„German Deal“ für die Hubschrauber: Haushaltsausschuss stimmt zu
Jetzt ist die Vereinbarung erstmal abgehakt: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am (heutigen) Mittwoch den so genannten German Deal, die Bestellung von Hubschraubern der Firma Airbus Helicopters, in der nun letzten Fassung gebilligt, wie Augen geradeaus! aus Ausschusskreisen erfuhr. Kurzgefasst: Die Bundeswehr bekommt 80 NH90-Hubschrauber für’s Heer (statt 122), 18 NH90-Hubschrauber für die Marine (statt gar keinem), 40 operationell einsetzbare Tiger-Kampfhubschrauber (22 werden zum Ersatzteillager); und außerdem gibt es eine – gesonderte – Option für den Kauf von weiteren 22 NH90, die zusammen mit Verbündeten als MedEvac-Helikopter betrieben werden sollen.
Viele, viele Details zu dieser Vereinbarung, die ursprünglich noch unter dem damaligen Verteidigungsminister Thomas de Maiziere im März 2013 abgeschlossen und unter seiner Nachfolgerin Ursula von der Leyen in Details verändert wurde, sind hier über die vergangenen zwei Jahre debattiert worden. (Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob die Einschätzung des Verteidigungsministeriums, siehe unten, zum Zwischenfall von Termez hier so auch schon debattiert wurde: mit hoher Wahrscheinlichkeit sei eine Fehlbedienung die Ursache für den Triebwerksausfall). (Nachtrag: die Reuters-Zusammenfassung zu dem Thema hier.)
Das alles kann ich gar nicht mehr im Einzelnen hier aufgreifen; statt dessen ein paar wesentliche Stellen aus der so genannten Bauchbinde, dem Vorblatt des Bundesfinanzministeriums zu diesem Hubschrauber-Deal (formal geht das ja vom BMF an den Haushaltsausschuss):
Das BMVg beabsichtigt nun, entsprechend der im Zuge der Neuausrichtun der Bundeswehr vorgenommenen Überprüfung von Rüstungsund Beschaffungsvorhaben die Stückzahl des Beschaffungsvorhabens UH TIGER auf die in diesem Rahmen festgelegte Obergrenze von – jeweils operationell einsetzbaren – 40 Hubschraubern UH Tiger und 80 Hubschraubern NH90 zu reduzieren. Ferner ist beabsichtigt, gemäß dem MoU 18 Marinetransporthubschrauber NH90 NTH (SEA LION) aus dem NH90-Programm zu bestellen. Die Beschaffung neuer Marinehubschrauber dient dem dringenden Ersatz des veralteten Hubschraubermusters SEA KING MK41.
Zudem ist vorgesehen, eine Option zum Erwerb von 22 weiteren Hubschraubern NH90 zu vereinbaren, die nach Abschluss des bei den Partnernationen eingeleiteten Interessenbekundungsverfahrens für die Aufstellung eines multinationalen Hubschrauberverbands genutzt werden soll.
Das MoU soll durch zwei zu schließende Änderungsverträge zu den Beschaffungsverträgen der Vorhaben UH TIGER und NH90 umgesetzt werden. Die Vertragsänderungen werden durch das BMVg mit dem Begriff „Rahmenvereinbarung Hubschrauber“ umschrieben. (…)
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Vereinbarkeit des Vorhabens mit der Veranschlagung im Bundeshaushalt sowie im Finanzplan festgestellt. Die Verhandlungen und der Abschluss der Beschaffungsverträge liegen in der Ressortverantwortung des BMVg, in dessen Zuständigkeit auch die Prüfung und Bewertung der Angemessenheit der vertraglichen Vereinbarungen fällt.
