Zulassungsprobleme: Der EuroHawk entschwebt
Und da sind sie wieder, die Zulassungsprobleme bei der größten Drohne der Bundeswehr: Der EuroHawk, ein unbemanntes Luftfahhrzeug in der Größe eines zivilen Airliners, wird angesichts der enormen Kosten für eine luftverkehrsrechtliche Zulassung in Deutschland und Europa wohl kaum als Serienmodell in die Streitkräfte eingeführt. Auf dieses Problem hatte ich Ende Januar schon mal hingewiesen. Jetzt, so berichtet der Tagesschau-Kollege Christian Thiels, werden die Kosten konkreter – und die deuten darauf hin, dass aus der geplanten EuroHawk-Flotte der Luftwaffe nichts wird: Rund 500 Millionen Euro zusätzlich (!) könnte es kosten, die Drohnen, die zur elektronischen Aufklärung ausgerüstet sind, in den europäischen Luftraum zu bringen.
In dem Bericht bei tagesschau.de heißt es unter Berufung auf einen Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs im Verteidigungsministerium Thomas Kossendey an den SPD-Abgeordneten Hans-Peter Bartels:
In Kossendeys Brief, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, ist von „nicht unerheblichen Mehrkosten“ die Rede, die notwendig seien, um überhaupt eine luftverkehrsrechtliche Zulassung für den Betrieb des unbemannten Aufklärungsflugzeuges zu erhalten. Experten rechnen mit bis zu 500 Millionen Euro Mehrkosten.
Bislang verfügt die Bundeswehr über einen EuroHawk, der als Full Scale Demonstrator nachweisen soll, dass die Aufklärungstechnik funktioniert – die wurde von der EADS-Tochter Cassidian entwickelt und in das eigentliche Fluggerät eingebaut, das von Northrop Gruman kommt und bei den Amerikanern als GlobalHawk im Einsatz ist. Teil des Nachweises ist aber auch die Genehmigung, im zivilen Luftraum über Europa zu fliegen und eben nicht nur in zeitweise gesperrten Flugzonen. Dafür muss unter anderem nachgewiesen werden, dass es Systeme und Möglichkeiten gibt, einen Zusammenstoß mit anderen Flugzeugen zu vermeiden – es ist ja kein Pilot an Bord, der eine Maschine auf Kolissionskurs erkennen und ausweichen könnte.
Das ist allerdings nur ein Teil des Problems. Ein weiterer ist, dass die US-Streitkräfte das System auch nicht mehr so wie geplant nutzen wollen. Und damit könnte langfristig die Ersatzteilversorgung schwierig werden.
Aus Kossendeys Brief:
Derzeit wird abschließend geprüft, ob eine Beschaffung der Serie EURO HAWK vor dem Hintergrund der Zulassungsproblematik zu rechtfertigen ist. Weiterhin ist auch die wirtschaftliche Versorgung über eine längere Nutzungszeit unter Abstützung auf die GLOBAL HAWK Familie der US Air Force in Frage zu stellen, nachdem die US Air Force die geplante Beschaffung weiterer GLOBAL HAWK eingestellt hat und der langfristige Betrieb dieser stark reduzierten Flotte in den USA sehr kritisch betrachtet wird.
Und das ist noch nicht das Ende der Probleme. Denn Deutschland wollte den EuroHawk nicht nur in der SIGINT-(Signals Intelligence)Version als Ersatz für das ausgemusterte (bemannte) Flugzeug Breguet Atlantic beschafften, sondern darüber hinaus auch in einer Version für die optische Aufklärung (IMINT, Image Intelligence) als Beitrag zum geplanten Alliance Ground Surveillance System (AGS) der NATO. Mittlerweile haben die Deutschen der NATO nur gesagt, dass sie was zur Verfügung stellen, reden aber nicht mehr vom EuroHawk:
Es war ursrpünglich geplant, EURO HAWK in einer IMINT Version als deutsche Beistellung zu AGS zu beschaffen. Dies ist bereits im Jahr 2010 dahingehend relativiert worden, dass ein deutscher Beitrag im Fähigkeitsspektrum – ohne Systemspezifikation – gestellt werden sollte. (…)
Das Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet zurzeit konzeptionelle Entwicklungslinien, um erforderliche Maßnahmen zur Anpassung des Leistungsprofils der Bundeswehr mit politischen Vorgaben und finanziellen Rahmenbedingungen zu verknüpfen. Dabei werden neben nationalen planerischen Zielen auch die durch NATO und EU erhobenen, konkreten Planungsziele zu einzelnen Bereichen berücksichtigt. Hierzu zählen, mit langfristigem Zeithorizont und ohne Systemspezifikation, auch mögliche nationale Beistellungen zu NATO AGS. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen.
heißt es in dem Kossendey-Brief.
Unterm Strich: Sieht nicht so gut aus für den EuroHawk. Auch wenn die Erprobung formal noch läuft, scheint eine Empfehlung für die Beschaffung der Serie von neun Stück für den nationalen SIGINT-Bedarf angesichts dieser Kosten nicht ganz in Reichweite zu liegen.
Übrigens, die andere von tagesschau.de erwähnte Geschichte, es werde wohl vor der Bundestagswahl keine Beschaffungsentscheidung über bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr geben, dürfte die nicht überraschen, die die Aussagen von Luftwaffeninspekteur Karl Müllner genau angehört haben.
(Foto: Der EuroHawk beim ersten Testflug im Januar 2013 in Manching – Foto EADS)
@Ben, @all: „Jetzt ist wohl das EH Geschäft tot.“ Dem ist ganz sicher so und zwar bereits seit 25/08/2009, der Herausgabe des „Policy Statement Airworthiness Certification of Unmanned Aircraft Systems (UAS) E.Y01301“ durch das Rulemaking Directorate der EASA. Das war fast zwei Jahre vor der Überführung des EuroHawk von der Edwards Air Force Base nach Manching zur WTD 61 des BAAIN und der dortigen Einrüstung der SIGINT-Systeme sowie vor dem Abschluß der Bau- und Sanierungsmaßnahmen in Sachen EuroHawk in Jagel.
Eine zweite Chance „die Notbremse zu ziehen“ bestand bereits im Februar 2012, gemäß einer Anfrage (vgl. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8693 vom 16.02.2012)
Frage 10: „Inwieweit gedenkt die Bundesregierung, bei der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) in Köln auch den Betrieb von UAV mit einem Betriebsgewicht von über 150 Kilogramm zu beantragen, bzw. welche Haltung vertritt die Bundesregierung zu etwaigen Bestimmungen?“
Antwort: Die Bundesregierung wird keine derartigen Anträge bei der EASA stellen. Die EASA ist zuständig für den Bereich des zivilen Luftverkehrs; der Betrieb von UAS der Bundeswehr oder der Polizei liegt daher außerhalb ihrer Zuständigkeit, so dass ein entsprechender Antrag insoweit nicht in Betracht kommt.Auf § 30 LuftVG in Verbindung mit der Zentralen Dienstvorschrift 19/1 (Prüf- und Zulassungswesen für Luftfahrzeuge und Luftfahrtgerät der Bundeswehr) wird hingewiesen.
Sachlich ist diese Antwort zwar richtig, bestätigt aber nur erneut die „stolze §-30-LuftVG- Tellerrand-Perspektive“ des BAAIN, des BMVg und des BMVBS (vgl. http://www.baain.de/portal/a/baain/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9pMTEzDy9lMzUvOKSYr3ykhQzQ73E0rT0xKRUvdzS4pLUogL9gmxHRQBZRWad/
Ich gehe sogar soweit, zu behaupten, dass es eine Muster- und Verkehrszulassung für den EuroHawk trotz der oder gerade wegen der immensen Lobbyarbeit – sprich Vertuschung und Schönreden – von EADS nie geben wird bzw. nie hätte geben können! Man sehe sich deshalb einmal das „Policy Statement Airworthiness Certification of Unmanned Aircraft Systems (UAS) E.Y01301“ der EASA genauer an:
“3. Scope of the Policy Statement“ fordert für die militärische Musterprüfung und Verkehrszulassung von UAS gleiche Standarts wie für zivile UAS.
“4.1 Airworthiness objective“ fordert bezüglich der Lufttüchtigkeitskriterien gleiche Standarts wie für bemannte Luftfahrzeuge.
“4.2 Environmental protection objectives“ fordert bezüglich der Umweltschutzmaßnahmen (Emission und Lärm) eben solche Standarts gemäß Artikel 6 der ’Basic Regulation’.
“5. Procedure for UAS certification“ verweißen auf die Bau- und Zulassungsvorschriften gemäß Part 21 (generel), ferner auf die Lufttüchtigkeitsrichtlinien gemäß STANAG 4671 (UNMANNED AERIAL VEHICLES SYSTEMS AIRWORTHINESS REQUIEREMENTS (USAR)) sowie auf EASA CS 23 (single engine) als Minimalforderungen. StANAG 4671 verweist wiederum 15 Mal auf die EASA, davon in Masse auf CS 23 aus welcher für USAR über 60 §§ übernommen wurden, den USAR basiert komplett auf CS-23!
Richtig interessant wird es dann im Anhang 1 bei ’FIGURE 1 UNPREMEDITATED DESCENT’ SCENARIO’ und bei ’FIGURE 2 LOSS OF CONTROL SCENARIO’ sowie den ’3. Practical Examples’:
Demgemäß werden auf Grund von Größe und Masse sowie der Flugleistungsparameter des jeweiligen UAS
a) Der GlobalHawk bzw EuroHawk mit einem MTOW von 14,6 to den Zulassungvorschriften der EASA CS 25, also denen für turbinengetriebene Großflugzeuge ohne explizite Begrenzung des MTOW (CS 25.1) zugeordnet.
b) Der Predator C mit einem MTOW von 1,633 kg dagegen den Zulassungvorschriften der EASA CS 23, also denen für Flugzeuge mit einem MTOW von 8.618 kg (19000 lbs) zugeordnet.
