Frauenquote für die Bundeswehr? Steht schon im Gesetz.

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Die Aussagen von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr in einem Interview im aktuellen Spiegel werden kräftig debattiert (auch schon hier im Blog). Damit das ein bisschen an den Fakten orientiert bleibt, aber auch um dem Diskussionsbedarf entgegen zu kommen, hier ein paar Infos dazu. Unter anderem, was schon in Kommentaren angesprochen wurde: Die Bundeswehr hat schon seit zehn Jahren eine Frauenquote. Allerdings wird sie offensichtlich nicht umgesetzt.

Was hat die Ministerin nun konkret gesagt? Die Passage aus dem Spiegel-Interview:

Das Ziel ist ein Antel von Frauen von Führungspositionen, der dem in der Truppe angemessen ist. Bei den Sanitätern haben wir genauso viele junge Ärztinnen wie junge Ärzte. Trotzdem sehen wir in der Spitze fast keine Frauen. Wir haben dort eine Generalin, die einzige überhaupt in der Bundeswehr. Das ist ein lausiger Anteil. Deshalb müssen wir hier auch über Quoten mit klaren Zeitleisten nachdenken.

Das bezieht sich, so hat ein Sprecher des Ministeriums noch mal ausdrücklich klargestellt, auf den Sanitätsdienst. Wo es unter den General- und Admiralärzten eben nur eine Frau unter rund 20 Männern gibt.

Allerdings: Klare Zeitleiste vielleicht, aber über Quote nachdenken? Ein Blick ins Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz, vor ziemlich genau zehn Jahren zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten:

§ 11
Gleichstellungsplan
(1) Der Gleichstellungsplan ist ein Instrument der Personalplanung, insbesondere der Personalentwicklung, und zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten. Seine Umsetzung ist besondere Verpflichtung der militärischen Personalführung sowie der Disziplinarvorgesetzten.
(2) Der Gleichstellungsplan muss die Situation der Soldatinnen im Vergleich zur Situation der Soldaten beschreiben und die bisherige Förderung der Soldatinnen in den einzelnen Bereichen (§ 4 Abs. 2) auswerten. Insbesondere sind zur Erhöhung des Anteils der Soldatinnen in den einzelnen Bereichen Maßnahmen zur Durchsetzung notwendiger personeller und organisatorischer Verbesserungen im Rahmen konkreter Zielvorgaben vorzusehen. In jedem Gleichstellungsplan ist in Bereichen, in denen Soldatinnen unterrepräsentiert sind, für die Besetzung von Dienstposten die Anzahl von Soldatinnen festzulegen, die der in § 4 Abs. 5 genannten Quote entspricht.

Da steht er ja, der Begriff Quote. Und die ist im genannten §4 Abs 5 des Gesetzes definiert:

§ 4
(5) Soldatinnen sind dann als unterrepräsentiert anzusehen, wenn ihr Anteil in den einzelnen Bereichen nach Absatz 2 in allen Laufbahnen mit Ausnahme der Laufbahn des Sanitätsdienstes unter 15 Prozent, in der Laufbahn des Sanitätsdienstes unter 50 Prozent liegt.

Mit anderen Worten: Das Instrumentarium gibt es längst, wurde aber von den früheren (männlichen) Verteidigungsministern offensichtlich nicht Ernst genommen, auf jeden Fall schlicht nicht angewandt – sonst hätte es wohl kaum zu diesem, wie sagt von der Leyen, lausigen Anteil an der Spitze des Sanitätsdienstes kommen dürfen. Man könnte auch sagen: Es ist kein lausiger Anteil, sondern offensichtlich schlicht rechtswidrig. Denn dass in den vergangenen zehn Jahren nicht mehr Oberstärzte (w) für eine Beförderung in den Generalsrang qualifiziert gewesen wären, klingt recht unwahrscheinlich.

Das heißt aber auch: Nachdenken muss man im Ministerium jetzt allenfalls darüber, ob und wie man sich an geltende Gesetze halten will. Und was an sonstigen Rahmenbedingungen vielleicht verändert werden muss – es geht letztendlich nicht (nur) um die Quote, die es längst gibt, sondern auch um die Frage, was denn tatsächlich eine entsprechende Beförderung von Frauen im Sanitätsdienst verhindert hat.

(Die im Bällebad bereits  zu dem Thema aufgelaufenen Kommentare verschiebe ich hierher. Und, auch das wurde in den Kommentaren schon angesprochen: Die bisweilen etwas merkwürdige Wortwahl wie unter dieser Uschi ist hier nicht der Ton. Ich sag’s nur schon mal.)

(Foto: Besuch der Bundesministerin von der Leyens beim deutschen Einsatzkontingent Atalanta in Djibouti; hier mit den Soldatinnen der Fregatte Brandenburg – Bundeswehr/ Sebastian Wilke)