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http://www.do254.com/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=9&Itemid=54
@ SER
“ Dann erklären sie doch bitte mit ihrem fundierten Hintergründen, warum der OTL B. über das Ergebnis der AFTO 29 vom 18.03.2013 überaus ungehalten ist und auch öffentlich von einer Frechheit (!!!) im Umgang mit dem geschilderten Sachverhalt spricht !?! “
Klarstellung:
Ich habe und werde mich nicht in der Öffentlichkeit – also außerhalb der Bundeswehr – über tatsächliche oder vermeintliche Beanstandungen zum NH90 äußern.
Dies ist – neben meiner Verschwiegenheitspflicht – schon der Tatsache geschuldet, dass mir bei weitem nicht alle (technischen) Informationen zu einer fundierten Bewertung vorliegen.
@Vtg-Amtmann
Zitat:
Am 7. Januar 2015 findet der feierliche Aufstellungsappell des Luftfahrtamtes der Bundeswehr in Köln/Wahn statt. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen wird im Rahmen des Appells eine Ansprache halten. Zitat Ende
http://www.bmvg.de/portal/a/bmvg/!ut/p/c4/NYxNC8IwEET_UTYRBOvNUlDBkyJaL5K2S1zIF9ttvPjjbUFn4M3hwcAD5kZbyFmhFK2HO7Q9bbu36kJxKjOOI_4mkAiSn6LDqCz3LyrPlTZruC0vA6o-RZSFglFopmMriVVOLH4xE_NsFA3QatPU2uh_zKe67A-na7XRzbE-Qw5h9wWFEt3C/
…da haben die Damen und Herren ja gleich ein feines Thema für den Neujahrssmalltalk..
Sie haben doch sicherlich eine VIP Einladung bekommen Herr Amtmann – oder ? :-))
@SEAKING
Ein weiteres Beispiel für die Unlogik der Neuausrichtung. Anstatt im LBA eine BW-Abteilung für das Fluggerät zu installieren, gründet man ein neues Monsteramt…….typisch BW, das 17. Bundesland ;-).
@all
Für alle die immer noch der Meinung sind, der Fly by Wire SEALION könnte den SEAKING in der SAR Rolle ablösen.
Seenotfall Alfried Krupp vor 20 Jahren.
Wir hatten damals 70 Knoten Wind im Mittel schon am Boden…dazu die mörderische Grundsee. Wir haben es leider nicht geschafft, trotz einiger „wahnsinnigen“ Anflüge eine Führungsleine zum Winschen an Deck des Seenotrettungskreuzers zu bringen.
So blieb uns nur die „Escort-Rolle“…
Die über Bord gegangenen Kameraden der Alfried Krupp ,“Theo Fischer und Bernhard Gruben“ wurden wurden posthum geehrt durch die Namensgebung von 2 neuen Rettungskreuzern die heute ihren Heimathafen am Darss und Norderney haben…
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Vor-20-Jahren-Alfried-Krupp-geraet-in-Seenot,hallonds25086.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Theo_Fischer_(Schiff)
http://de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Gruben
ups….wo ist denn mein Kommentar hin ?
Also noch einmal:
Dieses Luftfahrtamt der Bundeswehr ist imho eine weiterer Beleg für die Un-Logik der Neuausrichtung BW. Anstatt eine militärische Abteilung ins LBA zu integrieren gründet man eine neue Monsterbehörde.
Die BW: das 17. Bundesland ?
@Klabautermann: Sagen wir so bzw. exakter: Einen (maxmal) Obristen und die PM / Leitendenden Ingenieure für die einzelnen fliegenden WaSys ins LBA integrieren; damit auftretende Doppelstrukturen bei der Bw radikal streichen.
Den Stab Gen-FluSi von wegen der Unabhängigkeit der BFU angliedern. Auch hier als Chef max. ein Obrist. Und auch hier jegliche Doppelstrukturen in dessen Tross bzw. solche, die schon bei der BFU vorhanden sind, radikal „entpflichten“!
Leider Träume, wir sind doch nicht Polen oder in drei bestimmten Balkanländern, die auch zur NATO bzw. zur EU bzw. zur EDA- und MAWA-Organisation gehören.
@klabautermann
Wieso Un-Logik? Steht doch so eindeutig im LuftVG Paragraph 30 (2). Da das LBA keine Dienststelle der Bundeswehr ist, ist der Schritt nur folgerichtig. Hier sollte man also bei der allgemeinen Kritik an der Bundeswehr doch besser die Kirche im Dorf lassen.
@Vtg-Amtmann
Die Bonner „Militärbürokratie“ wehrt sich mit Händen und Füßen gegen eine top-down Verschlankung der mil/ziv Strukturen und so gründet man zentralistische, dysfunktionale Monsterbehörden als fachlich zentrale Planungs-Steuerungs- und Regelinstanzen – quasi als Auffanggesellschaften – und vergisst dabei leider, dass ein komplexes Unternehmen wie die BW nicht zentralistisch fein-fern-gesteuert werden kann. Das wäre so, als ob das Mutterhaus von Bosch in Stuttgart weltweit alle Bosch-Betriebe in den Bereichen Mat/Pers/Finanz/Produktion etc managen wollte.
@klabauterman: Wenn der Frosch mit der Wurst über’n Eckstein springt
und der Storch den Hund in der Luft verschlingt…
Ein weiteres Erbe von Thomas die Misère bzw. von Aktentasche und Büroklammer oder auch Schlossgärtner. Und nun wiederholt sich das Ganze vom EuroHawk bei den Schaltplänen des NH90-OHCP und dessen finaler Zulassung (… auch der des SEA LION)!