In EASA CS 25 bzw. 23 werden sehr detailliert die Mindestanforderungen beschrieben, die für die Pfüfung und Zulassung (Zertifizierung) eines Flugzeugs dieser Klasse erfüllt werden müssen. Hat der Hersteller des Flugzeugs alle Punkte ausreichend nachgewiesen, stellt die (militärische) Zulassungsbehörde eine Musterzulassung aus. Zudem kennt CS 25 nur mehrmotorige Flugzeuge.
Damit ist die Aussage der Bundesregierung / des BMVBS „Derzeit sind von der EASA noch keine Regelungen für die Zulassung und den Betrieb von UAS festgelegt“ in Dip21/btd/17/121/1712136.pdf schlichtweg falsch und dillettantisch, auch wenn noch kein spezielles bzw. explizites Regelwerk für UAS seitens der EASA vorliegt! Ferner haben weder das BMVBS noch das BMVg und das BMI gegenüber der EASA zu deren „Policy Statement Airworthiness Certification of Unmanned Aircraft Systems (UAS) E.Y01301“ eine Stellungnahme abgegeben.
Kein Witz ist allerdings. dass bei der seinerzeit in 2008/2009 erfolgten Ausschreibung zum MALE-System (Deutschland, Spanien und Frankreich) für ein „Advanced UAS“ bereits die Zweimotorigkeit in der Leistungsbeschreibung gefordert wurde: „Das zweistrahlige Antriebssystem stellt nicht nur die Energieversorgung der BordMissionssysteme (Sensorund Kommunikationsnutzlast) sicher, sondern gewährleistet auch einen sicheren Flugbetrieb im stark frequentierten europäischen Luftraum.“ Schön formuliert und der einzig mögliche „Wettbewerber“ war damit die EADS-Tochter Cassidian mit dem TALARION (MTOW von 7 to, also EASA CS 23). Und beim EuroHawk (A 320-Fomat un mehr als doppelt so hohem MTOW von 14,6 to, also EASA CS 25) stellt man sich dumm?
Eine 3te Chance zur Notbremse war der 61. Deutscher Luft- und Raumfahrtkongress am 10.09.2012 (ILA 2012), denn man hatte längst die Problematik vollumfänglich erkannt. So wird in http://www.dglr.de/publikationen/2012/281162.pdf auf Seiten 8 u. 9 o. durch O. Hirling & Prof. Dr.-Ing. F. Holzapfel (beide Flugsystemdynamik Institute of Flight System Dynamics Technische Universität München) inhaltlich ausgeführt:
> Dass gegenwärtig intensive Diskussionen im STANAG 4671 Spezialistenteam über die rechtliche Zulässigkeit des gültigen MTOW von 20.000 kg bestehen, denn die STANAG 4671 (USAR) basiert auf EASA CS 23 / FAR_23 und deren MTOW sind max. 8.618 kg. Wenn ein UAS die gleichen Sicherheitspotentiale wie ein benanntes Luftfahrzeug bieten soll, gibt es keine rationalen Argumente, weshalb ein 20 to UAS weniger Sicherheit bieten soll, als ein benanntes LFZ von 8 to MTOW. Eine der möglichen Konsequenzen ist die Erarbeitung einer neuen STANAG für „schwere UAS auf Basis der CS –/FAR-25. Im Klartext, selbst die gegenwärtig gültigen militärischen Zulassungsbestimmungen (STANAG 4671 (USAR)) können die von der EASA / FAA (+ICAO) für den Zivilen Luftraum gestellten Sicherheitsanfordeung an den EuroHawk (bzw. GlobalHawk) und dessen Muster- und Verkehrszulassung nicht abdecken! <
Und jetzt der „Knaller“: In seinem abschließenden Statement dankte der Autor u.a. den Kollegen des Geschäftsfeldes UAS der WTD 61 für das erhaltene Feedback und die förderliche Diskussion! D.h. Der „Euro-Habicht“ war auch für die militärische Musterprüf- und Zulassungsstelle WTD 61 bereits spätestens am 10.09.2012 ein „T€uro-Habenicht“ Nur wollte es keiner wahrhaben. Man baute, trainierte, simulierte, prüfte und flog in Manching und Jagel seelenruhig weiter, bis der Engel Aloisius am 20.03.2013 dem StS Kossendey die „göttlichen Weisheiten“ überbrachte?!
Der Neuansatz SIGINT-Nachfolge auf Basis des UAS EuroHawk im Rückblick (N.B.: Hierbei unterstützte mich ein guter Geist und stiller Mitleser von AUGENGERADEAUS):
Mit Auseinanderbrechen der Sowjetunion und der Auflösung des Warschauer Paktes veränderte sich die Sicherheitslage Deutschlands total und die volle Souveränität führte zu unserer internationalen Verantwortung. Hieraus resultierten Auslandeinsätze mit völlig neuen Einsatzspektren, so auch die Aufklärung und die Gewinnung von Erkenntnissen über Zielobjekte zum Schutz Deutscher Einsatzkontingente außerhalb des Bündnisgebietes.
Die luftgestützten Systeme wie BR-1150 SIGINT samt notwendiger Anpassungs- und Optimierungsentwicklungen sowie Maßnahmen zur Lebensdauerverlängerung erwiesen sich angeblich und zunehmend als zu kostspielig.
Anfang 2000 billigte deshalb das BMVg (unter Scharping) die Aufnahme von Informationsgesprächen des BWB und der beteiligten Ämter zur Bewertung des UAS RQ-4A GlobalHawk. In einer mehrstufigen Systemkonzeptstudie wurde die Realisierung eines SIGINT-Nachfolgers auf Basis des GlobalHawk untersucht und mit bemannten Luftfahrzeugen verglichen. Diese Alternativen waren angeblich auf Grund der Life-Time-Costs und der geplanten Nutzungsdauer der GlobalHawk-Lösung unterlegen.
Diese mehrstufige Systemkonzeptstudie müsste aber sehr beschleunigt angegangen worden sein, denn ein entsprechendes MOU (Memorandum of Understanding) zwischen den Firmen EADS und Northrop Grumman wurde bereits im April 2000 unterzeichnet!
Vom 14. Oktober bis 07. November 2003 wurde ein GlobalHawk (ELINT) nach Nordholz verlegt und mit sechs Versuchsflügem die Realisierbarkeit der Neukonzeption angeblich „nachgewiesen“.
Die EADS und Northrop Grumman gründeten – je zu 50% beteiligt – im November 2006 das Joint Venture EuroHawk GmbH mit Sitz in Friedrichshafen.
Bereits am 31. Januar 2007 efolgte nach Zustimmung des Bundestages der Vertragsabschluss zwischen BWB und der EuroHawk GmbH über die Projektierungsphase, die Entwickung, den Bau und die Erprobung des EuroHawk FSD. Die weiteren zeitlichen und preislichen Entwicklungen des Projekts sind hinreichend bekannt.
Dem Ganzen sind entgegen zuhalten:
1.) Am 27. Januar 2011, stellte der USAF Chief of Staff General Norton Schwartz fest, dass sich dass Global Hawk System nicht als preiswerter ewiesen hat als der Betrieb der U2. Und unter vielen Kriterien hat das Global HawK Block 30 System bezüglich der Sensorik nicht die Nutzwerte wie die U2.
2.) Entsprechend weißt Flightglobal in seiner Datenbank die ’Air Force’s Total Ownership Cost (AFTOC)’, also die reinen Betriebskosten für die U2-Flotte mit $ 2,830 pro Flugstunde versus mehr als $ 6,710 für die RQ-4A/B aus.
3.) Der Director, Operational Test and Evaluation Centers stellt zum RQ-4B Global Hawk Block 30 im Operational Test and Evaluation Report vom Mai 2001 fest: „The system is not operationally suitable, […] Global Hawk long endurance flights do not routinely provide persistent ISR coverage due to low air vehicle reliability […] Mission-critical components fail at high rates, resulting in poor takeoff reliability, high air abort rates, low mission capable rates, an excessive demand for critical spare parts and a high demand for maintenance support […]” (vgl. http://media.bloomberg.com/bb/avfile/rxEWG2sYf7BM).
4.) Am 18.08.2003 erteilte die FAA der U.S. Air Force für Routineflüge der RQ-4 Global Hawk im nationalen Luftraum ein nationales Certificate of Authorization (COA). Dies war das erste COA welches für ein UAV gewährt wurde. Obwohl ein IFR-Flugplan und ein „Emergency Plan“ 5 Tage vor dem Start bei der FAA eingereicht werden muss, konnten derart die Bearbeitungszeiten für die Fluggenehmigungen von 60 auf nur noch 5 Tage verringert werden. Ein Begleitflugzeug mit einem weiteren AUS-Piloten an Bord, Bodenradar und eine ständige Sprechverbindung des Global Hawk Piloten mit ATC sind zusätzlich erforderlich.
5.) Nachdem sich FAA und EASA in der Vergangenheit gegenseitig nie etwas schenkten bzw. meist absolut identisch und stets solidarisch agierten, riecht schon seit Jahren die „§ 30 LuftVG-Kür“ des BMVg und des BAAIN nicht mehr, sondern stinkt seit Jahrzehnten zum Himmel! Soweit zu den „künstlerischen und technischen Noten“ und der aktuellen Lage des EuroHawk-Projekts!
Vielleicht sollte der Bundesrechnungshof doch glatt bei Petrus alsbald reklamieren, dass der Dienstmann Aloisius Hingerl leider die bis heute verbratenen Gelder bei sein jüngsten Besuch des StS Kossendey nicht dabei hatte?
