„Besonderes Vorkommnis“ bei UNIFIL – mit merkwürdigem Hintergrund
Im UNIFIL-Einsatz der Deutschen Marine vor dem Libanon hat sich Mitte Februar ein etwas merkwürdiges Ereignis zugetragen, das in einer Meldung über ein Besonderes Vorkommnis mündete – und heute Abend hat die Bundeswehr das auch von sich aus bekannt gemacht:
Am 15. Februar nach 19 Uhr zogen mindestens vier Obermaate einen ihnen vorgesetzten Bootsmann aus seiner Koje auf dem Schnellboot Hermelin im Hafen von Beirut im Libanon. Der Bootsmann wurde mit Tape und einem Spanngurt auf einem Tisch fixiert und anschließend am Bein bemalt.
Die vier Soldaten wurden inzwischen repatriiert. Es laufen Ermittlungen gegen weitere Soldaten, die möglicherweise beteiligt waren. Weitere personelle Maßnahmen werden geprüft.
Der Vorfall wurde am 22. Februar wegen des Verdachts eines tätlichen Angriffs auf einen Vorgesetzten an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Da fehlen noch ein paar Einzelheiten…
Zum einen war es zwar das Boot S73 Hermelin (siehe Foto oben), aber nicht die Hermelin-Stammbesatzung: Im UNIFIL-Einsatz werden die Besatzungen regelmäßig getauscht, während die Boote selbst im Einsatz bleiben. Die Mannschaft stammte vom Schwesterboot Ozelot.
Interessanter ist allerdings der mögliche Hintergrund, zu dem es keine offiziellen Angaben gibt: Der betroffene Bootsmann ist thailändischer Abstammung. Deshalb steht natürlich die Frage an, ob es eine fremdenfeindliche Motivation für die Tat gibt – allerdings habe ich bei meiner Recherche darüber noch keine Klarheit bekommen, und so eindeutig ist es bislang nicht. Und Klarheit ist auch bei dem Detail nötig, dass angeblich einige Soldaten von dem misshandelten Bootsmann Fotos gemacht haben sollen – die aber wiederum, angeblich auf Befehl, gelöscht worden sein sollen.
Nachtrag: Ich hatte bei der Frage nach dem Hintergrund – vielleicht nicht ausreichend – darauf hingewiesen, dass es nicht eindeutig auf einen fremdenfeindlichen Hintergrund hindeutet. Dazu passt auch eine weitere Information: Zwar haben die Maaten dem Bootsmann – wie es heißt: sinngemäß – aufs Bein gemalt: Hier wohnen die Mongos. Andererseits gibt es – bislang nicht belegte -Hinweise, dass gerade dieser Vorgesetzer seine Untergebenen als Mongos tituliert haben soll. Das klingt dann in der Tat wieder eher nach Code Red.
(Foto Bundeswehr/Paulsen via Flickr unter CC-BY-ND-Lizenz)
iltis | 26. Februar 2013 – 23:13
Ihre Bewertung ist ja erschreckend; ich nehme an (oder hoffe), Sie waren nie Soldat der Bundeswehr in Vorgesetzten funktion.
@Pinguin: Es geht bei Willi und Emil nicht um Unfug von Kindern, sondern um den von Erwachsenen, denen das rechte Maß abhanden gekommen ist. Was die möglichen Straftaten angeht: Ich war nicht dabei und damit bin ich hier mehrheitsfähig. Also nehme ich zunächst mal wörtlich, was die Meldung selbst sagt: Am Bein bemalt. Das Bein ist also noch dran und nicht verletzt.
@Müller, dann müssen Sie auswandern. Hier wird das nix mehr. Unsere rechtsextremen Probleme liegen in den „ethnisch bereinigten Gebieten“, in denen die Polizei selbst nichts mehr zu melden hat. Das hat eine ganz andere Klasse als ein nicht zu den Hochbegabten zählender, der nach dem fünften Bier die Selbstkontrolle einbüßt. Zugegeben, heute sind die Zeiten eben anders.
@ Heiko Kamann: Nein, war ich nicht, ich kann Sie beruhigen. Außerdem ist das ziemlich lange her und die Sicht auf die Dinge eine andere.
„Also nehme ich zunächst mal wörtlich, was die Meldung selbst sagt: Am Bein bemalt. Das Bein ist also noch dran und nicht verletzt.“
Dann lesen sie die Meldung richtig! Da steht ein wenig mehr, als „am Bein bemalt“.
Da stehen nämlich noch so „Lustige Dinge“ wie: „mit Spanngurt und Tape am Tisch fixiert“.
