Münchner Bundeswehr-Uni untersagt Werbung für „Neue Rechte“
Bei kaum einem Thema sind in diesem Blog die Emotionen so hoch gekocht wie bei der – neu aufgeworfenen – Diskussion über Frauen in den Streitkräften. Dass der Anstoss dafür ein Artikel eines Autors der Neuen Rechten in einer Marinezeitschrift und zeitgleich ein ähnlicher Artikel in der Studierendenzeitschrift der Münchner Bundeswehr-Universität waren, macht die Debatte nicht weniger zu einem Schlachtfeld, auf dem neben Emotionen auch Ideologien eine Rolle spielen. Ein Blick in den Gorch-Fock-Thread mit seinen mehr als 200 (!) Kommentaren zeigt, was ich meine.
Vermutlich gehen hier gleich die Wogen wieder hoch – aber ich halte es für ein wichtiges Dokument: Die Präsidentin der Münchner Bundeswehr-Universität, Merith Niehuss, hat in einem Rundschreiben an Studierende und Mitarbeiter jegliche weitere Werbung für Organe der Neuen Rechten untersagt. Das Rundschreiben, das mir zugeschickt wurde, im Wortlaut:
Sehr geehrte Studierende,
sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universitätin der von unseren Studierenden herausgegebenen Zeitschrift Campus (01/11) ist auf Seite 27 eine Anzeige des „Instituts für Staatspolitik(IfS)“ geschaltet. Dieses Institut wurde im Jahr 2000 durch Personen aus dem engsten Umfeld der „Jungen Freiheit“ gegründet mit dem Ziel der Bildung „geistiger Eliten“. Es ist damit dem weiteren Bereich der sog. „Neuen Rechten“ zuzuordnen. Die dort beworbene Schrift „Die Frau als Soldat“ entspringt einer eigenen Veröffentlichungsreihe, wie ersichtlich.
Weder die „Junge Freiheit“ noch das „Institut für Staatspolitik“ sind derzeit Objekt der Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Somit kann der Bezug der Schriften grundsätzlich jeder und jedem Einzelnen, auch jeder und jedem einzelnen Studierenden, nicht untersagt werden. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass nach meiner Auffassung hier eine politische Nähe zum Rechtsextremismus nicht auszuschließen ist und dass diese Affinität zur „Neuen Rechten“, die mit der Schaltung der Anzeige in unsere Universität einzieht, eine politische Richtung auf den Campus bringt, die weder an der Universität noch auch im Bereich des BMVg hingenommen werden kann.
Wenngleich die Universität die Meinungsfreiheit des Einzelnen als hohes Gut der Demokratie schützt und garantiert, sehen wir doch in einer Verbreitung dieses geistigen Gedankenguts einen potenziellen Herd für eine Näherung an den Rechtsextremismus, die wir schon im Grundsatz verhindern wollen. Somit wird jegliche weitere Werbung von Organen der“Neuen Rechten“ hiermit untersagt.
Ich weise auch darauf hin, dass der Bezug kostenloser Leseexemplare, der in der Anzeige beworben wird, dem „Institut für Staatspolitik“ dazu dienen wird, Adressen von Beziehern der Schrift zu speichern.
Bitte denken Sie über diese Entwicklungen nach!
Mit den besten Grüßen
M. Niehuss
Präsidentin
Ein vorsorglicher Hinweis von mir: Ich bitte schon mal vorbeugend um Mäßigung bei der Kommentierung. Und da immer nach meiner Position gefragt wird: Ich finde, die Präsidentin hat die richtigen Worte gefunden.
@J.R.:
Ich meine mich zu erinnern, dass 2009 nicht gerade ein Hoch der Campus war. Es gab teilweise derart wenig Engagement, dass Ausgaben mangels Inhalt und Beteiligung entfielen. Somit spiegelt die damalige Besetzung nicht unbedingt die jetzige wieder. Derzeit sind es laut Ausgabe 8 Mitglieder der Redaktion + diverse „freie Redakteure“
Da wollte ich mir doch den SoWi-Bericht (siehe Kommentar 17:10 Uhr) ansehen. Und was passiert? Nichts.
Die Seite ist ebenso wie etliche andere Bw/BMVg Seiten offline. ?!?
@J.R.
Ihr Standpunkt zum Thema „Diskursverbot“ lässt sich also so zusammenfassen?:
*Gegendarstellungen zu nicht ausreichend inhaltlich begründeten Anschuldigungen haben – in diesem Fall – einen „Diskussion- und Werbe“-charakter (WEIL sie auf dem selben Medium erscheinen wie die besagten Vorwürfe ???) und sind daher legitimerweise zu unterbinden.*
Mein Standpunkt sieht so aus:
*Das Unterbinden solcher Gegendarstellungen führt zu einer Asymmetrie die nicht dem argumentativen Gehalt der jeweiligen Position, sondern der Verfügungsgewalt über Machtmittel entspringt.
Nochmal: Diese Universität hat einen AKADEMISCHEN Selbstanspruch dem sie durch diesen Vorfall Hohn gesprochen hat. Ich denke, ich habe mich oben dazu ausführlich geäußert.
Zuletzt: Sie argumentieren, als ob diese Mailinglist eine heilige Kuh wäre. Würden sie meinen Emaileingang sehen können, der vor Betreffzeilen wie „Tausche Wachdienst“ oder „Fahrrad gestohlen“ überquillt, wären sie vermutlich anderer Meinung. Eine Gegendarstellung zulassen, die ungleich wichtiger als die Tonnen von Wachdienst/Fahrrad/Gedöns Spam ist, weil dies die Anerkennung demokratischer Prinzipien (die man hier ja in Gefahr sah!) realisieren würde, weitere Mails diesbezüglich sperren und danach durch die Präsidentin eine Podiumsdiskussion ansetzen lassen: Das wäre die „Leitungslösung“ gewesen.
Ich wusste ja, dass es hier rund gehen würde…
Inzwischen sind auch Kommentare aufgelaufen, in denen einzelne Journalisten genannt werden. An und für sich kein Problem.
Aber, pardon: wenn jemand mit der E-Mail-Adresse sturm5 auf einen einzelnen Journalisten verweist, der auch für eine Antifa-Publikation schreibt, habe ich ein recht ungutes Gefühl. Und den Kommentar nicht freigeschaltet.
Wenn der Autor meint, dass ich ihm damit Unrecht tue, kann er sich gerne per Mail melden.
btw: der SoWi-Server scheint in der Tat derzeit komplett offline, andere Bundeswehr-Seiten funktionieren.
@Lt S
Jeder der an der UniBwM studiert hat, weiß ganz genau was Sie meinen, wenn Sie die zugemüllte Mailingliste an der Uni beschreiben. Insoweit ist eine Erwiderung durch die kritisierten Redakteure sicherlich wesentlich wichtiger.
