Sonntags-Reaktion von Heckler&Koch: Es ist nicht der Kunststoff
Einen Tag nach Bekanntwerden der Einzelheiten aus dem Bericht des Verteidigungsministeriums zu Sturmgewehr G36 hat sich die Herstellerfirma Heckler&Koch am (heutigen) Sonntag erneut mit einer Stellungnahme zu Wort gemeldet.
Merkwürdigerweise – oder erwartbar? – geht das Unternehmen nicht auf die grundsätzliche Aussage aus Bundeswehr-Planungsamt und Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (BAAINBw) ein, dass die Waffe für Einsätze nur eingeschränkt tauglich sei. Statt dessen konzentriert sich die aktuelle Pressemitteilung auf die Debatte über den verwendeten Kunststoff für das Gehäuse des G36 – diese Konstruktion der Waffe war bei der Auswahlentscheidung bekannt (und vielleicht aus Gewichtsgründen auch gewollt). Heckler&Koch erhebt zugleich, erneut, Vorwürfe gegen die Wehrtechnische Dienststelle 91 und fordert dienstrechtliche Konsequenzen für deren Mitarbeiter. Und ebenfalls erneut bekommt der Bundesrechnungshof was ab.
Das Unternehmen hebt, im Widerspruch zu dem aktuellen BMVg-Bericht, auf die im vergangenen Jahr veröffentlichten Ergebnisse ab, nach denen allein die Munition Ursache für Treffprobleme beim G36 gewesen sein sollte:
Denn schon Ende 2013 war durch die Fraunhofer-Gesellschaft/Ernst-Mach-Institut (EMI), bestätigt durch das Bundeskriminalamt (BKA), nachgewiesen worden, dass die alleinige Ursache für die festgestellten massiven Streukreisvergrößerungen nicht der Gehäusewerkstoff des G36, sondern die mangelhafte Zinnbeschichtung der Geschosse einiger Bundeswehr-Munitionslose eines Herstellers ist.
Das allerdings ist in dem neuen Bericht eben nicht mehr die Aussage. Und der Neufassung hat eben auch das Ernst-Mach-Institut zugestimmt.
Insgesamt eine etwas merkwürdige Kommunikationsstrategie. Damit sich jeder selbst ein Bild von der H&K-Erklärung am Sonntag machen kann, bitte sehr:
Verjährung der Mängelansprüche gem § 438 BGB
2 Jahre ab Lieferung. Wurde ein Mangel arglistig verschwiegen drei Jahre ab Kenntnis aller Anspruchsbegründungen Tatsachen; spätestens zehn Jahre nach Übergabe.
@M. Steffen
Im juristischen Sinn ist das G36 sehr wahrscheinlich mängelfrei.
@Thomas / 14:40h
‚ist mir auch schon passiert. Erster Durchgang (Sonderübung mit 20 oder 30 Schuß) – gute Ergebnisse, zweiter Durchgang (nachdem mehrere Kameraden geschossen hatten) – nada (!).
@ Thomas Melber
Das glaube ich gern. Wenn das G36 aber die vereinbarten Beschaffenheiten aufweist und
wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte und gewöhnliche Verwendung eignet, kann eigentlich keine Fähigkeitlücke existieren. Es sei denn heute ist ein Sturmgewehr etwas anderes als vor 20 Jahren.
Der Berliner Aktionismus nimmt erheblich an Fahrt auf. Bartels, Arnold, etc fordern das G36 durch eine neue Waffe zu ersetzen. Lindner fordert wenigstens eine Modifikation des G36 oder eine Neubeschaffung.
Ob allen Volksvertretern – trotz Vorlage der G36-Berichte – klar ist,dass dies ca. 5 Jahre benötigt?
@Steffen
Es kann sehr wohl sein das man vor 20 Jahren andere Anforderungen hatte die z.B. das Wärmeverhalten bei schneller Schuss folge nicht betrachtet haben.
Im Kalten Krieg sollte in der Infanterie die Feuerüberlegneheit durch die MG hergestellt werden so wie schon im Krieg davor, das der Einzelschütze eine höhere Bedeutung bekommen hat durch die asymmetrische Kriegsführung ist nun mal erst in neuerer Zeit dazugekommen.
Taktiken ändern sich und es mag sein das man schlicht einfach an sowas nicht gedacht hat weil man es als unwahrscheinlich eingestuft hat.