Wenn sie schon etwas wörtlich nehmen wollen, dann richtig und nicht nur das was ihnen passt.
ja, auch der Minister beschäftigt sich mit Anerkennung! Jetzt hat er sie, er trägt die politische Verantwortung ;-) Nee, da bildet man junge Menschen fern der Heimat zu Personen aus die ggf bereit zum töten sein müssen und erregt man sich über bemalte Füße und Tape! Die Welt wird immer verrückter!
P.S.: Nei ich finde es nicht gut was sie getan haben aber wo ist die Verhältnismäßigkeit der Aufmerksamkeit und ggf der Disziplinierung durch den VG!
Leute, darf ich mich mal kurz wundern? Diese nicht so weltbewegende Meldung hat innerhalb kurzer Zeit mehr als 50 Kommentare (zum Vergleich: Die Geschichte mit den falschen Incident-Zahlen aus Afghanistan scheint angesichts der bislang sieben Kommentare ja eher nebensächlich zu sein).
Aber auch kurz inhaltlich: Natürlich ist das eine Sache für die Staatsanwaltschaft – ich vermute, dass die meisten meiner Leser, wenn es ausschießlich das Stichwort „Tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten“ gegeben hätte, ohne den Hintergrund, das selbstverständlich als strafwürdigen Vorfall ansähen.
Die Debatte hier scheint sich ja daran zu entzünden, dass offensichtlich nicht ausgeschlosen werden kann, dass es einen ausländerfeindlichen Hintergrund gibt. Dann soll die Staatsanwaltschaft das doch aufklären – und gegebenenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass das nix dran war. Das ist mir, ehrlich gesagt, lieber als umgekehrt.
Ansonsten würde ich gerne ein wenig Mäßigung in die Diskussion bringen…
Zitat elahan: …wo ist die Verhältnismäßigkeit der Aufmerksamkeit und ggf der Disziplinierung durch den VG!
Eben!
@Müller:
Die Bw ist ein Spiegelbild der Gesellschaft. Soetwas kommt in jedem Großbetrieb schon mal vor. Die Reaktion war richtig, der betroffene Kamerad am nächsten Tag wohl arg kleinlaut, die Öffentlichkeit war nicht betroffen -das ist funktionierende Kameradschaft (bei einem einmaligen Ausrutscher ohne weitere Folgen).
Wenn Sie das nicht verstehen und deswegen nicht in Deutschland leben wollen dann ist die Lösung einfach: Wandern Sie aus!
Wundern Sie sich wirklich Herr Wiegold?
Wenn Sie einen Bild Titel geeigneten Post bringen (warum eigentlich?), kommen auch entsprechende Kommentare.
Leider passieren solche Dinge immer mal wieder unter den Staatsbürgern in Uniform. Wir sind eben auch in den negativen Dingen manchmal ein Spiegel der Gesellschaft.
Der Fisch stinkt aber bekanntlich am Kopf. Da muss die Bootsführung sicherlich noch ein paar Fragen beantworten.
Das Bild von dem Mann mit den 5 Bier ist so noch nicht ganz rund. Natürlich bleibt so eine nächtliche Sangesstunde nicht vollkommen unbemerkt. Nächster Montag Gespräch beim Chef und auf dem Weg zum Übungsplatzaufenthalt, der praktischerweise nur eine Woche später begann, bekam der OFw seine persönliche Führung durch die Gedenkstätte Bergen-Belsen, gehalten vom Chef selbst. Wetten, daß das mehr Eindruck gemacht hat, als eine Entlassung im 11,5ten Dienstjahr?
@ExKaleu
„Der Fisch stinkt aber bekanntlich am Kopf. Da muss die Bootsführung sicherlich noch ein paar Fragen beantworten.“
?!?
Aha und was z.B.?
„Warum haben sie befohlen, dass Fotos gelöscht werden?“ zum Beispiel. Das würde die Staatsanwaltschaft bestimmt gerne wissen.
@iltis
Guter Chef – das war bestimmt eine „Lektion fürs Leben,“ wie es so schön heißt – und das meine ich nicht ironisch.
@Koffer
So eine Nummer kommt meistens nicht aus heiterem Himmel und an Bord eines Bootes bleibt aus eigener Erfahrung nichts verborgen.
Bleibt also zumindest eine Frage an die Bootsführung wie: „Haben sie zwischenmenschlichen Schwierigkeiten unter den beteiligten Soldaten vorher nicht bemerkt?“ Bei 36 Mann Besatzung wird da wohl kein eindeutiges „nein“ die Antwort sein.
Ich rede nicht von einem Generalverdacht. Und zu allererst sollte man sich hier Dutzen dürfen.
