„Wenn möglich auch mit Humor“: Die Social Media Guidelines der Bundeswehr
Da sind sie, die seit Anfang des Monats erwarteten Social Media Guidelines, pardon, die Empfehlung für einen sicheren Umgang mit sozialen Medien für Bundeswehrangehörige. Kein Social Media Handbook wie bei der U.S. Navy, Army oder Marine Corps; sondern eine knappe Anleitung, die eigentlich Selbstverständlichkeiten aufzählt. Aber vielleicht ist gerade das erst mal nötig.
Wichtig finde ich eines: Dass sich in diesen Empfehlungen keine grundsätzliche Aussage findet, ein Soldat solle oder müsse auf Blogs/Twitter/Facebook etc. verzichten. Andererseits: ein Satz wie Die Verschwiegenheitspflicht ist immer zu beachten – Vertrauliches muss auch zu jeder Zeit vertraulich bleiben. Angehörige des BMVg und der Bundeswehr sind verpflichtet, zu dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren und das Ansehen der Bundeswehr, auch außerhalb des Dienstes, in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen ist genau so richtig wie schwierig: Die Grenze im Einzelfall zu ziehen, wird eine Herausforderung für Vorgesetzte. Und stellt Ansprüche an deren Medienkompetenz…
Ich würde mir ja wünschen, dass so eine Empfehlung vielleicht noch etwas detaillierter wäre – sei es mit konkreten Beispielen, sei es, um gerade Bundeswehrangehörige zu motivieren, soziale Medien auch als Botschafter der Streitkräfte zu nutzen. Aber vielleicht kommt das ja noch.
Aus eigener Erfahrung kann ich übrigens bestätigen, dass dieser Satz so was von stimmt: Treten Sie in sozialen Netzwerken immer souverän auf, also mit Charme, klar und verbindlich, wenn möglich auch mit Humor. Mach‘ ich doch auch.
Da das sicherlich viele Leser interessiert, hier der Wortlaut:
Soziale Medien: Empfehlungen für einen sicheren Umgang
Berlin, 15.05.2012, BMVg Presse- und Informationsstab.
Soziale Medien wie Blogs, Wikis, soziale Plattformen und Netzwerke bieten die Chance, schnell, direkt und öffentlich zu kommunizieren. Viele Angehörige der Bundeswehr nutzen sie bereits regelmäßig für private Zwecke. Die folgenden „Empfehlungen für die Nutzung sozialer Medien“ sollen ihnen als Orientierung dienen, um sich sicherer an dem medialen Dialog beteiligen zu können.
Viele Angehörige der Bundeswehr nutzen soziale Medien zum Beispiel um Tweets auf Twitter zu posten oder Nachrichten und Bilder oder Filme auf Facebook und in Blogs einzustellen. Im Zentrum sozialer Medien stehen der unmittelbare Dialog und Austausch.
In den sozialen Medien können Trends und Interessen frühzeitig erkannt, auf Kritik schnell reagiert und relevante Themen angestoßen werden. Sie sind deshalb auch ein wichtiges Instrument für die Kommunikation mit den Zielgruppen, wie beispielsweise in der Nachwuchsgewinnung. Kurz: Soziale Medien sind vielfältig nutzbar und der Umgang mit ihnen muss überlegt und kompetent sein.
Die folgenden Empfehlungen sollen Ihnen helfen und Sie bei der Nutzung von sozialen Medien unterstützen.
1. Trennung zwischen beruflicher und privater Nutzung
Alle Angehörigen des Bundesverteidigungsministerium (BMVg) und der Bundeswehr können privat soziale Medien nutzen. Es muss aus allen Kommentaren erkenntlich sein, wenn es sich um die private Meinung handelt (Beispiel: „Ich bin Soldat und vertrete hier meine eigene Auffassung“). Seien Sie aber immer offen und glaubwürdig. Äußert sich eine Angehörige/ein Angehöriger im Auftrag der Bundeswehr, zum Beispiel als Redaktionsmitglied, dürfen keine privaten Meinungen des Autors einfließen. Außerdem sollten Meinungen und Fakten deutlich unterschieden werden.
2. Eigenverantwortung
Prinzipiell ist jeder selbst für seine Äußerungen verantwortlich. Daher sollten Beiträge sorgfältig abgewogen sein, bevor sie veröffentlicht werden. Einmal eingestellte Beiträge stehen für eine lange Zeit im Internet; eine vollständige und dauerhafte Entfernung ist kaum möglich. Bitten Sie auch Familienangehörige um einen verantwortlichen Umgang mit sozialen Netzwerken.
3. Transparenz und Ehrlichkeit
Wenn Angehörige des BMVg und der Bundeswehr in sozialen Medien als solche zu erkennen sind, treten sie automatisch auch als Botschafter auf. Kommunizieren Sie daher immer ehrlich und transparent. Der Nutzen sozialer Netzwerke beruht in vielen Fällen auf deren Authentizität. Transparenz bedeutet aber nicht, gegen die Pflicht zur Verschwiegenheit zu verstoßen.
Fehler können passieren, sollten dann aber offen eingestanden, beispielsweise bereits veröffentlichte Beiträge offen korrigiert werden. Alle im Internet gemachten Aussagen sind überprüfbar, Falschaussagen können unmittelbar aufgedeckt werden.
4. Gesetzliche Regelungen sind immer zu beachten
In den sozialen Medien werden oftmals Dateien – Bilder, Musikstücke oder Videoclips – an eine Nachricht angehängt. Dabei ist jedoch das strenge deutsche Urheber- und Markenrecht zu beachten. Auch dürfen die Inhalte nicht politisch radikal, pornografisch oder anderweitig rechtswidrig sein. Kurz: Die Freiheit der Meinungsäußerung findet ihre Grenzen in den allgemeinen Gesetzen.
Die Verschwiegenheitspflicht ist immer zu beachten – Vertrauliches muss auch zu jeder Zeit vertraulich bleiben. Angehörige des BMVg und der Bundeswehr sind verpflichtet, zu dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren und das Ansehen der Bundeswehr, auch außerhalb des Dienstes, in der Öffentlichkeit nicht zu beschädigen. Die besonderen Weisungen im Einsatz müssen aus Sicherheitsgründen unbedingt befolgt werden.
