Der G36-Bericht: Jetzt auch noch Streit ums Vorwort

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Eine weitere, mit den zu Grunde liegenden Fakten nicht so richtig im Zusammenhang stehende Entwicklung im Streit um den Umgang mit den Testergebnissen des Sturmgewehrs G36: Das Verteidigungsministerium, so meldet die Bild-Zeitung am (heutigen) Mittwoch, habe den Abgeordneten im Verteidigungsausschuss zwar im April einen Bericht zur den Untersuchungen am Gewehr vorgelegt, dabei aber das Vorwort weggelassen. (Die Bild-Geschichte steht ohnehin hinter einer Paywall; wird aber unter anderem hier referiert.)

Also Manipulation bei der Information an den Ausschuss? Nun ja. Das Ministerium hat heute schnell das Vorwort , das wie der ganze Bericht VS-NfD eingestuft war, auf offen heruntergestuft, deshalb ein paar zentrale Aussagen aus dem Papier von Brigadegeneral Erich Könen, dem Abteilungsleiter Land-Kampf im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw):

Ziel der Untersuchungen war die eindeutige, zweifelsfreie und vollumfängliche Identifkation der Ursachen und Ausprägung der in Vorbereichten bereits dargestellten Präzisionseinschränkungen. Die durch die AG G36 iNu [Arbeitsgruppe G36 in Nutzung; T.W.] vorgegebenen Arbeiten umfassten weder die vollumfängliche Prüfung der Technischen Lieferbedingungen (TL), noch die Forderungskonformität der untersuchten Waffen G36 nach der Leistungsbeschreibung. (…)

Zum Verständnis des Berichtes wird klar gestellt, dass die Untersuchungen nicht zum Ziel hatten, eine Bewertung anderer funktionaler Eigenschaften des Sturmgewehrs G36 im Zusammenhang mit dem Gewicht, der Zuverlässigkeit oder der Funktionssicherheit vorzunehmen.
Die Gefechtssituation „Hinterhalt“ wurde ausgewählt, weil sie als taktische Grundlage für die zu untersuchenden Effekte als „fordernde Gefechtssituation“ querschnittlich geeignet ist. Sie tritt in allen Intensitäts- und Befähigungsstufen auf. Der Hinterhalt ist eine Gefechtssituation, in die sowohl Kampf- als auch Einsatzunterstützungstruppen jederzeit geraten können. Der Soldat wird hier unmittelbar in ein Gefecht hoher Intensität gezwungen.
Seine Eintrittswahrscheinlichkeit wird von den Streitkräften im Nachgang noch zu bewerten sein. Mit dem Untersuchungsergebnis erhalten die Streitkräfte Einblick in das Verhalten des G36 in einem technischen Grenzbereich, um daraus im Rahmen ihrer Betriebs- und Versorgungsverantwortung ihre Schlüsse für die Ausbildung und den Einsatz zu ziehen.
Das G36 ist nach Auffassung der AG G36 iNU nach wie vor eine zuverlässig funktions- und betriebssichere Waffe. Eine Gefährdung für den Schützen durch das Gewehr G36 ist aus diesem Untersuchungsbericht nicht ableitbar und besteht bei Einsatz der Waffe weiterhin zu keiner Zeit.

Mit anderen Worten: Wir haben das G36 mal in einer Extremsituation getestet, und das ist dabei rausgekommen, sagt der zuständige Abteilungsleiter im BAAINBw, das ja die Untersuchungen koordiniert und die Zusammenstellung der Ergebnisse mit den beteiligten abgestimmt hat. Schießen tut’s immer noch.

Eine ganz andere Frage ist natürlich, welche (politischen) Schlussfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen gezogen werden – da hat sich Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen für eine bestimmte Sichtweise entschieden. Die hätte, wenn man das BAAINBw-Vorwort liest, allerdings auch anders ausfallen können.

