Drohnen? Mit Waffen?!
Seit ein paar Tagen gibt es wieder eine Diskussion um Unbemannte Fliegende Systeme (Unmanned Aerial Systems, USA), gemeinhin als Drohnen bezeichnet, für die Bundeswehr – und wie meist bei Rüstungsprojekten hier zu Lande geht’s in der Diskussion um mehr als die reinen Fakten. Die sehen bislang so aus: Die Bundeswehr hätte gerne mehr Drohnen, möglicherweise auch bewaffnete, denkt aber über die Anschaffen noch nach – deshalb wurde auch der Leasing-Vertrag für die Heron-Drohnen in Afghanistan bis 2014 verlängert.
Neu entfacht wurde die Debatte von den Kollegen von Panorama, die in einem Beitrag über mögliche bewaffnete Systeme – zu deutsch: Kampfdrohnen – für die Bundeswehr gleich die Verbindung zu den tödlichen Drohnenangriffen der USA im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet ziehen (persönlicher Einwurf: Es gibt zahlreiche Waffensysteme, vom Gewehr bis zum Jagdbomber, über die die Bundeswehr ebenso wie die US-Streitkräfte verfügt – ohne dass sie in gleicher Weise, unter gleichen politischen und legalen Bedingungen, gegen die gleichen Ziele eingesetzt würden).
Und andererseits kündigt das Verteidigungsministerium eine öffentliche Diskussion über solche Systeme für die Bundeswehr an und verweist (siehe unten) auf eine Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Grünen. Kleiner Schönheitsfehler der in Bundestagsdrucksache 17/9316 veröffentlichten Antwort: Über militärische Fähigkeiten der Drohnen soll eben nicht öffentlich geredet werden. Auszug aus der Vorbemerkung der Bundesregierung:
Hinsichtlich der Aspekte der Anfrage zu militärischen Fähigkeiten ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die erbetene Auskunft „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ einzustufen ist. Sie bietet einen detaillierten Überblick über die Entwicklung und Planung unbemannter Systeme in der Bundeswehr bis mindestens 2025. Obgleich die Antworten partiell auch aus offenen Quellen bezogen werden könnten, lassen die Zusammenstellung in ihrer Gesamtheit und die Tatsache, dass die Antworten von offizieller, fachlich zuständiger Seite erfolgen, eine derartige Einstufung notwendig erscheinen. Eine Veröffentlichung und damit eine Kenntnisnahme durch Unbefugte können für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Die erbetenen Informationen wurden daher in einem zweiten Schreiben beantwortet.
Über diese militärischen Fähigkeiten später mal mehr; hier erst mal nur als Beitrag zur Debatte die Aussagen des stellvertretenden Sprechers des Verteidigungsministeriums, Kapitän zur See Christian Dienst, am (gestrigen) Freitag vor der Bundespressekonferenz:
Frage: Dann habe ich noch eine Frage an das Verteidigungsministerium. Herr Dienst, eine Abgeordnete der Grünen-Fraktion hat gestern Kritik darüber geäußert, dass das Verteidigungsministerium den Ankauf von waffentragenden Drohnen plane. Da geht es um die Predator-Drohnen. Können Sie etwas dazu sagen? Was ist der Stand der Dinge, was diese Drohne oder ihre Bewaffnung angeht?
Dienst: Sie beziehen sich wahrscheinlich auch im Weiteren auf den Beitrag in dem Magazin „Panorama“ in der ARD gestern Abend; da ist das Thema ja ausführlich behandelt worden. Es ist Fakt, dass wir im Bereich der Drohnen eine Nachfolge für das zurzeit in Afghanistan eingesetzte System Heron ‑ Heron I, um in die Fachtermini zu gehen ‑ suchen. Dieses dort eingesetzte System wird im Rahmen eines Leasingvertrages betrieben, der gerade um zwei Jahre verlängert worden ist. Gesucht wird jetzt nach einem eigenen System, das dann beschafft werden soll. Zurzeit werden die Optionen geprüft. Es ist auch kein Geheimnis, dass das System Predator B in der engeren Wahl in dieser Prüfung steht. In der Frage, ob es irgendwann einmal bewaffnet werden kann oder soll, sind wir am Anfang der Überlegungen. Aus diesen Überlegungen wird auch gar kein Geheimnis gemacht.
Die Grünen ‑ wenn Sie das schon ansprechen ‑ haben ja am 16. April eine Kleine Anfrage beschieden bekommen ‑ die Referenznummer ist 17/9316. In dieser Antwort ist auch ausführlich zum jetzigen Sachstand der Diskussion beziehungsweise der Prüfung Stellung genommen worden.
Zusatzfrage: Was halten Sie denn von der Forderung, dass die Anschaffung von Waffensystemen im Bundestag breiter diskutiert werden soll und dort möglicherweise auch entschieden werden soll?
Dienst: Minister de Maizière wird sich zu gegebener Zeit ‑ wenn die Zeit reif ist, das öffentlich zu diskutieren ‑ sicherlich auch zu diesem Komplex einlassen. Ich kann Ihnen versichern, dass es öffentlich diskutiert werden wird, wenn die Zeit dafür reif ist. Es geht nicht darum, an allen Diskussionen vorbei eine Beschaffung einzuleiten; vielmehr werden diese Diskussionen dann geführt werden, wenn die Zeit reif ist, diese Diskussionen zu führen. Wir sind da sozusagen am Beginn einer Rampe, und was Rampen so an sich haben, ist, dass sie irgendwann einmal aufwärts gehen und dann auf einem Plateau ankommen, wo sie sich dann verbreitern und zu einem Ergebnis führen.
Frage: Herr Dienst, ist es korrekt, dass die Luftwaffe gerne bewaffnete Drohnen haben möchte?
Wenn Sie sagen, dass wir am Beginn einer Rampe seien: Sind bewaffnete Drohnen in Afghanistan ein Thema?
Dienst: Bewaffnete Drohnen in Afghanistan sind insofern ein Thema, als es Alliierte gibt, die mit bewaffneten Drohnen in Afghanistan arbeiten. Es ist einfach ein Faktum ‑ ich wiederhole mich ‑, dass wir keine bewaffneten Drohnen haben. Insofern ‑ ich bemühe einmal alte Bilder ‑: Da man nicht ins nächste Kaufhaus gehen und sich eine Drohne kaufen kann, um sie dann übermorgen in Afghanistan einzusetzen, wird das auch kein Thema sein.
Zusatzfrage: Das ist mir völlig klar. Deswegen die Frage: Sind bewaffnete Drohnen für die Bundeswehr in Afghanistan ein Thema, sprich, ist es ein Thema, die Heron I durch die Heron TP zu ersetzen? Das ist ja ein Leasingvertrag, der das durchaus zulässt.
