Joachim Witts neues Video: Schändende Bundeswehrsoldaten
Vom Musiker Joachim Witt hatte ich seit Ewigkeiten nichts gehört (auch wenn mir natürlich seit Hit Der goldene Reiter ein Begriff war). Jetzt hat er nicht nur ein neues Album heraus-, sondern sich auch ins Gerede gebracht: Das offizielle Video zu seinem neuen Album Gloria enthält den Balkan-Kriegen nachempfundene Vergewaltigungsszenen – die eindeutig erkennbar Bundeswehrsoldaten in verbrecherischer Aktion zeigen (mit Hoheitsabzeichen an der Flecktarn-Uniform):
Nun kann man darüber streiten, ob das Video die Verrohung des Krieges zeigen soll und das generisch für Soldaten gilt – oder ob bewusst recht detailgetreu deutsche Soldaten dargestellt wurden. Merkwürdig ist es allemal, und der Vorsitzende des Bundeswehrverbandes, Ulrich Kirsch, hat zur öffentlichen Reaktion aufgerufen:
Als ehrverletzend wertet der Deutsche BundeswehrVerband das Musik-Video zum Lied „Gloria“ von Joachim Witt. „Bei aller künstlerischen Gestaltungsfreiheit: Das Video verunglimpft deutsche Soldaten in geschmackloser Weise“, sagt Bundesvorsitzender Oberst Ulrich Kirsch.
Der Verbandschef fragt, warum Joachim Witt die Verrohung im Krieg – darum geht es wohl – nicht zeigen konnte, ohne explizit Bundeswehrsoldaten als Frauenschänder und Mörder darzustellen. „Ausgerechnet diejenigen, die seit Jahren ihren Kopf für dieses Land hinhalten und etwa auf dem Balkan solche Szenarien verhindert haben, werden hier mit brutalen Gewaltverbrechern gleichgestellt“, so Kirsch. Damit bewege sich Witt in Darstellungsformen, die die Betroffenen jenseits des künstlerischen Anspruchs zu Recht als verletzend empfänden.
„Ich kann nur dazu raten, den Unmut gegenüber Witt in dessen Facebook-Auftritt deutlich zu machen. Er möchte ja den offenen Dialog. Den sollte er dann auch bekommen“, rief Kirsch zum Diskurs mit dem Künstler auf.
Kirschs Aufruf scheint Wirkung zu zeigen, wenn man auf die Facebook-Seite des Musikers schaut. Auch auf Youtube gibt es entsprechende Kommentare zum Video. Das sieht nach einem Shitstorm aus.
(Disclosure: Mich hatten Leser bereits vor drei Wochen auf dieses Video hingewiesen – ich hatte das Thema bislang bewusst nicht aufgegriffen, um nicht Publicity dafür zu liefern. Mit der öffentlichen Mitteilung des Bundeswehrverbandes hat sich das ja erledigt.)
Nach meinem Empfinden ist hier die Freiheit der Kunst weit überschritten worden.
Eine Erweiterung der „Frankfurter Soldatenurteile“?
Übrigens: Der verantwortliche „Künstler“ hat ein Gästebuch auf seiner Homepage.
Ich hätte gewettet, dass Joachim Witt längst tot ist. Der war ja zu meiner Jugend populär.
Ansonsten: Was soll man schon zu so einem Machwerk sagen? Das muss man in einer pluralistischen Gesellschaft nun einmal ertragen. (Was nicht ausschließen soll, dass man auf seiner Facebook-Seite ein paar deftige Bemerkungen hinterlässt).
Also ich sehe dort Schauspieler in liturgischen Gewändern und Schauspieler in Uniformen, die Rollen in einem Musikvideo spielen … mehr nicht. Keine Aufregung … wer jetzt schon wieder nach dem Zensor ruft oder wie „TomTom“ und „chickenhawk“ nach „digitaler Selbstjustiz“ aufrufen, hat Freiheit nicht verstanden!
Digitale Selbstjustiz?
Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo sie die Freiheit des Anderen beschneidet.
