Zulassungsprobleme: Der EuroHawk entschwebt
Und da sind sie wieder, die Zulassungsprobleme bei der größten Drohne der Bundeswehr: Der EuroHawk, ein unbemanntes Luftfahhrzeug in der Größe eines zivilen Airliners, wird angesichts der enormen Kosten für eine luftverkehrsrechtliche Zulassung in Deutschland und Europa wohl kaum als Serienmodell in die Streitkräfte eingeführt. Auf dieses Problem hatte ich Ende Januar schon mal hingewiesen. Jetzt, so berichtet der Tagesschau-Kollege Christian Thiels, werden die Kosten konkreter – und die deuten darauf hin, dass aus der geplanten EuroHawk-Flotte der Luftwaffe nichts wird: Rund 500 Millionen Euro zusätzlich (!) könnte es kosten, die Drohnen, die zur elektronischen Aufklärung ausgerüstet sind, in den europäischen Luftraum zu bringen.
In dem Bericht bei tagesschau.de heißt es unter Berufung auf einen Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verteidigungsministerium Thomas Kossendey an den SPD-Abgeordneten Hans-Peter Bartels:
In Kossendeys Brief, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, ist von „nicht unerheblichen Mehrkosten“ die Rede, die notwendig seien, um überhaupt eine luftverkehrsrechtliche Zulassung für den Betrieb des unbemannten Aufklärungsflugzeuges zu erhalten. Experten rechnen mit bis zu 500 Millionen Euro Mehrkosten.
Bislang verfügt die Bundeswehr über einen EuroHawk, der als Full Scale Demonstrator nachweisen soll, dass die Aufklärungstechnik funktioniert – die wurde von der EADS-Tochter Cassidian entwickelt und in das eigentliche Fluggerät eingebaut, das von Northrop Gruman kommt und bei den Amerikanern als GlobalHawk im Einsatz ist. Teil des Nachweises ist aber auch die Genehmigung, im zivilen Luftraum über Europa zu fliegen und eben nicht nur in zeitweise gesperrten Flugzonen. Dafür muss unter anderem nachgewiesen werden, dass es Systeme und Möglichkeiten gibt, einen Zusammenstoß mit anderen Flugzeugen zu vermeiden – es ist ja kein Pilot an Bord, der eine Maschine auf Kolissionskurs erkennen und ausweichen könnte.
Das ist allerdings nur ein Teil des Problems. Ein weiterer ist, dass die US-Streitkräfte das System auch nicht mehr so wie geplant nutzen wollen. Und damit könnte langfristig die Ersatzteilversorgung schwierig werden.
Aus Kossendeys Brief:
Derzeit wird abschließend geprüft, ob eine Beschaffung der Serie EURO HAWK vor dem Hintergrund der Zulassungsproblematik zu rechtfertigen ist. Weiterhin ist auch die wirtschaftliche Versorgung über eine längere Nutzungszeit unter Abstützung auf die GLOBAL HAWK Familie der US Air Force in Frage zu stellen, nachdem die US Air Force die geplante Beschaffung weiterer GLOBAL HAWK eingestellt hat und der langfristige Betrieb dieser stark reduzierten Flotte in den USA sehr kritisch betrachtet wird.
Und das ist noch nicht das Ende der Probleme. Denn Deutschland wollte den EuroHawk nicht nur in der SIGINT-(Signals Intelligence)Version als Ersatz für das ausgemusterte (bemannte) Flugzeug Breguet Atlantic beschafften, sondern darüber hinaus auch in einer Version für die optische Aufklärung (IMINT, Image Intelligence) als Beitrag zum geplanten Alliance Ground Surveillance System (AGS) der NATO. Mittlerweile haben die Deutschen der NATO nur gesagt, dass sie was zur Verfügung stellen, reden aber nicht mehr vom EuroHawk:
Es war ursrpünglich geplant, EURO HAWK in einer IMINT Version als deutsche Beistellung zu AGS zu beschaffen. Dies ist bereits im Jahr 2010 dahingehend relativiert worden, dass ein deutscher Beitrag im Fähigkeitsspektrum – ohne Systemspezifikation – gestellt werden sollte. (…)
Das Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet zurzeit konzeptionelle Entwicklungslinien, um erforderliche Maßnahmen zur Anpassung des Leistungsprofils der Bundeswehr mit politischen Vorgaben und finanziellen Rahmenbedingungen zu verknüpfen. Dabei werden neben nationalen planerischen Zielen auch die durch NATO und EU erhobenen, konkreten Planungsziele zu einzelnen Bereichen berücksichtigt. Hierzu zählen, mit langfristigem Zeithorizont und ohne Systemspezifikation, auch mögliche nationale Beistellungen zu NATO AGS. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.
heißt es in dem Kossendey-Brief.