Dennoch muß ich Ihnen widersprechen, wenn Sie sozusagen eine Waffengleichheit der studOffz/OA mit dem Präsidenten der Uni fordern. Natürlich hat die Frau Professor jegliches Recht unwidersprochen ihre Anweisungen oder Appelle an die Uni“Gemeinde“ zu richten. Immerhin ist sie die Dienststellenleiterin einer militärischen Institution!
Inhaltlich finde ich ihre (die der Präsidentin) Position zwar äußerst ärgerlich, weil sie (hier kann ich Ihnen und zahlreichen anderen Vorrednern nur zustimmen) eine intellektuelle Schwäche offenbar werden läßt, die ich von einem deutschen Universitätsprofessor nicht erwartet hätte, nämlich die Angst vor dem akademischen Diskurs.
Aber dennoch muß ich Ihnen deutlich widersprechen: einem Offizier/OA steht kein Recht auf „Gegendarstellung“ gegen seinen Dienststellenleiter zu (und sei es auch eine Zivilistin).
Was mich allerdings immer wieder stört (auch zu meinen Uni-Zeiten schon gestört hat) ist die selektive Welt in die die Uni-Leitung (und leider manchmal auch die militärische Führung an der Uni) lebt: passt es ihr in den Kram wird von universitärer Freiheit gesprochen und die Pflicht zur Führung und Erziehung (und zur militärischen Prägung) sowie zur allgemein-militärischen Ausbildung negiert.
Aber kaum das sich die studOffz/OA dieses Mantra zu nutze machen und wirklich kritisch sind (und dabei dann auch in der Tat manchmal etwas über das Ziel hinaus schießen), da ist es dann plötzlich „Befehl und Gehorsam“ und „Dienststelle der Bundeswehr/Streitkräfte“.
Das ist das Problem mit der als Reliquie vor sich hergetragenen Gründungslegende: Wir sind keine Militärakademie…
@T.Wiegold
Wenn Sie die Studie umgehend lesen möchten, können Sie auch auf die von Google erstellte und gecachte HTML-Version zurückgreifen: http://is.gd/rFO41D
@Koffer
„Aber dennoch muß ich Ihnen deutlich widersprechen: einem Offizier/OA steht kein Recht auf “Gegendarstellung” gegen seinen Dienststellenleiter zu (und sei es auch eine Zivilistin).“
GENAU DARUM GEHT ES!
Ich halte als Soldat nichts davon, sich bei jeder (oder irgendeiner) Unannehmlichkeit pikiert zu beschweren. Aber:
DIE MAIL DER PRÄSIDENTIN BEINHALTET ZWEIERLEI:
1) Die Tatsache eines Verbotes weiterer Werbung: Da sind wir auf der dienstrechtlichen Seite. Nichts dagegen einzuwenden. Im Gegenteil: Ich bin der letzte, der das kritisiert.
2) Die Art und Weise des Verbots: Hier sind wir auf der argumentativen Seite angekommen. Die Präsidentin hat hier eine wertende Stellungnahme abgegeben.
Die Vermischung von beidem ist das Problem, denn während 1) zu recht unangreifbar ist nutzt sie diese unagreifbarkeit um 2) zu transportieren. das meine ich, wenn ich in meinem artikel von „dispositiven der macht“ spreche.
indem 2) als inhalt, neben dem bloßen verbot transportiert wird, begibt sich die präsidentin auf das terrain inhaltlicher maßstäbe. dort hat sie, ob der kommunikationsverweigerung, versagt.
Alphalösung:
„Hiermit verbiete ich mit Bezug auf Campus Heft Nr. X Seite Y weitere Werbung für die Organe der „Neuen Rechten“.
Zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit der dort dargestellten Argumentation folgender Auftrag:
Redaktuere XY bereiten vor Podiumsdiskussion am/um/in.
Dazu lade ich alle interessierten herzlich ein.
MfG
N.
@ Lt S
Gerade mit dem Punkt, dass es sich um eine Gegendarstellung handelt, liegen sie eben falsch. Die könnte wenn, dann ein betroffener Werbekunde der „Neuen Rechten“ stellen. (Dass sich hingegen die Redaktion so für ihren Werbekunden ins Zeug legt ist … interpretierbar. Aber bei der Redaktionszusammensetzung auch nicht überraschend.)
Was diese drei Redakteure abgeliefert haben ist eben „nur“ eine Meinung, noch dazu ausdrücklich als Einzelpersonen. Die Veröffentlichungen von öffentlichen Institutionen ziehen gemeinhin eine Vielzahl von Meinungsbekundungen nach sich. Praktisch keine davon wird von den Institutionen selbst nochmal gepusht. Was macht diese Meinungsbekundung dreier Einzelpersonen so anders?
Die Bundeswehr darf auf ihrer Homepage ja auch allen möglichen Mist schreiben (oder nicht schreiben), ohne dass abweichende Meinungen dort publiziert werden. „Mißbrauch“ der asymmetrischen „Machtmittel“? Ja. Aber besser als aus der Bundeswehr-Homepage eine Pinnwand zu machen.
Wäre es positiv wenn Bundeswehr vollständigere und auch kritischere Texte publizieren würde, und sich auch stärker dem Diskurs stellen würde? Ja.
Wäre es positiv, wenn die Bundeswehr-Uni München drei Personen, die anscheinend vor allem dadurch aufgefallen sind, dass sie ihre „Machtmittel“ beim Campus-Magazin für eigene ideolgischen Zwecke genutzt haben, auch noch eine besondere Plattform bietet? Kann sein, muss aber nicht.
@ Lt S
Grundsätzlich geben ich Ihnen recht, eine so formulierte Anweisung wäre einer Universität der Bundeswehr sowohl mit ihrem akademischen Anspruch und der Verpflichtung der Bundeswehr auf das Prinzip der „Inneren Führung“, als auch ihrem Auftrag als militärische Bildungseinrichtung gerecht geworden. Aber in diesem Spannungsfeld versagen die UniBw schon traditionell :(
Aber erlauben Sie mir den Hinweis, dass jeder Vorgesetzte seine Befehle auch mit wertenden Äußerungen untermauern darf.
Gerade das erwarten wir ja eigentlich von unseren Vorgesetzten, die ja auch Vorbilder sein sollen!
Aber dazu müsste man ja entweder überzeugter Offizier sein oder zumindest diese Grundsätze tief verinnerlich haben und Frau Professor Niehuss ist ja weder das eine noch möchte sie das andere haben…
(Abgesehen davon, daß meiner Meinung nach die Anweisung hätte lauten müssen: Hiermit untersage ich weitere Werbung für das IfS und seine Publikationen in der Campus. Denn die jetzige Formulierung von Frau Professor Niehuss halte ich für rechtsfehlerhaft – so sie denn den Anspruch hatte verbindlich sein zu wollen)
@J.R.