Dienst: Wir haben das an anderer Stelle schon ausgeführt: Die Beschaffung von Heron TP steht im Moment nicht zur Diskussion.
Zusatzfrage: Und die Frage grundsätzlich, dass die Luftwaffe sich bewaffnete Drohnen wünscht? Sie haben eben ja gesagt, Sie stünden am Anfang der Rampe.
Dienst: Das habe ich Ihnen doch eben in meinen ersten drei Sätzen ausgeführt: Wir suchen ein Nachfolgesystem für das System Heron I, welches wir geleast haben. Bei dem System, das dann beschafft werden wird, wird dann geprüft, inwieweit es Aufklärung machen kann und ob eine Bewaffnung dieses Systems möglich sein kann oder soll. Um dieses „soll“ einzuleiten, wird man mit Sicherheit eine breitere Diskussion brauchen.
Zusatzfrage: Ab wann soll es ein Nachfolgesystem geben? Das müsste dann 2015 sein, oder?
Dienst: Wie ich Ihnen eingangs ebenfalls sagte: Der Leasingvertrag, der im Oktober 2012 ausgelaufen wäre, ist um zwei Jahre verlängert worden. Dann sind wir im Oktober 2014. Die Entscheidung, ob Predator B angeschafft werden kann ‑ erst einmal als Plattform, unabhängig davon, was draufgesetzt wird ‑, beziehungsweise die Prüfung des Angebotes, wenn es denn vorliegt, kann frühestens im dritten Quartal 2012, also in drei Monaten, erfolgen.
Frage: Noch einmal grundsätzlich gefragt: Ist das ein Strategiewechsel? Welcher Überlegung liegt es zugrunde, dass man nun über die aufklärenden Fähigkeiten einer Drohne hinaus auch über eine bewaffnete Drohne nachdenkt?
Dienst: Es ist kein Strategiewechseln, sondern es ist einfach der Zug der Entwicklung. Man muss sich der Entwicklung natürlich stellen. Sie können nicht irgendwann einmal Ihre taktischen Überlegungen oder das, was Sie betreiben, in dem Zustand von 1960 einfrieren, weil Sie sagen: Damit sind wir gut gefahren, und den Stand der Diskussion haben wir heute noch. Vielmehr müssen Sie sich mit dem, was Sie machen können und machen wollen, natürlich zeitgemäß weiterentwickeln. Ich glaube, ich habe hier an anderer Stelle vor ein paar Monaten schon einmal ausgeführt, dass Drohnen in der militärischen Luftfahrt der Zukunft ‑ und wahrscheinlich nicht nur der militärischen, sondern auch der zivilen Luftfahrt ‑ einfach das Mittel sind und haben das hier, wie gesagt, auch über die Ressorts einmal angerissen. Dieser Entwicklung muss man sich stellen, so wie man sich allen Entwicklungen der modernen Zeit stellen muss ‑ vom Bereich IT bis hin zum Bereich Bewaffnung. Eines ist aber sicher: Das muss natürlich durch die entsprechende Diskussion begleitet werden.
Zusatzfrage: Wenn das die Zukunft ist: Gehört zu dieser Diskussion auch die Überlegung, ein anderes System ‑ ein 60er-Jahre-System, wie Sie es nennen ‑ einzustellen oder sich davon zu verabschieden, etwa weil man sagt: Man kann den Angriff auf bestimmte Personen oder Gegenden jetzt ferngesteuert, ohne Piloten, führen?
Dienst: Jetzt bewegen wir uns ja im zukunftstheoretischen Bereich. Das ist eigentlich ein Bereich, in den ich nicht gerne eindringe. Ich kann Ihnen aber sagen: Natürlich werden wir das Geld des Steuerzahlers nicht dafür ausgeben, dass wir Ausrüstungstraditionen pflegen.
Ich find’s ja immer drollig zu sehen, dass die Bundeswehr in dem Zusammenhang immer noch von „Predator B“ spricht. „Reaper“ klingt dann wohl nach außen hin ein wenig zu sehr nach bombardierten Hochzeitsgesellschaften….
Was sagt es über den moralischen Zustand dieses Landes aus, wenn es hierzulande als Skandal gilt, dass die eigene Armee zehn Jahre nach dem Beginn ihres schwierigsten Einsatzes möglicherweise mit Waffen ausgestattet werden soll die gegen den Gegner in diesem Einsatz halbwegs geeignet sind?
Der Panorama-Beitrag strotzt zudem nur so absurden Behauptungen. Wer von „Todesurteil ohne Gerichtsverfahren“ spricht, hat offensichtlich noch nie vom Humanitären Völkerrecht gehört. Der Satz
ist auf jeder denkbaren Bedeutungsebene falsch. Es wird hier nicht nur ein Waffensystem mit einer Taktik gleichgesetzt („Kinetic Targeting“ geht auch mit Hubschraubern, Sturmgewehren oder Kampfmessern etc.) sondern auch politischer Aktivismus unzutreffend als völkerrechtliche Kritik ausgegeben. Tatsächlich ist es völkerrechtlich absolut unumstritten, dass militärischer Gegner im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt bekämpft und getötet werden darf. Ein Bekannter sprach im Zusammenhang mit der in Deutschland verbreiteten Wahrnehmung vom „gefühlten Völkerrecht“, bei dem Laien ihre z.T. fragwürdigen Moralvorstellungen auf das Völkerrecht projizieren, ohne die geringste Ahnung zu haben was dieses tatsächlich aussagt.
Bezüglich des erwähnten islamistischen Kämpfer Bünyamin Erdogan aus Wuppertal ist die Aussage, dass er „keine Straftat begangen“ habe, irrelevant. Er war Kämpfer in einem bewaffneten Konflikt und demnach legitimes militärisches Ziel. Man sollte froh sein, dass er niemals nach Deutschland zurückkommen wird. Manche Stimmen in der deutschen Diskussionen scheinen aber geradezu ein Bedürfnis danach zu haben dass dem Gegner jeder denkbare Vorteil gewährt wird und jegliche Bekämpfung des Gegners für unmoralisch zu halten, fordern aber gleichzeitig maximales Risiko für die eigenen Soldaten und kritisieren den Einsatz von Drohnen als „Einsatz ohne Risiko“, so als ob das ein Problem darstellen würde. Hier stimmt eindeutig etwas mit dem moralischen Kompass nicht.
Interessant ist, dass bei der Abstimmung auf der Panorama web page 2/3 der Teilnehmer sich für bewaffnete Drohnen aussprechen.