@ Heiko Kamann
Ich rufe nicht nach „Selbstjustiz“, man wird ihm aber doch wohl die Meinung sagen dürfen?
Wären das deutsche Mörder in Uniform, hätten sie die 10 jährige in der Tür nicht stehen gelassen ;)
Im Übrigen versucht sich hier ein Musiker, der mal berühmt war, durch polarisierende Statements wieder ins gerede zu bringen.
Wahrscheinlich waren in der Requisite die Uniformen vom letzten Tatort über.
Also, links liegen lassen und dran denken: „Don’t feed the Troll“.
P.S. Michael Schuhmacher beendet seine Karriere *gähn*
Ich vermute mal morgen um diese Zeit wird es 140 Eintragungen in diesem Diskussionsthread geben, analog zur Diskussion in irgendwelchen YouTube Kommentarforen, auf Witts Facebook Seite usw. Wer sich an dieser sinnlosen und zu Gar Nichts führenden Diskussion beteiligt, leistet ihr Vorschub und läuft damit in exakt den Provokationshinterhalt, die Künstler und Plattenlabel aufgebaut haben. Witt freut sich in jedem Fall über die öffentliche Aufmerksamkeit. Ich für meinen Teil trinke jetzt ein Bier und lese ein Buch. Soviel Dazu!
So und nicht anders! ;-)
Er war halt mal der goldene Reiter, doch dann fiel er ab.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e6/AufklLehrBtl_3.jpg
@ TomTom
Und diese Grenze ist (zu Recht) weit oben angesiedelt. Das muss also rein rechtlich ertragen werden. Was uns (mich) aber nicht hindert, Witt die Meinung zu geigen, seinen Schrott nicht zu kaufen und bei Bedarf ihm eine ins Gesicht zu pflastern. Verstand und Erfahrung habe ich ja genug, um die Konsequenzen abschätzen zu können und nach einer Bewertung zu dem Entschluss zu kommen, das mir das Ganze das dann auch wert ist.
Schwülstig und pathetisch. Teilweise unpassende Symbolik. Nicht besonders aufwühlend musikalisch. Schwaches Stimmchen. Mehr nicht.
Absolut widerlich. Hier versucht ein drittrangiges Stückchen Schande auf Kosten von Menschen, die besser sind als es, etwas Aufmerksamkeit für sich zu erzeugen. Diesem feigen Schlagersternchen mangelte es aber offensichtlich an Mut, tatsächliche Verbrecher zu kritisieren. Er wählte ausgerechnet Bundeswehrsoldaten, die im Einsatz real nicht in einem einzigen Fall solche Verbrechen begangen haben, als Ziel für seine schäbigen Diffamierungen aus. Während die Soldaten im Einsatz ihr Leben riskieren, meint er, es sich in der Sicherheit der Heimat leisten zu können, solchen Schmutz über sie auszugießen. Wo ist die Grenze dessen, was man als Soldat der Bundeswehr an Haß und Beleidigung in diesem Staat über sich ergehen lassen muß?
Hauptsache in den Schlagzeilen. Ok, aus Sicht eines nur wirklich völlig ausgelutschten Alt 80er zu verstehen. Leider wäre aber die Aufregeung genau so groß, wenn deutsche Soldaten und ihre Erfolge und Heldentaten besungen würden. Diese finden, im Gegensatz zu den im Vidieo gezeigten Taten, statt. Mal sehen was die Oberschnappatmerin und Musikmanagerin dazu sagt.
BausC | 04. Oktober 2012 – 21:02
Die „Schnappatmer“ haben sich doch schon alle gemeldet … wen erwarten Sie noch?