Ich meine ganz genau hingucken genau so wie ich es schrieb. Und das genau hingucken sollte eigentlich für jemanden der für Deutschland dient selbstverständlich sein.
Oder willst du mir diese Meinung auch ankreiden?
@Voodoo: Ganz sicher war er das (der Beste). Der entscheidende Punkt an der Story ist ja, daß es auf das Endergebnis ankommt. Die Geschichte hätte auf verschiedene Wiesen ausgehen können.
1 – Meldung nach oben, (unehrenhafte) Entlassung kurz vor Dienstzeitende, Anklage vielleicht wegen Volksverhetzung. Nach dem Ende des Verfahrens wäre einer übrig geblieben, der für sein weiteres Leben seine rechte Meinung beibehalten hätte, der sich selbst vielleicht als Opfer einer Verleumdung gesehen hätte. Real verbessert hätte sich nichts.
2 – Das was mein Chef gemacht hat. Ergebnis: Vielleicht hat der Kamerad etwas über mitmenschlichen Umgang auch im Fehlverhalten gelernt. Und er hat die Gedenkstätte überhaupt besucht. Ich schätze, ohne einen solchen Anlaß hätte er das nicht gemacht.
Überhaupt ein Gedanke, der angesichts des heutigen Alarmismus zu kurz kommt: Man erzieht sinnvollerweise nicht mit Strafen und Abschreckung, will man zum Ziel kommen, sondern man ermutigt zum erwarteten Verhalten. Der eine oder andere mag mich hier auslachen, aber das ist etwas, was ich durch meine Kinder bestätigt fand.
Richtig OT:
Als jemand der dieses Blog schon lange verfolgt fällt mir auf, dass die Empörungsspirale sich immer weiter dreht. Leserreaktionen werden forscher; man hat fast das Gefühl dünnhäutig. Was da an Bord passiert ist erfüllt schlicht und ergreifend mindestens zwei Straftatbestände. Ganz unabhängig wie solche Dinge sonst geregelt wurden. Und dass so etwas vorkommt sagt der gesunde Menschenverstand. Individuen auf engem Raum, viel Testosteron, Hitze, Langeweile, Dienststress, wasauchimmer. Das ist keine Rechtfertigung, sollte aber zumindest alle mal tief Luft holen lassen, dass sich menschliches Fehlverhalten in keiner Umgebung vermeiden lässt. Dafür gibt es eben auch Mechanismen. Und dass bei einem philippinisch stämmigen Bosun Fremdenfeindlichkeit eine Rolle spielen könnte (Kunjunktiv) ist in der Berichterstattung zunächst mal eine normale Option. Auch unspektakulär.
Umgekehrt sollte auch mit der Verwendung von „Nazi“ und Co Vorsicht geboten sein. Der Begriff wird in gesellschaftlichen Debatten für meinen Geschmack zu inflationär gebraucht. Weil jemand im Suff „Die Fahne hoch“ anstimmt beweist das primär nur dass er ein Depp ist. Ob jemand ein Neonazi (echte Nationalsozialisten dürften das Dienstalter lange überschritten haben) ist, lässt sich an sowas sicherlich nicht feststellen.
Spannend an der Sache ist für den Beobachter vor allem der Umgang mit der Presse, den das Ministerium wählt.
@David Ermes
„Spannend an der Sache ist für den Beobachter vor allem der Umgang mit der Presse, den das Ministerium wählt.“
Muss sich ein Ministerium überhaupt damit befassen? Ich meine, NEIN!
Es handelt sich um ein „ganz normales“ Fehlverhalten. Dafür gibt es Gremien weit unterhalb des Ministeriums und da gehört es auch hin.
Zum Thema Straftaten verweise ich hier auf die §§ 25 und 27 WStG, Tätlicher Angriff und Meuterei… da stehen nämlich Mindeststrafen von 3 bzw. 6 Monaten im Raum. Soviel dann zur Karriere…
In zivilen Ausbildungsbetrieben werden auch schon einmal Lehrlinge an die Wand getackert, zum „Siemens Lufthaken“ holen geschickt, oder auf der Arbeitsbühne „vergessen“….das alles sind erst einmal nur „Streiche“-und solange dabei niemand zu Schaden kommt, sollte das niemanden anderes etwas angehen.
Aber in Zeiten, in denen man gleich zur Staatsanwaltschaft rennt, wenn jemand beim Sport einen Ball auf die Nase bekommen hat, ist eben scheinbar alles möglich..
Wie Reinhard Mey schon sang:
„Armes, Altes Deutschland“….
@huey
Schlechter Vergleich! Dieser Vorgang hat nichts mit den von Ihnen gemeinten „Streichen“ zu tun.