Edit: Sorry, der :Operational Test and Evaluation Report zum RQ-4B Global Hawk Block 30 stammt natürlich nicht aus Mai 2001, sondern aus Mai 2011!
Der Oberknaller wäre jetzt, wenn man den TeuroHawk nach einen Deutschen Überführungs- und einen Testflug gleich still legen würde.
Wenn man den TeuroHawk sank und klanglos so einstellt, dürfte auch gleich die AGS GH in Schwierigkeiten stecken. Cassidian sollte dafür ja Bodenstationen errichten. Das war sicher so gedacht, dass Cassidian die Bodenstation am EH testet, und dann für den AGS GH nur noch anpasst.
Das Problem mit den GH Block 30 und 40 sind nicht die Kosten, sondern dje Sensoren funktionieren nicht wie erwartet, trotz das dort schon viel Geld versenkt worden ist. Aufgrund der US Haushaltskürzungen wurde halt entschieden, dass es sich nicht lohnt am GH weiter zu arbeiten.
@Ben, @all: Richtig, eine sofortige Stilllegung erscheint mir als ultima Ratio“
@Ben
Speyer hätte bestimmt Interesse. ;-)
http://speyer.technik-museum.de/
@ Vtg-Amtmann
Respekt, da wurde aller Hand zusammen getragen und nicht zu vergessen viel Zeit investiert !
@Milliway: Da hat bei uns im Betrieb die halbe Technik zusammengetragen, weil viele Ehemalige.
Also, ich kann mich aber nach jüngsten Entwicklungen nicht des Eindrucks erwehren, dass der BRH sich den Aloisius Hingerl zur Brust nehmen und ‘MirrorOffline’ darüber berichten wird. Grund wird sein, das Hingerl nicht schon seine göttlichen Weisheiten am 10.09.2012 an all Diejenigen überbracht hat, die nicht auf dem DGLR-Kongress auf der ILA waren. Das Ganze soll unter dem Titel Aloisius-Affäre laufen.
Im Jahresbericht 2013 des BRH wird dann stehen, dass Herr Hingerl zwar einen Teil des Schadens wieder gut gemacht hat, indem dieser eine Harfe bei der VEBEG ersteigerte (Ja die VEBEG verkauft auch Musikinstrumente).
Aber ob der zwangsfällig analogen Strukturreform des Himmels – “Breite vor Tiefe” – aufgrund der Reservierung von einigen Wolken für irdische “Verbreiterer”, welche angeblich mit dem “EuroHack FSD” anreisen wollen, sitzt der Engel Aloisius nun nicht mehr auf “Wolke 7″, sondern wurde von “P” auf “Wolke 14″ zwangsversetzt.
Und ob seiner verstimmten Harfe und der noch mehr verstimmenden neuen Nachbarn frolockt nun Hingerl “Luhja! – Sacklzementhahleluja – luhja, sag i – Mei Liaber: Luhja!!! Ja was glaub’n ihr, ihr neu’n Noachbarn, nur woil ihr a Ami-Generals- und Ministertaxi hoabt, dös ab un zua a an Staatssekreter mitbringa darf u’n nach jedm Fluag erst a moi zum Luziffer zum Dieaising muß, könnt Ihr mich net von moinr Wolkn verdreibn! I Dös hoab I scho den Doldis vom BRH zu der GloblHackKrückn gsoagt un’m Petrus soag Is aa no!”
Die Industrie hat Vertraglich verhindert, dass der BRH sich mit dem TeuroHawk näher beschäftigen kann, und die werden das auch aus Eigeninteresse weiter verhindern. Der BRH wird eine allgemeine Rüge wegen des gescheiterten EH Programms aussprechen, und das war es dann. Die größten Kosten sind sicherlich schon vor dem 10.9.2012 entstanden.
Ohne Zulassung kann die Bundeswehr den EH nicht Einsetzen. Damit ein dauerhaften extrem teuren Testflugbetrieb in der Nordsee, weitab von jeglichen Hoheitsgebieten, zu betreiben, dürfte die Luftwaffe wenig Lust haben. Wenn die EADS Lobby mal eine Schwächephase hat, dürfte man die EH schnell Stillegen.
@Ben (Zitat): „Die Industrie hat Vertraglich verhindert, dass der BRH sich mit dem TeuroHawk näher beschäftigen kann, und die werden das auch aus Eigeninteresse weiter verhindern.“ (Zitatende)
Mich würde hier und insbesondere in einem weiteren seit 2002 immer wieder durch das BMVg latent gestellten Beschaffungsvorhaben des BAAINBw Abt Luft schon einmal interessieren, wie man „vertraglich“ verhindern kann, dass der BRH gemäß seinen Rechtsgrundlagen
– Grundgesetz (Artikel 114),
– Haushaltsgrundsätzegesetz (§§ 53 – 56),
– Bundeshaushaltsordnung (§§ 88 – 114)
– und Bundesrechnungshofgesetz,
seinem Prüf-, Berichts- und Beratungsauftrag nicht im vollen Umfang nachkommen kann?
Der BRH und der TeuroHawk war bei AG schon Thema:
„Bei den örtlichen Erhebungen lehnte das BWB die Herausgabe der Statusberichte mit der Begründung ab, eine Klausel auf dem Deckblatt dieser Berichte verbiete die Weitergabe über die Dienststellen des Bundesverteidigungsministeriums und autorisierte Mitarbeiter der beauftragten Unternehmen hinaus ohne schriftliche Genehmigung. Der Bericht enthalte geschützte Daten, die nur auf einer “Kenntnis, wenn notwendig”-Basis weitergegeben werden dürften.“
http://augengeradeaus.net/2012/06/breitseite-vom-bundesrechnungshof-gegen-geheimniskramerei-im-verteidigungsministerium/
Die Kosten des EH Projektes dürften schon vor dem Juni 2012 völlig außer Kontrolle geraten sein. Wenn die Kostensteigerungen Publik würden, gäbe es sicherlich öffentlichen Druck, das EH Projekt sofort zu beenden. Das Kosten/Nutzen Verhältnis ist der Öffentlichkeit nicht zu erklären. In dem EH dürfte man Jahr für Jahr einen dreistelligen Mio. Betrag reingesteckt haben. BMVg Intern dürften die Kostensteigerungen bei den Summen doch ganz genau Beobachtet worden sein.
One of the main obstacles in using UAVs is the integration in the European Air Traffic management system that can take 5-10 years.
Dieses Problem ist jedoch über Land ein großes! Das Nächste wird der Betrieb der Drohnen nach EMAR und EASA-Regeln sein.
http://augengeradeaus.net/2012/07/heron-bis-2014-verlangert/
Und die Lw Führung und Zoller wußten es schon mindestens seit ILA 2010 (Podiumdiskussion UAV EASA)
Wie kann der Minister und der Insp Lw bei all dem Wissen um die Problematik beim Betrieb von UAV über 250kg in der EU, wenige Tage vor diesen Melungen neue und bewaffnete UA-Systeme fordern?
War es Verantwortungslosigkeit, Kalkül oder Ahnungslosigkeit?
@Elahan: Zumindest waren es Verantwortungslosigkeit und Kalkühl.
@Ben: Ihr Querverweis auf http://augengeradeaus.net/2012/06/breitseite-vom-bundesrechnungshof-gegen-geheimniskramerei-im-verteidigungsministerium/ und damit auf den Zwist zwischen BRH und BMVg wegen des EuroHawk sowie des entsprechenden Briefes des BRH bereits vom Mi. 13. Juni 2012 an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ist ein ganz tiefer Stich in die Wespennester von BMVg STS AIN, BMVG-AIN, BAAINBw WTD 61 und BAAINBw EuroHawk-Projektbüro der DtVStRü USA!
So einfach seitens des BMVg unter dem Vorwand von Geheimhaltungsvereinbarungen mit der EuroHawk GmbH zu sagen, der Spind bleibt zu, wir zeigen unsere gemeinsame Schmutzwäsche nicht, ist nicht. „Ober sticht Unter“ und Ober ist immer noch die „Volkssouveränität“ (Art 20 GG) und nicht das BMVg und die EuroHawk GmbH!
Wie schrieb der BRH (Zitat) „Alles andere würde bedeuten, dass das Bundesverteidigungsministerium durch Vereinbarung mit Dritten Vorschriften der BHO außer Kraft setzen könnte. [….] Das Bundesverteidigungsministerium verkennt auch, dass der Bundesrechnungshof ohne den unbeschränkten Zugriff auf Unterlagen und Informationen einer geprüften Stelle das verfassungsrechtliche Postulat der Lückenlosigkeit der Finanzkontrolle nicht gewährleisten kann.“ (Zitatende)
Schon am 21.06.2012 sagte der BAAINBW-Sprecher Mark Mozer gegenüber Bild „Für ein technisch sehr herausforderndes Projekt, wie es gerade der Euro Hawk darstellt, kann es wegen komplexer Prozesse und Abhängigkeiten durchaus zu Verzögerungen kommen“ und Experten wie Prof. Dr.-Ing. F. Holzapfel oder Prof. Dr. iur. Elmar Giemulla sprachen schon längst von fehlenden Voraussetzungen für eine erfolgreiche Musterprüfung und damit Verkehrszulassung für den Einsatz des EuroHawk im öffentlichen Luftraum (auch über Deutschland).
