Boote versenken im Mittelmeer: Der Unterschied zwischen vorher und nachher

Da scheint, nicht nur in meiner Branche, eine gewisse Verwirrung zu herrschen. Nachdem am (heutigen) Sonntag die Bild am Sonntag (Link aus bekannten Gründen nicht) berichtet hatte, die Deutsche Marine zerstöre nach der Rettung von Flüchtlingen von ihren meist seeuntüchtigen Booten im Mittelmeer eben diese Boote, wird das offensichtlich gerne mit dem EU-Plan durcheinandergebracht, die Boote von Schleusern zu zerstören, bevor die Migranten damit die gefährliche Überfahrt antreten.

Deshalb zur Unterscheidung: Dass die Marine die – leeren – Boote versenkt, ist nicht neu und war von dpa bereits vor einer Woche gemeldet worden. Hauptgrund ist, wie das Einsatzführungskommando der Bundeswehr heute noch mal erläuterte, dass die leeren und zudem in der Regel nicht seetüchtigen Boote ein Hindernis und eine Gefährdung für die Schiffahrt darstellen. Zudem ist ein zuständiger Flaggenstaat in der Regel ebenso wenig ermittelbar wie ein Eigner des Bootes – außer den Flüchtlingen ist meist niemand an Bord.

Ein ganz anderes Problem ist die Debatte darüber, ob die EU die Infrastruktur von Schleusern – und damit auch solche Boote – zerstören kann, darf und soll, bevor diese Boote auf den Weg gebracht werden. Darüber werden die Außen- und Verteidigungsminister am (morgigen) Montag beraten. Und da stellt sich in der Tat die Frage nach der rechtlichen Grundlage und ebenso danach, wie man eigentlich zweifelsfrei feststellt, ob ein Boot für eine solche Migranten-Schleusung genutzt werden soll – oder vielleicht doch ein ziemlich heruntergekommenes Fischerboot ist. Zumal diese Grenzziehung bisweilen gar nicht möglich ist.

(Bei diesem Thema setze ich gerne die Kommentare alle auf moderiert.)

(Foto:  Ein Schlauchboot mit 107 Personen an Bord im Mittelmeer 83 Kilometer nordöstlich von Tripolis am 14. Mai. Die Migranten wurden von der Fregatte Hessen aufgenommen –  Bundeswehr/Kruse)