So etwas schadet dem Zusammenleben an Bord, wo sich die Beteiligten richtigerweise nicht mehr befinden.
Meine Herren!
Ähnliches wird in Zukunft häufiger geschehen – gewöhnen Sie sich daran… Armija kaputt!
Eine vieleicht dumme Anmerkung zu diesem Vorfall:
Ich konnte mich während meiner aktiven Zeit jederzeit auf meine untergebenen Soldaten verlassen. Zum Einen, weil ich (hoffentlich) ihr Vertauen hatte, zum Anderen weil sie wussten warum ich ihnen Befehle gab die ihnen viel abverlangten, die aber der Absicht der übergeordneten Führung entsprachen (muss sein), und auch weil ich ihr Vorgesetzter war.
Ja, Führung durch Dienstrang ist die niederste Form der Führung, aber wenn ich mich letzten Endes nicht darauf verlassen kann, was für eine Chance habe ich denn noch?
Was da passiert ist ist meiner Ansicht nach Meuterei.
Befehl und Gehorsam ist immer noch das Prinzip in den Streitkräften, und das hat auch seinen Grund.
Werferfehler
@huey: 100% Beifall – mal die Kirche im Dorf lassen.
@ExKaleu: Doch, vielleicht schon. Aber da wir hier alle nicht dabei waren, können wir das nicht wirklich beurteilen. Nicht mal der Staatsanwalt kann das, denn wenn er erst mal ermittelt, ist es mit dem Ermessensspielraum vorbei. Vor allem, weil solche Vorgänge in der veröffentlichten Meinung hohe Aufmerksamkeit erfahren.
Rechtlich gesehen dürften wir es hier mit einfacher Körperverletzung zu tun haben. D.h. mit einem Antragsdelikt, das in der Regel nur auf eine Anzeige hin verfolgt wird. Wenn wir also wüssten, wer die Anzeige erstattet hat, wären wir einen Schritt weiter. So bleibt uns nur Spekulieren auf mittlerem Niveau.
OT on: Da wir heute Nacht schon alles bis zum rechten Rand durchkämmt haben, könnte man sich das hier ja auch noch mal durch den Kopf gehen lassen: http://www.youtube.com/watch?v=Ty4Fh6YR_R0
Das wäre aber eher eine eigene Diskussion wert, weil nicht mit diesem Fall verknüpfbar.
OT off
@Werferfehler: Der Betroffene muß wohl weniger respektiert worden sein, als Sie es waren. Das kommt nicht von Ungefähr.
Auch wenn rechtlich nicht haltbar: Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps. Das zu unterscheiden gelingt nicht immer. Und was der eine für Spaß hält, ist dem anderen zu viel.
Ein mit Blick in das Wehrstrafgesetz rechter klarer Fall:
„§ 27 Meuterei
(1) Wenn Soldaten sich zusammenrotten und mit vereinten Kräften eine Gehorsamsverweigerung (§ 20), eine
Bedrohung (§ 23), eine Nötigung (§ 24) oder einen tätlichen Angriff (§ 25) begehen, so wird jeder, der sich an der
Zusammenrottung beteiligt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders
schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter Rädelsführer ist oder durch die Tat eine schwerwiegende Folge
(§ 2 Nr. 3) herbeiführt.
(4) Wer sich nur an der Zusammenrottung beteiligt, jedoch freiwillig zur Ordnung zurückkehrt, bevor eine der in
Absatz 1 bezeichneten Taten begangen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.“
Disziplinarrechtliche und strafrechtliche Ahndung durch die jeweils zuständigen Stellen (einschl. der Überprüfung des Verhaltens des Bootsmannes), Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch das BMVg.
@Memoria
Sicherlich wird es dazu noch hunderte von Ausführungsbestimmungen geben.
Die sollten uns dann auch nicht vorenthalten werden. ;-)
Aber vielleicht sollten wir einfach mal die zuständigen Stellen ihre Arbeit machen lassen.
„Rechtlich gesehen dürften wir es hier mit einfacher Körperverletzung zu tun haben. D.h. mit einem Antragsdelikt, das in der Regel nur auf eine Anzeige hin verfolgt wird. “
Diese Einschätzungen ist eher falsch. Wenn schon Körperverletzung, dann gefährliche.
Wieso? Weil von mehreren begangen.
Desweiteren handelt es sich nur bei der fahrlässigen KV um ein Antragsdelikt.
Zusätzlich steht immer noch der Verdacht der Freiheitsberaubung im Raum, durch den Spanngurt und das Tapen.
