Flüchtlinge in Deutschland: Die Unterstützung/Hilfe der Bundeswehr

Die hier teilweise heftig diskutierte Öffnung der Offizierschule des Heeres in Dresden für Flüchtlinge am vergangenen Wochenende war nur eine der zahlreichen Aktionen, mit denen die Bundeswehr andere Behörden bei der Unterbringung unterstützt. Hier zur Dokumentation ein Überblick von der Bundeswehr-Seite am 10. September (vorsorglich weitgehend als Volltext, weil diese Informationen immer wieder aktualisiert werden und dann der vorangegangene Sachstand nicht mehr verfügbar ist).

(Angesichts der bisweilen nicht sehr hilfreichen emotionalen Kommentare setze ich auch hier die Kommentarfunktion wieder auf moderiert.)

Überblick: Flüchtlingshilfe der Bundeswehr in Deutschland
Berlin, 10.09.2015, BMVg, Stand: 10. September.
(…)

Unterbringung in Liegenschaften
Länder und Kommunen benötigen dringend Platz zur Unterbringung der Flüchtlinge. Die Bundeswehr unterstützt daher die Bundesländer mit zusätzlichem Raum und Flächen in Kasernen und auf Grundstücken.
Bisher konnte die Bundeswehr deutschlandweit in derzeit 41 Kasernen und anderen Liegenschaften Unterkunft für etwa 14.500 Flüchtlinge schaffen. Die tatsächlichen Belegungszahlen werden durch die verantwortlichen Gebietskörperschaften festgelegt und können schanken. Die Bundeswehr hat darauf keinen Einfluss.
Zur Unterstützung der Erstaufnahme wurden durch Soldatinnen und Soldaten in Hamburg, Brandenburg und Sachsen-Anhalt 141 Zelte mit einer Unterbringungskapazität von circa 1.100 Personen aufgebaut.

Standorte nach Bundesländern

Hamburg Hamburg – Graf-von-Baudissin-Kaserne Mitnutzung
Bremen Bremen – Scharnhorst-Kaserne Mitnutzung
Schleswig-Holstein Boostedt – Rantzau-Kaserne
Seeth – Stapelholmer-Kaserne
Putlos – TrpÜbPl Lager Übende Truppe
Rückgabe/Teilrückgabe
Mitnutzung
Mitnutzung
Niedersachsen Delmenhorst – Feldwebel-Lilienthal-Kaserne
Oldenburg – Henning-von-Treskow-Kaserne
Bückeburg – Jägerkaserne
Celle – Immelmann-Kaserne
Wittmund – Flugplatz
Schwanewede – Lützow-Kaserne
Rückgabe/Teilrückgabe
Mitnutzung
Mitnutzung
Mitnutzung
Mitnutzung
Mitnutzung
Hessen Rothenburg (Fulda) – Alheimer-Kaserne
Schwarzenborn – StÜbPl
Diez – Freiherr-vom-Stein-Kaserne
Stadtallendorf – MOB-Stützpunkt
Kassel – Bundeswehrfachschule
Rückgabe/Teilrückgabe
Mitnutzung
Rückgabe/Teilrückgabe
Mitnutzung
Mitnutzung
Nordrhein-Westfalen TrÜbPl Senne – Lager Staumühle
Düsseldorf – Bergische Kaserne
Kerpen – Boelcke-Kaserne
Köln-Wahn – Lager Lind
Mechernich – Material Depot
Aachen – Theodor-Körner-Kaserne
Aachen – Dr. Leo-Löwenstein-Kaserne
Münster – Lützow-Kaserne
Eschweiler – Donnerberg-Kaserne
Mitnutzung
Rückgabe/Teilrückgabe
Rückgabe/Teilrückgabe
Rückgabe/Teilrückgabe
Rückgabe/Teilrückgabe
Mitnutzung
Mitnutzung
Mitnutzung
Mitnutzung
Rheinland-Pfalz Speyer – Kurpfalzkaserne
Birkenfeld – Heinrich-Hertz-Kaserne
Rückgabe/Teilrückgabe
Rückgabe/Teilrückgabe
Thüringen Ohrdruf – TrpÜbPl Lager Übende Truppe
Gotha – Friedenstein-Kaserne
Mitnutzung
Mitnutzung
Sachsen Dresden – Graf-Stauffenberg-Kaserne Mitnutzung
Mecklenburg-Vorpommern Neubrandenburg – Fünf-Eichen-Kaserne Mitnutzung
Baden-Württemberg Meßstetten – Zollernalb-Kaserne
Ellwangen – Reinhardt-Kaserne
Sigmaringen – Graf-Stauffenberg-Kaserne
Rückgabe/Teilrückgabe
Rückgabe/Teilrückgabe
Mitnutzung
Bayern Sonthofen – Grünten-Kaserne
Fürstenfeldbruck – Fliegerhorst
Manching – Max-Immelmann-Kaserne
Roth – Otto-Lilienthal-Kaserne
Neubiberg – Universität der Bundeswehr
Erding – Fliegerhorst Erding
Cham – Nordgau-Kaserne
Rückgabe/Teilrückgabe
Rückgabe/Teilrückgabe
Rückgabe/Teilrückgabe
Mitnutzung
Mitnutzung
Rückgabe/Teilrückgabe
Mitnutzung