Was hat das denn mit „einfach einsatznahe Anforderungen“ zu tun ? Die Truppe fordert schon was Sie brauch aber solange Zivilisten im Ministerium das Sagen haben und Lobbyisten tun und machen können was Sie wollen wird sich das auch nicht ändern. Ich habe das Theater mit dem G3 DMR live miterlebt . Am Ende haben wir gegen unsere Forderung nur Schrott gekriegt und haben vor den Gefechten im Lager gesessen und MG Gurte abmunitioniert weil nicht mal für Munition gereicht hat (ist schon schlimm genug das eines der reichsten Länder der Welt seine Soldaten in Einsätze schickt und als dann mal mehrere Tage durchweg Gefechte gab im ganzen Land keine Mun (MG) mehr. Und das zieht sich durch alle Projekte (selbst der Irak hat schon lange EC645 T2, naja KSK is ja nicht so wichtig). Wenn ich sowas schon lese „Institut“ und die Diskussion hier, da spreche ich wirklich die Empfehlung aus – Helm auf und zum Gefecht im Einsatz mal melden und ich verspreche ihnen danach werden Sie anders darüber denken. Oder solche Sachen wie “ höchstens 5 Magazine dabei “ . Ich weis nicht wo manche Leben? Bei 5 Magazinen wäre ich beim dritten oder vierten Gefecht garantiert Tod gewesen
Ich kann mich noch an eine Aussage von damals erinnern, dass das Gewehr nur als Übergangslösung gedacht ist, bis man was besseres findet. Irgendwann hat man das Besser aus bequemlichkeitsgründen wohl vergessen zu suchen und hat die Stückzahlen einfach erhöht. Kann sein, dass da gute Freunde etwas mitgewirkt haben, oder dass man einfach keine Lust hatte sich damit auseinanderzusetzen. Das war ja auch noch so eine Zeit, wo 8 Schuss empfangen die Regel war.
wer soll sowas gesagt haben? Wenn man eine Übergangslösung hätte haben wollen wäre das G3 weiterhin in der Truppe geblieben.
@Forodir
Auch das glaube ich gern. Wenn sich aber „nur“ der Bedarf/nutzungs zweck geändert hat liegt der schwarze Peter nicht bei Heckler & Koch sondern bei dem der denn veränderten bedarf nicht erkannt oder ignoriert wird.
@Ex-Soldat: „Warum dies ein kluger PR-Schachzug von Frau von der Leyen gewesen sein soll ist mir völlig unklar.“
Ein politischer PR-Schachzug dient in der Regel auch nicht einer Sache, sondern einer Person.
@M. Steffen: Mit Ihren letzten Beiträgen sind Sie fast auf der richtigen Spur; entgültig Einer der auf die Argumente zur „Produkthaftung“ und auch auf die Thematik „Versteckter Mangel“ zumindest im Ansatz eingeht.
Zu beiden Fällen führte ich aus: Die Haftung für versteckte Mängel und die Produkt- haftung sind beim G36 die Knackpunkte. Beide sind rechtlich unabdingbar und die Produkthaftung setzt zudem nicht einmal ein Verschulden des Herstellers voraus.
Frage ist damit, entsprach das G36 in 1993 wirklich einem aktuellen Stand der Technik? Mußte auch schon in 1993 ein Durchsatz von 60 Schuss binnen 2 Minuten in einer Gefechtssituation als möglich gelten?“
Ich meine Ja, und spätestens seit der Operation Libelle am 14. März 1997 muß das als bewiesen gelten[*].
Siehe zur Thematik auch http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html und http://www.brennecke.pro/135403/Der-Unterschied-zwischen-Produkthaftung-und-Gewaehrleistung.
Die entsprechenden Verjährungsfristen bei Garantieansprüchen – oder mit jüngerer Gesetzeslage auch Gewährleistungsansprüchen – dürften selbst für die zuletzt bezogenen G36-Lose bereits durch das Vertuschen und Herumlavieren von TdM und durch die weitere Ignoranz von UvdL in der Causa G36 „versemmelt“ worden sein!
Bei den beiden letzten juristischen Alternativen der „unsterbliche“ versteckte Mangel (vgl. http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html) und die Produkthaftung ist das BMVg gerade auf dem besten Wege diese auch noch zu versemmeln!
Der Produkthaftungsanspruch des Geschädigten verjährt nach § 12 Abs. 1 ProdHaftG nach drei Jahren, und zwar nachdem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat oder Kenntnis hätte erlangen müssen.
Genau dieser letzte Halbsatz ist ist der maßgeblich Unterschied zu Garantie und Gewährleistung!
Im übrigen wird die Verjährung gem. § 12 Abs. 2 ProdHaftG durch Verhandlungen zwischen den Parteien gehemmt. Aber auch dazu ist sich das BMVg ja offenbar zu fein.
@Memoria: Apropos Aktionismus div. Politiker: Hektik ist richtungslose Dynamik. Dr. T. Lindner scheint mir da auf dem realistischerem Wege: Kurzfristigst nachbessern, mittellfristig – und das sind 5 Jahre – neu beschaffen, d.h. kurzfristigst ausschreiben!
Da müßte sich H&K und das BMVg zwar gleich zweimal mächtig ins Zeug legen, aber das wäre auch ein Ansatz um wieder Ruhe und Vernunft sowie Kommunikationskultur in die Ställe BMVg und H&K zu bringen.
Auch sagte Andreas Heeschen, Eigentümer von H&K gegenüber der FAS „Über Veränderungen an unseren Produkten kann immer geredet werden, das ist unser tägliches Geschäft.“ Da sollte doch das BMVg glatt Herrn Heeschen bei Wort nehmen. Die dann seitens H&K vorgechlagenen Änderungen wären das allerbeste G36-Gutachten! Auch sollte man am Verhandlungstisch auch darüber reden, wer die Verändungen am G36 hinsichtlich des „Warmschussverhaltens“ bezahlt? Wie und daß dann UvdL auch im eigenen Laden nach dem G36-Fiasko aufräumt, ist ebenso zwingend, steht aber auf einem völlig anderen Blatt und könnte derart sehr elegant aus der Schußlinie der Medien genommen werden.