„[…]drei Personen, die anscheinend vor allem dadurch aufgefallen sind, dass sie ihre “Machtmittel” beim Campus-Magazin für eigene ideolgischen Zwecke genutzt haben[…]“
Wowowo, haben Sie die Ausgabe der Campus gelesen??? Wie ich weiter oben schrieb ist diese in der Tat nach meiner Meinung eher konservativ-militärisch geprägt, aber das ist doch auch gut so für das Organ junger Offiziere/OA, oder? Und ansonsten war der Wille zum Diskurs offensichtlich vorhaben. Ja sogar von der Redaktion gefordert/gefördert!
Dem in der Presse auch kritisierte Meinungsartikel bezüglich von Frauen in der Armee war z.B. ein positiver Meinungsartikel bewußt gegen über gestellt.
Solche Pro-Kontra Seiten haben auch wesentlich renomiertere Publikationen!
Eine Formulierung wie „ideologische“ Zwecke schießt dann doch etwas über das Ziel hinaus, oder?!
@Lt S: Ihr sollt Deutschland dienen und nicht Focault lesen. Das macht Euch nur wuschig im Kopf ;-)
Das Verbot hätte im Übrigen lauten müssen: Ich verbiete Werbung von a, b, c, wobei ich mich ernsthaft frage, wie ein Werbeverbot für ND, jungle world, taz und JF zu begründen wäre, denn was rechts gälte, müsste auch links gelten. Und angesichts dessen, was die Berliner CDU produziert (oder der Wahlkampf Roland Kochs in Hessen produzierte), frage ich mich, wie wir hier urteilen wollen?
Als nächstes dürfte Wolffssohn aus dem Busch springen und seine Präsidentin unter Feuer nehmen. Es ist ein Graus.
Wie langweilig diese Diskussion würde, würde man sich nur an die Fakten oder zumindest die Augen offen halten.
Die Präsidentin hat sich abgesichert, wie es jeder (andere) Politiker oder Dienststellenleiter getan hätte. Die Tatsache, dass die meisten Soldaten, die ihrem Handwerk nahe stehen, diese Dame als Person mitsamt ihren Äußerungen ablehnen (nicht nur im aktuellen Kontext), befeuert zwar die Debatte, wird aber weder das Demokratieverständnis an der UniBw noch die Praxis öffentlicher Äußerungen dort nachhaltig beeinflussen. -Ich denke in diesem Zusammenhang an Shakespear-
Den Redakteuren wird dabei Unrecht getan, schließlich beeinhaltet die Ausgabe der Campus ebenfalls hochwertige Beiträge zur Inneren Führung und dem staatsbürgerlichen Leitbild, die Darstellung zur Rolle der Frauen findet dialektisch auf einer Doppelseite statt. Ein größeres Maß an für das Selbstverständnis der Streitkräfte relevanten und qualitativen Darstellungen wurde bislang in diesem Medium nicht erreicht, große deutsche Tageszeitungen werden es wohl nie erreichen. Dabei ist das „politische“ Spektrum der Artike mehr als umfassend.
Das ist für mich das einleuchtenste Argument gegen die nun in zahlreichen öffentlichen Äußerungen auftauchenden Befürchtungen.
Und den Kritikern der Inneren Führung sei gesagt: Wer ständig über rote Ampeln fährt und schließlich verunfallt, darf sich nicht beschweren, dass die StVO nicht praktikabel wäre. Ich hoffe diese Metapher ist für die Mehrheit nachvollziehbar.
@J.R.
Es handelt sich sehr wohl um eine Gegendarstellung in Bezug auf die wertenden Bestandteile der Mail (nicht das Verbot an sich – darüber wurde sich auch nicht geäußert.)
Im Grunde ist es auch keine Meinung, die in der Gegendarstellung vertreten wird, sondern ein Verweis auf die Unhaltbarkeit der Form der Argumentation (Es wird ja lediglich mit dem Verweis auf eine wage Rhethorik argumentiert – aber keine inhaltliche, also meinungsmäßige Position bezogen.)
Der Vergleich mit anderen Institutionen und Organen (BW-Homepage) muss an dieser Stelle immer Hinken, denn nirgendwo besteht der rigorose Selbstanspruch eines machtfreien Argumentationsraumes – nur an einer Universität.
Was bedeutet es, dass die in der Campus forcierten Positionen Einzelmeinungen sind? Dass ihnen von vorn Vornherein das Äußerungsrecht abgesprochen wird?
@ Sascha Stoltenow
Ja, Sie haben micht erwischt – ein nicht gekennzeichnetes Zitat – hat in letzter Zeit nicht viel Glück gebracht solche Geschichten O.O
Ich stellte mir gerade vor wie Prof. Wolffsohn „aus dem Busch springt“, da musste ich doch leicht schmunzeln – Die richtige Gemütslaune um mich abzumelden.
Vielen Dank an alle (besonders J.R. und Koffer) für die bereichernde Diskussion! Und vielen Dank an T.W., dass sie die „Story“ gebracht haben – politisches Bewusstsein schulen und so.
-Masterarbeit wartet-
Guten Abend.
Was bitteschön ist die „Neue Rechte“? Ist das die aktuelle Variante der „roten Gefahr“?
@J.R.
Was bedeutet es, dass die in der Campus forcierten Positionen Einzelmeinungen sind? Dass ihnen von vorn Vornherein das Äußerungsrecht abgesprochen wird?
Nein, dass es sich lediglich um 3/4000stel der Leute an der Uni handelt. Warum gerade der Meinung dieser 0,075% besonderes Gewicht eingeräumt werden müßte wäre zu begründen.
@Lt S: Glück ab!
Die Ideologie von Frau Merith Niehuss wird gewöhnlich als „Politische Korrektheit“ bezeichnet oder freiwillige Zensur.
„Die totalitäre Natur der Politischen Korrektheit kann an Universitäten beobachtet werden, an denen sie die „Macht“ übernommen hat: die Freiheit der Rede, der Presse, ja sogar der Gedanken ist komplett abgeschafft.“
http://www.in-kuerze.de/images/stories/Veroeffentlichungen/die-geschichte-der-politischen-korrektheit.pdf
Es wird immer schlimmer! Die Streitkultur geht dahin und was bleibt? Siehe Elite, Banker, Politiker, Medien uvm.
Wenn ich an Deutschland denke in der Nacht…..
Der muss doch noch sein:
@J.R.