Weitere Liegenschaften befinden sich in der Prüfung.
Die Bundeswehr mit dieser Unterstützung für Flüchtlinge und Asylbegehrende erheblich dazu beigetragen, die bekannte Unterbringungsproblematik in den betroffenen Städten und Kommunen abzumildern.
Um weitere Unterbringungskapazitäten zu nutzen, schränkt sich die Bundeswehr im Rahmen der gemeinsamen Verpflichtung, wo immer möglich, ein. Dabei wird auch der Übungs- und Nachtschießbetrieb auf den Standortübungsplätzen so beschränkt, dass eine Unterbringung möglich ist.

Personelle und materielle Unterstützungsleistungen

Weitere Unterstützungsleistungen mit Material (Zelte) und Zeltaufbau, mobile Röntgengeräte sowie Personal ergänzen diese Anstrengungen.
Um beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den enormen Anstieg der Zahl von Asylanträgen in angemessener Bearbeitungszeit zu bewältigen, unterstützen dort bereits zeitlich befristet rund 150 Angehörige der Bundeswehr. Zusätzliche Personalabstellungen werden derzeit mit Hochdruck geprüft. Am 28.08.2015 hat die Verteidigungsministerin in ihrem Tagesbefehl alle Angehörigen der Bundeswehr aufgefordert, diese Personalunterstützung im Rahmen der Abkömmlichkeit zu realisieren. Derzeit liegen rund 350 Freiwilligenmeldungen vor.
Unterstützung erfolgt auch durch die Bereitstellung von Transportkapazitäten sowie organisatorische und sanitätsdienstliche Leistungen.
Beispiele für die derzeitige personelle Unterstützungsleistung:
Am Bahnhof in Dortmund und Düsseldorf unterstützen bis zu 60 Soldaten bei der Betreuung und allgemeinen Organisation als „Helfende Hände“ bei der Aufnahme ankommender Flüchtlinge. In Bremen sind es weitere zehn Soldaten.
In Dortmund sind zum Transport der Flüchtlinge vom Bahnhof in die Unterkünfte sechs Busse inkl. Fahrer eingesetzt. Es stehen deutschlandweit bis zu 42 Busse mit Kraftfahrern zur Verfügung.
In Thüringen unterstützen 5 LKW beim kurzfristigen Transport von Material (Betten, Stühle etc.).
Sanitätskräfte werden in den Liegenschaften Oldenburg, Wittmund, Celle und Bückeburg sowie zur Unterstützung in Lebach und Hamburg im Rahmen der allgemeinmedizinischen Versorgung eingesetzt. Die Bundeswehrkrankenhäuser Koblenz und Westerstede unterstützen bei Röntgenuntersuchungen für die medizinische Erstbegutachtung. Zusätzlich werden mobile Röntgengeräte zur Verfügung gestellt.

Die dargelegten Unterstützungsleistungen zählen nicht zu dem originären Auftrag der Bundeswehr. Die Bundeswehr leistet diese Flüchtlingshilfe für die ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder daher im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes bzw. der §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes.