Tod auf dem Marsch: Ganz so eindeutig ist die Lage nicht (Update)

Vor knapp einer Woche hatte ich – wie auch andere Medien – unter Berufung auf den Spiegel gemeldet, dass nach dem Tod eines Offizieranwärters auf einem Eingewöhnungsmarsch im Juli vergangenen Jahres das rechtsmedizinische Gutachten Fehler der Ausbilder sieht. Nun zeigt sich, dass die Lage nicht so eindeutig ist wie zunächst berichtet – und an der Verwirrung hat das Verteidigungsministerium einen deutlichen Anteil.

Der Spiegel hatte vergangene Woche  unter der Überschrift Gutachten belastet Bundeswehr-Ausbilder schwer geschrieben:

Nach SPIEGEL-Informationen schreiben die Experten in einem Gutachten, der tragische Tod eines Soldaten und Hitzschläge bei mehreren seiner Kameraden seien vermeidbar gewesen, wenn sich die Ausbilder an die Regeln der Bundeswehr gehalten und ihre Fürsorgepflicht ernst genommen hätten. (…)
Die Rechtsmediziner sehen da etwas klarer. In ihrem Obduktionsbericht stellen sie zunächst fest, dass das Kollabieren der Soldaten alleine durch den Marsch und nicht durch Vorerkrankungen ausgelöst wurde. Auch die kolportierte These, die Soldaten hätten Aufputschmittel oder Drogen genommen, verneinen sie eindeutig.
Stattdessen kommen die erfahrenen Rechtsmediziner zu einem eindeutigen Ergebnis: Die kollabierten Soldaten hätten laut ihrem Gutachten keinen Hitzschlag erlitten, wenn die Ausbilder die Bundeswehr-Regeln für solche Märsche und ihre eigene Fürsorgepflicht gegenüber den Soldaten ernst genommen hätten.

Eine Woche später stellt sich das ein wenig anders dar, wie der Spiegel berichtet:

Das Gutachten, das der SPIEGEL nun einsehen konnte, stellt den Fall jedoch wesentlich differenzierter dar. Demnach war der Tod von Jonas K., der zehn Tage nach dem Marsch starb, „nach rechtsmedizinischer Einschätzung nicht vorhersehbar“. Allerdings sei auf erste Symptome eines Hitzschlags „nicht entsprechend reagiert“ worden.
Nur für die Fälle der drei anderen Soldaten, die wesentlich später bei demselben Marsch zusammengebrochen waren und auch mit Hitzschlag in Kliniken geflogen werden mussten, kommen die Rechtsmediziner zu dem Urteil, dass diese Vorfälle „hätten vermieden werden können“.

Damit ist eindeutig klar gestellt, dass der Spiegel bei seinem ersten Bericht vergangene Woche das rechtsmedizinische Gutachten nicht kannte, und dass die Aussagen des Gutachtens insbesondere im Fall des gestorbenen Soldaten etwas anders waren. Die Informationen stammten offensichtlich aus dem, was Abgeordnete berichteten, was ihnen Generalinspekteur Volker Wieker telefonisch mitgeteilt hatte.

Im Hinblick auf die Vorfälle auf dem Marsch, in deren Folge ein Soldat starb, lässt das nur sehr eingeschränkt eine Bewertung zu. Der Spiegel traf vergangene Woche eine Bewertung und trifft diese Woche erneut eine; das ist Sache der Kollegen. Ich werde das hier nicht tun, halte es aber für journalistisch geboten, diese Entwicklung hier zu vermelden.

Update: Das Verteidigungsministerium räumte ein, dass da was schief gelaufen ist. Denn offensichtlich, auch wenn er in der Stellungnahme aus dem Bendlerblock nicht genannt wird, hat der Generalinspekteur bei der telefonischen Unterrichung der Abgeordneten die Sachlage nicht ganz dem Gutachten („stark verkürzend“) entsprechend dargestellt. Die offizielle Stellungnahme des Ministeriums dazu:

Die maßgebliche strafrechtliche Bewertung des Gutachtens trifft die Staatsanwaltschaft, worauf explizit auch in der vertraulichen Unterrichtung hingewiesen worden ist. Wenn durch den stark verkürzenden mündlichen Vortrag am Telefon ein falscher Eindruck entstehen konnte, bedauert dies das Ministerium. Die Aussagen im Gutachten sind in Bezug auf den K weniger eindeutig als auf die anderen zu Schaden gekommenen Soldaten.

Angesichts der schon deutlich emotionalen Debatte im Thread der vergangenen Woche (und da zum eigentlichen Geschehen keine neuen Fakten bekannt geworden sind), greife ich in diesem Fall zu einem sehr selten angewandten Mittel: Ich schalte die Kommentarfunktion für diesen Thread ab.

(Ich zitiere in diesem Fall sehr ausführlich – aber zum Verständnis ist es aus meiner Sicht unabdingbar.)