Weisen Sie auch Familienangehörige darauf hin, mit vertraulichen Informationen vertraulich umzugehen.
5. Respekt
Wenn man sich in den sozialen Medien bewegt, sind die Regeln des Anstands zu beachten. In Diskussionen kann kontrovers argumentiert werden, aber mit Respekt und Anstand. Vermeiden Sie Beleidigungen, Drohungen, falsche Tatsachenbehauptungen und auch Provokationen.
6. Qualität und Souveränität
Wenn Äußerungen schnell, vielleicht auch emotionsgeladen, in die sozialen Medien gestellt werden, kann man diese nicht mehr zurücknehmen. Schreiben Sie überlegt, um eine andauernde und wertvolle Diskussion zu bereichern. Treten Sie in sozialen Netzwerken immer souverän auf, also mit Charme, klar und verbindlich, wenn möglich auch mit Humor.
Wenn Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Vorgesetzten. Diese können Ihnen Ratschläge geben oder Ansprechpartner aus dem Bereich der Informationsarbeit der Bundeswehr nennen.
Wenigstens haben sich die Verantwortlichen die Mühe gemacht, die Social Media Guidelines der Daimler AG gründlich umzuformulieren ;-) : http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CIwBEBYwAA&url=http%3A%2F%2Fwww.daimler.com%2FProjects%2Fc2c%2Fchannel%2Fdocuments%2F1895106_Social_Media_Leitfaden_Final.pdf&ei=qHGzT6uaJImI4gTR1uGADg&usg=AFQjCNHe1P8Y0WMgDUSWGUh3VF3LaMfO6Q&sig2=ucXvdhYR-_K6L_Y9uRxKhg
Im Ernst: Das ist ein guter erster Schritt, der spät kommt, aber, weil das Internet ja vermutlich da bleibt, nie zu spät kommen kann. Jetzt gilt es, das mit Leben zu füllen.
Einerseits sind die Guidelines ja ganz nett. Recht klar formuliert, auch wenn ich mir an der einen oder anderen Stelle mehr Klarheit gewünscht hätte. Auch sehr gelungen ist der Satz „Alle im Internet gemachten Aussagen sind überprüfbar, Falschaussagen können unmittelbar aufgedeckt werden.“ – Also eine Erklärung, warum man das so machen soll.
Aber ich muss auf der anderen Seite sagen: Wenn diese Guidelines (anscheinend?) bereits seit Anfang des Jahres in Arbeit sind … da hätte ich mir ein bisschen mehr erwartet. (Also: Beispiele (positiv wie negativ), Bilder, konkrete Handlungsempfehlungen (etwa wie in den Daimler-Guidelines: „Ich bin Mitarbeiter von Daimler und vertrete hier meine eigene Meinung“).
Verschwiegenheitspflicht ? Und die Bundeswehr postet auf ihrer Website alle Waffen sowie technische Daten von Fahrzeugen und bringt Einblicke in die Berufe wo Taktiken, Ausrüstung sowie mil. Fachbegriffe genutzt werden ? Gibt es da nicht irgendwie einen Widerspruch ??
@LPPS: Steht doch drin: „Beispiel: „Ich bin Soldat und vertrete hier meine eigene Auffassung“
Bewerte die „SMG“ für den Anfang ebenfalls als recht gut gelungen. Herr Wiegold, ihr Satz: „Die Grenze im Einzelfall zu ziehen, wird eine Herausforderung für Vorgesetzte. Und stellt Ansprüche an deren Medienkompetenz…“ trifft auf den Punkt. Das wird spannend (Objektivität, Reliabilität und Validität der Grenzziehung tangieren direkt die Gerechtigkeitsfrage) für alle Beteiligten.
Ups, das hatte ich übersehen (bzw an der falschen Stelle erwartet).. ;)
Ich warte auf die ersten Eingaben von Soldaten beim Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, die zum Gegenstand die „Empfehlungen für einen sicheren Umgang..“ haben werden.
Die könnte dann , wie immer „auf den Einzelfall“ bezogen, für Klarheit im Gesamten sorgen.
Das ist ja praktisch, habe zufälligerweise Ende April soetwas bei verschiendenen Stellen angefragt :)
Gibt es diese Richtlinien auf den Seiten der Bundeswehr, so dass man sie direkt verlinken kann?
@J.König
Was hat denn der Wehrbeauftragte damit zu tun?
Ich wundere mich immer wieder wegen was man sich alles an einen Beamten wendet, der KEINE Superbeschwerdeinstanz und auch KEIN 2. BVerfG ist…
@all
Also ehrlich ich überlege seit gestern, was ich davon halten soll und ich bin derzeit der Meinung, dass das keine Guidlines sind, sondern verwaltugnsbürokratischer Blödsinn!
Es ist weder eine Vorschrift mit klaren „do’s“ und „don’ts (was ich übrigens auch strikt abgelehnt hätte) noch eine echte Hilfestellung, so wie das USMC social media handbook ( http://www.marines.mil/usmc/Documents/SocialMedia/Marines-Social-Media-Handbook.pdf ).
Es ist einfach wertloser Papiermüll.
Ich hatte mir vorgenommen in meiner Kompanie am Montag eine Belehrung zu diesem Thema zu machen, ich denke ich werde dabei bleiben und ganz einfach die Unterlagen der Marines und der Franzosen verwenden, denn das was vom Ministerium kommt ist ja nicht verwendbar :(
@Eurist
Wenn ich das richtig sehe, gibt’s diese Empfehlungen bislang nur im Intranet der Bundeswehr – und hier bei Augen geradeaus! ;-)
(Kann man ja auch verlinken…)
Finde übrigens die hinter Ihrem Namen verlinkte Piraten-AG interessant, nicht zuletzt auch diesen Text.
