EuroHawk: Papiere, Papiere
Das Rennen um die Frage, wer die, pardon, lustigsten Einzelheiten aus den umfangreichen Verträgen zur Entwicklung des EuroHawk findet und veröffentlicht, hat ja mit der Übergabe einer CD mit Papieren an die Bundestags-Haushälter am (gestrigen) Donnerstag eine weitere Beschleunigung erfahren… . Natürlich suchen alle nach der einen entscheidenden Vertragspassage, die sozusagen einen Schuldigen entlarven wird. Ich fürchte allerdings: so einfach wird es nicht werden – so viel Papiere man auch liest.
Ich greife hier nicht jedes Detail auf, das neu veröffentlicht wird, wollte aber die Kommentare nicht im Thread von Anfang der Woche hängen lassen. Hier unten ist viel Platz für neue Anmerkungen. (Einige Kommentare aus dem Thread vom 28. Mai verschiebe ich hierher.)
Man lese mal in „Die Welt : 30.05.13 Drohnen-Debakel – Euro-Hawk-Vertrag erwähnt Zulassung nur beiläufig“. Es ist schon erstaunlich, was einzelen Redakteure da zusammenschreiben.
Der Passus in dem Artikel „Der ansonsten in allen Punkten bis hin zum Umgang mit den Reisekosten der Beteiligten sehr detailreiche Vertrag von 2007 erwähnt die erforderliche Musterzulassung nur einmal in wenig verbindlicher Art und Weise: In Paragraph 21, Absatz 3 heißt es: „Der Auftraggeber anerkennt, dass die darin (gemeint ist eine Anlage) enthaltenen Verpflichtungen ausschließlich durch die Unterauftragnehmer EADS und NGISSII (Northrop Grumman) erfüllt werden.…“, läßt darauf schließen, das dieser Redakteur entweder nicht sorgfältig rechiert hat, oder klare Sachverhalte unvollständig und damit subjektiv darstellt.
Die zur Sache stehende Anlage des 30-seitigen VS-nfD eingestuften Vertrages vom 31.01.2007 umfasst wiederum 11 Seiten, welche explizit die Procedere der Musterprüfung, Musterzulassung, Stückprüfung und Nachprüfung regeln und dies bis ins letzte Detail (Man vgl. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CDYQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.baain.de%2Fresource%2Fresource%2FMzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3NTczNjk2MTY1NzUyMDIwMjAyMDIw%2FBEK.doc&ei=0CKoUcvZDYertAaipYGQCg&usg=AFQjCNFwXCDrCpFwLwBuY5_VgKU-wuu7YQ&sig2=jrIO_XcMAmeXN8_DNMYY4w&bvm=bv.47244034,d.bGE&cad=rja , die aktuelle nicht VS-eingestufte Vertragsvorlage des BAAINBw).
Wenn sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht an ihre eigenen Verträge halten bzw. offenbar beide „schlafen“ und nicht spätestens bei dem vernichtenden „Operational Test and Evaluation Report zum Global Hawk (Block 30) vom Mai 2011 des Directors des Operational Test and Evaluation Centers“ (http://media.bloomberg.com/bb/avfile/rxEWG2sYf7BM) aufgewacht sind, ist das absolut kein Vertragsproblem.
Vielmehr ist das eher ein Fall von Untreue durch die EURO HAWK GmbH und durch das BBAAINBw bzw ehem. BWB (aus anvertrauten Geldern bzw. Abschlagszahlungen) und eine riesen Schlamperei des BMVg und dessen Staatssekretärs für Rüstung, denn wenn man sich an die Anlage „BEK-Papier“ gehalten hätte, dann hätte man den Euro Hawk – vom Block 20 des Q-4B Global Hawk abgeleitet – gar nicht erst nach Deutschland überführen dürfen. Die generelle Verantwortung für den verschleppten Projektabbruch obliegt damit dem Minister Thomas de Maizière.
@Vtg-Amtmann:
Wenn die „BEK-Anlage“ wirklich Teil des Vertragswerkes des EH ist, dann hätte TdM den schwarzen Peter an die Industrie weitergeben können (Ziffer 3.2.1.3).
Warum macht man das nicht?
Weil man es nicht gemerkt hat oder weil es in diesem Fall nicht so eindeutig ist?
Warum lässt sich der Bund überhaupt auf eine Diskussion mit der Industrie über Mehrkosten für die Musterzulassung ein, wenn obiges wirklich vereinbart wurde?
@Memoria: Wie aus zuverlässigen und absolut integren Quellen bekannt, ist das „BEK-Papier“ definitiv Bestandteil des Vertrages vom 31.01.2007 und auch der entsprechenden Anderungsverträge und Neufassungen. Ferner ist das „BEK-Papier“ auch Inhalt der besagten CDR des BMVg.
Die Hemmschwelle bei TdM hier die EURO HAWK GmbH und im Durchgriff der Gesellschafterinen EADS Deutschland GmbH und Northrop-Grumman Deutschland GmbH in die Haftung und in den Regress zu nehmen, liegt wohl daran, dass auch das BMVg vor und auch nach der Amtsübernahme durch TdM und StS S.B. kräftig bei der Zulassungsfrage geschlafen hat und dies die Industrie in einer „Retourkutsche“ offenlegen könnte. Dann müsste TdM zumindest seinen StS SB und Weitere aus dem Bereich AIN opfern oder als generell Verantwortlicher selber die Konsequenzen ziehen.
Die jüngsten Äusserungen des CASSIDIAN CEO Gerwert zur Zulassungsfrage sprechen deutlich dafür (Zitat aus http://www.aktiencheck.de/analysen/Artikel-Nach_Aus_fuer_Euro_Hawk_EADS_sieht_weitere_Chancen_fuer_Aufklaerungstechnik-5024845) „Solche teuren Überraschungen ließen sich laut Gerwert nur vermeiden, wenn die Zulassungsstandards bereits bei der Entwicklung eines Flugsystems berücksichtigt würden.“ .
Nachtrag: man lese NWZ „SPD und Grüne schießen de Maizière an – Verteidigungsminister soll in der Drohnen-Affäre Ansprüche gegen EADS prüfen – SPD fordert offizielle Rüge“.