Deshalb ist natürlich die Frage berechtigt: Warum hat das Ministerium zwar den ganzen Bericht an den Verteidigungsausschuss geschickt, aber das Vorwort weggelassen? Zumal es nach den wesentlichen Aussagen, siehe oben, gar nicht nötig schien?

Das Ministerium hat dafür eine wortreiche Erklärung:

Das Bundesverteidigungsministerium weist den in der Presse erhobenen Vorwurf der Manipulation oder Täuschung des Bundestages scharf zurück.
Der Abschlussbericht der im Sommer 2014 beauftragten Arbeitsgruppe zur Überprüfung des G36 (WTD91, EMI, BAAINBw, Planungsamt Bw, WiWeb, BRH, TSK) wurde exakt in dem Verfahren und dem Inhalt weitergegeben, wie er am 17. April innerhalb der AG konsentiert und angekündigt war. Konsentiert und angekündigt war, dass dem Bericht eine gemeinsam getragene Zusammenfassung mit den wesentlichen Ergebnissen aus Sicht der AG (mit vorliegenden Bestätigungen aller vier Untersuchungsträger) sowie in Gänze die technischen Teilgutachten (WTD91, EMI) und die Bewertungen aus Projektsicht ( BAAINBw) wie taktisch-operativer Sicht (Planungsamt Bw) enthalten sollte. Weder angekündigt, noch in Verfahren oder Inhalt mit der Gruppe konsentiert war ein am 17. April aus dem BAAINBw übermitteltes so genanntes „Vorwort“ (5 Seiten) zum Gesamtbericht (ca. 360 Seiten), das lediglich die Unterschrift eines einzelnen Beteiligten trug. Dieses „Vorwort“ (siehe Anlage unten) enthielt zudem keine Feststellungen oder Erkenntnisse zur Untersuchung, die über die Aussagen in der konsentierten Zusammenfassung oder den Bewertungen in den bekannten Teilgutachten hinausgehen (s.u.). Aus diesem Grund ist das „Vorwort“ am 17. April vom Ministerium völlig zurecht nicht als Bestandteil des dem Parlament zugesagten Gesamtberichtes der Arbeitsgemeinschaft verschickt worden. Mal umgekehrt betrachtet: Hätte das Ministerium am 17. April (nach mehreren Monaten gemeinsamer Prüfung innerhalb der AG und nach Wochen intensiver Abstimmung aller Beteiligten der gemeinsam getragenen und gesondert bestätigten 5-seitigen Ergebniszusammenfassung!) dem Gesamtbericht ein weder im Verfahren vorgesehenes noch unter den Beteiligten konsentiertes 5-seitiges „Vorwort“ eines einzelnen Beteiligten zum „Abschlussbericht“ vorangestellt, dann wären Zweifel an einer ordnungsgemäßen Information des Parlamentes berechtigt gewesen.
Auch der Vorwurf in der Presse, es sei „Lob für das G36“ unterdrückt worden, geht auch in der Sache völlig daneben. Wenn es im Vorwort heißt, „das G36 sei nach wie vor funktions- und betriebssicher“, dann verbirgt sich für den Fachmann dahinter eine Banalität. „Funktionssicher“ ist ein Gewehr, wenn es die normale Funktion eines Gewehres erfüllt, nämlich dass zuverlässig (auch bei Staub und Regen) eine Kugel aus dem Lauf kommt, sobald man am Abzug zieht. „Betriebssicher“ heißt für den Fachmann, dass beim Verschießen einer Kugel mit dem G36 vom Gewehr selbst für den Schützen keine Gefahr ausgeht (z.B. Handverletzung). Funktions- und Betriebssicherheit sind Grundvoraussetzungen für jede Standardwaffe, die auch für das G36 nie in Frage standen. Wären sie nicht erfüllt, dürfte man die Soldaten keine Stunde länger mit dem G36 hantieren lassen. Beide Kriterien stehen, anders als die Presseberichterstattung suggeriert, nicht im Zusammenhang mit der Treffsicherheit des G36, die Gegenstand der Untersuchung war. Inhaltsgleiche Aussagen zur Funktions- und Betriebssicherheit finden sich in dem dem Parlament am 17. April übermittelten Abschlussbericht an mehreren Stellen (z.B. WTD91, S. 10).
Auch öffentlich seit geraumer Zeit bekannter Untersuchungsauftrag, den sich die AG selbst gegeben hat, war, unter Laborbedingungen ein für alle Mal zu klären, ob an den in den vergangenen Jahren immer wieder geäußerten Expertenmeinungen und Behauptungen aus Soldatenkreisen etwas dran ist, das G36 würde in Grenzsituationen (Hinterhaltszenario, Dauerfeuer, starke äußere Erwärmung) nicht mehr so zuverlässig treffen wie unter Normalbedingungen. In exakt diesem Untersuchungsszenario hat das G36 leider laut Gutachten Schwächen gezeigt, die das Ministerium aus Verantwortung für die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten in den Einsätzen nicht ignorieren kann. Nichts anderes haben Ministerin und Ministerium fortlaufend gegenüber Parlament und Öffentlichkeit kommuniziert (z.B. „G36 nicht in Bausch und Bogen verdammen“, „aber Schwächen bei schussinduzierter Erwärmung und bei extremen Temperaturen“, deswegen „keine Zukunft für das G36, so wie es heute konstruiert ist“).

