Tätowiert zum Dienst (wenn’s kein Zivilist sieht)

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Noch kein Jahr ist er alt, der neue Erlass Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr. Erst zum 1. Feburar dieses Jahrs wurde die  Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1 in Kraft gesetzt, die vor allem die zulässigen – sichtbaren – Tätowierungen bei Soldatinnen und Soldaten deutlich einschränkt. Dagegen hatte es in der Truppe ziemlichen Unmut gegeben, auch Eingaben beim Wehrbeauftragten. Und das alles scheint gewirkt zu haben, wie der Spiegel vorab berichtet:

Nach zahlreichen Protesten erlaubt die Führung der Bundeswehr ihren Soldaten in Zukunft wieder grundsätzlich, im Dienst ihre Tätowierungen offen zu tragen. Dies geht aus einem internen Schreiben der Bundeswehr hervor, das dem Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL vorliegt. Demnach hat Bundeswehr-Generalinspekteur Volker Wieker entschieden, dass ab dem 1. Januar 2015 die Regel, Tattoos im Dienst abzudecken, abgeschwächt wird. Die Verpflichtung gelte nicht mehr „innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten der Marine sowie an Bord von Luftfahrzeugen des Bundes“. Lediglich bei Veranstaltungen „mit Außenwirkung/öffentlichem Charakter“ und „bundeswehrfremder Medienbegleitung“ ändere sich nichts. Die ursprüngliche Regel war erst im Februar in Kraft getreten.

Ich suche dann mal nach dem Schreiben. Interessant wäre ja die Frage, in welcher Form die Abschwächung Eingang in den Wortlaut der Zentralen Dienstvorschrift findet.

(Foto: privat via Amt des Wehrbeauftragten)