Die deutsche Drohnen-Debatte: Fliegende Selbstschussanlagen?
Die öffentliche Debatte über bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr lässt noch einiges erwarten, und sie wird heftig. Dabei werden locker drei verschiedene Ebenen vermengt – was die politische Diskussion anheizt, sie aber nicht unbedingt sachlicher werden lässt. Ich versuche das mal zu sortieren, ehe alles aus dem Ruder läuft:
1. Die deutschen Streitkräfte denken über die Beschaffung von bewaffneten Drohnen nach. Die Unmanned Aerial Aircraft Systems (UAS), im Unterschied zu den derzeitigen deutschen Überwachungsdrohnen mit Raketen und anderen Waffen ausgerüstet, wie sie bereits bei Verbündeten wie den USA und Großbritannien im Einsatz sind, sollen – aus deutscher Sicht – vor allem dazu dienen, eigene Soldaten im Einsatz aus der Luft zu schützen. Bislang ist noch keine Entscheidung über diese teure Beschaffung gefallen; die Luftwaffe hat allerdings bereits deutlich gemacht, dass sie langfristig diese Maschinen will. Aus Sicht von Verteidigungsminister Thomas de Maizière gibt es rechtlich und ethisch keinen Unterschied zwischen bewaffneten fliegenden Plattformen mit und ohne Besatzung. Das Verteidigungsministerium soll zudem bei einer Prüfung keine völkerrechtlichen Bedenken gegen solche Kampfdrohnen festgestellt haben (ich suche noch nach dem entsprechenden Papier).
Diese zunächst mal rein deutsche Perspektive wird in der öffentlichen Debatte vermischt mit
2. dem völkerrechtlich umstrittenen Drohneneinsatz der USA in Pakistan, der als Obama’s Drone Campaign auch in den USA selbst auf Widerstand stößt. Eine aktuelle Untersuchung (die dazu gehörende Webseite livingunderdrones.org ist derzeit leider nicht erreichbar) kommt zu dem Ergebnis, dass dabei neben den ins Visier genommenen – echten oder vermeintlichen – islamistischen Terroristen auch zahlreiche Unbeteiligte ums Leben kommen – und so zudem die Terrorgefahr nicht verringert, sondern erhöht wird.
Nun ist diese – aus meiner Sicht zu Recht – völkerrechtlich fragwürdige Praxis eine Frage der Politik, nicht der dabei verwendeten Mittel: Die Angriffe wären völkerrechtlich und in ihren Auswirkungen genau so problematisch, wenn sie mit bewaffneten Kampfjets geflogen würden oder mit Raketen, die hunderte von Kilometern entfernt abgefeuert werden. Nun lassen sie sich natürlich plakativer an Drohnen festmachen, deren unbemerkte Annäherung und dazu lange Stehzeit in einem Einsatzgebiet dieses Waffensystem als unheimliche Bedrohung erscheinen lassen – auch wenn die entscheidende Frage ist, welche Regeln für den Einsatz dieses Waffensystems gelten.
Und dann kommt noch hinzu, dass
3. der Einsatz von Drohnen mit der Befürchtung verbunden ist, dass in naher Zukunft diese Maschinen autonom über den Gebrauch ihrer Waffen entscheiden – also automatisch töten. Die Debatte darüber hat mit dem Buch Kill Decision des US-Autors Daniel Suarez erneut Fahrt aufgenommen. Und vermutlich wird sich die Überschrift Bald entscheiden autonome Tötungsmaschinen über Leben und Tod der Bloggerkollegen von netzpolitik.org bald auch so oder ähnlich in den Zeitungen wiederfinden – als Fakten-Aussage, obwohl es bislang nur eine (wenn auch nicht zwingend unwahrscheinliche) Prognose ist. Dabei ist diese Befürchtung nicht exklusiv für bewaffnete Drohnen– von solchen autonomen Systemen könnten ebenso (bei der Bundeswehr übrigens längst vorhandene) Raketen, Artilleriegeschütze oder Kampfpanzer gesteuert werden.
Nun hatten wir in Deutschland schon mal autonome Tötungssysteme, die zwar mechanisch funktionierten und nicht von elektronischen Schaltkreisen und Algorithmen gesteuert wurden: Die Selbstschussanlagen an der DDR-Grenze feuerten auf alles, was sich innerhalb eines bestimmten, gesperrten Gebietes bewegte (die Analogie, die ich recht treffend finde, verdanke ich dem FDP-Abgeordneten Jimmy Schulz). Entscheidend für das tödliche Ergebnis war allerdings erst in zweiter Linie die Technik – und in erster die dahinter stehende Absicht.
All diese Dinge werden derzeit in der deutschen Debatte recht frei zusammengerührt. Mit dem Ergebnis, dass schlicht gleich gesetzt wird: Wenn die Bundeswehr bewaffnete Drohnen will, will sie damit unter Inkaufnahme ziviler Opfer Jagd auf einzelne Terroristen machen und zudem demnächst die Entscheidung über Leben und Tod einer Maschine überlassen. So kann man natürlich argumentieren – sauber finde ich das nicht. (Was übrigens, damit da kein Missverständnis aufkommt, Bundeswehr und Verteidigungsministerium nicht der Aufgabe enthebt, zu begründen, warum, wann und zu welchen Kosten sie bewaffnete Drohnen wollen.)
(Wenn ich einiges von dem oben stehenden schon bisweilen in den Beiträgen hier geäußert habe, bitte ich um Nachsicht – ich wollte das noch mal zusammenhängend aufgeschrieben haben.)
@T:W
prima Synopse……
Man lese mal > Internationale Jagdsaison: gezielte Tötungen und das Völkerrecht (Teil 1 & 2) < im Blog http://www.offiziere.ch
UAS ist die Abkürzung für „Unmanned Aircraft Systems“. Sowohl in der NATO-Teminologie als auch in der Luftwaffe exisitiert der Begriff „Unmanned Aerial Systems“ nicht!
@SR
Ok, sorry, das geht etwas durcheinander… UAV steht aber für Unmanned Aerial Vehicles? Oder habe ich das auch durcheinandergebracht?
Die Drohnen-Studie der US-Juristen weist auf den ersten Blick zumindest drei m.E. schwere methodische Fehler auf:
1. Sie stellt das Ergebnis nicht den zu erwartenden Folgen der Alternativen gegenüber, deren Folgen allesamt problematischer wären: Angefangen von der eigenen Präsenz am Boden bis zur Bekämpfung durch pakistanische Sicherheitskräfte. Wenn man die Pakistanis dazu bringen könnte, wäre z.B. die Putschgefahr nicht unerheblich, und das in einem Land in dem die Putschisten vermutlich den Radikalen nahestehen würden und ggf. Zugang zu den Nuklearwaffen erlangen würden. Solche Alternativen müsste man m.E. zumindest erwähnen, wenn schon den Eindruck erweckt, es gäbe bessere Alternativen.