Nicht besonderes Gewicht. Nur exakt das Gewicht, das die Meinung der Präsidentin auch hat. Begründung dürfte klar sein (haben ja jetzt über 5h darüber hochtrabend debattiert :)
Bin weg
@ chickenhawk | 14. Juli 2011 – 19:00
Danke für den Link. Endlich kann man mal nachvollziehen, was denn die Bundeswehr unter der „neuen Rechten“ versteht. Hatte da eine Bildungslücke.
In Kapitel 11 liest man:
„11.1 Die „Neue Rechte“ in Deutschland
Ende der 1960er-Jahre bildete sich in Deutschland eine politische Bewegung heraus, die
sich als „Neue Rechte“ bezeichnete, in Abgrenzung zu den „Alten Rechten“, den rechts-
extremen Splittergruppen, die im Nachkriegsdeutschland politisch weitgehend erfolglos
geblieben waren. Diese „Neue Rechte“ ist heute eine politisch vergleichsweise hetero-
gene Bewegung: Das ideologische Spektrum umfasst nationalistische, elitäre, antiparla-
mentarische, demokratiefeindliche, kulturpessimistische, antiliberale, antiamerikani-
sche, ausländerfeindliche und völkisch-nationale Elemente. Ebenso vielschichtig sind
die Organisationsstrukturen: Die „Neue Rechte“ ist keine Partei, sondern ein komple-
xes, dabei eher loses Netzwerk aus Verlagen, Instituten, Seminaren, Burschenschaften
sowie Einzelpersonen.
Im Verfassungsschutzbericht 2006 wird die „Neue Rechte“ wie folgt beschrieben: „Bei
der Neuen Rechten handelt es sich um eine in den 70er-Jahren in Frankreich aufgekom-
mene geistige Strömung, die sich um eine Intellektualisierung des Rechtsextremismus
bemüht. Sie beruft sich unter anderem auf antidemokratische Denker, die bereits zur
Zeit der Weimarer Republik unter der Bezeichnung ‚Konservative Revolution’ aktiv
waren. Die Aktivisten der ‚Neuen Rechten’ beabsichtigen die Beseitigung oder zumin-
dest die Beeinträchtigung des demokratischen Verfassungsstaates und versuchen, zu-
nächst einen bestimmenden Einfluss auf den kulturellen Bereich zu erlangen, um letzt-
lich den demokratischen Verfassungsstaat zu delegitimieren und das politische System
grundlegend zu verändern.“ (Bundesministerium des Innern 2006: 355)
(…)“
=========
Eine Person/Organisation, die dieser Beschreibung entspricht, hat in der Bundeswehr nichts zu suchen.
Nun kommen wir zur Subsumtion:
Treffen diese Kriterien (vielleicht den Artikel weiter lesen, Link s.o.) auf die kritisierten Personen/Organisationen im konkreten Zusammenhang zu? Treffen sie auf die getätigten Äußerungen zu?
Ich habe da arge Probleme, dies aus den genannten Veröffentlichungen herzuleiten. Kann mir da jemand helfen?
Das Ganze riecht für mich danach, dass Frau Prof. Dr. Merith Niehuss eine Gender- Debatte, in der ihr die Argumente ausgegangen sind, nicht mit der „Nazikeule“ erschlagen wollte, da diese inzwischen doch recht abgenutzt ist, sondern das Upgrade, die „Neue- Rechte- Keule“ aus dem Propaganda- Baukasten rausholt.
Frau Prof. Dr. Merith Niehuss steht meiner Meinung nun in der Pflicht, den Nachweis zu führen, dass der Vorwurf der Nähe zur „neuen Rechten“ gemäß der BW- Definition gerechtfertigt ist – das würde dann auch den Verfassungsschutz und den MAD interessieren. Ist dieser Zusammenhang gegeben gemäß der o.g. eindeutig verfassungsfeindlichen Gesinnung, dann gehören die entsprechenden Leute aus dem Offizierskorps entfernt.
Gelingt dieser Nachweis nicht, muss Frau Prof. Dr. Merith Niehuss meiner Meinung ihren Hut nehmen, da ihre Beschuldigungen dann eine unfassbare Rufmordkampagne wären.
Wo war das Popcorn? Das wird möglicherweise noch sehr interessant!
Herr Wiegold – bei Themen mit einer solchen Resonanz ist es nicht einfach sich einen Überblick über die mehrheitliche Meinung zu bilden – warum nicht bei besonders kontroversen Themen einfach eine Umfrage hier einstellen?
Ich fände das würde den Überblick erleichtern!
@Sun Tzu
DIe SoWi-Studie paraphrasiert weitgehend nur diverse linksaktivistische, pseudo-akademische Delegitimationsversuche bzgl. der Neuen Rechten. Eigene Forschung hat offensichtlich ebensowenig stattgefunden wie eine kritische Reflektion der genutzten Quellen. Die Studie sieht für mich eher wie eine politisch motivierte Auftragsarbeit aus, wie sie sich auch bei anderen Bw-Institutionen (etwa dem MGFA) leider recht häufig finden. Das gewünschte Ergebnis dürfte wohl vor dem Verfassen der Studie festgestanden haben.
@ Delta0219 | 14. Juli 2011 – 20:47
Nun, die zitierte Einleitung beschreibt eine Gesinnung, die nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist. Ob das nun die allgemeingültige Definition des Begriffs „neue Rechte“ ist oder ob hier ein Begriff von der BW anders als sonstwo definiert wird, kann ich nicht beurteilen. Nach der von der BW gewählten Definition sind Anhänger der „neuen Rechten“ ein Fall für den Verfassungsschutz/MAD. Daran muss sich nun Frau Prof. Dr. Merith Niehuss messen lassen.
Im hier konkret diskutierten Fall kann ich dies Anhängerschaft zur „neuen Rechten“ gemäß der Definition der BW nicht erkennen. Die mutmaßliche Tatsache, dass sich Personen einer anderen Definition des Begriffs folgend als „neue Rechte“ bezeichnen, reicht für die Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit nicht aus. Da kommen wir zum Thema „Etikettenkleberei“ bzw. „Falschetikettierung“.
Liest man die Studie weiter, dann fragt man sich allerdings schon: Gehört Attac jetzt auch zur „neuen Rechten“? Der Messmethode folgend komme ich auf ausreichend Punkte. Indymedia ist auf jeden Fall auch ganz nah dran an den „neuen Rechten“. Zumindest gemäß dieser Definition. Aber dass die extremen Ränder sich oft ähnlicher sind, als gedacht, ist ja keine Neuigkeit.
@ Sun Tzu
Die Nähe des IfS zur NPD wird auf „Netz gegen Rechts“ etwas näher beleuchtet:
Neu-rechtes „Institut für Staatspolitik“ schult NPD-Kader und findet das prima.
