Für Spezialisten: NH 90 und die Stückprüfung der Triebwerke
Hubschrauberthemen gehen hier immer, und schon haben meine Leser den Eintrag zur Familienpolitik der Verteidigungsministerin gekapert, um über diese Vorabmeldung des Spiegels zu diskutieren:
Die Bundeswehr nutzt Transporthubschrauber vom Typ NH90, deren Triebwerke nicht im üblichen Verfahren kontrolliert wurden. Bei rund hundert Turbinen, die bei Rolls- Royce in Oberursel montiert worden waren, entfiel die sogenannte Stückprüfung; in der „Lebenslauf-Akte“ der Triebwerke fehlt der Prüfstempel. Zu den betroffenen Hubschraubern zählt wohl auch mindestens einer der NH90, mit denen das Heer in Afghanistan Verletzte evakuiert.
(Das ist nun sehr speziell, aber ehe die diversen OffTopic-Kommentare weiter anwachsen, folge ich natürlich dem Wunsch meiner Leser und mache dazu diesen Thread auf. Die entsprechenden Kommentare verschiebe ich hierher.)
(Foto: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen mit Besatzungsmitgliedern vor einem NH90 beim Besuch in Afghanistan am 23. Dezember 2013)
OT: ein neues Kapitel der BW vs Zulassungsvorschriften in der Luftfhart.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehrhubschrauber-nh90-fehlt-pruefstempel-a-943053.html
der amtmann wird das messer wetzen …
O.T.
Nach Bericht im Focus zu Frühpensionierung nun ein Bericht bei SPON zu: Kontrollverfahren: Bundeswehrhubschrauber NH90 fehlt Prüfstempel.
@markus. d.Ä.: Zu Ihrem OT; Amtmann wetzt da kein Messer, aber schmunzelt mal wieder sehr süffisant. SPON liegt da m.M.n. goldrichtig und die Messer sollten mal die IBUK, der General FlugSicherheit und der Wehrbeauftragte wetzen. RR-D ist übrigens längst rechtsverbindlich und final aus dem RTM 322- Joint-Venture mit Turbomecca ausgestiegen und hat die Schn…. voll. Die Instandsetzungsarbeiten in Oberursel an den RTM 322 bis 1tes oder 2tes Quartal 2014 sind nur noch ein reines Entgegenkommen von RR-D gegenüber der BW. Turbomecca dürfte mit dem Job nicht rechtzeitig in die Hufe kommen und MTU wir keinen Auftrag von TM erhalten. wie war das noch mit den nationalen Wertschöpfungsprozessen beim NH90TTH und MH90NFT-SEA LION?
Zu der Spiegel Online Meldung mit dem fehlenden Prüfstempel beim NH-90 Triebwerk.
Es fehlt lt. Spiegel Online offensichtlich der Stempel eines BWB-Güteprüfers.
Im Zivilleben gibt eine Zertifizierung des Herstellerbetriebes, dass der Triebwerkshersteller ein anerkannter Luftfahrtbetrieb ist, dann macht er die Stückprüfung im Laufe des Herstellungsprozesses des Triebwerks selber und dokumentiert dies auch selber.
Also diese Meldung würde ich einordnen in die Kategorie: „Man hat wieder mal einen öffentlichkeitswirksamen Aufreger benötigt, damit das Thema nicht aus den Schlagzeilen kommt“ und vermutlich kam der Input an die Presse vom BwB, weil irgendein Güteprüfer im mittleren Dienst Angst um seinen Arbeitsplatz hat.
@Georg: Vergleichen Sie doch bitte einmal ein ordentliche Stückprüfung beim Triebwerkshersteller hinsichtlich Art, Aufwand, Umfang und Akkuratesse mit einer „urbi-et-orbi Stückprüfung“ der Engines bei der abschließenden Gesamtabnahme des HC. Sie spielen hier m.M.n. völlig irrational und auch mit haltlosen Vorwürfen gegenüber dem Spiegel und gegen die Güteprüfer eine höchst zulassungs- und flugsicherheitsrelevantes Problematik in typischer „BMVg-Manier“ herunter. Das mag zwar auch mit einem „Kindergarten“ im hohen und gegenüber den Medien stellungnehmenden BMVg zu tun haben, ist ab hier soweit OT, daß fast einen eigenen Thread wert.
@ Vtg-Amtmann
Falls die gleiche Turbine, vom gleichen Herstellungsbetrieb in einem zivilen Flieger verbaut wird gibt es auch keinen Güteprüfer der Bw, sondern die Stückprüfung während des Herstellungsprozesses durch den Hersteller. Ich gehe davon aus, dass diese Stückprüfung vom Hersteller bei jedem Produktionsschritt erfolgt und dokumentiert ist.
Ich gehe weiterhin davon aus, dass dies bei diesen Bw-Turbinen ebenso ist. Dann reicht dies als Nachweis (EASA Part 21 Herstellungsbetrieb und Part 145 Lfz-Instandhaltungsbetrieb) meiner Meinung nach aus.
@Georg: Frei nach Radio Eriwan hätten Sie ja so fürchterlich recht. „Liegen denn die NH90-Kritiker, die die behaupten, die Zukunft dieses Systems sei unvorhersehbar, tatsächlich voll daneben?“ Im Prinzip ja, denn die Planungen von AIRBUS und BMVg-AIN liegen voll im aktuellen Plan, nur die Vergangenheit war und ist weiterhin unvorhersehbar.“
In 2001 lief die Serienproduktion des NH90 TTH an, die mit dem Erstflug der ersten Serienmaschine in Donauwörth im Jahr 2004 gipfelte.
Sehen Sie sich bitte mal http://www.easa.europa.eu/certification/type-certificates/docs/engines/EASA-TCDS-E.009_Turbomeca_RTM_322_series_engines-06-16102013.pdf an. Dieses TCDS datiert vom 16. Oktober 2013 und ist damit noch keine 3 Monate alt! Da war erstens RR-D schon längst aus dem RTM 322-Joint-Venture ausgestiegen und zweitens waren zu dieser Zeit die Peinlichkeit der zuvor unterlassenen Stückprüfungen der Engines (u.a. gem. ZdV 19/1), wie von TURBOMECCA endmontiert und mit Gesamt-Maschinenabnahme jeweils pauschal von ECD und ECF abgesegnet, längst bekannt und sollen offenbar weiterhin unter den Teppich gekehrt werden.
Die in Oberursel aktuell zu befundenden und instandzusetzenden bzw. zu überholenden NH90-Triebwerke stehen nämlich im Zusammenhang mit der 600-Std-Inspektion der damit dienstältesten NH90. Das war es dann wohl mit dem OT.
@ Vtg-Amtmann
Das von Ihnen verlinkte „Type certificate data sheet“ hat nichts mit der Stückprüfung beim Bau der Triebwerke zu tun. Dazu bräuchte man schon die Lebenslauf- oder Herstellerakte für jedes einzelne Triebwerk.