Den Fall Witt möge die Justiz behandeln, z.B. auf Grundlage § 109d StGB.
http://dejure.org/gesetze/StGB/109d.html
Welche Auswirkungen auch fiktive Videos auf den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan haben können, haben wir in den vergangenen Tagen ja gesehen. Witt spekuliert möglicherweise darauf, dass auch sein Video solche Wirkung erzeugt, und nimmt zur Absatzsteigerung durch die Verbreitung unwahrer Gerüchte mutmaßlich billigend Angriffe gegen die Bundeswehr in Kauf. So etwas kann Menschenleben kosten. Hier hört der Spaß auf. Der weitere Umgang mit ihm sollte streng auf rechtsstaatlicher Grundlage erfolgen. Ich werde morgen über den Bundeswehrverband die rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Witt ist so mutig, er veruteilt den Militarismus des apatalistischen Deutschland.
Das wird wohl seine (verschwöhrungs) Theorie sein.
Diese Theorien und Mythen haben dabei gleich den Vortiel, das das unsagbar Böse das in ihnen herbeigebetet wird, sich niemals gegen den angeblichen Aufklärer und Erlöser( als sowas versthet sihc Herr Witt wohl) selbst richten kann, weil es das im (neudeutsch) reallife garnicht giebt.
Also lassen wir Herr Witt in seinem Wahn zur Selbstinzinierung lieber alleine, und freuen uns übe die“ Diskussion“ auf sienem Facebookprofiel, das macht mir nähmlich noch viel mehr Spass als nur ein Buch zu lesen oder Tee zu trinken. Manschmal muss es einfach die Lust an Destructo, die Pure Schadenfreude sein.
Der möchte halt aus der rechten Ecke raus in die man ihn wegen „Bayreuth“ und „die Flut“ usw gestellt hat.
Das dürfte er damit erreicht haben.
Man kann das Video bei Youtube übrigens als „inapproriate“ melden, u.a. wegen „hateful and abusive content“. Je mehr Menschen dies tun, desto größer die Chance, dass dieses beleidigende Machwerk seinen Zweck nicht erfüllt und ersteinmal verschwindet. An möglichen juristischen Folgen für den Veranwortlichen würde dies nichts ändern.
Absichtlich Provokant, sehr detailliert im Bezug auf die Uniformen. Ein alternder, unwichtiger, drittklassiger Schlagersänger möchte noch einmal ins Rampenlicht. Es wird ihm gelingen, dem lieben Friedensengel. Unseren (Alt)Medien sei Dank.
Joachim Witt? War das nicht der, der so ganz besonders „deutsch“ singt? ^^
Hör ich nicht, ist wohl einer von vielen, mit denen die Gäule durchgehen.
Beim Künstler wird man mit Protesten nicht viel ausrichten. Dem wird in keinster Weise zu helfen sein.
Es gibt auch einen Musikverlag welcher dieses Video federführend veröffentlicht hat. Ein shitstorm und Boykott-Aufruf auf deren Kommunikationskanälen wäre vermutlich effizienter.
wie war das.. auch schlechte publictiy ist publicity?!
finds daneben.. aber naja…
guck ich mir lieber ein paar mohammedfilme auf youtube an.
Orontes | 04. Oktober 2012 – 21:48
„Den Fall Witt möge die Justiz behandeln, z.B. auf Grundlage § 109d StGB.
http://dejure.org/gesetze/StGB/109d.html„.
Das ist genau die richtige Kerbe und in diese mögen bitte all diejenigen User, welche sich mit unserer Bundeswehr auch nur halbwegs oder auch ganz identifizieren kompromisslos einschlagen.Danke.
Schade, Die Flut und Bayreuth 1 konnte man ja noch hören, aber was der Scheiß soll…
Die BPjM dürfte sich auch gerne mal darum kümmern.
Und nein, das hat nix mit künstlerischer Freiheit zu tun, was da gezeigt wird.
Den Kommentaren hier nach sind Bundeswehrsoldaten die bravsten Menschen überhaupt… Schon mal die Zahl der durch Bundeswehrsoldaten getöteten Zivilisten gesehen? Oder die Skandale wie geschändete Gräber? Und Vergewaltigungen gibt’s bei der BW auch zahlreiche, wenn auch eher „interne“… Also wacht mal auf Leute (Ich finde das Video trotzdem schlecht und den Gesang auch)
Schade eigentlich. Das Lied selber finde ich jetzt gar nicht so schlecht, auch wenn die genannten Szenen unter aller Sau sind.
