Dronewatch: Von wegen Rückzieher (Update: BPK)

Ehe sich das festsetzt: Verteidigungsminister Thomas de Maizière hat sich zwar (erneut) zum Thema unbemannte bewaffnete Flugsysteme, vulgo Kampfdrohnen, geäußert. Aber da sollte man ganz genau hingucken, was er gesagt hat:

In dieser Legislaturperiode wird es keine Bitte an den Deutschen Bundestag zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen geben.

zitiert die Rheinische Post (Link aus bekannten Gründen nicht) in ihrer Ausgabe vom (heutigen) Mittwoch den Minister. Ist das ein Rückzieher, wie Spiegel Online textet? Oder, etwas weniger knallig, eine Verschiebung, wie die FAZ meint?

Irgendwie nichts von alledem. Zwar hat de Maizière zuletzt im Januar noch mal bekräftigt (in einem Interview der Bild-Zeitung), dass es eine Entscheidung zur Beschaffung von bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr im Frühjahr geben solle. Aber da empfiehlt sich ein Blick auf den Ablauf von solchen Entscheidungen.

Vereinfacht gesagt: Da steht am Anfang die begründete Forderung der Streitkräfte, ein Waffensystem zu beschaffen. Darauf folgt eine Sichtung, was es überhaupt gibt, was vielleicht entwickelt werden muss, wer als Lieferant oder, wenn es um etwas Neues geht, als Entwickler infrage kommt. Dann ist sogar eine – europaweite – Ausschreibung nötig, und ziemlich am Ende des langwierigen Prozesses steht erst eine Beschaffungsvorlage, die das Verteidigungsministerium über das Finanzministerium an den Haushaltsausschuss des Bundestages weiterleitet – alle Beschaffungen mit einem Wert von mehr als 25 Millionen Euro müssen vom Parlament einzeln gebilligt werden.

Nun wäre es etwas vermessen zu glauben, dieser ganze Prozess wäre bis zur Sommerpause schon so weit gediehen, dass den Abgeordneten ein entscheidungsreifes Projekt vorgelegt werden könnte. Damit hat auch wohl niemand ernsthaft gerechnet. Eine Entscheidung könnte es, wenn Ministerium und vor allem Minister wollten, innerhalb des Ressorts geben – welche Drohne denn die Deutschen gerne kaufen würden. Da kommen ohnehin nur die USA und Israel infrage, die beiden einzigen Länder, die derzeit Drohnen in der nötigen Größe und mit der Möglichkeit zur Bewaffnung im Angebot haben. Im Fall USA müsste ein solcher Wunsch – nach Predator oder Reaper – zudem auch noch als Foreign Military Sale vom US-Kongress gebilligt werden.

Strich drunter: Eine Beschaffungsentscheidung des Bundestages war in dieser Legislaturperiode ohnehin nicht mehr zu erwarten; bis zur Sommerpause gibt es noch sechs Sitzungen des Haushaltsausschusses, und auf der Liste der Beschaffungsvorhaben steht ohnehin schon einiges, bis zum neuen Aufklärungssatelliten. Bewaffnete Drohnen dürften kaum hinzukommen.

Update aus der Bundespressekonferenz: Da hat der stellvertretende Sprecher des Ministeriums, Christian Dienst, sich ziemlich genau so geäußert:

Dienst: Auch ich darf auf Agenturmeldungen Bezug nehmen, die sich mit dem Thema bewaffnungsfähiger Drohen beziehungsweise deren geplanter Beschaffung beschäftigen. Ich zitiere aus der Agenturmeldungen: „Verteidigungsminister Thomas de Maizière will vor der Bundestagswahl nun doch keine Entscheidung mehr über die Anschaffung von Kampdrohnen für die Bundeswehr herbeiführen.“ Da dies eine Grundsatzdebatte ist, die zurzeit ganz im Sinne des Ministers verläuft, muss ich eine entsprechende Einordnung vornehmen, da hierbei leicht Äpfel mit Birnen verwechselt werden.

Ich darf grundsätzlich dazu anmerken, dass der beste inhaltliche Bezug, was die Position des Ministers angeht, nach wie vor die Aktuelle Stunde ist, die vor ein paar Wochen, nämlich am 31. Januar, im Deutschen Bundestag stattgefunden hat und bei der Minister de Maizière seine Position in sieben Punkten dargelegt hat.