@ Koffer | 17. Mai 2012 – 13:30
Also, auch als „kleiner Kompaniechef“ sollten Sie wissen, das der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages kein Beamter ist. Lesen Sie sich in die Thematik besser noch mal ein bevor Sie vor Ihre Truppe treten … und jeder Soldat darf und kann sich grundsätzlich mit allen Anliegen an ihn wenden; auch wenn sich Vorgesetzte wundern.
@Koffer…
Es gibt einfach Dinge, die sich auf dem Dienstweg nicht regeln lassen, weil die entsprechenden Vorgsetzten diese nicht regeln wollen…. regelmäßg zum Beispiel genau dann, wenn ein bestimmter Rotton betroffen ist…
Und da, dazu stehe ich auch, würde ich jederzeit (wieder) den WB einschalten.
Weswegen man wegen dieser Vorgaben den WB einschalten sollte verstehe ich aber auch nicht…
@Heiko Kamann
„Also, auch als “kleiner Kompaniechef” sollten Sie wissen, das der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages kein Beamter ist. Lesen Sie sich in die Thematik besser noch mal ein bevor Sie vor Ihre Truppe treten …“
Aha, und Sie sind wirklich der Meinung, dass ich einer Kompanie vor einer inhaltlich Auseinandersetzung mit einem wichtigen Thema (nämlich dem Verhalten eines Soldaten in den social medias) den rein akademischen Unterschied zwischen einem Beamten und einem sonstigen Amtsträger in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis erklären soll?
WANN haben Sie zum letzten Mal Männer geführt?
„und jeder Soldat darf und kann sich grundsätzlich mit allen Anliegen an ihn wenden; auch wenn sich Vorgesetzte wundern.“
Ja und? Was wollen Sie mir jetzt mit dieser Binse sagen?
1. Darf sich jeder mit allem Schwachsinn an den Wehrbeauftragten wenden.
2. Darf ich das dann trotzdem Schwachsinn nennen.
3. Begeht der Wehrbeauftragte ein DIENSTvergehen, wenn er seine Kompetenzen überschreiten (denn im GG ist genau geregelt was er darf und was er nicht darf). Das er dies häufig tut und sich um Dinge kümmert um die er sich nicht kümmern darf ist eine Frechheit und wird nur deswegen nicht geahndet, weil er aufgrund des Desinteresses des BT an diesem Rechtsverstoß noch nie gemaßregelt wurde. Etwas was wir übrigens innerhalb der Armee als Dienstvergehen der vorgesetzten Ebene betrachten würden.
@Kerveros
„Es gibt einfach Dinge, die sich auf dem Dienstweg nicht regeln lassen, weil die entsprechenden Vorgsetzten diese nicht regeln wollen….“
Stimmt und wenn dies die Menschen/Bürgerrechte betrifft oder die GRUNDSÄTZE der Inneren Führung, DANN kann man sich auch an den Wehrbeauftragten wenden.
Und angesichts der Rückratlosigkeit gewisser Zwischenebenen ist dies (leider) vermutlich manchmal sogar der beste Weg.
„regelmäßg zum Beispiel genau dann, wenn ein bestimmter Rotton betroffen ist…
Und da, dazu stehe ich auch, würde ich jederzeit (wieder) den WB einschalten.“
Verstehe ich nicht! Ehrlich nicht! Auf was spielen Sie an?
„Weswegen man wegen dieser Vorgaben den WB einschalten sollte verstehe ich aber auch nicht…“
Merci!
;)
@ Koffer | 17. Mai 2012 – 14:55
Ich schrieb, „Sie sollten das wissen“.
Ihre anderen Aussagen lasse ich einfach unkommentiert … Sie passen sicherlich zu Ihrer Qualität als Vorgesezter/Offizier.
Meine Herren, wenn es hier persönlich werden sollte… müsste ich leider reingrätschen.
@Heiko Kamann
„Ihre anderen Aussagen lasse ich einfach unkommentiert … Sie passen sicherlich zu Ihrer Qualität als Vorgesezter/Offizier.“
Danke.
@T.W.
Kein Problem. Ich kann der Aussage von Heiko Kamann nur aus voller Überzeugung zustimmen ;)
Lieber Himmel,
das sind Guidelines….doch keine 10 media Gebote !! Wo sind wir denn mittlerweile wieder angekommen als Staatsbürger in Uniform.
Wegen so einem Murx lass ich doch niemanden von meinen Leuten antreten und mach eine Vergatterung mit anschließender unterschriftlicher Bestätigung der Verdatterung (kein Tippfehler).
[kopfschüttel]
Wir.dienen.Deutschland
….als powerpoint-Krieger, als SAP-Soldaten, als social-media-special-forces und natürlich als IGF-spreadscheet-Ausfüller (auch wenns nur eine Glock anstelle der P8 gibt, egal, hau wech die Munition und mach Striche)……die drei ghostreader, die man als Vorgesetzter eigentlich braucht, um den täglichen top-down-info-weisungs-shitstorm auch nur zu sichten, stehen auch nicht im OSP. Sextanten und Kompasse sind abgeschafft und mein Navigations-IPad geht fremd bei den Chinesen.
Meine sniper app sagt mir nicht die richtigen Werte fürs G36 an und mein Facebook account ist von irgendjemand geklaut worden, denn warum bekomme ich diese Abmahnungen und Inkasso Mahnungen??
Welcome to the brave new soldier’s world…..Moment, wo sind die guidelines???
@klabauterman
DAS sind keine Guidelines für die normale Truppe. Das sind Grundsätze für Interessierte und (höhere) Offiziere.
In diesem Blog scheinen einige nicht zu verstehen, dass die Bw nicht aus 100 Offizieren und Akademikern besteht.
Wenn man seinen Soldaten eine Hilfestellung im „Dschungel“ des Webs darüber geben will was KLUG bzw. ERLAUBT ist (und hier gibt es ja deutliche Unterschiede), dann bringen diese Guidelines keinen HG weiter!
Hier geht es nicht um eine akademische Diskussion über den Staatsbürger in Uniform, sondern über die Frage wann jemand einerseits sich oder seine Familie gefährdet und/ODER andererseits ein Dienstvergehen begeht!
Ich kann mal aus der Ebene eines Bataillons berichten wo die praktischen Problem sind.