Unterm Strich: Sieht nicht so gut aus für den EuroHawk. Auch wenn die Erprobung formal noch läuft, scheint eine Empfehlung für die Beschaffung der Serie von neun Stück für den nationalen SIGINT-Bedarf angesichts dieser Kosten nicht ganz in Reichweite zu liegen.
Übrigens, die andere von tagesschau.de erwähnte Geschichte, es werde wohl vor der Bundestagswahl keine Beschaffungsentscheidung über bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr geben, dürfte die nicht überraschen, die die Aussagen von Luftwaffeninspekteur Karl Müllner genau angehört haben.
(Foto: Der EuroHawk beim ersten Testflug im Januar 2013 in Manching – Foto EADS)
@Elahan: (Zitat) „Nicht das Luftrecht ist schlecht, die Drohnen sind nicht einsatztauglich.(Zitatende)..
Kompliment, Sie haben 199 Kommentare mit einem Satz auf den Punkt gebracht! Diskutieren wir also ab Kommentar 201 über Diejenigen weiter, die das Luftrecht und die opportunen Ansätze für mögliche COIN-Einsätze nicht verstehen (wollen).
@Vtg-Amtmann
Das wäre ja OT :-)
Evtl. gibt es ja bei AG einmal (nach Ostern) einen Thread zum Thema optimale luftgestützte COIN ohne, Scheuklappen und blickverengende Forderungen nach UAS, eine Diskussion welche die Vor- u. Nachteile der jeweiligen Waffenplattform für die möglichen Einsätze betrachtet!
Die Erfahrung mit dem Tiger in AFG wird diese Diskussion fordern!
Man suche mal unter >> 2. November 2010 Waffentechnik Gedränge am Himmel <<. Da steht sehr viel Wahres zum Thema EuroHawk und dessen Zulassung in diesem mittlerweile ca. 2,5 Jahre alten Kommentar. U.a. „Die größte technische Herausforderung ist das in der Luftfahrt geltende Prinzip vom ’Sehen und Ausweichen’ […] Das ist die Regel, und dazu müssen auch UAVs in der Lage sein".
Genau diese Fakten müssen sich nunmehr in 2013 der IBUK Herr Dr. TdM und dessen StS Rü (AIN) Herr SB vorhalten lassen und bitte auch verantworten, denn man hat über Jahre geschlafen bzw. einem ’laissez faire’ gefrönt.
P.S.: Um jeglichen Vorurteilen vorzubeugen, ich bin kein Feind von UAS bzw. von Drohnen, aber von Berufs wegen und dessen aktuellen Inhalten entsprechend, ein Freund von Ordnung und eine Verfechter von "keine Experimente zu Lasten der Sicherheit" (sowohl im Luftraum, als auch im Bundeshaushalt).Was übrigens in gebotener Logik auch von der persönlichen politschen Ausrichtung völlig unabhängig sein sollte.
@Vtg-Amtmann
Die Achillesferse der Drohnen ist ihre Kommunikation (Laufzeit der Signale und Datenransfersicherheit) mit der Bodenstation. Sie ist physikalisch begrenzt und somit auch mit neuer Technologie ohne autonome Anteile nicht wesentlich verbesserbar!