§30 (1) LuftVG, ZDv 19/1 und ZDv A 1525 können nunmal nicht das Allheilmittel sein, was das BMVg und die BW aus ihren Schneckenhaus- und Tellerrand-Perspektiven solange nicht verstehen werden, solange die Hydra nach jedem abgeschlagenen Kopf der Arroganz, Überheblichkeit und Expertiselosigkeit, neue Köpfe produziert.
Juristen sollten das längst kapiert haben und Mediziner derartiges zumindest als pathologisch einordnen können. Auf dass Speis und Trank beim Aufstellungsappell und Empfang des LufABw allen Beteiligten im Halse stecken beiben möge!
@OTL B.
1+
@L
Das ein Bürokrat wie Sie keine Ahnung von Sytemtheorie und kybernetischer Logik hat verwundert mich nun gar nicht ;-)
Die Bezeichnung „Bürokrat“ erlaube ich mir, weil Sie offenbar aus einer gesetzlichen (Teil) Norm, die für einen milttlerweile überholten staatlichen Verwaltungsapparat gedacht war, selektiv eine “ folgerichtige“ Org-Entscheidung ableiten. Also noch bürokratischer geht nicht, herzlichen Glückwunsch ;-)
Machen Sie sich doch mal die Mühe nach Frederic Vester und Einfluß-/Prioritätenmatrix zu gugeln ;-)
@Vtg-Amtmann
Entnehme Ihrem Kommentar zum Buffet des Aufstellungsappel, dass Sie wiedererwarten doch keine VIP Einladung bekommen haben :-)
Wäre beim alten „Flottenchef“ Admiral Braun anders gewesen.
Der hat seine grössten Kritiker gerne mal zur Briefing unter 4 Augen geladen…
Erinnere mich noch sehr gut an die Zeit als wir noch Befehlshaber hatten,
die selbst dem Minister gesagt haben „Get off my back and let me do my job – Sir“…
@L. Sorry, Sie sollten sich mal die ZDv A-1525 dahingehend exakt durchlesen, wann § 30 (1) LuftVG greift und wann nicht sowie in welchem Umfang auch im Sinne des § 30 (2) zivile, professionelle nationale, europäische und internationale Regelwerke gelten, bevor Sie hier pauschal und nur provozierend Irgendjemand unterstellen, „er habe die Kirche nicht im Dorf gelassen“! Im Übrigen waren Sie bei der Diskussion – wie schon seit Längerem und auch von anderen Usern festgestellt – nicht gefragt!
Hoppla. Könnten wir einen neuen Anlauf machen, die Schärfe aus der Diskussion rauszunehmen?
@SEAKING
Sie kennen also noch „Blue“ Braun. Sie sollten dann aber auch erzählen, dass die 4-Augengespräche bei Blue in der Regel auf gleicher Augenhöhe erfolgten nach dem Motto „höflich im Ton und klar in der Sache“ . War ein unglaublicher straight&smart arrow, der olle Blue, und so ziemlich der humorvollste „Gesellschafter“, den ich auf dieser Dienstgradebene je erlebt habe.
@T.W. Sorry für das OT ;-)
Ich rede von Zulassung, sie mischen das mit Betrieb.
Ihnen ist aber schon bekannt (gehe ich von aus, deswegen wundert mich ihre Argumentation) dass die Bw aufgrund der 19/1 bzw. 1525/1 ein eigenes Zulassungswesen hat da u.a. und z.B. die Basic Regulation 216/2008 als Verordnung explizit nicht für Erzeugnisse, Personen, Organisationen, etc. die einer militärdienstlichen oder ähnlichen Verwendung dienen gilt? Es gibt im Luftrecht schon immer Ausnahmen für das Militär und nicht zuletzt in der Bw im Zulassungswesen. Nicht umsonst führen die Lfz der Bw eine militärische Kennung und nicht ein D-Hxxx. Die entsprechenden EU Verordnungen und DEU Gesetze sind nunmal so. Auch wenn es Ihnen persönlich leider missfällt, aber das sind nunmal die Fakten.
klabautermann | 06. Januar 2015 – 10:09
Evtl das eigentliche Übel der Neuausrichtung. Die Zentralisierung bis zur Erstellung der Beurteilung bedeutet, dass Verantwortung, Entscheidung und Kompetenz durchgängig getrennt wurde/wird. Dies wird spätestens nach dem Verschwinden der DiPäK richtig durchschlagen und der Bw den Rest geben. Wie eine Armee im V Fall so funktionieren soll, ist mir ein Rätsel.
Aber ohne Mun braucht man sich über solche Details eh keine Gedanken machen.
Die Bw kann ihren Auftrag nicht erfülle, mit oder ohne gute Hubschrauber.
Evtl ist dann die Wirtschaftsförderung von AH eher von Mehrwert geprägt.
@ Klabautermann 10:53
F.Vester war bereits vor 20 Jahren in der ‚hoeheren‘ Marine eine no-no Figur . Ist der jetzt ‚zugelassen‘?
@MikeMolto
Na ja, nicht in der gesamten „höheren Marine“. Viele „Ideen“ von Vesper und seiner wissenschaftstheoretischen Nachfolger sind durchaus auch von der jeweiligen „Höheren Marine“ bei den diversen Umstrukturierungen 1999 bis 2011 berücksichtigt und akzeptiert worden – solange die Marine noch eine OrgHoheit hatte. Damit ist nun aber Schluß. Vor 20 Jahren war Vester in Deutschland auch nicht unbedingt sehr bekannt. Die Anwendbarkeit seiner „Vernetzt-Denken-Lehre“ auch im Bereich Organisation/Verwaltung ist zunächst in den USA erkannt worden und hat dann seinen Weg wieder zurück nach Deutschland gefunden.