Das BMVg legt dar, die Umsetzung der Rahmenvereinbarung Hubschrauber berücksichtige in einem ausgewogenen Verhältnis gleichermaßen die Interessen des Bundes und der Industrie. Nach ergänzender Erläuterung des BMVg stellt die Rahmenvereinbarung nach den gegebenen Randbedingungen das bestmöglich erzielbare Ergebnis der Verhandlungen mit der Industrie dar, um die im Rahmen der Strukturreform festgelegten Obergrenzen für die beiden Waffensysteme erreichen zu können. (…)
UH TIGER – Eckpunkte für die Vertragsänderungen
Vertraglich vereinbart war eine STückzhal von 80 UH TIGER. Gemäß Strukturreform und MoU ist eine Obergrenze in der Nutzung von 40 UH Tiger festgelegt. Die notwendige Reduzierung um 40 UH TIGER wird wie folgt erreicht:
– Stillegung mit Hochwertersatzteilgewinnung von 22 Hubschraubern (einschließlich von 11 Hubschraubern, die gemäß MoU zum Rückkauf durch die Industrie vorgesehen waren)
– Erprobungsmuster für die Wehrtechnische Dienststelle 61 – 1
– Nutzung als Ausbildungshubschrauber – 4
– auf Grund von Mängeln nicht abnehmbare Hubschrauber – 2
– Verzicht auf Produktion und Lieferung – 10
– Totalverlust (infloge Flugunfall) – 1
Hinsichtlich des im MoU vorgesehenen Rückkaufs von 11 Hubschraubern konnte mit der Industrie keine Einigung erzielt werden. Als Kompromiss wurde jedoch vereinbart, dass bei Verzicht auf den Rückkauf der alten Helikopter die Bundeswehr die bereits hergestellten, nur noch teilweise nutzbaren Ersatzteilpakete aus Langläuferteilen nicht mehr abnehmen muss. Durch den gegenseitigen, auch durch das Gutachterkonsortium empfohlenen Verzicht ergibt sich nach Auffassung des BMVg insgesamt ein finanzieller Vorteil des Auftraggebers Bundeswehr.
Insgesamt sollen 22 Hubschrauber stillgelegt und zur Ersatzteilgewinnung genutzt werden. Zur Begründung der Wirtschaftlichkeit dieser Vorgehensweise hat das BMVg ergänzend dargelegt, hierdurch könne ein effektiver, sofort verfügbarer Ersatzteilpool mit dringend benötigten Engpassersatzteilen und auch hochpreisigen Komponenten wie Triebwerken geschaffen werden. Er ermögliche hohe Klarstandsraten und zusätzliche Flugstunden. (…)
NH90
(…)
Die von Deutschland beschafften Hubschrauber sollen nach Mitteilung des BMVg für die Durchführung von Lufttransporteinsätzen und zur Unterstützung der taktischen Verbände, zur Durchführung des „Militärischen Such- und Rettungsdienstes („Search and Rescue“ – SAR) über Land und See sowie für die fliegerische Aus- und Weiterbildung beschafft werden.
Für den militärischen SAR über Land plant das Heer den Einsatz von zwei NH90. Für den entsprechenden Einsatz über See sollen seitens der Marine zwei Marinehubschrauber SEA LION zum Einsatz kommen. (jeweils zuzüglich eines Hubschraubers als technische Reserve). Beide Hubschraubermuster verfügen in Abhängigkeit von den jeweiligen Anforderungen über entsprechende Fähigkeiten, um auch den zivilen SAR über Land und See mit abdecken zu können. Der zivile SAR wird derzeit durch das BMVg mit den selben auch beim militärischen SAR verwendeten Hubschraubern wahrgenommen (Bell UH-1 D, SEA KING MK41). Die dauerhafte Aufgabenerledigung des zivilen SAR durch das BMVg wurde am 23. Mai 2014 durch Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages (RPA) bestätigt. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat auf Grund eines weiteren RPA-Beschlusses vom 19. Dezember 2014 eine erneute Berichtspflicht zum Thema SAR bis zum 28. Februar 2015.