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* Es kommt also darauf an wie man „Warmschussverhalten“ vernünftigerweise und in Abhängigkeit eines möglichst wahrscheinlichen Beschusszyklus definiert. So haben die Briten z.B. in 1998 die „Battlefield Mission“ unter Einbezug von Daten aus Bosnien und dem II. Golfkrieg erstellt. Kurz darauf erwies sich, dass auch das SA80A1 zu viele Störungen während dieses Zyklus zeigte. Die Waffen wurden deshalb für viel Geld von H&K auf den Stand SA80A2 „kampfwertgesteigert“. Vgl. http://imgur.com/bA39oCV.jpg. Interessant sind hierbei, daß bei mit den Zyklen 1 und 2 „gut vorgewärmter“ Waffe, mit den Zyklen 3 und 4 binnen zwei Minuten 70 Schuß angesetzt sind. Zum SA80 – StGw in Me-Ausführung und mit Me-Bettung vgl. https://web.archive.org/web/20030406013116/http://www.quarry.nildram.co.uk/SA80.htm .
Das es eine Übergangslösung bis Einführung G 28 werden sollte ist schon richtig, aber es wurde ja nicht die Waffe genommen die von der Truppe für gut befunden wurde sondern Ministerium hat sich für die schlechtere Lösung entschieden.
Zum Punkt G 36 ist ja vielleicht durch Gesetze alles klar definiert aber wer hat Recht ? Hunderte Soldaten die mit der Waffe im Gefecht standen und die Waffe für gut befunden haben oder ein Institut. Das es ein Kaliber Problem gibt wurde öfters festgestellt und dadurch mehrere Treffer an Mann gebracht werden mußten aber manche Leute haben wirklich ein falsches Bild von einem Gefecht in der heutigen Zeit . Da kommt doch nicht die 3. russische Stoßarmee anno 1942 mit Urrä Geschrei.
@Nur 2 Cent
Dem ist natürlich nichts Gegenteiliges zu entgegnen. Trotz einer Reihe von Enttäuschungen in dieser Richtung, leiste ich mir noch immer die Naiivität, darauf zu hoffen, dass mit dem näher rückenden Abschied von Frau v.d.L aus dem Ministerium nicht von allen alles vergessen ist, was sagen wir mal „nicht ganz nach Plan“ gelaufen ist. Und vielleicht, ja ganz vielleicht findet sich ja auch jemand, das dann nochmal zur richtigen Zeit uns allen Gedächtnis ruft. Ja, ich weiß ich bin ein unverbesserlicher Träumer.
Verehrter Amtmann, worauf genau sollen denn Ansprüche des BMVg aus Produkthaftung gerichtet sein? Sie bringen hier einiges durcheinander, scheint mir.
Wird es auf jeden Fall. Weil es garnicht gewollt ist. Ich hätte gern mal von einem Minister eine Frage beantwortet,egal welcher in denn letzten 25 Jahren. Es gab ja schon mehrere Reformen seit die Bundeswehr in Einsätze geht aber warum werden immer die einsatzerfahrensten Einheiten zerstückelt , umgebildet in sonst was oder aufgelöst ? Es trifft auch viele andere keine Frage und ich sehe das vielleicht gerade durch die Brille der Infanterie aber gerade da ist ja schon vor zig Jahren darauf hingewiesen worden. Und da schließt sich der Kreis am Ende mit unseren Rüstungsprojekten ,mit G 36 , mit Standorten und der ganze Kasperladen . Soldaten brauchen keine Wählerstimmen, wir haben einen Job zu machen und werden an unseren Leistungen gemessen.
Klar, für die Treffsicherheit ist der Kunststoff unerheblich. Der effektor wird nur durch die Ladung und den Metallkanal, durch den er geführt wird, beeinflußt. Somit Nullausssage.
Das Produkthaftungsgesetz hilft leider nicht wirklich weiter. Unabhängig davon, ob das G36 überhaupt einen „Fehler“ aufweist gilt, dass sich die Haftung allein auf so genannte Folgeschäden bezieht. Das sind alle Schäden die gerade nicht an der Sache selbst entstanden sind. (Dafür ist allein das Gewährleistungsrecht zuständig) .
§ 1 ProdHaftG
(1) Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Falle der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist. (…)
Würde also zum Beispiel ein Mensch aufgrund eines Fehlers am G36 zu Schaden kommen käme eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz uns in Betracht.
Hm, ich will ja keinem zu nahe treten… aber diese juristische Diskussion hier wird offensichtlich von Nicht-Juristen geführt? So was ist immer heikel… und bringt uns nicht richtig weiter, oder?
@Carlos: Verehrter Amtmann, worauf genau sollen denn Ansprüche des BMVg aus Produkthaftung gerichtet sein?
Auf die gesetzlich verbrieften, vollumfällig und wie dargelegten Ansprüche (einschließlich der allgemeinen Verschuldenshaftung gem. § 823 BGB).
@T. Wiegold
Sagen wir es mal so: Sie wird auch von Nicht-Juristen geführt.