Zu dem Datum 16.10.2013 des Dokumentes. Das Dokument hat eine „Change-History“ aufgeführt und die reicht beim /1-Modell bis auf 1989 zurück, deshalb ist mir nicht klar, was sie mit dem verlinkten Dokument aussagen wollten.
… verstehe ich da das eine oder andere richtig: die Stempelchen in den L-Akten gibt’s nur noch, damit die Prüfer nicht vorzeitig in die Rente müssen? Und ich dachte immer, dass entweder das ganze Verfahren vorschriftenkonform durchgezogen wird, oder dass die Mühle(n) am Boden bleiben.
@ Georg | 12. Januar 2014 – 19:18
Zitat:
Bei rund hundert Turbinen, die bei Rolls-Royce in Oberursel montiert worden waren, entfiel nach SPIEGEL-Informationen die sogenannte Stückprüfung.
Zitatende:
Es geht also vordergründig nicht um einen fehlenden Stempel, sondern um eine fehlende Inspektion, nämlich die der Stückprüfung. Das Verfahren ist in der ZDv 19/1 und seinen Durchführungsbestimmungen beschrieben.
An anderer Stelle schreiben sie: Ich gehe weiterhin davon aus, dass dies bei diesen ….; glauben heißt nicht wissen. Im zivilen Bereich mag vieles anderes sein, im militärischen Zulassungswesen ist die Stückprüfung in Art und Umfang geregelt.
In Ihrem ersten Kommentar schreiben Sie: Also diese Meldung würde ich einordnen in die Kategorie: “Man hat wieder mal einen öffentlichkeitswirksamen Aufreger benötigt, damit das Thema nicht aus den Schlagzeilen.. Es steht Ihnen natürlich frei zu glauben was Sie wollen. Im Gegenzug sollten Sie auch der Presse zugestehen, dass Sie Missstände klar benennt. Das ist nun mal ein Wesen der Demokratie. Wenn eine Prüfung nicht durchgeführt wurde und demnach auch kein Nachweis erbracht wurde, ist das ein Mangel, der angesprochen werden darf.
Hier wird die Flugsicherheit mit Füßen getreten, wenn alles so stimmt, was festgestellt wurde. Alles auf Kosten der Leute, die mit den NH 90 fliegen müssen.
Die Versicherungen würden keinen Cent zahlen, wenn mal eine Mühle herunterfallen würde.
@ Werner
Zitat:
„Die Bundeswehr nutzt Transporthubschrauber vom Typ NH90, deren Triebwerke nicht im üblichen Verfahren kontrolliert wurden. Bei rund hundert Turbinen, die bei Rolls-Royce in Oberursel montiert worden waren, entfiel nach SPIEGEL-Informationen die sogenannte Stückprüfung. In der sogenannten Lebenslaufakte der Triebwerke fehlt der Prüfstempel.“
und
„Luftfahrtrechtler widersprechen dieser Sichtweise. Die Montage eines Triebwerks muss in jedem Fall von einem Prüfer der Bundeswehr begleitet werden, was offensichtlich nicht der Fall war: Die Hubschrauber dürften deshalb vorerst nicht eingesetzt werden.“
Also hier gibt es eine Diskrepanz bzw. eine Ungenauigkeit in der Meldung im Spiegel.
Fehlt nun die Stückprüfung der Triebwerke oder die Bestätigung des Güteprüfers in Form eines Stempels ?
Wie sie vielleicht wissen, schaut die Güteprüfung des Bw-Prüfers in erster Linie so aus, dass er die Produktionsaufzeichnung und Testlaufdaten des Triebwerks überprüft, also eine „Papierprüfung“. Die eigentliche Prüfung im Produktionsprozess wird durch Firmenmitarbeiter durchgeführt und dokumentiert.
Das BAAINBw hat die Fa. Rolce Royce mit folgenden Dokument ermächtigt, die Daten für die Stückprüfung selber zu erheben (“ … dass das eingerichtete Qualitätsmanagementsystem angewendet und die festgestellte Qualitäts- und Leistungsfähigkeit aufrechterhalten wird“).
http://www.rolls-royce.com/deutschland/de/Images/rrd_bwb_intranet_tcm250-53090.pdf
Also muss jetzt erstmal geklärt werden, ob die Stückprüfung nicht durchgeführt wurde, oder ob der Bw-Prüfer (GPS Bw) lediglich die Aufzeichnungen nicht gesehen, bzw. bekommen hat und er deshalb in der Lebenslaufakte seinen Prüferstempel nicht gesetzt hat.
Georg | 12. Januar 2014 – 23:14
Also muss jetzt erstmal geklärt werden, ob die Stückprüfung nicht durchgeführt wurde, oder ob der Bw-Prüfer (GPS Bw) lediglich die Aufzeichnungen nicht gesehen, bzw. bekommen hat und er deshalb in der Lebenslaufakte seinen Prüferstempel nicht gesetzt hat.
Zustimmung:)
Im Übrigen ist Rolce Royce Deutschland auch bei der EASA als Hersteller von LFZ-Komponenten als sogenannter JAR Part 21 Herstellerbetrieb zertifiziert und zugelassen.
http://www.easa.europa.eu/approvals-and-standardisation/organisation-approvals/docs/poa/easa_apo-16122013.pdf
Seite 54
Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG
Eschenweg 11
15827
Dahlewitz
Germany
DE.21G.0004
Scope of Work :
Competent Authority Office :
Previous JAR 21 Nbr/LBA.G.0004
Luftfahrt-Bundesamt (LBA-
D
Diese Zulassung beinhaltet ein Qualtiätsmanagementsystem bei dem alle produktrelevanten Parameter während des Herstellungsprozesses aufgezeichnet und nachgewiesen werden müssen.
Es ist schwer vorstellbar, dass Rolce Royce Deutschland dies als anerkannter Hersteller von Flugzeugantrieben bei der Bw nicht gemacht haben sollte.
Das macht heut zu tage ein Kaffeemaschinenhersteller, dass er eine Serialnummer bezogene elektrische Sicherheitsprüfung am Ende des Herstellungsprozesses durchführt und nachweist.
@ Georg | 12. Januar 2014 – 23:39
Rolls- Royce ist ein zugelassener Betrieb – das wird im Spiegelbericht ja auch nicht hinterfragt. Das trifft auch für andere Betriebe zu (Cassidian, ECD usw.), die sind auch zugelassen. Es geht jetzt um die Stückprüfung. Im Übrigen sagt die Zulassung eines Betriebes nicht, dass sich nicht auch Fehler einschleichen können.