Eckpunkte für Vertragsänderungen
NH90 (Variante Heer)
Vertraglich vereinbart war eine Stückzahl von 122 NH90. Gemäß Strukturreform und MoU ist eine Obergrenze in der Nutzung von 80 NH90 festgelegt, zwei Hubschraubern von den insgesamt 82 Hubschraubern stehen wie bisher für Ausbildungszwecke und damit nicht für den operationellen Flugbetrieb zur Verfügung. Die notwendige Reduzierung um 40 NH90 wird erreicht durch den Verzicht auf Produktion und Lieferung von 40 NH90.
DasBMVg legt dar, dass die weiteren Eckpunkte des MoU wie die Zahlung von Einmalkosten aufgrund der Stückzahlreduzierung in Höhe von 53 Mio. €, der Verzicht auf bereits angefallene, jedoch in der rechtlichen Durchsetzbarkeit problematische Vertragsstrafen in Höhe von 58 Mio. € und die Vereinbarung neuer Vertragsstrafen mit neuem Lieferplan sowie die Zahlung der Preiseskalation ab Mitte 2011 in Höhe von bis zu 97 Mio. € zur Verhinderung von Ansprüchen der Konsortialpartner zu Lasten des BMVg bei der Vertragsanpassung berücksichtig wurde
Über die insgesamt 82 NH90 hinaus wird die Beschaffung von weiteren 22 NH90 in der Variante Heer in eine Option umgewandelt. Auf die Nachfrage, ob im MoU zugestandene Stornierungskosten bei Auslösung der Option rückvergütet werden, hat das BMVg ergänzt, eine Rückvergütung sei nicht Gegenstand der Verhandlungen über das MoU sowie der weiteren Vertragsverhandlungen gewesen. Die Einlösung der Option wird durch diese Vorlage (…) nicht erfasst. Hierfür ist gegebenenfalls unter Darlegung der Konditionen im Einzelnen im Rahmen einer gesonderten Vorlage an den Haushaltsausschuss zu entscheiden.
Gemäß dem neuen Lieferplan soll die Lieferung der insgesamt 82 Hubschrauber im Jahr 2021 beendet werden.
Marinetransporthubschrauber SEA LION
Gemäß MoU ist die Bestellung von 18 Marinetransporthubschraubern SEA LION unter Nutzung der freigesetzten Haushaltsmittel und Änderung des Beschaffungsvertrages vorgesehen. Darin enthalten sind ein Konzept zur besseren Wartbarkeit und Sicherstellung einer gegenüber heute erheblich höheren Verfügbarkeit sowie die Endmontage in Deutschland. Grundlage für die Auswahl der Ausrüstung war das Fähigkeitsprofil des aus Alters- und Versogungsgründen abzulösenden Waffensystems SEA KING MK41. Die Marinehubschrauber SEA LION sollen der Bundeswehr in den Jahren 2018 bis 2021 übergeben werden.
Technische Probleme im Juni 2014 haben zu einem Beinaheabsturz eines NH90 in Termez, Usbekistan, nach schlagartigem Ausfall eines Triebwerks geführt. Das BMVg hat auf Nachfrage erklärt, mit hoher Wahrscheinlichkeit sei eine Fehlbedienung die Ursache für den Triebwerksausfall. Zur endgültigen Bewertung sei der Abschluss der Untersuchungen abzuwarten. Die Neubeschaffung des Marinehubschraubers sei nach wie vor vertretbar. (…)
Der Marinehubschrauber SEA LION basiert auf einer fertig entwickelten Variante des französischen Marinehubschraubers auf Basis des NH90. Es besteht ein geringer Anpassungsbedarf auf Grund spezifischer nationaler Erfordernisse (z.B. Kommunikationsausstattung). Zu der Nachfrage, ob gegebenenfalls Zulassungsrisiken in Deutschland bestehen, hat das BMVg erklärt, bislang unklare Fragen nach der anwendbaren Zulassungsbasis seien zwischenzeitlich geklärt. Somit könne der SEA LION zugelassen werden. (…)
Dem BMVg ist bekannt, dass vor allem die Streitkräfte der Niederlande und Frankreichs nach dem Einsatz ihrer Hubschrauber in salzhaltiger Atmosphäre Korrosionsschäden festgestellt haben. Die Industrie hat zugesagt, konstruktive Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um künftige Korrosionsschäden weitgehend, d.h. über das „übliche Maß“ hinaus, zu vermeiden. Sie hat sich darüber hinaus verpflichtet, eventuell später auftretende Korrosionsschäden, die das übliche Maß überschreiten, kostenfrei zu beseitigen. Das BMVg hat zu der Frage, wie das „übliche Maß“ definiert sei, dargelegt, dieses sei nicht strikt quantifizierbar, sondern obliee der Bewertung des zuständigen Nutzungsmanagers. Diese würden durch die jeweiligen Gütesicherungsmaßnahmen eng begleitet. Dennoch sei hierdurch nicht jedwede Korrosion ausgeschlossen.