2. Die Befragungen in Pakistan entsprechen, soweit nachvollziehbar, nicht sozialwissenschaftlichen Standards. Nur ein Beispiel von vielen: Ein Pakistani aus dem Nordwesten des Landes, der sich mit westlichen Gesprächspartnern trifft, gilt z.B. als Spion und hat mit Gewalt gegen sich und seine Familie zu rechnen. Die pakistanischen Behörden sind nicht weniger mißtrauisch. Man kann also ausgehen, dass diejenigen, die sich geäußert haben, dies nicht frei tun konnten. Die Studie trägt dem aber keine Rechnung. Ich kenne viele „Studien“ dieser Art, bei denen die Umstände solcher Gespräche bewusst ignoriert wurden, solange man mit den Inverviews nur das gewünschte Ergebnis erzeugen konnte.
3. Wenn behauptet wird, dass die Drohneneinsätze die Bevölkerung negativ gegenüber den USA stimmen, wird ein Trend im Vergleich zur Zeit vor den Drohneneinsätzen behauptet, der nicht ausreichend belegt wird. Tatsächlich war die Stimmung in Pakistan gegenüber den USA schon immer äußerst negativ. Das ist ja auch einer der Gründe dafür, warum selbst prinzipiell kooperative Stellen in Pakistan über lange Zeit zumindest nicht offen gegen militante Islamisten vorgehen wollten und die Drohneneinsätze, die man gegenüber der eigenen Bevölkerung trotz Kooperation mit pakistanischen Stellen auf die Amerikaner schieben kann, überhaupt erst begonnen wurden.
@Vtg-Amtmann
„Mit gezielten Tötungen lässt sich Terrorismus langfristig nicht bekämpfen und potentielle Terroristen nicht abschrecken.“
Der Autor dieses Textes kennt offensichtlich das Beispiel Israels nicht, wo die strategische Wirkung dieses Vorgehens sehr gut belegt ist. Man vergleiche etwa die Anzahl der durch die Hamas verübten Anschläge in Israel nach der Tötung einiger hochrangiger Hamas-Führer 2003. Die Zahl der Anschläge ging innerhalb von Monaten von einem hohen Wert auf mittlerweile null pro Jahr zurück, weil der Hamas-Führung das Risiko zu groß wurde. Diese positive Wirkung hält mittlerweile seit einigen Jahren an.
P.S. Hier ein funktionierender Link zur Studie.
https://docs.google.com/file/d/0ByPOPswFSvtObnRnbzFfM3RaRUU/preview
@ Vtg-Amtmann, Orontes:
„Aber die Drohnen töten doch Terroristen ohne Gerichtsurteil!!“ ;)
Die „Verteidigungsexperten“ im Bundestag bekommen schon die Arbeitsgrundlage nicht in ihre Köpfe, von der „Diskussion“ sollte man nicht viel erwarten.
Diese Stanford-Studie wird m. E. etwas zu unkritisch aufgenommen (der Guardian-Autor scheint ja sowieso mit Schaum vor dem Mund zu schreiben).
Ein wenig ausführlicher berichtete gestern die Los Angeles Times.
Danach handelte es sich bei den Befragten ausschließlich um Personen, die von der »Foundation for Fundamental Rights« ausgesucht wurden. Diese pakistanische Organisation tritt schon seit längerem im Rahmen der Kampagne gegen die amerikanischen Drohnen-Angriffe auf. Die Interviews wurden durchweg außerhalb der Stammesgebiete durchgeführt.
Bei den Angaben zu den zivilen Opfern stützen sich die Autoren der Studie schwerpunktmäßig auf das Bureau of Investigative Journalism, welches offenbar einen guten Ruf genießt, aber auch schon mal in die Kritik geriet. Andere Quellen lehnte man hingegen pauschal als unglaubwürdig ab.
Ich habe bis jetzt nicht verstanden, was diese Diskussion um „bewaffnete Drohnen“ soll. Gleichgültig ob Reaper oder Heron TP, beide sind zunächst nur Fluggeräte und
können – wie Flugzeuge oder Hubschrauber- unterschiedliche Missionsbeladungen (Aufklärung und /oder Waffen) tragen. Insofern kann ich beim besten Willen keinen
Unterschied zu bisher vorhandenen / genutzten Systemen erkennen. Die Frage, die
hier und anderswo im Kreis diskutiert wid ist doch: Sollen mit diesen Systemen gezielt
einzelne Personen ausgeschaltet werden oder dürfen sie nur in den bisher von herkömmlichen Systemen ausgefüllten Rollen (Recce, CAS, Interdiction) eingestzt werden. Aber diese Frage ist unabhängig von einer Entscheidung für das eine oder das andere UAS. Die Rechtslage dazu sollten bitte mal die Juristen beantworten.
@TOM
„Die Frage, die hier und anderswo im Kreis diskutiert wid ist doch: Sollen mit diesen Systemen gezielt einzelne Personen ausgeschaltet werden….Die Rechtslage dazu sollten bitte mal die Juristen beantworten.“
Das ist längst geschehen: In der FAZ vom 13.08.2010 hat der „Assistant Legal Advisor“ am „Allied Command Transformation“ der NATO, Ulf Häussler, unter dem Titel „Gezieltes Töten erlaubt“ den Stand der völkerrechtlichen Diskussion zusammengefasst. Einige Auszüge:
Deutschland bzw. deutsche Vertreter sind an den entsprechenden Abläufen auf NATO-Ebene direkt beteiligt. Wenn gegenüber der deutschen Öffentlichkeit ein anderer Eindruck erzeugt wurde, dann hatte dies wohl eher PR-Gründe als reale völkerrechtliche Gründe.
Wenn jetzt von erneuten völkerrechtlichen Prüfungen bzgl. Drohnen die Rede ist, dann sollen offenbar nicht die längst beantworteten völkerrechtlichen Fragen dazu geklärt werden, sondern nur die Öffentlichkeit beruhigt werden, der man jahrelang das Gegenteil erzählt hatte, weil man die eigene Passivität hinter sachlich nicht begründeten völkerrechtlichen Vorwänden zu verstecken versuchte.