Man lese bitte nochmals den Beitrag http://augengeradeaus.net/2014/01/fur-spezialisten-nh-90-und-die-stuckprufung-der-triebwerke/#comment-86958 sehr genau, bevor man RR-D mit dem „Mit Füßen treten der Flugsicherheit“ in Zusammenhang bringt. Meines Wissens stammte die komplette Einlass- und Kompressorsektion samt Anteile der Auxiliary Gearbox bislang von TURBOMECCA. Der Rest samt Heißteile von RR-D. Die Triebwerks-Entmontage erfolgt wiederum bei TURBOMECCA. Die „urbi et orbi – Stückprüfungen“ der Triebwerke im Zuge der Gesamthubschrauber.Stückprüfungen stammen von ECD und ECF. Wo liegt also der Hund begraben? Und genau dafür ist das EASA TCDS samt dessen zeitliche Daten ein sehr klares Indiz. also TURBOMECCA, ECD und ECF!!!
Nachtrag: Der SPIEGEL berichete glasklar „Die Bundeswehr nutzt Transporthubschrauber vom Typ NH90, deren Triebwerke nicht im üblichen Verfahren kontrolliert wurden. Bei rund hundert Turbinen, die bei Rolls-Royce in Oberursel montiert worden waren, entfiel nach SPIEGEL-Informationen die sogenannte Stückprüfung. …“ (Zitatende)
[Zitat gekürzt. T.W.]
Es bleibt also abzuwarten, bis NH-90 Piloten, Bordmechaniker, Prüfer oder auch couragierte FlugsicherheitsStabsOffz der Verbände die Auffassung von @Prüfer Peter | 12. Januar 2014 – 23:11 „Hier wird die Flugsicherheit mit Füßen getreten, wenn alles so stimmt, was festgestellt wurde. Alles auf Kosten der Leute, die mit den NH 90 fliegen müssen. Die [persönlichen] Versicherungen würden keinen Cent zahlen, wenn mal eine Mühle herunterfallen würde [bedeutet Regressklagen der Vericher gegen den Bund]“ teilen.
Ergo bei http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/NYvBCsIwEAX_aDcRLOrN2ovgQUTQeluT0IamSVm2LYgfb3LwDcxlePjCTKTFdyQ-RQr4xNb4w3uFsAINMkMk0wOx6f0CG6U1WPfBR_lZByZFJ8XiovjsjkkSw5RYQikzcy7gLbZKN7Wq1H_6u7teTvd9tdXNub7hNI7HH4_di70!/ das Formular „Fehlermeldesystem Flugbetrieb Bw“ http://www.luftwaffe.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzIzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3MDY4Njc2ZjZmMzQyMDIwMjAyMDIw/Meldeformular_FMS%5B1%5D.pdf
wehrbeauftragter@bundestag.de herunterladen und dieses ausgefüllt an General Flugsicherheit, Fehlermeldesystem Flugbetrieb, Luftwaffenkaserne Wahn – 525, Postfach 906110, 51127 Köln. Nur z.H. Mitarbeiter Fehlermeldesystem, Tel. 90-3451-6999 / 02203 908 6999, Fax 90-3451-5559 / 02203 908 5559, Email: FehlermeldesystemFlugbetrieb(at)bundeswehr.org schicken und womöglich auch noch Zweitausfertigung an den Wehrbeauftragten sowie über einen MdB ihres Vertrauens an den entsprechenden Parlamentarischen Staatssekrtär im BMVg senden.
Dann dürfte ganz schnell eindeutige Klarheit zum Thema herrschen und das Blog AUGEN GERADEAUS hätte erneut wieder einmal erfolgreich verteidigungspolitische Impulse gesetzt.
Uff. Ich glaube, die Kenner der Materie kennen auch die einschlägigen Formulare und wissen, wohin die zu schicken sind…
(Die ganze Spiegel-Meldung hier noch mal im Wortlaut einzustellen ist a) ein wenig überflüssig und b) komme ich bei solchen Sachen irgendwann an die Grenzen des urheberrechtlich Erlaubten. Ich kürze das Zitat mal.)
Einerseits beklagt der Amtmann die Ineffizienz der Bw gegenüber Privaten Firmen. Anderseits besteht der auf extra Prüfungen, die es für die Zivile Produkte nicht gibt. Also er fordert geradezu mehr Ineffizienz von der Bw ein. Das passt nicht zueinander. Da geht es wohl weniger um Sicherheit, als um schöne Beamtenstellen zu erhalten. Ansonsten gäbe es die mehr Prüfungen auch bei den Produkten, die für den Zivilen Markt bestimmt sind.
Also ich denke man sollte die Verantwortlichen erstmal den Sachstand klären lassen.
Auch wenn @ Vtg-Amtmann den Eindruck erwecken will, das die Triebwerkshersteller Turbomecca und Rolce Royce das Triebwerk für den NH-90 einfach so ohne Dokumentation zusammengeschraubt haben sollen, ist dies für Techniker der Luftfahrt schwer nachzuvollziehen. Dazu ist dies einfach ein zu sensibles Stück Technik, dass man ein Triebwerk so einfach wie eine „Seifenkiste“ zusammenbauen könnte.
Etwas befremdlich ist dann der Aufruf diesen Fehler an den General Flugsicherheit zu melden und dazu das „Fehlermeldesystem für den Flugbetrieb Bw“ zu nutzen. Hier werden annoym Fehlermeldungen abgegeben, die im Flug- , Lotsen- und Technikbetrieb vorkommen (CRM, TRM; MRM).
Falls ein technischer Mangel an dem Triebwerk vorliegt, dann gibt es die „Beanstandungsmeldung an Wehrmaterial“, die frühere AFTO-29 Meldung und die geht an den Nutzungsleiter des Triebwerks.
Bei seinem restlichen Statement bin ich mir nicht sicher, ob es zur Aufklärung des event. Mangels beitragen soll oder die Agitation eines Lobbyisten für einen zu Eurocopter konkurierden Unternehmers darstellt.
@Benedikt, @Georg: Ad eins bestehen meinerseits bzw. seitens der von mir Vertretenen keinerlei Wettbewerbssitutationen im Bereich NH90 gegenüber ECD und ECF sowie TURBOMECA (in Bordes) und damit auch keinerlei Lobbyismusansätze. Ad zwei bin ich überzeugt davon – und zwar auf Grund persönlicher Kontakte und Kenntnisse aus Kooperationen bei anderen ziilen und militärischen Triebwerksprojekten als RTM-322 betreffend – daß die Rolls-Royce Deutschland Ltd & Co KG in ihren (ehemaligen) Zuständigkeits-, Entwicklungs-, fertigungs- und Prüfbereichen beim RTM-322 ihre Hausaufgaben gemacht hat.
Gerade bei der jetzigen im Raum stehenden RTM- 322-Problematik haben ja offenbar laut Spiegel die Prüfer von RR-D in Oberursel Alarm geschlagen und hätten derart ein kräftiges Eigentor geschossen, wenn RR-D im Fall ein mögliches Mitverschulden getroffen hätte. Man sollte also mit Vorverurteilungen und Lobbyismusvorwürfen ganz vorsichtig sein, von so wenig griffigen und teil vöölig falschen Argumenten wie von @Benedikt einmal ganz abgesehen.