Seit 21.03.2013 ist aus StS Kossendeys Brief an SPD-Verteidigungsexperten Hans-Peter Bartels „urplötzlich“ bekannt (Zitat) „derzeit wird abschließend geprüft, ob eine Beschaffung vor dem Hintergrund der Zulassungsproblematik zu rechtfertigen sei“ [….] und ferner heißt es, dass die USA ihre Pläne, weitere fast baugleiche Maschinen des Typs „Global Hawk“ anzuschaffen, gestoppt haben „den langfristigen Betrieb einer stark reduzierten Flotte ’sehr kritisch’ sehen“ und das US-Verteidigungsministerium zum Schluss gekommen sei, dass unter diesen Bedingungen auch die Wirtschaftlichkeit des „Eurohawks“ in Frage gestellt sei.
Wenn man dann noch bedenkt,
a) dass diese Entscheidung der USA auf den bereits für das originäre UAS (also die US-Sensorik einmal völlig ausgenommen) katastrophalen Ergebnissen des Operational Test and Evaluation Report vom Mai 2011 zum RQ-4B Global Hawk beruht (vgl. http://media.bloomberg.com/bb/avfile/rxEWG2sYf7BM),
b) dass ferner das BAAINBw ein eigenes Projektbüro der DtVStRü USA/Kanada als German EuroHawk Project Office USA in Dayton, Ohio betreibt,
c) dass ferner auf der ILA 2010 (Podiumdiskussion UAV EASA) Generalleutnant Peter Schelzig, Befehlshaber Luftwaffenführungskommando, Harald Stein, Präsident des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung, der Inspekteur der Luftwaffe, Generalleutnant Aarne Kreuzinger-Janikund Generalmajor Günter May, Kommandeur Waffensystemkommando präsent waren,
d) und dass allerspätestens seit dem 61. Deutscher Luft- und Raumfahrtkongress am 10.09.2012 (ILA 2012), die Zulassungsproblematik auch den „Letzten“ im BMVg und BAAINBW vollumfänglich bewusst sein musste (vgl. http://www.dglr.de/publikationen/2012/281162.pdf auf Seiten 8 unten und 9 oben),
dann sollte man mal langsam auf den Ebenen BMVg, BMVG AIN und BAAIN WTD 61 über die “ersten Bauernopfer” und einen bereits seit Mai 2011 – also noch vor dem Überführungsflug des EuroHawk FSD am 20. Juli 2011 – eindeutig und mehrfach gebotenen Projektabbruch – spätestens jedoch im September 2012 – nachdenken?!
Auf Bild.de konnte man am 22.6.2012 folgende Überschrift lesen:
„Debakel um deutsche Super-Drohne – Kosten für High-Tech-Spionage-Maschine explodieren“
„Insider sprechen von einem ganz anderen Problem: Angeblich fehlen Genehmigungen, die den Einsatz der Drohne im Luftraum über Deutschland erlauben.“
Cassidian wollte den ersten EH 2012 ausliefern. Ab Ende 2011 hat sich da zwingend die Frage der Zulassung für Industrie und Behörden gestellt. Seit dem dürften auch die Probleme bekannt sein. Mit viel Lobby wollte die EADS die Probleme aus dem Weg räumen. Das Grundproblem ist, gelegentlich führen bei den GlobalHawks technische Probleme zu abstürzen. In einer US Wüste ist das kein Problem, bei uns schon.
2011 hatte Cassidian auch noch folgendes in seiner PR Meldung verlauten lassen:
„In Zeiten knapper Budgets können multinationale Gemeinschaftsentwicklungen wie diese einzelnen Staaten großen Nutzen bringen und ihre Truppen im Einsatz effektiv unterstützen. Wir sind stolz, Teil des EURO HAWK® -Teams zu sein.“
http://www.cassidian.com/de_DE/web/guest/cassidian-and-northrop-grumman-present-first-euro-hawk-for-german-armed-forces
Im Zweifel war für das scheitern des EuroHawk Projekt ex Verteidigungsminister Jung verantwortlich, und der schiebt die verantwortung auf Scharping, der sich wiederum an nichts erinnern kann.
Das ganze sah für mich bisher so aus, wenn TdM die Einstellung des EH Projektes seinen Nachfolger überlässt. Jetzt könnte das m.M. noch früher geschehen.
In Kenntnis der gegebenen Fakten und Realitäten sollte man mal genüsslich die Mitschrift der Regierungspressekonferenz vom 6. Juni 2012 lesen (vgl. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/06/2012-06-06-regpk.html, Kapitän zur See Christian Dienst, Auszüge):
„[…] Ich erinnere mich an eine Sitzung der Bundespressekonferenz […],
in der sich Herr Paris umfänglich dazu eingelassen hat, dass es im Moment vor allem die Problemstellung gibt, die Luftverkehrsinfrastruktur für diese unbemannten Systeme ’ f i t ’ zu machen. Es sind eben vor allem rechtliche Fragen, die es dabei zu bedenken beziehungsweise zu beleuchten gilt. Das muss im multinationalen Rahmen harmonisiert werden […]
Hier in Deutschland befindet sich zurzeit ein Großsystem in der Erprobung. Das ist der Vorläufer auf das System „Euro Hawk“, das zurzeit bei der Luftwaffe eingeführt wird […]
Auch dort bedient man sich eben des Systems, dass in dem Moment, in dem diese unbemannten Luftfahrzeuge in Betrieb sind, die entsprechenden Räume für den sonstigen Luftverkehr gesperrt werden. […]
Aber letztendlich ist es ein Problem, dass die Luftverkehrsinfrastruktur über Gesamteuropa für diese Systeme durchaus noch nicht ’ f i t ’ ist. […]“ (Ende der Auszüge)
Das Problem EuroHawk wird also nach den Wahlen ganz einfach gelöst. Der Presse- und Informationsstab des BMVg übernimmt – unter Einbindung von Cassidian mittels Consultants-Vertrag – im Zuge einer Änderung des § 30 LuftVG die EASA und EUROCONTROL und „harmonisiert für EuroHawK den Europäischen und Internationalen Luftraum ’ f i t ’ “!
Bei dem offenkundigen EH-Desaster möchte ich mich mal das Positive betonen:
Statt den zahllosen „Schrecken ohne Ende“ gibt es jetzt endlich mal ein „Ende mit Schrecken“. Statt schlechtem Geld auch noch gutes Geld hinterherzuwerfen, gilt diesmal hoffentlich: „Der Sack ist zu.“
Die entscheidende Frage ist doch jetzt, wie es weitergehen soll. Und da darf getreu dem Prinzip „Bang for the Buck“ wirklich gefragt werden, ob wir fliegende SIGINT-Systeme überhaupt brauchen. Denn der Bereich „Intelligence“ scheint bei der Bundeswehr derart gestrickt zu sein, dass man auch nach 10 Jahren AFG nicht wirklich weiß, was im Großteil des Verantwortungsbereiches eigentlich passiert, HUMINT kaum nachhaltig über Kontingentgrenzen hinweg betrieben wird und Lücken an ausgebildeten Sprachexperten immer wieder überraschend auftauchen. Offensichtlich hapert es nicht an Material, sondern am Bereich Personalbeschaffung, -ausbildung und -führung.
Wofür einen Datenstaubsauger beschaffen, wenn dessen Staubsaugerbeutel direkt im Müll landet?
Ich würde mich gern über Aussagen von Insidern freuen, dass die „Intelligence“ im technischen Bereich deutlich näher am Puls der Zeit ist. Bis dahin bleibe ich aber skeptisch.
Sollten wir dennoch – und dafür gibt es gute Gründe – an fliegenden SIGINT-Fähigkeiten festhalten, stellt sich die Frage nach der Reife der SIGINT-Hardware. Leider hat EADS in den letzten Jahren keinen allzu guten track record, was den Weg vom Prototypenstadium zum einsatzfähigen Produkt angeht. Insbesondere dürfte man fragen: Wie soll die Reife ermittelt werden und wer soll diese Prüfung übernehmen? Die gleichen Leute, die das Projekt die letzten Jahre begleitet haben? Oho, vor diesem Sachverstand erstarren ja auch die Laien in Ehrfurcht.
(Jetzt könnte man einen Ausflug zum Thema Groupthink machen, und warum der CIA die Invasion in der Schweinebucht durchgezogen hat. Das wäre etwas weitgehend. Aber es scheint sich eine kollektive „zulassungstechnisch-wird-das-schon-gutgehen“-Stimmung breitgemacht zu haben.)
Erst wenn man sich entschieden hat, mit der bisher entwickelten SIGINT-Hardware weiterzumachen, stellt sich die Frage nach dem passenden Fluggerät dafür.
So sehr ich auch Anhänger ausgefallener Konzepte und kleiner Unternehmen bin. Ein Rutan Prometeus oder eine Grob Spn „special edition“ bleibt auf Dauer ein Exot in der Luft. Als geeignetste Geräte sehe ich dafür einen Long Range-Bizjet (Global 5000?) oder kleinen Airliner (A319?), je nach Installationsmöglichkeiten der Aufklärungshardware. Sie verfügen zwar nicht über Flughöhe und -ausdauer von spezialisierten Maschinen, dafür haben sie im Allgemeinen exzellente Zuverlässigkeitswerte, sind evtl. mit FlgB-Maschinen kompatibel und können sich auch gut im normalen Luftverkehr „verstecken“. Dazu kommt die Möglichkeit ein Auswerteteam direkt an Bord mitzunehmen. Sollte man in 10 Jahren merken, dass dies technisch nicht mehr notwendig ist, kann man die Maschinen halt einfach hinten „leer“ fliegen lassen – und in 20 Jahren dann gern auch vorne.
Das soll erstmal reichen streng On Topic.