Bezüglich des Videos „Gloria“ von Joachim Witt kann ich jedem nur raten Strafanzeige gegebn Herrn Witt zu stellen. Grundlage hierfür ist m. E. die §§ 109d Abs. 1 (Störpropaganda gegen die Bundeswehr), 132a Abs. 1 Nr.4 (Mißbrauch von Abzeichen),185 (Beleidigung), 186 (üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) des Strafgesetzbuches.
Was soll man dazu noch sagen, seit dem Prosieben Schmähfilm wundert mich garnichts mehr… anscheinend wurde hier ja bewusst die deutsche Uniform gewählt um Aufmerksamkeit zu erregen. Also wenn das die neue Marketingstrategie der „alten“ deutschen „Künstler“ ist um wieder etwas zu verkaufen…. na dann gute Nacht.
Dann doch lieber so ein BW-Action-Camp …
PS: Wird in der gewissen Szene ein Mann ver*********?
Was soll man dazu sagen? Genau so, wie eine demokratische Gesellschaftsordnung das Mohamed-Schmähvideo und die darauf folgenden Reaktionen auszuhalten hat, hat sie auch dieses absurde Machwerk auszuhalten!
Auch wenn sowohl das Video als auch das Lied in meinen Augen nur knapp die Hürde zum Künstlerischen überwindet, ist es wohl das gute Recht des Sängers dermasen über die „moralischen“ Stränge zu schlagen. Kann mich nur meinen Vorrednern anschliessen: Der Mann besitzt ein Guestbook auf seiner Website.
Ob dieses Video jetzt eine gesellschaftliche Diskussion hervorrufen sollte – gerade vor dem Hintergrund dieses lächerlichen Liedes und des verrissenen Videos – wohl eher nicht. Selbst mich als ehemaligen Ofizier der Bundeswehr stört es nicht, da es nicht im geringsten die Kraft und den künstlerischen Anspruch besitzt auf meine Emotionen und meine Liebe zu dem, das ich früher getan habe, einzuwirken. Trotzdem sollte Kunst in Wort, Schrift und Bild IMMER frei bleiben.
Wie sagte doch einst Voltaire: „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ – daran sollten wir uns ausrichten und nicht an Diskussionen die künstlerische Meinungsfreiheit einzuschränken! Wir sollten stolz sein, solch ein Video (egal wie schlecht es nun einmal auch sein mag) frei zeigen zu können und das der „Künstler“ das Recht hat es zu verbreiten und keine Verfolgung und Hetze zu befürchten hat. Wer das anders sieht sollte doch die afghanische Staatsbürgerschft beantragen…
@Patrick
Ehe sich hier gesammelter Zorn über Sie ergießt… ein Versuch, das noch mal sachlich anzugehen: Die Zahl der durch Bundeswehrsoldaten – ich nehme an, Sie meinen im Afghanistaneinsatz – getöteten Zivilisten kennen sie? Das haben Sie vielen voraus, bitte nennen Sie die hier doch konkret. „Geschändete Gräber“ – da werden Sie sicherlich auch ein konkretes Beispiel parat haben; die Geschichte mit den Totenschädeln, mit denen deutsche Soldaten in Afghanistan 2006 posiert haben, war ja, wie Sie als Kenner wissen, keine Grabschändung. Der Zusammenhang „interner“ Vergewaltigungen, die schlimm genug sind, mit Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafrecht hat sich mir auch noch nicht erschlossen, aber das können Sie bestimmt erklären.
Mit anderen Worten: Erklären Sie’s mal, um dem Verdacht zu begegnen, dass Sie nur billige Propaganda versuchen. Dümmlich noch dazu.
@T.Wiegold zu 05. Oktober 2012 – 9:29:“Erklären Sie’s mal, um dem Verdacht zu begegnen, dass Sie nur billige Propaganda versuchen. Dümmlich noch dazu.“
Gut so!