Ich helfe mal!- Bürokrat (Definition nach Gabler WIRTSCHAFTSLEXIKON), Zitat: „Beamter oder Angestellter, der einem Unterordnungsprinzip, eindeutig geregelten Entscheidungsbefugnissen sowie einer Reihe von verhaltensreglementierenden Vorschriften unterliegt. Als abgeleiteter Begriff der Bürokratie wird damit die infolge der zahlreichen Regeln sich ergebende Inflexibilität der Bürokrat im Sinn einer negativen Wortbedeutung unterstellt.“
Da stellt man sich dann schon die Frage, ob „Militärbürokratie“ die sich ergebende Inflexibilität der Bürokraten noch zu steigern vermag,- oder nicht!?
Bei den Beschaffungsvorhaben der Drehflügler erscheint mir jedoch etwas geradezu paradox:
Die Bürokratie der Bundeswehr zeigt eine unglaubliche Flexibilität, wenn es bei der Beschaffung um das vertreten (übergeordneter) industriepolitischer Aspekte geht!- Und andrerseits zeigt die Bürokratie der Bundeswehr ein offensichtliches Fehlen verhaltensreglementierender Vorschriften und eindeutig geregelten Entscheidungsbefugnisse, wenn es darum geht die Vertragserfüllung gegenüber Lieferanten durchzusetzen!
So gesehen habe ich fast den Eindruck, dass man im Zusammenhang mit der Bundeswehr überhaupt nicht von „Bürokratie“ sprechen kann!
Das Ganze hat eher etwas von einer kleinen „Klitsche“ die glaubt eine Organisation zu haben in der die Bürokratie alles regelt,- aber im Grunde ob ihres ihr eigenen organisatorischen Dilettantismus längst „pleite ist“.
Man könnte fast darüber lächeln!- Würden durch diesen „organisatorischen Dilettantismus“ nicht Milliarden Euro an Steuergeldern sinnlos verbrannt …
@L
Ich verstehe nur nicht, warum die von Ihnen beschriebenen „Ausnahmen im Luftrecht für das Militär“ unbedingt organisatorisch eine eigenständige Behörde erfordern. So etwas kann man auch über eine Ressortvereinbahrung regeln und organisatorisch trotzdem Synergieeffekte erzielen.
@klabautermann
Blue Braun war eben hart aber herzlich.
Empfehle deshalb dem neuen Luftfahrtamtchef die Lektüre „Bolzen und Kinken“
@Vtg-Amtmann
In der Ruhe liegt die Kraft. Ich finde die Kommentare von @L „beleben“ die Debatte.
Das ist das Recht und die Meinungsfreiheit in Deutschland, die wir Soldaten alle hier täglich tapfer verteidigen…:-)
@audio001
Köstlich ;-)
Vielleicht liegt das alles daran, dass „Die Logik des Mißlingens: strategisches Denken in komplexen Situationen.“ von Dietrich Dörner immer noch nicht Pflichlektüre für Stabsoffiziere und Höhere Beamte ist. Das Buch ist ja auch erst 1989 erschienen und somit wahrscheinlich zu modernistisch ;-)
@SEAKING: Gerne verteidige auch ich die „freie Meinung“ von @L., es muß aber deshalb noch lange nicht die meinige sein.
@OTL B. (vgl. http://augengeradeaus.net/2015/01/der-drehfluegler-januar-2015/comment-page-2/#comment-171475): ihnen kann man nur zu Ihrem sehr klaren und absolut korrekten sowie beispielhaften Statement gratulieren.
Damit wird aber automatisch aus der Beipflichtung von @L. (http://augengeradeaus.net/2015/01/der-drehfluegler-januar-2015/comment-page-2/#comment-171475) mit „1+“ bzw. aus dessen bislang hier in das Blog gelieferten Argumenten – soweit sachdienlich, technisch und fliegerisch fundiert – wohl leider eine „6-“ nach Porz-Wahn.
Denn der FSA des LufABw, Gen-Flusi und Insp-Heeer sowie auch der Rgt-Kdr des HflgTrspHubschr-Rgt 10 haben sich sehr eindeutig zu dem NH90-OHCP und der „Wahrscheinlichkeit“ dessen Ausfalls als „extremely improbable“ sogar mehrfach öffentlich geäußert, auch hier in AUGEN GERADEAUS.
Entsprechend wurde die NH90-Flotte entgegen einer erdrückenden, bestens und seit Jahren innerhalb der Truppe bekannten Urkundsbeweislage sowie ohne jegliche vom Hersteller geforderten Sofortmaßnahmen samt der Auflage einer „Nachbesserungsfrist“ für die finale Mängelabstellung am NH90-OHCP, wieder frei gegeben. Dies m.M.n. eindeutig zu Lasten von Leib und Leben der Crews und auch damit zu Lasten der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Das StGB könnte hier evt. grüßen lassen!
Dagegen ist doch das Statement von Herrn OTL B. bzw. dieses Insiders und Experten (Zitat) „Ich habe und werde mich nicht in der Öffentlichkeit […] zum NH90 äußern. Dies ist […] schon der Tatsache geschuldet, dass mir bei weitem nicht alle (technischen) Informationen zu einer fundierten Bewertung vorliegen“, eine sehr deutliche und klare Ansage!
An diese Ansage hätte sich wohl besser auch das „Porz-Wahner Kaffeekränzchen“, der Gen-Flusi und der Insp-Heer halten sollen, statt ungeprüft und bislang offenbar mangels eindeutiger technischer Dokumentationen – geschweige denn einer ordentlichen Flugunfalluntersuchung – dem betroffenen und sehr deutlich befangen Hersteller seine „SQUIB-Ausreden und Wahrscheinlichkeitstheorien“ sowie seine bis 2007 zurückgehende Untätigkeit und wohl auch gegebene Arroganz und Ignoranz einfach hinzunehmen.
@audio001
Der Soldat hat nicht die Pflicht zur Remonstration.