@Orontes
„Er war Kämpfer in einem bewaffneten Konflikt und demnach legitimes militärisches Ziel.“
Woher wissen sie dass er Kämfer war? In welchem bewaffneten Konflikt war er beteiligt? Gibt es für ihre Aussage Belege?
Ein militärisches Ziel war er wohl auch nicht, denn er wurde angeblich durch eine Drohne des CAI in PAK getötet!
Es ist die Art und Weise wie die USA die Drohnen einsetzen, welche kritisiert wird und nicht ob Drohen grundsätzlich eingesetzt werden sollen. Es ist doch ein kleiner Unterschied ob eine Waffenplattform Soldaten im Gefecht unterstützen oder ob eine Plattform in ein Land einfliegt und ein Ziel in dem sich ggf Zivilisten (ca. 550 Tote bis jetzt) oder kriminelle Ziv. aufhalten, zerstört. Im Bericht von Panorama wird da sehr wohl differenziert.
@all
Ich sehe den Panorama-Beitrag auch insofern kritisch, als dass ein Waffensystem mit einer Taktik gleichgesetzt wird – die Problematik dieser Angriffe (und es gibt sie) ist unabhängig davon, ob dafür Drohnen, Jagdbomber oder Special Forces mit Maschinenpistolen eingesetzt werden.
Ich würde allerdings vorschlagen, die Diskussion hier auf das Thema Drohnen (für die Bw) zu konzentrieren – wenn wir die ganze völkerrechtliche Frage des US-Vorgehens hier thematisieren, wird das zwangsläufig davon wegführen.
@Elahan
Hat sich überschnitten – allerdings deutet der Teaser-Text auf der Panorama-Webseite eben nicht auf eine Differenzierung hin: Doch der Einsatz von Kampfdrohnen ist rechtlich umstritten, weil auf Verdacht Menschen getötet werden, präventiv, ohne jemals vor ein Gericht gestellt worden zu sein. Nein. Umstritten ist, dass auf Verdacht präventiv Menschen getötet werden. Das heißt nicht, dass der rechtliche Streit um Drohnen per se geht.
Unumstritten sind die signature strikes ja nun keineswegs. Was die Rechtsverdreher dazu zu sagen haben ist nicht der einzige Aspekt.
@Elahan
Die deutschsprachige Quelle darf hier nicht verlinkt werden, aber Sie können diese problemlos über Suchmaschinen finden. Erdogan sollte laut Bundeskriminalamt einen Selbstmordanschlag in Afghanistan ausführen, was ihn und die Organisation bei der er sich im Nordwesten Pakistans aufhielt zum Teil des „nicht-internationalen bewaffneten Konflikts“ macht.
Interessant ist an diesem Fall übrigens, dass sich der Bruder des getöteten feindlichen Kämpfers, Emrah Erdogan, ebenfalls als Kämpfer in Pakistan aufhält und mit einem einschlägig bekannten Bundestagsargeordneten in Kontakt steht, der sich bei seiner Skandalisierung des Vorfalls (die von „Panorama“ aufgegriffen wurde) mit diesem zusammenarbeitet und nach eigenen Angaben auf von diesem zur Verfügung gestellte Informationen stützt. Hier liegt der eigentliche Skandal, der von allen deutschen Medien eisern beschwiegen wird.
@ elahan
Wann tötet man einen Selbstmordattentäter ?
Wenn man erkannt hat, dass er einer ist oder wenn er den Finger am Zündschalter hat ?
Meiner Meinung nach, war er ein legitimes militärisches Ziel. Er hatte sich einer gegnerischen Aufstandsbewegung angeschlossen und soweit ich weiß, öffentlich erklärt in den Jihad ziehen zu wollen. Deshalb ist er nach Pakistan gereist. Er hat dort eine militärische Ausbildung gemacht und wollte in den Krieg ziehen. In dem Bereitstellungs- und Rückzugsraum der gegnerischen Kämpfer wurde er durch ein Bombe getötet. Dies ist eine ähnliche Situation, als wenn die Aufständischen eine IED-Bombe am Wegesrand zünden um europäische Aufbauhelfer oder Nato-Soldaten zu töten. Es ist angemessen in der Verhältnismäßigkeit der Mittel und es ist offensichtlich effektiv.
Da hilft es auch nicht, dass der ehemaliger Arbeitgeber von ihm, ein Landwirt in Deutschland, bei PANORAMA erklärt, dass er den jungen Mann für grundanständig hält.
Vermutlich haben diesen Eindruck auch das Umfeld des Amokläufers von Denver / Aurora gehabt. Trotzdem hat er 12 Menschen getötet und über 50 verletzt.
@T.W.
Zustimmung und wir hatten diese Diskussion ja auch schon oft.
Wenn man aber eine Diskussion auf das Thema „Drohnen für die Bw“ reduziert, muss man fragen wofür möchte die Bw dies Plattform, aber genau diese Frage wird nicht Beantwortet! Wäre die Antwort CAS, hätten wohl die wenigsten ein Problem, ist aber eher ein Problem von AFG und nicht für die Zukunft. Wer keinen Tornado trotz fehlender Gefährdung für die Besatzung einsetzen möchte, braucht auch keine Drohne. Die Frage ob Drohen einen bei CAS sinnvoll sind, hatten wir auch schon in einem Thread. Die Frage nach dem geeigneten Modell auch schon! Die Frage nach dem Geld und Personal ist schnell beantwortet, wir werden keines mehr haben, siehe Reform! Was ist die genau inhaltliche Forderung zur Threaddiskussion?
@T. Wiegold
„Umstritten ist, dass auf Verdacht präventiv Menschen getötet werden. “
Zumindest völkerrechtlich ist das nicht umstritten. Der Begriff „Verdacht“ kommt aus dem Strafrecht und spielt im Zusammenhang mit der Bekämpfung militärischer Ziele keine Rolle. Hier ist die völkerrechtliche Auflage nur „to do everything feasible to verify that targets are military objectives“.
http://www.icrc.org/customary-ihl/eng/docs/v1_cha_chapter5_rule16
Man bekommt diese falsche Wahrnehmung des Völkerrechts, die militärische Gegner und Straftäter bzw. Völkerrecht und Strafrecht ständig miteinander verwechselt, scheinbar einfach nicht aus der deuschen Diskussion heraus. Ich habe u.a. vor dem Hintergrund dieses Panorama-Beitrags fast den Eindruck, dass die manchmal mit Absicht geschieht.
