Schlagwort: Georg Klein

Luftangriff von Kundus: BGH-Richter beklagen „Propagandaerfolg der Taliban“

Fast zwölf Jahre nach dem Luftangriff bei Kunduz in Afghanistan, den der damalige Bundeswehr-Kommandeur vor Ort befohlen hatte, haben sich Richter des (deutschen) Bundesgerichtshofs zu dem Geschehen öffentlich zu Wort gemeldet. Die Zahl der zivilen Opfer bei der Bombardierung zweier von Taliban entführter Tanklaster im am 4. September 2009 sei in der öffentlichen Darstellung übertrieben und ein Propagandaerfolg der Taliban, erklärten die Juristen.

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Luftangriff bei Kunduz 2009: Europäischer Gerichtshof sieht keine Verletzung der Menschenrechtskonvention

Für den Luftangriff bei Kunduz in Nordafghanistan im September 2009, bei dem zahlreiche Zivilisten ums Leben kamen, ist dem anordnenden deutschen Offizier keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention anzulasten.Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies mit dieser Entscheidung eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland ab.

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Deutschland muss keinen Schadenersatz für Luftangriff bei Kunduz 2009 leisten

Mehr als elf Jahre nach dem Luftangriff bei Kunduz in Afghanistan im September 2009, den ein Bundeswehr-Oberst angeordnet hatte, hat das Bundesverfassungsgericht als letzte deutsche Instanz den Schadenersatzanspruch von Angehörigen der Opfer des Angriffs gegen die Bundesrepublik Deutschland abgelehnt. Allerdings ließ das Karlsruher Gericht offen, ob es grundsätzlich in solchen Fällen einen Anspruch geben kann. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist allerdings noch ein weiteres Verfahren dazu anhängig.

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Verfassungsgericht bestätigt: Kein Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein

Der umstrittene Luftangriff von Kundus am 4. September 2009 hat für den damaligen Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundus, Georg Klein, keine strafrechtlichen Folgen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einer am (heutigen) Freitag veröffentlichten Entscheidung, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den damaligen Oberst sei rechtmäßig gewesen. Insbesondere die Entscheidung der Bundesanwaltschaft, den Luftangriff nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu beurteilen und nicht nach dem Strafgesetzbuch, sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit einer Beschwerde beim Verfassungsgericht hatte der Vater zweier Kinder, die bei

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Der Kundus-Film ‚Eine mörderische Entscheidung‘: Themenabend in der ARD

Der Film Eine mörderische Entscheidung, eine DokuFiction über den Luftangriff bei Kundus am 4. September 2009, läuft am (heutigen) vierten Jahrestag noch mal in der ARD – bereits in der vergangenen Woch war er auf Arte ausgestrahlt worden. Heute dürfte er deutlich mehr Zuschauer im Ersten finden, zumal die ARD anschließend Anne Will in einer Talkrunde darüber diskutieren lässt: Gäste sind unter anderem die Bundestagsabgeordneten Roderich Kiesewetter (CDU, Präsident des Reservistenverbandes) und Omid Nouripour (Grüne) – und Jürgen Todenhöfer Nach

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Und noch mal der Kundus-Luftangriff: heute Abend bei Arte

Vier Jahre nach dem umstrittenen Luftangriff bei Kundus am 4. September 2009 dürfte das Thema noch mal für Stimmung sorgen: Der Film Eine mörderische Entscheidung, in dem Matthias Brand den damaligen PRT-Kommandeur Oberst Georg Klein spielt, wird am heutigen Freitagabend  (20.15) bei Arte ausgestrahlt; am 4. September selbst dann in der ARD. Mehr Informationen dazu gibt’s auf der ARD-Webseite. Ich habe den Film noch nicht gesehen, aber einiges drüber gelesen (zum Beispiel die Rezension bei Spiegel Online). Und wahrgenommen, dass

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Oberst Georg Klein zum Brigadegeneral befördert

Das Verteidigungsministerium hat die Nachricht gut versteckt, aber aufgefallen ist sie dennoch: Der Kommandeur des umstrittenen Luftschlags bei Kundus im September 2009, Georg Klein (Foto oben rechts), ist am Mittwoch vergangener Woche zum Brigadegeneral befördert worden. Die Nachricht steckte in einer unauffälligen Meldung auf der dritten Seite der Bundeswehr-Zeitung aktuell, Ausgabe Nr. 12 vom heutigen Dienstag. Unter der Überschrift Befördert durch den Staatssekretär heißt es im letzten Satz: Die Oberste Georg Klein, Wolfgang Renner, Stefan Perschke und Stefan Fix wurden

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Oberst Klein für Beförderung zum General vorgesehen

Nachdem die Meldung raus ist, dürfte die öffentliche Diskussion nicht lange auf sich warten lassen: Oberst Georg Klein, der im September 2009 den tödlichen Luftschlag auf zwei Tanklaster bei Kundus anordnete, soll Abteilungsleiter im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr werden und ist damit für die Beförderung zum Brigadegeneral vorgesehen. Ein entsprechender Bericht der Deutschen Presse-Agentur wurde vom Verteidigungsministerium bestätigt: Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wird die Personalführung ziviler Beschäftigter und Soldaten im Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in

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Kundus-Kommandeur Klein wehrt sich

Oberst Georg Klein, der als Kommandeur des Provincial Reconstruction Teams (PRT) Kundus den tödlichen Luftschlag vom 4. September 2009 befahl, hat sich in einem Brief an den Bundestags-Verteidigungsausschuss gegen Vorverurteilungen gewehrt und Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit gefordert. Das berichtet der Focus unter Berufung auf das Schreiben an die Ausschussvorsitzende Susanne Kastner. Bislang gibt es dazu nur eine knappe Agentur-Vorabmeldung; ich warte mal ab, ob bei Focus Online demnächst dazu mehr zu finden ist. Die ausführliche Fassung ist jetzt bei Focus Online

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