Attraktiv auf YouTube

Aus dem Attraktivitätsprogramm für die Bundeswehr, das Verteidigungs-Staatssekretär Rüdiger Wolf bereits Anfang Januar unterzeichnet hat (erstaunlich, dass es erst jetzt in den Medien hochkam), darf sich jeder was aussuchen: Die Aufregung um eine mögliche Einstellung von Inländern ohne deutschen Pass in die Streitkräfte oder das Familienprogramm der Truppe.

Ich suche mir aus: Die Bundeswehr will ihre Maßnahmen zur Werbung und Image-Bildung verstärken – nicht zuletzt in sozialen Netzwerken im Internet:

Maßnahme 3
Basierend auf dem derzeit hohen gesellschaftlichen Grundvertrauen in die
Bundeswehr ist das Informations- und Dialogangebot der Bundeswehr in
Massenmedien, der Gesellschaft und sozialen Netzwerken mit dem Ziel deutlich
stärkerer Kenntnis, Sinn- und Wertvermittlung sowie Imagebildung und –
steigerung zu intensivieren. Hierzu sollte u.a. das (kostenintensive) Medium
Fernsehen stärker als bisher genutzt werden. Inhaltlich sind hierbei insbesondere im
ersten Schritt Ziele, Normen und Werte der Bundeswehr sowie der Sinn
soldatischen Dienens und die Möglichkeiten, dieses auch in der heutigen Zeit mit
individuellen Werten zu vereinbaren, in den Mittelpunkt zu stellen. Im zweiten
Schritt ist die Umsetzung der identifizierten attraktivitätssteigernden Maßnahmen
intern / extern zu kommunizieren. Ein entsprechendes Kommunikationskonzept
befindet sich aktuell in Erarbeitung.

Maßnahme 4
Analog des in der Wirtschaft praktizierten Ansatzes eines „Employer Branding“ ist
auch für die Bundeswehr eine entsprechende ganzheitliche Organisations- und
Arbeitgebermarke mit visueller Identität zu entwickeln und zielgerichtet zu
kommunizieren.

und

Maßnahme 31
Das Internet (z.B. YouTube) ist gezielt zur Kommunikation in die Zielgruppen
sowohl der Informationsarbeit als auch der personalwerblichen Kommunikation so
einzusetzen, dass einerseits durch knappe, wissensvermittelnde Bewegtbildbeiträge
(sog. Erklärstücke) Auftrag und Aufgaben der Bundeswehr allgemeinverständlich
deutlich werden und andererseits allgemeines Interesse am Dienst in den
Streitkräften geweckt wird.
Die Beiträge werden in Eigenproduktion realisiert. Der Bedarf liegt bei ca. 500
Eigenproduktionen pro Jahr. Dazu ist entsprechendes Fachpersonal (sowohl
technisch als auch redaktionell) in ausreichender Zahl und die notwendige und
sachgerechte Infrastruktur vorzuhalten.

Allerdings bin ich mir noch nicht sicher, ob Verteidigungsministerium und Bundeswehr verstanden haben, dass social networks bis hin zu YouTube kein Einweg-Kanal sind. Und Nutzer-Kommentare, einschließlich der raschen Reaktion darauf, zu dieser Kommunikation dazu gehören. Wir werden sehen.

Aber seien wir mal ehrlich: Alle diese Punkte sind nicht wirklich das, was für Soldaten oder künftige Soldaten die Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr ausmacht. Da geht es um ganz andere Dinge, die natürlich mitunter recht kleinteilig sind und deshalb in der Berichterstattung nicht so sexy klingen. Eine willkürliche Auswahl:

Maßnahme 51:
Es ist zu untersuchen, wie eine gleichmäßigere Belastung aller Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr durch die Auslandseinsätze der Bundeswehr erreicht
werden kann, um die individuelle Belastungen zu reduzieren und darüber eine
höhere Berufszufriedenheit zu erreichen.

Maßnahme 60:
Die Erhöhung der Erschwerniszulage für Minentaucher (über 50 % personelle
Unterdeckung) ist im Sinne der bereits im Haus abgestimmten Ressortforderung
durchzusetzen.

Maßnahme 61:
Eine Stellenzulage für Luftfahrzeugführer für unbemannte Großluftfahrzeuge
(RPA5) ist einzuführen.

Maßnahme 62
Eine angemessene finanzielle Abgeltung für ärztliche Sonderdienste von
Sanitätsoffzieren in Bundeswehrkrankenhäusern ist zu schaffen.

Maßnahme 63
Zugunsten des BMVg ist eine Verordnungsermächtigung in das
Bundesbesoldungsgesetz aufzunehmen, um auf kurzfristig auftretende
Personallageänderungen durch Vergabe von Prämien zur Personalgewinnung und
zur Personalbindung rasch reagieren zu können.

Maßnahme 68
Es ist zu prüfen, ob bei Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des
Grundwehrdienstes vorhandene, nicht mehr für Grundwehrdienstleistende
benötigte Unterkünfte Pendlern zur Verfügung gestellt werden können.
Bei der Bedarfsermittlung für Pendlerunterkünfte sind aufgrund der künftig weiter
steigenden Anforderungen an die Mobilität der Zivilbeschäftigten auch
Unterbringungsmöglichkeiten für Zivilpersonal zu berücksichtigen.
Bis zur Bereitstellung von Unterbringungsmöglichkeiten für Pendler sind
Mietbeihilfen für „Nicht Trennungsgeld Berechtigte Pendler“ zu gewähren.
Entsprechende Rechtsgrundlagen müssen geschaffen werden.

Maßnahme 69
Das Wahlrecht zwischen der Zusage der Umzugskostenvergütung und dem
dauerhaften Bezug von Trennungsgeld ist gesetzlich zu verankern. Damit wird der
Dienstherr die Lebenswirklichkeit abbilden und – insbesondere mit Blick auf den
Übergang in eine neue Struktur – versetzungsbedingte finanzielle Belastungen
mildern und die Pendlerproblematik entschärfen.

Maßnahme 70
Die Wohnungsfürsorge ist zu optimieren, um umzugswillige
Bundeswehrangehörige besser bei der Suche nach einer familiengerechten
Wohnung und Pendler bei der Suche nach einer adäquaten Unterkunft unterstützen
zu können.

Maßnahme 82
Zur Sicherstellung der Auftragserfüllung und dem Erhalt bzw. zur
Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Soldatinnen und Soldaten und der
zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine bedarfsgerechte und qualitativ
hochwertige abwechslungsreiche Verpflegung – auch als Motivationsfaktor – im
Einsatz und im Grundbetrieb weiterhin bereitzustellen. Die Notwendigkeit der
Schaffung einer Rechtsgrundlage ist zu prüfen.