Nachtrag:  Ministeriumssprecher Jens Flosdorff hat – ziemlich genau so – auch in der Bundespressekonferenz am Mittwoch dazu Stellung genommen. In den Antworten auf Nachfragen wurde deutlich, dass das Ministerium dem Abteilungsleiter Land-Kampf im BAAINBw da schon kräftig Vorwürfe macht… Zum Nachhören:

 

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Nachtrag 2:

• Aus dem Ministerium gibt es ein Video dazu mit Generalinspekteur Volker Wieker, und das Ministerium hat seine Stellungnahme auf der Webseite noch mal ergänzt (ist auch schon in den Kommentaren Thema, aber ich füge es auch hier ein):

Anlässlich der BILD-Berichterstattung „Geheimdokument beweist: G36-Bericht manipuliert“ ergeht folgender Nachtrag:
Der in der Deckvorlage so bezeichnete „Abschlussbericht mit Vorwort“ wurde vom Verfasser der so genannten Transportvorlage des zuständigen Fachreferats im Ministerium als Bestandteil des Berichts angesehen, da ihm der Bericht in dieser Form durch das BAAINBw so vorgelegt wurde. Dies ändert nichts an der Tatsache, dass sich im Zuge der Überprüfung der Dokumente zum Versand an das Parlament der Verdacht verdichtet und später bestätigt hat, dass dieses „Vorwort“ für den Gesamtbericht im Kreis der die Untersuchung tragenden Institute weder angekündigt noch konsentiert war.
Zudem enthält das von der Einzelperson im BAAINBw unterschriebene Dokument keine Feststellungen oder Erkenntnisse zur Untersuchung, die über die Aussagen in der konsentierten Zusammenfassung oder den Bewertungen in den bekannten Teilgutachten hinausgehen. Aus diesem Grund ist das „Vorwort“ am 17. April vom Ministerium völlig zu Recht nicht als Bestandteil des dem Parlament zugesagten Gesamtberichtes der Arbeitsgemeinschaft verschickt worden.