Für alle interessierten vielleicht noch ein Link zur GH-Geschichte in den USA:
http://www.aviationweek.com/Article.aspx?id=/article-xml/AW_02_25_2013_p22-550617.xml&p=1
Noch zu http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2012/06/2012-06-06-regpk.html, Kapitän zur See Christian Dienst, Auszüge ein Nachtrag):
Man hätte sich vielleicht einmal zwischenzeitlich die “EUROCONTROL SPECIFICATIONS FOR THE USE OF MILITARY UAVS AS OPERATIONAL AIR TRAFFIC OUTSIDE SEGREGATED AIRSPACE“ vom Erstentwurf (07/06/04) bis zur Endfassung 26/07/07) anschauen sollen
(vgl. http://www.eurocontrol.int/sites/default/files/content/documents/single-sky/specifications/20070726-mil-uav-as-oat-spec-v1.0.pdf), hier insbesondere:
SECTION 6.2 AIRWORTHINESS AND CERTIFICATION:
Da gilt es nicht die Lufträume und deren Infrastruktur für den EuroHawk “ f i t “ zu machen, sondern den EuroHawk für die Lufträume “ f i t “ zu machen!
Die Arroganz, die Überheblichkeit und das offenbare Unwissen des BMVg und dessen Militärs erschreckt. Ebenso das vorsätzliche Vertuschen und Schönreden der gegeben Fakten und bewiesenen Realitäten durch die EADS-Lobby. Dies rein des Profits willens aus eigener wirtschaftlicher Abhängigkeit sowie ganz weit weg von jeglichen realistischen Nutzwerten und noch sehr entfernt von technologischen Realisierungen, sind geradezu bodenlos unverschähm und unverfroren!
Noch plagt sich der “GlobalHawK / EuroHawk“ mit sehr trivialen Problemen herum, wie 25 KVA Electrical Generator, Kearfott Navigation Unit, SensorManagement Unit, Integrated Sensor Processor, Common Airborne Modem Assembly, Ground Control Panel, Main Landing Gear (Wheels, Tires, Brakes), Fuel Nozzles und Engine-De-Icing. Und damit ist der Flieger von einem FAA-/ EASA-TCDS soweit weg, das die U.S. Air Force ihre “Global Hawk’s“ einmotten dürfte.
Aber unsere Luftwaffe sowie das BMVg jubelten schon seit 2000 und noch bis vor wenigen Wochen? (vgl. http://media.bloomberg.com/bb/avfile/rxEWG2sYf7BM).
Wer ist dafür verantwortlich?
“
Als Dienstleister für die gesamte Bundeswehr kann die Luftwaffe dann für den jeweiligen Bedarf in der Aufklärung und Nachrichtengewinnung auf verschiedenartige Aufklärungssysteme zurückgreifen, deren Leistungsfähigkeit bereits nach wenigen Monaten in der Erprobung (Euro Hawk auf der Edwards Air Force Base), respektive im Einsatz (Heron 1, US Global Hawk) offenkundig ist.“
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/NYq7DoJAEEX_aGbBoMQOQqOdNojdCBsyyb6yzELjx7tbeE9ymnPxjRlHO68k7B0ZfOE08_VzgDlANFmoVa2CSRsk2nAs_0XD7J2WYtFOOHuNJD5C8FFMKSnGXIAXnFQ19Oqs_qu-7f3RXrqmOQ23_onB2u4H3LlCjg!!/
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/NYrLCsIwEEX_aCatIurOko10Iypo3Y1tKIG8mE7sxo83WXgPnM25-MJCoI-dSWwM5PCJw2iP7xXcCmLIQ6talVxeINOCj_qfDIwxGKkWE8QWz0wSGVJkcbVk5lLATjioRndqp_5rvvv-rm-XzWGrz90Vk_enH_KPD8s!/
Noch etwas zum Nachdenken (auch für BMVg & BAAINBw & WTD 61) sowie zum Fakt, dass die Musterprüf- und Zulassungskriterien des GlobalHawk / EuroHawk den Standards EASA CS-25 /FAA FAR-25 und den Sicherheitsstandards von Großraumflugzeugen ohne MTOW Limit (Airliner) entsprechen müssen:
Typ_____________Crash Rate per 100.000 flight hours
GlobalHawk…………………………… ……………15,160
GlobalHawk, Predator, Reaper (combined)……..9,310
Predator………………………………………………9,260
Reaper……………………………………………….7,960
V-22 Osprey…………………………………………..6,330
U2…………………………………………………….≈ 5,100
Helicopter (Single engine turbine)………………..2,325
General Aviation (Private)…………………………..2,243
Helicopter (Multi-engine turbine)…………………2,045
Training planes (mil & civ)…………………………1,690
Commuter Plane (Nonscheduled)……………….1,224
Air taxi (on demand)…………………………………1,224
Commuter Airline (Scheduled)……………………..1,074
Airliner (Scheduled & nonscheduled)……………0,404
Damit ist der EuroHawk vom „Zulassungssoll“ noch ziemlich weit weg!
Quellen: NTSB Accidents and Accident Rates by NTSB Classification 1998-2007
http://www.bloomberg.com/news/2012-06-18/drones-most-accident-prone-u-s-air-force-craft-bgov-barometer.html
Vielleicht sollte man historische Kontinuität zeigen und den EuroHawk in Kiebitz III umbenennen. Die Kiebitze kamen auch nicht über Testläufe hinaus:
http://de.wikipedia.org/wiki/Dornier_Kiebitz
Ansonsten gibt es jemanden, der verdient:
http://www.uasvision.com/2013/03/28/northrop-grumman-gets-433m-us-air-force-global-hawk-logistics-contract/#more-23215
Habe gerade im von @Elahan benannten Link http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/NYrLCsIwEEX_aCatIurOko10Iypo3Y1tKIG8mE7sxo83WXgPnM25-MJCoI-dSWwM5PCJw2iP7xXcCmLIQ6talVxeINOCj_qfDIwxGKkWE8QWz0wSGVJkcbVk5lLATjioRndqp_5rvvv-rm-XzWGrz90Vk_enH_KPD8s!/
den Passus „TÜV für ein UAS“ komplett durchgelesen.
Wenn da der Direktor der WTD 61 erklärte,
„[…] damit die Integration des UAS in die europäische Luftraumstruktur gelingt. Bei dieser Aufgabe arbeiten auch das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr und die Deutsche Flugsicherung mit. Der Euro Hawk besitzt eine vorläufige Verkehrszulassung und fliegt derzeit für den Start und die Landung in – zeitweise – gesperrten Lufträumen. „Wir bewegen uns schließlich mit anderen Flugzeugen im gleichen Luftraum und haben deutsche und europäische Gesetze einzuhalten“, […] „Alles, was in der Bundeswehr fliegt und alles, was damit zusammenhängt, hat eine Zulassung der Manchinger WTD. […] „Für den Euro Hawk gelten Sicherheitsstandards, die denen der bemannten Luftfahrt entsprechen.“ […],
dann hätten eigentlich hinsichtlich der Zulassungsfähigkeiten des EuroHawk schon weit vor 2011 sämtliche Alarmglocken beim BAAINBW und dessen WTD 61 läuten müssen!
Auch wenn die militärischen Prüf und Zulassungsvorschriften gemäß UAS STANAG 4671 (USAR) voll auf EASA CS-23 / FAR-23 basieren und deren MTOW sind max. 8.618 kg, also den Kriterien für Commuter Aircraft mit einer Crash Rate von 1,224 entsprechen; ist die Crash Rate des GlobalHawk EuroHawk (MTOW 14.625 kg) i.H.v. 15,160 damit um den Faktor 12,4 höher!
Im Falle einer längst von der ’Joint Authorities for Rulemaking of Unmanned Systems UAS Airworthiness Group’ (JARUS) erwogenen neuen UAS STANAG unter Zugrundelegung von EASA CS-25 / FAR-25 also eines MTOW über 8.618 kg und ohne max. Limitation (Airliner / Großraumflugzeuge), welche eine Crash Rate von 0,404 aufweisen, ist die Crash Rate des GlobalHawk / EuroHawk mit 15,160 dann um den Faktor 37,5 (!) höher.
@Elahan und Vtg-Amtmann:
Die Diskussion ist doch müssig.
Sowohl Bedarfsträger als auch -decker haben das Ganze vor der Beschaffung nie vollständig durchdacht. Als das ganze anlief hat man die Klippen so lange wie möglich totgeschwiegen.
Aber ist es bei anderen Großvorhaben anders?
Ich hab auch andere nichtfliegende Grossprojekte vor Augen bei denen der Tag der Wahrheit naht.
Wird das im IPP und CPM nov. besser?
Ich denke nicht.
@memoria: Ich muss bei Ihren Worten mit Schmunzeln an die ab 2010 erfolgte Privatisierung der PZL-Swidnik SA (Polen) und an deren Eingliederung in die AgustaWestland AG denken, die ich hautnah miterleben durfte. Ein guter Freund und Marketing Manager der PZL-Werke sagte mir noch in 2012: Die Corporate Governance, das Company Profile, die Corporate Culture, die Corporate Identity, die Corporate Standards und das Mission Statement sind neu, die Produktionseinrichtungen, das R&D-Department und die Büros in Masse ebenso oder modernisiert, 50% der Köpfe sind auch neu. Aber es geht trotzdem nur langsam vorwärts, denn 70% der Hirne sind immer noch alt und der Rest sind zur Hälfte Italiener in den Führungsebenen. ’Kropla do kropli i be;dzie morze.’ (’Tropfen für Tropfen formt das Meer.’)“
Ich könnte mir vorstellen dass das bei CPM und IPP ähnlich läuft!?
@Vtg-Amtmann:
Da hab ich keine Hoffnung, da 100% alte Köpfe und jedes Jahr 5 % weniger Realitätssinn.
Die Bundeswehr wird es irgendwann auch lernen: Wünsch dir was ist vorbei.