Es ist in der Militärbürokratie eben eine Besonderheit, dass Beamte und Soltaten oft mit gleicher Tätigkeit aber anderem Dienstrecht und Verständnis dienen.
Dann kommt noch bei Beschaffungsaufträgen Wirtschaft und Politik dazu.
Für einen solchen Kriegsschauplatz sind Soldaten nicht ausgebildet und deshalb versuchen viele im geglaubten Sinn der Sache zu handeln
@Elahan
Falls Sie Recht haben, dass Soldaten für einen „…..solchen Kriegsschauplatz ……. nicht ausgebildet..“ sind, dann sollten wir mal in die Stabsoffiziersausbildung rein schauen und die Frage stellen wie das denn sein kann, denn dieser „Kriegschauplatz“ ist ja nun nicht erst seit gestern am brennen.
Eine begründete Mitzeichnungsverweigerung im Bereich CPM oder der GO war immer ein sehr wirkungsvolles Mittel zur passiven Remonstration, wenn man als Referatsleiter einen Arsch in der Hose hatte.
@klabautermann, @all: Zur Erinnerung: Einer der Letzten mit einem A…. in der Hose soll der ehem. AbtLtr Haushalt Paul Jansen gewesen sein. Dieser habe angeblich die VzE zur AWE des GI vom 24.10.2014 für den SEA LION (zunächst?) nicht mitgezeichnet.
@Vtg-Amtmann
Je mehr der Gen Flusi und die Zulassungsinstanzen der BW eingestehen müssen, dass Ihnen „bei weitem nicht alle (technischen) Informationen zu einer fundierten Bewertung vorliegen“ – weil sie diese Qualitätssicherungs- und Bewertungskompetenz mehr oder weniger out-gesourced haben – desto mehr frage ich mich, was denn diese neue Behörde machen soll ? Ein neues Potemkinsches Bürokratendorf im ach so kuscheligen Dreieck Köln/Bonn/Koblenz ? Braunschweig ist wohl ein wenig attraktiver Dienstort ;-)
re: klabautermann
Danke!- Der Dietrich Dörner hätte mir in diesem Zusammenhang auch noch glatt einfallen können!
Daher lege ich noch einmal mit einem Zitat aus seinem Buch „Die Logik des Misslingens Strategisches Denken in komplexen Situationen“ nach:
„Komplexität erzeugt Unsicherheit. Unsicherheit erzeugt Angst. Vor dieser Angst wollen wir uns schützen. Darum blendet unser Gehirn all das Komplizierte, Undurchschaubare, Unberechenbare aus. Übrig bleibt ein Ausschnitt – das, was wir schon kennen. Weil dieser Ausschnitt aber mit dem Ganzen, das wir nicht sehen wollen, verknüpft ist, unterlaufen uns viele Fehler – der Misserfolg wird logisch programmiert.“
Und so gesehen haben wir die Ursachen für das sich weiter fortschreibende Drehflügler-Desaster bei der Bundeswehr eigentlich ausreichend geklärt …
@audio001
Zustimmung ;-) Leider nicht das einzige Desaster
Psssst, gleich motzen wieder die Aktiven ;-)
Aber eine gewisse (Scheuklappen-)Mentalität der Verweigerung ist auf den jüngsten beiden Kommentarseiten zum Thema schon erkennbar – und zu meinem Schrecken erkenne ich mich streckenweise wieder. Ich bin froh, diese Denkblockade durch (ziv.) Studium und „Realitätsdusche“ überwunden zu haben. Ich weiß, alles gut in der Bw – besonders die Bekleidung und die (neuen) HS ;-)
Die Logik des Misslingens?
Kurzer OT-Schwenk, aber bitte sehr:
Seite 22-23
http://www.jet-news.de/2008_2/Jet_News_2_2008.pdf
Bis heute (9+ Jahre nach der ersten Beschwerde und unzähligen Eingaben und Gerichtsverfahren) haben die betroffen Crews ihr Geld nicht bekommen.
Das wächst sich raus.
@all: Es hat mich schon immer fuchs-teufels-wild gemacht, sowohl in der militärischen, als auch in der zivilen professionellen Fiegerei, wenn irgendein Halbwissender nur der leeren Diskussion und/oder der nackten Rechthaberei und/oder der plumpen Provokation willens, Einem eine „cock und bull story“ bzw. „Einen vom Pferd erzählen“ wollte. Das gilt offenbar nach wie vor auch für viele militärische und zivile Theoretiker des BMVg und der Bw. Solche Querköpfe habe stets sowie kurz und bündig mit den Worten weggeschickt „Wenn Sie wissen wo was steht, dann können Sie sich wieder melden, Wegtreten [bzw.] auf Wiedersehen!“
Deshalb nochmals zu § 30 LuftVG und dies in aller Deutlichkeit: Noch ist „der Krieg nicht ausgebrochen“, und selbst im „Friedensflugbetrieb in Afghanistan und Usbekistan“ sind § 30 (1) und (2) LuftVG nur ein Schlupfloch und kein Selbstzweck oder gar Scheunentor für „rüstungspolitische Befindlichkeiten und/oder Vorlieben“ des BMVg und der Bw.
Auch die Bw operiert eben in zivilen nationalen sowie internationalen Lufträumen und dort ist nicht „High Noon“, sondern es gibt sehr restriktive gesetzliche Normen (bzw. Spielregeln und Sicherheitsvorgaben), die auch für das Flugbetriebs-, Zulassungs- und Flugsicherheitswesen der Bw gelten!