Ja der Chem hat sich erschrocken, als er the Raid redemtion im Kino gesehn hat und dachte sich eine solche barbarische Schlachterei würde Soldaten Abschrecken in den Krieg zu ziehen, da hat er sich, wie 10000 Jahre Menscheitsgeschichte zeigen, aber vertan. Nein das verneinen von Drohnen bringt nicht mehr oder weniger Krieg, es geht nur darum dem Linksgrünen Wahlvolk zu gefallen, genauso vie Sozialtickets uvm. .
Na ja ich bin mal gespannt wann man Excalibur bzw Vulcan für die PZH 2000 einführt und ihr dann von der Heron in Echtzeit 100 km entfernte Ziele zuweist, das interessiert dann garantiert keine Sau. Weil es sind ja keine „KAMPF Roboter“ beteiligt.
Einfach nur ekelhaft und pervers ist das, bluten und verstümmeln und Geistig zu Grunde gehen sollen unsere Soldaten wohl laut den selbsternannten „Sozial“ Politiker in den expliziet von diesen Menschen zu verantwortenden Einsätzen Sie sich befinden.
@ Elahan
Zitat.“Was ist die genau inhaltliche Forderung zur Threaddiskussion?
Aus meiner Sicht die Frage ob Deutschland bewaffnete Drohnen beschaffen soll, weil manche deutsche Zeitgenossen in ihrem Verständnis von Humanismus und universalen Menschenrechten den Einsatz dieser Waffen egal aus welchen Gründen ablehnen.
Ich weiß, alles nichts Neues. Hatten wir bis 2007 / 2008 auch als offizielle ROE in AFG. Die Vorstellung dass Waffen nur zur Notwehr und Nothilfe in einem unmittelbar andauernden Angriff eingesetzt werden dürfen. Nur, eine Armee setzt Waffen nicht nach dem Notwehrrecht ein. Dies ist der Kernpunkt der zukünftigen Auseinandersetzung in der deutschen Öffentlichkeit. Die Frage wird meiner Meinung nach folgendermaßen lauten:
Wann dürfen miliärische Waffen, miltärische Mittel, in welcher Art von Konflikten zur Erreichung welcher Ziele eingesetzt werden ?
Dies ein deutscher Dauerbrenner !
@T.W. sorry aber eine Frage an @Georg habe ich noch.
Gilt dieses auch in den EU, China, USA, Russland, Türkei uvm?
Dacht Kriminelle werden durch die Kriminalpolizei gestellt und kommen vor einen Richter!
Es mag einen kurzfristgen Vorteil geben, langfristig tun wir uns damit keinen Gefallen und mit dieser und der nächsten Regierung sehe ich diese Art der Einsätze nicht!
Drohen binden sehr viele Mittel, die wir nach der Reform nicht mehr haben werden!
Zuerst sollten die Europäer eine Bedrohungsanalyse machen, dann sollten sie festlegen welche Fähigkeiten man benötigt um diesen entgegen zu treten und am Schluß sollte man sich Fragen welche Mittel man beschaffen möchte. In der BRD ereben sich die zur Verfügung stehenden Finanzmittel aus dem Haushalt und dieser ist einsehbar! Wieder beschafft man Spielzeug weil es gerade inn ist und nicht weil man festgestellt hat, dass man es in Zukunft dringend benötigt! Uns fehlen die Fähigkeiten und die durchhaltbar und nicht die modernen Plattformen, für was auch immer!
@Georg
„Wann dürfen miliärische Waffen, miltärische Mittel, in welcher Art von Konflikten zur Erreichung welcher Ziele eingesetzt werden ? Dies ein deutscher Dauerbrenner !“
siehe Anmerkung von T.W. : Das ist keine Frage ob Drohnen oder nicht!
@ Elahan
Die „Gotteskrieger“ (was für ein perverser Ausdruck, für ganz normale Aufständische), sehen sich nicht als Kriminelle sondern als Kämpfer für den Jihad, rüsten sich militärisch aus, sind miltiärisch organisiert, wenden militärischen Taktiken an (Hinterhalt, Sprengfallen usw.) und werden meiner Meinung nach mit militärischen Mitteln im Rückzugs- und Aufmarschgebiet miltärisch bekämpft.
Die Frage nach EU, China, USA, Russland, Türkei usw. habe ich nicht verstanden. Welche Stellungnahme wollten Sie von mir wissen ?
Okay, ich will ebenfalls nicht weit O.T. kommentieren.
@Georg
„Die Frage nach EU, China, USA, Russland, Türkei usw. habe ich nicht verstanden. Welche Stellungnahme wollten Sie von mir wissen?“
Wollen wir Staaten legitimieren zu definieren, dass Terroristen keine Kriminelle sind, sondern militärische Ziele und wenn ja jagen wir sie dann auch in anderen Staaten als PAK und AFG und erlauben wir auch anderen Staaten bei uns diese Methode anwenden zu dürfen? Wenn ja, dann auf nach Saudi Arabien, denn von dort kommt die meiste Unterstützung. P.S.: 9/11 wurde in der westlichen Welt vorbereitetet!
Selbst wenn ich ihrer Meinung teilen würde, hätten wir keine Mehrheit im Bundestag und dazu kommt, dass die Bw Reform uns keinen finanziellen und personellen Spielraum läßt um solch Spielzeug zu beschaffen, eher das Gegenteil ist der Fall, wir verlieren gerade und demnächst noch ein paar!
Klammert man die militärisch-fachlichen Fehler, die unhaltbaren und absurden pseudo-völkerrechtlichen Behauptungen und die fragwürdigen Moralvorstellungen des Panorama-Beitrags aus der Diskussion aus, dann bleibt an Diskussionswürdigem m.E. noch die Antwort der Bundeswehr bzw. des Ministeriums übrig:
Wer zehn Jahre nachdem der Bedarf an solchem Gerät für die Bundeswehr erstmals auftauchte erst „am Anfang der Überlegungen“ steht, hätte eindeutig etwas falsch gemacht. Ich glaube aber nicht, dass man wirklich so konzeptlos ist wie man sich gibt. Man hat nur nicht den Mut, dem lauten Aktivismus einiger weniger Politiker und sie unterstützender Medien selbstbewusst entgegenzutreten. Wer über die Beschaffung von Predator B nachdenkt, will diese ganz selbstverständlich auch bewaffnet einsetzen, denn darin liegt die Stärke des Systems. Das ständige Wegducken und Angst vor Kontroverse bringt keine Diskussion voran. Wenn es um die Bekämpfung irregulären Feindes geht, sprechen die besseren Argumente für den Einsatz bewaffneter Drohnen. Bezeichnenderweise weichen die Kritiker fachlichen bzw. militärischen Argumenten vollständig aus.