• Die Abschrift des obigen Audios aus der Bundespressekonferenz:

VORS. DR. MAYNTZ: Gibt es dazu Fragen? Dann ist Herr Flosdorff in Sachen G36 an der Reihe.
FLOSDORFF: Gerne immer wieder. Ich möchte heute Presseberichterstattung in der „BILD“-Zeitung nicht unkommentiert lassen, in der schwere Vorwürfe gegen die Ministerin und auch gegen das Ministerium erhoben werden. Das Bundesverteidigungsministerium weist den dort erhobenen Vorwurf der Manipulation oder Täuschung des Bundestages scharf zurück. Ich gehe jetzt einmal im Einzelnen darauf ein.
Zum Vorwurf, dieser Bericht sei frisiert oder manipuliert. Man muss dazu wissen: Es geht ja um den Abschlussbericht der im Sommer 2014 beauftragten Arbeitsgruppe zur Überprüfung des G36 mit vielen Beteiligten Wehrtechnische Dienststelle, Ernst-Mach-Institut der Fraunhofer-Gesellschaft, das Rüstungsamt der Bundeswehr, das Planungsamt der Bundeswehr und unterschiedliche wissenschaftliche Institute, die Teilstreitkräfte und der Bundesrechnungshof. Dieser Abschlussbericht ist exakt in dem Verfahren und in dem Inhalt weitergegeben worden, wie er am 17. April innerhalb der Arbeitsgruppe konsentiert war und auch angekündigt war.
Konsentiert und angekündigt war seitens dieser Arbeitsgruppe, die das G36 über viele Monate untersucht hat, dass dem Bericht eine gemeinsam getragene Zusammenfassung mit den wesentlichen Ergebnissen aus Sicht der Arbeitsgruppe vorgelegt werden solle, sowie in Gänze die technischen Teilgutachten im Annex, aber auch die Bewertungen aus Sicht der Projektbetreiber, also BAAINBw, oder aus taktisch-operativer Sicht für das Planungsamt.
Weder angekündigt noch in Verfahren und Inhalt mit der Gruppe konsentiert war ein sogenanntes Vorwort zum Gesamtbericht der mehrere hundert Seiten beträgt , das aus dem BAAINBw übermittelt worden ist. Dieses Vorwort hat lediglich die Unterschrift eines einzelnen Beteiligten getragen. An dem betreffenden Tag gingen wir davon aus, dass es in der Arbeitsgruppe nicht konsentiert ist, da es nicht angekündigt war und auch nicht die Unterschriften oder Bestätigungen der anderen Beteiligten trug. Das hat sich in der Folge auch bestätigt. In diesem Vorwort sind auch inhaltlich keine Feststellungen oder Erkenntnisse zur Untersuchung enthalten, die über die Aussagen in dem übrigen Abschlussbericht hinausgehen. Davon kann man sich jetzt auch überzeugen: Wir haben dieses Vorwort, dieses Schreiben heruntergestuft, das steht bei uns auf der Homepage zum Nachlesen bereit. Da kann sich dann jeder sozusagen sein eigenes journalistisches Urteil dazu bilden.
Das war der Grund, warum dieses sogenannte Vorwort das eigentlich gegenüber der Zusammenfassung, die zwischen allen an der Untersuchung beteiligten Institutionen konsentiert war, keinen Mehrwert bildete nicht dem Parlament übermittelt worden ist und auch nicht dem Gesamtbericht vorgeschaltet worden wäre.
Jetzt noch einmal zum Inhalt. Auch bei näherer Betrachtung ist in der Presseberichterstattung der Vorwurf enthalten, es sei hier Lob für das G36 unterdrückt worden. Das geht bei näherer Betrachtung in der Sache auch völlig daneben. Es wird hier aus dem Vorwort zitiert, das G36 sei nach wie vor funktions- und betriebssicher. Für jeden Fachmann verbirgt sich hinter dieser Feststellung eine Banalität: Funktionssicher ist ein Gewehr, wenn es die normale Funktion eines Gewehres erfüllt, nämlich dass zuverlässig zum Beispiel