– die Guidelines stellen klar, dass ich mich als Soldat auch im Netz als solcher unter Klarnamen zu erkennen geben darf, sie klären aber nicht ob ich auch meinen Dienstgrad und mein Bataillon angeben darf
– die Guidelines unterscheiden nicht zwischen normalen Truppengattungen und Verwendungen mit besonderen sicherheitsempflindlichlichen Bedürfnissen
– dazu kommt noch, dass man ja unterscheiden muß zwischen einem „normalen“ Dienstvergehen (z.B. posten von Dienstgeheimnissen) und zwar disziplinarrechtlich zulässigem Verhalten, welches aber die eigene Sicherheitsfreigabe gefährdet!
– oder wie ist es mit der Frage der automatischen Ortung des Aufenthaltsortes. Außerhalb des Dienstes ist es zweifelsohne zulässig (ob das klug ist, sei dahin gestellt). Aber wie ist es innerhalb des Dienstes? Und wie ist es außerhalb des Dienstes aber innerhalb militärischer Anlagen
– wie steht es übrigens mit dem einbringen von Mobiltelehphonen mit Kamerafunktion in Kasernen
– wie steht es mit dem posten von eigenen Bildern in Uniform (OHNE das zeigen von anderen sicherheitsrelevanten Details, wie Waffen oder Bauwerken).
– etc. etc.
Vor einiger Zeit gab es einen Soldaten, der auf Streife gepostet hat, dass er derzeit auf Streife sei und das er eine WaKa gefunden habe, die nicht scharf geschaltet sei.
SO ETWAS ist einfach. Das ist ein Dienstvergehen und dafür brauche ich keine Guidelines!
Aber wenn sich der Fachstrang FGG 2 bis hin zum Sicherheitsbeauftragten Bw mit dem Fachstrang FGG 1 nicht darüber einig wird, WAS zulässig und was unzulässig ist. Und was zwar zulässig ist, aber von was aus Fürsorgegründen abgeraten wird. Und was zwar zulässig ist, aber die Sicherheitsüberprüfung gefährdet, DANN wird das erstens auf dem Rücken der Betroffenen und zweitens auf dem Rücken von uns Disziplinarvorgesetzten ausgetragen!
Und ich bin weder bereit dies auf meinem Rücken noch auf dem meiner Männer austragen zu lassen.
Und deswegen sage ich: diese Guidelines sind akademischer, ministerial-bürokratischer Unfug…
NACHTRAG @klabautermann
warum denkt die Bw (und auch Sie als höherer Offizier) offensichtlich immer im „Bestrafungs“-Schema??? Es geht nicht darum NOCH eine überflüssig, nichts-sagende aber aktenkundige Belehrung zu erzeugen es geht um HILFE und FÜRSORGE!
Ich halte mich für ein intelligentes Bürschlein und mein Offizierspatent, mein akademische Diplom und mein SOL bestärken mich in meiner Meinung, aber ICH weiss derzeit nicht was ich im Netz DARF, SOLL, KANN!
Und wenn ich es nicht weiß, wie soll ich dann in dieser Frage meine Männer FÜHREN, ERZIEHEN, AUSBILDEN?
@Koffer
gesellschaftlich und dienstlich leben wir in einer Welt. die mit den analogen Regelungsreflexen positivistischer, preussischer Staatlichkeit nicht mehr kontrollierbar ist.
Wie kommen Sie eigentlich auf den Trichter, dass jeder Vorgesetzte – und damit implizit das BMVg für die BW insgesamt – für eine Art universelle Taschenkarten-Sammlung zuständig und verantwortlich ist.
Machen wirs wie die Indischen Streitkräfte: Verbot von social media für alle Streitkräfteangehörigen und private comms im Dienst, und dann klappts auch mit der OPSEC
@ Koffer
Ich kann Sie gut verstehen. Aber handeln Sie, wenn es keine klaren Guidelines gibt, einfach so, wie Sie es mit Ihrer Ausbildung vertreten und rechtfertigen können. Vielleicht ecken Sie im Einzelfall an und zahlen Lehrgeld. Das ist jedem schon passiert. Aber auch dann geht die Welt nicht unter. Zu resignieren und nichts zu tun wäre jedenfalls der falsche Ansatz.
(Und wenn Sie als KpChef entscheiden, Ihre Truppe über den zweckmäßigen Umgang im Netz zu belehren, dann lassen Sie sich von niemanden davon abhalten. Nicht umsonst hat man Sie zum Chef gemacht. So viel Entscheidungsfreiheit wie jetzt bekommen Sie vielleicht nie wieder.)
@klabautermann
„Wie kommen Sie eigentlich auf den Trichter, dass jeder Vorgesetzte – und damit implizit das BMVg für die BW insgesamt – für eine Art universelle Taschenkarten-Sammlung zuständig und verantwortlich ist.“
Eine einerseits berechtigte, aber andererseits auch viel zu weit gefasste Frage.
Ich erlaube mir mal diese etwas umzuformulieren:
„Wie kommen Sie eigentlich auf den Trichter, dass jeder Vorgesetzte – und damit implizit das BMVg für die Bw insgesamt – für eine Taschenkarte für die Nutzung des social webs zuständig und verantwortlich ist?“
Weil einerseits die Fürsorgeverpflichtung der Vorgesetzten uns verpflichten unsere Männer vor gefährlichen Handlungen zu warnen (z.B. vor Veröffentlichung von Daten die unsere Familien gefährden —> wie ja in der Anfangszeit z.B. in Calw durchaus geschehen!).
Und andererseits hat der Dienstherr ein Recht und auch die gesetzliche Verpflichtung den Geheimschutz mit geeigneten Maßnahmen aufrecht zu erhalten.
Im Gegensatz dazu steht allerdings das Bürgerrecht von uns Soldaten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, solange es nicht in Kollision mit anderen Pflichten steht.
„Machen wirs wie die Indischen Streitkräfte: Verbot von social media für alle Streitkräfteangehörigen und private comms im Dienst, und dann klappts auch mit der OPSEC“
Tatsächlich würde uns das eine ganz einfache und umsetzbare und durchsetzbare Regelung bescheren.