Unter anderem bewerben sich „Sezession“ und „Hier&Jetzt“ (Zeitschrift der Jungen Nationaldemokraten, der NPD-Jugendorganisation) gegenseitig, und zu den IfS-Akademien mit jeweils 30-35 Teilnehmern wurden wohl wiederholt führende Mitglieder aus NPD und JN eingeladen.
@Sun Tzu
Am hilfreichsten ist es vermutlich, selbst die Originaltexte zu lesen, anstatt sich auf deren politisch verzerrte Beschreibung zu verlassen.
Ich bin übrigens ebenfalls der Neuen Rechten zuzurechnen und mache daraus kein Geheimnis. Ich habe dennoch von zwei Behörden meine Û3 bekommen. Meine Einstellung wurde dabei auch nie irgendwie problematisiert. Warum auch sollten Patriotismus und Loyalität zu Deutschland Probleme bei der Ausübung des Dienstes darstellen? Eher sind sie doch Voraussetzungen dafür! Deshalb haben die jetzt angefeindeten Offizierkameraden auch ihre Sicherheitsüberprüfungen bestanden. Man s ollte also nicht zuviel auf polemische Zitatierungen angeblicher Bewertungen der Behörden geben.
Aus informierten Kreisen hört man übrigens, dass die zeitweilige Erwähnung der Neuen Rechten in Verfassungsschutzberichten auf parteipolitischen Druck in einzelnen Bundesländern zurückging. Leider sind sich bestimmte Parteien nicht für so eine Instrumentalisierung der Behörden zu schade.
@ Elhanan 20:01
Wenn man sich die Anzahl der Kommentare hier und bei dem Gorch Fock Threat anschaut (122 innerhalb eines Tages und 234 bei der Gorch Fock) , dann muss man vermuten, dass hier ein wirklich außergewöhnliches Thema diskutiert wird.
Meiner Meinung nach haben Sie genau ins Schwarze getroffen, denn es geht NUR um die sogenannte Politisch Korrekte Diskussion. Diese gesellschaftliche Positionen werden von den in der Mehrheit linkslastigen Medien und zweifelhaften gesellschaftlichen Eliten verbreitet (Stichwort: man ist gesellschaftliche Elite, weil man vier gescheiterte Ehen hinter sich hat oder in seiner Jugend RAF-Terroristen verteidigt hat)
Ich habe zu diesem Thema mal einen Vortrag von General und Minister a.D. Schönbohm gehört, auch über seine Erlebnisse während seiner Berliner Zeit. Es gibt da nichts zu beschönigen. Es ist ein gesellschaftlicher Kampf um die Deutungshoheit der öffentlichen Ereignisse. Die Berliner Polizei durfte z..B. lange Zeit keine Statistik führen über gewaltätige Übergriffe an Berliner Schulen von Schülern aus Migrantenfamilien. Dies war nicht politisch korrekt nach Meinung der politischen Führung der Stadt.
Für wertkonservative Menschen bleibt da kein Platz mehr. Politisch werden sie von Hr. Kretschmann mehr repräsentiert als von Frau Merkel. Roland Koch, Friedrich Merz usw. sind alle von Frau Merkel mehr oder weniger abserviert worden. Da die Genderdebatte in der Bw nicht geführt wurde, sondern von oben die Positionen verordnet wurden, kommt es eben zu einem gelegentlichen Buschfeuer bezüglich der Stellung von weiblichen Soldaten.
@ Lt S Glückwunsch zu Ihrer intellektuell brillianten Argumentation
@ Koffer 18:58 Uhr
Zitat: „Aber dennoch muß ich Ihnen deutlich widersprechen: einem Offizier/OA steht kein Recht auf “Gegendarstellung” gegen seinen Dienststellenleiter zu (und sei es auch eine Zivilistin).“
Was mich allerdings immer wieder stört (auch zu meinen Uni-Zeiten schon gestört hat) ist die selektive Welt in die die Uni-Leitung (und leider manchmal auch die militärische Führung an der Uni) lebt: passt es ihr in den Kram wird von universitärer Freiheit gesprochen und die Pflicht zur Führung und Erziehung (und zur militärischen Prägung) sowie zur allgemein-militärischen Ausbildung negiert.
Hier muss ich deutlich widersprechen. Nachdem die Frau Präsidentin eine wertende Äußerung über die studierenden Redakteuere gemacht hat (Hinweis auf rechtsextremen Einstellungen der Studenten) ist sie eigentlich reif für eine dienstrechtliche Beschwerde denn sie hat hier öffentlich eine Personalmaßnahme durchgeführt. Wenn sich die Redakteure dienstrechtlich etwas zu Schulden kommen haben lassen, wäre dies ein Fall für den militärischen Displinarvorgesetzten mit entsprechenden Schutz personengebunden Daten und Äußerungen.
Bei entsprechenden Displinarvorgängen muss das sogenannte „rechtliche Gehör“ auf jeden Fall stattfinden.
Frau Präsidenten ist eher nach der Methode der amerikanischen Justiz im Fall Dominik Strauss Kahn vorgegangen. Eine große, öffentliche mediale Vorverurteilung (inklusive Interview im Bayrischen Rundfunk und in der SZ) ohne vorhergehende disziplinare Aufarbeitung des Falles. Dies widerspricht jeglichen demokratischen Prinzipien. Eine dienstliche Beurteilung, eine Beschwerdebearbeitung, eine Displinarmaßnahme nach WDO würde ohne rechtliches Gehör von Amtswegen aufgehoben werden.
Jetzt schließt sich der Kreis. Denjenigen die die vermeintlich politische korrekte Dienstauffassung haben, geht es in erster Linie, den Andersdenkenden in einem großen medialen Schlag mundtot zu machen, ihn gesellschaftlich zu erledigen und nicht um den Schutz von demokratischen Grundwerten.
Ich habe mir gerade den Beitrag der Abendschau des Bayerischen Rundfunks angeschaut: http://www.br-online.de/bayerisches-fernsehen/abendschau/bundeswehruni-studentenzeitung-halbig-ID1310651009084.xml
Obwohl es mir persönlich überhaupt nicht gefällt, dass sich anscheinend junge Offiziere in der so genannten Neuen Rechten betätigen und willentlich oder unwillentlich eine (soldaten-)studentische Publikation als ihr Sprachrohr (mit-)nutzen, gefällt mir das, was ich beim Bayerischen Rundfunk sehe, genauso wenig. Wenn in dem Beitrag zwei Redakteure des Bayerischen Rundfunks quasi als investigative Helden vorgestellt werden, die mit ihren Recherchen den Stein in’s Rollen gebracht haben, der Bayerische Rundfunk sich quasi damit brüstet, finde ich es schon interessant dabei ausgerechnet auf den Seiten der Jungle World feststellen zu müssen, dass einer der beiden Herren zwischen 1997 und 2003 dort über 100 Beiträge publiziert hat. Von dem anderen Qualitätsjournalisten möchte ich garnicht reden. Mit Rücksicht auf Herrn Wiegold nenne ich auch keine Namen.