Die Gretchenfrage wird aber sein, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gemäß § 14 VOL B in den aktuellen Vertragswerken festgelegt worden ist?
Sollte die Abnahme der Plattform mit der Ankunft des EURO HAWK am 21.07.2011 identisch sein, wäre es langsam an der Zeit, dass TdM ein Nachbesserung durch die EURO HAWK GmbH bzw. durch Northrop-Grumman ausschlägt und von den Verträgen zurücktritt.
Sollte die „Generalprobe“ für den Ferryflug der „Flight # 11 (21 – 22 June 2011) 12.5 hour mission Operational Check Flight Ferry Flight Rehearsall“ sein, läuft die Gewähreistung am 22.Juli 2013 aus.
Sollte der Überführungsflug von Palmdale nach Edwards am 29. Juni 2010 der Abnahmeflug gewesen sein, ist die Gewährleistungsfrist bereits am 29. Juni 2012 abgelaufen, was einen weiteren Höhepunkt des EURO HAWK-Skandals darstellen könnte..
TdMs Problem ist, da wurden eine Menge wichtiger Entscheidungen und Verhandlungen in seiner Amtszeit getroffen. Bei den Summen und Problemen dürfte dies auch über TdM oder zumindest über den Tisch seines Vertrauten StS SB gegangen sein. Da wird man sich auch nicht heraus reden können, man wurde nicht richtig informiert. Die Vorläufige Verkehrszulassung hat TdM erteilt, da wurden bis Oktober 2012 Verhandlungen mit NG wegen Umbauarbeiten wegen der Musterzulassung geführt, wurden die EH Flüge von Manching aufgenommen…
Glaube nicht, dass TdM für seine Entscheidungen, den EH am Leben zu halten, eine glaubhafte Begründung findet.
Stern.de „Drohnen-Verbot für deutsche Piloten“ macht schon einmal den Aufwärmer fürs nächste EuroHawk Wochenende:
„Die Amerikaner ließen es nämlich den Piloten der Bundeswehr vertraglich verbieten, den teuer eingekauften Prototypen der mittlerweile gestoppten Drohne zu steuern:“
„Dort ließen die Auftragnehmer ausdrücklich eine Passage streichen, die es dem Leiter der deutschen Zulassungsstelle erlaubt hätte, Kopien der technischen Dokumentation zu dem aus US-Produktion stammenden Fluggerät zu verlangen.“
Das mag zwar Jung alles so auf den Weg gebracht haben. Die ganzen Probleme musste TdM aber schon Ende 2011 kennen. Da hätte er den Bundestag informieren müssen, und das Projekt stoppen. Und nicht warten, bis die Medien ihn zum Abbruch des Projektes zwingen. Bei der Abstimmung zu NATO AGS wären die Probleme auch von Relevanz gewesen.
@Vtg-Amtmann:
Laut stern.de wurde der Abschnitt zur Einsicht und Übergabe der Zulassungsunterlagen erheblich verändert.
Der Direktor der WTD 61 hatte lediglich Einsicht bei NG.
Stern.de bezieht sich auf die Vertragsunterlagen , die dem Bundestag über geben wurden.
Also eine Quelle scheint sich zu irren.
@Memoria: Es hat sich keine der beiden Quellen geirrt. Ich hasse nur Jounalisten, die nicht sauber recherchieren und anscheinend nicht über das erste Blatt einer 11- bis 12-seitigen Vereinbarung hinauslesen. Ab Blatt 2 dürfte Anlage 18 nichts anderes als das übliche „BEK-Papier“ sein, wie ich das BWB bzw. das BAAINBw so einschätze. wiso sollten die auch das Rad zum zweiten Mal erfinden?
@Vtg-Amtmann:
Nach dem Lesen des stern.de-Artikels habe ich den Eindruck, dass die Anlage erheblich verändert Vertragsbestandteil wurde, weil alles andere nicht durchsetzbar war.
Nochmals, ich hasse Jounalisten, die nicht sauber recherchieren und anscheinend nicht über das erste Blatt einer ca. 11- bis 12-seitigen Vereinbarung hinauslesen. Ee müßte sich – abgesehen vom jeweils projektbezogenen Deckblatt samt möglicher Präambel, wie vom Stern bemüht – um das 1:1 vom BWB übernommene „BEK-Papier“ in der vorletzten Fassung vom 30.03.2001 handeln.
Mag ja sein, dass die Amis diese Vertragsbestandteile schon unter Jung oder Guttenberg durchgedrückt haben. Das hätte aber TdM nicht daran gehindert das EuroHawk Projekt schon Ende 2011 zu beenden. Mit diesen Einschränkungen musste es schon damals mehr als klar gewesen sein, dass die Bw den EuroHawk niemals Betreiben konnte. Damit gab es keine Grundlage mehr, das Projekt weiter laufen zu lassen! Da wurde Mutwillig ein Dreistelliger Millionenbetrag von TdM und dem BMVg veruntreut!!
Und TdM meint immer noch, er könne das bis zu Sommerpause aussitzen. Der tritt wohl erst zurück, wenn er Abstimmungsniederlagen einstecken muss. Irgendwann ist auch das Maß voll.
Ein Übungsgebiet um Prototypen zu beüben wäre auch nicht schlecht. Da musse es doch eine Ärea in der EU geben.
http://bismarcktribune.com/news/state-and-regional/officials-unveil-details-for-drone-technology-park-in-grand-forks/article_8251ce3c-c950-11e2-8a61-0019bb2963f4.html
@Vtg-Amtmann:
Nochmals, laut stern.de wurde die Anlage 18 eben nicht 1:1 unternommen:
„Dort ließen die Auftragnehmer ausdrücklich eine Passage streichen, die es dem Leiter der deutschen Zulassungsstelle erlaubt hätte, Kopien der technischen Dokumentation zu dem aus US-Produktion stammenden Fluggerät zu verlangen.“
Also wurde das BEK-Papier nicht unverändert unternommen.
Hass hilft bei der Lagefeststellung eben nicht.
@all:
Allgemein wird immer klarer, dass vor Vertragsschluss keine Kongruenz zwischen mil. Forderungen, Rechtslage, Zulassung, Vertragstext, Leistungsbeschreibung, Angebote, Auftragsbestätigung erzielt wurde.