Das mag zwar einigen Herrschaften des BMVg und der Bw – welche i.d.R. weit weg von der luftahrzeugtechnischen und fliegerischen Praxis agieren – absolut nicht gefallen,
• aber erstens haben diese Gott sei Dank beim BMVI, dem LBA, der EASA, der FAA, der EU/EG und der ICAO nichts zu sagen bzw. dort auch nichts zu melden;
• und zweitens reden wir hier davon, daß im Falle des zivilen und/oder militärischen Einsatzes eines nicht dem aktuellen Stand der Technik und der flugbetrieblichen Sicherheitsstandards entsprechenden Hubschraubers (z.B. NH90 & SEA LION) , Mensch und Material sowie auch der Bürger als Staatssouverän nachhaltig gefährdet und geschädigt werden, ebenso die „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ als Basis unseres Rechtssystems, samt „Sicherheit und Gefahrenabwehr im Luftverkehr“ und letztendlich damit auch die „Einsatz- und Verteidigungsbereitsschaft der Bundeswehr“.
Ergo, sollten einige Herrschaften des BMVg und der Bw sich schleunigst bewußt werden, daß man u.U. schon längst in rechtsrelevanten Bereichen wie z.B. denen des StGB agiert!
Genau das wird auch jeder anerkannte und reputierte „Luftfahrtrechtler“(*) den Herren „Andersdenkern, Opportunisten, Besserwissern und Stromlinienenförmigen“ z.B. bei einer Anhörung in den entsprechenden Ausschüssen des Deutschen Bundestages bestätigen (* z.B. ein RA Prof. Dr. E. Giemulla, ein RA Prof. Dr. R. Schmid, oder ein RA H.P. Kehrberger).
Schlagkräftigstes Argument ist hierbei die „A-271/1 ZDv, VS-NfD, Flugbetriebsordnung für bemannte Luftfahrzeuge der Bundeswehr“, gültig ab: 09.03.2007, dort die Ziffer übe101 der Vorbemerkungen samt deren Verweis auf Anlage 8.3 „Erläuterungen zu § 30 Luftverkehrsgesetz (Auszüge aus Erläuterung BMVg R II 5 vom 04.07.2003).“
Dieses VS-nfD Dokument bzw. diese Urkunde sagt wiederum _i_n_h_a_l_t_l_i_c_h_ bzw. _r_e_c_h_t_l_i_c_h_ eindeutig aus:
• In den Bereichen des Luftverkehrs gilt grundsätzlich das Territorialitätsprinzip …
• Das BMVg hat nur einen eng begrenzten Raum, und nur wenn es der Aufrechterhalt der Verteidigungsbereitschaft erfordert, von Art. 87 d Grundgesetz (GG) abzuweichen, welcher vom Grundsatz ausgeht, daß der militärische Luftverkehr von der _z_i_v_i_l_e_n_ Luftverkehrsverwaltung erfaßt wird. …
• Die Ausnahmekompetenz basiert zwar auf § 30 LuftVG, grundsätzlich gelten aber alle luftverkehrsrechtlichen Vorschriften auch für hoheitliches Handeln, unabhängig von Art und Rang der geltenden Rechtsquelle …
• Selbst ICAO-Übereinkünfte sind als bloße internationale Empfehlungen mit Übernahme in europäisches und/oder nationales Recht (z.B. EG-Verordnungen wie die Flugbetriebs- und HHO-Regulations, etc.) strikt zu beachten. …
• Die Bestimmungen aus dem JAR-OPS sind zu beachten …
• Von der Beachtung luftrechtlicher Vorschriften befreien auch nicht Einsätze …
• Gemäß § 30 (1) darf die Bw nur ausnahmsweise von den [zivilen] Vorschriften abweichen, soweit dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist. …
• Ein Abweichen von den Vorschriften über das Verhalten im Luftraum ist nach § 30 (1) Satz 3 explizit nur gestattet, wenn zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben zwingend notwendig …
• Zulässig ist damit nur eine Abweichung, wenn weniger belastenden Alternativen nicht in Betracht kommen können …
Kurzum, § 30 (1) LuftVG ist eher ein ganz kleines Schlüsselloch für Extremsituationen, aber keineswegs ein Generalschlüssel für vom Stand der Technik überholte Rüstungsprojekte und wiederum deren Lobby sowie für selbstherrliche und verantwortungslose Ignoranten! Damit sind eigentlich die Handlungsmaximen und die Ermessenspielräume für das LufABw klar umrissen. Aber nur eigentlich, siehe oben, erster Satz?!
@Vtg-Amtmann
Herrlich wie sie sich exaltieren können. Doch leider sind sie ja auch nicht unfehlbar. § 30 (2) LuftVG ist eben genau kein Schlupfloch und kein Selbstzweck oder gar Scheunentor für „rüstungspolitische Befindlichkeiten und/oder Vorlieben“ des BMVg und der Bw“, sondern die Grundlage für u.a. das gesamte Muster- und Zulassungswesen der Bundeswehr und der eigenen Lfz-Rolle (daher auch z.B. 78+18 und nicht D-Hxxx), das gesamte Prüfwesen, die zugehörigen Vorschriften inkl. 19/1 bzw. 1525/1, FlugMed, GenFluSi, usw., usw. Die Verwaltungshoheit des militärischen Flugbetriebes liegt daher täglich in der Hand der Bundeswehr (BMVg) und eben nicht nur als Schlupfloch oder Selbstzweck im „V-Fall“ oder Einsatzfall. Diese Paragraphen dienen nicht zur Aushebelung ziviler luftrechtlicher Vorschriften sondern wurden aus einem anderen Grunde eingeführt. Sie stellen im zivilen Luftraum den militärischen Flugbetrieb für Lfz der Bw im In- und Ausland und anderer Nationen sicher. Denn dieser unterliegt anderen Zwängen als der zivile und das nicht nur bzgl. Verfahren, Wetterminimas, Ausstattung, usw. Das Verständnis kann doch wohl als gemeinsame Basis anerkannt werden. Das Verhalten im Luftraum und die Beachtung der ICAO und EASA Standards stehen doch auf einem ganz anderen Blatt und werden durch die Umsetzung nicht beeinträchtigt. Das fordert weder hier noch im BMVg oder in der Bw oder sonstwo jemand.