Auch die Reaktion bei einem Notfällen ist noch nicht wirklich beherrschbar!
http://fm4.orf.at/stories/1701529/
Das Reagieren auf Luftfahrzeuge die sich auf Kollisionskurs befinden, halte ich für technisch lößbar!
http://www.ri.cmu.edu/pub_files/2009/5/CMU-RI-TR-09-09.pdf
http://www.barnardmicrosystems.com/L4E_sense_and_avoid.htm
http://www.dglr.de/fileadmin/inhalte/dglr/fb/q3/veranstaltungen/2013-symposium/DGLR_Symposium__UAV_Autonomie__Munchen_Marz_2013.pdf
Auf „EUROCONTROL AIR TRAFFIC MANAGEMENT GUIDELINES FOR GLOBAL HAWK IN EUROPEAN AIRSPACE“ vom 05.12.2010 darf nochmals das Augenmerk aller – auch das des BMVg, unserer Regierung und unseres Parlaments – gerichtet werden (http://www.eurocontrol.int/sites/default/files/content/documents/single-sky/cm/library/atm-guidelines-for-global-hawk-in-european-airspace-20101205.pdf):
Dort steht in aller Klarheit und Verständlichkeit:
3.11 Airworthiness
3.11.1 USAF […]
3.11.2 GAF
3.11.2.1 EH will be certificated by the Airworthiness Centre Bundeswehr (WTD 61). It will have a military licence. _S_a_f_e_t_y_ _c_r_i_t_e_r_i_a_ _a_r_e_ _a_s_ _f_o_r_ _m_a_n_n_e_d_ _a_i_r_c_r_a_f_t_.
D.h. Es geltend eindeutig und unstrittig die Bau-, Sicherheits-, Musterprüf- und Zulassungskriterien wie für bemannte Großraumflugzeuge ohne MTOW-Limit analog zu EASA CS-25 bzw. FAA FAR Part-25!
7 Recommendations
It is recommended that: […]
(4) each GH operating authority carries out a specific safety assessment to show that the residual risk of an accident, associated with GH operations in European airspace, _i_s_ _a_c_c_e_p_t_a_b_l_e_ _c_o_m_p_a_r_e_d_ _w_i_t_h_ _e_q_u_i_v_a_l_e_n_t_ _m_i_l_i_t_a_r_y_,_ _m_a_n_n_e_d_ _a_i_r_c_r_a_f_t_ _o_p_e_r_a_t_i_o_n_s_.
Damit ist eine endgültige Muster- und Verkehrszulassung des GlobalHawk (bzw. des EuroHawk) bezogen auf dessen aktuellen Stand der Technik und dessen Sicherheitsstandards bereits seit 05.12.2010 und seit diesem Zeitpunkt für alle Beteiligten eindeutig und erkennbar „mausetot“!
Die am 20./21. Juli 2011 mit großem Brimborium inszenierte Überführung des Prototyps von Kalifornien ins bayerische Manching hätte man sich deshalb schenken müssen und stattdessen sofort darüber nachdenken sollen, die bislang an die EuroHawk GmbH gezahlten Gelder (ca. 580 Mio. €) wegen endgültiger Störung und Entfall der Geschäftsgrundlage zurückzufordern (§ 313 BGB) sowie die aus Nichtleistung kausal entstanden Schäden als Schadensersatz (vgl. § 311 BGB) geltend zu machen (z.B. Investitionen in die EurosHawk-Infrastrukturen in Manching und Jagel, Ausbildung von UAS-Piloten, Betreiben des EuroHawk-Projektbüros in USA, anteilige Verwaltungsgemeinkosten des BWB und dessen WDT 61, etc., etc.).
Dass dieses Exempel gegen die EuroHawk GmbH das BMVg nicht „durchgezogen“ hat, ist jedem bewusst. Aber man sollte sich gerade deshalb ganz schnell bewusst sein, was die damit vom „Volkssouverän“ (Art. 20 GG) zu fordernden Konsequenzen sein müssen.
Und da gilt – wie schon einmal gesagt – „Ober sticht Unter“ und „Ober“ ist immer noch der „Volkssouverän“, und nicht das BMVg und die EuroHawk GmbH! D.h. das Prinzip der Volkssouveränität beinhaltet, dass die Amtsinhaber dem Volk bzw. seinen Repräsentanten verantwortlich sind und – z.B. bei grobem Verstoß gegen ihre Pflichten bzw. in Fällen des Amtsmissbrauchs – ihres Amtes enthoben und zudem auch in die Regresspflicht genommen werden können. Rund 600 Mio.€ für einen „Museumsflieger“ Namens EuroHawk sind schon eine sehr satte Summe im Verteidigungshaushalt und auch im Bundeshalt!