Der Hinweis von @Georg „Falls ein technischer Mangel an dem Triebwerk vorliegt, dann gibt es die “Beanstandungsmeldung an Wehrmaterial”, die frühere AFTO-29 Meldung und die geht an den Nutzungsleiter des Triebwerks“, erscheint zwar als sehr guter und konstruktiver Ansatz, scheint aber im konkreten Fall zu keinem konkreten Ergebnis geführt zu haben (… sonst hätte sicherlich auch der Spiegel darüber berichtet).
Ob der „Sendepause“ von @Benedikt und @Georg gehen wir mal bitte zwischenzeitlich von der Theorie sowie von möglichen Mutmaßungen und Spekulationen in die Praxis:
D.h.: Im Rahmen einer 600-Std-Kontrolle bislang ausgelieferter NH90 – welche bei Auslieferung laut BMVg eine „urbi et orbi-Stückprüfung“ der gesamten Maschine erhielten, die auch laut BMVg als Stückprüfung der Triebwerke gelten soll, kommen bei RR-D in Oberursel nunmehr RTM-322-Engines zur Revision an. Diese Engines werden alsdann in ihre Module 1 – 6 zerlegt und befundet. Man kann z.B. von den 6 Modulen noch 3 weiterverwenden bzw. instandsetzen bzw. überholen, weitere 3 Module müssen nach weiterer eigehender Befundung durch Lagerbestände ersetzt werden.
Natürlich bedarf auch dieses revidierte bzw. „factory overhauled“ Triebwerk einer (neuen) Stückprüfung. Die Prüfer sehen also zunächst in die LL-Akten, denn man kann in der Tat wie @Georg schreibt,“Dazu ist dies einfach ein zu sensibles Stück Technik, dass man ein Triebwerk [RTM-322] so einfach wie eine “Seifenkiste” [also ohne vollständige Dokumentation] zusammenbauen“. Und siehe da, bei einzelnen Modulen fehlen die Stempel der ursprünglichen originären Triebwerks-Stückprüfung. Dann läuten eben eben bei den prüfen die Alarmglocken und dies völlig mit Recht. Spätestens jetzt steht nämlich fest, daß es mit der „urbi et orbi-Stückprüfung“ nicht getan sein kann, denn die Triebwerksstückprüfung dient u.a. dazu, daß die Übereinstimmung der einzelnen Bauteile, der Module und damit das Gesamttriebwerk mit den Bau- und Prüfunterlagen in vollem Umfang verifiziert werden.
Eine derartige Stückprüfung ist aber bei eingebautem und komplett montierten geschlossenem Triebwerk – wie bei einem insgesamt auszuliefernden HC der Fall – technisch gar nicht möglich! Man vgl. bitte http://img5.fotos-hochladen.net/uploads/rtm322workshabo35hz7w9f.jpg. Man lese dazu ferner bitte einmal ZDv 19/1 Kapitel 3, III. Stück- und Nachprüfung komplett.
Was damit in den NAHEMA-und NHI-Verträgen zur Stückprüfung der RTM 322-Engines vor Übergabe des Gesamthubschraubers steht, mag zwar auf den ersten Blick als rechtsgültig erscheinen, ist aber technisch und im Sinne der ZDv 19/1 völlig irrelevant und m.M.n. nur eine faule Ausrede für ein nicht ordnungsgemäßes Procedere bei der usprünglichen Stückprüfung der einzelnen Systemkomponenten, der Module und der gesamten Triebwerke. Das hat sicherlich sehr viel mit Lobbyismus zu tun (allerdings nicht mit einem mir unterstellten) und hat eher sehr wenig mit logischem Denkvermögen und technischem Sachverstand, geschweige denn mit gelebtem Zulassungswesen und gelebter Flugsicherheit am Hut.
Übrigens den NL im klassischen Sinne gibt es seit der Bw-Reform und den Umstruktierungen bei BAAINBw und Luftwaffenamt nicht mehr; dessen Aufgaben werden nunmehr in Personalunion vom Projektleiter-NH90, Herrn G. im BAAINBw wahrgenommen.
Sorry, ich bin nun mal von berufswegen so ein ganz Pingelicher, wenn es um den Faktor Mensch und Technik und damit auch um die Flugsicherheit geht.
@ Georg
Erbsenzählmod an:
Schreib Rolls-Royce und nicht Rolce Royce und TURBOMECA und nicht Turbomecca
Erbsenzählmod aus
@werner: Nachdem ich in einem Beitrag auch TM versehentlich mit zwei „C“ geschrieben habe, muß das nicht bedeuten, daß @Georg kein Insider ist. Wenn es sich also um einen echten Insider handelt, wundert mich allerdings bei der bislang sich abzeichnenden Sachlage dessen „Airbus-Helicopter-Freundlichkeit“ vs. geradezu selbstverständlicher Flugsicherheitsstandards sehr.
Zu viel Spekulation, zu wenige Fakten die bis jetzt bekannt sind.
Die Unterstellung, die hätten in den Vogel ein Triebwerk eingebaut, bei dem von Seiten der Industrie keine Stückprüfung sowohl der Komponenten des Triebwerks von den einzelnen Zulieferern, als auch nach der Endmontage des Gesamttriebwerks durchgeführt wurde, ist einfach ABENTEUERLICH.
Jede Lfz-technische Firma ist in einem Qualitätssicherungssystem eingebunden. Sowohl miliätärisch nach ZDV 19/1 mit Ermächtigung durch BAAINBw als auch zivil mit Zulassung als Part 21 Herstellerbetrieb durch die EASA. Zu vermuten, dass diese Triebwerke nicht einzeln, während des Bauprozesses, abschnittsweise geprüft, begutachtet und dokumentiert wurden, würde jeder Firmenphilosophie eines luftfahrtechnischen Betriebes widersprechen.
So weit reicht ehrlich gesagt meine Phantasie nicht, dass so etwas passieren könnte. Eine andere Frage ist natürlich, ob jeder Abschnitt des Herstellungsprozesses vom Güteprüfer der Bw begutachtet worden ist.
Ich für meinen Teil warte auf weitere Fakten, bis man näheres dazu sagen kann.
@Georg: Ganz pragmatisch gedacht, wenn alles nach QM-Procedures gelaufen ist bzw. wäre, wäre auch jeder Abschnitt des Herstellungsprozesses beim Hersteller spätestens bei Triebwerksendmontage vom Güteprüfer der Bw begutachtet worden und wären auch alle „Stempel“ da. Sind dies aber laut Quellen des Spiegel angeblich nicht! Das ist die klare Frage und darauf gibt es ein simples „Ja“ oder auch „Nein“. Soweit zu „ABENTEURLICH, Phantasie und Firmenphilosophie“. Sprich, alter militärischer Grundsatz, „wo steht was“ und „wo steht das nicht“!