auch bei Staub oder Regen eine Kugel aus dem Lauf kommt, wenn man den Abzug drückt oder zieht. Betriebssicher heißt für den Fachmann, dass beim Schießen mit dem G36 für den Schützen selber keine Gefahr von dem Gewehr ausgeht, also dass er sich zum Beispiel nicht aufgrund von Erhitzung oder kinetischer Einwirkungen an der Hand verletzt. Das sind alles Grundvoraussetzungen für eine Standardwaffe. Wenn es an diesen Grundvoraussetzungen fehlen würde, dann müsste man das Gewehr sofort aus dem Betrieb ziehen und dann könnte man die Soldaten gar nicht mehr weiter damit schießen lassen.
Diese Grundvoraussetzungen standen auch nie in Frage, die waren gar nicht Gegenstand der Untersuchungen, die Mitte letzten Jahres angestellt worden sind. Vielmehr ging es da um die Treffsicherheit des G36 in besonderen Situationen. Sie erinnern sich alle, dass wir in den letzten Jahre immer wieder mit Berichten konfrontiert gewesen sind, dass diese Treffsicherheit angezweifelt wurde, also dass das G36 im erhitzten Zustand oder dann, wenn man in einer hohen Kadenz damit schießt, an Treffsicherheit verlieren würde. Genau das war ja der Hintergrund der Gesamtbegutachtung mit vielen Beteiligten: Dass diese Frage ein für alle Mal geklärt werden sollte. Deswegen geht hier auch eine Kritik an dem Untersuchungsszenario fehl, denn genau das war der Gegenstand der Untersuchung. Derjenige, der dieses Vorwort verfasst hat, war mit in der Arbeitsgruppe der Institutionen, die das Gewehr untersucht haben und die selbst diesen Untersuchungsauftrag festgelegt hat.
Es bleibt an dieser Stelle im Prinzip also nichts übrig. Weder die Ministerin noch das Ministerium haben im Abschlussbericht oder in der Folge irgendetwas anderes kommuniziert. Es ist weder gesagt worden, dass das Gewehr G36 in Bausch und Bogen verdammt werden dürfe, aber es hat eben Schwächen bei schussinduzierter Erwärmung und bei extremen Temperaturen. Die Ministerin hat deswegen auf dieser Basis festgestellt, dass das Gewehr in dieser Konfiguration, in dieser Zusammenstellung, in der Bundeswehr keine Zukunft hat.
Nachfragen gerne in aller Breite und Ausführlichkeit.
FRAGE: Herr Flosdorff, ich verstehe ja, dass dieses Vorwort nicht konsentiert war. Ich würde nur gerne wissen: Warum waren die mehreren hundert Seiten des Berichts offensichtlich konsentiert unter den Beteiligten, aber ausgerechnet das Vorwort von Brigadegeneral Erich Könen, dem Leiter der Abteilung Land-Kampf, nicht?
Zum anderen: Hat es vonseiten der anderen Beteiligten an diesen Untersuchungen Widerspruch gegen die Aussagen in diesem Vorwort gegeben?
FLOSDORFF: Es hat hier einen langen Abstimmungsprozess rund um die Zusammenfassung gegeben; insofern spricht es ja schon für sich, dass sich diese unterschiedlichen Institutionen, die dort ja alle unabhängig und im Prinzip ohne einen rechten Kopf oben drüber agiert haben, verständigt haben. Es war einfach sehr überraschend, dass dann plötzlich Sie müssen sich das so vorstellen: Das ist ein Gesamtbericht, der eine Zusammenfassung hat, die von vielen getragen wird, dahinter fächert sich das in viele Teilgutachten auf, von denen alle wissen, und dann soll noch einmal die persönliche Bewertung eines Einzelnen vorangestellt, also vorgeschaltet werden. Aus welcher Motivation diese Bewertung abgesetzt worden ist, ist ehrlich gesagt irrelevant; denn dem Parlament ist versprochen worden, dass man genau in dieser