Wenn das heutzutage immer noch zu normalen „Streichen“ gehört, bin ich froh nicht mehr zur Bw zugehören.
Hm, da ist sie wieder, die typisch deutsche Diskussion :-(
§-Keule auf der einen Seite, Verständnis auf der anderen ….
Da ist die Kuh auf dem Eis, aber die entscheidende Frage ist , zumindest für mich, wie konnte es soweit kommen ?
Und hier ist festzuhalten, das es offensichtlich an Führung mangelt. Für mich ist das Versagen der Führung auf dem Boot, angefangen von dem TE-Führer bis hin zum Kommandanten…….
Unteroffiziere vergreifen sich an einem Feldwebel . O_O
Wenn man den Status, die Ausbildung und die Erziehung der Soldaten so behandelt wie es die letzten 20 Jahre geschehen ist, dann kommt meines Erachtens so was dabei raus.
Das es sich bei dem Feldwebel um einen Soldaten mit Migrationshintergrund handelt ist vollkommen egal, er ist Soldat und Kamerad.
Aber in der öffentlichen Diskussion wird sich die Bundeswehr wieder einmal mit Rassismus auseinandersetzen müssen, denn das ist es was die Nachrichten heute unterschwellig kolportiern…..
Traurig
Der § 25 des Wehrstrafgesetzes („Tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten“) ist eindeutig:
(1) Wer es unternimmt, gegen einen Vorgesetzten tätlich zu werden, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu drei Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch die Tat eine schwerwiegende Folge (§ 2 Nr. 3) herbeiführt.
Somit ist die Abgabe an die Staatsanwaltschaft gerechtfertigt und wer von den beteiligten Obermaaten noch innerhalb der ersten vier Jahre seiner Dienstzeit ist, wird definitiv die Bundeswehr auf dem schnellsten Wege verlassen (müssen). Wer die ersten vier Jahre bereits hinter sich hat, wird wohl demnächst vor dem Truppendienstgericht stehen und sich dort ein „nettes Päckchen“ abholen dürfen!
Mit einem Funken Intelligenz hätte man eine solche Straftat, die niemand „versehentlich“ begeht, vermeiden können, aber … der Herr wirft jeden Tag Hirn vom Himmel, leider trifft er manchmal nicht ;) !
Nachtrag:
Die erwähnte Entlassung von denjenigen Kameraden, die sich noch innerhalb der ersten vier Jahre ihrer Dienstzeit befinden, wird nach § 55 Abs. 4 des Soldatengesetzes erfolgen und ist wahrscheinlich parallel zur Abgabe an die StA eingeleitet worden!
Man würde sich wünschen, es gibt da bei der Marine jemanden, der die Affäre so pragmatisch wie der Major Luschke in dem Roman 08/15 von Hans Hellmut Kirst löst.
Bei Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz (hier: Tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten und Meuterei!) gibt es die Möglichkeit der „pragmatischen Lösung“ nur sehr, sehr eingeschränkt! Hier ist das Mittel der Wahl die Abgabe an die Staatsanwaltschaft und die Entlassung der Soldaten!
@iltis „Aber da wir hier alle nicht dabei waren …“
Genau! Gefällt mir – insbesondere wenn ich an mein Bordleben zurückdenke.
„Meuterei“ gefällt mir in diesem Zusammenhang weniger.
Man sieht an dem Beispiel und der verknüpfung mit der Anerkennungsdebatte ein klares Beispiel. Die meissten Medien berichten über diesen Vorfall, der intern passiert wird und rechtlich sauber aufgearbeitet wird.
Über absolute unterfinanzierung der Bw, tapfere (?)taten von Soldaten, und viele wichtige Dinge werden nicht oder kaum berichtet….
Klar verkauft sich so eine Story besser als andere Probleme aber es ist erschreckend wie hier einzelereignisse aufgebauscht werden….
Geschrieben vom Smartphone….
Rechtschreibung optional….
@Pinguin
Da brauchen Sie keine Bedenken haben. Ein Blick in die Wehrdisziplinarordnung (WDO) – die Bibel der Disziplinarvorgesetzten – klärt das schnell auf. Da kommen in genanntem Fall eine ganze Menge Verfehlungen zusammen. Da gibt es auch einen schönen Anhang, wann es einen Ermessensspielraum des Disziplinarvorgesetzten gibt und wann er an die Staatsanwaltschaft abgeben muss. Da ich alleine schon aus dem Artikel mehrere zwangsweise Einleitungsgründe sehe, hat sich das eh erledigt. Es musste ein Besonderes Vorkommnis (BV) abgesetzt werden und ein deutsches Gericht darf sich irgend wann darum kümmern.