@ Vtg-Amtmann
Ebenfalls alter militärischer Grundsatz, in einer unübersichtlichen Lage, den warscheinlischsten Fall annehmen, bis die Nachrichtenlage besser wird und dann die Lage neu beurteilen.
Mal so „off the record“ eine Frage an Sie. Glauben Sie wirklich, dass ein international renommierter Triebwerkshersteller wie es Rolls Royce zweifellos ist, für diesen vergleichsweise kleinen Auftrag über 100 Triebwerke ihr Renommee in der Fachwelt aufs Spiel setzen würden ?
Um es mal auf den Punkt zu bringen, Rolls Royce kann mit und ohne der Bundeswehr technisch einwandfreie Triebwerke produzieren und diesen Produktionsprozess dokumentieren.
Ich möchte nicht weiter spekulieren und warte auf neue Infos.
Der Fall wird ja hoffentlich bald aufgeklärt werden und eigentlich müsste Rolls Royce in Kürze eine Presseerklärung auf den Markt bringen um den vermutlichen Aufschrei in der Fachwelt einzufangen.
Aber mal die Situation weitergedacht. Angenommen es war so, dass die Triebwerke nicht zertifiziert wurden. Dann war die Lebenslaufakte bei der Indienststellung des jeweiligen Hubschrauber unvollständig. Wer hat dann auf der Bw-Seite bei der Zulassung zum Flugbetrieb den Fehler begangen ?
Nach meiner Einschätzung das BwB und die WTD 61, denn die müssen ja nach der Musterprüfung, Verkehrszulassung eine Stückprüfung für jedes Lfz durchführen, bevor es zum Flugbetrieb zugelassen wird, also von der Industrie an die Truppe übergeben wird. Warum ist der fehlende Stempel in der Lebenslaufakte damals nicht aufgefallen und wenn er aufgefallen ist, warum hat man nicht abgeklärt ob die Stückprüfung beim Triebwerkshersteller erfolgt ist ?
[ Verschwörungstheoretische Frage] Gab es politischen Druck den Vogel endlich in die Truppe einzuführen, auch wenn man den fehlenden Stempel oder gar die fehlende Stückprüfung bei der Zulassung entdeckt hat ?
[ / Verschwörungstheorie ende]
@Georg: Mal so “off the record” fast eine Gegenfrage an Sie. Ich bin überzeugt davon, dass ein international renommierter Triebwerkshersteller, wie es auch Rolls Royce Deutschland zweifellos ist, für diesen vergleichsweise kleinen Auftrag über jeweils 3 Module – von insgesamt 6 Modulen – für 100 Triebwerke, sein Renommee _n_i_c_h_t_ in der Fachwelt aufs Spiel gesetzt hat und wenn RR-D denn weiterhin beim RTM-322-Joint-Venture dabei wäre, etwa seine Reputation aufs Spiel setzen würde. Auch würde RR-D nie eine „alternative Stückprüfung“ letztendlich den jeweiligen Hubschrauberherstellern bzw. einer „Gesamtstückprüfung“ bei Auslieferung der entsprechenden HC überlassen.
Auch ich möchte nicht weiter spekulieren und warte auf neue Infos. Der Fall wird ja hoffentlich bald aufgeklärt werden und eigentlich müßten TURBOMECA sowie Airbus Helicopters Frankreich und Airbus Helicopters Deutschland in Kürze eine Presseerklärung gemeinsam abgeben, um den vermutlichen Aufschrei in der Fachwelt bei den in Bordes / Frankreich von TURBOMECA entmontierten RTM-322-Tiebwerken einzufangen.
Zu Rolls-Royce in Deutschland vgl. man bitte http://www.rolls-royce.com/deutschland/de/about/ sowie
http://www.rolls-royce.com/deutschland/de/about/die_geschichte/. Erstaunlich auch, daß sich RR weder auf seiner Deutschlandseite, noch auf seiner internationalen Page in keinster Weise mit dem RTM-Triebwerk identifiziert. Nur in den Tiefen der Internationalen RR-Webpage findet sich überhaupt die RTM 322-Engine und prompt wird auch dort nur auf den Ausstieg von RR-D aus dem RRTM-Joint-Venture verwiesen. Waren da etwa nicht schon einmal ganz massive Probleme mit dem RTM-322 bei den Austraulischen NH90, wo TM auch nicht seine Hausaufgaben gemacht hat?
Ich halte das mal mit einem Zitat fest, nicht das es „aus Versehen“ verloren gehen sollte..
Vtg-Amtmann | 13. Januar 2014 – 17:45
„Zu Rolls-Royce in Deutschland vgl. man bitte http://www.rolls-royce.com/deutschland/de/about/ sowie
http://www.rolls-royce.com/deutschland/de/about/die_geschichte/. Erstaunlich auch, daß sich RR weder auf seiner Deutschlandseite, noch auf seiner internationalen Page in keinster Weise mit dem RTM-Triebwerk identifiziert. Nur in den Tiefen der Internationalen RR-Webpage findet sich überhaupt die RTM 322-Engine und prompt wird auch dort nur auf den Ausstieg von RR-D aus dem RRTM-Joint-Venture verwiesen. Waren da etwa nicht schon einmal ganz massive Probleme mit dem RTM-322 bei den Austraulischen NH90, wo TM auch nicht seine Hausaufgaben gemacht hat?“
Der erste Gegenbeweis zu dieser recht interessanten Behauptung liefert auch gleich der erste (!) Unterpunkt „Rolls-Royce in Deutschland“ in dem vom Amtmann geposteten ersten Link:
„Die in Zusammenarbeit mit Rolls-Royce Turbomeca entwickelten RTM322-Triebwerke für die NH90-Hubschrauber der Bundeswehr werden in Oberursel instandgesetzt und betreut.“ (Quelle: http://www.rolls-royce.com/deutschland/de/about/deutschland/ )
Zweiter Gegenbeweis in dem zweiten Link, den Vtg-Amtmann postete:
„2000
Das Rolls-Royce/Turbomeca RTM322 Triebwerk wird als Antrieb des NH90 Hubschraubers ausgewählt. Der deutsche Rolls-Royce Standort Oberursel übernimmt Endmontage und Customer Support für die deutschen Kunden.“ (Quelle: http://www.rolls-royce.com/deutschland/de/about/die_geschichte/ )
Damit wäre schon mal die Behauptung des „echten Insiders“ Vtg-Amtmann aus der Welt geräumt, Rolls-Royce würde sich auf seinen Webpräsenzen nicht mit dem RTM322 identifizieren wollen.
@Georg: Sie schrieben [Verschwörungstheoretische Frage] „Gab es politischen Druck den Vogel endlich in die Truppe einzuführen, auch wenn man den fehlenden Stempel oder gar die fehlende Stückprüfung bei der Zulassung entdeckt hat ?“
[ Verschwörungstheorie Ende].
Und wiederum herrscht Sendepause.