Zeit für etwas Kunst:
http://luckybogey.files.wordpress.com/2010/04/reaper-drone-art.jpg
Kann es sein, wenn sich der Minister für die Beschaffung von Drohnen einsetzt, das er nicht amerikanische oder israelische Systeme meint, sondern den Gedanken an ein europäisches UAS, wie z.B. Talarion von EADS wieder aufgreift ?
Geht es in Wirklichkeit nur um einen weiteren Auftrag für EADS, um die Auslastung der EADS-Arbeitsplätze in Manching, nach dem Auslaufen der Eurofighterproduktion in 2017 oder 2018 ?
Geht es eventuell doch um Wirtschaftssubventionen und nicht um Sicherheitspolitik, wenn sich verschiedene Politiker aus dem Ministerium und dem Bundestag ( inkl. Wehrbeauftragter ) sich für die Anschaffung von bewaffneten Drohnen aussprechen ?
@Orontes
Zitat:
„Der Autor dieses Textes kennt offensichtlich das Beispiel Israels nicht, wo die strategische Wirkung dieses Vorgehens sehr gut belegt ist. Man vergleiche etwa die
Anzahl der durch die Hamas verübten Anschläge in Israel nach der Tötung einiger hochrangiger Hamas-Führer 2003. Die Zahl der Anschläge ging innerhalb von Monaten von einem hohen Wert auf mittlerweile null pro Jahr zurück, weil der Hamas Führung das Risiko zu groß wurde. Diese positive Wirkung hält mittlerweile seit einigen Jahren an.“
Schade, dass Sie einen Satz aus meinem Artikel herausziehen, jedoch nicht beide Teile des Artikels gelesen haben. Bei der Wirksamkeit von Drohnenangriffen muss zwischen kurzfristigen und langfristigen, strategischen Effekten unterschieden werden.
Kurzfristig kann der Verlust von Schlüsselpersonen eine gewalttätige Organisation an der Ausführung von Operationen behindern, doch anstatt ihren Widerstandskampf aufzugeben werden eher die Sicherheitsvorkehrungen verbessert oder die Taktik geändert. Die von Israel getöteten Palästinenser werden von der palästinensischen Bevölkerung als Märtyrer verehrt, die Unterstützung der betroffenen Organisationen nimmt zu und Meinungsdifferenzen zwischen den verschiedenen Gruppierungen werden angesichts des gemeinsamen Feindes beiseite geschoben. Mit der systematischen Anwendung gezielter Tötungen nahm zwar die Anzahl der in Anschlägen verwundeten und getöteten Israelis zwischen 2001 und 2004 drastisch ab, doch die Anzahl der Raketenangriffe nahm im gleichen Zeitraum zu (Tabellen mit Quellenangabe finden Sie im 1. Teil des Artikels; http://www.offiziere.ch/?p=8864).
@ T.Wiegold
Auch der Begriff UAV, welcher tatsächlich für Unmanned Aerial Vehicles steht, wird sowohl in der NATO als auch der Luftwaffe NICHT MEHR verwendet. Um die Begrifflichkeiten noch einmal darzustellen: Das Gerät, welches in der Luft fliegt (Luftsegment) heißt Unmanned Aircraft (UA). Wenn dieses Gerät ein lizensierter Pilot (z.B. bei HERON 1) steuert, heißt dieses UA auch Remotely Piloted Aircraft (RPA). Wenn das UA durch einen Operateur ohne Pilotenlizenz gesteuert wird (z.B. KZO, LUNA, ALADIN) spricht man von Remotely Operated Aircraft (ROA). Neben dem UA (Luftsegment) gibt es Bodensegmente. Hierzu gehört z.B. die Bodenkontrollstation (BKS). Von ihr aus werden UA gesteuert und Nutzlastdaten (z.B. Full Motion Video, FMV) empfangen. Neben Boden- und Luftsegment wird der Datenlink in Line of Sight (LOS) und/oder Beyond Line of Sight (BLOS, SATCOM) benötigt. Alles zusammen – d.h. Luftsegment (UA), Bodensegmente (z.B. BKS) UND Datenlinks – ergeben das Unmanned Aircraft System (UAS). Damit wird ersichtlich, dass es sich NICHT nur um ein unbemanntes Luftsegment handelt, sondern um ein System aus mehreren Elementen, die am Boden und in der Luft verteilt sind.
@radio_24
„Mit der systematischen Anwendung gezielter Tötungen nahm zwar die Anzahl der in Anschlägen verwundeten und getöteten Israelis zwischen 2001 und 2004 drastisch ab, doch die Anzahl der Raketenangriffe nahm im gleichen Zeitraum zu (Tabellen mit Quellenangabe finden Sie im 1. Teil des Artikels; http://www.offiziere.ch/?p=8864).“
Die Raketenangriffe betreffen aber nur das unmittelbare Grenzgebiet zum Gazastreifen und fordern, anders als die Selbstmordanschläge in ganz Israel zuvor, kaum Todesopfer. Ein israelischer Beobachter meinte einmal, dass die Raketen eigentlich nur PR palästinensischer Gruppen für ihre eigenen Leute sei, mit der diese den Eindruck erwecken wollten, weiterhin gegen Israel handlungsfähig zu sein.
Es ist den Israelis u.a. durch die „gezielten Tötungen“ mit vergleichsweise geringem militärischen Aufwand und geringen eigenen Verlusten gelungen, die Hamas langfristig zu einem für Israel günstigen Strategiewechsel zu zwingen, ohne dafür eigene Konzessionen eingehen zu müssen. In Israel sehen daher auch die meisten der ehemaligen Kritiker dieser Vorgehensweise diese mittlerweile als Erfolg an und unterstützen sie, wobei sie wegen des Strategiewechsels auf der anderen Seite jetzt deutlich seltener angewendet werden muß.
Auf Afghanistan ist die israelische Strategie jedoch m.E. nur begrenzt übertragbar, es sei denn, man würde regelmäßig Ziele in pakistanischen Großstädten bekämpfen. Auch die vollständige Kontrolle über die Außengrenzen, die den Israelis mittlerweile gelingt, ist in Afghanistan kaum möglich. Dennoch halte ich das israelische Beispiel für einen Beleg dafür, dass diese Vorgehensweise im Rahmen der richtigen Strategie und unter geeigneten Bedingungen äußerst wirksam sein kann.