@Schleppi, @Georg: Der Auffassung von @Georg kann man sich nur anschließen und im Übrigen sollte man wie meinerseits schon vorgeschlagen, die strafrechtliche Beurteilung, was nun mit dem falschen Statement des BMVg und dessen Unterstellung eines Bedienfehlers vorliegt, den „fertig studierten und praktizierenden Juristen“ überlassen.
Ansonsten ist die Beweiskette doch – wie schon zigmal diskutiert – relativ simpel:
1.) Es lag keine Stagnation vor, sondern ein Nichtzünden.
2.) Damit wurde checklisten-konform ventiliert, was auch einer Stagnation vorbeugen soll,
3.) Der Re-Start verlief völlig normal und es wurde der Flug angetreten,
4.) Im Falle einer Stagnation während des Re-Starts, hätte die Besatzung den Engine-Run-up abgebrochen und wäre niemals gestartet,
5.) Hinsichtlich eines unterlassenen und eine Stagnation angeblich vermeidenden Ventilierens kann auch bereits deshalb kein „Bedienfehler“ vorliegen, weil es zum Zeitpunkt des schweren Zwischenfalls in Termez (Juni 2014) ein derartiges Verfahren bei der Bundeswehr noch nicht eingeführt war.
Daß bei den australischen Streitkräften adäquate Verfahren zur Stagnationsvermeidung seit 2011 praktiziert werden, jedoch solche bei der Bw erst nach dem schweren Zwischenfall in Termez (19.06.2014) eingeführt und in exakter bzw. finaler Definition immer noch nicht abgeschlossen wurden, müssen sich einzig und allein das BMVg und der Hersteller anlasten lassen.
Neben der öffentlichen Richtigstellung des ebenso öffentlich und mehrfach unterstellten Bedienfehlers, ist die „Blindheit des BMVg“ gegenüber schadensvermeidenden Verfahren bei anderen NH90-Nutzern ein weiterer Fall für die §§ 10 und 31 SG und auch dieses Unterlassen sollte ob eines klar gegebenen Öffentlichen Interesses, ebenso publik gemacht werden.
Das „politische Unding“ der Entscheidungsbeinflussung gibt. m.M.n. der Angelegenheit sogar noch einen ganz besonderen Geschmack, denn so wie propagiert, müßte auch revidiert werden. Das erreicht man aber ob der Unverfrorenheit des BMVg nur mit juristischen Mitteln.
@Georg
Ich bezog mich auf das Zitat dazu aus der Bauchbinde. Meine Vermutung ist da genau wie Ihre.
@ Seaking
Keine Sorge :-)
@all: Spinnen wir mal den Gedanken konsequent weiter: Wäre es aus rechtlicher und konsequenter Sicht für die Parlamentarier entscheidungserheblich gewesen, wenn in der „Bauchbinde“ – mehr dürften die Masse der MdBs ohnehin nicht bis ins Detail gelesen bzw. verstanden haben -, Folgendes gestanden wäre?
