Tag: 17. August 2012

Neulich im Archiv: Bundeswehr soll auf Terroristenjagd gehen

Schon süß, was der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts so nach oben spült…. Meine Google-Alerts weisen mich auf einen Bericht der Welt* hin: Bundeswehr soll auf Terroristen-Jagd gehen Im Kampf gegen den Terrorismus will die Bundesregierung die Bundeswehr zum Schutz gegen ABC-Waffen einsetzen. Der Bundesinnenminister habe nach Informationen des Blattes auf der Inneministerkonferenz einen entsprechenden Gesetzentwurf angekündigt, damit die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe voll einsatzfähig ist. Ehe sich jemand wie ich wundert, wie die Bundesregierung so blitzartig auf das Verfassungsgericht

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Piraten-Treibjagd mit der „Sachsen“

Erst gut eine Woche ist die deutsche Fregatte Sachsen im Anti-Piraterieeinsatz mit der EU-Mission Atalanta, und schon hat die Besatzung eine erste Treibjagd auf Piraten vor der somalischen Küste hinter sich. Anfang der Woche hatte der deutsche Orion-Seefernaufkärer, der in Djibouti stationiert ist, eine von den Seeräubern gekaperte Dhau ausfindig gemacht – die Piraten waren von einer anderen, ebenfalls gekaperten Dhau auf die Bourhan Nour umgestiegen. Die Sachsen folgte dem Schiff und trieb es praktisch vor sich her – dem

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Aufgedröselt: Kein Flugzeugabschuss, aber militärische Mittel im Inland

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Bundeswehr im Inneren ist, wie juristische Texte so oft, dröger Stoff. Und, auch das liegt in der Natur der Sache, Interpretationen und Fehl-Interpretationen jeder Art leicht zugänglich. An Fakten scheint festzustehen: den Abschuss eines entführten Flugzeugs darf es auch künftig nicht geben; bei Bundeswehreinsätzen im Inland im Rahmen der Amtshilfe sind auch militärische Mittel künftig nicht mehr ausgeschlossen, und der Bund und damit die Bundeswehr hat in

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In Ausnahmefällen militärische Mittel im Inland erlaubt

Das Bundesverfassungsgericht hat – erneut – über die Möglichkeit entschieden, dass die Bundesregierung die Bundeswehr im Inland in bestimmten Fällen auch mit militärischen Mitteln einsetzen darf. Grund der Entscheidung war wiederum der Streit um das Luftsicherheitsgesetz der rot-grünen Koalition, dass insbesondere bei entführten Flugzeugen als letzte Möglichkeit auch den Abschuss der Maschine vorsah. Nachdem die höchsten deutschen Richter das bislang abgelehnt hatten, hat nun das Plenum des Bundesverfassungsgerichts eine Kehrtwende vollzogen – und die militärischen Mittel unter eng begrenzten Voraussetzungen

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Weiter geht’s.

Und schon geht’s weiter – eigentlich wollte ich langsam aus dem Urlaub wieder anbloggen, da schreckt mich eine Agenturmeldung auf: Das Bundesverfassungsgericht hat, so heißt es, unter engen Auflagen den Einsatz militärischer Mittel der Bundeswehr im Inland erlaubt. Die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts hat für 10 Uhr, also gleich, die Veröffentlichung der Entscheidung im Internet angekündigt, die schaue ich mir natürlich dann sofort an. Und dann wird das hier auch ein Thema.

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