Zum Stand der völkerrechtlichen Diskussion aus NATO-Sicht empfehle ich Ihnen den bereits oben zitierten Artikel eines NATO-Rechtsberaters aus der deutschen FAZ mit dem Titel “Gezieltes Töten erlaubt”.
zu 3. „Und vermutlich wird sich die Überschrift Bald entscheiden autonome Tötungsmaschinen über Leben und Tod der Bloggerkollegen von netzpolitik.org bald auch so oder ähnlich in den Zeitungen wiederfinden “ bzw „Fliegende Selbstschussanlagen?“
Ich stimme mit der weiter vorne getätigten Bewertung von TW überein, dass es zunächst einmal egal ist, von welcher Plattform aus Waffen eingesetzt werden. Die Argumentation von netzpolitik.org (zumindest das was ich aus dem Zitat entnehme, ohne den Artikel selber gelesen zu haben) erinnert mich an den klassischen Schnappreflex. Nun ist es aber so, dass die Bundeswehr Waffensysteme eigentlich nie autonom entscheiden lässt, sondern immer den „man-in-the-loop“ fordert, der den Entscheidungsvorbehalt und damit die Verantwortung für den Einsatz trägt.
Warum dies im Falle einer bewaffneten Drohne anders sein sollte erschließt sich mir in keinster Weise.
Darüber hinaus hat eine Drohne den Vorteil, dass sie verhältnismäßig dicht am Ziel operiert und somit auch Lageentwicklungen in letzter Minute in die Bekämpfungsentscheidung einfließen können, was bei Abstandswaffen (wie Cruise Missiles o.ä.) naturgemäß deutlich eingeschränkter der Fall ist.
Aber wo Emotionen wallen sind Argumente ja nicht zwingend vonnöten….
@Orontes
Nun versuche ich mühsam, die in der deutschen Diskussion stattfindende Vermengung von Beschaffung/Einsatz bewaffneter Drohnen und gezielten Tötungen mal ein wenig zu entzerren – und Sie reiten hier vor allem darauf herum, warum nach Ihrer Meinung gezielte Tötungen ok sind. Der angestrebten Entzerrung dient das nicht gerade.
@ radio_24
Was Israel eine äußerst wirksame Eindämmung des palästinensischen Terrors ermöglichte, war eine Maßnahme, die vergleichsweise low-tech ist: Der Grenzzaun.
Übrigens ist Israel derzeit dabei, die Grenze nach Ägypten auf dem Sinai ebenfalls durch einen Zaun zu sichern, nachdem die ägyptische Regierung dazu nicht mehr willens oder in der Lage ist. Es gab in diesem und im vergangenen Jahr bekanntlich mehrere Terroranschläge in Israel, die von ägyptischem Territorium aus durchgeführt wurden.
@Orontes
Nur weil die Raketenangriffe der Hamas bedeutend weniger Todesopfer fordern, heisst dies nicht, dass sie weniger effektive sind. Sie sind ein Mittel um die betroffene israelische Bevölkerung zu Terrorisieren. Die israelische Reaktion auf diese Raketenangriffe zeigt, dass sie durchaus diesen Effekt erzielen. Gemäss Angaben des israelischen Minister für Heimatschutz, Avi Dichter, wurden seit Beginn 2012 bis Ende August rund 450 Raketen auf Südisrael abgefeuert (http://goo.gl/Jb9tW).
Sie gehen davon aus, dass die Reduktion der Attacken durch die Hamas ausschliesslich durch die gezielten Tötungen der IDF zurückzuführen ist, lassen jedoch ausser Acht, dass auch andere Effekte die langfristige Strategie der Hamas beeinflussen kann (vgl.: The softening of Hamas – Moderation through political participation; http://www.offiziere.ch/?p=7216). Andere radikale Gruppierungen – beispielsweise die Palestinian Islamic Jihad oder die al-Aqsa Martyrs’ Brigades – füllen ein womöglich entstehendes Gewaltvakuum aus – eine Gruppierung, die bereit ist Selbstmordattentäter einzusetzen, lässt sich kaum von gezielten Tötungen beeindrucken.
Ich danke Ihnen für den Hinweis auf den FAZ-Artikel “Gezieltes Töten erlaubt” (http://goo.gl/rW4CN). Die Argumentation von Ulf Häusler, Assistant Legal Advisor am Allied Command Transformation der Nato im amerikanischen Norfolk ist interessant zu lesen, insbesondere wie er an den umstrittenen Punkte vorbeiargumentiert. Es erstaunt nicht, dass er die gezielten Tötungen für rechtmässig hält (halten muss) und dies ist bei Kombatanten auch tatsächlich unumstritten. Getötet werden jedoch auch Nicht-Kombatante (gezielt) und die Höhe der Kolateralopfer ist nicht vernachlässigbar (die Frage bleibt offen, was Häusler unter „nicht exzessive Kollateralschäden“ versteht). Ich halte mich lieber an den Bericht des Sonderberichterstatters über aussergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston (http://goo.gl/ib22r).
@T. Wiegold
Sorry, wollte nur auf den Beitrag von „radio_24“ antworten. Dem könnte man noch hinzufügen, dass die Israelis für ihre „gezielten Tötungen“ vorwiegend Spezialkräfte, Kampfhubschrauber und Jagdbomber einsetzen, aber bislang (soweit bekannt) keine Drohnen (außer zur Aufklärung). Der israelische Fall wäre also auch ein gutes Beispiel dafür, warum man zwischen Waffensystem und Vorgehensweise unterscheiden sollte.
@T.Wiegold
Mein obiger Kommentar dient vermutlich auch nicht der Entzerrung, sorry ;-)
Vielleicht kann mir mal jemand freundlicherweise folgendes erklären:
Worin besteht der Wesensunterschied zwischen einem bemannten und mit Waffen ausgerüsteten Luftfahrzeug alter Schule, sei es mit Propeller-, sei es mit Düsenantrieb, und einem unbemannten und mit Waffen ausgerüsteten Luftfahrzeug, etwa einem Tornado? Es handelt sich dabei doch nur um eine technische Weiterentwicklung.
Sowohl das bemannte Kriegsflugzeug, als auch die Drohne, kann ich sowohl für rechtlich unbedenkliche, als auch für unzulässige Einsätze verwenden.
Stellen wir uns einmal vor, die Problematik mit den asymmetrischen Konflikten gäbe es nicht. Wir lebten noch in einer Welt, in welcher die potentiellen Konfliktparteien ausschließlich traditionelle Armeen sind. Mit Uniformen und Fahnen, Bataillonen und Divisionen, Panzern und Feldküchen, Militärkapellen und Zapfenstreich, Generälen und Unteroffizieren. Da würde doch niemand auf die Idee kommen, dass eine Drohne irgendetwas anderes sein könnte als eine waffentechnische Innovation.