„Entgegen der ursprünglichen Annahmen des BMVg, lagen sowohl dem Ausfall des Triebwerks, als auch dem folgenden Ausfall des OHCP, samt aller weiteren ausgelösten gefährlichen Fehlfunktionen der nicht unmittelbar beteiligten Systene, _k_e_i_n_e_ Fehlbedienungen der Besatzung zu Grunde. Ursächlich sind vielmehr in _a_l_l_e_n_ _F_ä_l_l_e_n_ _k_o_n_s_t_r_u_k_t_i_v_e_ _M_ä_n_g_e_l_, welche vom Hersteller zu verantworten sind. Da diese Konstruktionsdefizite kurzfristig ncht abstellbar sind, wurden vorerst und bis zu einer mittelfristigen Lösung, Verfahren vorgegeben, welche das Risiko einschränken sollen.“
Diese Fiktion ist leider die Realität, also sollte man den Bundestag auch mit den Realitäten konfrontieren, egal, ob das dem BMVg und dem Hersteller schmeckt, oder auch nicht.
Nicht egal ist allerdings hierbei, was der Bundestag aus dieser „Nagelprobe“ machen würde, denn es wäre „die Demokratie von der Demokratie gefordert“.
Könnte mir vorstellen, wenn eines der großen Medien diiesen Fall so angehen und auch noch einen Verfassungsrechtler sowie eine Luftrechtler zum Thema miteinbeziehen würde, gäbe das eine riesen und auch äußerst lehrreiche Story.
Ich hatte eigentlich das Abstimmungsergebnis innerlich schon abgehakt. Als ich gestern wie andere auch hier feststellte, daß die Besenstiele und der NH 90 Einzug in die heute Show gefunden hatten, kochte es in mir wieder hoch. Dieses nicht wegen der schlauen Sprüche von Bartels und Krause, sondern wegen der Tatsachen.
Wenn ich mein Auto bestimmungswidrig (im Sinne der Zulassung) betreibe, erlischt meine Betriebserlaubnis, mein Versicherungsschutz erlischt und ich mache mich strafbar.
Wie ist das eigentlich bei einem Luftfahrzeug der Bundeswehr?
Macht sich die Crew strafbar weil sie dem § 30 folgte, aber wußte das das eigentlich entgegen der Zulassung ist?
Wie ist das mit der Haftung? Haftet der Inspekteur das Heeres /Marine, weil er die Abweichung befohlen /unterschrieben hat?
Erlischt die Zulassung /Betriebserlaubnis z.B. eines NH 90?
Wer trägt die Verantwortung, wenn es in die Hose geht?
Man nimmt ja anscheinend billigend in Kauf, wenn ein Ofen ausgeht, daß noch 2,5 Minuten verbleiben bis der zweite ausgeht. Brennt es auch noch dabei, nimmt man ferner in Kauf das in 25% der Fälle das OHCP aus der Decke tropft. (Mit den bekannten Begleiterscheinungen)
Die Arbeitssicherheit / Sicherheitsauflagen werden ständig mit Füssen getreten, bzw. ausgehebelt.
Flugsicherheitskritische Meldungen anderer NH 90 Nutzer werden nicht weiter verfolgt bzw. erst mit deutlicher Verzögerung dann selber festgestellt.
Gut das es zur Zeit nichts zu retten gibt.
Bei den 19 Stagnationsfällen würde es mich interessieren, ob das intakte Termez Triebwerk mitgezählt wurde.
Danke im Voraus für eventuelle Antworten
@Werner: M.M.n. wurde das „intakte Termez-Triebwerk“ nicht mitgezählt. Wir hätten dan nämlich 20 Schäden international und nach der Demontage n Oberursel kann man auch nicht mehr von „intakt“ sprechen.
Da liegt eventuell neues Ungemach vor der Tür:
Mal unter EASA_PAD_15_023 googeln
easa notification of a proposal to issue an airworthiness …
ad.easa.europa.eu/…/EASA_PAD_15_023…/PAD_1..
