Private Sicherheitsdienste gegen Piraten: Kapitän mit einem Bein im Knast?

Die Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, von der das Hamburger Abendblatt heute berichtet, muss ich mir wohl dringend mal besorgen:

Für Kapitäne deutscher Handelsschiffe könnte der Einsatz privater Sicherheitskräfte gegen Piratenangriffe ernste juristische Folgen haben. Das geht aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hervor, das von der Grünen-Bundestagsabgeordneten Valerie Wilms in Auftrag gegeben wurde und dem „Hamburger Abendblatt“ (Mittwoch-Ausgabe) vorliegt. In der Studie heißt es, eine Strafbarkeit könne sich dann ergeben, wenn der Kapitän die nötigen Abwehrmaßnahmen fahrlässig falsch einschätze und dementsprechend unangemessene Anweisungen an die Sicherheitskräfte erteile. „Hierdurch könnte sich ein Kapitän wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise Tötung strafbar machen.“

Nun überrascht mich nicht wirklich, dass ein Kapitän mit seinen Handlungsrechten an Bord auch für das verantwortlich ist, was er anordnet. Aber: erst lesen, dann beurteilen.

(Bislang gilt ja auch unwidersprochen die Aussage, dass bislang kein Schiff gekapert wurde, das eine bewaffnete Sicherheitsmannschaft an Bord hatte – sei es nun eine staatliche oder eine private, wie zuletzt am vergangenen Montag.)

Und ein Nachtrag: erst tat diese Koalition so skeptisch, wenn es um private Waffenträger an Bord deutscher Schiffe geht. Jetzt scheint es ihr nicht schnell genug gehen zu können, damit ja nicht mehr nach Polizisten oder Soldaten an Bord gefragt wird? Knallhartes Zitat: Wir sind uns einig, dass private Sicherheitsleute an Bord deutscher Handelsschiffe den Schutz vor Piratenüberfällen übernehmen sollen.