Man hat doch immer schon die Entwicklung von Kriegsflugzeugen in der Weise vorangetrieben, dass sie höher und schneller fliegen können und mit einer kleineren Besatzung geflogen werden können. Alles natürlich mit der Vorstellung, dass man die eigenen Verluste dadurch minimiert.
@ chickenhawk | 26. September 2012 – 11:01
Ich denke die Problematik liegt darin, das wir hauptsächlich das Beispiel des Drohneneinsatzes der USA in Pakistan sehen. So werden von amerikanischen Boden aus, pakistanische Staatsbürger in Pakistan getötet, ohne im Kriegszustand oder bewaffneten Konflikt mit Pakistan zu sein. Geht etwas schief, gibt es materialverlust, mehr nicht. Also, das Töten mutmaßlicher Täter, ohne Gerichtsverfahren in einem souveränen Land ist die neue Dimension. Wollen wir Deutschen so was auch machen? Darum diese Diskussion!
@Heiko Kamann
Zitat: “ […] Töten mutmaßlicher Täter, ohne Gerichtsverfahren in einem souveränen Land […]“
Was aber – wie aufopferungsvoll und dankenswert seitens T.W. dargestellt – systemisch nichts mit der Beschaffungsfrage von unbemannten Systemen zu tun hat. Der Druck und Wunsch nach diesen System in der Bundeswehr kommt aus den Erfahrungen und Lessons Learned Afghanistan und den dortigen taktischen Einsatzformen. Das Drohnen auch eine strategische Dimension haben können, die in extremen Ausgestaltungen ethisch diskussionswürdig sind, rechtfertigt überhaupt nicht die Verteufelung dieser Systeme.
Analogien:
Es gibt auch Geheimdienste die Gegner ohne Gerichtsverfahren töten – der BND macht das nicht.
Es gibt Spezialkräfte die Gegner ohne Gerichtsverfahren außerhalb von Kampfhandlungen töten – das KSK macht das nicht.
Es gibt Nationen, die abstandsfähige Waffensysteme außerhalb eines Krieges gegen souveräne Staaten eingesetzt haben. Ich habe noch nie gehört, dass jemand in Deutschland so etwas z.B. mit Taurus plant.
Man kann auch mit jeder Form eines Stealth oder Tiefflugsystems oder U-Booten die Rechte souveräner Staaten verletzen und wir machen das nicht.
Wenn wir jedes missbrauchbare Waffensystem abschaffen, muss man selbst über Gummiknüppel das Diskutieren anfangen. Ich möchte dann aber in keinen Einsatz mehr, wenn mir mein Handwerkszeug vorenthalten wird.
Ich halte eine Diskussion um Einsatzformen nicht für falsch. Man muss eh dankbar sein, wenn der politische Raum und die mediale Aufmerksamkeit die Sicherheitspolitik für sich entdeckt, aber Sachlichkeit und Information tut not. Deshalb noch einmal ein dickes Dankeschön an T.W.!
@ Heiko Kamann | 26. September 2012 – 11:18
Die Amerikaner sind böse Menschen, das ist allgemein bekannt.
Aber hier geht es doch um die Beschaffung eines Waffensystems für das deutsche Militär, die Bundeswehr. Die Bundeswehr verfügt heute schon über Kriegsflugzeuge, die Bomben abwerfen können. Aber die werden in Afghanistan genauso wenig eingesetzt wie deutsche Panzer und deutsche Feldhaubitzen. Auf die Idee, dass die Bundeswehr ihre Panzer abschafft, nur weil die Amerikaner auch welche besitzen, käme doch auch keiner.
@Heiko Kamann
„So werden von amerikanischen Boden aus, pakistanische Staatsbürger in Pakistan getötet, ohne im Kriegszustand oder bewaffneten Konflikt mit Pakistan zu sein. Geht etwas schief, gibt es materialverlust, mehr nicht. Also, das Töten mutmaßlicher Täter, ohne Gerichtsverfahren in einem souveränen Land ist die neue Dimension.“
Völkerrechtlich ist Ihre Darstellung so nicht korrekt. Was die Amerikaner in Nordwest-Pakistan (oder auch im Jemen) machen, entspricht völkerrechtlich in etwa der Situation von ISAF in Afghanistan. Man kann davon ausgehen, dass es nichtöffentliche Übereinkunfte zwischen den Regierungen über den Einsatz amerikanischer Kräfte im „nicht-internationalen bewaffneten Konflikt“ innerhalb Pakistans bzw. des Jemens gibt. Welche Staatsangehörigkeit die Ziele haben, ist dabei irrelevant (zeitweise gab es auf Ebene nationalen US-Rechts Probleme bei Zielen mit amerikanischer Staatsangehörigkeit, die aber gelöst wurden). Der genaue Inhalt dieser Übereinkünfte ist nicht bekannt, aber sie schloss zumindest im Fall Pakistans zeitweise sogar die Nutzung pakistanischer Luftwaffenstütztpunkte für amerikanische Drohnen mit ein: http://www.wired.com/dangerroom/2009/02/pak-press-shows/
Es gab zeitweise völkerrechtlich noch ein formales Problemen, weil die eingesetzten amerikanischen Kräfte nicht immer Teil der Streitkräfte sondern anderer Behörden waren, aber ich könnte mir vorstellen, dass dieses Problem recht einfach lösbar ist, z.B. mit einem zeitweisen Wechsel der Unterstellung.
Wenn Ihre Darstellung zuträfe und es sich um einen militärischen Angriff auf einen souveränen Staat handelte, würden die Pakistanis wohl auch anders reagieren als nur mit verbalen Protesten, deren Zielgruppe nur die eigene Bevölkerung ist.
Auch hier gilt aber: Es ist völkerrechtlich egal, ob man Dronen einsetzt, Kampfhubschrauber oder Jagdbomber.
Für die aktuell vorgelegte Frage, ob die Bundeswehr, ggfls. gemeinsam mit den europäischen Partnern, bewaffnete Drohnen beschaffen soll, spielt es aber keine Rolle, in welcher Weise die Amerikaner diese Waffensysteme aktuell einsetzen. Genaugenommen lenkt diese Diskussion sogar von der eigentlichen Frage ab.
Die Bundeswehr ist eine moderne, mit konventionellen Waffen ausgestattete Armee, mit einem Heer, einer Luftwaffe und einer Marine. Bewaffnete Drohnen sind moderne, konventionelle Waffensysteme. Sie werden in Kürze zur Standardausstattung von Streitkräften weltweit zählen, genauso wie Panzer, Kampfhubschrauber, Handgranaten und Sturmgewehre.