Bin ja mal gespannt ob sich dazu ein „@Prüfer-Vorname“ oder ein echter Insider mit Expertise meldet, vielleicht ein Prüfer aus Oberursel oder sogar RR-D selbst. Die Sachverhalte erscheinen ja relativ klar, nur der Konsequenzen ist man sich beim gegenüber dem Spiegel stellungnehmenden BMVg-BAAINBw-PIZ offenbar nicht bewußt?
@Vtg-Amtmann:
„Auch würde RR-D nie eine „alternative Stückprüfung“ letztendlich den jeweiligen Hubschrauberherstellern bzw. einer „Gesamtstückprüfung“ bei Auslieferung der entsprechenden HC überlassen“
Laienfrage: Warum geschah dies dann – lt. SPIEGEL – in diesem Fall?
Was sprach seitens RR-D gegen eine Stückprüfung?
War diese Vertragsbestandteil?
Es sind ja nicht ein paar wenige Ausrutscher.
@Memoria: RRD war nur Zulieferer für 3 von 6 Modulen, die Endmontage oblag TM und der „Urbi et Orbi-Segen“ gemäß der NAHEMA-Verträge an der ZDv 19/1 sowie am logischem und technischen Sachverstand vorbei oblag bzw. obliegt ECF und ECD!
Und das sind gewaltige Ausrutscher!!!
@Memoria: Bitte den Thread peinlich genau lesen, RR-D hat bei Revision der mit 600 Std angelieferten Triebwerke offenbar laut Spiegel und im Zuge der damit erneut erforderlichen Stückprüfung festgestellt, daß die Stückprüfung bei den Neutriebwerken, wie von TM ausgeliefert, fehlt! Wenn man also in eine „Factory-Overhauled-Engine“ Teiel oder Module übernimmt, die bereitsbei Erstfertigung keine reguläre Stückprüfung durchlaufenhaben, kommt zwangsläufig die „PoPo-Karte“!
@Vtg-Amtmann:
Und sie meinen RR-D handelte hier vertragskonform?
Warum „fehlen“ dann jetzt Prüfstempel?
Entweder es war von vornherein so geplant (warum auch immer) oder es gab Versäumnisse bei RR-D.
Und das kommt – so oder so – nach all den Jahren zu Tage?
Edit: Aus ihrer Sicht fehlt also lediglich die Stückprüfung bei TM?
Erinnert mich – als Hubschrauber-Laie – an so manche G36-Aufgeregtheit.
Ich verstehe ja durchaus die Bedeutung der Stückprüfung, aber wenn man lediglich Module der Triebwerke herstellt, dann ist ja irgendwann keine Stückprüfung mehr gefordert.
@Memoria: Die Stückprüfungs ist für jedes Modul und für jedes Bauteil absolut gefordert, egal ob dieses von RRD oder TM kommt und TM schraubt diese Parts zusammen und dafür ist auch eine Triebwerks-Stückprüfung erforderlch. „verstande vous“?!
@Vtg-Amtmann:
“ laut Spiegel die Prüfer von RR-D in Oberursel Alarm geschlagen und hätten derart ein kräftiges Eigentor geschossen, wenn RR-D im Fall ein mögliches Mitverschulden getroffen hätte.“
Ihre These es handele sich nicht um Module von RR-D ist also bisher eine Vermutung.
Kein Vorwurf, sondern nur für mein Verständnis.
Auch wenn es Ausnahmeregeln gibt, ist bei der Stückprüfung irgendwo über längere Zeit etwas nicht so wie sonst verlaufen. Mit ggf. erheblichen Konsequenzen.
Wo der Fehler (wenn er in dem Fall rechtlich überhaupt einer ist) liegt ist noch unklar.
Richtig verstanden?
@Memoria: Korrekt, Fehler und Konsequenzen mutmaßlich im Bereich TM, ECF und ECD. Hoffentlich meldet sich bald ein echter Insider dazu. RR-D hat sich ja wohl nicht umsonst von dem RTM-322-Joint-Venture gelöst.
@ Memoria
Die große Empörung, die jetzt diese offenbare Vorgehensweise auslöst, kann man nur verstehen, wenn man das Selbstverständnis der luftfahrttechnischen Industrie kennt.
Jeder Produktionsschritt wird dort für jedes Teil dokumentiert und ist auch noch 50 Jahren nachvollziehbar. Nur so sind die extrem geringen Unfallraten aufgrund technischen Versagens in den letzten 50 Jahren erzielbar gewesen.
Flugzeugabstürze sind mittlerweile bei 0,4 ppm / h ( also 0,4 Abstürze bei 1 Mio Flugstunden) in der Passagierluftfahrt angekommen. Dabei sind die Unfallursachen von ehemals 70 – 80 % technischen Versagens auf unter 10 % technischen Versagen gesunken. Dies war nur möglich mit einem gnadenlos rigorosen Qualitätssicherungssytem. Seit etwa 20 Jahren hat man erkannt, dass man an der Technik fast nichts mehr verbessern kann, sondern nur noch menschliche Fehler reduzieren kann. Dazu sind dann die verschiedenen Konzepte CRM, TRM, MRM (Crew- , Team- , Maintenance-Ressource-Management Systeme entwickelt worden.
Selbst für ein einfaches Sportflugzeug (nicht UL-Flugzeug, sondern E-Klasse) wird das Triebwerk, der Motor während der Herstellung in den einzelnen Produktionsschritten geprüft, vermessen und dokumentiert. Deshalb ist der baugleiche Motor z. B. Rotax 100 PS ca. 20 – 30 % teurer als zertifizierte Version wie als Ultra-Leicht Version.
Anscheinend haben wir hier wieder so einen Fall von menschlichen Fehler.
Da ich nicht weiß, wer letztendlich diese ca. 100 Triebwerke endmontiert hat, kann ich nur die Aussage von @ Vtg-Amtmann nehmen, also Turbomeca in Frankreich. Wenn Turbomeca diese Stückprüfung während und am Ende des Produktionsprozesses nicht gemacht hätte, würde dies mit ziemlicher Sicherheit enorm geschäftschädlich sein. Falls Sie sich an das Fiasko mit dem „Elch-Test“ der Mercedes A-Klasse erinnern können, so etwa in der Größenordnung wäre die Geschäftsschädigung für einen Triebwerkshersteller, der sich gegen die selbst gemachten schriftlichen Zusagen in einem Qualtiätssichererungssystem gegenüber der europäischen Aufsichtsbehörde für Sicherheit in der Luftfahrt (EASA) verhält.
Neben den Renomee-Verlust für den Triebwerkshersteller, wäre es auch Betrug, weil die Produktionskosten ohne Dokumentation wesentlich geringer sind. Nochmals, ich glaube nicht, dass sich ein namhafter Triebwerkshersteller dazu hinreißen ließe, ich bin nach wie vor eher der Meinung, die vorhandene Dokumentation des Herstellers wurde durch den GPS-Prüfer nicht bewertet und damit hätte das Lfz durch die WTD 61 nicht zum Flugbetrieb zugelassen werden dürfen. Also ich glaube der Fehler liegt auf Bw-Seite.