@Patrick zu 05. Oktober 2012 – 1:13:
Man kann nur hoffen, dass sich die Betroffenen (BMVg Abteilung Recht & DBwV & unsere aktiven Soldaten und Reservisten)
und die weiteren Verantwortlichen (wie z.B. Landesjugenbehörden und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM),
bezüglich des Videos zum Song „Gloria“ von Joachim Witt, sich sehr genau die StGB-§§ 109d Abs. 1 (Störpropaganda gegen die Bundeswehr), 132a Abs. 1 Nr.4 (Mißbrauch von Abzeichen),185 (Beleidigung), 186 (üble Nachrede) und 187 (Verleumdung) sowie 25 Abs. 1, 1. Alt. StGB (Unmittelbare Täterschaft), 25 Abs. 1, 2. Alt. StGB (mittelbare Täterschaft), 25 Abs. 2 StGB (Mittäterschaft), 26 StGB (Anstiftung), 27 ( Beihilfe) und die Kommentare zur Nebentäterschaft (gesetzlich nicht geregelt) ansehen.
Hinzu kommt, dass die Bundeswehr bzw. das BMVg im Zusammenhang mit der BigBand der Bundeswehr und weiteren MusicEvents mit der für gegenständliches Video mitverantwortlich zeichnenden Sony Music Entertainment Germany GmbH in Geschäftsgang stehen. Es soll ja auch noch andere „Mütter mit schönen Töchtern“ geben, wenn man das Ganze konsequent sieht?!
Ich finde den Zorn des Wiegold viel unterhaltsamer als den gesammelten.
@Vtg-Amtmann: Das alles, um dem Scheiß zu noch mehr Publicity zu verhelfen? Lieber erst gar nicht ignorieren.
Alternativ freut sich auf Post:
Sony Music Entertainment Germany GmbH
Sebastian Hornik
Director Corporate Communications
Neumarkter Str. 28
81673 München
phone +49.89.4136-9431
fax +49.89.4136-69435
@Sascha Stoltenow: Sehe ich anders (… bis auf die gute Idee der „Postfreude“ bei Sony)
M.M.n. liegt – ungeachtet möglicher Straftatsbestände samt Mittäterschaften und/oder Beihilfe – eindeutig eine „schwere Jugendgefährdung“ im Sinne des Jugendschutz- gesetzes vor. Damit gilt explizit, dass die Indizierungsfolgen bereits qua Gesetz gelten, ohne dass es einer vorherigen Entscheidung durch die Gremien und einer Listenaufnahme bedarf.
Derart ist das Video aus den Medien ganz schnell weg und wer dann von der Puplicity profitiert wäre m.M.n. eher die Bundeswehrführung und das BMVg; von positiven Synergien sowie Identifikations- und Solidaritätseffekten bei der Truppe und der Bevölkerung einmal ganz abgesehen.
Partisan | 05. Oktober 2012 – 7:12
Vtg-Amtmann | 05. Oktober 2012 – 10:20
Orontes | 04. Oktober 2012 – 21:48
Mich würde mal interessieren, was ihre Anwälte zum Thema gesagt haben, als Sie sie beauftragt haben, Strafantrag zu stellen. Das wäre sicher für alle Beteiligten hier interessant.
Denn Sie haben doch Strafantrag stellen lassen? Mit welchem Tenor wurde er begründet?