Für die Bundeswehr stellt sich die Aufgabe, ihre Bewaffnung auf einem konkurrenzfähigen Niveau zu halten, selbst dann, wenn man Auslandseinsätze generell ablehnt und die Aufgabe der deutschen Streitkräfte ausschließlich auf die Landesverteidigung im engsten Sinne beschränken möchte, etwa nach dem Vorbild der Schweiz.
@ chickenhawk | 26. September 2012 – 12:06
Nun, was BND und KSK so machen wissen wir ja nicht … die die Amerikaner böse sind, ist Ihr Zitat.
Das Thema „Drohnen“ führt zur Debatte, „wie weit wollen wir Deutsche gehen“. Es ist keine Debatte über ein Waffenbsystem; die Waffensystemdebatte führen (hier) die Soldaten. Durch das Handeln der Amerikaner wird halt aufgezeigt, was möglich ist. Ich habe nicht gesagt, das wir dass alles nachahmen werden. Aber es ist vielleicht ein Zeitpunkt, um gewisse Fixpunkte neu zu definieren. Denn wir reden bei der Beschaffung ja nicht von „jetzt auf gleich“; sondern sollten in Dekaden denken. Jetzt können Sie wieder mit dem Flugzeug oder sonstigen Gerät kommen … das Waffensystem ist hier nur auslöser der Debatte.
Und, ob das Töten „Völkerrechtlich abgesegnet ist“, ist völlig irrelevant, wenn eine Nation dieses Töten für sich als unmoralich und inakzeptabel betrachtet.
Immer wieder wird versucht, die Konfliktlage in Afghanistan und Umfeld so umzudeuten, dass sie in die eigene Argumentationskette passen. Weder handelt es sich um unbeteiligte Staatsbürger Pakistans, gegen die die USA vorgehen noch um einen Polizeieinsatz. Stattdessen gehen die USA in einem „nicht internationalen bewaffneten Konflikt“ mit militärischen Mitteln gegen Terroristen und Aufständische vor.
Dabei ist der Drohneneinsatz über Pakistan völlig völkerrechtskonform. Der in seiner Integrität durch Völkerrecht geschützte Territorialstaat muss dann eine Einschränkung dieses Schutzes hinnehmen und Militärmaßnahmen auf seinem Hoheitsgebiet dulden, wenn er die von seinem Staatsgebiet ausgehenden Angriffe nicht selbst unterbindet.
Der von deutschen Pazifisten häufig unternommene Versuch, den US-Drohneneinsatz über Pakistan zu „kriminalisieren“, scheitert regelmäßig an der völkerrechtlichen Wirklichkeit. Wobei man im Falle des „Falschspielers“ Pakistans eigentlich gar nichts falsch machen kann.
Zur Frage, ob bewaffnete Drohnen dem Völkerecht entsprechen hat der UN-Menschenrechtsrat in einer Studie folgendes festgestellt: „Dennoch unterscheidet sich ein Flugkörper, der von einer Drohne aus abgefeuert wird, durch nichts von jeder anderen gebräuchlichen Waffe, wie von einer Schusswaffe, die ein Soldat betätigt, oder von einem Flugkörper abfeuernden Hubschrauber oder Kampfhubschrauber. Die entscheidende Rechtsfrage ist bei jeder Waffe dieselbe: Ist ihr konkreter Einsatz mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar oder nicht? (Vereinte Nationen A/HRC/14/24/Add.6)
Leseempfehlung aus dem Wall Street Journal: U.S. Unease Over Drone Strikes.
@Politikverdruss: Tja. Bei den Drohnenangriffen in Pakistan gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Und ich versuche gerade klarzumachen, dass dieses amerikanische Vorgehen und die deutsche Beschaffungsüberlegung zwei sehr unterschiedliche Dinge sind. Aber das wird offensichtlich von einigen hier nicht geteilt.
@ chickenhawk
Die Schweiz will ebenfalls MALE (HERON oder HERMES 900) beschaffen. Von einer Unbewaffnungsgarantieforderung habe ich dort noch nichts gehört…
@ RauscheBART
Vermutlich machen die Schweizer jetzt Jagd auf Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen ;-)
@Politikverdruss
……. Weder handelt es sich um unbeteiligte Staatsbürger Pakistans……
Wenn man die Toten Kinder und unschuldige Erwachsene nicht mitrechnet!
Kollateralschäden verhältnismäßig oder nicht?
http://www.tab-beim-bundestag.de/de/pdf/publikationen/berichte/TAB-Arbeitsbericht-ab144.pdf
@Elahan, das Papier der TAB beantwortet Ihre Frage:
„Als eine Art Kompromiss zwischen dem Gebot des Schutzes
der Zivilbevölkerung und den militärischen Notwendigkeiten (Gulam/Lee 2006,
S. 127) wird ein Angriff dann als verboten gelten, wenn die Folgen (Verluste an
Menschenleben in der Zivilbevölkerung, Verwundungen, Beschädigungen ziviler
Objekte) »in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren
militärischen Vorteil stehen« (Artikel 51, Abs. 5 lit b ZP I).“
Elahan | 26. September 2012 – 19:24
Vielen Dank für den Link zur Lektüre …
@Politikverdruss
das heißt doch, dass man am besten alle Gefechte vermeidet, damit man dann ne gute Ausrede hat, dass der Krieg nicht zu gewinnen war ;-)
@ RauscheBART
Sie sollten die Medienmiteilung des VBS lesen (http://goo.gl/2568b): dort kommt das Wort unbewaffnet drei Mal vor.
@Klabautermann,
was soll ich darauf antworten? Vielleicht folgendes: „Meine Herren, Sie sollen stets ein Vorbild sein, aber auf eine so leichte und angenehme Weise, daß Ihnen niemand einen Vorwurf daraus machen kann.“ (Prinz Eugen)
Wobei ich hinzufügen möchte: Das mit den „Vorwürfen“ haben heutige Truppenführer schon verstanden. Aber die Leichtigkeit, die ist einfach verlorengegangen;-)
@Politikverdruss
ja, ja, Soldaten ohne Waffen, das ist die Lösung ;-)
@Klabautermann,
aber mit „robustem Mandat“;-)
lol——-wenns nicht so bitter wäre
@Politikverdruss
Das Papier habe ich gelesen und beantwortet nicht das Problem!