Allerdings glaube ich, dass wir damit einerseits ein Problem mit der Nachwuchswerbung hätte (bzgl. des generellen Verbots social media, nicht allerdings bzgl. des Verbots von private comms im Dienst) und andererseits ein Verfassungsproblem ;)
@KeLaBe
[seufz] die Jungs haben es heute nicht einfach. Als ich mit den ersten Mobil-Telefonen konfrontiert wurde, war ich Kommandeur in Olpenitz (1992)…….ein dänischer provider.
Mann, war das geil, dass man mitten im Skagerak mit Mutti telefonieren konnte ;-)…bis die Rechnung kam.
@ klabautermann
Aber Sie haben’s überlebt!
Die Y. hatte übrigens in ihrer Februar-Ausgabe im Artikel „Facebook – Vorsicht ist geboten!“ sehr schön aufgemachte und illustrierte Guidelines zum Umgang mit dem Fratzenbuch dargelegt. Schön verständlich und mit Beispielen greifbar gemacht. Schade, dass diese nicht online verfügbar sind.
@koffer
ich versteh Sie ja. However, denken Sie bitte daran, dass Sie es nicht mit kleinen, amerikanischen Kindern zu tun haben. Sie führen deutsche Soldaten. Und Sie führen mit Auftrag. Also, Männer: Erst Hirn einschalten – und zwar das eigene – und dann quatschen und/oder klicken !
@klabautermann
das Prinzip „denken-drücken-sprechen“ bewährt sich auch im Netz, da haben Sie sicherlich recht. ;)
Aber was ist mit meinem oben erwähnten Beispielfragen?
Die kann ICH mit meinem Hirn nicht lösen, wie soll ich das dann ohne Hilfe von oben für meine Männer tun?
@KeLaBe
…nicht nur ich, meine Frauen und Männer auch.
Kann nix dafür, dass ich1980-83 meinen ersten APAR- und MicroComputer-Schein gemacht abe bei dem Prof, der lange vor Bill Gates das erste Netzprotokoll und Betriebssystem für Mikrocomputer entwickelt und vermarktet hat.
@koffer
ich könnte die Beispielfragen beantworten. However, das würde Ihnen helfen, aber nicht dem System. Wir brauchen in der Führerausbildung bottoms-up cyber-competence Ausbildung
@klabautermann
Zustimmung.
Ich bin der festen Überzeugung, dass die Ausbildung der Bw grundsätzlich gut ist, aber die Führerausbildung ist es leider nicht :(
Und übrigens nicht nur im Bereich der Internetnutzung…
@T.Wiegold:
Die Soldaten bei den Piraten gibt es schon seit 3 Jahren. Ordnung herrscht dort allerdings erst seit April diesen Jahres, daher ist alles noch etwas frisch.
Wenn Sie es wünschen, informiere ich Sie über unsere Arbeit, auch über den von Ihnen angesprochenen Entwurf der AG Friedenspolitik.
Was für eine krude Diskussion. Kaum gibt die Bundeswehr die von einigen seit langem geforderten „Guidelines“ (nicht Vorschrift!!!) heraus, um die Soldaten im Umgang mit den social networks zu sensibilisieren, schon geht eine massive Kritikwelle los, erstaunlicherweise sogar von Soldaten in Vorgesetztenfunktion.
Vielleicht mal zur Klarstellung: das Wehrrecht, Dienstvorschriften, Weisungen und vor allem das (aus ziviler Sicht hervorragende Managementhandbuch) Soldatengesetz geben einen klaren Rahmen für das Handeln der Soldaten vor. Unschärfen oder spezielle Fragestellungen werden von den zuständigen Rechtsfachleuten beantwortet. Diese alle sind – wie im zivilen Bereich Arbeitsverträge und andere rechtliche Grundlagen von Arbeitsverhältnissen – von den Guidelines in keiner Weise berührt oder verändert. Also: rechtlich nichts Neues!
Wie diese Diskussion hier geführt wird, zeigt allerdings die Notwendigkeit entsprechender Guidelines exemplarisch hervorragend. Das Bewußtsein für die Wirkungen von Beiträgen, Kommentaren etc. in der Öffentlichkeit für das Image bzw. die Reputation einer Institution oder einer Firma ist das, was hier vor dem Hintergrund der theoretisch potentiell weltweiten Wirkung anscheinend komplett fehlt.
Aussagen in der vorstehenden ÖFFENTLICHEN Diskussion sind ein guter Beweis, dass diese Wirkung unabhängig von jeder rechtlichen Bewertung höchst abträglich für diese Reputation sein können, wie nachfolgende Beispiele zeigen, die beliebig fortgesetzt werden könnten:
„Und deswegen sage ich: diese Guidelines sind akademischer, ministerial-bürokratischer Unfug…“
„Ich halte mich für ein intelligentes Bürschlein und mein Offizierspatent, mein akademische Diplom und mein SOL bestärken mich in meiner Meinung, aber ICH weiss derzeit nicht was ich im Netz DARF, SOLL, KANN!
Und wenn ich es nicht weiß, wie soll ich dann in dieser Frage meine Männer FÜHREN, ERZIEHEN, AUSBILDEN?“
Gegenüber Lesern im zivilen Bereich wird wohl die hier betonte Hilflosigkeit einzelner Vorgesetzter (die Verantwortung für Soldaten im Einsatz tragen?) sowie die Fundamentalkritik an der Führung als Zeichen fehlender Identifikation/Loyalität eine sehr verstörende Botschaft zur Institution „Bundeswehr“ aussenden. Zivile Arbeitgeber würden hier ggf. schon reagieren.
Fazit:
1. Die Binsenweisheit „Die wichtigsten Multiplikatoren jeder Firma/Institution sind die Mitarbeiter selber“ muss heute noch ernster genommen werden, da jeder Mitarbeiter, der fachlich und privat vernetzt ist, für sein Unternehmen zu einem Kommunikator wird. Dies scheint bei den Soldaten noch nicht erkannt worden zu sein.