Gestern hat sich Minister de Maizière gegenüber den Kollegen der „Rheinischen Post“ ebenfalls zu dem Thema „Anschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen“ geäußert. Ich darf hier die entsprechende Passage zitieren:

„In dieser Legislaturperiode wird es keine Bitte an den Deutschen Bundestag zur Beschaffung von bewaffnungsfähigen Drohnen geben. Das ist mit den Regierungsfraktionen so auch seit Wochen abgestimmt. Natürlich arbeiten wir aber weiter an der Klärung vieler Fragen. Dazu gehört sicherlich der ethische Aspekt. Ich freue mich beispielsweise auf die öffentliche Diskussion mit den Militärbischöfen Ende des Monats dazu. Aber auch andere Fragen sind zu prüfen: industriepolitische – Was kann und sollte Europa leisten? – , rechtliche Zulassungsfragen für den deutschen und europäischen Luftraum oder auch Finanzierungsfragen.“

Ich darf hier darauf hinweisen, dass es sich um einen zweistufigen Ansatz bei der Nachbeschaffung handelt. Erstens handelt es sich um die Auswahlentscheidung im Hause BMVg. Diese ist nach wie vor vor der Bundestagswahl geplant. Das ist auch das, worauf der Minister immer, wenn er über das Haus redet, Bezug nimmt. Dem folgt dann logischerweise und konsequent – wie immer bei Beschaffungsangelegenheiten – die Beschaffungsentscheidung im Parlament. Diese wird, weil das organisatorisch gar nicht anders geht, aller Voraussicht nach der Bundestagswahl fallen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Frage: Herr Dienst, es bleibt dabei, dass es im zweiten Quartal noch eine Entscheidung des Hauses geben wird, ob – wenn ja, wann – solche Drohnen beschafft werden sollen?

Dienst: Es ist angestrebt, die Beschaffungsentscheidung im zweiten Quartal im Hause treffen zu können. Ich darf das noch einmal betonen.

Ob das im zweiten Quartal oder irgendwann vor der Bundestagswahl möglich sein wird, hängt von den Gesamtparametern ab. Ein paar hat der Minister in dem von mir eben erwähnten Zitat angeführt. Aber eine Auswahlentscheidung bedingt im Zweifelsfall mehr. Wenn nicht alle Parameter für die Entscheidung im zweiten Quartal vorhanden sind, wird es unter Umständen das dritte Quartal werden. Aber es ist nach wie vor angestrebt, diese Entscheidung vor der Bundestagswahl zu treffen.

Zusatzfrage: Geht es um marktverfügbare Lösungen? Oder geht es darum, generell zu sehen, dass es ein Nachfolgemodell für bisherige Drohnen – ähnlich der HERON 1 in Afghanistan – gibt?

Dienst: Um es in aller Kürze zu sagen: Es gibt erst einmal die Frage der Zwischenbeschaffung, also eine Ablösung des derzeit geleasten Modells, welches wir in Afghanistan rein zu Aufklärungszwecken betreiben, um dann unter Umständen nach dieser Zwischenlösung in eine europäische Lösung überzugehen. Das ist nach wie vor der Entscheidungsrahmen.

Was für diese Zwischenlösung beschafft wird – ob marktverfügbar in den Vereinigten Staaten, ob marktverfügbar in Israel, ob marktverfügbar sonst wo -, wird Bestandteil der Entscheidung sein. Wenn die Entscheidung so fällt, dass man keine Zwischenlösung wählt, weil keines dieser angedachten Modelle gangbar ist, dann ist auch das letztendlich eine Entscheidung. Ich kann sie nicht vorwegnehmen, weil sie bisher im Hause läuft und noch nicht gefallen ist.

In der Tat ist  nicht erkennbar, inwiefern der Minister von seiner Grundsatzposition abgerückt ist, wie er sie Ende Januar vor dem Bundestag erläutert hat. Zur Erinnerung noch mal seine – auch von Dienst erwähnte – Rede vom 31. Januar laut Parlamentsprotokoll:

Dr. Thomas de Maizière, Bundesminister der Verteidigung:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion der Linken dankbar für die Aufsetzung dieses Themas; das gibt uns Gelegenheit, im Deutschen Bundestag über das Thema Drohnen zu diskutieren. Ich habe die Diskussion ja letzten Sommer selber eröffnet.

Ich will versuchen, in der knappen Zeit in sieben Punkten Gründe vorzutragen, die für die Anschaffung von Drohnen sprechen, und mich mit den Gegenargumenten auseinandersetzen.

Zum ersten Punkt. Drohnen bieten technologisch in einer Weise eine kontinuierliche Aufklärung mit einer langen Stehzeit – viel länger, als jeder Pilot wach bleiben kann – und Übertragungsergebnisse, die in Echtzeit, also live, übertragen werden können, wie sie kein Flugzeug leisten kann. Deswegen sind sie technologisch sinnvoll. Sie sind auch nicht so teuer wie Flugzeuge; denn ganz wesentliche Ausgaben für Flugzeuge haben damit zu tun, den Piloten zu schützen, zu Recht; das entfällt bei Drohnen.