»in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren
militärischen Vorteil stehen«
Gerade darüber streiten sich die Geister! Widerstandskämpfer gelten immer als Terroristen, je nach dem von welcher Seite man es betrachtet und unschuldige bei der Partisanenbekämpfung zu opfern um einen mili. Vorteil zu erlangen ist zu jeder Zeit zumindest fragwürdig, also einer Frage würdig!
Verschafften uns bewaffnete UAV wirklich einen mili. Vorteil, den wir mit anderen Mitteln nicht erreichen? Wäre dieser mili. Vorteil nachhaltig? Wie oft sind deutsche Soldaten in einer Situation, in der nur ein bewaffnetes UAV/RPA hilft? Wann wäre ein deutsches bewaffnetes UAV einsatzfähig? Was ist das Problem beim EuroHawk? Hätten wir dieses auch bei einem RPA? Welches Problem haben wir mit dem Tiger? Hätten wir dieses nicht auch bei einem RPA? Wenn der Schrei nach einer BK beim Tiger so groß ist, warum kann man bei einem RPA darauf verzichten? In wecher Situation möchte man eine RPA einsetzen? Wie wäre die Reaktion bei Kollateralschäden in DEU durch Presse und Medien?
….und all die Fragen die wir schon zum Betrieb in DEU (Luftrecht, Personal, Übung, Kosten uvm) gestellt hatten!
@Elahan,
zum Thema „Widerstandskämpfer gelten immer als Terroristen“ empfehle ich Hobe/ Kimmich, Einführung in das Völkerecht, Kapitel 18.2.5., Kombattanten, Zivilisten und geschützte Personen. Das Thema hatten wir auch in diesem Forum schon so oft, dass man es jetzt nicht nochmals ausbreiten muss.
Zu Ihrer Frage: „Verschafften uns bewaffnete UAV wirklich einen mili. Vorteil, den wir mit anderen Mitteln nicht erreichen?“
Stellen Sie sich einmal vor, Oberst Klein, hätte über eine nachtkampffähige Kampfdrohne verfügt. Was alles wäre anders gelaufen, wenn man nicht zwei 250 kg-Bomben, sondern zwei Hellfire mit je einem 9 kg schweren Sprengkopf hätte einsetzen können? Sie können sich Ihre Frage selbst beantworten. Eine ähnlich „chirurgische Wirkung“ hätte für Oberst Klein damals auch ein kampfkräftiger gepanzerter Spähtrupp entfalten können. Der war damals aber auch nicht verfügbar. Militärisch komplexen Lagen begegnet man besten durch einen lageangepassten Waffenverbund. Er ist oftmals der Schlüssel zum Erfolg.
Schauen Sie, warum wohl verfügen die US-Marines schon in der Grundstruktur über Heeres-, Marine und Luftwaffenkräfte? Weil es Teil ihrer militärischen Effektivität ist. Sie können es auch bei den schweren Aufklärungsregimentern des US-Heeres beobachten. Auch dort ist der Waffenverbund bereits strukturell gegeben und muss nicht erst durch eine „Gefechtsgliederung“ hergestellt werden. Kampfdrohnen dürften deshalb zukünftig im Waffenspektrum des Heeres eine gewichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, „lageangepasst“(wie das Beispiel O Klein zeigt) militärische Gewalt anzuwenden.
Vielleicht noch ein anderes Beispiel aus den Kriegen der letzten Zeit. Es zeigt wie sehr ein ausgewogener Waffenverbund auch vor hohen eigenen Verlusten schützt:
Sie erinnern sich vielleicht an die Kämpfe um Falludscha im Irak. „Die US-Streitkräfte setzten bei dem Angriff auf Falludscha hauptsächlich sechs verstärkte Bataillone ein. Zwei schwere Army-Bataillone wurden von vier Bataillonen der Marines unterstützt. Die beiden Einheiten der Army waren mit schweren Kampf-undSchützenpanzern der Typen M1 (Abrams) und M2 (Bradley) ausgerüstet. Die Marines sind einsatzhistorisch bedingt leichter ausgerüstet und verfügen zur Zeit noch nicht über einen Schützenpanzer von modernem Schutzniveau. Dieser Unterschied schlug sich auch in den entsprechenden Vorgehensweisen nieder. Die beiden Army-Einheiten fuhren primär „aufgesessen“ in das Gefecht und verzeichneten dabei fünf Tote. Die vier Einheiten der Marines waren eher „zu Fuß“ im Kampfgebiet unterwegs und hatten vierzig Opfer zu beklagen. Selbst wenn berücksichtigt wird, daß die Marines mehr als doppelt soviel Personal in den Kampf schickten wie die Army, zeigt sich im Verhältnis eine überproportional hohe Verlustquote der amerikanischen Marineinfanteristen.“ http://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/arbeitspapiere/LGS_Falludscha_Schlu_folgerungen_Arbeitspapier_FG_3_Final_ks.pdf
Elahan, soweit mal aus Sicht eines alten Berufssoldaten ein paar Gedanken zum Thema Kampfdrohnen im Waffenspektrum des Heeres.
wo steht geschrieben, dass man von Lfz nur 250kg Bomben werfen kann? Sie verwechseln Munition mit Plattform! Ich find Hellfire und Maveric auch sehr effektiv, sie sind jedoch sehr teuer! Bk Mun hätte es auch getan! Wie wäre der Fall Klein wohl verlaufen wenn er Tornados mit 27mm angefordert hätte? P.S. Eine Partisanen Diskussion wollte ich nicht eröffnen, denn dazu habe ich eine feste Meinug!
@elahan: „… Wie wäre der Fall Klein wohl verlaufen wenn er Tornados mit 27mm angefordert hätte? …“
Zwei mittels Laser-Target-Designator gesteuerten “Advanced Precision Kill Weapon Systems – APKWS” (= 70mm HYDRA- oder 70 mm FZ-Raketen) zu je ca. 12 T€ hätten es auch bei den beiden Tankwagen getan. Aber die kann der UH-TIGER ganz im Gegensatz zu einem simplen OH58 KIOWA oder einer Drohne ja nicht verschießen. Insofern stellt sich auch nicht die Frage weshalb immer noch nicht der UH-TIGER in AFG ist.
Auf http://augengeradeaus.net/2012/09/bewaffnete-drohnen-fur-bundeswehr-volkerrechtliche-prufung-ist-erfolgt/#comment-43157und auf den letzten Absatz in http://augengeradeaus.net/2012/09/bewaffnete-drohnen-fur-bundeswehr-volkerrechtliche-prufung-ist-erfolgt/#comment-43101darf hier nochmals verwiesen werden.