Auf Luftwaffe.de ist als Aufklärungssystem nur der EuroHawk, und nicht der Heron aufgeführt:
http://www.luftwaffe.de/portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK9nHK98sS0NL3E0rTsHP2CbEdFANFChPA!/
Frankreichs Armee hat schon den festen Willen ausgesprochen, die bewaffnete Reaper zu beschaffen. Cassidian sollte als lokaler Betreiber fungieren. Vielleicht hat die Luftwaffe den Plan sich dort anzuschließen. Da muss halt der Heron wohl weg.
Wenn DE den TeuroHawk sank und klanglos still legt, dürften die anderen Export Bemühungen, den GH zu verkaufen auch praktisch tot sein. EADS verliert ein netten Umsatz- und Gewinnbringer, und das steigert nicht EADS Beliebtheit in Übersee. Sieht so aus, als wenn die Luftwaffe den EH will, auch wenn der wohl so praktisch nutzlos ist. Da geht es wohl auch mehr um EADS Firmen-, US, FR und DE Politik. Das ganze bleibt also spannend.
@Ben:
Frankreich kürzt nun erstmal ordentlich den Verteidigungshaushalt (live blanc).
Man hat sich wohl auf 1,2% des BIP geeinigt.
Abwarten ob da noch Platz für eine Reaper ist.
Eine deutsche Reaper wird es nicht geben. Zu böse.
Spannend ist mit Blick auf EH/GH jedoch die Zukunft von AGS.
Da ist eine Vollbremsung notwendig.
Wenn man bedenkt wie verantwortungslos hier Mrd versenkt werden und man Standorte schließt und Familien sprengt um evtl in den nächsten 20Jahren wenige Mio zu sparen, denn bemerkt man, wer aus Sicht des BMVg in der Mitte steht! ……..und es ist nicht der Mensch!
Der Minister sagt die Reform wird auf Grund der geänderten SiPo Lage durchgeführt, nicht um zu sparen und die Finanzierung für all die notwendigen Neubauten kein Problem sind!
Dann sind die paar Mrd für den EH natürlich kein Problem!
Aber warum ist es dann ein finanzielles Problem die notwendigen Ersatzteile, Ausbildung, Dienstreisen, Flugabwehrsysteme, pers. Ausrüstungsgegenstände, Sporteinrichtungen, Betreuungseinrichtungen, Pendlerwohnungen, Attraktivitätsmaßnahmen, uvm zu bezahlen?
P.S.: FR hat natürlich die Möglichkeit ihre Drohnen in Überseegebieten zu beüben!
Egal ob Reaper, Predator oder sonst ein Gerät über 150 kg und unter 8.618 kg MTOW, die Prüf- und Zulassungsbestimmungen gemäß UAS STANAG 4671 (USAR) – welche voll auf EASA CS-23 / FAR-23 basieren -, wollen erst einmal hinreichend erfüllt sein. Hinreichend heißt eben den EASA- bzw. FAA-Standards bezüglich der Verkehrszulassung und Flugsicherheit entsprechend. Schließlich soll ja so ein „Dron’chen“ keinem unbeabsichtigt auf den Kopf fallen (Kollateralschaden). Verbleiben eigentlich nur „Insellösungen“, denn von 206 Staaten, Nationen, Länder oder Territorien der Erde sind 191 ICAO-Vertragsstaaten. Wenn ich da so die Chrash Rates von Reaper, Predator & Co mit Commuter vergleiche, bleibt offenbar noch einiges an lösenswerten Problemen übrig. Noch erwesien sich die teuren Hightech-Himmelskrieger als störanfällig und immer wieder stürzen sie ab. Und in Einsatzländern mit einer halbwegs ausgeprägten Flugabwehr sieht es für diese Dronen ohnehin recht düster aus.
Nachtrag:
Man vgl. http://dronewarsuk.wordpress.com/drone-crash-database/
und dort benannte Links ‘A Century of Drone Crashes’ und
sowie http://www.dtic.mil/cgi-bin/GetTRDoc?AD=ADA460102 .
Von den seit 2005 bis Januar 2013 produzierten Global Hawk (inkl. 1 x EuroHawk) von 46 sind 9 der U.S. Air Force und 1 der U.S. Navy laut Bloomberg abgestürzt. Von den bis Dez 2011 produzierten 47 Reaper und bis April 2011 produzierten 360 Predator wird laut Time U.S. insgesamt eine „Dunkelziffer“ deutlich über 100 abgestürzten UAS benannt. D.h. von 453 produzierten U.S. UAS sind 110++ UAS abgestürzt, was ca. 25% entspricht. Reparaturfähige Crash-Maschinen sind in vorgenannten Zahlen nicht enthalten.
Zum Vergleich: Von ca.10.990 gestarteten V1 Fieseler Fi 103 trafen ca. 4.900 ihr Ziel und ca. 3.950 fielen intensiver Flugabwehr und Abfangjägern zum Opfer. Und eine intensive Flugabwehr gibt es i.d.R. in asymmetrischen Konflikten nicht.
Damit kann man bei den US-UAS wohl kaum von ausgereiften Systemen, sondern eher von einer „Drohnen-Euphorie“ sprechen, welche besten Falles eben in asymmetrischen Konflikten und auch nur dort und nur sehr bedingt zum Tragen kommen kann sowie Sinn macht.
Über reine Aufklärungsdrohnen kann man natürlich geteilter Meinung sein und sollte es auch, gerade im Sinne von Prävention! Hier scheinen z.B. EMT, Rheinmetall, Schiebel und IAI ihre Hausaufgaben gemacht zu haben. Ob deren Erfahrungen und Know-How aber wiederum EADS und deren Töchter im Großen und Kleinen haben, sei einmal dahingestellt.
Für 3-4 bewaffnete Reaper wird Frankreich schon genug Geld zusammenkratzen. Das größere Problem sehe ich mehr darin, ob die USA den Reaper so ohne Einschränkungen an Frankreich exportieren wollen. Die Franzosen haben ja auch kein Problem, den zum töten von unliebsamen Personen einzusetzen. Die USA wollen da sicherlich Mitspracherechte haben, wer da alles gezielt getötet werden soll, und wer nicht.
NG wird die Produktion der AGS GH einfach durchziehen. Ob das hinter etwas taugen, ist der Industrie egal. Hauptsache man macht den schnellen Euro. AGS wurde so gestaltet, dass auch Unternehmen aus anderen Länder irgendetwas dazu beitragen können, und so mitkassieren können.
Ich hatte eigentlich gedacht, man würde für das sechste U-Boot an Israel als Gegengeschäft Israelische Drohnen kaufen. Die Israelis sollen dafür ja auch 270 Mio. selber zahlen. Bis heute stehen da wohl die Gegengeschäfte noch aus.
@Ben: Sie vergessen bei Ihrer Argumentation eines, sowohl Frankreich als auch Deutschland sind „EASA-, Eurocontrol- und ICAO-Land“. Lesen Sie bitte einfach mal unter >>Drohnen: Fünf Prozent stürzen ab | Telepolis<< und den dortigen weiteren Links weiter
Diese eher "links publizistische Postille" dürfte zwar bei ihren 5% versus tatsächlicher ca. 25% Absturzrate nicht ganz richtig liegen, aber trotzdem wird einiges an Fakten genannt!
Dennoch, oder gerade deshalb distanziere ich mich ausdrücklich von jeglichen technischen und politischen Folgerungen von Telepolis. Ich halte es lieber mit den Fakten wie in Vtg-Amtmann | 28. März 2013 – 21:18 bzw. in http://augengeradeaus.net/2013/03/zulassungsprobleme-der-eurohawk-entschwebt/#comment-59789 dargelegt.
Und genau das ist das Drohnenproblem und weniger die ethishen Aufassungen unseres Verteidigungsministers Herrn TdM!
Edit: Man siehe auch http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708693.pdf !
In Südfrankreich testen die Franzosen die Dassault Neuron. In Wales wird ein Hermes 450 Derivat getestet. Viele Taktische Drohnen wiegen schon mehr als 150 kg. Der EuroHawk darf hier auch testweise fliegen.
Drohnen wird man auch in Deutschland betreiben können. Die Frage ist mehr, welche Einschränkungen gibt es für den Betrieb. Und macht ein Betrieb mit den Einschränkungen am Ende hier noch Sinn. Eine AESA Zulassung wird in absehbarer Zeit keine Drohne bekommen.
@Ben: Nochmals, keine Drohne wird eine EASA- oder FAA-Verkehrszulassung bekommen, denn es handelt sich um militärisch zuzulassendes Fluggerät! Diese miitätrische Verkehrszulassung (nicht die „Vorläufige VZ“!) sollte aber zumindest „EASA- bzw. FAA-adäquat“ sein. Genau das schafft aber der EuroHawk nicht und der Masse der anderen Drohnen geht es ebenso. Das ist aktueller Stand der Technik und damit Fakt.
Deshalb macht in der Tat der Betrieb der derzeitigen Drohnen wenig Sinn und ist auch nicht gegenüber der jeweiligs betroffenen bzw. „überflogenen“ Zivilbevölkerung verantwortbar! Man sollte mal „Amerikanische Afghanistan-Froschperspektiven“ und ähnliche Israelische, pakistanische, indische und iranische verlassen und China hat genügend Fläche für geeignete Truppenübungsplätze.
Zum rein Ethischen von Kampfdrohnen kann man natürlich geteilter Meinung sein (so wie TDM), diese Diskussion wurde aber bereits geführt und ist aber auch hier nicht kostenrelevant. TDM hätte in Sachen Drohnen weniger ethische Maßstäbe setzen sollen und sich stattdessen beim EuroHawk mit wirtschaftlichen Maßstäben befassen sollen.