@Iltis
Eine einfache Körperverletzung kann nicht vorliegen, da bei Mehreren gegen Einen – wenn er verletzt wurde – eine schwere Körperverletzung vorliegt. Ist aber auch egal – da mit Abgabe sich da eh ein Staatsanwalt eine Menge Gedanken machen wird und Tape/Spanngurte auf Freiheitsberaubung hindeuten, was alleine zwingend eine Abgabe bedingt, wie auch ein tätlicher Angriff auf einen Vorgesetzten. Da lohnt es dann nicht mehr die ganzen Verfehlungen gem. WDO weiter aufzulisten und Optionen im Sinne „dummer Jungen Streich“ gibt es da auch nicht. Nach der gerichtlichen Entscheidung wird der Wehrdisziplinaranwalt das auch noch würdigen und spätestens danach dürften es auch keine Angehörigen der Bundeswehr mehr sein. Krokodilstränen braucht man darüber aber nicht vergießen – die passenden Unterrichte – was man eben nicht darf – gab es schon in der Grundausbildung…
Ja, klar. Wenn die Meldung gemacht ist, ist es wie mit dem vom Baum gefallen Apfel. Ab ist ab.
Was mich ja bewegt ist doch, ob es vorher keine Möglichkeit zur gütlichen Einigung gegeben hätte. Also bevor durch einen Blödsinn vier Leben vermurkst werden*. Und das hängt von der Atmosphäre ab, in der der Vorfall passiert ist. Ein entgleister Streich oder ging es darum, einen Vorgesetzten bewußt zu demütigen. Aber ich war halt net dabei.
*) Es bleibt ja nicht bei Verhandlung und Urteil, es kommen Einträge in Strafakten, Führungszeugnisse etc dazu. Die Folgen werden sich durch die gesamten Biografien ziehen und könnten ggfs (siehe Atmosphäre) deutlich überzogen sein, weil ein Exempel statuiert werden soll.
@ StFwdR | 27. Februar 2013 – 10:45
„Und hier ist festzuhalten, das es offensichtlich an Führung mangelt. Für mich ist das Versagen der Führung auf dem Boot, angefangen von dem TE-Führer bis hin zum Kommandanten…….“
Gratulation; immer wieder schön zu lesen was der ein oder andere „Kenner der Materie“ aus dem Tenor eines BV heraus liest. Oder ist es vielleicht nur einfache Spekulation, die Sie als „offensichtlich“ anpreisen?
Als erwachsener Mensch kann man sich durchaus bewusst sein, was sowas für Folgen hat.
Da gibt es keine Entschuldigung.
„*) Es bleibt ja nicht bei Verhandlung und Urteil, es kommen Einträge in Strafakten, Führungszeugnisse etc dazu. Die Folgen werden sich durch die gesamten Biografien ziehen“
Wer Straftaten begeht muss mit sowas leben.
@Pinguin: Na schön ich geb’s auf. Fast nur Unfehlbare hier, die neben BGB, StGB und sonstigem samt Beck’schen Kommentaren immer alles bei der Hand und im Hinterkopf haben. Und vor allem: Auch nach dem 5ten Bier wird immer noch dran gedacht. Chapeau!
Die meisten Leute schaffen es durch Leben zu gehen ohne solche „Scherze“ und ohne irgendwelche Straftaten.
Scherze gehören zum Leben dazu, aber das was hier passiert ist geht weit über jeden Scherz hinaus und dafür gibt es jetzt eine Quittung.
Das ist eben kein Dummer Jungen Streich mehr gewesen, wie der ein oder andere meinte.
Das BGB ist mit in dem Fall relativ gleich, wenn aber Straftaten im Sinne des StGB und weiteren Spezialgesetzen im Raum stehen sieht das anders aus.
Und zu solchen Strafsachen lass ich mich auch nicht nach 5 oder mehr Bier hinreißen, dann wäre ich nämlich höchtwahrscheinlich und mit Recht arbeitslos.
Abgesehen wird momentan davon ausgegangen das kein Alkohol im Spiel war.
Mal sehen wie sich die weiteren Ermittlungen gestalten.
Wird in der besagten Causa die Schwerpunktstaatsanwaltschaft, wegen des Verdachtes auf eine (Wehr-)straftat im Ausland, in Kempten zuständig werden?
@Heiko Kamann
nein ist es nicht, ich war lange genug aktiv und auch als Reservist in dem Club tätig, das ich mir ein Urteil erlaube.
Ich kenne es noch so, das wir dazu erzogen und ausgebildet wurden und als Vorgesetzte erzogen und ausgebildet haben, die Kuh gar nicht erst aufs Eis zu lassen…..