Zitat:
This condition, if not detected and corrected, may lead to loss of engine performance, compressor surge and potentially to an In-Flight Shut-Down, possibly resulting in an emergency landing.
Und bei Emergency Landing wissen wir ja nun Bescheid bei AG.
@Werner und alle:
Die EASA ist eine Behörde, deshalb kann man deren Dokumenten auch hier problemlos verlinken:
http://ad.easa.europa.eu/blob/EASA_PAD_15_023.pdf/PAD_15-023_1
(Wobei ich keine Ahnung habe, was das letztendlich bedeutet und was ein Clevis pin ist)
@all: Man lade den von @TW und @werner benannten LINK http://ad.easa.europa.eu/blob/EASA_PAD_15_023.pdf/PAD_15-023_1 hoch, lese und erschrecke.
Wer nicht der englischen Sprache und dem Luftfahrt-Cinesisch mächtig ist, kopiere den Text des Dokuments und lasse diesen mittels http://www.online-translator.com/ übersetzen. Das Ergebnis ist zwar auf den ersten Blick sehr beschi…. , auf den zweiten Blick samt „Doofi-Übersetzung“ und in deren festgeschriebener Logik aber ein weiterer und echter „NH90-Hammer“!
Ohne jetzt Triebwerksmechaniker zu sein, will ich mal versuchen zu erklären, was da am Triebwerk vor sich geht.
Am Eingang des Triebwerks gibt es variable Luftleitschaufeln (inlet guide van), die die Anströmung und den Luftdurchsatz für das Triebwerk regeln sollen.
Wikipedia: „Vor dem Triebwerk kann auch ein Eintrittsleitrad (engl. Inlet Guide Vane, IGV) angebracht sein, um den einströmenden Luftstrom in einen geeigneten Rotationsdrall zu versetzen, bevor er auf die erste Laufschaufelstufe trifft.“
Diese Luftleitschaufeln werden von einem vermutlich hydraulisch betätigten Arbeitszylinder (actuator) bewegt. Die Verbindung geht über ein variables Gestänge und irgendwo ist als Verbindungselement ein „Clevis-pin“ benutzt.
Der Clevis-Pin ist ein U-förmiger Schekel, der durch eine Bolzen mit Querloch geschlossen wird.
http://en.wikipedia.org/wiki/Clevis_fastener
In dem Querloch kann nun ein fester Splint, der aufgebogen wird, den Bolzen sichern oder eine Federklemme (spring clip).
https://www.google.de/search?q=Clevis+pin&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=j3P7VLHiHsn_UrXqgsgH&ved=0CDIQsAQ&biw=1920&bih=919
Diese Federklemme kann jetzt von links nach rechts oder umgekehrt eingeschoben werden. Irgendwo hat sich die Federklemme mit dem Gestänge (Control Lever) verhakt und ist dadurch entfernt worden. Jetzt lag der Bolzen frei und konnte sich lösen. Die Federklemme hat man auf jeden Fall im Triebwerkseinbauraum gefunden. Dies kann jetzt zur Leistungsreduzierung des Treibwerks führen oder falls der Bolzen durch das gesamte Triebwerk gesaugt wird, zur Zerstörung des Triebwerks, so dass es im Flug abgeschalten werden muss.
Was bedeutet dies nun für den Unfall in Termez. ?
Die Besatzung sagt ja es hat keine vorhergehende Stagnation beim Anlassen des Triebwerks gegeben. Es könnte also eine Erklärung für die Zerstörung des Triebwerks in Termez sein.
@Georg: Danke für die klasse Interpretation und Ihren Einsatz für unsere Crews!!!
Warum wird denn dieser Bolzen mit einer Federklemme gesichert und nicht mit einem anständigen festen Splint oder noch besser mit einer Mutter und einer verdrillten Drahtsicherung ?