Bei jeden Start des TeuroHawk den Luftraum teilweise komplett zu sperren, dürfte für den Betrieb zu Aufwendig und zu teuer sein. In den USA muss der GH von einen Flugzeug im Zivilen Luftraum begleitet werden. Ich würde mich nicht wundern, wenn der EH bei seinen Flügen über Deutschland auch ständig begleitet wird. Das ganze EH Testflugprogramm in Deutschland dürfte schon Astronomische Kosten verursachen. Die werden bestimmt auch nicht alle dem EH Programm zugeschrieben.
Der Aufwand einen Heron 1 Konkurrenten zu entwickeln lohnt sich für Deutschland nicht für den begrenzten Bedarf. Man kommt in Afghanistan gut mit 3 Heron aus, da ist wohl kein Bedarf für 16 MALE Drohnen vorhanden. Das Geld ist anderswo sinnvoller angelegt.
Ob den Schweizer die Aurora für die Drohnen Sensoren Entwicklung so viel bringt, ist fraglich. US und Israelische Unternehmen haben in Sensoren schon richtig viel Geld reingesteckt, und da gibt es ja noch aggressive Konkurrenten wie Frankreich oder die Briten. Sehr viel dürfte für den Rest nicht übrig bleiben. Wenn das Stemme Motorsegler doch so gut ist, frage ich mich, warum die Franzosen damit nicht deren Harfang ersetzen. Scheint wohl doch nicht so gut zu sein.
Man lese mal in der heutigen Online-Ausgabe von „DIe Welt:CDU bekommt Angst vor Kampfdrohnen“. U.a. ist da von den geheimen Erläuterungen zum Finanzplan EP 14 die Rede, welcher bis 2017 weitere 168 Mio. Euro für drei neue Drohnen samt zwei Bodenstationen veranschlagt. Also können es nicht die EuroHawks sein. Auch hielt das Verteidigungsministerium an seiner offiziellen Sprachregelung fest, dass der IBUK „in den nächsten Monaten zu Drohnen eine Grundsatzentscheidung verkünden wolle“. Der SPD-Verteidigungsexperte Hans-Peter Bartels spricht von einer „fixen Idee des Verteidigungsministers“, sein Parteifreund, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD, Rainer Arnold warnt vor einem „im Schweinsgalopp“.
Offenbar ist TdM auch trotz der weiteren Warnungen aus den eigenen Reihen (Dr. Karl A. Lamers, Ernst-Reinhard Beck und Bernd Siebert) auf dem besten Wege in das „aufgeklappte SPD-Messer“ zu rennen. Genau unter diesem Aspekt sehe ich auch Bartels eher irrwitzige öffentliche Aufforderung an TdM, rasch eine Alternative zum EuroHawk zu präsentieren.
Da hilft eigentlich nur noch, mal wieder eine Stellenausschreibung wie in >> allcruitment – Aktuelle Position: Verteidigungsminister, m/w, westliche Demokratie << erfolgt, am besten noch zum heutigen Datum.
@Ben:
In den USA hat vorallem der Steuerzahler die Sensorenentwicklung bezahlt.
Die Italiener mussten jedoch lernen, dass man zwar neue Reaper kaufen kann, aber deswegen noch lange nicht die neuste Sensorik (MTS-B) bekommt.
Konsequenz für Deutschland?
Man darf sich nur noch wundern:
Gerade in Multiplikation der Ostermärsche samt Demos, Friedensgottesdiensten und Mahnwachen der Friedensaktivisten, Pazifisten und Antimilitaristen, welche dieses Jahr zugleich Verbote von „Rüstungsexporten, Killer- und Spionage-Drohnen, die gezielte Liquidierung von Menschen durch Drohnen und Sondereinsatzkommandos sowie von Auslands-, Besatzungs- und Wirtschaftskriegen“ forderten, gießt TDM nach der EuroHawk-Pleite nochmals Öl ins Drohnen-Feuer und schürt die heftigen und in Masse unsachlichen Diskussionen und von Unwissen getragenen Vorurteile erneut an!