Die Indizierung war eine der besten Marketingmaßnahmen für die ersten Alben der Ärzte …
@Stelzer
„Was soll man dazu sagen? Genau so, wie eine demokratische Gesellschaftsordnung das Mohamed-Schmähvideo und die darauf folgenden Reaktionen auszuhalten hat, hat sie auch dieses absurde Machwerk auszuhalten!…Wie sagte doch einst Voltaire: “Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.” – daran sollten wir uns ausrichten und nicht an Diskussionen die künstlerische Meinungsfreiheit einzuschränken!“
Demokratie und Meinungsfreiheit sollten m.E. nicht zum Synonym für die Beleidigung derer werden, die beides unter Einsatz ihres Lebens verteidigen. Es wäre eine Sache, die Bundeswehr oder ihre Soldaten zu kritisieren, gerne auch auf polemische oder auch radikale Weise. Mit einem rationalen Pazifisten kann man diskutieren, auch wenn man seine Position nicht teilt. Witt hat aber keine erkennbare Position. Er bringt kein Argument oder eine Meinung vor, sondern setzt eine erfundene Vorstellung in die Welt, die in der Realität keine Entsprechung hat, und diffamiert damit aus rein materiellen Interessen eine konkrete Gruppe von Menschen. Ein Interesse an Diskussion oder Aufklärung ist hier nicht zu erkennen. Das ist das gleiche Vorgehen wie in früheren Zeiten erfundene Vorwürfe gegen eine bestimmte Gruppe in Deutschland, dass diese Kinderopfer durchführen würden (Stichwort: Ritualmordlegende). Auch hier ging es nicht um ein Argument oder eine Meinung, sondern um absichtlich erfundene Unterstellungen auf Kosten einer Gruppe von Menschen. Voltaire zur Verteidigung von so etwas heranzuziehen halte ich für abwegig.
Man sollte sehr vorsichtig dabei sein, die Ehre von Menschen herauszufordern. Wer dies leichtfertigt tut, offenbart damit nicht nur tiefgreifende charakterliche Defizite, sondern verstößt auch mutmaßlich gegen eine ganze Menge von Paragraphen, die in diesem Land zivilisiertes Zusammenleben ermöglichen sollen. Es bleibt also zu hoffen, dass demnächst ein Gericht Herrn Witt die Grundlagen zivilisierten Verhaltens erklären wird.
@Heiko Kamann: Trotz gegebener Betroffenheit bin ich aus rechtlicher Sicht bestenfalls mittelbar Betroffenener, da als Soldat „a.D.“ und nur noch Staatsbürger und vielleicht auch „Mahner“. Ergo obliegt die „Strafanzeige“ den unmittelbar Betroffenen und der „Strafantrag“ den „Geschädigten bzw. Verletzten bzw. Opfern“,
und damit der zuständigen Staatsanwaltschaft, welche bei Bejahung des „besonderen öffentlichen Interesses“ die Strafverfolgung auch ohne Strafantrag durchführen kann, bei Bejahung eines zumindest „einfachen öffentlichen Interesse“ die Strafverfolgung auf Antrag erkennen kann, oder wenn sie das nicht kann, der (die) Verletzte(n) auf den Weg der Privatklage verwiesen werden müssen.
Sie sollten also Ihre Frage z.B. an das BMVg und/oder den DBwV stellen, ob und wie diese ihre „Hausaufgaben“ erledigt haben.
@ Sascha Stoltenow | 05. Oktober 2012 – 10:27
Die Zielgruppe der damaligen Ärzte war aber in einem Alter, in der das Verbotene einen besonderen Reiz ausübt. Ich glaube nicht, dass die Generation um 20 Jahre herum mit dem Namen Joachim Witt etwas anfangen kann. Evtl. kennen diese Goldener Reiter oder Die Flut, aber für mehr wird es bei den meisten kaum reichen.
Wie geil ist das denn.
Ich habe das Album seit einer Woche in meinem Player und es läuft in Dauerschleife.
Die Kundenrezessionen bei Amazon sind durchweg gut. Über 4 Sterne, und nun haben in den letzten 12 Stunden 3 User nur 1 Stern vergeben und als Begründung das Video angegeben. Wie lächerlich ist das denn bitte. Das wird kein Shitstorm. Auch war bzw. ist Joachim Witt kein Schlagersternchen. Wer so etwas behauptet hat keine Ahnung von Musik.
Das Video ist auch keine Beleidigung, sondern große Kunst.
Ach ja und noch eine Anmerkung zum Krieg. Jeder Krieg verroht die Gesellschaft und ganz besonders den Soldaten. Das ist nun mal Tatsache.