Das ist das systemisch Interessante daran.
Man hat nach dem Prinzip Hoffnung weiter gemacht bis man gegen die Wand lief.
Mit Vollgas in die Sackgasse.
@Memoria: Das hat mit Hass nichts zutun. Die Präambel kann man in die Tonne treten, denn diese spricht im rechtsverbindlichen deutschen Vertragstext von einer „Firma Northrop-Grumman“, also der in Freiburg, oder deren Mutter in Dänemark oder wiederum deren Mutter in USA?
Aber so wie es aussieht, scheint der T€uroHawk das nächste „Bömbchen“ verloren zu haben. Man lese in „Die Welt: Drohnen-Debakel war bekannt, aber keiner handelte – Obwohl der zuständige Staatssekretär schon seit 2011 von Problemen mit der Zulassung der Aufklärungsdrohne Euro Hawk wusste, ließ das Ministerium eine 24-monatige Gewährleistungsfrist auslaufen.“
Der Abnahmeflug fand also am 29. Juni 2010 von Palmdale nach Edwards statt, und die Gewährleistungspflicht lief am 29. Juni 2012 aus.
Das traurige ist, einige Lw Angehörige wollen noch an den EuroHawk festhalten, anstatt sich mit Hochdruck nach bezahlbaren Alternativen umzuschauen. Statt um Fähigkeiten geht es da in weiten Teilen nur noch darum, um mit den großen US Spielzeug zu spielen.
TdM schweigt weiterhin Eisern, und lässt die Details von den Medien aufbereiten. Medialer PR Gau auf Raten von einem Profi Berufspolitiker.
@Ben
auch wenn ich nicht viel von Dohnen für einen Kriegseinsatz halte, so kann man der Lw da keinen Vorwurf machen, denn der Minster will UAVs und SIGINT Fähigkeit. Also muss man das Peronal halten und trainieren und ein Ersatz kommt wen überhaupt erst in Jahren. Der Prototp kann ja Fliegeg und kostet nur 50 Mio pro Jahr, im Vergleich zur Entwicklung eines Pkw ein Schnäppchen
ARD Bundeswehr
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/soldat125.html
Wenn man verweigert
Drohnen krieg über Deutschland
http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/ramstein109.html
@ Elahan
Der Prototp kann ja Fliegeg und kostet nur 50 Mio pro Jahr, im Vergleich zur Entwicklung eines Pkw ein Schnäppcheny
Naja, der Vergleich hinkt doch schon sehr.
In der Automobilindustrie kostet die Entwicklung eines neuen Modells vom Design bis zur Produktion 1 Mrd. $ bis 6 Mrd $, und dauert nur bis zu 5 Jahren.
Das ist eine ganz andere Dimension (nebenbei privatwirtschaftlich getragen), und angesichts der hohen Investitionen und kurzen Zeitspannen geht es da schlicht nicht ohne Verantwortlichkeit und Professionalität.
Sowas wie das EH-Debakel wäre in der „freien“ Wirtschaft glaub so nicht denkbar. (Selbst spektakuläre Flopps wie damals der „Elchtest“ oder jetzt der Crashtest des Citan spielen in einer deutlich harmloseren Liga als das, was in der Rüstungsindustrie Alltag zu sein scheint.)
Aber während die „zivile“ Industrie mit deutlich größeren eigenen Einsätzen zuverlässig Entwicklungsergebnisse liefern kann, muss Deutschland aus unerklärten Gründen die Entwicklungen der Rüstungsindustrie finanzieren, nur um sich dann auch noch mit amateurhafter Projektbetreuung und vermurksten und überteuerten Endprodukten abspeisen zu lassen.
Die deutsche Rüstungs-Planwirtschaft scheint (mal wieder) gescheitert.
@Vtg-Amtmann:
Da sie (auch) mit Blick auf die Anlage 18 zwar sehr meinungsstark sind, aber an entscheidender Stelle wiederholt spekulieren („dürfte… müsste…“) schlage ich vor, wir warten mit detaillierten Bewertungen des Vertrages, bis wir das ganze Bild haben.
@Memoria: Die Welt und FOCUS-Online sprechen zu Anlage 18 und zu §13 des Grundvertrages (ABEI) eindeutige Klartext, da diesen offenbar die CDR des BMVg und/oder entsprechende Hardcopy’s vorliegen. Da ist nichts mehr mit „dürfte … müßte“. Bleibt nur noch abzuwarten , welches „aktuallisierte Bild“ nun TdM am kommenden Mittwoch vor dem Verteidigungsausschuss abliefert.
@J.R.
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich ;-)
Aber wenn er schon hinterher hinkt, dann muss es ja teurer werden.
Autos sind in der Regel Weiterentwicklungen im EH SIGINT ist schon sehr viel an Neuentwicklungen enthalten. Auch arbeiten an einer Kfz Neuentwicklung ein Vielfaches an Entwicklern als am EH. In Relation zu einem Pkw halte ich unsere Entwicklungskosten eher gering, doch sollte dies keine Entschuldigung für unverantwortliches Handeln sein. Hätte eine einsatzfähige Neuentwicklung einer SIGINT Plattform 2Mrd gekostet so wäre dies relativ günstig gewesen.
@Elahan
Der Minister versucht die nicht funktionierende Lw UAS und SIGINT Pläne umzusetzen. Er wurde wohl von Lw Müllner und anderen Lw Drohnenfreunde beraten. Kritische Lw Stimmen zu den Drohnenplänen wurden wohl von TdM und seinen Getreuen weggemobbt, nur die Drohnen Ja Sager sind geblieben. Der Minister ist jetzt Politisch tot, klebt aber noch an seinen Stuhl. Die Drohnenpläne sind gescheitert, aber ein Alternativplan gibt es nicht.
Der EuroHawk kann zwar fliegen, aber darf nicht von der Bundeswehr geflogen werden. Ich glaube kaum, dass sich dass bei einen Weiterbetrieb ändern wird. Das ganze ist doch mehr als Hoffnungslos und Sinnfrei. Den EH sollte man sofort still legen, und das Geld für eine Alternative verwenden.
@Ben
Das ist wohl der Plan, wenn es so ist!