@Vtg-Amtmann… dürfte das erste mal sein. das letztendlich der Bund jemand wegen mangelhafter Ware verklagt. Soweit ich, weiss ist das im grösseren Umfang noch niemals vorgekommen.
Und es wird garantiert nicht gegen den letzten verbliebenen Gewehrhersteller der Republik geschehen.
@Amtmann
Mit dem Klageantrag kommen Sie nicht weit.
Ich bleib dabei, UvdL hat sich komplett vergaloppiert.
Sollten -neben Anderen- dieselben Generäle (die o.g. und andere) ihr die Steigbügel gehalten haben, die Jahre vorher in ihren Vorverwendungen ein Problem des G36 negierten dann wird es sehr unschön für die mil. Führung des BMVg.
HK…Kommunikationsstrategie hin oder her: Für die gehts um alles. Entsprechend aggressiv wird gehandelt.
P.S.: Wie war das noch mit der Deutschen Bank / Breuer / Kirch ?
Notfalls wechselt man von der Deutschen Bank zur Commerzbank, wenn diese bessere Konditionen anzubieten hat.
Aber von H+K zu FN Herstal zu wechseln oder gar zu Colt….und das aufgrund des „Nachrichtemnmagazins“ Spiegel…….
Das bezweifle ich.
Hallo Uwe (19.04.2015 21:19),
führen wir ein Selbstgespräch mit unserem alter ego, oder sind wir zwei verschiedene?
@Carlos: Was ich aufzeigen wollte – und ich sprach ja schon in einem anderen Beitrag von der derzeit noch zwangsfällig in Prüfung befindlichen „Weiß-nicht-genau-warum-Klage“ des BMVg – ist, daß es mit „Garantie“ und „Gewährleistung“ aufgrund der originären bzw. evt „verpennten“ Vertragslage und der grundsätzlichen Vertragserfüllung gem. TL nichts bzw. nichts mehr zu holen gibt. Ergo verbleiben nur „versteckter Mangel“ und „Produkthaftung“.
Ob dieser Ansatz allerdings Aussichten hat, ist Sache der Fakten und der Beweislage und damit des BMVg, welches seine Klage zu begründen hätte. Was diese Fakten und Beweise anbetrifft, haben sich allerdings das BMVg und die Bw-Führung seit 2011 mit ihren Herumlavierereien und Vertuschereien alles andere als geschickt angestellt.
Entsprechend schrieb ich auch zum Statement von Heeschen „Über Veränderungen an unseren Produkten kann immer geredet werden, das ist unser tägliches Geschäft.“ Das BMVg sollte glatt Herrn Heeschen bei Wort nehmen, die dann seitens H&K vorgeschlagenen Änderungen wären nämlich das allerbeste G36-Gutachten zum defizitären „Warmschussverhalten“ und dessen Ursachen. Diese Ursachen kann aber bis heute noch nicht einmal das BMVg samt seiner Gutachter eindeutig belegen.
Merken Sie, auf was ich hinaus will? Und dafür muß man nicht Jurist sein.
Ich gehe davon aus, daß auch Sie, @Carlos diese Ursachen nicht belegen können, insofern ist Ihr Urteil „Mit dem Klageantrag kommen Sie nicht weit“ sicherlich obsolet, weil ohne Substanz (eben mangels Kenntnis der Ursachen).
Letztendlich geht es aber doch um eine vernünftige Kommunikationskultur zwischen J&K und BMVg sowie um einen evt. möglichen schnelle Kompromiß und mittelfristig um eine nachhaltige Lösung im Fall G36. Und natürlich auch um den Fortbestand von H&K, die leider und ebenso wie das BMVg ziemlich unkoordiniert und bislang ohne viel Substanz medienwirksam um sich schlagen und sich beide laut @CRM-Moderator komplett vergallopiert haben, statt in Ruhe zu verhandeln.
@Uwe und @Uwe
Ah, das ist so ein ärgerlicher Bug in WordPress – gleiche Nicks werden akzeptiert, wenn die dahinter stehenden Mailadressen unterschiedlich sind… Das kann ich jetzt auch nicht lösen.
Der Uwe von 22:27 hat die älteren Rechte… also müsste der von 21:19 sich bitte einen anderen Nick ausdenken.
@TW
Ich muss Ihnen widersprechen. Ohne ein verständnis von den juristischen Grundlagen kann man dem Problem um dass G36 nicht einmal nahe kommen. Vor allem entscheidend ist die Frage ob in juristischer Hinsicht ein Mangel vorliegt. Dies völlig unabhängig von der Frage ob etwaige Mängelrechte verjährt wären.
Wenn das G36 die vereinbarten Beschaffenheiten aufweist und
wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte und gewöhnliche Verwendung eignet (Mangelbegriff), kann eigentlich keine Fähigkeitlücke existieren.
Dies ist nur denkbar, wenn sich im Nachhinein die Anforderungen an die Waffe geändert haben. Das wiederum ist kein Schuh den sich Heckler & Koch anziehen muss.
Noch einmal in aller Deutlichkeit. Der ganze „Skandal“ hängt an der Frage ob das G36 einen Mangel aufweist oder nicht. Dies wiederum ist allein eine Rechtsfrage (die natürlich mit technischen Fragen im Zusammenhang steht).