Welcher dieser Demonstranten und auch die wohl die Masse der „linken bis dunkelroten Redakteure und Propagisten“ kennt den wirklich die verschiedensten UAS-Systeme und weiß – egal ob für die Aufklärung oder bewaffnet – zwischen „In-the-loop -, On-the-loop- und Out-of-the-loop-Systemen bzw. diesen Bedien- Steuerungs- und Einsatz-Modi“ zu unterscheiden, wenn daran manchmal schon beim Minister gezweifelt werden könnte? Und zwar ob dessen Aussage in der UAS-Debatte, dass „Waffen als grundsätzlich ethisch neutral zu bezeichnen sind“.
Derart stellt sich TdM nicht nur taktisch höchst unklug, sondern absolut undiplomatisch sowie offenbar ganz den Erwartungen seiner politischen Opponenten „quer durch die Lager“ entsprechend, zunehmend selber in die Ecke des „Ober-Terminators“ und dies zu Lasten der Bundeswehr und deren Anerkennung durch die Bevölkerung. Der Minister sollte sich mal bitte selber mit den von Ihm erhoben Ansprüchen an die Medienkompetenz seiner Soldaten auseinandersetzen.
Nicht jede Diskussion dürfte so sachlich und um Konsens bemüht verlaufen wie das Streitgespräch >> Warum sind Drohnen bedenklicher als andere Waffen? << von heute 01. April 2013 | 14:24 Uhr | gegenüber der SHZ. Es diskutierten der Propst des Kirchenkreises Plön, Matthias Petersen, und der Geschwaderkommodore Hans-Jürgen Knittlmeier aus Jagel. Im Deutschen Bundestag wird etwas anders debattiert und auf Ostermarschveranstaltungen und –Kundgebungen herrschen nochmals ganz andere Töne!
Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn diese Töne TdM hätte erst einmal verklingen lassen, statt sich erneut und schon heute zum Thema einzulassen?
@Vtg-Amtmann:
Kann ihnen nicht folgen.
Was soll TdM denn bitte heute gesagt haben?
Abgeordnete haben mit der WELT gesprochen und es wird immer klarer, dass Heron bis 2016 verlängert wird.
Aber welches Öl giesst TdM heute ins Feuer?
Bei SpOn konnte man von ein paar Wochen lesen, dass TdM selbst eingesehen hatte, dass Bewaffnete Drohnen tödlich für den CDU Wahlkampf sind. Ich vermute, es gibt eine sehr starke Lobby pro bewaffneten Reaper aus der Industrie und von teilen der Bundeswehr. Die anderen Politiker werden die Reaper bei der nächsten Auswahl wegen den Killerdrohnen Makel (wieder) scheitern lassen. Das ganze muss ja durch den Haushaltsausschuss.
Jeder der eine Reaper kaufen will, muss vorher eine US Exportgenehmigung einholen, die auch Veröffentlicht wird. Bisher wurde nichts veröffentlicht, also wurde wohl auch noch keine Endgültige Anfrage vom BMVg gestellt. So eine Veröffentlichung würde wohl auch ein Mediales Sturm gegen eine Drohnenbeschaffung entfachen. Daher dürfte so eine Anfrage nie verbindlich gestellt werden.
Ich würde mich nicht wundern, wenn das BMVg jetzt nicht mal schnell anfängt die Heron 1 Kaufoptionen wahr zu nehmen, um die Killerdrohnen Diskussion zu beenden. Die ganze Diskussion ist TdM inzwischen aus der Kontrolle geraten. TdM ist ja wohl ein Kontrollfreak.
@Memoria: Wenn WELT heute schreibt, dass das Verteidigungsministerium an seiner offiziellen Sprachregelung festhielt, dass der IBUK “in den nächsten Monaten zu Drohnen eine Grundsatzentscheidung verkünden wolle“, dann muß doch irgend jemand im BMVg etwas gesäußelt haben, oder?
@Vtg-Amtmann
Das bedeutet lediglich, dass die Welt im BMVg nachgefragt hat, ob es bei der offiziellen Sprachregelung bleibt, und das dürfte die Sprecherin bestätigt haben. Das heißt nun nicht, dass TdM da heute was zu gesagt hat.
@all
Ich sehe schon, das Drohnenthema lohnt eine eigene Rubrik… Mache eine solche dann gleich mal auf.