Gegen die Beschaffung von Predator B oder ähnlicher Systeme könnte man einwenden, dass der Einsatz in Afghanistan in absehbarer Zeit beendet werden muss und Predator B gegen konventionellen Feind wegen Verwundbarkeit für militärische Flugabwehr untauglich ist.
Okay, also zur Frage Kampfdrohnen für die Bw ja oder nein ?
Meiner Meinung nach ja, weil eine (westliche) Armee muss sich nach dem technologischen Fortschritt richten. Nachdem in der postheroischen Gesellschaft die Bereitschaft Soldaten zu opfern stark abgenommen hat, ist eine Kampfdrohne das geeignete Mittel der Wahl. Die Vorteile im Rahmen von bewaffneter Aufklärung, wie Reaktionszeit, Verweildauer über dem Ziel, Kosten, logistischer Unterstützungsaufwand im Einsatzgebiet und zu hause, sprechen alle für die Kampfdrohne gegenüber dem bemannten Kampfbomber. Eine Nachfolgegeneration für den Tornado spätestens ab 2025 ist nicht mal ansatzweise in Sicht. Wenn man also weiterhin an Auslandseinsätze der Bw denkt und dies tut der VM laut und deutlich, braucht man bewaffneten Begleitschutz aus der Luft für unsere Soldaten. Mit Kampfdrohnen ist dies deutlich billiger als mit bemannten Systemen möglich.
@Georg
„..muss sich nach dem technologischen Fortschritt richten“
Diese Annahme hat uns den EF beschert! Wichtiger wäre für die Soldaten eine fähige Unterstützung. Die Ausrüstung muss sich nach der Zweckmäßigkeit und Einsatzfähigkeit richten und nicht danach ob sie technologisch fortschrittlich ist. Der logistische Unterstützungsaufwand ist für eine Kampfdrohne nicht geringer und US Zahlen sprechen genau vom Gegenteil (siehe vorhergehenden Thread zum Thema Drohnen)! Bewaffnung und Aufklärung sollte immer getrennt sein, sonst bekommen wir wieder ein System das alles aber nichts richtig kann! Verweildauer über dem Ziel braucht kein Mensch, wenn er das Ziel kennt und wirken (auch mit kurzer Reaktionszeit) können wir über weite Strecken auch ohne UAV (da sind wir wieder bei der Frage ob man das überhaupt möchte!).
Wir haben doch bereits die nukleare Teilhabe. Wäre es daher nicht finanziell günstiger, sich in das Targeting der Amerikaner einzukaufen?
Panorama wer?
Politisch gesteuerterte Gebührenverbrennungsanlage, meist sehr gut teilinformiert, aber immer; egal welches Thema, auf Polemik gebürstet.
Wirkung in der Bundesrepublikanischen Bildwelt > 0(NULL).
Jawoll endlich richtige Waffen,die auch dazu dienen, die Infanterie oder SOF mal zu schonen und mal dem Gegner (Feind?) die Angstmöglichkeit jederzeit zu geben.
Her damit.
@Elahan
„Verweildauer über dem Ziel braucht kein Mensch…“
Das entspricht nicht den Erfahrungen aus dem Einsatz. Für Aufklärung ist dieser Faktor so wichtig, dass man mittlerweile sogar Aerostate (quasi Ballons) einsetzt, und auch bei Luftnahunterstützung macht es einen großen Unterschied ob Jagdbomber dauerhaft in der Luft sind bzw. erst angefordert müssen oder ob UAVs über längere Zeiträume vor Ort sind. Wie schon angedeutet, kann ein UAV, dass über häufig genutzten Routen oder eigenen Stellungen verfügbar ist, praktisch jeden Hinterhalt oder Angriffsversuch zum sicheren Selbstmord für die Angreifer machen.
Das ist aber alles irrelevant, solange man aus politischen Gründen Angst hat, die schon verfügbaren Systeme zur Bekämpfung von Feind einzusetzen. In Afghanistan gab es z.B. die Situation, dass zwar deutsche Tornados vor Ort waren, diese aber selbst im Notfall keine Luftnahunterstützung leisten durften. Höhere Stellen hatten dem Vernehmen nach furchtbare Angst vor dem, was „Panorama“ im aktuellen Fall mustergültig an Faktenverdrehung und als Journalismus getarntem Aktivismus vorgemacht hat. Dies wurde durch die Hierarchie so betont weitergegeben, dass Soldaten in mindestens einem Fall Angst davor hatten, in einem Hinterhalt von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Sie hatten ihre Kenntnisse des Völkerrechts und der ROE hauptsächlich aus deutschen Medien und deren meist verantwortungslosen Darstellungen des Themas bezogen und dachten, sie würden bestraft, wenn sie den Angriff abwehren.
Und die militärische Diskussion bleibt müßig, solange sie in der öffentlichen Diskussion nicht wahrgenommen wird. Um die Öffentlichkeit mit militärischen Argumenten zu erreichen, müsste man vermutlich betonen, dass man mit UAVs Kollateralschäden deutlich reduzieren kann, u.a. weil sie die fast durchgängige Beobachtung von Zielen ermöglichen und längere Zeitfenster für deren Bekämpfung zur Verfügung stehen.
@ Elahan
Zweckmäßig und einsatzfähig waren auch die „Knobelbecher“, trotzdem bietet ein moderner, leichter, atmungsaktiver Kampfstiefel für den Soldaten einfach mehr.
Bewaffnung und Aufklärung sollten keineswegs immer getrennt sein. Die Reaktionszeiten zwischen Aufklärung und Wirkung haben das Nassfilmverfahren für die Gefechtsfeldaufklärung ad absurdum geführt. Statt dessen sind Systeme mit Echtzeitübertragung eingeführt worden (wenn auch wenige). Wenn ein erkannter Bombenleger auch direkt bekämpft werden kann, ist dies sehr effektiv und abschreckend in der Wirkung. Verweildauer in der Luft ist sehr wohl ein Faktor. Wenn man möglichst ganztägig, 24 Std am Tag, ein Gebiet, eine Straße observieren will, geht dies mit Drohnen wesentlich besser als mit bemannten Aufklärungsflugzeugen. Das „Ziel“ ist das eigene Operationsgebiet und dies ist nicht unbedingt ein Punktziel. Also eine Flächenaufklärung, Observation eines Gebietes, geht mit einem langsamfliegenden Flugzeug in mittleren Höhen besser als mit einem Tornado mit relativ kurzer Verweilzeit über den Gebiet. Von der Geräuschkulisse und damit der Entdeckungswahrscheinlichkeit durch den Feind mal ganz abgesehen.