Ich bezweifle jedoch, dass TdM den US Firmen gesagt hatte, was er denn gerne hätte und ihnen so die Möglichkeit gegeben und Androhung eines Projektabruchs Zugeständnisse abzuringen.
Entweder sie kriechen den USA in den Allerwertesten oder sie verprellen sie. Die Regierung der BRD kennt wohl nur an oder aus!?
Man sehe nochmals in http://www.dglr.de/veranstaltungen/archiv/2006_uav/dglr_uav2006_V11-2_Altenkirch_WASLA-HALE-III.pdf. Da wimmelt es von „SENSE & AVOID-Problematik“ und auch das „Non-segrated Airspace Problem“ wird zigmal in allen Variationen durchgekaut. Und dann sehe man auf Folie 6 Partner. Was da so alles an Partnern vorhanden ist, gelle ?. Die haben wohl zu den UAV-Symposien und -Colloqien ihre Praktikanten und Werksstudenten geschickt. Und die FuE-Programmlaufzeit 2000 – 2008 deckt auch voll die Glanzzeiten vom Präsidenten der Radfahrer und Kujau bis hin zum Winzer und Volljuristen ab.
Und jetzt der jüngste „Klopper“ unter der Era von TdM und SB mit der Gewährleistungsfrist! Ein normaler Bürger kann das nicht mehr glauben und die Insider fragen sich nur noch, gibt es etwa im BMVg kein Bauernopfer, das einen simplen Termin- und Fristenüberwachungskalender führt? Z.B. im Berreich BMVG-AIN?
Dass das ganze Trauerspiel aber nicht zu traurig wird, sehe man deshalb in http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/760014#/beitrag/video/1907764/Misere-Euro-Hawk.
…. und auch die – das ZDF – haben offenbar bei AUGEN GERADEAUS „geklaut“, wenn man genauer hinsieht.
Herr Wiegold, irgendwie machen Sie bei Straßenmusik etwas falsch?
1. So umfangreich das Material der CD sein mag, ist zu hoffen, dass man sich nicht an Details der CD aufhaengt. Wird der VtdgAusschuss und oder der HH-Ausschuss neben den sehr berechtigten Einzelfragen zum EH {zur Zulassung, dem Gebaren gegenueber der Industrie, gegenueber dem Parlament und dem BRH} uebergeordnete Fragen stellen?
2. Welche Risiken gab es beim EH? Welche Managementtraeger befassen sich mit den Risiken? Steht der EH stellvertretend fuer eine Krise im Projektmanagement der Bw?
3. Unvollstaendiger Versuch einer Abarbeitung: Risiken erwachsen grundsaetzlich aus allen Projektelementen (Technik, Haushalt, um nur zwei zu nennen) und koennen haeufig den Phasen (Definition, Entwicklung, Beschaffung, Nutzung) zugeordnet werden.
4. Technik: Technische Risiken koennen der flg Plattform (RPV), der Sensorausstattung, der Bodenstation und den Raumsegmenten (Sat) zugewiesen warden. Alle technischen Komponenten gehoeren als Prozesskette betrachtet. Hierueber wurde einiges berichtet (z.B. single engine, sense and avoid, Zuverlaessigkeit SatCom etc.). Musterzulassung greift v.a. an der technischen Seite, ist aber nur ein Teil.
5. Kosten: Lassen sich Entwicklung, Beschaffung und Nutzung zuweisen. Logistik bestimmt die LCC. Was beinhaltet die CD an diesbezueglichen Unterlagen? Wie teuer waere ein Jahr des Betriebs von 5 EH geworden? Gab es Kostenrechnungen fuer das RPV, fuer den Sensor, fuer das Gesamtsystem? Wer wacht ueber diese Kosten generell? Werden die gebuendelt in der Abt HC, oder gibt es gar keine Vollkostenuebersicht ueber den Lebensweg? Welches Berichtswesen gibt es zu den Projekten?
6. Angesichts der Komplexitaet des EH (RRV und Sensor) ist die Amtsseite im Vergleich zu Vorhaben wie Eurofighter oder NH90 schwach und zerstreut aufgestellt. Es gibt keine Agentur wie NETMA oder NAHEMA. Es gibt einige Einzelkaempfer im Ministerium, einige Dezernenten / Sachbearbeiter im BAAIN, in der Lw sowie SKB.
7. Das BMVg hatte bei Multimillionenprojekten bzw. Milliardenprojekten dereinst andere Loesungen / Managementstrukturen. Es gab einen Systemmanager auf ministeriller Ebene, der Systemkonferenzen abhielt. Dort wurden systematisch alle ProjElemente behandelt. Es gab Protokolle. Nach und nach wurde praktisch alles an das BWB / BAAINBw delegiert. Es gab auch Systemoffiziere auf militaerischer Seite, die die mil. Elemente koordinierten, Geschichte. So ein Traeger der militaerischen ProjElemente findet sich nicht dezidiert im CPM nov.
8. Die Entkopplung der zivilen Beschaffer zu den militaerischen Projektelementbearbeitern wird beschleunigt durch die laufenden Umorganisationen der letzten Jahre. Man redet von neuen Verantwortungen wie z.B. Betriebs- und Versorgungsverantwortung und versucht sich in neuen Aufbau- und Ablauforganisationen zu finden.
9. Im Ergebnis hat die jahrzehntelange Entwicklung des Abschichtens von Projektmanagement und Zerlegen in Partialverantwortungen, die den Endnutzer schwaecht (hier Lw fuer das RPV und die SKB fuer den Sensor) zu einer Aushoelung der Vorhabenfuehrung gefuehrt, die nun den politisch Verantwortlichen vor die Fuesse faellt. Diese Entwicklung laeuft seit 20 Jahren. Sind grundsaetzlich die Strukturen angemessen?
10. Ein ganzheitliches Risikomanagement (zugleich Vorhabenfuehrung), das fruehzeitig handelt und warnt, ist notwendig aber derzeit kaum erkennbar. Ministerieller Zugriff ist zu weit weg von der Arbeitsebene. Der Brandbrief eines Referatsleiters AIN kam spaet. Milliardenschwere Vorhaben benoetigen starke Manager. Leistet das der CPM nov mit dem Projektmanager und dem Integriertem Projekt Team (IPT)?.