@Amtmann:
Ich kann Ihre Argumentation in weiten Teilen leider nicht nachvollziehen.
Bei allem Respekt. Ihre rechtlichen Ausführungen zum „versteckten Mangel“ und zur „Produkthaftung“ liegen hier ziemlich neben der Sache. Sie sorgen hier unnötig für Verwirrung. Das ist – offen gesagt – nicht mal Halbwissen.
In einem gewissen Umfang ist das sicher hinnehmbar, aber wenn es so offensiv vorgetragen wird, wie sie es tun, muss man das auch mal ansprechen.
Ihren letzten Absatz allerdings, den kann ich unterschreiben.
Nichts für ungut.
…
@M.Steffen
Jetzt widerspreche ich Ihnen mal heftig. Es geht an dieser Stelle nicht in erster Linie, noch nicht mal in zweiter, um die juristische Frage. Es geht hier auch schon gar nicht um einen Skandal. Es geht primär um die Frage, ob die Bundeswehr eine Waffe hat, die den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Warum das so ist, seit wann das so ist und welche juristischen Implikationen das hat, ist hier ziemlich nachrangig. Auch ob es Produkt- oder Gewehrträgerhaftung (sorry für den Kalauer) oder Verbraucherrechtschutz oder was auch immer betrifft…
Je mehr ich dem Thema hier lese, umso weniger verstehe ich es. Alles ein „politisch Lied“? Beim guten alten MG sollte (wenn ich mich recht erinnere) nach 150 flott abgegebenen Schüssen das Rohr gewechselt werden. Selbiges gab es dazu im praktischen Standard-Pack. Und nun kommt es zum Drama, wenn beim G36 mehr und länger geballert wird, als in der Gebrauchsanweisung vorgesehen? Wieviel Dauerfeuer hätte denn das Ganzblech-G3 mit hölzernem Handschutz vertragen?
Zwanzig Jahre hat die Truppe das G36 nun schon. Davon um die 15 + X Jahre im Tiefschlaf? Soll ich sowas den Kameraden zutrauen? Eher nicht? Peschmerga’s Lob – nur ein Produkt der HK-PR-Abteilung? Exportkundschaft komplett gekauft? Was hat die Bw denn alles „wie bestellt, so geliefert“ bekommen und keiner hat gemotzt?
@ T. Wiegold
Naja Herr Wiegold, jetzt machen Sie es sich aber etwas einfach.
Ich sehe da schon eine sicherheitspolitische Dimension in der Frage, ob ich den nationalen wehrtechnischen Kompetenzträger für Handwaffen (aus welchen Gründen auch immer) grundlos in die Pfanne haue (u. U. existenzbedrohend) oder ob es diesbezüglich eine ausreichend tragfähige Grundlage gibt. Das muss man schon auch mal rechtlich beleuchten dürfen.
Man kann BMVg-seitig schwerlich die breit angelegte Diskussion zu den Schlüsseltechnologien und zum Erhalt der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – gerade mit Bezug auf den Mittelstand – führen (siehe auch Koalitionsvertrag) und dann hier so eine Vorstellung abliefern.
Ich kann HK hier schon verstehen, dass man sich mit diesem Eigen-Gutachten kritisch auseinandersetzten möchte. Es gehört zum Fair-Play, dass die jeweils andere Partei sich angemessen verteidigen darf. Dazu muss die aber schon auch wissen, was genau Sache ist.
Die Geheimniskrämerei um dieses Gutachten ist jedenfalls bedenklich.
@Schosch52 und @Carlos
Danke :)
@Carlos
Nee, so einfach mache ich es mir nicht. Ich glaube nur nicht, dass wir mit der Nichtjuristen-Debatte über Haftungsfragen und ähnliches da weiterkommen.
Außerdem: alle reden über evtl. Schadenersatz, Gewährleistung etc., und jetzt kommen Sie mit der Öffentlichkeitswirkung von Aussagen des BMVg. Das hat zwar damit zu tun, ist aber keine juristische Frage. Und das alles auf einen Haufen zu werfen und umzurühren ist auch nicht so zielführend…
Jetzt hat es das G36 auch schon in das Kulturmagazin Titel, Thesen, Temperamente geschafft. In seiner traditionell pointierten Schlussmoderation sagte Max Moor: „Das eigentliche Problem am G36 ist, dass mit ihm zu viel geschossen wird“. Ein Satz, der egal in welche Richtung man ihn interpretieren möchte, grundsätzlich richtig ist.
Vielleicht sollte die Bundeswehr gleich in China oder Russland ordern. Das dürfte zusätzlich den Vorteil bringen, indem dort weniger Bestechungsgeld erforderlich sein wird. Ich halte es für einen Skandal der sich stets selbst über Gebühr lobenden „deutschen Waffentechnik“. Früher nannte man das Sabotage……
@Carlos: Nachdem wir beide mittlerweile in Sachen „Fair Play“ und „erforderlicher Willen zu einer Lösung“ gar nicht mehr soweit auseinanderliegen, folgender abschließender Vorschlag: Es geht um die Definition der einzelenen Mängelbegriffe und bei den zwischen dem BWB und H&K geschlossenen Verträgen zum G36, ist davon auszugehen, daß keine sauberen Vereinbarungen zur „Beschaffenheit“ und zur „Verwendung“ vertraglich festgeschrieben wurden und keinerlei Definition zum „Warmschußverhalten“ erfolgte
Also bitte http://www.kanzlei-am-steinmarkt.de/cms_new/cms/upload/PDF/Rundschreiben_2013/201312.pdf lesen. Damit sollte es auch gut sein, sonst wird es wirklich zu juristisch und zu komplex.
