnliche Beschaffungsvorhaben waren aus anderen Mitgliedsstaaten der EU bekannt (CZE, FIN, FRA, GBR, POL usw.), wobei für eine Kooperation vor allem solche Länder interessant waren, die über keinen eigenen Handwaffenhersteller (mehr) verfügen (da so industriepolitische Interessen eher ausgeschlossen werden können). Deutschland schlug schließlich vor, das Thema in das „Projektteam Soldatensysteme“ (PT Soldier Systems) aufzunehmen. Dieser Vorschlag wurde insbesondere von Österreich, der Tschechischen Republik, Finnland, Frankreich und Schweden unterstützt.
In den Bearbeitungen, die in dem einwöchigen Workshop „Next Generation Small Arms“ in Finnland mündeten (der Artikel ist hier nicht ganz korrekt in Bezug auf die Dauer), ging es vor allem darum, die Handwaffenexperten und Beschaffer der europäischen Streitkräfte zu einem freien Austausch zu bewegen, um mindestens ein Netzwerk außerhalb der formellen NATO-Gremien (NATO Land Capability Group – Dismounted Soldier Systems) zu etablieren, möglicherweise eine Harmonisierung von (Kern-)Forderungen zu erreichen und gerade für kleinere Mitgliedsstaaten die Möglichkeiten einer Kooperation für die Beschaffung zu eruieren. Zusätzliches Thema war die Handwaffenausbildung, die in den meisten Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren starke Änderungen erfahren hatte und noch weiter erfahren wird.
So lag der Schwerpunkt anders als bei der NATO, wo die Diskussionen über Handwaffen entweder konzeptioneller Natur waren oder in Bezug auf Technik sehr stark durch die Industrie beeinflusst wurden. Ohne die Industrie ist allerdings so ein Vorhaben nicht glaubwürdig umzusetzen (zur Beantwortung der Fragen „was ist umsetzbar“ und „wieviel wird das kosten“), deshalb waren zum zweiten Teil des EDA-Workshops auch Vertreter von Herstellern von Handwaffen, Munition (und auch Gehörschutz) vertreten, um ihre Expertise einzubringen.
Auf Arbeitsebene hätte diese Serie in diesem Rahmen so fortgeführt werden können, aber die Verteidigungsministerien zogen leider nicht mit. Die geschaffenen Verbindungen einiger Experten bestehen vor allem bi- oder trinational weiter, allerdings wurde eine weitere Chance vertan, zumindest Einigungen über Kernforderungen zu erzielen, die über NATO-STANAGs hinausgehen geschweige denn, eine gesamteuropäische Initiative in Bezug auf die Beschaffung von Handwaffen auf die Beine zu stellen.
Die FäLa steht am Anfang. Dank den letzten Erkenntnissen zum G36 wird vom PlaA festgestellt, dass dort eine Lücke besteht die nun geschlossen werden muss. Daraufhin erstellt das PlaA die FFF (was z.Z. der Fall ist), woraufhin das BAAINBw LV macht.
Wenn die Politik / BMVg bereits vorher weiß welches Produkt raus kommen soll und auch unter Zeitdruck ist wird sie da auf alle beteiligten Stellen entsprechend Druck ausüben den Prozess zu beschleunigen und Abkürzungen nehmen (wie z.B. die FFF so zu schreiben, dass nur ein bestimmtes Produkt in Frage kommt bzw. die LV des BAAINBw filtern).
Jetzt haben sie es also endlich geschafft. Naja.
Bei der Neubeschaffung wird doch hoffentlich auch die Tauglichkeit für Frauen im Sinne des Attraktivitätsgedankens mitberücksichtigt, gerade in Zeiten wie diesen: Nicht zu schwer, keine zu starke Patrone, weibliche Note im Design.
In einem kleinen Kreis (SF, einer Task Force, etc.) ist das mit Sicherheit machbar, aber auf großer Ebene bzw. Bw-weit sehe ich dafür schwarz, unter anderem weil das ruckzuck wieder in Mängelverwaltung, Anforderungswahnsinn und/oder „Statussymbole-horten“ ausarten würde. Von daher halte ich die Beschaffung einer Plattform mit unterschiedlichen und leicht zu verändernden (!) Ausführungen für zielführender.
Ggf. kann man z.B. von vornherein im Vertragswerk verankern, dass z.B. die Lauflänge einer Waffe vom Anwender durch Austausch geändert werden kann und daher dementsprechende Wechselläufe in den Längen X und Y zum Lieferumfang jeder Waffe gehören müssen.
Das wird nur schwierig, wenn man heute noch nicht weiß, wieviel Waffen man braucht, aber im November im Prinzip der Papierkrieg erledigt sein muss, um vernünftig (!) mit der Industrie reden zu können…
Zu den Stückzahlen,
Eigentlich hört sich das ja einfach an, nach STAN steht einer gewissen Anzahl an Soldaten ein Sturmgewhr zu.
Ich frage mich allerdings, hat man überhaupt vor diese Linie weiter zu verfolgen, die Übergangslösung mit g27p und MG4 ist ja explizit mit dem Konzept des oft diskutierten Waffenmixes begründet worden.
Bis dato ist ein solches Handwaffenkonzept eher aus dem Einsatz als Sofortbedarf festgestellt worden. War also niemals Standard. Eventuell will man nun im Rahmen eines G36 Nachfolger ein solches Handwaffenkonzept als Standart durchsetzten wollen . Dies würde jedenfalls erklären wieso man die Mengen aus der G36 Beschaffung nicht einfach übernehmen kann und dann entsprechen der Dienstpostenentwicklung anpasst.