Änderungsgenehmigung Strickmütze

Die Beschaffungsvorhaben in der Welt des Militärs und der Rüstung sind ein kompliziert Ding. Die Wehrverwaltung hat vor kurzem ein Schriftstück abgezeichnet, das bei einem Beschaffungsvorhaben mit nur vier Seiten auskommt, einschließlich Deckblatt und Inhaltsverzeichnis: Die Änderungsgenehmigung (ÄG) mit Genehmigung zur Nutzung (GeNu) für die Strickmütze.

Den komplexen Prozess muss man sich im Detail angucken. Eines der Bezugsdokumente ist die Anforderung zur Änderung vom 18. Dezember 2008. Und dann machten sich die Beamten an die Arbeit, im System Ausstattung Soldat, Subsystem Austattung Soldat Allgemein in der Fähigkeitskategorie Unterstützung und Durchhaltefähigkeit den Ausrüstungsgegenstand – Die Strickmütze dient als Wechselmütze zur Feldmütze, Tarndruck, Winter. Sie soll als Kälteschutz für den Kopf dienen, wobei auch die Ohren abgedeckt werden sollen – genauer zu untersuchen. Denn: Die eingeführte Strickmütze hat die Anforderungen hinsichtlich der Form, Material und Farbe nicht erfüllt.

Die Änderungsliste ist relativ lang für ein – pardon – simples Produkt. Geringes Volumen (Gewicht), geringe Wasserspeicherkapazität, bessere Formbeständigkeit, schnellere Rücktrocknung, festerer Sitz durch Einführung von unterschiedlichen Größen, Verwendung von winddichtem Material im Bereich der Stirn und Ohren, Änderung der Farbe von schwarz auf helloliv und Tragbarkeit unter dem Gefechtshelm, auch in Verbindung mit Schutzbrillen, standen auf dem Wunschzettel. Knapp ausgedrückt: Die bisherige Mütze aus der Kleiderkammer taugt nix.

Pflichtgemäß untersuchte die Wehrverwaltung also die Lösungswege, dieses Problem anzugehen. An erster Stelle eine Produktverbesserung. Allerdings mit niederschmetterndem Ergebnis: Die eingeführte Strickmütze erfüllt keinen bzw. nur eingeschränkt Teilbereiche der funktionalen Forderungen. Und: Eine Produktverbesserung ist zeitaufwändig und unwirtschaftlich. Dieser Lösungsweg scheidet daher aus.

Zum Glück stehen handelsübliche Artikel zur Verfügung, die geeignet sind und die wesentlichen Forderungen erfüllen. Doch einfach ins Regal des nächsten Outdoor-Händlers greifen – das geht natürlich nicht: Es fand eine Eignungsprüfung mit einem ausgewählten marktverfügbaren Modell statt. Die Eignung des Materials der Strickmütze wurde im täglichen Gebrauch nachgewiesen. Die Schnittkonstruktion der erprobten Strickmütze wurde zur besseren Kompatibilität mit dem Gefechtshelm geringfügig angepasst.

Zur Auswertung der Einsatzprüfung gibt’s natürlich auch den Hinweis auf ein Bezugsdokument. Mit Datum: 14. Juli 2009.

Jetzt ist die Nutzungsgenehmigung erteilt, und die Truppe im Einsatz könnte eigentlich das neue Mützenmodell bekommen. Allerdings…. so schnell vielleicht auch wieder nicht: Die bislang eingeführte Strickmütze wird „obsolet“ gesetzt und die vorhandenen Bestände werden aufgebraucht. Neue Beschaffungen der Strickmütze erfolgen nach Erstellung des Modellblattes im Rahmen der Ersatzbeschaffung.

Tut mir Leid, Jungs. Diesen Winter wird das wohl nix mit der neuen Mütze. Aber das ganze Beschaffungswesen wird ja ohnehin neu organisiert. Vielleicht beschleunigt das etwas.

(Eine Kurzfassung meiner Meldung dazu ist im heutigen Spiegel erschienen.)