@Schraubendrehn: Sie stellen in 10 klaren Punkten „Tiefe statt Breite“ dar. Gratulation! Bitte mit höchster Auflösung und im „Goldrahmen“ an die Verantwortlichen.
Das ganze war ja ein Vierecks Verhältnis aus EADS, NG, BMVg und USAF. Das Problem war auch nicht, dass man zu wenig gesprochen hat, sondern das die Bw ein US Waffensystem, was n i c h t E x p o r t i e rt werden darf, gekauft hat!!!
1. DE gilt aus US Sicht als nicht Vertrauenswürdig um Kritische Informationen oder Technologien geheim zu halten. Mit der Sicherung von Militärgeheimnisse nimmt man es hier ja auch nicht so genau. Da durfte ja ein Pakistani mit Verwandtschaft beim ISI mal ne runde Dokumente Kopieren, wie man eine Heron am besten von außen zum Absturz bringt.
Auf der anderen Seite achten die USA extrem scharf darauf, dass deren Militärtechnologie geheim bleibt! Die GlobalHawk Technologie betrachten die USA auch als extrem Schutzwürdig. Die Vertragsänderungen, dass DE keine Einsicht in die Technik bekommen, oder dass Bw Piloten den EH nicht fliegen dürften, hat die USAF wohl nachträglich durchgesetzt. Die USA sind in so welchen Sachen Kompromisslos, auch wenn dadurch US Konzerne geschädigt werden.
2. BMVg – Der Lw ging es wohl beim EuroHawk in erster Linie dass man den Höhenaufklärer GlobalHawk bekommt. Ob SIGINT mit den EuroHawk Sinn macht, spielte eine untergeordnete Rolle. Über die Betriebskosten und wie man den in DE Betreiben kann, hat sich die Lw keine Gedanken gemacht. Das BMVg hat den Wunsch der Lw dann Realisiert. Man darf aber nicht vergessen, dass BMVg hatte keine Erfahrung mit Drohnen, die im Allgemeinen Luftraum sich bewegen. Das Denken, wie das Funktionieren soll hat man der Industrie und den Lobbyisten überlassen. Wie das geendet ist, sehen wir ja.
3. Nothrop Grumman hat uns ein System verkauft, was eigentlich US Only ist. Jung hat es Unterschrieben und Gutti und TdM haben Druck gemacht, dass es im DE Luftraum seine Kreise ziehen konnte. NG hat einfach den Vertrag nach den Vorgaben der USAF abgearbeitet, ohne auf die Probleme der Deutschen Rücksicht zu nehmen. Gab ja wohl auch keine Beschwerden vom Deutschen VM.
4. Die Lobby von EADS hat der Lw erst zu den GlobalHawk verholfen. Das sollte sicherlich auch ein Türöffner sein, um in den US Rüstungsmarkt einzusteigen. Da hat man auch mit Vorsätzlich falschen Versprechungen das BMVg übers Ohr gehauen. Ist ja bisher nur nicht so krass aufgefallen. EADS wollte und will auch ähnliche eigene Drohne entwickeln. Außerdem ist das ein Französischer Konzern. Da wollte NG auch Technologietransfer hin zu einer EADS Entwicklung, oder an die Franzosen, durch nicht Offenlegung von Technologie verhindern. Das dürfte wohl auch ein Problem gewesen sein.
Die Komplexität der Geschäftsbeziehungen hat auch nicht viel Spielraum für Änderungen erlaubt.
TdM versucht sicherlich mit mauern und verschweigen sich über den 5. Juni hinaus zu retten. An Aufklärung oder den Rücktritt denkt der Wohl weniger. Den Zeitpunkt für einen einigermaßen Gesichts wahrenden Rücktritt hat er schon verstreichen lassen. Ich könnte mir vorstellen, dass er durch Abstimmungsniederlagen aus dem Amt getrieben wird. Mutti hatte sich sicherlich auch nicht vorstellen können, dass ein Minister nach so einer Pannenserie nicht freiwillig zurücktritt.
OT, aber Chemiewaffen sind sicher ein wichtiges sicherheitspolitisches Thema, nicht nur weil sich Russlands Außenminister Sergej Lawrow persönlich damit beschäftigt.
Laut türkischen Medien hatten Geheimdienstler der Türkei 12 Vertreter der bewaffneten syrischen Opposition in der südtürkischen Provinz Adana verhaftet, bei denen zwei Kilogramm Sarin sichergestellt wurden.
http://de.rian.ru/security_and_military/20130531/266224263.html
@Stefan
Das ist in der Tat beim Thema EuroHawk so was von OT…. Und ja, ich habe die Meldungen auch gesehen. Allerdings ist die Faktenlage derart dünn, dass ich es nicht aufgegriffen habe.
(Finde das nicht so gut, einen Kommentar mit dem Hinweis „ist sicher ein wichtiges sicherheitspolitisches Thema“ einfach irgendwo hin zu setzen.)
@Schraubendrehn
Danke für die Darstellung, sie wäre eine gute Info für Veränderungsmanager :-)
Da möchte ich mir den Beschaffungshergang für bewaffnete RPA gar nicht vorstellen.
So langsam wird klar, daß verteidigungs- und sicherheitspolitische Blogs sowie maßgebliche Medien sich besser im EuroHawk-Projekt auskennen, als warscheinlich das BMVg, die Luftwaffe sowie Regierung und Opposition zusammen.
Man lese nur bei „SWR „Euro Hawk“ – Desaster: Von Anfang an auf Kollisionskurs“. Da wird abgesehen vom reisserischen Eingangsszenario dieses Kommentars, sehr substantiiert argumentiert, mit Beweisen und Fakten zurück bis 2004 unterlegt und auch auf Politik, BMVg, Luftwaffe sowie beauftragte Industrie schlüssig gefolgert.