Mein Verdacht als aufrechter Demokrat: Sowohl die Jungs von der Campus, die sich anscheinend im rechten Spektrum der FDGO herumtreiben als auch Ihre anscheinend im linken Spektrum der FDGO angesiedelten journalistischen Gegner haben für mich ein Geschmäckle. Könnte es sein, dass beide Seiten die UniBw und damit auch die Bundeswehr als Plattform ihrer ideologischen Scharmützel missbrauchen? Fazit: Ich kann verstehen, dass die Präsidentin der UniBw mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mittel um den guten Ruf der Hochschule kämpft.
@Georg
1. Ich lehne die Stellungnahme der Frau Professor Niehuss inhaltlich wie formal ab!
2. Sie hat den Redakteuren aber KEINE rechtsextreme Einstellung vorgeworfen.
3. Selbst wenn sie das getan hätte, dann wäre es vielleicht ein Fall für eine Disziplinarmaßnahme gegen sie, würde aber dennoch nicht das Recht auf eine Gegenvorstellung durch die Betroffenen begründen.
Die UniBw ist immer noch ein Teil der Armee (auch wenn das die Frau Professor selbst ungerne hört und an jeder sich bietenden Stelle dagegen arbeitet) und als solcher zu behandeln. Wenn jemand seinem Vorgesetzten (und sei es auch ein Zivilist) widersprechen möchte oder sich gegen einen (vermeintlichen) Rufmord wehren möchte, dann gibt es dafür die entsprechenden Rechtsmittel.
Eine öffentliche Gegenvorstellung gehört nicht dazu!
Um es einmal an einem militärischen Beispiel deutlich zu machen: Wenn der Kommandeur einen seiner Offiziere vor Untergebenen harsch abkanzelt und dabei in den Bereich kommt wo dies den Offizier desavouiert, dann darf er ja auch nicht öffentlich widersprechen, sondern sollte sagen: Herr Oberstleutnant, auf ein Wort unter vier Augen!
Das Frau Professor Niehuss genau diese Wort unter vier Augen den Betroffenen wohl kaum gewähren wird ist eine Spekulation meinerseits, mit der ich ihr ja vielleicht auch unrecht tue!
Da die Homepage des SOWI nun dankenswerterweise wieder zu erreichen ist, ergibt sich nun die Möglichkeit einer genaueren Lektüre der Studentenbefragung.
Die Klassifizierung der Studierenden über ihre Affinität zu den Politikzielen der „Neuen Rechten“ findet sich in Kapitel 11. Dort wurden insgesamt 25 Politikziele abgefragt, von denen sich im Rahmen einer Faktorenanalyse fünf einer Einstellungsdimension zuordnen lassen, die der Ideologie der „Neuen Rechten“ entspricht. Affinität zu diesen Einstellungen wird anschließend mit der Zahl der Politikziele in dieser Dimension gemessen, denen die Studierenden zustimmen. Mit dieser Klassifikation kommen die Autoren auf 13 Prozent der Studierenden.
Ich kenne Frau Niehuss noch aus meiner Studienzeit (ebenfalls Staats- und Sozialwissenschaften) und kann mich gut an ihre Wertschätzung von Political Correctness, insbesondere im Bereich „Gender“, erinnern.
Nach meinem Kenntnisstand wird Frau Professor Niehuss derzeit nicht vom Verfassungsschutz beobachtet. Damit kann man ihr nicht untersagen, ein solches Schreiben an die Studenten zu verschicken. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass nach meiner Auffassung hier eine politische Nähe zu nach meiner Ansicht freiheitsfeindlichen Ideologien nicht auszuschließen ist.
@Koffer: Korrigieren Sie mich, aber wo steht, dass man Vorgesetzten, die sich ungebührlich verhalten, nicht widersprechen darf?
@ Benjamin Rösch,
„Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass nach meiner Auffassung hier eine politische Nähe zu nach meiner Ansicht freiheitsfeindlichen Ideologien nicht auszuschließen ist.“
Sind fast die selben Worte wie die von der Präsidentin
„Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass nach meiner Auffassung hier eine politische Nähe zum Rechtsextremismus nicht auszuschließen ist“
Schön das ist aber ihre persönliche Meinung und nicht die vom Verfassungsschutz der im übrigen hierfür zuständig wäre. Vielleicht sollte man den zuständigen Stellen ein solche Beurteilung überlassen, denn ich meinen Augen sind dafür weder sie noch die Präsidentin ausreichend qualifiziert.
Zudem hat doch die Präsidenten selber gesagt „Weder die “Junge Freiheit” noch das “Institut für Staatspolitik” sind derzeit Objekt der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.“ Geht in die selbe Richtung wie ihr Argument die Präsidenten darf sicher äußern da sie nicht beobachtet wird, mich interessiert nicht wer nicht beobachtet wird, sondern wer es wird und das ist hier keiner von den Beteiligten.
Auf die undefinierten Begriffe in der Mail wurde bereits hier im Blog eingegangen und ein Lächeln kommte ich mir dabei nicht verkneifen.
Ich bin mal gespannt wie lange es dauert bis rennomierte Medien den Fall aufgreifen und von beiden Seiten beurteilen z.B. die FAZ.
Es stimmt die Uni gehört zur Armee, sie ist trotzdem einen sehr besondere Einrichtung in der auch das offene Wort, der akademisch Geist oder wie man dies auch immer nennen will sehr geschätzt wird. Ein Vergleich mit einem Bataillon und dem dortigen Kommandeur hingt deswegen gewaltig.
„Wenngleich die Universität die Meinungsfreiheit des Einzelnen als hohes Gut der Demokratie schützt und garantiert, […] die wir schon im Grundsatz verhindern wollen.“ In meinen Augen wiederspricht sich dieser Satz von selber, ich muss sagen Meinungsfreiheit und die Kontroverse Debatte egal ob von links oder rechts muss zugelassen werden, solange sie fundiert begründet ist. Die HSU geht dort einen in meinen Augen besseren Weg siehe auch Vorträge von Gysi etc.
Ich würde auch gerne mal wissen, was passiert wenn sich ein Student nicht an die Weisung von der Mail hält. Zum einen kann die Präsidentin bestimmt nicht für das BMVg sprechen und zum anderen erkenne ich keine Verpflichtung ala dienstlicher Zweck.