Im Fazit bleibt (gerade bei eine ex-post Betrachtung des Beschaffungsvorhabens „EuroHawk“):
TDM kann als Verteidigungsminsiter für sich zwar verbuchen, dass er am meisten „gespart“ hat, aber schon heute ist absolut absehbar und es wird sich zunehmend erneut beweisen, dass TDM samt seines m.M.n. unsäglichen StS B. einer unserer „teuersten – wenn nicht gar der teuerste“ – Verteidigungsminster war!
Der Wehretat (Bundeshaushalt Kapitel 14) soll im Gegensatz zur vom Minister angekündigten Senkung um 1,39 Milliarden auf 33,26 Milliarden Euro ansteigen.
Wieviel davon auf EuroHawk entfallen wären bzw. wieviel man hätte tatsächlich sparen können, wenn hinsichtlich der Zulassungsfähigkeiten des EuroHawk schon weit vor 2011 sämtliche Alarmglocken beim BAAINBW und dessen WTD 61 geläutet hätten, oder der Minister bereits in 2011 nach seiner Amtsübernahme rechtzeitig die „Notbremse“ gezogen hätte, kann sich ein Jedermann ausrechnen!
Nachtrag: TdM hat zweifelsohne gespart aber stets an den falschen Enden und das wird essen Problem werden.
@Vtg-Amtmann
Über Ihre Darstellung des „steigenden“ EP 14 kann man recht unterschiedlicher Auffassung sein. Ich sehe da eine fallende Linie:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2013/03/2013-03-13-PM22anl3.pdf?__blob=publicationFile&v=2
@ Stefan H.
Für 2013 steigt der Verteidigungsetat erstmal entgegen Ankündigungen auf den von Vtg-Amtmann genannten Wert von 33,26 Mrd. Euro. Ob danach wirklich gespart wird, oder jetzt nur für die Bundestagswahl schöngerechnet wird, muss sich noch zeigen. (Parteilinie von FDP und CDU ist halt ein „strukturell ausgeglichener Haushalt“ für 2014, sprich die Schuldenaufnahme für die fest eingeplanten Budgets bleibt gleich. Läßt sich halt umgehen, indem man Ausgabenposten in die Sonder- und Nachfinanzierung verschiebt. Und Bundeswehrreform und Afghanistanabzug eignen sich dazu prächtig.)
Manchmal kann man den Eindruck bekommen, dass der US MIC nur noch gegen sich selbst rüstet, und alle US Partner machen fröhlich mit:
http://www.wired.com/dangerroom/2013/03/marine-laser-drones/
Erst wird die Drohne weltweit vermarktet und dann die Laser, um sie abzuschiessen…..dabei würde doch ein Blendlaser völlig ausreichen, oder ein gerichteter Jammer…..
@klabautermann: Wir sind schon seit November 2012 voll dabei, wenn man in Strategie & Technik > Rheinmetall testet 50kW-Hochenergielaser erfolgreich < liest.
Aber zurück zum Thema: Gestern trafen sich mal wieder ein paar „alte Adler“, quer durch „Jamaika“, alle teils noch Aktive, teils Reservisten oder a.D.. Natürlich wurde auch über EuroHawk diskutiert und einhellige Meinung war in politisch völlig neutraler und objektiver Ex-post-Beurteilung dieses Milliarden-Projekts, dass die Verantwortlichen und derart zumindest die in der politischen Haftung stehenden, der derzeitige Verteidigungsminister Dr. jur. Thomas de Maziere und dessen Staatssekretär (Rüstung (AIN)), der Jurist Stéphane Beemelmans sind.
Zwei anwesende Juristen und Reservisten (schwarz & gelb) setzten sogar noch „Einen“ oben drauf und argumentierten: Gerade Juristen muss stets ein geschärftes Verantwortungsbewusstsein unterstellt werden und derart auch deren Einsicht in die gebotenen Konsequenzen. Ein OTL a.D. (rot) warf in Richtung „Schwarz“ ironisch ein: Die plagiierte Dissertation eines KTzG hat diesem zwar das Amt, aber den Staat und den Steuerzahler weitaus weniger Gelder gekostet als das zunehmend fragwürdige Duo TdM & SB, während dessen bisheriger Amtszeit im BMVg. Kommentiert wurde von einem Politiker und Reservisten (grün) nicht minder ironisch, dass ein gebotener Rücktritt eigentlich nie zu früh kommen kann, ansonsten fällt diese Ignoranz einem zu spät und bei den kommenden Wahlen trotzdem politisch auf die Schuhe.
Die Briten und Franzosen fliegen ihre mehr als 150 kg schwere Drohnen auch außerhalb von Truppenübungsplätzen. Die Schweizer haben neulich Heron 1 und Hermes 900 in die Schweiz getestet. Die beiden Drohnen haben sich sicher auch in normalen Luftraum bewegt. Den EH lässt man in Deutschland auch starten. Der Heron TP ist in Israel auch nicht in ein Militärisches Sperrgebiet runter gekommen. Läuft m.M. mehr nach, wenn man will, dann geht das.
Bisher hat TdM immer darauf geachtet, dass EADS beim Sparen doch sehr sehr gut weg kam. Bei den Kürzungen des Großgerätes wurde beim EH nur von 9 auf 5 Stück reduziert. Konsequent wäre eine Kürzung auf den einzig fest bestellten EH. Wenn man jetzt mit 3 Aufklärungs MALE Drohnen auskommt, ist der Bedarf an 16 Male Drohnen doch sehr fraglich. Bei der eigentlichen Reform sollten Bw Fähigkeiten komplett nach EADS verlagert werden. Den 480 Mio Nato AGS Vertrag hätte TdM auch nicht unterschreiben müssen. Die kürzlich mit ECD verhandelten vorläufigen Kompromiss bei den Hubschraubern dürfte nur die Mehrkosten teilweise auffangen. EADS Problem sind wohl weniger die Kürzungen, sondern mehr die auslaufenden Programme (EF Streckung, Meads etc.). Major Tom hat ja schon erklärt, er will Deutsches Neurüstungsneugeschäft haben. Ob da diesmal wirklich bei der Industrie gespart wird, oder wieder einmal nur bei den Betriebskosten der Bundeswehr, muss sich noch zeigen.
Ich vermute immer noch, der Plan war Anfang 2012 noch, man wollte Cassidian so ein Watchkeeper Programm zuschieben. Die Pläne dürften sich geändert haben.
Der größte Teil der Kosten wird in der Entwicklungsphase in den USA angefallen sein. Also in der Zeit, wo TdM nicht Verteidigungsminister war. Seit dem der EH in Deutschland gelandet ist, arbeiten an den EH wohl nur noch Juristen und Lobbyisten. Ein paar Häuptlinge in der Luftwaffe haben sich sicherlich auch mit ganzen Kräften eingesetzt, damit das EH Programm bisher überlebt hat. Ein viel gehätscheltes Kind der Sozen ist ja die EADS Tochter Airbus. An ordentlicher Aufklärung hat keiner Interesse, sondern nur dass dies schnell aus den Medien verschwindet, und nicht den eigenen Wahlkampf stört.
Der Uno-Sicherheitsrat in New York billigte am 25.01. erstmals die Entsendung von Drohnen im Rahmen eines Friedenseinsatzes im Kongo:
„Die Monusco genannte Mission im Kongo ist die mit Abstand größte – und teuerste – Blauhelmtruppe der Uno. Mehr als 22.000 Mann sollen den Frieden in dem riesigen Gebiet wahren. Der Einsatz kostet jedes Jahr mehr als eine Milliarde Euro. Trotz des massiven Aufgebots kommt es immer wieder zu Überfällen auf Dörfer mit vielen Toten und Massenvergewaltigungen. Bislang erfuhren die Uno-Truppen meist erst davon, wenn die Marodeure längst wieder abgerückt waren.“ (Spon)
Nun soll die Aufklärung durch die Drohnen das ändern, doch der Einsatz von Drohnen ist bei den Verantwortlichen nicht unumstritten.
„Vorbehalte hatten auch die Länder, die Soldaten in die Blauhelmtruppe entsenden – sie fürchteten, dass ihre Soldaten nun häufiger in Gefechte verwickelt werden.“ (Spon)
@Ben
Natürlich kann die Bw alles was sie möchte über DEU fliegen lassen, aber es muss immer einer unterschreiben und der muss sich gut überlegen ob er den Einsatz eines Lfz außerhalb der notwendigen Anforderungen anordnet!
Wenn die Staatsanwaltschaft nach einem Luftunfall ermittelt, dann kann man sich ja erklären, warum es mili notwendig war ein UAS zu beschaffen, dass den mind. Anforderungen nicht entsprach, warum man über bewohntem Gebiet fliegen musste, ob der Einsatz wirklich zur Verteidigung der BRD beitrug und viele Fragen mehr!
Dass dies in GB, FR, USA, RUS uva anders läuft, dürfte klar sein!
@Ben: Wenn ich die „EUROCONTROL Specifications for the Use of Military UAVs as Operational Air Traffic Outside Segregated Airspace“ richtig lese, zusammenfasse und übersetze gilt (vgl.http://www.eurocontrol.int/sites/default/files/content/documents/single-sky/cm/civil-mil-coordination/cmac-rpa-specifications-v-2-0-20120201.pdf):
Die Eurocontrol Regulations erfordern, dass UAVs von anderen Luftraum-Nutzern zeitlich und/oder räumlich separiert werden. Dies hat zur Folge, dass Flugbeschränkungszonen, zeitlich begrenzte Flugbeschränkungszonen, Flugverbotszonen, Grenzüberschreitende Korridore, Kontrollzonen und kontrollierte Gebiete der A.T.S. Luftraumklassifizierungen A bis D genutzt werden. Es ist erforderlich, dass UAV innerhalb des festgelegten Luftraums verbleiben, welcher Arbeitsbereiche und Start- sowie Landegebiete beinhalten kann. Um jedoch dem jeweiligen UAV zu ermöglichen, von einem Arbeitsbereich zu einem anderen zu gelangen muss dieses einen Korridor nutzen, welcher mit den Zivilen Flugsicherungsbehörden abzustimmen ist, um das UAV von anderen Luftverkehrsarten zu separieren.