Ungeachtet der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Fähigkeitsforderungen an ein Sturmgewehr sind damit die zwingenden “technisch-juristischen“ Fragen
(wobei ich ganz bewußt nicht „juristisch-technisch“ geschrieben habe, da sowohl das BMVg, als auch H&K noch keinerlei belegbare Aussagen zu den möglichen Ursachen zum „Warmschußverhalten“ des G36 getroffen haben):
• Entsprach das G36 in 1993 tatsächlich einem aktuellen Stand der Technik?
• Mußte auch schon in 1993 ein Durchsatz von 60 Schuss binnen 2 Minuten in einer Gefechtssituation als möglich gelten?
• Durfte der Ag/das BWB bei einem solchen Durchsatz ein akzeptables Trefferbild erwarten (z.B. =>90% > 53%)?
• Was galt seinerzeit als akzeptabel bzw. war durchschnittlich „marktgängig“?
• Bei welchen Basistemperaturen (OAT und oder Absorbtion/Strahlungswärme, z.B. -15º C bis +45º)?
• Unter welchen klimatischen Bedingungen (OAT, Luftfeuchtigkeit)?
Es geht bei diesen auf dem aktuellen konzertierten Untersuchungsbericht des BMVg zum G36 aufbauenden klaren Fragen, nicht etwa darum einen Rechtsstreit des BMVg mit H&K vom Zaun zu brechen, sondern vielmehr darum,
• den (Klage-) Drohungen von H&K Paroli zu bieten (bitte aber diskret und intern und nicht via PrInfoStab oder erneutes Vorprellen von UvdL),
• die Resorts „Recht und Verträge“ im BMVg und dessen Ämtern aufzuwecken und für die Zukunft zu raissonieren,
• sich selbst – das BMVg samt dessen Ämter – ebenso wie H&K zu einer offenen Fehlerkultur und an den Verhandlungstisch zu zwingen,
• und ab sofort den gegenseitigen sowie kontraproduktiven Medienspektakel zu unterbinden.
Wenn schon TTT bzw. Max Moor satyrisch sagen “Das eigentliche Problem am G36 ist, dass mit ihm zu viel geschossen wird”, dann sollte eigentlich bei Frau IBUK UvdL und bei Mister H&K Heeschen längst der Groschen zu deren Peinlichkeiten gefallen sein! Wenig ermutigend erscheint da auch das Statement des CSU-Verteidigungsexperten Florian Hahn: „Dass offensichtlich nicht konsequent alle Systeme der Bundeswehr an neue Einsatzszenarien angepasst wurden, kann nicht der Fehler des Herstellers sein, sondern nur ein Fehler der Bundeswehr selbst.“ Es könnte sich nämlich die Frage stellen, wie solches überhaupt möglich sein soll, wenn das BWB offenbar schon 1993 das damalige Einsatzszenario nicht sauber definieren konnte? (… wollte?).
3xG36 Threads an einem Tag machts nicht gerade einfach an der richtigen Stelle zu posten.
Ich bleib mal hier, da die pol. Dimension hier duskutiert wird.
SPON kommt nun -nachdem man Tage und Wochen vordergründig überall auf den Busch geklopft hat- auf die Zielgerade. Und letztendlich der korrekten Zuspitzung:
UvdL hat in Sachen eigener PR einen kapitalen Bock geschossen. Die pol. Affäre fängt jetzt erst richtig an.
Die mögl. verantwortlichen Berater (Staatssekretäre/Generäle/BMVg/Ämter) sollten in ihrer Zukunftsplanung flexibel werden…..
http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-1029412.html
Die SPD macht weiter Druck:
http://www.deutschlandfunk.de/sturmgewehr-g36-das-ist-nicht-mehr-zu-verantworten.694.de.html?dram:article_id=317523
M.W. war es wie folgt:
– EMI legte vorab vor, dass es an der Mun läge. Somit kein Handlungsbedarf. Brief Grübel.
– Vorabinfo BuReHof erzeugte Unsicherheit
– Rat des Hauses an vdL: Beschaffen von weiteren G36, da sonst Inübunghaltung gefährdet
– vdL will Klärung und einheitlich abgestimmten Versuchsaufau
– dieser wird mit verschärften Bewertungskriterien festgelegt
– Ergebnis wurde nun veröffentlicht – leider herrscht nur Teiltransparenz
Wo liegt der Skandal? Innerhalb der Prozesse und Strukturen des Ressorts!
Ich bin sicherlich ein Kritiker von vdL, aber ich weiß auch nicht, ob ich an ihrer Stelle anders reagiert hätte – insbesondere bei den Schwerflächen im Ressort.
Interessant, vielleicht besonders für HK Mitarbeiter.