2. Guidelines zum Umgang mit den vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten im web 2.0 als Hinweise sind für diese moderne „Polypol-Kommunikation“, in der jeder zum Image und der Reputation eines Unternehmens beiträgt, zwingend erforderlich.
@Rasmus
Sie propagieren hier das Geschäftsmodell „corporate soldier“ ?
Vielleicht sollten wir wieder so was wie Politoffiziere einführen ? Nur heißen die dann CCO (Corporate Correctness Officer) ?
Diesen Gedankengang kann ich nicht nachvollziehen, er entsetzt mich geradezu ein wenig.
Das Unternehmen „Bundeswehr“ sollte ein positives Image in der Bevölkerung – nicht nur aufgrund der zu erwartenden Probleme der Personalgewinnung – anstreben. So verstehe ich übrigens die Aufgabe, die als „Öffentlichkeitsarbeit“ im Aufgabenpaket jedes Vorgesetzten enthalten ist, soweit ich weiß. Dies entspricht im übrigen auch den üblichen Auflagen für Verantwortungsträger im privatwirtschaftlichen Bereich.
Was die Außenwirkung von Führungspersonal im öffentlichen Raum und den damit zusammenhängenden – selbstverständlichen – Forderungen mit einem „Politoffizier“ zu tun hat, der nach meiner Kenntnis der NVA vorwiegend für die interne politische Indoktrination und Überwachung verantwortlich war, erschließt sich mir überhaupt nicht.
Wenn die Bundeswehr für die Einhaltung der „Correctness“ nach außen tatsächlich eine Aufsicht benötigen sollte, dann stimmt etwas nicht!
Aussagen wie die oben getroffenen (z.B. „diese Guidelines sind akademischer, ministerial-bürokratischer Unfug“), die ein in einem privatwirtschaftlichen Umfeld tätiger Verantwortungsträger im mittleren Management öffentlich tätigen würde, wären wohl unabhängig von der jeweiligen Unternehmenskultur im Minimum Anlass zu intensiven Gesprächen mit dessen Vorgesetzten. Und das völlig zu Recht! Ihren kurzen Ausführungen entnehme ich letztlich, dass „Incorrectness“ geduldet und vielleicht sogar gewollt ist?
@Rasmus
Sie argumentieren, dass guidelines wichtig sind, weisen vollkommen zu recht darauf hin, dass es in diesem Blog (u.a. auch von meiner Seite) Zeichen von „Hilflosigkeit“ diesbezüglich gibt und kritisieren abschließend dennoch meine Aussagen, mit denen ich ja im Prinzip das gleiche fordere wie Sie…
Können Sie mir das bitte nochmal erläutern?!
@Rasmus
meine Zuspitzung diente nur zur Illustration, dass Ihre Formel BW=Unternehmen, Soldat=Mitarbeiter, Offizier=Manager nicht trägt.
Vergleich auch : Tobias Leipprand, Prof. Jutta Allmendinger, Ph.D., Dr. Markus Baumanns, Dr. Jörg Ritter „Jeder für sich und keiner fürs Ganze?“
Der GenInsp Bw hat 1991 einen Vorschlag der Marine, IT-Kompetenz in allen Laufbahnlehrgängen zum Pflichtfach zu machen, abgelehnt mit der Begründung, das sei Aufgabe des Schulsystems. Da haben wir den Salat ;-)
Will sagen, die BW hat die letzten 20 Jahre versäumt, „moderne Polypol-Kommunikation” systemisch einzuführen und zu pflegen als integraler Bestandteil ihrer Führungskultur. Und jetzt soll die Truppe anhand von guidelines dieses Versäumnis nachholen ?
Klassische 4 „M“ Methode: Machen Sie mal, Sie machen das schon,sonst mach ich Ihnen einen.
;-)
@Rasmus
..als Staatsbürger in Uniform, und eben nicht als Angestellter im bankerdress, hab ich nicht nur das Recht, sondern imho auch die Pflicht zur sachlichen und fachlichen „incorrectness“, wie Sie es nennen, denn das geldwerte image meines sogenannten Unternehmens BW ist mttnichten mein Kernauftrag
@klabautermann
Wenngleich ich Ihnen hinsichtlich Ihres Rechtes als Staatsbürger Kritik zu üben zustimme, so bin ich dennoch grundsätzlich der Meinung, dass wir als Soldaten auch bis zu einem gewissen Grade die Pflicht haben als Multiplikatoren die Bw zu vertreten und nach außen positiv darzustellen.
Das ist ja eine „nette Truppe“ bei den Piraten, mit interessanten Standpunkten:
„Mein Ziel ist die Gründung einer AG Verteidigungspolitik zur Erarbeitung eines Piratenstandpunktes. Besonders liegt mir der sofortige Abzug aus Afghanistan, das Ende aller deutschen Militäreinsätze und der Austritt aus der NATO am Herzen.“ (https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Altstadtpirat)
Und ganz dolle lustigen Erklärungen zur Bundeswehr als Verteidiger deutscher Handtücher auf mallorquinischen Sonnenliegen (https://wiki.piratenpartei.de/Bundeswehr), ist ja fast schon so unernst, wie die Govermedia-Videos.
@Sascha
Junger Wein will reifen…..,
und es spiegelt in vielen Teilen Mehrheitsmeinungen wieder….
womit wir wieder beim Formulierungen nationaler Interessen und dann in der Folge auch ber der Duchsetzung derselben angekommen sind…
Ich glaube, in diesem speziellen Fall , waere das Erwachen erst da, wenn die echten Piraten eine komplette Schiffsladung Ipad, Iphone 5, Samsung etc fuer den deutschen Markt kapern wuerden…und die daraus resulutierende Knappheit zu einer empfindlichen Verteuerung dieser Produkte fuehren wuerde, die danach zum Ausschluss gesellschaftlicher Gruppen am Internet (Hochleistungs Social Media Anteile) fuehren wuerde.
…..Betroffenheit schafft Engagement….