Auch Großbritianen, Frankreich und die Schweiz sind ebenso wie weitere 36 Länder Mitgliedsstaaten von Eurocontrol (vgl.Wiki zu Eurocontrol) und damit sind Ihre Ausführungen zur „Freiheit der Lüfte“ für Drohnen _n_i_c_h_t_ korrekt!
Und was für Eurocontrol gilt, gilt auch analog für alle 191 ICAO-Mitgliedstaaten. Also für den nächsten Drohneneinsatz in Afghanistan oder in Pakistan bitte ein NOTAM, am besten gleich mit Ausfertigung an den betreffenden Talibanführer und/oder Paschtunenfürsten. Oder vielleicht doch besser Drohnen die analog den EASA- / FAA-Regulations entsprechen und vielleicht weniger wahrscheinlich der überflogenen Zivilbevölkerung auf den Kopf fallen?
Wobei mir da die Schweizer für die anstehenden bzw. ausstehenden UAV-Entwicklungen im Bereich Collision Avoidance “Detect Sense and Avoid” mit dem Diamond DA42 Centaur OPA – welcher ausgerechnet von AURORA FLIGHT SCIENCE, Manassas, USA kommt – auf einem sehr guten Weg erscheinen (http://www.lw.admin.ch/internet/luftwaffe/de/home/dokumentation/assets/aircraft/da42.html).
@Elahan: Es mag sein, dass in GB, FR, USA, RUS u.v.a. es anders läuft und die internationalen Normen dort „großzügiger“ ausgelegt werden. Sie werden aber darin übereinstimmen, dass dies weder legal, noch für Deutschland bzw. die Bundeswehr eine Legitimation ist.
@Vtg-Amtmann
Genau, deshalb habe ich es ja geschrieben :-) Die machen viel was man nicht darf!
Aber es ist nun mal bei vielen inn, das was einige Bündnispartner tun als den neuen Ansatz zu betrachten und wir nur lernen müssen! Doch es ist genau andersrum! Wir haben unsere Lektion gelernt und die anderen sind noch dran!
Ich halte einfach mal fest, daß mil Gerät im zivilen Umfeld gewisse Risiken beinhaltet. Das läßt sich nahe Munster immer wieder feststellen, wenn man auf einer Landstraße einer Kolonne Kettenfahrzeuge begegnet. Trotz des hohen Risikos hat man die Vorschriften so ausgelegt, daß es möglich ist, solche Fahrzeuge im allgemeinen Verkehr zu betreiben.
Für den Luftraum gilt natürlich das gleiche, sobald sich die Ersteller der Vorschriften, also die Regierungen, darüber klar sind, daß sie das wollen. Wie flexibel das bei Bedarf gehandhabt werden kann, wenn es erst mal den Willen dazu gibt, kann man an der Einführung ETOPS / EROPS sehen. Aus wirtschaftlichen Gründen wollte Airbus mit 2 Engines über den Nordatlantik fliegen, Boeing wollte (noch) nicht. Also schuf die FAA eine Lex Airbus, die das verhindern sollte. Das Ergebnis kann man mit nunmehr 30 Jahren Abstand auf jedem Airport bewundern.
Wenn also UAV im allgemeinen Luftraum wirklich gewünscht werden, werden die Regeln dafür auch geschaffen werden.
@Iltis: Ihre Argumentation der „Vorschriftenauslegung“ und der „gewissen Risken“ würde spätesten dann in sich verfallen, wenn z.B. je nach Typ jedes 10te oder auch sogar jedes 4te Kettenfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr verunfallen würde. Was würden Sie dann sagen? Überzeichnet etwa, „Ach, das ist ja genauso viel wie bei den OAV / UAS, nur Panzer auf der Landstrasse fliegen nicht so schnell und fallen nicht so tief und treffen weniger Dörfer“?
Eine ’FAA-Lex-Airbus’ halte ich zum Einem eher für ein absolute Mär, zum Anderen für einen höchst unpassenden Vergleich, sondern bestenfalls für eine Marketingstory auf „Flieg-Review-Niveau“. Die “Extended Range Twin-Engine Operation Performance Standards (ETOPS)“ bzw. richtiger die “Extended Range Operations (EROPS)“ gehen nämlich bis Anfang der 50er Jahre und damit bis in die Kolbenmotoren-Ära zurück und haben sich entsprechend des jeweils erreichten Stands der Triebwerks- und Flugwerkstechnik kontinierlich weiterentwickelt. Man sollte sich also recht exakt damit befassen, bevor man von einer isolierten ’FAA-Lex-Airbus’ spricht.
Die militärischen Regelwerke für militärische UAV im allgemeinen Luftraum und deren Zulassung sind längst geschaffen, zumindest in Analogie und im MTOW-Bereich von EASA CS-23 bzw.FAA FAR-23. Nur diese Regelwerke erfüllen – mehr oder auch weniger – die derzeitigen militärischen UAV bzw. UAS bei Weitem nicht. Deswegen sind die UAV bzw. UAS im allgemeinen Luftraum „unerwünscht“ bzw. sind dafür nicht tauglich und können deshalb auch von militärischer Seite keine uneingeschränkte Muster- und Verkehrszulassung erhalten!
Und was diese militärischen Regelwerke für UAV bzw. UAS in einem MTOW-Bereich jenseits von EASA CS-23 bzw. FAA FAR-23 anbetrifft (z.B. GlobalHawk bzw. EuroHawk mit 14,6 to MTOW), also dann analog zu EASA CS-25 bzw. FAA FAR-25, so diskutieren – wie längst hier im Thread mehrfach aufgezeigt – noch die Militärs bzw. UAS-Experten, ob man dafür überhaupt über rechtsgültige Regelwerke verfügt, oder ob solche nicht erst noch geschaffen werden müssen?
Demgemäß darf ich Richtung BMVg sagen „Sir, please read back all after Good Morning“.
Watchkeeper fliegt einfach im Zivilen Luftraum.
„Drones are more likely to crash than normal aircraft and the ones flown from Parc Aberporth are no exception. They are not considered safe enough to routinely share airspace with manned aircraft, so on 28 July 2011, new Danger Areas D202, 202A, 202B, and 202C were activated by NOTAM* (Notice To Airmen) to accommodate flights by Unmanned Aircraft Systems (UAS).“
http://www.bepj.org.uk/when-are-watchkeeper-uavs-flying-at-parc-aberporth
Das Gebiet hat man als Drohnen Testfluggebiet erklärt, wo der Zivile Luftverkehr besondere Rücksicht auf die Drohnen nehmen soll. So einfach geht das bei den Briten.
Die KZO wiegt über 150 kg, und die fliegt in Deutschland auf Truppenübungsplätze. Eine Heron wird man daher auf einen Truppenübungsplatz frei bewegen können. Das Problem ist derzeit nur der Transitflug zu den Übungsplatz. Zu Not kann man eine Drohne mit einen UL zum Übungsplatz begleiten.
@Amtmann Das mit der Aurora ist von den Schweizern eine Fehlinvestition. So etwas lohnt sich nur, wenn man zumindest größere Taktische Drohnen selber entwickeln will. Grundlagenforschung ohne eigene Drohnenhersteller im Land, die so etwas umsetzen können bringt auch wenig. Die Israelis lassen die Schweizer bestimmt nicht an die Software dran.
@Ben
Aurora Centaur ist nur eine Testplattform für Sensoren (sense and avoid) und die können unabhängig von UAV vertrieben werden! Drohnenhersteller müssen keine Avionik Hersteller sein und sind es meist auch nicht! OPA macht durchaus einen Sinn, besonders wenn 80% der Einsätze außerhalb der -line of sight- oder schlechtem Wetter geflogen werden? Auch wenn Aktionen ohne Zeitverzug ablaufen müssen, ist der Einsatz, bei begrenzten Haushaltsmitteln, sinnvoll!
http://www.stemmesystems.com/patroller.htm
Die Israelis haben nichts, was wir nicht auch liefern können!
http://www.vm.tu-berlin.de/menue/fakultaet_v/newsticker/archiv/aeltere_news/2012_meldungen/erste_automatische_landung_des_arbeitsflugzeugs_stemme_s15_-_lapaz_mit_flugregler_aus_dem_ilr/
Und automatisch geht es auch:
http://www.dtic.mil/ndia/2008psa_apr/drevstad.pdf
Sense and avoid
http://www.uasvision.com/2013/02/26/engineers-present-unmanned-aircraft-sense-and-avoid-flight-test-results-at-avionics-europe-forum/
Eine Heron 1 oder Hermes 900 fliegen auch ungefähr im Geschwindigkeitsbereich einer KZO Drohne. Gegen den Betrieb auf TrÜbungsplätzen wird keiner etwas ausrichten können. Nur der Transit vom Flugplatz zum TrÜbungsplatz stellt ein Problem für die Drohne dar.
Reaper oder Heron TP wären dagegen schon eine Nummer besser Motorisiert, was wiederum Probleme bereiten könnte. Der Reaper ist als Killerdrohne den Politikern zu gefährlich, und die Heron TP ist zu teuer. Von da an dürften eh nur Heron 1 und Hermes 900 im Rennen sein.
@Ben
Nicht das Luftrecht ist schlecht, die Drohnen sind nicht einsatztauglich, sie haben für mind 90% der möglichen Einsatzszenarien keinen Mehrwert und wir haben für mind 90% der möglichen COIN Einsätze nicht die richtigen Plattformen.