Bundesrechnungshof die 2.: Luftkissenboot, Insektenschutz, IT-Sicherheit

Hausgemacht: Insektenschutzmittel der Bundeswehr – nur zehn Prozent, sagt der Rechnungshof, werden für den Eigenbedarf benötigt

Bei der Berichterstattung über die heutigen Bemerkungen des Bundesrechnungshofs hatte ich ein wichtiges Beispiel aus dem Bereich der Bundeswehr herausgegriffen – das schien mir relevanter, als die anderen in der Pressekonferenz erwähnten Beispiele. Aber einigen Lesern scheint zu fehlen, dass ich die gleichen Beispiele wie die Mainstream-Medien bringe. Nun denn, zum Nachlesen aus dem Vortrag von Rechnungshof-Präsident Dieter Engels:

• Seit nunmehr 12 Jahren beabsichtigt die Bundeswehr, 65 amphibische Luftkissenfahrzeuge zu kaufen. Kosten: 20 Millionen Euro.
Nach den Planungen waren die Boote für folgende Einsätze vorgesehen: Sie sollten per Hubschrauber an den jeweiligen Einsatzort gebracht werden, sodann jeweils 10 Soldaten samt Ausrüstung aufnehmen und sie über Flüsse und Seen transportieren können.
Bis heute ist es nicht gelungen, funktionsfähige Boote zu beschaffen.
So führte die Bundeswehr zunächst Versuche mit zwei Prototypen durch. Kosten: 1,1 Millionen Euro. Nachdem diese Versuche erfolglos verliefen, entschloss sie sich im Jahr 2009, einen dritten Prototyp zu testen. Sie bestellte dieses Boot eines australischen Herstellers – man mag es kaum glauben – bei einem Gebrauchtwagenhändler, der im Bootshandel gänzlich unerfahren war. Der gelieferte dritte Prototyp war dann bis Mitte 2012 immer noch nicht funktionsfähig. Nach einer Probefahrt, bei der das Fahrzeug liegen blieb, trat die Bundeswehr von dem Vertrag zurück.
Sie sucht nun weiterhin nach einer Lösung. Demgegenüber sind wir der Auffassung, dass nun Schluss sein sollte. Der Zeitablauf spricht dafür, dass es der Bundeswehr nicht so dringlich war, die Boote zu beschaffen. Sie verfügt über ausreichende Alternativen zur Gewässerquerung, und deshalb bezweifeln wir, dass es notwendig ist, Luftkissenboote zu beschaffen.

• Die Frage, ob der Staat eine bestimmte Aufgabe selbst optimal erfüllt oder ob es nicht ein privater Anbieter besser und damit wirtschaftlicher kann, stellt sich bei folgendem Beispiel:
Für ihre Soldatinnen und Soldaten produziert die Bundeswehr in eigenen Produktionsstätten Medikamente und sonstige medizinische Produkte. Zu diesen Produkten zählen u. a. Sonnencreme, Lippenschutzstifte, Hustentropfen, Nasenspray oder Insektenschutzmittel – also Dinge, die allesamt marktgängig sind.
Zwar ist es sachgerecht, dass die Bundeswehr in ihren Apotheken Medikamente selbst herstellt, die nicht auf dem Markt zu erwerben sind. Aber für Medikamente und Kosmetika, die in jeder Apotheke beschafft werden können, müssen nicht eigene Produktionsstätten vorgehalten werden. Der Aufwand hierfür ist allzu hoch. Nach unseren Erkenntnissen führt die eigene Herstellung zu Mehrkosten in Millionenhöhe. So gab die Bundeswehr für den Neubau einer Produktionsstätte knapp 20 Millionen Euro aus.
Außerdem produziert sie über den Bedarf hinaus. Beispielsweise werden nur 10 % der von ihr selbst hergestellten Serienprodukte für die Bundeswehreinsätze in Afghanistan und im Kosovo benötigt.
Die Bundeswehr sollte daher die Eigenherstellung pharmazeutischer Produkte neu ausrichten und nur noch das produzieren, was am Markt nicht ausreichend verfügbar ist.

•  In anderen Prüfungen im IT-Bereich hat sich herausgestellt, dass Sicherheitsstandards nicht beachtet werden. So hält sich insbesondere die Bundeswehr seit Jahren nicht an die Sicherheitsregeln, die das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vorgibt. Es fehlen entsprechende Dienstvorschriften, Zuständigkeiten sind ungeklärt, und die IT-Sicherheitsverantwortlichen können Sicherheitsverstößen nicht nachgehen. Damit setzt sich die Bundeswehr unnötig Risiken aus, die unter ungünstigen Umständen auch den Steuerzahler teuer zu stehen kommen können.