DroneWatch: Abschied vom „Predator“, der ersten „Kampfdrohne“
Die US-Luftwaffe nimmt am (heutigen) Freitag Abschied von einem Waffensystem, das Technik- und Militärgeschichte geschrieben und die öffentliche Debatte der vergangenen Jahre bestimmt hat wie wenige andere: Auf der Creech Air Force Base in Nevada endet der Einsatz der MQ-1, bekannt unter dem Namen Predator (Raubtier), der ersten bewaffneten Drohne, die die USA in großem Stil eingesetzt haben. Der Predator ist inzwischen durch das neuere Modell MQ-9 Reaper ersetzt worden.
Obwohl das unbemannte System schon Mitte der 1990-er Jahre auf dem Balkan eingesetzt wurde, wurde es erst durch den Einsatz in Afghanistan ab 2001 – je nach Sichtweise – berühmt oder berüchtigt: Der Predator wurde mit Waffen ausgestattet und so von der Beobachtungs- zur Kampfdrohne.
Mit diesem System wurde der Drohnenkrieg der USA und desssen Ausweitung erst möglich, und der Predator hat einen erheblichen Anteil daran, dass diese Remotely Piloted Aircraft (RPAs) in der Debatte weltweit den Ruf als Killerdrohnen bekamen.
Das prägt nicht zuletzt auch die deutsche Debatte über die Beschaffung bewaffnungsfähiger unbemannter Systeme für die Bundeswehr. Ohne die weltweiten Drohneneinsätze des Predator, ohne die signature strikes anhand von scheinbar eindeutigen Merkmalen gegen nicht individuell identifizierte Ziele und ohne die aus US-Sicht zwar völkerrechtlich zulässigen, aber umstrittenen Einsätze auch außerhalb von Kriegsgebieten würden die deutschen Streitkräfte nicht weiterhin auf Drohnen warten, die als armed overwatch zum Schutz eigener Soldaten eingesetzt werden können.
Zum Ende der MQ-1 ein wenig Lesestoff:
Sun setting the MQ-1 Predator: A history of innovation
The Sunset of the Predator: Reflections on the End of an Era
USAF’s Predator Set to End Its Era at Creech
USAF Officially Retires MQ-1 Predator While MQ-9 Reaper Set To Gain Air-To-Air Missiles
(Foto: Airmen assigned to the 432nd Aircraft Maintenance Squadron performed post-flight checks on an MQ-1 Predator, Feb. 16, 2018, at Creech Air Force Base, Nev. Aircrew flew one of its last local sorties before the official retirement scheduled for March 9, 2018, at Creech – U.S. Air Force photo by Senior Airman James Thompson)
Werden sie nun verschrottet oder z.B. unbewaffnet der Küstenwache zur Verfügung gestellt?
Ist schon ein schlagendes Bild, wenn andere Nationen ihre ersten bewaffneten Modelle aussondern, während die BW noch nicht mal ein bewaffnetes Modell in Dienst gestellt hat…
@AlphaLimaEchoXray
Ich bin mir sicher, dass unsere Firmen hart an Drohnen arbeiten, mit denen man Brunnen bauen kann.
Ist RPA jetzt eigentlich die offizielle Spracheregelung für Drohnen? Deutet sich hier schon, beim Wechsel vom bisherigen UAV, in der Nomenklatur die Ausdifferenzierung der Systeme an? Bzw. die prognotistizierte Entwicklung hin zu autonomen Systemen, die auch ohne Kontakt zu einer Bodenstation handlungsfähig sind – und gar (tödliche) Entscheidungen treffen?
Allgemein scheint es um das Thema einer deutschen/europäischen Drohne gerade ziemlich still zu sein. Medienwirksamer sind da in der letzten Monaten an „Innovationen“ vor allem Cyber-Themen. Aber wegprogrammieren kann man so einen fremdgeführten Drohnenschwarm wohl nicht. Eloka, Fla(ra)k und eigene Vehikel wären da eher Hausaufgaben.