Das kommt davon, wenn man in einer Nicht-Sitzungswoche unter dem „Siegel der Verschwiegenheit“ an 41 Mitglieder bzw. an alle MdB der Fraktionen im Haushaltsausschuss am Dienstag eine CD mit umfangreichsten Bezugsdokumenten verteilt. Da ist das Hauptdokument, der EuroHawk-Vertrag (nach ABEI) vom 31.01.2007 sogar als „Beglaubigte Abschrift“ (mit Beglaubigungsvermerk, Dienstsiegel BWB, Unterschrift XYZ, RAmtm.) enthalten, d.h. „offen“ bzw. nicht „VS-nfD“ eingestuft. Dessen Anlage18 (sogen. BEK-Papier nebst Deckblatt und Präambel) und selbst der 3te „Änderungsvertrag und Neufassung“ aus 2009 wiederum als Anlage zu einer weiteren BMF-25-Mio.-Vorlage (da bis dahin ca. 33 Mio. Kostensteigerung) nebst weiterer Anlagen sollen jedoch als VS-NfD klassifiziert sein, wie man so hörte. Das macht dann erst so richtig neugierig und die Sache für die stets auf Sensationen lüsternden Medien hoch interessant.
Das ist etwa so, als ob in der kleinen Luftbranche ein Insider „Fünf vor Zwölf“ in München Franz Josef Strauß (EDDM) eine Info über Flughafen-Internas unter dem Siegel der Verschwiegenheit weitergibt und prompt sind diese „brandaktuellen News“ „Fünf nach Zwölf“ in auf allen Flughäfen der Republik angekommen.
Alsdann müssen sich die Medien samt Parlament nur noch gegenseitig „schlau“ machen, die Suchmaschinen anheizen, weiter recherieren sowie vielleicht noch diesen oder jenen Insider konsultieren und spätestens mit einem „Time Lag“ von zwei bis drei Tagen sammeln sich zunehmend die Fakten und derart weitere News zu den „Fröschen, die den EuroHawk Sumpf trockenlegen“ wollen.
Das Erstaunliche – aber keineswegs Überraschende – an dem Ganzen ist, daß diese informellen Informationswege offenbar effektiver, ergebnisorientierter und realitätsnäher sind, als die offiziellen Informationflüsse innerhalb des BMVg und der Luftwaffe.
Es erscheint schlichtweg als schlechter Witz bzw. als Armutszeugnis, daß ein OTL O. H. (UAS Beauftragter, LwFüKdo) noch am 20.März 2013 als Referent beim DGLR Symposium 2013 Workshop – „UAV – Automatisierung unbemannter Luftfahrzeuge“ zum Thema „Integration des Sense-and-Avoid-Systems in den Eurohawk“, den Eindruck erweckte, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis dieses Problem befriedigend gelöst werden könne. Wir sprechen bekanntermaßen beim GlobalHawk Block 40 von 2018+!
Tatsächlich hat OTL O. H. mit seiner PPT-Präsentation (vgl. http://www.dglr.de/fileadmin/inhalte/dglr/fb/q3/veranstaltungen/2013_uav_autonomie/DGLR_Forum_%20SAAA_LI.pdf) schlichtweg nur „uralte Kamellen“ aus Präsentationen Dritter übernommen, welche schon seit 18. November 2003 in Bundeswehr-, Insider- und Expertenkreisen im Umlauf sind (vgl. http://ec.europa.eu/enterprise/docs/uas/4_3_EUROHAWK.ppt). Das macht in einer intellektuellen Kreativität gerademal ein realitätnahes „Time-Lag“ von knapp 10 Jahren aus (“please read back all after good morning“)!
Exakt am Tag des DGLR Vortrags von OTL O. H. schrieb StS Kossendey seinen Brief an MdB Bartels, dass abschließend geprüft werde, „ob eine Beschaffung der Serie Euro Hawk vor dem Hintergrund der Zulassungsproblematik zu rechtfertigen ist“.
Und da gibt es noch eine weitere eher peinliche PPT von diesem UAS Beauftragten des LwFüKdo’s unter dem Titel „Sinnvolle Automatisierung militärischer UAS“ als PDF-File, aus deren Folie 2 man nicht nur die Luftwaffenalternative zum EuroHawk ersehen und ansonsten auch folgern könnte wie die Luftwaffe als ’Force Provider’ für Handlungsfreiheit von Heer und Marine bei deren militärischen Operationen so „tickt“.
Noch deutlicher wird das im jüngsten „Sendemanuskript vom 01.06.2013 – NDR – hat er sich durchgerungen, das Euro Hawk-Projekt zu stoppen“, in dem u.a. der General a.D. Dr. Hermann Hagena (Experte für Sicherheitspolitik und Publizist, ex-Lw-Pilot F-86 und F-104 G, zuletzt Chef AusbStab FüAk Bw, danach Consultant des seinerzeit zum A400M konkurrierenden AN-7X des AirTruck-Konsortiums) und der Journalist Marco Seliger (Chefredakteur loyal, Autor FAZ & FAS, Buchautor „Sterben für Kabul“, Blogbetreiber „Morgenlage“) zu extrem kritischen und sehr fundierten Worten fanden.
Wenn TdM weg ist, dürfte auch die vorläufige Verkehrszulassung, die wohl auf Weisung von TdM erlassen worden ist, wieder zurück genommen werden. Bei einen Crash hätte ansonsten der nächste VM wohl sofort den Staatsanwalt im Haus. Ohne Sense & Avoid kann man den EH betreiben, ohne Musterzulassung nicht. Da die Prüfer nicht einmal den EH aufmachen dürfen, kann man das mit der Musterzulassung vergessen. Mit den teuren Weiterbetrieb wollen einige Lw oberen nur die EuroHawk Pleite verschleiern.
So langsam kommt Licht ins Dunkel:
Man lese in der Süddeutschen Zeitung vom 1. Juni 2013 09:40 „Aufklärung des Euro-Hawk-Drohnen-Debakels Kopieren verboten“. Es handelt sich tatsächlich um eine Deckblatt samt Präambel der Anlage 18 (des sogen. BEK-Papiers). Allerdings steht diese Präambel im grassen Widerspruch zu den weiteren Vereinbarungen und Verpflichtungen des Auftragnehmers zur Musterprüfung, Musterzulassung, Nachprüfung und Stückprüfung gegenüber dem Auftraggeber.
Dies kann nur als weiteres Indiz gelten, daß offenbar ganz erhebliche fachliche Defizite, speziell was das Zulassungswesen anbetriftt, beim BWB bzw. BAAINBw zumindest bis 2009 (3ter Änderungsvertrag und Neufassung) gegeben waren.