@Georg:
Danke für die Antwort.
Die erhebliche Bedeutung der Stückprüfung – gerade beim Triebwerk – ist sogar mir bewußt.
Aber ich frage mich eben auch:
Warum fiel es dem Auftraggeber nicht auf?? Bei all der Dokumentation.
Wenn man sich da nun rausredet es gehe auch ohne Stückprüfung, ann hat man den Eindruck beide Seiten wollen etwas unter den Teppich kehren.
Da sind wir dann schon beim neuen Verteidigungsausschuss:
Wen in der Opposition interessiert sowas?
Wenn man die Kanzlerin im Wartestand „packen“ will, dann muss man bald die richtigen Fragen stellen. Die Themen liegen wohl auf der Straße.
@Mk20: Ihr semantischer Beitrag zeigt, daß sie von dem kleinen feinen Unterschied zwischen Erstausliefrung und Revision sowie den dazwischen liegenden Stückprüfungen absolut keinerlei Ahnung haben!
@ Memoria
Da hatte ich ja eine verschwörungstheoretische Vermutung geäußert. Die WTD 61 ist eine weisungsgebundene Behörde und der politische Druck war groß, den Vogel zum Fliegen zu bekommen.
Vielleicht redet man sich da auf das alte CPM raus, kaufen und entwickeln „off the shelf“ und ohne Baubegleitung durch durch das Güteprüfsystem der Bw, noch dazu in Frankreich ? Dies soll auch schon bei den Korvetten zu erheblichen Problemen geführt haben.
Ja, wen interessiert dies ?
Wenn es einen öffentlichkeitswirksamen Aufreger, ein Ereignis gibt dann schon aber ansonsten wird die Sache warscheinlich abgebucht unter „Verfall der industriellen Standards und der guten Sitten im Rüstungsbereich“.
Ich vermute da wundert sich niemand mehr in der Zivilbevölkerung, außer eben Spezialisten der Branche.
@Georg: Sie werden mir langsam extrem sympathisch!
Was ist bekannt:
1. Gemäß Spiegel ist an rund 100 RRTM 322 Triebwerken keine Stückprüfung durchgeführt worden. Zu den betroffenen NH 90 gehört auch ein Hubschrauber in AFG.
2. Auf Grund fehlender Nachweise der Stückprüfung fehlt in der L – Akte der Prüfstempel
3. Die Stückprüfung ist gemäß ZDv 19/1 notwendig.
4. Eine nicht durchgeführte Inspektion ist ein Mangel im Sinne der Flugsicherheit.
5. Ein Betrieb der Hubschrauber sei unbedenklich, weil bei der Zulassung des gesamten
Hubschraubers auch die Triebwerke abgenommen worden seien ( so die Bw gemäß Spiegel).
6. Der Leiter ML der WTD 61 hat sich 2008/2009 geäußert und festgelegt wie zu verfahren ist bei der Stückprüfung, wenn Frankreich und Italien liefern. Offensichtlich lagen die geforderten Nachweise nicht vor.
Daraus ergeben sich die Fragen:
1. Welche Reaktion gibt es seitens der Bw?
2. Wird jetzt die Flotte gesperrt, bis die Stückprüfung nachgeholt worden ist?
3. Wer ist für die nicht durchgeführte Stückprüfung verantwortlich?
4. Welchen Einfluss hat die fehlende Stückprüfung auf die Musterzulassung des Triebwerkes auf dem NH90?
5. Die Stückprüfung im eingebauten Zustand ist gemäß ZDv 19/1 ein Ausnahmefall. Wie will man den Bauzustand eines Triebwerkes im eingebauten Zustand ordnungsgemäß kontrollieren?
Weiterhin ist bekannt:
6. Es gab einen „workshare“ zwischen Rolls-Royce und Turbomeca. Das RRTM 322 besteht aus 6 Modulen. Jede der beiden Firmen hat 3 Module entwickelt.
7. RR hat seine Anteile an Turbomeca (Frankreich) verkauft.
8. Turbomeca ist nun der Verantwortliche für das Triebwerk RTM 322.
Daraus ergeben sich die Fragen:
7. Was geschieht mit dem Kooperativen Modell Triebwerk in Oberursel?
8. Ist die Materialerhaltung / Versorgung des Triebwerks RTM 322 nach dem Wegfall von RR sichergestellt?
9. Welchen Impact hat das auf die NH 90 Flotte der Heeresflieger und der Marine (Sea Lion)
Ferner ist bekannt:
10. Das BAAIN Bw hat eine Zulassung in Sachen RTM 322 für RR bis 2015 ausgesprochen
Frage:
11. Wenn RR nicht mehr zuständig ist für das NH 90 Triebwerk (seit Mitte 2013), sollte diese Zulassung aufgehoben werden?
12. Welche Verträge hat das BAAIN Bw als Folge abgeschlossen um den Wegfall von RR auszugleichen?
Der Systemverantwortliche für die deutsche NH 90 Flotte ist ECD.
Frage:
Was hat der Systemverantwortliche in dieser Angelegenheit unternommen? Fühlt er sich zuständig?
Mit Sicherheit wurde der Mangel auf dem Dienstweg gemeldet (AFTO 29 oder ähnlich)
Frage:
Was haben die Verantwortlichen unternommen.
Fragen über Fragen. Die Antworten wären interessant, nicht nur für AG Leser.
@all: Yep, das sind ja 12 echte „Klopper“ die @werner uns da verdeutlicht hat, indem er die bisherigen Mosaiksteinchen fachmännisch zusammenfügte und kommentierte. In Komplexität und in den möglichen Konsequenzen dürfte dies offenbar weit über die Antwort des BMVg-PIZ-AIN an den Spiegel hinausgehen, welcher laut Spiegel auch von Luftrechtlern widersprochen wird (man vgl. nochmals http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehrhubschrauber-nh90-fehlt-pruefstempel-a-943053.html). In Sachen Stückprüfung NH90-Triebwerke sind da wirklich noch zu viele Fragen offen!
Deshalb darf man auch sicher sehr gespannt sein, was dazu noch von ganz oben im BMVg kommt, bevor der Spiegel erwartungsgemäß und ebenso wie bei anderen Rüstungsvorhaben im Bereich Luftfahrt erneut nachfaßt und aus der kurzen Meldung in SPON und in Spiegel ein detaillierter und umfassender Artikel in einer der nächsten Print-Ausgaben wird? Im Übrigen dürften auch viele der teils neuen, teils alten Mitglieder des neuen Verteidigungsausschusses im SPIEGEL und auch bei AUGEN GERADEAUS lesen.