@Elahan
Glauben Sie mir: Die Soldaten im Einsatz haben fast alle für die nächste Dekade zur Auswahl stehenden Muster bereits in Gefechtssituationen erlebt und genutzt, inklusive englischer Tornados und deren Bordkanone.
Die Möglichkeiten Predator / Reaper (analog sicher auch Heron TP) sind für diese Szenarien einfach besser und geeigneter.
Ich finde es sehr angenehm, dass man bei der Bundeswehr inzwischen auf das Feedback aus dem Einsatz hört und nicht auf wohlgemeinte, substituierende Alternativlösungen heimischer Schreibstuben. Auch Soldaten aus dem Einsatz haben eine feste Meinung die durch eigenes Erleben fundiert ist. Bleibt zu hoffen, dass die Politik zu ähnlichen Bewertungen wie die Bundeswehr kommt und auch vom Einsatz her denkt…
@Stefan H
„Die Möglichkeiten Predator / Reaper (analog sicher auch Heron TP) sind für diese Szenarien einfach besser und geeigneter.“
Ich bestreite nicht, dass es Szenarien gibt, wo das so ist!
Die Frage war aber ja genau in diese Richtung!
Was heißt besser geeignet?
Billiger, bquemer, effizienter, nachhaltig, robuster, flexibler uvm?
Wie oft kommen diese Szenarien vor?
Hat die Bw bis zum Zeitpunkt X dies Waffe?
Was ist der Zeitpunkt X?
Ist das Gerät auch nach AFG betreibbar?
Wie groß ist das Fähigkeitsdelta zu allen anderen Systemen?
Müssen wir diese haben oder genügt ein EU Beitrag?
@Elahan,
wir haben jetzt lange genug Ihre Fragen beantwortet. Nun stellt sich die Frage, warum eigentlich Sie immer die Fragen stellen.
Wir erwarten jetzt einmal die ausführliche Darstellung Ihrer Position in dieser Frage. Wie wär’s damit.
@Politikverdruss
Wo kann ich die Antworten nachlesen?
Meine Position ist; wenn wir über die drei Nachfolger des Heron sprechen, wir diesen für AFG bewaffnet, einsatzfähig beschaffen können und die Politik auch willens ist die Munition einsetzen zu lassen …….. sofort beschaffen!
Wenn nicht……dazu können sie meine Position z.B. auch nachlesen:
http://augengeradeaus.net/2012/07/weniger-cas-mehr-probleme/
http://augengeradeaus.net/2012/07/drohnen-mit-waffen/
http://augengeradeaus.net/2012/03/nicht-schiesen-konnen-andere-auch/
…uvm
Für Deu/EU Luftraum benötigen wir keinen RPA!
@Elahan
Ich schreibe jetzt aber keine FFF (Funktionale Fähigkeitsforderung) – da dürfen schon Kameraden von BMVg Plg II in Verbindung mit der Lw schuften ;-)
Ich empfehle eine Bildungsreise nach Baghlan oder Kunduz und dann – auch außerhalb eines Gefechtes und gerne im Schutze eines Lagers – mit einem Rover auf verschiedene Plattformen aufzuschalten. Wahrscheinlich findet man den Bildvergleich Predator/F-15 sogar im Netz in sanitarisierter Auflösung und die Masse der Fragen hat sich dann erledigt. Als „Schmankerl“ dann mal versuchen mit einem bemannten System (egal ob Fläche oder Rotor) Bodentruppe über 24h bei einer mehrtägigen Operation zu überwachen. Außer mit der Liberty (bemanntes Beobachtungsflugzeug) hat sich das aber schon <1h erledigt und deren Pilot mag nach 3-4h unter dortigen Bedingungen auch nicht mehr. Plötzlich braucht man einen Haufen an bemannten Systemen, um eine "gestückelte" und qualitativ schlechtere Unterstützung der Bodentruppe hin zu bekommen – dann noch mit Verdopplung, da man Sensor und Effektor bei heutigen bemannten Plattformen meistens trennen muss (Slow-/Fastmover).
Zum Szenario Afghanistan und dessen Aussagewert: Das Szenario ändert sich für die Bodentruppe nicht wesentlich wenn Sie das in eine andere unterentwickelte Region in Afrika oder Asien legen. Potentielle Einsätze in entwickelten Regionen und ohne asymmetrische Bedrohung sind in ihrer Anzahl relativ überschaubar (aktuell Zypern).
Das man klassische konventionelle Szenarien nicht außer acht lässt, ist ein Merkmal von Breite vor Tiefe und m.E. richtig. Wobei die neue Generation der US Stealth-Drohnen darauf hindeutet, dass man da auch zukünftig mit Drohnen rechnen muss. Die Anzahl künftiger Bodentruppeneinsätze in denen Drohnen keinen Wert haben, wird m.M. gegen Null tendieren. Selbst Deichüberwachung im Katastropheneinsatz wäre interessant, wenn man die notwendigen Luftsicherheitsregeln schafft. Bei einer bedrohten Botschaft mag eine Drohne auch einen strategischen Wert haben und sei es nur zur Aufklärung, wobei ich aber nicht in die strategische Nutzungsdiskussion einsteigen möchte.
Gegenfrage:
Müsste die Bundeswehr diese Fähigkeiten haben oder reicht es in Europa? Wenn Deutschland das sich nicht leisten kann, wer soll unserer Truppe dann einen solchen Cover liefern? Griechenland? Die USA hat eine Menge – aber oft genug in Afghanistan ist halt nichts für die Bundeswehr übrig, weil in 1. Priorität US-Truppen, dann Truppen die im Verantwortungsgebiet US sind und dann der Rest nach Prioritätenreihenfolge der Regionalkommandos kommt. Rest zu sein heißt i.d.R. ohne zu sein, was aktuell durch Heron – ohne Effektor – kompensiert wird. Da die Anzahl der Flugstunden Heron als Meilenstein im Netz steht, sind m.M. praktisch alle Ihre Fragen beantwortet, wenn man von X absieht. Zeitpunkt X hängt vom politischen Willen und den haushalterischen Ressourcen ab und nicht von der Verfügbarkeit. Meine Meinung: Eigenentwicklung – wohl ähnlich wie bei den anderen "Erfolgsmodellen" aus dem Hause EADS/Cassidian – 1-2 Dekaden. Bereits fliegende System deutlich vor 2020 wenn man es wirklich will. Als Leasing-upgrade Heron auf Heron TP wahrscheinlich eher kurz als mittelfristig möglich, wenn man bereit ist zu zahlen…