Ich erinnere hier nur an vergleichbare Vorfaelle bei anderen Parteien, als die sich verschlechternde Menschenrechtslage in Bosnien und im Kosovo ploetzlich einen parteiuebergreifenden Konsens ergab, der einen Einsatz des Militaers im Rahmen der Friedenspolitik als humanitaere Interventention (was ich jetzt mal als einen Euphemismus vielleicht sogar als Dysphemmismus des Begriffes „Friedenspolitik“ bezeichen wuerde ) forderte…. weil zivile Instrumente derselben nicht griffen bzw versagten, da auf der anderen Seite aus machtpolitischen Erwaegungen kein Interesse an einer solchen herrschte….
Die Dinge werden halt in der Regel nicht einfacher, wenn ich sie durch die Zufuegung von Adjektiven oder Komposita veraendere
@koffer
„……..wir als Soldaten auch bis zu einem gewissen Grade die Pflicht haben als Multiplikatoren die Bw zu vertreten und nach außen positiv darzustellen.“
Im Dienst ja, privat nicht unbedingt jederzeit und allerorten. Es ist nun mal jedem Bürger selbst ueberlassen, zu entscheiden, wo und wie er sich privat, gesellschaftlich und politisch verortet. Der eine mag sagen, BW is my way of life, der andere mag sagen, it’s just a temporary job.
Das Bild vom loyalen und mitdenkenden Einzelkämpfer und das Bild vom Staatsbürger in Uniform sind eben nicht deckungsgleich, es sei denn, wir wollen den uniformierten Staatsbürger.
Jeder Soldat muß das für sich selbst entscheiden.
@koffer
http://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/2012/bwe-begruesst-entscheidung-der-bundeswehr-flughoehe-der
….und was sagen wir nun als Soldat dazu ??? Sie verstehen, was ich meine ?
@ Sascha Stoltenow | 18. Mai 2012 – 12:07 – – – Und ganz dolle lustigen Erklärungen zur Bundeswehr als Verteidiger deutscher Handtücher auf mallorquinischen Sonnenliegen…
…notfalls eben mit Humor…
…nun bin ich kein Pirat und viel zu ernsthaft, als dass ich diesbezüglich ein Amusement empfinden kann. Dennoch, nach Lesen der hier verlinkten Seiten, gefällt mir der recht offene und unverkrampfte Umgang mit den topics Sicherheits-, Verteidigungs- und Militärpolitik-und ganz „argumentationsfrei“ ist diese innerparteiliche Auseinandersetzung ja durchaus nicht.
@ Rasmus | 18. Mai 2012 – 10:57 – –
„…der nach meiner Kenntnis der NVA vorwiegend für die interne politische Indoktrination und Überwachung verantwortlich war, “
Personal aus dem für die Verwendung „Politoffizier“ vorausgesetzten Studiengang „Diplom-Gesellschaftswissenschaftler“ waren auch als „Pressesprecher“ und in der Wehrerziehung an Schulen sowie dem Wehrersatzwesen (inklusive „Verbidungsoffizier bei der GST) zu finden. Insofern sie auch so etwas wie „Multiplikatoren der NVA“ in der Gesellschaft und „Richtlinien-Kompetenz-Stelle“ der NVA für den gesellschaftlichen „Dialog“ mit und um der NVA waren.
„…Wenn die Bundeswehr für die Einhaltung der “Correctness” nach außen tatsächlich eine Aufsicht benötigen sollte, dann stimmt etwas nicht!…“
Ich versuche es zu illustrieren: Lesen Sie sich bitte einmal die „Y“ durch und setzen Sie die Äquivalenz-Zeitschriften „Truppendienst“, „ÖMZ“ sowie „Schweizer Soldat“ und „ASMZ“ daneben. Ich denke, es erschließt sich dann etwas, wie die Abteilung I des Streitkräfteamtes (der Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr) Meinungshoheiten unter die Leute zu bringen gedenkt, und dass sich Soldatinnen/ Soldaten im Netz zunehmend nicht ganz ungerechtfertigt verbitten, dieser Linie unreflektiert das Wort zu reden.
@ Koffer : Ich hatte große Lust Ihnen etwas zu schreiben, was Ihnen nicht weiter hilft: Sie machen das schon im Sinne der Subsidarität. Allerdings nannte zum Glück klabautermann die Negativassoziation, die damit verbunden werden kann. Was ich meine: Helfen und helfen lassen waren doch schon immer zwei Paar soldatische Schuhe, selbst wenn die Bw und Sie alles richtig machten, so kann der Erfolg immer noch an menschlichen Schwächen scheitern, Soldatenbilder und die Nennung als ominöser Augenzeuge in der BILD waren uns genauso Belehrung genug in den letzten Jahren, wie das illustre Schauspiel, wenn Angehörige der Legislative auf einmal zum Judikativorgan mutieren und die Exekutive dann Beifall klatschen, aber blos nichts sagen, soll.
Nichts zu tun, ist sicher nicht richtig, aber guideluines zu erwarten, die alles erfolgreich zu regeln im Stande sind, wäre mE vermessen.
@ Koffer | 18. Mai 2012 – 12:06
…., so bin ich dennoch grundsätzlich der Meinung, dass wir als Soldaten auch bis zu einem gewissen Grade die Pflicht haben als Multiplikatoren die Bw zu vertreten und nach außen positiv darzustellen….
Ganz sicher. Die allgemeine Wohlverhaltenspflicht, übrigens schon recht lange nicht mehr wissenschaftlich kommentiert,leider, ist ja durch das Netz und die Netzkultur nicht außer Kraft gesetzt.
Für mich ist aber der Schlüsselsatz der Guidelines: „Ich bin Angehöriger der Streitkräfte, äußere mich hier aber als Privatperson.“ Damit lassen sich offiziöse oder gar offizielle Assoziationen nur unlauter herstellen.
Ihr Ansinnen, Ihre Frauen und Männer zu schützen, gefällt mir aber dennoch. Denn so ganz umfeldunabhängig lässt sich Ihre richtige Bemerkung: „was ist erlaubt und was ist klug“ eben nicht wegwischen.
Eines noch kann ich mir leider nicht verkneifen: Wenn Sie Probleme mit der Dienstauffassung und -ausführung des WB haben, so seien der BT-Präsident und der Petitionsausschuß als POC genannt, wie Sie aber selbst wissen.