Den logistischen Aufwand kann ich jetzt nicht direkt bewerten. Ich weiß aber was für einen logistischen Aufwand es bedurfte, 6 Aufklärer von Jagel nach Mazar zu verlegen ( 6 von 10 bereitgestellten) und dort zu betreiben. Dieser Aufwand dürfte bei der Heron 1 deutlich geringer sein. Wenn man ihn mit der Pretador B vergleicht, muss man natürlich die Waffenkomponente und das komplexere Lfz berücksichtigen. In der Summe dürften 4 Predator B einen deutlich geringeren Aufwand bedeuten wie 6 Aufklärungs Tornados und 6 Jabos. 4 UAV statt 6 bemannten Systemen dürften das Äquivalent an Aufklärung und Wirkung sein, durch längere Flugzeiten über dem Einsatzgebiet.
@ Prediger
Die nukleare Teilhabe könnten wir aufgeben wie es von der FDP schon mal gefordert wurde. Leider widersprach dies den Wünschen der US-amerikanischen Regierung und damit auch unserer Regierung. Mit der Betriebskosteneinsparung eines Halbgeschwaders Tornados ( 20 Maschinen in Büchel) hätten wir vermutlich die Betriebskosten für das notwendige Pretador B Kontingent reingewirtschaftet.
Mit blick auf die demographische entwicklung und das bildungsniveau in deutschland. (Sprich es wird in zukunft schwieriger ueber einfache soldaten zu verfuegen. Auch sind opportunitaetskosten werden hoeher und das risiko ist teurer.) Sind autonome und ferngelenkte waffensysteme, nicht nur aufklaerungssysteme, der weg den deutschland wohl gehen muss, um seine verteidigungs- und interventionsfaehigkeit zu behalten.
Ganz unabhaengig von den ethischen bedenken, die ich hier wirklich nicht nachvollziehen kann*, frag ich mich ob die BW ueberhaupt in die lage kommt so etwas zu machen. Damit macht man den schritt zum Cyberwar. Wenn man allerdings schon schwierigkeiten hat die rechnerinfrastruktur sicher, aktuell und einsatzfaehig zu halten, frag ich mich woher das kommen soll. Mit den beschaffungswesen zur zeit fuerchte ich, dass ein aufgeblasenes produkt kommt, dass auf dem technischen stand von 2005 ist, aber 2020 kommt.
*Am ende ist es doch wurst ob man jemanden mit einem piloten im cockpit, auf dem boden oder durch ein komplett autonomes system in stuecke sprengt. Im zweifelsfall hat der pilot im cockpit am wenigsten zeit die situation einzuschaetzen.
Mich würde eine Diskussion im Bundestag zum Thema „humanitäres Völkerrecht vs. (DEU) Strafrecht“ am Beispiel waffentragender Drohnen schon interessieren …
Auf der operationellen Seite, sollten sich allerdings die Bundeswehr, BKA und auch die Dienste beim Thema Drohnen zusammen tun … auch wenn wir (noch) einige bürokratische Hürden zu nehmen haben, könnte daraus eine fruchtbare Kooperation entstehen.
Anmerkung zum Diskussionsstil:
Ich verstehe nicht, warum bestimmte Politiker oder Parteien hier ständig diffamiert werden. Sie vertreten eine nicht unerhebliche Bevölkerungsgruppe (Wählerschaft) deren Meinung sie in die Diskussion einbringen … da sollte man sich mit Schelte zurück halten, sondern vernünftig argumentieren.
@Heiko Kamann
Da Sie vermutlich mich gemeint haben: Ein Politiker, über den ein Gericht das Urteil gefällt hat, dass ohne sein Verhalten „die Konsolidierung und das Fortbestehen der RAF in der Haft nicht möglich gewesen“ sei, und der jetzt wieder (nach eigenen Angaben) im Fall von Emrah Erdogan mit einer Person kooperiert, gegen die der Bundesgerichtshof einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung erlassen hat, hat m.E. deutliche Kritik verdient, die ich hiermit begründet habe. Ich vermute übrigens stark, dass dieser Politiker eine gewisse Rolle beim Zustandekommen des Panorama-Beitrags gespielt hat.
Ich will das aber hier nicht weiter ausführen. Was mich statt viel mehr interessieren würde, wären konkrete Vorschläge seitens dieses Politikers (der der einzige praktisch qualifizierte Experte zum Thema irreguläre Kriegführung im Bundestag sein dürfe) und seiner Partei, wie irregulärer Feind ohne Drohnen effektiver bekämpft und vernichten werden kann. Die Bundeswehr war auf diesem Gebiet bislang ja nicht sehr erfolgreich. Vielleicht haben Sie ja auch einen konkreten Vorschlag?
P.S.
@Heiko Kamann
„Auf der operationellen Seite, sollten sich allerdings die Bundeswehr, BKA und auch die Dienste beim Thema Drohnen zusammen tun “
Das ist wiederum rechtlich gegenwärtig nicht möglich (u.a wegen des Trennungsgebots zwischen Nachrichtendiensten und Polizei), was nicht heißt, dass man unzureichende Gesetze nicht überarbeiten könnte. Rechtliche Probleme scheint man aber aktuell eher dadurch lösen zu wollen, dass man das Trennungsgebot durch zusätzliche Kompetenzen für das BKA zum umgehen versucht. Bei militärischer Bekämpfung von irregulärem Feind im Ausland würden sich aber nach Ansicht mancher Völkerrechtler rechtliche Probleme ergeben, wenn diese durch das BKA durchgeführt würde, so wie es die CIA auf amerikanischer Seite praktiziert. Lösen könnte man dieses Problem ggf. durch organisatorische Ansätze, in denen das BKA unterstützend vertreten ist, während der kinetische Teil durch die Bundeswehr erledigt wird.
@T.W.: Im Bericht schreiben Sie „unmanned aerial systems USA, meinen aber wohl UAS.
@ Orontes | 28. Juli 2012 – 20:24
Tja, gemäß Herrn Dienst ist die Bundeswehr bzw. das BMVg ja erst am „Anfang der Überlegungen“; hiermit könnte die Politik ja schonmal die Trennung innere/äußere Sicherheit angehen … wer weiß, wann denn wohl zu Ende überlegt ist und dann beginnt ja erst mal die erste Papierphase.
@Heiko Kamann
„hiermit könnte die Politik ja schonmal die Trennung innere/äußere Sicherheit angehen“
Art. 87a Abs. 4 GG läßt diesbezüglich zumindest theoretisch einiges zu:
Innenminister Friedrich hatte zudem 2011 gefordert, dass zusätzliche gesetzliche Grundlagen geschaffen werden sollen, um die Bundeswehr auch zur Abwehr terroristischer Angriffe im Inland einsetzen zu können.