Es geht hier nicht um ein paar Wehrpflichtige, sondern zumindest um Soldaten auf Zeit, die eine militärische Vita haben.
Sie mußen es ja nicht gutheißen, es ist meine Meinung ;-)
So langsam glaube ich das ich nicht nur ein verzerrtes Rechtsempfinden, sondern auch ein völlig falsches Bild von Kameradschaft und Loyalität habe…zur Erklärung:
Nüchtern und mit dem StGB in der Hand betrachtet, hat @Pinguin recht. Es wurden Straftaten begannen, dafür gibt es festgelgte Strafbemessungen.Punkt.
Jetzt die andere Seite:
Junge Männer, evtl. der eine oder andere juristisch noch Jugendlicher weil unter 21, arbeiten 24/7 auf engstem Raum. Wenig Schlaf, fordernder und/oder eintöniger Dienst, das Fehlen der Familie, schlechtes Wetter etc. Es gibt viele äußere Faktoren die zu einer rapiden Verschlechterung der Stimmung beitragen können. Kommt jetzt als weiterer Faktor noch ein vielleicht junger, unerfahrener Bootsmann dazu, der einen der „alten Hasen“ unter den Maaten ein paar Mal falsch anspricht und schon platzt dem Decksbullen der Kragen und der Rest macht mit, weils halt um den Decksbullen geht… Es kommt zu einer Strafaktion bei der außer verletztem Stolz nix passiert ist. Nochmal: Es ist niemand zu schaden gekommen!!
Sowas hätte der Kommandant oder 1. Offizier an Bord mit ein wenig Fingerspitzengefühl, Gespräche mit den Beteiligten und den entsprechenden Abschnittsmeistern evtl schon vom Tisch schaffen können. Der junge Bootsmann versteht, das sein Verhalten unkameradschaftlich und wenig professionell war, die Maate bekommen ordentlich eins vor den Koffer (evtl. in Höhe eines halben bis eines ganzen Monatsgehalts) und das Thema ist vom Tisch. Das Beste daran: JEDER hat aus seinen Fehlern gelernt, keiner wurde dauerhaft geschädigt und weder das Ansehen der Schiffsbesatzung, noch das der Bundeswehr wird in Mitleidenschaft gezogen.
Vielleicht verkläre ich hier entschieden zu viel. Mag sein, vielleicht ist das meiner etwas romantischen Vorstellung vom Soldatsein geschuldet (oder der harten Schule durch die man selbst als junger Vorgesetzter gegangen ist), aber wir reden von Soldaten und da gehts halt mal untereinander zur Sache, es wurde nicht geprügelt, bedroht, oder gefährdet.
Suchen Sie sich eine beliebige Schule in Deutschland, auf jedem Pausenhof finden Sie mehr Straftatbestände als in dieser Geschichte.
Hier wird skandalisiert und aufgebauscht. Disziplinare Maßregelung soll durchaus erfolgen…im angemessenen Rahmen.
Tut mir leid wenn ich für einige jetzt meine Qualifikation als Soldat und als Vorgesetzter (in deren Augen) verliere, aber das ist meine innerste Überzeugung.
Erklärung „Decksbulle“:
Wenn ich das aus den Gesprächen mit meinen marinierten Kameraden richtig Behalten habe, ist der Decksbulle jeweils der Dienstälteste im Abschnitt (der Teileinheit). Ob sich dies nur auf die Manschaften bezieht oder auch auf die Maate, weiß ich jedoch nicht mehr.
@interessierter: Endlich, endlich, endlich! Damit sind wir schon dritt. Oder zu viert oder so.
@Interessierter Dem ist nichts hinzuzufügen
Ich habe zwar nicht ganz verstanden, wieso das Ganze überhaupt in die Öffentlichkeit kam, aber es wird wohl der heutigen Allmacht von Facebook und Ähnlichem zuzuschreiben sein. Die meisten Nutzer dieser Allmacht weiß wohl wirklich nicht, was sie dort anrichtet.
„Es kommt zu einer Strafaktion bei der außer verletztem Stolz nix passiert ist. Nochmal: Es ist niemand zu schaden gekommen!!“
Das seh ich anders. Schließlich ist das ganze irgendwie an die Öffentlichkeit gekommen und es wurden zu einem Zeitpunkt Ermittlungen eingeleitet.
Es wurden Rechtsgüter verletzt, in diesem Fall mindestens das der Freiheit.
Wenn dort Personen unter 21 bei waren und die in ihrer Reife noch nicht weit genug fortgeschritten waren, dann wird für die evtl das Jugendstrafrecht in Betracht kommen.