Zudem kommt man in den sehr komplexen Bereich der Dissens im Vertragsrechts, nämlich BGB § 155 “Versteckter Einigungsmangel: Haben sich die Parteien bei einem Vertrag, den sie als geschlossen ansehen, über einen Punkt, über den eine Vereinbarung getroffen werden sollte, in Wirklichkeit nicht geeinigt, so gilt das Vereinbarte, sofern anzunehmen ist, dass der Vertrag auch ohne eine Bestimmung über diesen Punkt geschlossen sein würde.“
Bemerkungswert erscheint auch, daß der Vertrag keine Salvatorische Klausel enthält, welche im konkreten Fall greifen könnte. Offenbar ist es auch deshalb zu keiner Einigung gekommen.
Folglich greifen nach Deutschem Recht § 157 BGB, demgemäß Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrsitte es erfordern. Das Gesetz bestimmt damit für die Auslegung von Verträgen einen objektiven Maßstab, der von der in § 133 BGB für Willenserklärungen normierten Auslegungsregel, Erforschung des wirklichen Willens abweicht. Der Vertrag wurde zwischen dem BMVg, vertreten durch das BWB als AG und der EUROHAWK GmbH als AN geschlossen. Es gilt damit – ungeachtet der ohnhin entsprechenden Vereinbarung – für beide Parteien Deutsches Recht.
Fakt ist ferner, das die in Deutscher Sprache erfolgte Vertragsfassung rechtsverbindlich ist. Hier ist in der Präambel völlig undefiniert von „Räumlichkeiten der Firma Northrop Grumman“ die Rede, wogegen die Englische Fassung nicht näher definiert „Northrop Grumman Corporation’s facilities“ benennt.
Laut Bundesanzeiger und dort abrufbaren Bilanzen sind die Gesellschafter der EuroHawk GmbH (Immenstaad) die EADS Deutschland GmbH (München) sowie die Northrop Grumman Deutschland GmbH (Freiburg), entsprechend stellt sich auch die Frage, ob beide Vertragsparteien überhaupt legitimiert sind, rechtsgültige Vereinbarungen für die beim gegebenen Vertrag völlig außen vor stehende Northrop Grumman ISS International Inc zu treffen, falls dies überhaupt gemeint sei,
.
Kurzum, man darf sich schon fragen, was die Juristen des BWB und BMVg sich bei dem Ganzen gedacht haben und ich kann mich auch nicht ganz des Eindrucks erwehren, wenn man sich seitens des BWB und der WTD 61 „auf die Hinterfüße“ gestellt hätte, wäre in Anbetracht der Inhalte des gesamten Vertragswerkes sowie dem „BEK-Papier“, die EuroHawk GmbH beim Landgericht Ravensburg mit gegebener Präambel recht kräftig auf die Nase gefallen.
Über die Blauäugigkeit und Lethargie von BMVG und BAAIN bzw. BWB kann man sich also nur noch wundern!
@T.Wiegold | 01. Juni 2013 – 8:40
Nur weil unsere Medien diese Meldung weitestgehend negieren, muß die Faktenlage
nicht dünn sein.
Ich dachte Sie hätten diese Meldung übersehen. Kommt nicht wieder vor. Mir fällt ein, ich hätte Ihnen ja auch eine email schicken können. Dann hätten Sie entscheiden können, ob Sie dies hier angesprochen haben wollen. Wäre dies besser?
Es kommt Bewegung in das T€uroHawk-Projekt. Man lese in der FAZ von heute 14:52 Uhr:
„Drohnenprojekt Euro Hawk Abgeordnete verlangen Regress von Industrie“
Laut FAZ verwiesen die Politiker Koppelin (FdP), Omid Nouripour (Bündnis90/die Grünen) und Rainer Arnold (SPD) darauf, dass gemäß dem Euro-Hawk-Entwicklungsvertrag die Industrie für die Zulassung der Drohne verantwortlich ist. Im Vertragstext von 2007, der den Fraktionen vorliegt, steht, dass die Verpflichtungen zur Zulassung „ausschließlich durch die Unterauftragnehmer EADS und NGISSII (Northrop Grumman) erfüllt werden“. Diese Klausel ist auch in späteren Vertragsanpassungen enthalten. Aufgestockt wurde jedoch die veranschlagte Summe, sodaß der Entwicklungsvertrag insgesamt ein Volumen von 660 Millionen Euro hat.
Das BMVg (StS Beemelmans) und das BAAINBw (Präsident Harald Stein) hatten dem Verteidigungsausschuss am 15.05.2013 mitgeteilt, daß im Vertrag weder Regressklauseln noch Konventionalstrafen vereinbart worden seien und, daß dies „bei einem grundsätzlich mit Risiko behafteten Entwicklungsvertrag nicht durchsetzbar sei, aufgrund der sogen. Bemühens-Klausel“. Dies Aussagen waren falsch!
Genau diese Klausel entfällt aber mit der Vereinbarung gem. Anlage 18, dem sogen. BEK-Papier (Vgl. htp://www.baain.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY4MzU3NTczNjk2MTY1NzUyMDIwMjAyMDIw/BEK.doc , dort Ziffer 1.1. „Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Rahmen seiner Leistungserbringung die Verkehrssicherheit / Lufttüchtigkeit / Luftfahrtverträglichkeit nach Maßgabe der folgenden Regelungen herzustellen (bei Entwicklung und/oder Beschaffung) bzw. wiederherzustellen (bei Änderungen, Instandhaltungen) und nachzuweisen. Diese Verpflichtung schließt Leistungen aus Unteraufträgen ein. Bei ABEI-Verträgen gilt im Rahmen dieser Anlage § 1 Abs. 1 ABEI als ausgeschlossen.“
Jetzt wird abzuwarten sein, wie sich die zusätzlich vom BMVG / BAAINBw „verschlafene“ Gewährleistungsfrist – Ablauf 29.06.2012 – auswirken wird? Bzw. ob die „Falschauskünfte“ von S.B. und H.S. eine Verschleierungstaktik oder Schutzbehauptung oder schlichtweg nur Unwissen waren?