Ernsthafte Sorgen würde ich mir machen, wenn sich Tendenzen wie in den USA abzeichnen, wo kürzlich Gesetze verabschiedet wurden, die den Einsatz bewaffneter Drohnen (laut Politik „zu Ausbildungszwecken“) im Innern ermöglichen. Zudem gibt es solche Meldungen über die Beschaffung von militärischem Gerät für Einsätze im Innern: http://publicintelligence.net/u-s-domestic-contingency-purchasing/
Wer Kampfpanzer und Artillerie im Innern einsetzen will, dem geht es vermutlich nicht um die Bekämpfung von Zellen militanter Islamisten.
Sehr viel Diskussion ist eh nicht möglich, wenn die Entscheidung in spätestens zwei Monaten gefallen sein soll. Jetzt haben wir auch noch Urlaubszeit.
Für die FDP darf die Drohne nicht zu teuer werden, und für die CSU müssen da Bayrische Arbeitsplätze rausspringen. Zuviel Drohnen darf man auch nicht kaufen, da sonst kein Platz mehr für die mögliche EADS Eurodrohne mehr da ist. Ansonsten sehe ich da keine großen Politischen Probleme.
Vor einen Jahr hatte Ruag die Reaper der Bundeswehr angeboten. Der Reaper Hersteller sieht irgendwie aber keine möglichen Geschäfte in Europa, wo derzeit intensiv verhandelt wird http://www.aviationweek.com/Article.aspx?id=/article-xml/awx_07_12_2012_p0-475816.xml&p=2. Naja, man will sich ja schnell entscheiden.
Die frage ist ob das Sinnvoll ist , weil die PzH2000 darf nicht mal den scharfenschuß wagen
Anderseits ist das Deutschland sich langsam eine flotte zulegen müßte , für auslandeisätze und Befreiung Deutscher im Ausland als unterstützung die zu not auch eingreifen kann um schlimmeres zu vermeiden
Wer die Ergänzung oder Ersetzung eines Waffensystems A durch ein Waffensystem B mit der Begründung ablehnt, durch Waffensystem B könnten eventuell Menschen zu Schaden kommen, redet am eigentlichen Thema vorbei und macht sich lächerlich. Alle Waffensysteme der Menschheitsgeschichte – von der legendären Steinzeitkeule des Homo erectus bis zur Atombombe – waren und sind potentiell tödlich. Entscheidend ist, ob, wie, von wem und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden. Schon seit Jahren versuchen bestimmte Medien, den Einsatz von Drohnen zum moralischen Tiefpunkt der Kriegsgeschichte hochzustilisieren, als ob die bemannten Bomberflotten vergangener Kriege mit ihren Millionenopfern der Inbegriff der Philanthropie gewesen wären. Solange niemand den Beweis erbringt, dass eine von einem bemannten Flugzeug abgeschossene Rakete ihr Ziel auf humanere Weise vernichtet als der von einer Drohne abgefeuerte Flugkörper, haben moralische Argumente in der erwähnten Debatte nichts zu suchen – hier geht es allein um Kosten und Fähigkeiten. Werden sie dennoch vorgeschoben, so erkenne ich darin nur einen weiteren durchsichtigen Versuch, alles Militärische im Allgemeinen und die Bundeswehr im Besonderen mit fragwürdigen Methoden zu diskreditieren.
@ Orontes
Ich meint mit Verweildauer Waffenplattformen und nicht Aufklärungsfähigkeiten und ich schreibe bei der Beschaffung von Systemen für die Konflikte der Zukunft und nicht von denen der Vergangenheheit/Gegenwart.
Wer auf Abschreckung zu Gunsten von pseudo Waffen verzichtet, verspielt unsere Handlungsfähigkeit. Wir besitzen mit dem Tornado uns seinen Waffen ( Tarus,GBU uvm) alle Möglichkeiten um Ziele thermisch und kinetisch umzusetzen nur der Wille fehlt, was soll da eine andere Plattform daran Ändern?
Meine Heren,
…gehen wir von aus, DEU kauft Reaper, wie auch immer.
Glauben Sie wirklich, WIR würden Die einsetzen?
Nach O Klein am 4.09 ist doch alles klar. Welcher DEU Kdr will so etwas wagen?
Vom mir aus könnten wir 100 Flugzeugträger, 1000 Reaper, 1 Mio Sdt., 1000 Pzh2000 haben, wenn sie allerdings politisch (militärisch) nicht eingesetzt werden dürfen (können), ist doch die Debatte null und nichtig. Sehen wird es doch ein: Wir sind nicht fähig und gewillt den Weg unserer momentanen Allierten und seiner (Guten/Bösen) Ziele zu gehen.
Einerseits gut für unsere Jungs, andererseits schlecht „großpolitisch/wirtschaftlich im Augenblick im Sinne des momentanen Westens“ gedacht.
MkG
@UmPp
So ist es und wer neue Plattformen beschaffen möchte, sollte auch sagen, auf welche er von den bestehenden verzichten möchte. Wir haben hochpräzise Distanzwaffen (Taurus, GBU uvm) und geben diese in die Verschrottung. Für fixe Ziele die aufgeklärt sind könnte auch ein Taurus eingesetzt werden, denn bevor man ihn verschrottet kann man ihn auch wegwerfen und selbst ohne Wirkmittel hat er genügend Zerstörungskraft. Technisch wäre es übrigens kein Problem den Taurus mit Fahrwerk und 2-Weg Datenlink aufzurüsten.
@Elahan
Was Sie für technisch möglich halten und was risikoarm und wirtschaftlich realisierbar ist, sind zwei sehr verschiedene Paar Schuhe. Aber das hatten wir ja schon bei der Tornado-UAV-Diskussion.
Ansonsten ist der springende Punkt mal wieder der politische Wille. Wenn man nicht bereit ist, die UAV auch einzusetzen, kann man auch auf die Beschaffung verzichten. Das wirklich Traurige ist nur, dass man einerseits nicht wirklich bereit ist, die Kosten für eine kleine professionelle Interventionsarmee zu tragen (und diese auch einzusetzen), andererseits noch viel mehr die professionelle Landesverteidigung scheut (Wehrpflicht, Umfänge, Stückzahlen, nukleare Teilhabe etc.).