Ich bin mir auch relativ sicher das die anderen Faktoren die sie aufzählen in die Strafzumessung einfließen, sofern sich die Geschehnisse bestätigen.
Das Problem aus deiner Sichweise ist aber folgendes: Wo willst du denn die Grenze ziehen? Was ist in Ordnung und was nicht?
Für dich scheint es i.O. zu sein (unter gewissen Umständen) jmd der Freiheit zu berauben, immerhin ein sehr hohes Rechtsgut in Deutschland.
„Das Beste daran: JEDER hat aus seinen Fehlern gelernt, keiner wurde dauerhaft geschädigt und weder das Ansehen der Schiffsbesatzung, noch das der Bundeswehr wird in Mitleidenschaft gezogen.“
Und wenn das ganze dann an doch irgendwie an die Öffentlichkeit gelangt wird in dem Fall von Vertuschung geredet.
Dann geht das Ansehen erst recht runter.
„Hier wird skandalisiert und aufgebauscht. Disziplinare Maßregelung soll durchaus erfolgen…im angemessenen Rahmen.“
Ich sehe hier im Grunde nix skandaliesiertes oder aufgebauschtes.
Es kommen Straftaten an die Öffentlichkeit, es wird ermittelt und die Medien berichten darüber.
Genau wie bei vielen anderen Straftaten auch, nur das diesmal Bundeswehrangehörige beteiligt sind.
@all
habe mal mit Kameraden geplaudert und und wir sind zu dem Schluss gekommen, dass wir lieber nichts sagen, sonst wissen die Medien nicht wohin mit den ganzen Berichten und Zeitungsartikeln. ;-)
@interessierter: Ihre Meinung ist imho nicht verklärt, veraltet oder ähnliches. Viele meiner Kameraden zwischen 20 und 30, mich eingeschlossen, sehen das genau so. Danke!
@Pinguin
Das ist die Gretchenfrage. Dafür gibt es aber Disziplinarvorgesetzte mit einem Ermessensspielraum. Von Vertuschung kann auch bei meiner Sichtweise keine Rede sein. Es wird ermittelt und ggf. disziplinar geahndet. Ich habe ja nicht gefordert das man das unter den Teppich kehrt. Es gibt tagtäglich duzende Disziplinare Ermittlungen und daraus folgende Maßnahmen in der Bw. Darüber wird nicht jedesmal eine Pressemitteilung verfasst.
Das skandaliseriende in der Berichterstattung ist für mich das herbeikonstruieren eines fremdenfeindlichen Hintergrundes und das Wording in den Artikeln („gequält“).
Ich sage ja nicht, das Deine @Pinguin nüchterne Betrachtung falsch ist. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen sind auch alle von Dir genannten Straftatbestände erfüllt.
Aber um nochmal auf mein Pausenhof-Beispiel zurückzukommen:
2 Siebtklässer hindern einen Mitschüler durch blockieren der Tür am Verlassen des Klassenzimmers. Streng genommen liegt doch auch hier schon Freiheitsberaubung und/oder Nötigung vor, oder nicht? (Ich bin mir bewusst das nicht alles was hinkt ein Vergleich ist, aber es ist denke ich klar worauf ich hinaus will…)
„Von Vertuschung kann auch bei meiner Sichtweise keine Rede sein.“
Nein, aber es würde so aussehen.
Ins besondere mit dem Hintergrund, das angeblich Videos auf Befehl gelöscht worden sind.
„Dafür gibt es aber Disziplinarvorgesetzte mit einem Ermessensspielraum. “
Und in diesem Fall scheint es so, das dieser sich für eine Weiterleitung an die StA entschieden hat.
„Es wird ermittelt und ggf. disziplinar geahndet.“
Und strafrechtlich auch.
„Das skandaliseriende in der Berichterstattung ist für mich das herbeikonstruieren eines fremdenfeindlichen Hintergrundes und das Wording in den Artikel (“gequält”).“
Naja in jedem Artikel wird aber auch darauf hingewiesen, das den Ermittlern kein Hinweis auf einen rassistischen Hintergrund gibt.
Und zu guter Letzt das Schulhofbeispiel.
Wenn sich jmd in dem Zusammenhang zu einer Anzeige durchringt, würde auch dort ermittelt werden müssen (Legalitätsprinzip)
Was dann bei rauskommt entscheiden StA und Gerichte.
Das Problem ist und bleibt im Grunde immer das gleiche:
Die Täter sehen das als Scherz, für das Opfer kann das ganze jedoch traumatisch sein, lustig ist es für das Opfer auf jeden Fall nicht.
Es steht 100 zu 14 bei Schnellboot Vorfall gegen falsche ISAF Zahlen!