@Vtg-Amtmann:
Wenn es sich so abgespielt hat, dann adieu Monsieur Beemelmans.
TdM möchte die Industrie ungeschoren davon kommen lassen, und der EH soll erst nach der Bundestagswahl still gelegt werden. So einfach wollen die anderen Parteien TdM nicht davon kommen lassen. Da kann man ja noch die noch ausstehenden etwa 100 Mio € vorläufig einbehalten. Das wäre dann wohl eine Politische Niederlage von TdM.
@Memoria: Wäre für andere Projekte die am 12.06.2013 beim Verteidigungsausschuss auf der Tagesordnung stehen, vielleicht gar nicht so hinderlich? >;->
@Stefan: Rian hat eine sehr zweifelhaften Ruf.
@Stefan
Ehe etwas völlig OT gepostet wird, wäre mir eine Mail in der Tat lieber.
aus einer Tagesschau Meldung vom 01.06.2013, Stand 01:02 Uhr
„Die Studie datiert vom 03.05.2004 und liegt dem ARD-Hauptstadtstudio vor. Das 72 Seiten starke Papier kommt zu dem klaren Ergebnis, dass eine Drohne neben dem in Passagierjets üblichen Antikollisionssystem TCAS auch mit dem System „Sense and Avoid“ („Bemerken und Ausweichen“) ausgerüstet werden müsse, „um zukünftig die Zulassung zur Teilnahme am allgemeinen Luftverkehr zu erhalten“. Das System soll Zusammenstöße mit Flugzeugen verhindern, die nicht über TCAS verfügen. Das betrifft vor allem Segelflieger und kleinere Maschinen mit bis zu 19 Sitzplätzen.“
Wenn es also alleine um den Schutz der genannten anderen Luftverkehrsteilnehmer geht – dann haben wir alle aber einen sauberen Bock geschosssen. Auf Reise-/Einsatzflughöhe wird der EUROHAWK wohl kaum auf die genannten Treffen – es kann sich also nur um Start und Landung handeln. Man sollte meinen, dass der Luftraum um einen Fliegerhorst aber so mit Sensoren abgedeckt ist, dass die Operateure am Boden solche Kollisionsgefahren erkennen und verhindern können.
Ein Fall von „Deutsche Gründlichkeit, koste es was es wolle“?!?
PS: @TW ich hoffe die Länge des Zitats ist noch regelkonform…
Aus dem zitierten NDR Sendemanuskrip zwei weitere interessante Fakten:
O-Ton Hagena: „Es gibt zum Beispiel ein Bericht aus dem Jahr 2003, danach sind von den ersten sieben Prototypen immerhin vier durch Unfälle verloren gegangen. Aus unterschiedlichen Gründen, wahrscheinlich meistens Bedienungsfehler. Dazu
kommen Berichte über Verluste im Einsatz. Im Jahre 2011 und 2012 gingen
drei Global Hawk im Irak und in Afghanistan verloren.“
@RG, Ottone
tagesschau.de und NDR können hier auch verlinkt werden – sind ja keine deutschen Verlagswebseiten.
@TW : Dann hier als Nachtrag der Link: http://www.tagesschau.de/inland/eurohawk128.html
@RG
Es kann sich eben nicht nur um Sart und Landung handeln, sondern auch um das unbeabsichtigte Bewegen im unkontrollierten Luftraum auf Grund einer Fehlfunktion.
Die Kanzlerin hatte ja schon TfdM ihr vollstes Vertrauen ausgesprochen, ebenso wie seinerzeit Jung und KTzG. Man sehe in „SPON -„Euro Hawk“: Ministerium wusste schon Anfang 2012 von Drohnen-Debakel“. Jetzt dürfte es wirklich eng werden für TdM und SB, während die Bereiche von AIN (Seelhausen und Nachgeordnete) zumindest seit Februar 2012 „schneiderfrei“ erscheinen. Maßgeblich wird aber doch hoffentlich sein. wer hätte wann was wissen müssen bzw. hat es gewußt, ab Zeitraum des vernichtenden „Test and Evaluation Report zum RQ-4B Global Hawk Block 30 vom Mai 201, dessen Executive Summary u.a. lautet:
„The system is not operationally suitable, […] Global Hawk long endurance flights do not routinely provide persistent ISR coverage due to low air vehicle reliability […] Mission-critical components fail at high rates, resulting in poor takeoff reliability, high air abort rates, low mission capable rates, an excessive demand for critical spare parts and a high demand for maintenance support […]” (vgl. http://media.bloomberg.com/bb/avfile/rxEWG2sYf7BM).
Das eigentliche Highlite von SpOn ist aber:
„Der „Euro Hawk“ eigne sich nur eingeschränkt zur „eigenständigen nationalen Aufklärung“, weil die Missionsplanung mit den Amerikanern abgesprochen werden müsse, so der Vermerk.“
Heißt wohl, jeder Flug des EuroHawk hätte man in Washington vorher beantragen müssen!
@Ben
Das hatten wir vor ’ner Woche schon (da stand es auch schon drin) – scheint so, dass das für die Testphase vereinbart war.
@T.W.
Der EuroHawk gehört während der Testphase ja noch der Industrie. Daher kann SpOn nur den normalen Betrieb meinen. Alles andere machte auch keinen Sinn, weil der EH schon im Herbst 2013 an die Bw übergeben werden sollte. Das ganze ist halt US Only Technik.
Ohne Wasser in den wie auch immer schmeckenden Wein gießen zu wollen: Das auch hier feststellbare Chaos der Sachverhaltdarstellungen und Schlussfolgerungen bei EH scheint mir die möglichen Schuldigen eher zu entlasten. Es zeigt wie schon so oft in den letzten Jahrzehnten und sicherlich nicht zum letzten Mal einen ohne Augenmaß fordernden militärischen Bedarfsträger, eine das Blaue vom Himmel versprechende Industrie, eine manchmal ziemlich hilflose Beschaffungsmanschaft, vordergründig parteipolitisch agierende „Experten“ in den Ausschüssen und die meisten Medien,die nur daran interessiert sind, wenn jemand „unter Druck“ gerät. Überall eine Nummer kleiner würde schon helfen. Aber das ist wohl eine blauäugige Forderung.