@ Werner
Zitat:
„6. Der Leiter ML der WTD 61 hat sich 2008/2009 geäußert und festgelegt wie zu verfahren ist bei der Stückprüfung, wenn Frankreich und Italien liefern. Offensichtlich lagen die geforderten Nachweise nicht vor.“
Wie war denn die Aussage des Leiter ML zu den Lieferungen aus Frankreich und Italien ? Wusste man damals schon, dass die Stückprüfungen nicht durchgeführt wurden ?
Wär ja mal interessant was damals von der Zulassungsstelle dazu gesagt worden ist.
Davon abhängig ergeben sich weitere Fragen:
Falls ja, warum hat der Leiter ML trotzdem die verbauten Triebwerke zum Flug freigegeben ?
Falls die Zulieferer EASA Part 21 Produktionsbetriebe sind, wovon ich ausgehe, warum hat der Leiter ML als deutscher Kunde, keine Dienstaufsichtbeschwerde bei der EASA in Köln bezüglich Turbomeca u. a. Zuliefereren ausgelöst ?
Eigentlich wäre er bei so einer gravierenden Abweichung von dem Qualitätsmanagementbestimmungen dazu verpflichtet gewesen.
Und letztendlich wieder die politische Frage:
Gab es auf den Leiter ML politischen Druck von den vorgesetzten Stellen im damaligen BwB die Triebwerke trotz fehlender Stückprüfung zum Betrieb zu zulassen ?
Nach dem Motto, „dann lassen sie sich eben etwas einfallen, wie man die Triebwerke trotzdem zum Betrieb zulassen kann“.
@Werner: Noch eine Frage zu „6. Der Leiter ML der WTD 61 hat sich 2008/2009 geäußert und festgelegt wie zu verfahren ist bei der Stückprüfung, wenn Frankreich und Italien liefern. Offensichtlich lagen die geforderten Nachweise nicht vor“.
Meinen Sie damit die Anlage 10 der WDT 61 / des ML vom März 2009 zum Kennblatt des Musterzulassungsscheins für „NH90 TGEA IOC und IOC+“? Wenn ja, dann sind die Procedere mit diesem Vermerk zur Stück- und Nachprüfung von im Ausland gefertigten Gerät und Komponenten eindeutig festgeschrieben.
@Georg: Damit steht mit Ihrem letzten Satz die nächste offene Frage im Raum.
@Georg
Wie war denn die Aussage des Leiters ML zu den Lieferungen aus Frankreich und Italien?
Die Anweisung des Leiters bezog sich nicht auf Triebwerksmodule oder Triebwerke im Besonderen, sondern bezog sich im Allgemeinen auf die Begleitdokumentation zur Stückprüfung bei Teilen die aus den besagten Ländern kommen/kamen.
Wusste man damals schon, dass die Stückprüfungen nicht durchgeführt wurden?
Nein, das ist ja der Hammer für mich. DEU hat den NH 90 Betrieb 2006 in Bückeburg aufgenommen und 2013 stellt man fest – ups keine Stückprüfung am Triebwerk.
Falls ja, warum hat der Leiter ML trotzdem die verbauten Triebwerke zum Flug freigegeben? Siehe Antwort zuvor.
Gab es auf den Leiter ML politischen Druck von den vorgesetzten Stellen im damaligen BwB die Triebwerke trotz fehlender Stückprüfung zum Betrieb zu zulassen? Durch die Spiegelmitteilung ist die „Menschheit“ erst jetzt informiert worden. Ich hoffe darauf (wie H. Amtmann), dass Verantwortliche (od. Verteidigungsausschuss) hier mit lesen und Ihre Fragen Herr Georg, die von H. Amtmann und mir sich zu Eigen machen und für uns stellen.
Vtg-Amtmann | 14. Januar 2014 – 12:54
Meinen Sie damit die Anlage 10 der WDT 61 / des ML vom März 2009 zum Kennblatt des Musterzulassungsscheins für „NH90 TGEA IOC und IOC+“? Antwort : Ja
@Vtg-Amtmann
Tut mir leid, aber Ihre Behauptung, RR würde sich weder auf den internationalen noch deutschen Websiten mit dem RTM322 identifizieren, hat doch überhaupt nichts mit Erstauslieferung, Revision sowie den dazwischen liegenden Stückprüfungen zu tun. Ich habe Ihnen lediglich anhand Ihrer eigenen Links gezeigt, dass Sie mit Ihrer Behauptung zu 100% daneben liegen und Unrecht haben. Da können Sie sich natürlich gerne drum herum reden, die Beweise können allerdings von allen Blogteilnehmern nachvollzogen werden – was übrigens auch für die Mitglieder des neuen Verteidigungsausschusses gilt..
@ MK20
Dann machen wir es doch mal praktisch nachvollziehbar:
http://www.rolls-royce.com/defence/products/helicopters/index.jsp
Das ist die Seite, die sie nach einigen Durchklicken (zielgerichtet) zu „Militärprodukte“, „Hubschrauber“ finden. Hier sehen sie das besagte RTM322 Triebwerk als Icon.
Wenn Sie dieses Icon, bzw. den Schriftzug anklicken, dann erscheint folgende Seite:
http://www.rolls-royce.com/defence/products/helicopters/rtm_322.jsp
mit folgenden Text:
Zitat:
„On 2 September 2013 Rolls-Royce completed the sale of its 50 per cent shareholding and interest in the RTM322 helicopter engine programme to Turbomeca (a Safran company).
Turbomeca has now assumed full responsibility for managing the design, production and support of the RTM322 engine, which powers the Apache, EH101 Merlin and NH90 helicopters.
See RTM 322 information Link opens in a new window on the Turbomeca website.“
Soweit überzeugt, dass sich RR-D von dem RTM 322 in der Herstellung verabschiedet hat ?
D.h. ja nicht, dass sie sich zwangsweise von dem Service verabschieden müssen.
Da aber Triebwerkshersteller vor allem am Service (langjährig) verdienen und jeder Triebwerkshersteller „seine“ Triebwerke mit SerialNr. bzw. mit „Vornamen“ kennt und pflegt, ist hier schon eine Zäsur bei der Unterstützung für den NH-90 zu erwarten.
Vermutlich wird die Truppe, die Triebwerke bald nach Turbomeca zur größeren Inspektion schicken müssen und nicht mehr nach Oberursel.
Die Seiten sind mir durchaus bekannt, aber was erwartet man denn wenn 50% des JV nun nicht mehr im eigenen Haus verbleiben, sondern bei Turbomeca (den anderen 50%) landen? Eine Sonderwebsite, die das Triebwerk in alle Himmel lobt, obwohl es nun dem anderen Unternehmen überlassen wurde?
Wollen Sie Amtmanns Behauptung sinnvoll unterstützen, zeigen Sie mir die RR-Websiten vor (!) dem JV-Verkauf an TM, falls Sie können. Alles andere sind Vermutungen. Und wie war das so schön.. man wolle sich ja hier auf die Fakten konzentrieren und weniger auf Vermutungen.