@Sachlicher
Was Y anbelangt, kann ich Ihnen nur mehr als zustimmen, ich haette gerne die Truppenpraxis zu zurueck!
@Koffer
……gewissen Grade die Pflicht haben als Multiplikatoren die Bw zu vertreten und nach außen positiv darzustellen.
Was das Handwerk betrifft konnte man das!
Aber heute? Was soll man nach außen positiv darstellen außer die „Innere Führung“, Kameradschaft und das Soldatengesetz? Wir unterhalten Vereine um die Lücke der Fürsorge des Dienstherrn zu füllen und nun soll von diesen Vereinen eine unglaubliche Miete verlangt werden! Positiv darstellen von Ausrüstung? Wohnungsfürsorge? Vorbilder? Einsatz AFG? Abzug aus AFG? Reform? Einführung von Waffensystemen? In unserer Uniform? Es geht wohl nur mit dem pers Anstand und Würde! Ich könnte keinem mit gutem Gewissen empfehlen zur Bw zu gehen!
@sachlicher et @ll
Was mich auch noch so ein büschen umtreibt ist, dass die guidelines mal gerade das klassische web 2.0 abdecken, aber kaum das kommerzialisierte web2.0 (facebook, etc.), nicht aber das sich rasant entwickelnde smart web, und schon gar nicht das dark net.
Insofern sind die guidelines ein Anfang, sie müssen aber unbedingt weiter gepflegt und ausgebaut werden.
@klabautermann
„Der eine mag sagen, BW is my way of life, der andere mag sagen, it’s just a temporary job.
Das Bild vom loyalen und mitdenkenden Einzelkämpfer und das Bild vom Staatsbürger in Uniform sind eben nicht deckungsgleich, es sei denn, wir wollen den uniformierten Staatsbürger.
Jeder Soldat muß das für sich selbst entscheiden.“
Ich kann dieser Position noch nicht einmal im Ansatz zustimmen.
Alleine die Prämisse, dass die Berufsauffassung eines „temporary jobs“ zulässig und hinzunehmen sei, lehne ich kompromisslos ab.
Ich vermute (oder besser gesagt hoffe), das dies wohl auch eher eine provokante These, als wirklich Ihre eigene Meinung sein dürfte, oder?
@sachlicher
„Ich hatte große Lust Ihnen etwas zu schreiben, was Ihnen nicht weiter hilft: Sie machen das schon im Sinne der Subsidarität“
Natürlich werde ich das so machen. Denn es ist ja schließlich meine Aufgabe als Vorgesetzter. Aber ich werde hierzu eben nicht die Bw-Guidelines, sondern entweder das USMC handbook oder das französische pendant als Grundlage wählen.
Und DAS kann es doch nicht sein, oder? Da verstößt das BMVg doch gegen seine Fürsorgepflicht!
Nebenbei: ich habe mich bereits einmal beim Wehrbeauftragten beschwert und zwar über ihn selbst. War natürlich nur eine symbolische Handlung, aber ich wollte den Punkt zumindest einmal setzen ;)
Und der „Leitende Beamte“ des Wehrbeauftragten hat nachdem ich ihm vor einigerzeit vorgeworfen habe am GG vorbeizuhandeln zugegeben, dass dies so sei. Aber es gerechtfertigt mit: dies sei in der Zwischenzeit lange geübte Praxis und habe sich bewährt.
Naja, ich warte nur mal bis mal wieder einer meiner Unterführer Liegestütze zur Verbesserung des Erinnerungseffektes befiehlt und der Wehrbeauftragte moniert, dass es hierzu keine Grundlage gäbe ;)
@sachlicher, @Sönke Marahrens
bzgl. der Y und unserer guten alten Truppenpraxis –> Zustimmung
@elahan
Da kann ich Ihnen nicht zustimmen, bei allem Ärger den ich auf den Dienstherren schiebe und bei allen Dingen die ich gerne ändern würde und auch trotz meiner eigenen Überlegung vielleicht die Möglichkeiten des BwReform Begleitgesetzes zu nutzen, glaube ich an unsere Armee und diene gerne.
Ich bedaure, dass der Dienstherr Sie „verbrannt“ hat und hoffe, dass Sie eines Tages den Glauben wieder finden werden. Aber ich glaube DAS ist jetzt wirklich OT ;)
@koffer
Ich finde leider nicht mehr so schnell meinen Besinnungsaufsatz aus der Unterprima mit dem Titel „Job, Beruf, Berufung“……
;-))
Auch den ‚it’s just a temporary job‘-Soldaten muessen wir akzeptieren. Die BW ist nicht die Schule der Nation und kein Staat im Staate.
@klabautermann
„Auch den ‘it’s just a temporary job’-Soldaten muessen wir akzeptieren. Die BW ist nicht die Schule der Nation und kein Staat im Staate.“
Ein soldatisches Berufsverständnis hat nicht mit Staat im Staate zu tun.
Jetzt mal ganz ehrlich, selbst wenn wir versuchen unseren Beruf von uralten Tradition und seinen tiefen Geheimnissen zu entkoppeln, so müßten wir dennoch Bewerber abweisen und Soldaten entfernen, die unseren Beruf nur als „job“ sehen.
Warum? Weil im Schützengraben (oder im TIC wenn Ihnen ein modernen Begriff lieber ist) niemand verlässlich ist, der es nur wegen des „jobs“ tut.
Wir würden den Auftrag gefährden und außerdem das Leben aller Soldaten die mit einem solchen „Teilnehmer“ in den Einsatz/Krieg gingen.
Außerdem, wenn es nur ein „job“ ist, wie sollen wir denn dann Tapferkeit und Kameradschaft verlangen?
@Koffer
Hochverehrter Kamerad Koffer, „nu mal ganz ehrlich“:
Ihre Unteroffiziere und Mannschaften wollen keine Phrasendrescher im Schützengraben, sondern Offiziere, die Führungs-taktisch und -technisch das Gefecht beherrschen und alle eigenen Ärsche wieder heil nach Hause bringen……if U get my message