Die Eigenschaften von Polyamide 66, wie er für das G36 genutzt wird:
http://de.wikipedia.org/wiki/Polyamide
Hier ist insbesondere die Glastemperatur wichtig und dies im Bezug zu 1).
Man kann sich folglich selbst mit wenig Aufwand etwas weiterbilden und braucht nicht soviel nach externen Experten suchen.
@FK70: Der Spiegel bringt es doch(siehe den von Memoria geposteten Link) auf den Punkt. Die angeblichen Probleme mit dem G 36 sind seit Jahren bekannt. Wenn nächste Woche ein Soldat der BW fallen sollte, weil er mit einem heißgeschossenen G36 in AFG, Irak oder Mali nicht getroffen hat, ist VDL ihren Job los!
Aufgrund der vielen Berichte wäre seit dem letzten Jahr genug Zeit gewesen, Sturmgewehre für den Auslandseinsatz neu zu beschaffen oder die Verwendung des G 3 vorzuschreiben oder die Soldaten auf angebliche Probleme hinzuweisen, und den Soldaten die Wahl ihres Gewehres freizustellen.
Man kann sich nicht immer hinter neuen Kommissionen verstecken. Die Autohersteller rufen Autos auch nicht erst zurück in die Werkstatt, weil ein Problem nachgewiesen ist, sondern oft rein vorsorglich.
Ich kann doch nicht hingehen und durch den GI nur sagen, wie man das G 36 verwenden soll. Im Hinterhalt nützt eine solche Vorschrift nichts! Sondern man muss sofort dafür Sorgen, daß die Feuerkraft von BW-Soldaten im Auslandseinsatz erhöht wird. Entweder durch ein anderes Sturmgewehr oder das jeder Patrouille oder Ausbildungseinheit die unterwegs ist, ein anderer Waffenmix mit mehr Feuerkraft vorgeschrieben wird.
@Closius
„Der Spiegel bringt es doch(siehe den von Memoria geposteten Link) auf den Punkt. Die angeblichen Probleme mit dem G 36 sind seit Jahren bekannt.“
Die angeblichen Probleme. Wer eine leichte Waffe bestellt, bekommt kein Scharfschützengewehr.
„…. Wenn nächste Woche ein Soldat der BW fallen sollte, weil er mit einem heißgeschossenen G36 in AFG, Irak oder Mali nicht getroffen hat, ist VDL ihren Job los!“
Wie will man das nachweisen? Auch ist da dann vorher schon viel falsch gelaufen und der vorhandene Waffenmix nicht angewendet worden.
„Aufgrund der vielen Berichte wäre seit dem letzten Jahr genug Zeit gewesen, Sturmgewehre für den Auslandseinsatz neu zu beschaffen oder die Verwendung des G 3 vorzuschreiben oder die Soldaten auf angebliche Probleme hinzuweisen, und den Soldaten die Wahl ihres Gewehres freizustellen.“
….und dem Nachschub stellen wir frei, was er ranschafft :-)
„Man kann sich nicht immer hinter neuen Kommissionen verstecken. Die Autohersteller rufen Autos auch nicht erst zurück in die Werkstatt, weil ein Problem nachgewiesen ist, sondern oft rein vorsorglich.“
Rein vorsorglich gibt es MG und einiges mehr.
„Ich kann doch nicht hingehen und durch den GI nur sagen, wie man das G 36 verwenden soll. Im Hinterhalt nützt eine solche Vorschrift nichts!“
Doch, denn wer im Einsatz in einen Hinterhalt gerät und nur das G36 hat, hat ein Problem mit der mili Führung, denn sie schickt die Soldaten mit dem falschen Waffenmix in den Krieg.
„Sondern man muss sofort dafür Sorgen, daß die Feuerkraft von BW-Soldaten im Auslandseinsatz erhöht wird. … oder das jeder Patrouille oder Ausbildungseinheit die unterwegs ist, ein anderer Waffenmix mit mehr Feuerkraft vorgeschrieben wird.“
So ist es
In diversen großen Tageszeitungen war heute zu lesen, dass man händeringend nach einem Ausweg sucht. Hätte damals die Schröder Regierung nicht auch noch den eingelagerten Depotbestand des G 3 in alle Welt verschärbelt, würde jetzt ein brauchbares Sturmgewehr für die Truppe zur Verfügung stehen. Ich fühlte mich mit diesem StuG während meiner gesamten Dienstzeit und auch in diversen Auslandseinsätzen gut und ausreichend bewaffnet. Zumal das StuG G 3 Wirkungen erzielte, an die das Nachfolgemodell G 36 bei weitem nicht heran reicht….
@wotan.1
Ich bin mir sehr sicher, dass die Mehrzahl der Soldaten mit dem G36 besser treffen als mit dem G3.
Das G36 ist für die Truppe ausreichend. Kommandoeinheiten und andere Spezialkräfte haben Waffen für den zusätzlichen Bedarf an weiteren Fähigkeiten.
Der Durchschnittssoldat benötigt eine einfache und leichte Waffe. Draußis, sollten in AFG einen einsatztauglichen Waffenmix haben.
@wotan.01
Wober das G3 eben auch keine Picatinny-Rails oder eine verstellbare Schulterstütze hat, von der Trefferwahrscheinlichkeit >200m ganz zu schweigen.