Der NH90 und alle Lfz der Bw (außer A400M) wurden und werden nach der 19/1 bzw nun 1525/1 zugelassen und nicht über EASA/LBA. Der Grund hierfür findet sich im LuftVG und ist somit bindend und nicht weil irgendwelche durch sie so bezeichnete selbstherrliche und verantwortungslose Ignoranten nichts besseres zu tun haben.
Mal eine luftrechtliche Frage @all in der Runde:
A) Das (deutsche, zivile) Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz (FlUUG wie 1998 in Kraft gesetzt) hat im Zuge der Neuregelung durch die EU/EG VO/RL auch den § 5 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) neu gefasst, der die Anzeige von Flugunfällen und Störungen sowie deren Untersuchung durch die als neue Oberhörde des BMVWI (jetzt BMVI) geschaffene BFU behandelt.
Nach dem FlUUG ist dafür die BFU für zivile Luftfahrzeuge auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland und für deutsch registrierte Luftfahrzeuge über exterritorialem Gebiet zuständig, und ist damit gegenüber der technischen, personellen und flugbetrieblichen Genehmigungs-, Aufsichts- und Zulassungsbehörde (soweit nicht ohnehin von der EASA wahrgenommen) im Gegensatz zur früheren FUS des LBA absolut unabhängig.
Bei Unfällen deutscher Luftfahrzeuge im Ausland kann sich die BFU gemäß ICAO, Annex 13 an der Untersuchung beteiligen, sie stellt den offiziellen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, der einer etwaigen deutschen Untersuchungsgruppe vorsteht.
B) Der Geltungsbereich des § 30 (1) und (2) erschöpft sich als Ausnahmereglung des LuftVG für Bundeswehr und Polizei damit in dessen Geltungsbereich. Geltende übernationale Rechte – auch im Bereich des nationalen Zulassungswesens – können damit nicht „ausgehebelt“ werden! Das haben auch längst schon die BuPol und die Länder-Polizeien verstanden bzw. eingesehen und betreiben Luftfahrtgerät nach den aktuellsten zivilen Standards. Gleiches gilt generell für deren Flugbetrieb samt Aus- und Weiterbildung.
C) Kann man das wie vorgenannt unter A) dargestellte Teritorial- und Exteritorial-Prinzip,
• auch auf die Untersuchung militärischer Flugunfälle analog übertragen?
• Ist dies z.B. innerhalb der EU, EDA und NATO der Fall, soweit nicht bilateral und oder multilateral geregelt?
• Ist dies generell und weltweit anlog zu ICAO Annex 13 der Fall?
• Wären beim Flugunfall des NH90 78+18 in Termez / Usbektistan primär die usbekischen Flugsicherheitsbehörde zuständig gewesen und hätte sich Gen-FluSi beteiligen sowie als offizieller Vertreter der Bundesrepublik Deutschland einer etwaigen deutschen Untersuchungsgruppe vorstehen können?
• Baute man seitens BMVg und Gen-Flusi nur darauf per Diplo-Clearance den NH90 78+18 möglichst schnell und schon im Juli nach Deutschland zu überführen, wobei die Usbeken nicht mitspielten, ja offenbar nicht einmal eine ordnungsgemäße Konservierung der Maschine zuließen und sich zunächst gegen eine Ausfuhr des NH90 78+18 sperrten?
• Wurde deshalb bzw. aufgrund des ganzen luftrechtlichen und militärischen Tohuwabohu vom FSO in MeS kein Flugunfalluntersuchungsausschuß gebildet bzw. keine Flugunfalluntersuchung eingeleitet und das Ganze zunächst zum Zwischenfall herabgespielt?
• Mehr als die Crew zu vernehmen bzw. deren Meldungen entgegenzunehmen konnte ja in MeS nicht getan werden?
• Haben diese Vernehmungen bzw. Meldungen, wenn denn als solche erfolgt, Gen-FluSi und dem FSA am 17./18.11.2014 vorgelegen?
• Weshalb ist immer noch nicht ein Flugunfalluntersuchungsauschuß zum Flugunfall des NH90 78+18 etabliert und noch keine offizielle Flugunfalluntersuchung eingeleitet?
Fragen über Fragen, und das zur „Wiederholungs-Unwahrscheinlichkeit = extremely improbable“ offenbar einer Black Box namens NH90-OCHP? Viel Vergnügen morgen beim Small-Talk nach dem Appell zur Aufstellung des LufABw in Köln-Wahn!
Ein erfolgreiches Jahr 2015 wünsche ich all denen, die eine Chance darauf haben.
Ich fürchte, dass eine Diskussion über die historische,textliche,systematische und teleologische Auslegung des § 30 LVG hier nicht wirklich zielführend ist.
Darüber hinaus vermute ich, dass jetzt einige auf Zeit spielen.
Zu den TF:
Als ich die Ministerin am 14.11.14 fragte, was sie denn gegen die katastrophale materielle Einsatzbereitschaft zu tun gedenke, antwortete sie, dass Frau Dr. Suder und der GI jetzt für jeden einzelnen Fall feststellen lassen, ob Ersatzteile oder fehlendes (Fach-) Personal die Ursache seien.
Mit der Schlichtheit meines soldatischen Denkens frage ich mich dann:
Wenn ein Ersatzteil ein Problem sein kann, muss doch erst einmal das Originalteil kaputt gehen? (gilt für neue Waffensysteme, die anderen können sich mit TCI rausreden)
Wenn Fachpersonal der Grund ist, dann fehlte es schon immer? Oder gab es ein Ereignis, dass das Fachpersonal reduzierte?