@MFG
Da Ziel eines Unternehmens ist es maximale Gewinne zu machen, wenn dann noch politisch motivierte Entscheidungen in die Entwicklung einfließen, dann werden die Produkte eben Risiko reicher und das Gegenteil von wirtschaftlich. Gerade bestehende System weiterzuentwickeln würde Projekte risikoärmer machen. Mit einem weiterentwickelten Taurus ist eben kaum Geld zu verdienen. Im Übrigen ist nicht das Problem die zusätzlichen Systeme zu entwickeln, denn diese gibt es schon, man braucht sie nur zu integrieren und dafür gibt es erfolgreiche Firmen die dies schnell und preiswert leisten können. EADS möchte aber neue Systeme entwickeln und sich diese Entwicklung teuer bezahlen lassen, das Endprodukt ist dann nicht mehr wichtig.
„Aus rechtlicher Sicht ist dazu festzustellen, dass auf der Grundlage des humanitären Völkerrechts in einem nichtinternationalen bewaffneten Konflikt die Regierungstruppen und die sie unterstützenden Truppen feindliche Kämpfer auch außerhalb der Teilnahme an konkreten Feindseligkeiten gezielt bekämpfen dürfen, soweit diese sich aufgrund ihrer Rolle und Funktion bei den gegnerischen Kräften dauerhaft an den Feindseligkeiten beteiligen. Dies schließt auch den Einsatz tödlich wirkender Gewalt ein.“ http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/CD07400/Dokumente/Dokument%20062.pdf
@Politikverdruss
Es hat einige Jahre gedauert, bis die Bundesregierung geltendes Völkerrecht in dieser Frage anerkannt hat. Es ist noch nicht lange her, dass die Bundesregierung so getan hat, als seien die Aufständischen nur auf Grundlage des afghanischen Strafrechts als Straftäter oder in Selbstverteidigungssituationen bekämpfbar. Immerhin ist die Regierung bei der Zurkenntnisnahme völkerrechtlicher Fakten aber weiter als viele deutsche Journalisten, u.a. die von Panorama.
Nicht alles was im Internationalen Recht erlaubt ist, macht am Ende auch Sinn. Die Frage ist, macht es die BRD/EU sicherer und dies nachhaltig.
Die Frage sollte man sich für den kompletten Einsatz stellen. Bzw die Regierung / der BT sollte das tun wenn sie das Mandat beschließen.
Und wenn ein Einsatz sinnvoll und hilfreich ist und (indirekt) dem deutschen Volk dient sollte man alle Mittel im Rahmen des HVR nutzen, sonst kann man zu Hause bleiben.
Kampfdrohnen sind KEINE Verteidigungswaffen. Also was will die BW mit Kriegswaffen ???
Dieses Land macht mir täglich mehr Angst!
Die eventuelle Beschaffungsabsicht BW – Reaper ist mir irgendwo schon vor locker einem, wenn nicht zwei Jahren über den Weg gelaufen. Wie Orontes schon angedeutet hat, ist es unglaublich, wie wahnsinnig langsam die Adaption des Werkzeugkastens an die Lage erfolgt.
Es geht auch nicht darum, ob ein bestimmtes Waffensystem nun unmittelbare Auswirkungen auf unsere Sicherheit hat. Manchmal ist der Effekt erst später erkennbar, manchmal gar nicht richtig identifizierbar. Was aber messbar ist, ist das Ergebnis des Wirkmittelverbundes. Außerdem zwingt jede Optimierung den Feind zu einer Adaption. Und darin liegt auch ein wichtiger Punkt: Wenn der Feind nicht mehr vernünftig reagieren kann, gerät er aus dem Gleichgewicht und unterliegt.
Nun kann man sich mal überlegen, wer eigentlich schneller, besser und nachhaltiger adaptieren können sollte. Derjenige mit den größeren finanziellen und technischen MItteln. Ist das der Fall? Bei weitem nicht bei allen Beteiligten. Bei uns? Nein.
Somit dreht sich die Diksussion wieder um Luft, weil es doch gar nicht das Motiv gibt, den Gegner auf allen Kanälen schnell und effizient zu besiegen.
Und genau dafür wurde der Tornado als MRCA IDS beschafft und er könnte 99% der Einsätze abdecken! Für das fehlende 1% benötigt man dann noch eine Plattform mit einer effektiven Rohrwaffe. Einige vergessen bei dieser Diskussion, dass das zu beschaffende UAV nicht für AFG sein wird und ob man sich bei zukünftigen Einsätze auf eine sicher Datenverbindung verlassen kann, wird von vielen bezweifelt!
Also um einen Tornado 24h in einem Verfügungsraum zu halten, würde man wahrscheinlich die gesamte Tornadoflotte der Luftwaffe beanspruchen. Die Kosten für diesen Einsatz sind exorbitant.
Schon einen bewaffneten Kampfhubschrauber wenige Stunden über dem Gefechtsfeld kreisen zu lassen, verschlingt mehr Ressourcen als eine ausdauerfähige Drohne an den Himmel zu „kleben“.
Es geht also um ein neue Fähigkeit und nicht um die Frage, wer die Rolle CAS am besten ausfüllen kann.
Die Möglichkeit 24h lang von einer langsam fliegenden Platform mit hochauflösenden Kameras große Gebiete beobachten zu können und gleichzeitig einen Waffeneinsatz durchzuführen, sind einzigartig.
Drohnen gleichen damit die zahlenmässige Unterlegenheit westlicher Armeen aus und sorgen für eine Präsenz in der Fläche, welche die INS dazu zwingt vorsichtiger vorzugehen, ihre Aktionen mehr zu tarnen usw…,sie sorgen also dafür das die INS an Effektivität einbüßen.
Dieses Paket kann kein Tornado oder Apache liefern – auch wenn deren nominelle Feuerkraft beeindruckender sein mag.
Bang 50 keiner benötigt eine Waffenplattform 24 in der Luft und wenn es dann doch einmal sein muss, sind es kein 365 Tage. Die Kosten für ein UAV Flotte für einen Fall in der Zukunft der sehr selten vorkommt sind noch viel höher. Die zusätzlichen Kosten für eine Plattform die anstelle, dass sie herumsteht fliegt sind relativ klein. Der größte Anteil der Kosten sind die Personal und Beschaffungskosten. Genau dies ist der Betriebswirtschftliche Rechenfehler den viele begehen. 5 Reaper nur das System ohne Personal ca.130 Mio Euro pro Jahr. 5 Reaper die ab 2014 nur rumstehen kosten das gleiche auch ohne Personal. Die Kosten für die Drohnen fallen zusätzlich an, denn man schafft ja im Gegenzug keine andere Plattform ab! Für 130 Mio können sie 4 Tornados lange betreiben.