[Die Luftwaffe und insbesondere der Inspekteur favorisiert den Begriff RPA nach meiner Erinnerung schon seit ein paar Jahren. T.W.]
Ah, ok. Dann geht es also eher um ein schönes neues Buzzword, als um inhaltliche Präzision.
Btw: Nach einer kurzen Stichprobe bei luftwaffe.de liegt UAV noch deutlich vorn (auch bei aktuellen Einträgen). Auf die schnelle hab ich keine Unterschiede in der Verwendung festgestellt. D.h. jeder nutzt UAV/RPA nach eigenem Gusto.
@ Pham Nuwen
Ein UAV – unmanned aerial vehicle muss nicht zwingend ein RPA – remotely piloted aircraft sein.
Ein UAV könnte z.B. auch völlig autonom fliegen. Bspw. ist die KZO der Heeresartillerie ein UAV (in Verbund mit der Bodenstation und dem Startgerät ein UAS – unmanned aerial system), aber kein RPA, da es autonom einen vorab einprogrammierten Kurs abfliegt. Die Wegpunkte können zwar im Flug noch geändert werden, es erfolgt aber keine „Fernsteuerung“ des Luftfahrzeuges.
RPA wird seitens der Luftwaffe für die von ihr betriebenen Systeme (Heron etwa so groß wie ein Motorsegler, Eurohawk/Triton hat die Spannweite eines mittleren Verkehrsflugzeuges) bevorzugt benutzt, weil man für solche einen militärischen Luftfahrzeugführerschein (Pilotenlizenz) und damit auch entsprechende Zulagen begründen kann.
Handelsübliche „Kamera-Drohnen“ sind hingegen streng genommen auch RPAs (weil ferngesteuert) einer geringen Gewichtsklasse, für welche man seit kurzem in Deutschland auch einen „Drohnenführerschein“ (Befähigungsnachweis) benötigt.
@Pham Nuwen
„Ist RPA jetzt eigentlich die offizielle Spracheregelung für Drohnen? Deutet sich hier schon, beim Wechsel vom bisherigen UAV…“
Ja, ein UAV kann eben auch autonom sein ein RPAS „Remotely Piloted Aircraft System“, ist es nicht (relativ ;-)).
Die Entwicklung der RPA schreitet im ziv Bereich schneller voran als die durch die Bw beauftragten Firmen entwickeln können. Der Trend geht dazu als bemannt entwickelte Lfz in die OPV Rolle zu bringen. Dass die USA da eine Sonderrolle einnehmen liegt an der Art wie sie ihre Motorsegler einsetzen.
Alles klar, danke für die Erklärungen.
Die Heron wird dann beispielsweise als RPA geführt, auch wenn sie in der Lage wäre vollautomatisch zu agieren? D.h. die Bezeichnung richtet sich nach Einsatzrealität, nicht nach den technischen Möglichkeiten?
@ Pham Nuwen
Nein, die Heron ist ein ferngesteuertes Flugzeug, mit einem Piloten in der Bodenstation. Es kann nicht vollautomatisch fliegen.
Das was @Elahan meinte sind „Optional Piloted Vehicle“ (OPV), also Flugzeuge die sowohl im Cockpit gesteuert als auch vom Boden aus ferngesteuert werden können. Davon gibt es mittlerweile eine ganze Reihe von Flugzeugen (Diamond DA 42, Grob, Stemme usw.), die zum Beispeil bei einem Überführungsflug über bewohntes Gebiet von einem Piloten im Cockpit gesteuert werden und bei einem Einsatz von einem Piloten in einer Bodenstation gesteuert werden (Vorteil: längere Verweilzeit in der Luft, z.B. 30 Std ohne Pilot in der Luft und keine luftrechtlichen Probleme („Sense and Avoid“) bei einem Flug durch den normalen, kontrollierten Luftraum).