Es ist also von der TF nichts zu erwarten, was zu einer relevanten Verbesserung der Situation führen würde. Das wusste man aber auch schon bei der Einsetzung.
@Schleppi:
Also wie erwartet: Kein Gestaltungsanspruch – reiner Aktionismus um bei Fragen hierauf verweisen zu können (wie zuvor mit KPMG bei Rüstung insgesamt und Bundestagsanhörung bei bewaffneten Drohnen).
Einsatzbereitschaft? ICH habe hierzu 2 Task Forces eingesetzt,die jetzt ganz genau hinschauen… blabla…
Für alle anderen Fälle verweist man einfach auf das zu erarbeitende Weißbuch.
Man will halt einfach möglichst ohne Negativschlagzeilen über die Zeit kommen.
Erinnert immer mehr an die Ära Jung.
Wann werden denn die Ergebnisse der IGTH-Umfrage zu Flugstunden veröffentlicht?
@ memoria
Das ist eine interne Umfrage, die keinerlei wissenschaftlichen oder representativen Wert haben kann. Sie bietet aber Grund zur Nachfrage und es gibt einige Abgeordnete aller Fraktionen, die sich nicht zu schade sind Fragen zu stellen.
@schleppi:
Soweit klar, werden die Ergebnisse – evtl noch vor der Vorstellung des Jahresberichtes des WB – öffentlich vorgestellt?
Das Thema Einsatzbereitschaft ist ja auch schon wieder kein Thema mehr…
I’ll do my very best.
@all:
Unter anderem zu Flugstunden und MoU hier ab S. 52 Antworten aus dem Dezember 2014.:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/035/1803519.pdf
Dabei ist der „Systemzuschlag“ i.H.v. 385 Mio. € (ET-Erstbedarf, Bodenprüfgerät, etc) für NH90 SeaLion. Da hat man also schon was aus den anderen Vorhaben gelernt.
Die Kosten für den Systemzuschlag sind wohl oberhalb der bisherigen Finanzlinie, oder?
Auch zum multinationalen Hubschrauberregiment gibt es Neues: Belgien, Großbritannien, Spanien, Schweiz und Ungarn zeigen Interesse (aber nicht mehr).
„Auch zum multinationalen Hubschrauberregiment gibt es Neues: Belgien, Großbritannien, Spanien, Schweiz und Ungarn zeigen Interesse (aber nicht mehr).“
spätestens wenn es um pooling von ressourcen, materieller bzw. personeller art, und damit um die frage was passiert wenn einsatz ansteht und Germania mal wieder fahnenflucht ergreift wird das ganze scheitern.
vielleicht macht ja österreich mit.
mentalitätsmäßig versteht man sich sicher auf anhieb
@memoria: Also unter dem Strich der große Rückzieher in Sachen HS-Rahmenverein- bahrung vs. ursprünglichen MoU, weil dessen Kosten i.H.v. insgesamt 915 Mio. € wie längst prognostiziert absolut nicht haltbar sind.
– In Sachen Task-Force nur heiße Luft, wie bei KPMG.
– In Sachen Zulassung NH90-TTH und SEA LION, was ich (UvdL) nicht weiß, macht mich nicht heiß.
– Und in Sachen LufABw und Flugunfall Termez totale Ignoranz.
– Das dritte HS- Regiment wird stillschweigend Ersatzteillager, man brauchte mit dem WIeker-MedEvac-Cluster nur einen Vorwand bzw. eine Ausrede für die Abnahme der Gesamtstückzahl NH90, denn das Eingeständnis, daß der Frühere Nutungsleiter NH90 Gerhartz und das WaSysKdo Lw mit ihren Vorschlägen vor Jahren recht gehabt haben, wäre eine Pleiteerklärung.
In der Tat erinnert da Vieles an Jung, nur eben insgesamt etwas teurer und noch katastrophaler.
Zur Kanzlerinen-Frage: UvdL drft alles andere als besser werden, aber diese wird zunehmend berechenbarer. Fürs Erste also ein Vorteil.
@wacaffe
“… mal wieder fahnenflucht ergreift wird das ganze scheitern.“
Gab es einen Artikel 5 oder einen EU Verteidigungseinsatz bei dem DEU nicht mitgemacht hat?
Bedeutet Bündnistreue, dass man jeden Einsatz der Partner begleitet?
Ist der Missbrauch der Bw für Einsätze außerhalb der Bündnisverträge nicht
Das Gegenteil von Bündnistreue?
Waren denn immer alle EU/NATO Partner in allen den Einsätzen?
Wann hat die BRD(deren Soldaten) Fahnenflucht ergriffen?
Welche NATO Nationen sind nicht mehr in AFG?
Ein gemeinsamer Hubschrauberverband wird einen genau definierten Auftrag (evtl Verteidigung) haben und für Sondereinsätze werden abenteuerlustige (oder die mit zuviel Geld) Nationen noch eigene Kräfte vorhalten.
@Elahan: „Ein gemeinsamer Hubschrauberverband wird einen genau definierten Auftrag (evtl Verteidigung) haben und für Sondereinsätze werden abenteuerlustige (oder die mit zuviel Geld) Nationen noch eigene Kräfte vorhalten.“
Wenn ich so auf auf die internationalen Kapazitäts- und Lieferplanungen von NHI und speziell die von AHF und AHD sehe, diskutieren wir bei dem „Wieker-Arnold’schen internationalen MedEvac-Cluster“ über noch lange nicht gelegte bzw. niemals zu legende Eier.