Muss dieses Inlet Guide Vane, dieses Lufteintrittsleitblech, zur Triebwerkskontrolle öfters entfernt werden und hat man deshalb die unsichere aber schnell entfernbare Federklemme als Sicherung für den Bolzen gewählt anstatt einer Mutter mit Sicherungsdraht ?
Man sollte mal zu dem Ganzen offiziell NHI befragen, speziell zu http://augengeradeaus.net/2015/03/german-deal-fuer-die-hubschrauber-haushaltsausschuss-stimmt-zu/comment-page-4/#comment-183666.
Vielleicht kann uns da aber der seinerzeit extrem engagierte und auch nunmehr hoch motivierte und involvierte @schraubendrehn weiterhelfen?
@ Z25 | 06. März 2015 – 15:37
Habe mal in meine ILA 2010 Bilder rein geschaut und es hat Klick gemacht, der AW-101 war mit in Pott!
Ergänzung
In der Ausschreibung von 2010 wurde anscheinend nicht nur ein einfacher Marinehubschrauber gesucht, sondern man wollte gleichzeitig auch die Fähigkeitslücke CSAR schließen!
Der AW-101 ist tatsächlich der einzigste Hubschrauber der dass von uns gewünschte Spektrum abdeckt und zählte so auch zum Kreis der Aspiranten.
http://www.bredow-web.de/ILA_2010/Helikopter/Agusta_Westland_AW_101/agusta_westland_aw_101.html
@ Flip | 06. März 2015 – 16:13
Die Ein-Typenlösung hat sich nicht bewährt / durchgesetzt , wir sollten auch darauf verzichten!
( Die Eierlegendenwollmilchsau existiert eben nur in der Phantasiewelt ! )
@ werner – Danke für die Recherche. Man weiß nie wofür so ein beharrlicher Zorn am Ende noch gut sein wird. Man sollte sich von ihm nur nicht zernagen lassen, es gibt ja auch wie man sieht konstruktive Wege damit umzugehen.
@ Vtg-Amtmann | 06. März 2015 – 20:31
Hallo Vtg-Amtmann
Sagen wir mal Diplomatisch wir haben Beide recht !
Meine Rechnung beruht auf der Rückwegsrechnung auf Angaben des BMVg zur Minderbeschaffungen da es keine öffentlichen Angaben zu Kaufvertrag gibt.
In diesen Zusammenhang bezifferte das BMVg die Beschaffungskosten des „Sea Lion“ mit ca. 915 Mio EUR. ( Sie schreiben zu besagten 915 eine Mogelpackung von TdM…. also waren ihnen meine Angaben zu meinen Zahlenspiel bekannt.)
Kaufvertrag NH90
Am Donnerstag dem 08.06.2000 wurde der Kaufvertrag für den NH90 abgeschlossen.
Die Bundesrepublik Deutschland Kauf zunächst 134 TTH von insgesamt 219 Maschinen für 7,2 Mrd. DM. Die Stückkosten für den vollausgerüsteten TTH belaufen sich laut Stützle auf 52 Mill. DM.
Die Stückkosten inkl. anteiliger Systemkosten betragen 52 Mill. DM entsprechen ca. 26 Mill. € bei 134 Maschinen. Da uns die Kosten weggelaufen sind gab es eine Stückzahl Anpassung auf 122 Maschinen und der Stückpreis kletterte dem entsprechend auf 59 Mill. DM / 29,5 Mill. €
Jetzt muss noch der Systemzuschlag abgezogen werden und der Kreis hat sich um die 23,18 Mill. € wieder geschlossen !
Ferner steht in Drucksache 17/14783 des BMVg
Die Industrie hat aufgrund ausdrücklicher Forderung des BMVg zugesichert, dass sich die Stückpreise, trotz der deutlichen Verringerung der abzunehmenden Stückzahlen durch Deutschland, für alle Programmteilnehmer nicht erhöhen.
PS zu alle Programmteilnehmer gehört auch Deutschland oder ?
