Die Neuausrichtung der Bundeswehr: Bericht im Bundeskabinett
Nach wie vor bin ich auf der re:publica unterwegs (am frühen Nachmittag halte ich dort zusammen mit dem Bendler-Blogger meinen Vortrag über die Digital Natives ziehen in den Krieg) und habe deshalb im Moment leider keine Zeit für eine ausführliche Berichterstattung – aber den Bericht zur Neuausrichtung der Bundeswehr, den das Bundeskabinett heute beraten hat, will ich meinen Lesern doch schon mal zur Verfügung stellen.
Hier zum Herunterladen, die ganzen 72 Seiten: Bw-Neuausrichtung_08mai2013
@koffer
deswegen sind ja auch ein „Geiler Macker“ und ich habe keine Ahnung und somit meine Ruhe… ;)
Nein ernsthaft. Wie sie es ja selber sagen ist es das System welches diese Erwartungen schürt. Jeder wird in seiner Zeit dies und das…
Genau das propagiere ich aber nicht. Nicht jeder muss A14 werden. Nicht jeder OStFw, nicht jeder OSG.
Es gibt aber Meilensteine auf dem Weg wo die Stellen doch endlich mal auch passen müssen. Zusätzlich zu Ihren Punkten.
Mit diesem kranken System „jeder wird…“ (wenn das tatsächlich die einzige Variante sein sollte die Leute etwas zu motivieren dann Gute Nacht. Ich dachte immer fordernde Verwendungen oder andere Herausforderungen tragen ebenfalls zur Motivation bei..aber ich habe ja wie gesagt keine Ahnung..) schiebe ich ja auch dieses elende Beurteilungssystem rum, in dem die gebundene Beschreibung nach jedem Anpassen innerhalb kürzester Zeit wieder im Eimer ist. Muss ja jeder übers Wasser gehen können.
Genauso wie ja mittlerweile jedes Kind Abitur machen muss, jeder studiert und natürlich jeder Geschäftsführer wird…Nichts anderes haben wir hier. Aber wenn ein Soldat eben einem Meilenstein erfüllt hat dann sollte das auch so gewürdigt werden. Was danach kommt steht auf einem anderen Blatt.
Sind wir jetzt etwas klarer?
@NMWC
„Sind wir jetzt etwas klarer?“
Ja und nein ;)
Einerseits stimme ich Ihnen grundsätzlich zu.
WENN man die Beförderung an „Meilensteine“ binden würde, dann WÄRE es auch gerecht, wenn dann jeder, der diese „Meilensteine“ erreicht HÄTTE pünktlich befördert würde.
ABER das es nun einmal so nicht ist, wäre die Zuweisung von mehr Haushaltskarten nur eines: ungerecht gegenüber Leistungsträgern…
@fennek
Der Aachener Friedenspreis ist so unbedeutend wie ein Kropf!
Der Verein wird im wesentlichen von linken und pazifistischen ORganisationen getragen und hat auch solch lustige Dinge getan, wie den Bundeskanzler und den Verteidigungsminister wegen „Vorbereitung eines Angriffskrieges“ anzuzeigen (was aber an der Staatsanwaltschaft abgetropft ist ;)
Die nutzen nur die zeitliche Nähe zur Verleihung des Aachener Karlspreises um Aufmerksamkeit billig zu erhalten…
@Koffer
Dort wo die Dienstposten mit einer Höherdotierung versehen sind, sollten auch die entsprechenden Haushaltskarten vorhanden sein. Wer festlegt, dass Kandidaten für einen bestimmten Posten (z.B.A12) eine bestimmte Leistung/Verantwortung bringen müssen, der muss sie auch entsprechend belohnen.
Wir sind im Wettkampf mit der Wirtschaft und da ist solch ein Verhalten nicht tolerierbar.
Systeme werden nicht verbessert wenn man sie in sich selbst vergleicht (z.B Uffz-Offz ausspielt), sondern untereinander (Personalmanagement Bahn-Bundeswehr-Wirtschaft-öffentlicher Dienst)..
@Elahan
„Dort wo die Dienstposten mit einer Höherdotierung versehen sind, sollten auch die entsprechenden Haushaltskarten vorhanden sein.“
Sorry, aber dazu habe ich doch meinen Punkt einige Nachrichten vorher gemacht!
ALLE Dienstposten UmP sind vom Fw bis zum StFw GLEICH dotiert, das hat überhaupt nichts mit Haushaltskarten zu tun!
Und das gleiche gilt für den GROSSTEIL der StOffz-DP, denn die sind A13/14 gebündelt!