Die Österreicher fliegen bereits S70i / H60, die Polen werden sich mit 70 Huschraubern auch auf diese Typenreihe einschießen (rvt. auch AW 149) und die Ungarn, die Slowakei, Tschechien, Litauen und Lettland haben ebenfalls einen Ersatzinvestitionsbedarf für ihre Mil Mi-8/17. Estland hat bereits 3 AW 139 beschafft. Damit rückt in diesen Ländern ein NH90-Cluster ganz weit weg von den Realitäten.
Bei den Balkanländern dürfte Gleiches zutreffen, denn auch dies können sich keine NH90 leisten, auch nicht per Pooling & Sharing.
Die Briten werden sich in Sachen NH90 ganz schnell an die Australier erinnern. Die Schweizer werden mit ihren Super Puma glücklich bleiben (wollen). In Belgien stößt der Verteidiungshaushalt längst an die wirtschaftlichen Grenzen und die Spanier sind ziemlich pleite und damit hat es sich so ziemlich „ausgeclustert“.
Ausserdem kommt beim NH90 die Refinanzierungsprobematik aus D&D-Vertrag und aus dem Production-MoU zuzüglich zum Stückpreis als Systemkosten dazu, wie schon einmal hier in AG dargelegt. Ergo wird aus einem Cluster unter Deutscher Führung entweder ein Draufzahlgeschäft, oder es wird gar nichts daraus.
Hoffen wir für unsere Jungs und Mädels bei der HFlgTruppe Letzteres, dann passen wenigsten die Betriebs- und Klarstandsreserven sowie die Ersatzteillage, denn man wird beim Heer mit dem NH90 weiterleben müssen..
@Vtg-Amtmann
Ja, das Wollen und Können ist im militärischen Bereich eben ein bundesrepublikanisches (nach der Wende) Problem des Vermögens (Fähigkeit zur Umsetzung).
An Ideen hat es selten gefehlt :-)
Guten Morgen
Die hier geführte Rechtsdiskussion ist schon sehr lehrreich, denn sie zeigt mir persönlich doch ganz klar die kameralistische Logik auf im Spannungsfeld zwischen gewerblicher und behördlicher Haftung. Und so empfehle ich die Lektüre der Verordnung über die einmalige Unfallentschädigung gemäß § 63 des Soldatenversorgungsgesetzes:
http://www.juraforum.de/gesetze/svgs63v/
Im Falle des NH90 ist nun aufgrund der Beschaffungskonstruktion in der Tat die Frage offen, wer denn im GA-Unfall haften muß, falls den NH 90 „Einzelfälle“ eben konstruktive und/oder Zulassungsgründe ursächlich zugrunde liegen. Produkthaftung versus Behördenhaftung wg. Organisationsversagen….u.U. sogar vorsätzliches Organisationsversagen aufgrund politischer Weisung. Aus diesem Blickwinkel ist verständlich, dass das BMVg den § 30 (2) LuftVG mit Zähnen und Klauen verteidigt, denn nur so kann die „Einzelfalltheorie“ gemeinsam mit der Industrie aufrecht erhalten werden. Es scheint allemal für beide Parteien billiger zu sein das statistische Risiko eines GAU (Personenschaden) einzugehen als die Flotte zu grounden und den NH90 in einen nach zivilen Normen arbeitsplatzsicheren Vogel zu verwandeln.
Apropos Arbeitsplatzsicherheit: in der oben verlinkten Verordnung sind alle gefährlichen und besonders gefährlichen Tätigkeiten von Soldaten der Bundeswehr im ganz normalen Ausbildungs- und Übungsbetrieb aufgelistet, woraus ich entnehme, dass in Sachen Arbeitsplatzsicherheit ganz besondere Sorgfalt des Dienstherrn geboten ist., zumal ja Soldaten im zivilen Einsatzfall (SAR, Katastropheneinsatz….) andere Sicherheitslimits (z.B. Wetter) als zivile oder private Dienstleister in Kauf nehmen müssen, wie ja auch @L angedeutet hat.
Die Jungs und Mädels wollen doch nur fliegen, hat wohl ein Kommandeur mehr oder weniger laut verkündet. Ja, das wollen die sicherlich, aber bitte mit arbeitsplatzsicheren Maschinen, die auch den gehobenen Anforderungen eines Einsatzes am limit gewachsen sind.
Und damit bin ich beim Sea Lion. Hier sollte die von mir beschriebene kameralistische Logik mal wirklich ganz ernsthaft hinterfragt werden, denn aufgrund der ganzen öffentlich zugänglichen NH90-Zwischenfall-Legende halte ich im Falle der Beschaffung von Sea Lion, die eben nicht den neuesten technischen zivilen Standards entsprechen, den Anfangsverdacht von vorsätzlichem Organisationsversagen für nicht ganz ausgeschlossen.
@Elahan:
Nun verwirren Sie die Leute doch nicht mit Tatsachen, deren Meinung steht bereits fest!
@Elahan: Also mangelndes Realitätsbewußtsein hat .m.M.n. mit mangelnder Fähigkeit zur Umsetzung nichts zu tun, denn umsetzen sollte man eigentlich nur realistische Vorhaben. Der Versuch unrealistische Vorhaben wie z.B. einen NH90-Cluster umzusetzen (vgl. Wieker, Arnold), fällt für mich auch unter mangelndes Realitätsbewußtsein.
Das gilt m.M.n. genauso für die geplante Beschaffung des SEA LION als Marine- und ICAO-SAR-Hubschrauber, oder für die geplante Beschaffung von RTH des Typs EC135 T3 als ICAO-SAR-HS (Land), oder für die HTH-/NTH-Visionen, oder für die Beschaffung von TRITON als „EuroHawk-Alternative“, und, und . ….
Richtig ist allerdings, daß dieses Krankheitsbild sich nach der Wende bei Rühe bereits abzeichnete und sich seit „Rudi Ratlos“ bis heute zunehmend steigerte.