Zweitens. Die Zukunft der Luftfahrt insgesamt wird ganz wesentlich in den nächsten 20, 30, 40 Jahren von dem Thema „unbemannte Luftfahrzeuge jeder Art“ geprägt sein. Das gilt jedenfalls unterhalb der Ebene der Satelliten, das gilt für das Thema Klimabeobachtung, das gilt für das Thema Verkehrsbeobachtung, das gilt für das Thema Logistik, das gilt für das Thema Luftfracht. Deswegen haben wir auch komplizierte Zulassungsthemen, die wir nur im europäischen Verbund erörtern dürfen. Bei dieser Zukunftstechnologie muss Deutschland dabei sein. Wir können nicht sagen, wir bleiben bei der Postkutsche, während alle anderen die Eisenbahn entwickeln. Das geht nicht.

Drittens. Die Einführung von Drohnen ist auch taktisch und sicherheitspolitisch sinnvoll. Ich kann dazu viele Beispiele nennen, ich nenne hier nur mal eines. Nehmen wir an, wir schicken eine Patrouille in eine gefährliche Gefechtssituation, oder nehmen wir an, wir haben einen KSK-Einsatz zur Verhaftung von Terroristen oder zur Rettung von Geiseln. Kein anderes Mittel ist so gut geeignet wie eine Drohne, diese Patrouille zu begleiten, aus der Luft zu beobachten, was passiert, und dann, wenn unsere eigenen Soldaten in Gefahr geraten, auch zu kämpfen und den Gegner zu bekämpfen und nicht erst Close Air Support anzufordern, der 10, 15 Minuten später kommt, gar nicht die Präzision hat und das Leben unserer Soldaten gefährdet. Das wollen wir nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun zu den kritischen Gegenargumenten:

Viertens. Es wird gesagt, Drohnen seien völkerrechtlich problematisch, und das Grundgesetz lasse solche Waffen nicht zu. Ich will dazu sagen: Drohnen und der Einsatz von Drohnen unterscheiden sich zunächst einmal rechtlich in überhaupt keiner Weise von anderen fliegenden Plattformen oder vergleichbaren Waffensystemen.

(Beifall bei der SPD – Dr. Hans-Peter Bartels (SPD): In Pakistan schon!)

– Ich komme auf diesen Punkt. – Ob Sie einen Torpedo aus einem U-Boot abschießen, ob Sie eine Lenkrakete vom Boden abfeuern, ob Sie eine Rakete von einem Flugzeug auf den Boden abfeuern oder ob Sie eine Drohne mit Bewaffnung einsetzen und auslösen, es sind immer die gleichen Regeln, auch die gleichen rechtlichen Regeln.

Das heißt für Deutschland: Grundlage für jeden militärischen Einsatz einer Drohne, insbesondere wenn sie bewaffnet ist, ist immer unser Grundgesetz, das heißt die verfassungsrechtliche Grundlage zum Einsatz von militärischer Gewalt überhaupt, also Art. 87 a und Art. 24 mit Beschluss der Regierung und Parlamentszustimmung.

Ich weiß, dass andere Staaten anders handeln. Ich sage Ihnen aber: Sie können nicht von der Einsatzart und der Einsatzmethode anderer Staaten auf das Einsatzmittel selbst schließen. Für uns gilt unser Recht und unser Grundgesetz, und das würde auch gelten bei dem Einsatz von Drohnen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Fünftens. Es wird gesagt, mit Drohnen entsteht eine Art Computerkrieg, es entsteht eine emotionale Distanz zum Kampfgeschehen. Das ist durchaus ein gewichtiges Argument, weil es in der Debatte in der Tat schon den einen oder anderen gibt, der sagt: „Wir haben klinisch reine Kriege. Das machen wir mit dem Skalpell, das ist alles sauber.“ Ich teile diese Auffassung nicht. Es gibt keinen sauberen Krieg; es ist immer bitterernst. Insbesondere der Einsatz von Waffen ist keine Operation medizinischer Art. Es ist das Schwerste, was es zu entscheiden gibt, egal welche Waffe eingesetzt wird.

Gemeint ist hier aber, dass dadurch, dass jemand an einem Monitor sitzt, eine neue Qualität entsteht. Meine Damen und Herren, das ist überhaupt nicht der Fall. Auch heute schon wird nahezu bei jeder indirekten Waffe auf einen Monitor geguckt. Der U-Boot-Schütze, der einen Torpedo abschießt, guckt auf einen Monitor. Wer eine Rakete abschießt, eine Cruisemissile, eine Interkontinentalrakete, eine Patriot-Rakete, guckt natürlich auf einen Monitor. Ich sage Ihnen, dass – ich habe das natürlich auch selbst gesehen – der Blick eines Drohnenpiloten auf einen Monitor sogar viel konkreter ist als die Zielerfassung durch einen Cockpitpiloten in einem Flugzeug. Von daher hat jede Distanzwaffe, jede indirekte Waffe eine technische Überbrückungsmöglichkeit für denjenigen, der sie auslöst. In der Ausbildung muss man natürlich durch viele Dinge dafür sorgen, dass keine emotionale Distanz entsteht, aber mit Drohnen hat das nichts zu tun.