Ich kaufe mir jetzt noch die Limited Deluxe Edition inkl. autorisierter Biographie mit vielen Fotos von Joachim Witt, trinke ein Bier und lese ein Buch ;)
Nachtrag: M. Grubes Rezessionen bei Amazon lassen tief blicken :)))
Herr Wiegold,
danke für Ihre o.a. anfängliche Zurückhaltung und die Moderation dieser Diskussion.
Ich denke ebenfalls, dass durch diese bewusst geplante Darstellung eine Grenze überschritten wurde und dieses Verhalten nicht geduldet werden kann. Dafür jetzt aber diesem abgehalfterten Künstler noch mehr Aufmerksamkeit zu widmen, als unbedingt nötig, sehe ich nicht ein und halte es wie Chairforce – allerdings mit Kaffee ;-)
Ich finde es traurig, wenn einige der Kameradinnen und Kameraden es an dem nötigen Selbstbewusstsein und Stolz auf ihren Beruf vermissen lassen, so einen Vorfall einfach mal zu ignorieren. Stattdessen soll hier – überspitzt gesagt – die Ehre des deutschen Soldaten mit dem Stgb wiederhergestellt werden und Herr Witt wegen Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung zur Rechenschaft gezogen werden.
Ich als deutscher Offizier verteidige die Freiheit aller Bundesbürger, auch die von Herrn Witt, sagen und denken zu dürfen, was sie möchten. Gleichzeitig finde ich weder Lied noch Video gut, aber ich fühle mich dadurch auch nicht angesprochen. Das Video ist fiktiv und somit geht das für mich in Ordnung. Es ist albern, jedes mal nach dem Staatsanwalt zu rufen, wenn wir Soldaten in den Medien nicht so dargestellt werden, wie wir es uns wünschen würden. Wo soll denn da die Grenze sein? Darf der Soldat im Sonntags-Tatort dann nicht mehr Mörder, Räuber oder Ladendieb sein? Abgesehen davon können Sie wohl davon ausgehen, dass Sie in Deutschland keinen Richter und Staatsanwalt finden werden, der wegen so einem Firlefanz §109d anwenden wird. Die Hürden dafür liegen – völlig zu Recht! – sehr, sehr hoch.
Abgesehen davon finde ich diese ganze Aufgeregtheit bei einigen Kameraden mittlerweile ehrlichgesagt ebenso wenig hilfreich wie solche Videos für das Ansehen der Truppe. Jeder von uns wusste vor Dienstantritt, dass es keine Paraden und schleunigst den Beruf wechseln, denn bei uns ist er dann falsch. Wir tun unsere Pflicht, und das Wissen darum ist unsere Anerkennung, mehr gibt’s nun mal nicht – das gefällt öffentliche Lobpreisungen für unsere Arbeit geben wird – wer das möchte, sollte mir auch nicht immer, aber so ist es nun mal.
Uff. Leute, kommt mal runter. Wehrkraftzersetzung und Feindbegünstigung sind Vokabeln aus recht dunklen Tagen (auch wenn das ironisch gemeint war). Der Ruf nach dem Staatsanwalt ist auch nicht hilfreich. Bei allem (berechtigten) Zorn auf und Ärger über das Video überhöht es den Vorgang weit über seine Bedeutung hinaus. Und verschafft der Darstellung und damit dem Album erst recht Publicity.
(Ich wusste ja schon, warum ich erst mal die Finger von dem Thema gelassen habe.)
@TK
Waren die Finger schneller als das Hirn oder umgekehrt? ;) (bezogen auf die letzten beiden Sätze… :D …don’t worry…ich kenn das…)
@all
Ehrlich gesagt fällt es mir im Moment selbst schwer mir dazu eine Meinung zu bilden.