„Wir sind im Wettkampf mit der Wirtschaft und da ist solch ein Verhalten nicht tolerierbar.“
Sicherlich ist angemessene Besoldung und gerechte Behandlung eine conditio sine qua non, aber Anspruchshaltung sollte unserem Beruf auch nicht eigen sein!
Stellenbündelung und das immer noch das Leistungsprinzip überragende Anciennitätsprinzip sind – insbesondere in Kombination – eher dazu geeignet, Mittelmaß zu fördern als tatsächlich Leistung zu fördern und zu belohnen. Es ist kaum begründbar, warum ein DP von A7 bis A9 gebündelt sein sollte. Ein Dienstposten soll bewertet und dann einem oder mehreren Ämtern (und damit Besoldungsgruppen) zugeordnet werden – wenn er quasi einer ganzen Laufbahn zugeordnet wird, dann ist das wenig nachvollziehbar. Und warum die Dienstzeit für die Beförderung überhaupt eine Rolle spielt, ist ebensowenig nachvollziehbar – die Erfahrung wird ja schließlich durch die Erfahrungsstufen abgebildet.
Viel besser wäre es, jeden Dienstposten einzeln zu bewerten und ihm aufgrund dieser Bewertung einem Amt zuzuordnen. Der Dienstposten wird dann nach Eignung, Leistung und Befähigung ohne Berücksichtigung des Dienstalters besetzt und der Dienstposteninhaber bekommt die dem Amt entsprechende Besoldung. Auf dem Dienstposten wird er beurteilt, erfüllt er die Erwartungen, kann er darauf verbleiben, ist er gut, empfiehlt er sich für einen höherwertigen Dienstposten, wird er zweimal in Folge schlecht beurteilt, wird er auf einen geringwertigeren oder besser seinen Fähig-/Fertigkeiten entsprechenden Dienstposten versetzt – und erhält das diesem Dienstposten entsprechende Amt und die damit verbundene Besoldung. Dann hat man halt den 41jährigen Leutnant und den 27jährigen Major, aber das macht ja nichts – dazu wird es aber wohl leider niemals kommen…
@Koffer
Bleibt das A12er Problem, weil vor ca. 10 Jahren jeder bessere Kommandeur es geschafft hat seine H-DP auf A12 zu setzen ohne das da Haushalts Karten da waren und heute sind.
Mag nur ne kleine Gruppe sein die das Betrifft aber immerhin eine so wichtige dass es ein A12 Posten ist.
30 Monate Wartezeit sind nicht akzeptabel. Für viele „anstehende“ aus der FD Schiene ist es ein Grund abzulehnen, nicht umzuziehen und Lieber gemütlich dort absitzen wo man ist.
Das der „Kelch“ da solange weitergeht bis teilweise Leute die eher 10 als 1 Wahl sind auf den Posten kommen dient weder den Kameraden noch der Bw.
@Sascha W.
Sehe ich (fast) genauso.
Ein gewisses Maß an Ancienität benötigen wir allerdings meiner Meinung nach immer, denn eine Armee ist automatisch eine sehr konservative Organisation, d.h. ein gewisses Lebensalter ist notwendig um vom unterstellten Bereich anerkannt zu werden.
Aber ansonsten bin ich ganz bei Ihnen!
Die sinnlose Stellenbündelung bei den UmP und bei den StOffz verhindert ware Leistungsbeföderungen.
Aber solange wir sie haben ist eine bewußt verknappte Anzahl an Haushaltskarten mEn die einzige Form Leistung zu honorieren!
@fred1911
ich stimme Ihnen zu.
Ich glaube ich hatte das schon einige Post weiter oben inhaltlich gesagt, von meiner These der aus Gerechtigkeitsgründen notwendigen „knappen“ Haushaltskarten sind die „echten“ Leistungsdienstposten A9Z, A12 und A15 ausgenommen…
Auch ausgenommen sein sollte der A5Z (Mschft), allerdings nur, wenn es zukünftig SaZ8 und 12 im Regelfall ohne OStGefr DP geben wird, denn dann wäre die OStGefr auch eine echte Leistungsbeförderung (so wie A12 und A15) und nicht mehr eine automatische wie heutzutage für praktisch alle längerdienenden Mschft.
Die A5 (StGefr) hingegen sollte man mEn nach über die Haushaltskarten verknappen! Es ist nicht einzusehen, warum jeder SaZ 4 egal ob er gut oder schlecht ist als StGefr nach Hause gehen muß!