Zitat aus der Pressemitteilung Nr. 5 von HK: „Es fehlt hier offensichtlich sowohl die fachliche Kompetenz als auch die notwendige Unvoreingenommenheit, wie die erneute Verbreitung dieser Theorie anschaulich erkennen lässt“….ich zitiere weiter: „Anstatt notwendige dienstliche Konsequenzen, für die genannten drei Mitarbeiter wegen deren grober Fehleinschätzung zu ziehen, beauftragte die Bundeswehr Ende 2014 gerade diese wiederum mit angeblich „unabhängigen“ weiteren Untersuchungen zum G36. Diese Untersuchungen schlossen auch die Überprüfung der eigenen Mutmaßungen, Theorien und darauf basierenden Ableitungen ein. Zu diesem Zeitpunkt waren die drei genannten Mitarbeiter fachlich bereits disqualifiziert und somit auch die fachliche Gesamtreputation der WTD91 und des WIWeB im Handwaffen- und Munitionsbereich in Frage zu stellen.“ Ende der Zitate!
Das bedeutet doch für mich im Umkehrschluss, das HK auch die Sicherheitsfreigaben und die Serienreife, Einsatzverwendungsfähigket, etc. für das G28 und das MG5, u.a., die ja vermutlich auch von den drei besagten Mitarbeitern bzw. der WTD91 erteilt worden sein müssten, in Frage stellen müsste?!
Wer A sagt, der sollte doch auch B sagen??…..
In Folge dessen, wenn sich die Mitarbeiter –wie von HK in der Pressemitteilung Nr. 5 – behauptet, sich fachlich disqualifiziert haben, und die Gesamtreputation der WTD91 im Handwaffenbereich in Frage gestellt wird, dann sollte meiner Meinung nach, die Leitung der WTD91 bzw. das BAAINBw schnellstens alle bereits erteilten Freigaben für das G28 und das Projekt MG 5 zurückziehen, und sämtliche Freigaben und positiven Bescheide der jeweiligen Projekte von HK unabhängig prüfen lassen und bis zur Vorlage entsprechender Gutachten, die Weiterführung der Projekte G28 und MG5, etc. stoppen, bis endgültig geklärt ist, ob die Mitarbeiter der WTD fachlich geeignet sind und/oder über die entsprechende Kompetenz zur Beurteilung der besagten Projekte verfügen oder nicht ;-)
Es wäre ja nicht auszudenken, wenn auch hier bei den anderen Projekten, etwas schief gelaufen wäre…..und Dank der Hinweise von HK hinsichtlich zur Fachkompetenz der WTD91, hier ein eventuelles und weiteres Fehlverhalten von Seiten der WTD91 aufgedeckt werden konnte!
@WT
„Es geht an dieser Stelle nicht in erster Linie, noch nicht mal in zweiter, um die juristische Frage. Es geht hier auch schon gar nicht um einen Skandal. Es geht primär um die Frage, ob die Bundeswehr eine Waffe hat, die den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. “
Ich bin da (anders als die meisten ihrer Kollegen der schreibenden Zunft) ganz bei Ihnen.
Und, um es deutlich zu sagen, es geht mir auch nicht darum, der einen oder anderen Seite wegen Schadensersatzansprüchen das Wort zu reden. Wer aber die juristischen Grundlagen versteht kann sehen das die Bewertung des Verteidigungsministeriums Rückschlüsse zulässt. Ich Versuchs es noch einmal. Offenbar geht das Verteidigungsministerium nicht davon aus, dass das Sturmgewehr G 36 mängelbehaftet ist. Dies steht – mehr oder weniger – in dem Gutachten das in Teilen bekannt geworden ist. wenn man sich jetzt den Mangelbegriff vergegenwärtigt lässt dies Rückschlüsse auf die Qualität des G36 zu. Das fehlen eines Mangels ist eben nicht nur das vorliegen der Summe der Beschaffenheitsvereinbarungen sondern darüber hinaus muss die Sache sich für die gewöhnliche Verwendung eignet. Wenn das Verteidigungsministerium also nicht von einem Mangel ausgeht wird unterstellt dass das G36 die üblichen Eigenschaften eines Sturmgewehrs aufweist. Das wirft die Frage auf, ob das was heute verlangt wird Überhaupt zu dem Leistungsspektrum eines Sturmgewehres gehört. Dies ist eine entscheidende Frage.
@Elahan
Warum wohl sind in AFG viele deutsche Fallschirmjäger mit G 3 ausgerüstet? Ich habe US Soldaten dort getroffen, die sich von der pakistanischen Armee ebenfalls G 3 „besorgt“ haben, da das G 3 selbst dem M 16.4 überlegen ist. Außerdem ist der Beschuss von „Weichzielen“ wesentlich wirksamer als mit der Spatzenflinte
@wotan.01
Ich habe beim G3 in der Grundausbildung regelmässige Ladehemmungen erlebt, nach x 5 Schuss richtig übernommen – nächster selbes G3 usw. gefolgt von Ladehemmung – Putzen.
Bis jetzt hat mir auch niemand bestätigt, r gezielte , kontrollierte Feuerstöße freihändig damit geschossen zu haben