Als aktiver Soldat toleriere ich diese eindeutige und konkrete Beleidigung von deutschen Soldaten (also von mir und meinen Kameraden) nicht. Im Gegenteil, ich verurteile Sie und möchte Herrn Witt wünschen, das er mir demnächst nicht in einer dunklen Gasse begegnet…
Andererseits gibt es nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung sondern auch die Freiheit der Kunst. Da Herr Witt eindeutig den Kunstschaffenden zuzurechnen ist, kann er dieses ebenso für sich in Anspruch nehmen. Wie immer liegt Kunst im Auge des Betrachters. Und ebenso könnte man sich über „Kein Bund für’s Leben“ und ähnliche Persiflagen, sowie generell jeden schlecht gespielten Bw-Soldaten (egal ob im Tatort oder bei GZSZ) echauffieren…Ich persönlich halte aber nichts davon, in diesem Fall die Keule der Justitia zu schwingen (bzw. schwingen zu lassen). Das wäre erstens das Schießen mit Kanonen auf Spatzen (und überlegt mal Bitte was so ne Kugel kostet…) und zweitens würde man dem „Künstler“ damit nur in die Hände spielen. Ich vermute, das er in besagtem Video BEWUSST und ABSICHTLICH Bundeswehrsoldaten darstellen lässt, schließlich hätte man das bloße „Soldatsein“ auch durch Moleskin- oder Woodland-Uniformen (also Fantasieuniformen) visualisieren können. Vermutlich erhofft er sich durch ein möglichst breites mediales Echo die nötige Publicity um mal wieder aus der Versenkung aufzutauchen.
Ich hoffe lediglich das sich die entsprechenden Stellen im BMVg zeitnah auf die Suche nach einem neuen Major Label zum Vertrieb der Musik der Bigband machen.
In einer Demokratie muss man eben vieles aushalten können. Sollte das nicht mehr möglich sein, verabschieden wir uns so langsam aber sicher davon. Es gibt viele Themen die man öffentlich nicht besetzen darf, um der „Political Correctness“ genüge zu tun. Für mich als überzeugten Demokraten ist das nicht hinnehmbar. So reicht es eigentlich diese Musik eben nicht zu konsumieren. Dafür höre ich mir Scheiben an bzw. sehe ich Videos, in denen Heldentaten deutscher Soldaten besungen werden. Ach, die gibt es gar nicht? Nein denn genau das ist ein Thema welches von höchster Stelle hinter der „PC“ versteckt wird. Wer will schon hören, dass z.B. ein deutscher Soldat in einer quasi Duellsituation einen Taliban auf 25m erschossen hat und somit sein und das Leben seiner Kameraden gerettet hat? Welches Lied klingt über diese Heldentat? Das ist für mich der Spannungsbogen um den es für mich geht. Wenn die Soldaten für ihr Tun anerkannt und respektiert werden dann kann ich solche Videos leicht aushalten.
Wenn es Witt auf maimale Publicity angekommen wäre, würde in dem Video irgendwo der Barte des oder gar der Prophet selbst auftauchen. Tut er aber nicht.
Interessierter | 05. Oktober 2012 – 12:02
„Herrn Witt wünschen, das er mir demnächst nicht in einer dunklen Gasse begegnet…“
Sie beschreiben sich als „aktiven Soldaten“ und propagieren Selbstjustiz … na, ob das nicht die größere Beleidigung für Soldaten der Bundeswehr darstellt.
Ich würde Herrn Witt da gar nicht so viel zutrauen. Der ist froh mal wieder eine Scheibe machen zu dürfen. Er wird dann von einer Produktionsfirma in ein Video gestellt und weiß selbst gar nicht was am Ende dabei raus kommt. Persönlich kenne ich ihn nicht und insofern weiß ich nicht, ob er diese politische und gesellschaftliche Diskussion überhaupt greifen kann. Ihn als Alleinschuldigen hinzustellen ist verständlich aber greift zu kurz.
Herr Stoltenow, ich hoffe das war Ironie oder Sarkasmus… Ansonsten müsste ich meine bisher hohe Meinung welche ich von Ihnen habe, wohl etwas revidieren.
Ferner gehe ich davon aus (ohne Details) zu kennen), das jenes Witt-Video zeitlich lange VOR dem breiten Bekanntwerden des von Ihnen erwähnten Filmchens produziert wurde.