@T.W.: Und verdammt nochmal, da hat irgendeine Sprecherin nicht sich eigenmächtig zu äußern, daß es bei der alten Sprachlregelung bleibt, sondern, daß der Minister Ostereier sucht und sich erst nach Beurteilung der Ostermarschthemen zu den Sachverhalten äußern wird. Und „Basta“ bzw. „Sack ist zu“! Was hat denn diese Tante dem IBUK weiter vorzugreifen und diesen in seinem Misskredit zu beschleunigen?
10. Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln auch den Betrieb von UAV mit einem Betriebsgewicht von über 150 Kilogramm zu beantragen, bzw. welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu etwaigen Bestimmungen?
Die Bundesregierung wird keine derartigen Anträge bei der EASA stellen.
Die EASA ist zuständig für den Bereich des zivilen Luftverkehrs; der Betrieb von UAS der Bundeswehr oder der Polizei liegt daher außerhalb ihrer Zustän- digkeit, so dass ein entsprechender Antrag insoweit nicht in Betracht kommt. Auf § 30 LuftVG in Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift 19/1 (Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr) wird hingewiesen.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708693.pdf
LuftVG §30
….Vorschriften abweichen; soweit dies zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist…
Da gab es mal einen Zwischenfall in Norddeutschland mit einem Polizeihubschrauber, damals glaubten die Verantwortlichen auch, dass sie sich nicht an geltende ziv Vorschriften halten müssten und wurden durch ein Gericht eines besseren belehrt…..Verurteilt!
@VTG-Amtmann
Hey, nicht so… Was war in den Ostereiern?
Ach und noch ein Schmankerl, Thomas de Maizière fragte mal warum man UAV nicht einfach Drohnen nennen kann! Hier die Antwort seiner Regierung:
20. Aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf auf den gängigeren Begriff „Drohne“ zur Beschreibung von UAV?
Bei den UAS ist für die Sicherheit des Luftverkehrs nicht allein das Fluggerät an sich, also die Drohne, sondern vielmehr das Fluggerät in Verbindung mit der zugehörigen Bodenstation und Funkverbindung, also das System insgesamt ent- scheidend. Dies wird mit dem Ausdruck „unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS)“ verdeutlicht.
@T.W.:Mit dem Inhalt der Ostereier haben Sie absolut recht, aber die Argumentation für die der IBUK verantwortlich zeichnet, erscheint mir äußerst unglücklich in der aktuellen Situation.
@Vtg-Amtmann:
Eigenwillige Vorstellungen von der Arbeitsweise eines Ministeriums und vom Gestaltungswillen dieses Ministers.
Die Weichen sind doch schon lange gestellt für eine europäische Lösung. Davor Minimallösung. Konsens einer sehr großen Koalition.
2. „Validierung von unbemannten Flugzeugen (UAV’s) zur Integration in den Luftraum, Grundlagen zur Erstellung einer Sicherheitsbewertung“, Auftrag- nehmer: DFS, Haushaltsmittel 168 599,57 Euro, Laufzeit 2007 bis 2009.
Beide Projekte zeigten, dass mit derzeitigen Geräten noch keine gleichberechtigte Teilnahme von UAS am Luftverkehr möglich ist und weder die Sensorik noch die Datenübertragung ausreichende Sicherheit für einen uneingeschränk- ten Betrieb der UAS bieten…..
….Ein Vorhaben aus dem Luftfahrtforschungsprogramm IV-4 des BMWi befasst sich mit der Technologie für einen zivilen Kollisionssensor mit erweiterten ACAS-Funktionalitäten, der auch nicht-kooperativen Luftverkehr erfassen kann. Dieser soll in zukünftigen 1-Pilot Cockpits die Arbeitsbelastung in Krisensituation verringern. Das Fördervolumen umfasst 1,7 Mio. Euro.
Im militärischen Bereich finden entsprechende Arbeiten im Rahmen der Studie MIDCAS statt (siehe oben).
Auch dies musste der Regierung (TdM ist Teil der Regierung) bekannt gewesen sein!
Ob sich TdM das geeiere um die Killerdrohnen noch lange leisten kann, ist m.M. fraglich. Das Thema kommt alle paar Wochen in den Medien mit neuer Schärfe hoch. Und jedesmal sieht TdM (und damit auch die Regierung) schlecht dabei aus. TdMs Parteikollegen wollen wohl auch, das TdM von der Beschaffung von Killerdrohnen abstand nimmt.