Mal schauen was noch so kommt, aber es kann nur Verlieren geben, ich hoffe aber auf beiden Seiten…
@JoHoMe: Diese Selbstinszenierung der BR-Redakteure als investigative Journalisten ist lächerlich. Am 27. Juni 2011 hat die Redaktion des Campus eine Presseaussendung getätigt, in der alle nun berichteten Fakten enthalten waren. Ich habe mich entschieden, nicht darüber zu berichten, weil ich die Provokation nicht befördern wollte, sondern zu gegebener Zeit über das für mich dahinter liegende, wichtigere Thema, dass des soldatischen Selbstverständnis, zu diskutieren.
@Sascha Stoltenow
??? Natürlich darf man Vorgesetzten widersprechen, aber es besteht nun einmal keine „Waffengleichheit“ so wie sie durch Lt S gefordert wurde.
Und ich habe mal gelernt, daß dies dies u.a. Ausfluß aus § 17 (1) ist.
Und im vorliegenden konkreten Fall nicht des 2. Halbsatzes („die dienstliche Stellung des Vorgesetzten in seiner Person auch außerhalb des Dienstes zu achten“), denn die dienstliche Stellung der Präsidentin würde angemessen Widerspruch durchaus dulden, sondern in Form des 1. Halbsatzes („Der Soldat hat Disziplin zu wahren“). Denn das System der Armee würde eine öffentliche Diskussion über das für und wieder eines Befehls (resp. einer dienstlichen Anweisung in diesem Fall) nicht verkraften.
@Echo
„und zum anderen erkenne ich keine Verpflichtung ala dienstlicher Zweck.“
Natürlich ist der dienstliche Zweck gegeben! Die Regulierung eines von Teilen einer Dienststelle, mit dienstlichen Mitteln finanzierten, innerhalb einer dienstlichen Liegenschaft herausgegebenen und dort auch verteilten Publikation hat per Definitionem einen dienstlichen Zweck.
Für sinnvoll und (in der aktuellen Form) verbindlich halte ich die Anweisung dennoch nicht…
Diese Diskussion gehört zum spannendsten was hier seit langem passiert.
Danke dafür
Vieles ist bereits ausgeführt aber 2 Dinge fehlen mir bisher, bzw fallen mir besonders auf:
1. mangelndes Vertrauen in die eigene Leistung
Anscheinend studieren an der BwUni inzwischen unmündige und dumme Kinder.
Anders ist die Aufregung der Präsidentin über die Werbung für diese unsägliche „Studie“ nicht zu erklären. Oder versagt der akademische Apparat bei dem Versuch jungen Erwachsenen bei der Entwicklung politischen Urteilsvermögens angemessen beizustehen?
2. Die unerträgliche, verquaste Sprache des „Rundschreibens“ .
Welche Botschaft wird hier transportiert? Der Verfasser entlarvt sich durch vage Formulierungen und doppelte Verneinung „kann nicht ausgeschlossen werden… “ selbst. Es geht ihr hier nicht um Inhalt, sondern um reine Absicherung der eigenen Position. Eine inhaltliche Auseinandersetzung, die bitter nötig wäre, unterbleibt. Die kontraproduktive Wirkung (Streisand-Effekt) der Maßnahme wird nicht bedacht.
Besser kann man den Spruch „operative Hektik verdeckt geistige Windstille“ nicht mehr illustrieren.
Man darf jetzt auf die Reaktion von Prof. Wolffsohn gespannt sein, der von der Dame ja indirekt ebenfalls angegangen wurde, jedoch in der Diskussion wesentlich mehr Gewicht hat als sie.
@ Koffer
Bitte nicht Äpfel und Birnen vergleichen. Das Soldatengesetz gilt wohl nicht für die Frau Präsidentin ! Also ist es etwas anderes den Kommandeur vor versammelter Front zu widersprechen als der öffentliche Rüge der Frau Präsidentin.
Frau Präsidentin ist Dienststellenleiterin und als solche hat sie eine allgemeine Anordnungsbefugnis. Sie steht nicht in einer militärischen Befehlshierachie gemäß VVO. Bestenfalls kann über die Grundpflicht § 7 SG „Pflicht zum treuen Dienen“ eine Gehorsamspflicht abgeleitet werden. Als Professorin, als Beamtin hat aber auch Sie die Pflicht zum treuen Dienen und die Meinungsfreiheit, das Recht auf eine persönliche Meinung und die auch kundtun zu dürfen, ist ein Eckpfeiler in der demokratischen Grundordnung gemäß GG.
@Sascha Stoltenow
Bin schon ganz gespannt, wann Sie sich Zeit für das Thema soldatisches Selbstverständnis nehmen. Lege schon mal das Verbandmaterial für die Mitdiskutanten bereit. Und für mich eine Tüte Popcorn.
Eines noch:
Der treuherzige Hinweis auf die mögliche Datenspeicherung am Schluss des Schreibens. Dass eine solche, kaum verhüllte Drohung Eingang in das Schreiben findet untergräbt das Vertrauen junger Menschen in unseren Rechtsstaat mehr und ist gefährlicher, als ein x-beliebiges Pamphlet jeder Couleur.
@Georg
Das die Frau Professor durch § 17 (1) gebunden ist habe ich auch nicht behauptet, sondern vielmehr das die Redakteure der Campus dadurch gebunden sind.
Und vor allem war meine konkrete Aussage (als Antwort auf die Frage von Sascha Stoltenow), daß die öffentliche Diskussion von Befehlen und vor allem die öffentliche Kritik von Vorgesetzten durch § 17(1) verboten ist. Bzw. das ihre enge Grenzen gesetzt sind.
Tatsächlich bin ich aber überfragt, ob die Stellung als Dienststellenleiterin ihr die „Schutzstellung“ des § 17 (1) unmittelbar einräumt, die sich als militärischer Vorgesetzter hätte (habe gerade den entsprechenden Gesetzeskommentar nicht zur Hand). Ist aber egal, da im vorliegenden Fall der § 7 in der Tat alles klärt…
@ J.R. | 14. Juli 2011 – 21:29
Leider fällt die von Ihnen zitierte Quelle bei der quellenkritischen Analyse durch.
Dieses „Netz“ führt sich meiner Meinung zu sehr wie die mittelalterlichen Herren Institoris und Sprenger auf, so dass ich darin leider keinen konstruktiven Beitrag zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung sehen kann.
Diese „Wer Nazi ist, bestimmen immer noch wir!“ -Art und Weise halte ich für untragbar in einer aufgeklärten Gesellschaft.