Die Frage ist nur, ob man bei unserem Beurteilungssystem tatsächlich die Leistung beurteilen kann…
Die Frage ist ob das System der Stellenbündelung überhaupt etwas mit der (Be)Förderung nach dem Leistungsprinzip zu tun hat. Ich denke nicht. Es geht doch, speziell bei den Mannschaften und UmP, darum, einen Soldaten auf seinem Dienstposten bis zum Laufbahnziel StGfr bzw. StFw beförderen zu können. Es ist ja gerade im Interesse das Dienstherren den Fachmann möglichst lange auf seinem Dienstposten zu behalten. Der Soldat wiederum kann langfristig an seinem Standort bleiben.
Zwei Beispiele:
OG SaZ 4 Jägertruppe,Ausbildung zum Scharfschützen, danach Verwendung als Scharfschütze bis DZE.
OFw, BS, S2 Fw MilNW, ebenfalls eine längere Ausbildung und teilweise sehr fachspezifisch,dazu Mangelverwendung.
Welche Leistung auf dem dienstposten erbracht wird ist eher zweitrangig.
Wi wird Leistung dann berücksichtigt? Lassen wir das neue Beurteilungssystem einmal außen vor, bleiben drei Stellgrößen:
a) Auswahl für Spitzendienstposten, zB der StFw als Spieß für den der Dienstposten als OStFw geschlüsselt wird, oder Der OTL als BtlKdr A15.
b) Beorderung auf einem Dienstpost. in OTL A14 Stv BtlKdr ist ja nicht gleich OTL A14 TrpÜbPlKdr. Oder StFw als Spieß und StFw BeaRes im LdKdo.
c) und letztendlich halt auch die Beförderungsdauer als Ergebnis des Platzes in der Leistungseinreihung.
@Schorsch | 10. Mai 2013 – 20:57
„Die Frage ist nur, ob man bei unserem Beurteilungssystem tatsächlich die Leistung beurteilen kann…“
Grundsätzlich habe auch ich Zweifel am Beurteilungssystem (zumindest bei den UmP), aber das kann ja nicht dazu führen, dass wir in einer Gleichmacherei, einfach so tun als gäbe es keine Leistungsunterschiede, nur weil unsere Bewertungsmechanismen (derzeit) noch zu „unpräzise“ sind…
@dfari | 10. Mai 2013 – 23:14
Zustimmung.
Aber doch einen kleinen Widerspruch (ggf. habe ich sie aber auch nur falsch verstanden):
„OG SaZ 4 Jägertruppe,Ausbildung zum Scharfschützen, danach Verwendung als Scharfschütze bis DZE.“
Gerade bei so einer Verwendung (die ja auch gerne mal zu SaZ6, 8 oder 12 wird) ist es doch wichtig, dass die Soldaten wissen, dass Leistung sich durch frühere Beförderung im Vergleich zu den anderen SaZ 4-12 innerhalb der Kompanie auszahlt, oder?!
@dfari:
„Die Frage ist ob das System der Stellenbündelung überhaupt etwas mit der (Be)Förderung nach dem Leistungsprinzip zu tun hat. Ich denke nicht. Es geht doch, speziell bei den Mannschaften und UmP, darum, einen Soldaten auf seinem Dienstposten bis zum Laufbahnziel StGfr bzw. StFw beförderen zu können. Es ist ja gerade im Interesse das Dienstherren den Fachmann möglichst lange auf seinem Dienstposten zu behalten. Der Soldat wiederum kann langfristig an seinem Standort bleiben.“
Eben und genau deshalb ist es höchstwahrscheinlich rechtswidrig. Das gleiche Prinzip ist bei der Zollverwaltung durchs BVerwG als mit geltendem Recht – insbesondere mit der durch die Verfassung vorgegebenen Bestenauswahl – unvereinbar erklärt worden. Das wird den Streitkräften auch blühen, sobald sich die Verwaltungsgerichtsbarkeit damit auseinandersetzen muß – das kann auch eher zufällig geschehen, bei der Zollverwaltung war es auch keine Klage gegen Stellenbündelung sondern gegen die Reihung zur Besetzung und Beförderung.
Das Urteil ist so absolut nachvollziehbar wie es mutmaßlich übertragbar ist: ein Dienstposten umfasst gewisse Aufgaben, diese Aufgaben sind zu bewerten und ergeben einen Umfang an Aufgaben und Verantwortung, der dann einem bestimmten Amt entspricht. Diese Aufgaben und Verantwortung ändern sich nicht, weshalb das Durchlaufen einer ganzen Laufbahn auf einem Dienstposten sich nicht sachlich rechtfertigen läßt – und die zunehmende Erfahrung im Amt wird durch die Erfahrungsstufen abgebildet. Mithin ist die Bündelung nur ein Versuch, mit mutmaßlich rechtswidrigen Mitteln ein krankes und dysfunktionales System zu heilen.