Sechstens. Sie haben auch gesagt, die Hemmschwelle von Gewalt würde bei Drohnen herabgesetzt. Das ist auch ein gewichtiges Argument, das ich oft höre. Ich habe das in einem Interview schon einmal gesagt: Egal ob man ein Flugzeug oder eine Drohne hat: Immer entscheidet ein Mensch über den Einsatz dieser Waffen. Immer! – Das ist aber, glaube ich, nicht das Hauptgegenargument. Ihr Argument, hier würde die Hemmschwelle von Gewalt gesenkt, zu Ende gedacht, hieße doch im Umkehrschluss – ich bitte Sie wirklich einmal, das klug zu überlegen -, dass nur der, der das Leben eigener Soldaten besonders intensiv aufs Spiel setzt, sorgsam mit militärischer Gewalt umgeht. Ich sage Ihnen: Das ist zynisch und unerhört. Ich finde dieses Argument unerhört.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Heike Hänsel (DIE LINKE): Das ist eine böse Unterstellung!)

Es ist seit jeher die Aufgabe militärischer und politischer Führung, die eigenen Soldaten zu schützen und nicht dadurch in Gefahr zu bringen, dass man sie sozusagen der Tötung durch andere aussetzt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Heike Hänsel (DIE LINKE): Wir wollen keinen Einsatz!)

– Ich respektiere, dass Sie keinen Einsatz wollen, aber zu sagen, dass dadurch, dass wir ein unbewaffnetes Flugzeug gegenüber einem bewaffneten Flugzeug haben, die Hemmschwelle gesenkt würde, heißt umgekehrt, dass Sie lieber das Leben eines Piloten gefährden und auf den Einsatz dieser Waffe verzichten wollen. Das finde ich auch ethisch nicht in Ordnung, und das entspricht auch nicht meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Soldaten.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Siebtens und letztens. Es wird gesagt – das ist auch ein gewichtiges Argument -, mit Drohnen werde gezielt getötet. Ich sage Ihnen jetzt einmal eines: Jeder Polizist und jeder Soldat lernt in seiner Grundausbildung, gezielt zu treffen. Der Sinn des Zielens ist, dass man das trifft, was man treffen will, und nicht das, was man nicht treffen will. Wir Deutschen wissen, was Flächenbombardements sind. Wer Kollateralschäden in der Zivilbevölkerung vermeiden will, wer nicht will, dass wir Unbeteiligte gefährden, der muss Waffensysteme entwickeln und einsetzen, die nicht flächig, sondern gezielt wirken. Ich halte das ethisch eher für einen Fortschritt als für einen Nachteil.

(Heike Hänsel (DIE LINKE): Ach Gott!)

Aus dem Punkt, hier werde gezielt getroffen, einen ethischen oder rechtlichen Vorwurf zu machen, halte ich angesichts der Kriege und der Folgen – auch für die Zivilbevölkerung -, die wir erlebt haben, geradezu für ganz falsch.

(Sylvia Kotting-Uhl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jede Statistik sagt etwas anderes!)

Ja, wir verlangen von unseren Soldaten, dass sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gezielt wirken und nicht einfach durch die Gegend ballern, und die Drohne wirkt gezielt.

Sie haben gesagt, es gebe Opfer von Drohneneinsätzen.

(Andrej Hunko (DIE LINKE): Unschuldige!)

– Auch unschuldige Opfer von Drohneneinsätzen. – Das ist wahr, aber auch das hat nichts mit dem Einsatz der Drohne zu tun. Es gibt Millionen von unschuldigen Opfern von Kriegen. Dass man vorbeizielen und etwas anderes treffen kann, ist klar, aber das hat nichts damit zu tun, dass wir uns bemühen, in modernen Kriegen gezielt und nicht ungezielt Wirkung zu erzielen und zu treffen. Aus der Vermeidung von Flächenwirkung einen ethischen Vorwurf zu machen, halte ich für absurd.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, aus Zeitgründen will ich jetzt gar nicht auf eine Übergangslösung oder eine deutsch-französische Lösung eingehen. Ich glaube, das können wir an anderer Stelle und in den Ausschüssen noch einmal diskutieren.

Ich will zusammenfassend sagen: Ich halte den Einsatz von Drohnen unter Einhaltung unserer bestehenden rechtlichen Regelungen für ethisch in Ordnung, und ich halte die Beschaffung von Drohnen auch für die Bundeswehr für sicherheitspolitisch, bündnispolitisch und technologisch sinnvoll.

Vielen Dank.

(Foto: De Maizière bei einer namentlichen Abstimmung im Bundestag – Bundeswehr/Andrea Bienert via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)