@ Koffer und Georg:
Eines ist die Präsidentin sicherlich nicht: Disziplinarvorgesetzte. Dafür gibt es einen militärischen Leiter Studentenbereich. Beim Herrn Studenten und Offizier und Chefredakteur der Konventszeitung muss man drei Dinge unterscheiden: seine Rechte und Pflichten gegenüber der UniBw, repräsentiert hier durch die Präsidentin, seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Herausgeber der Zeitung, hier der studentische Konvent und seine Rechte und Pflichten gegenüber dem Dienstherrn, hier repräsentiert durch den Leiter des Studentenbereichs. Leider bin ich kein Jurist, um diese rechtlichen Konstellationen genießerisch abwägen zu können.
@JoHoMe
„Disziplinarvorgesetzter“??!! Wer hat denn das behauptet?
Die Frau Professor ist Dienststellenleiter. Das ist „alles“. Mehr wurde hier auch nicht behauptet.
Und natürlich wird der Dienstherr in diesem Fall von beiden „Arten“ von Vorgesetzten vertreten. Sowohl durch die (jeweils drei) Disziplinarvorgesetzten der Redakteure an der Uni, als auch durch den (einen) Dienststellenleiter. Jeweils für den Bereich den die entsprechenden Gesetzen und Verordnungen vorgeben.
Aber was hat DAS denn mit der vorliegenden Diskussion zu tun?
Zitat der Homepage der BwUniM:
Jedem studierenden Offizieranwärter und Offizier seien folgende Sätze des ehemaligen Verteidigungsministers Georg Leber, die er anlässlich der Festveranstaltung zum 20-jährigen Bestehen unserer Universität im Jahre 1993 formuliert hat, Richtschnur:
„Lernt, was ihr für Euer Leben nötig habt!
Geht nicht gebückt und gebeugt, geht aufrecht wie Freie!
Geht mit erhobenem Kopf, aber erhebt euch nie über andere!
Geht mit wachem Verstand und mit heißem Herzen!
Geht fröhlicher als die Alten durch ihr Leben gehen konnten, weil ihr freier seid,
als alle, die vor euch auf unserem Boden gelebt haben, es jemals waren!“
@ Koffer
Wollte Sie nur davon ablenken, Nichtjuristen und Nicht-Bw-Angehörige zu tief in den Dickicht von Paragrafendschungel und deren Kommentare zu führen. Immerhin habe ich Sie verwirrt durch die sinnvolle Erweiterung/Erläuterung, die nicht für Sie als offensichtlichen Experten bestimmt war, sondern für den Laien, :-)
@JeffCostello
„Geht nicht gebückt und gebeugt, geht aufrecht wie Freie!“
„Innere Führung“ und „Staatsbürger in Uniform“ hat die Dame mit ihrer krassen Konterkarierung solcher Visionen eigenmächtig außer Kraft gesetzt und nebenbei mutmaßlich auch gegen mehrere Gesetze verstoßen, u.a. das Verbot weltanschaulicher Diskriminierung, die Autonomie studentischer Selbstverwaltung und das Recht auf Meinungsfreiheit. Die Betroffenen sollten m.E. den Rechtsweg im weiteren Umgang mit dieser Dame wählen, die bestimmt auch an jeder DDR-Uni Karriere gemacht hätte.
P.S. Es wäre noch zu klären, wer Informationen u.a. an die Süddeutsche durchgestochen hat. Auch hier wurde mutmaßlich rechtswidrig gehandelt, und gegen die Süddeutsche und die Antifa-Journalisten des BR würde ich als Betroffener wegen Beleidigung und übler Nachrede klagen.
@Delta0219
„Aufruf zum Rechtsweg“
Ja genau, weil es ja auch eines Offiziers angemessen ist sich wegen so etwas vor Gericht zu begeben.
Das Frau Professor Niehuss ihren eigenen akademischen Anspruch mit Füßen getreten hat, dem Stimme ich zu.
Aber Verstoß gegen Gesetze, ???mal ganz ruhig mit den jungen Pferden!
„Autonomie der stud. Selbstverwaltung“, die UniBw ist immer noch eine militärische Einrichtung, der studentische Konvent und die Campus ist nur in soweit frei in seinen Entscheidungen wie es durch das Soldatengesetz zugelassen wird.
„Recht auf Meinungsfreiheit“ Die Campus ist ein Organ eines Teiles einer Dienststelle der Bundeswehr, zu Verbieten, daß bestimmte Institutionen in ihr Inserate schalten ist sicherlich keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, die nicht zulässig wäre
„Verbot weltanschaulicher Diskrimenierung“ häh?
Nochmals: Die UniBwM ist eine Universität der BUNDESWEHR, die studOffz/OA sind SOLDATEN und die Frau Professor ist nun einmal (leider) dort Dienststellenleiter…
Die Frage der Klage gegen den BR und die SZ ist da schon eher zulässig, denn den Kameraden Chefredakteur als rechtsextremen Verfassungsfeind hinzustellen ist schon wirklich starker Tobak…
@JoHoMe: Bin ich so schlimm?
@Koffer: Da ja adipöse Kameraden sanktionsfrei gegen 17(4) verstoßen, dürfte Kritik an Vorgesetzten eine läßliche Sünde sein.
Ich berichte in diesem Zusammenhang immer von einer Anekdote, die mich mit einem ehemaligen, adligen General der Panzertruppe verbindet. Als Verbindungsoffizier begleitete ich eine Mannschaft meines Bataillons zu einem internationalen Wettkampf. Eine Gruppe der Mannschaft führte ein Kamerad, der u.a. beim Gefechtsschießen auf eine kleinteilige Zuweisung der Stellungen verzichtete und stattdessen auf die Selbstverantwortung und Erfahrung seiner Soldaten vertraute.
Der General kritisierte genau dies vor der Truppe in Abwesenheit des Führers. Ich intervenierte und sagte, dass alle Ziele bekämpft worden seien. Der General wiederholte seine Kritik, worauf ich äußerte, dass dies nur nachvollziehbar sei, wenn man mit 2 Meter Rohrerhöhung denke. Darauf befahl der General „Aus!“ Da mir dieser Befehl nicht geläufig war, fragte ich, was dies zu bedeuten habe. Der gleiche Befehl kam, nur lauter, woraufhin ich den General darauf hin wies, Aus könne er gern zu seinem Hund sagen.
Ich hatte später ein Gespräch mit meinem Kommandeur und die uneingeschränkte Solidarität der Soldaten. Ziel erreicht, und vermutlich auch ein Grund, warum ich nicht mehr aktiv bin.
Ich empfehle übrigens das Buch „Hammerstein oder der Eigensinn“ von Enzensberger: http://www.suhrkamp.de/buecher/hammerstein_oder_der_eigensinn-hans_magnus_enzensberger_41960.html
@Delta: Noch einmal: Die Campus-Redaktion hat offensive Pressearbeit betrieben. Auch, wenn es nicht in Ihr „Feindbild“ passt – durchgestochen wurde da nichts. Und auch nichts enthüllt.