Das System funktioniert ganz einfach
Wird die Stückzahl vom Kunden reduziert, werden die erwarteten Einsparungen von der Industrie einfach auf die noch Zulieferern Produkte umgelegt plus eines Strafzuschlags !
Dr. Tobias Lindner MdB hat es erkannt und schreibt passend,
Rahmenvereinbarung Hubschrauber – weniger Hubschrauber für mehr Geld
http://www.tobias-lindner.de/themen-3000783/friedens-und-sicherheitspolitik/rahmenvereinbarung-hubschrauber-weniger-hubschrauber-fuer-mehr-geld.html
Das Ergebnis dieses Zahlenwerk haben sie uns mit den Tabelle bei yumpu präsentiert !
Für mich ist Kostenrechnung NH90 / Tiger hier erledigt !
Schlussbemerkung
Nach meiner Einschätzung, wäre es günstiger gewesen alle 202 Einheiten der Industrie abzukaufen und zu übernehmen !
Die Marine hätte nach einer öffentlichen Schnell Ausschreibung ihre neuen Hubschrauber bekommen.
@milliway: Mit der Abnahme aller 202 HS liegen Sie goldrichtig, das hatte schon der Vorgänger von Herrn G. zig mal vorgeschlagen und ebenso das WaSystKdoLW. Dafür sitzt dieser ehemalige Leiter Nutzung nunmehr in der Besenkammer und freut sich auf seine Pensionierung.
Auch mit Ihrer an Z25 gerichteten Aussage, daß der AW 101 mit im „Pott“ war, haben Sie absolut recht.
Nicht umsonst stand der AW 101 in CSAR-Version auf der ILA 2010 unmittelbar vor dem AW-Chalet und der SW-4 Puszczyk („Waldkauz“, der Polnische „BSHS“) gleich daneben. Es bauten auch bei einer Besprechung im AW-Chalet die Vertreter des BMVg vor, daß sich in Sachen Hubschrauber aus „haushaltstechnischen Gründen“ in 2010 insgesamt nichts mehr tun würde. So werde der CSAR- RFI auf unbekannte Zeit verschoben und der Marinehubschrauber-RFP samt Wartungs-RFI werde bis ca. Okt 2011 verlängert. Wie bekannt und von langer Hand vorbereitet, wurde ja dann der Marinehubschrauber-RFP und der Inst-RFI am 28.10.2011 durch Rü VI3 (TDir S. K.) auf Geheiß der Obrigkeit sowie auf den letzten Drücker und vor Ablauf der Preisbindungfristen per 01.11.2011 gekillt.
Das Ganze weiß ich deshalb so genau, weil ich als Projektleiter-BSHS selber während der ILA im AW-Chalet „stationiert“ war. Aus dem Besuch der BMVg- Vertreter resultierte auch innerhalb unseres BSHS-Bieterkonsortiums ein riesen Krach, denn ein OTL L. aus dem BMVg bezog in seine Pauschalierungen auch den BSHS mit ein.
Entsprechend mußten wir uns – samt der Truppe (HFlgWaS) – vom seinerseitigen AW-Vice-President als Lügner und Opportunisten beschimpfen lassen. Wir dagegen, drängten nämlich unsere Polen und auch die Italiener dazu, schleunigst in die Hufe zu kommen, da der BSHS-RFP unmittelbar ins Haus stehe und sämtliche Zwischenfristen in die Werksferien fallen würden.
Am Dienstag nach der ILA 2010 hatten wir dann prompt den BSHS-RFP im Briefkasten, unsere Polen samt Italiener bekamen die versprochenen unruhigen Werksferien und im Innenverhältnis des Bieterkonsortiums war wieder alles gut.
Daß das BSHS- SOW dann geplatzt und der BSHS-RFP bis heute noch offen ist, steht auf einem anderen Blatt des BMVg, erscheint aber ganz in Analogie zum Thema SEA LION und dessen „Durchwinken“ als systemimmanent.