Form einen konsentierten Abschlussbericht abliefert und nicht ein Konglomerat an unterschiedlichen Zusammenfassungen und Bewertungen. Eine Beteiligung dieser einen Person hat ja schon vorher im Prozess stattgefunden, und es finden sich auch inhaltlich die ganzen Aussagen, die man noch einmal abgleichen kann. Am Ende der fünfseitigen Zusammenfassung kann man auch sehen, dass das von allen mitgetragen wird auch die Einzelperson, die dieses Vorwort mitgeschickt hat, kommt darin vor bzw. steht mit seiner Institution unter der Zusammenfassung drunter das trägt nur eine Unterschrift. Auf eine Nachfrage am Montag hin „Kennt ihr das, ist das konsentiert, ist das bestätigt, wisst ihr davon?“ hat es dann eine Fehlanzeige gegeben.
ZUSATZFRAGE: Aber es hat keinen inhaltlichen Widerspruch der anderen Beteiligten gegen den Inhalt dieses Vorworts gegeben, oder doch?
FLOSDORFF: Die Arbeitsgruppe hat ja schon gemeinsam agiert. Wie und in welcher Form veröffentlicht wird, ist innerhalb der Arbeitsgruppe vorher abgestimmt worden. Es gibt keinen Grund, jetzt, nachdem das Verfahren im Prinzip abgeschlossen ist, noch einmal abzufragen, was es da für einen Widerspruch gibt. Das war ja auch gar keine Frage, die gestellt werden müsste; es ist ja auch inhaltlich nichts drin, was sich nicht auch in anderen Untersuchungsbestandteilen wortwörtlich so wiederfindet.
ZUSATZFRAGE: Ist denn geklärt, warum es dann zu diesem offensichtlich von der verabredeten Verfahrensweise abweichenden Verfahren mit dem Vorwort gekommen ist?
FLOSDORFF: Er fühlte sich offensichtlich dazu berufen, der Zusammenfassung noch einmal etwas voranzustellen. Das ist aber sozusagen die Einzelmeinung eines Teils dieser Institutionen, die da alle beteiligt waren und sich untereinander darüber verständigt hatten, wie und in welcher Form sie was veröffentlichen wollen. Das stand also nicht stellvertretend oder interpretierend für den Gesamtbericht was man von einem Vorwort vielleicht erwarten könnte, denn es ist ja vorgeschaltet.
FRAGE: Hat denn der besagte Brigadegeneral eine ähnliche Zukunft in der Bundeswehr wie das G36?
FLOSDORFF: Da ich Ihnen noch nicht genau sagen kann, wie lange das G36 in der Bundeswehr eine Zukunft hat, kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten. Es geht hier im Prinzip darum, mit was für einem Willen, mit was für einer Motivation auch immer da möchte ich auch überhaupt nicht spekulieren dieses Schreiben verfasst worden ist. Es ist auf jeden Fall außerhalb des vereinbarten Verfahrens verfasst worden, und deswegen hat es nicht Eingang in die Berichterstattung an das Parlament gefunden.
FRAGE WIEGOLD: Herr Könen war, bevor er ins BAAINBw wechselte, im Amt für Heeresentwicklung. Das Amt für Heeresentwicklung hat ja immer eine bestimmte Position in Bezug auf das G36 vertreten. Spielt das jetzt bei der Bewertung seines Vorworts eine Rolle?
FLOSDORFF: Ich habe Ihnen ja gesagt, was bei der Bewertung des Vorworts eine Rolle gespielt hat, und das waren zwei Faktoren. Das eine ist: Es war nicht abgestimmt innerhalb der Arbeitsgruppe; dem Parlament war aber ein Bericht der Arbeitsgruppe abzugeben, und zwar so, wie die Arbeitsgruppe das vorher vereinbart hatte. Das zweite ist die Tatsache, dass auch inhaltlich überhaupt gar nichts in diesem Vorwort stand, was über an anderer Stelle im dem Abschlussbericht getroffene Aussagen hinausgeht.

 

(Foto Etienne Rheindahlen)