Zivile Hubschrauber für Afghanistan: Nicht neu, aber zunehmend? (Nachtrag)
Es war ein Routineflug, am 2. Dezember vergangenen Jahres: Zwei Hubschrauber vom russischen Typ Mi-17, betrieben von einem zivilen Unternehmen, flogen wie schon oft Soldaten der NATO-geführten Resolute Support Mission (RS) von Kundus im Norden Afghanistans zurück nach Masar-i-Scharif. Über dem Distrikt Char Darrah bei Kundus gerieten die Maschinen unter Beschuss – und nach der Landung im Camp Marmal bei Masar-i-Scharif wurden mehrere Treffer von Handwaffen entdeckt. Weder die Besatzung noch die beförderten Personen (ein afghanischer Zivilist und 13 RS-Angehörige, darunter ein deutscher Soldat) kamen zu Schaden, berichtete das Verteidigungsministerium den Abgeordneten des Bundestages.
Schon seit Jahren greift die Bundeswehr, wie auch andere NATO-Länder in der Resolute Support Mission, auf zivile Firmen zurück, die mit Hubschraubern meist russischer Bauart Material und eben auch Personal von einem Stützpunkt zum anderen transportieren. Deshalb ist es zunächst nicht gar so brisant, wenn das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) jetzt solche Transportdienstleistungen neu ausschreibt*:
Material- und Personentransport mittels Drehflügler im Einsatzgebiet Afghanistan
Der zu vergebene Rahmenvertrag ist für die Dauer von zunächst sechs Monaten ausgelegt, mit eventueller Optionsziehung für eine Gesamtdauer von drei Jahren. Die zu erbringende Leistung wird auf zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst Transportdienstleistungen für die Streitkräfte im Einsatzland Afghanistan. Los 2 umfasst die Transportdienstleistungen für Sezialkräfte im Einsatzland Afghanistan.
(Schreibfehler im Original)
Auf Nachfrage von Augen geradeaus! betont das BAAINBw, damit werde zum einen die bisherige Praxis fortgesetzt – und zum anderen gehe es darum, im Interesse des Steuerzahlers, die bislang getrennten Transport-Verträge der Truppe und des Kommandos Spezialkräfte (KSK) zusammenzuführen und so einen günstigeren Preis zu erzielen. (Mein Eindruck war, dass man in Koblenz nicht gar so glücklich ist, dass das mit den Spezialkräften in einem öffentlichen Ausschreibungstext steht.)
Ins Gefecht oder in einen scharfen Einsatz, auch das betont das BAAINBw, werde natürlich nicht mit diesen gemieteten Helikoptern verlegt. Sondern weiterhin mit den eigenen Hubschraubern der Bundeswehr.
Nun ist das zwar alles nachvollziehbar, klar ist aber auch: Der Rückgriff auf zivile Unternehmen ist eine Entscheidung, die einiges mit der Materiallage der Bundeswehr zu tun haben dürfte. In Afghanistan sind CH-53 der Luftwaffe im Einsatz, aber es wird wohl langsam ein bisschen eng mit dem verfügbaren Material, und auch mit den einsatzfähigen Besatzungen.
Denn so ganz klar ist nicht, warum mit – ungeschützten – zivilen Helikoptern geflogen wird, wenn, siehe oben, die Gefahr von Beschuss besteht. Das ist schon ein bisschen eine Abkehr von der sonst üblichen Philosophie, bei Bedrohung geschützten Transport zu wählen. Die angeheuerten Privatunternehmen nehmen das vermutlich gelassen hin – zum einen sind das meist gefechtserfahrene frühere Soldaten, die die Maschinen fliegen. Und zum anderen dürfte sich die Gefährdung auch im geforderten Preis für diese Transportleistung abbilden.
Korrektur: Ein Leser weist mich darauf hin, dass die angemieteten Mi-17 gemäß Forderung des BMVg geschützt sind; wobei ich nicht weiß, wie umfänglich dieser Schutz ist. Aber auch das dürfte sich im geforderten Preis abbilden.
Interessant wäre natürlich zu wissen, inweiweit der Umfang dieser angemieteten zivilen Transporte über die vergangenen Jahre zugenommen hat. Oder mit der neuen Ausschreibung noch mal zunehmen wird.
Nachtrag: Nach Angaben des BAAINBw hat die Bundeswehr seit Oktober 2014 einen eigenen Vertrag mit einem zivilen Hubschrauber-Dienstleister in Afghanistan; zuvor wurden zwar auch zivile Hubschrauber für Transporte genutzt, aber in Verträgen, die andere Nationen im damaligen ISAF-Einsatz geschlossen hatten.
Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Bundeswehr-Vertrages mit zivilen Hubschraubern rund 40.000 Personen in Nordafghanistan befördert, in fast 5.000 Flugstunden. Die Bundeswehr kostete das rund 24 Millionen Euro. (Das ist der Vertrag für den normalen Personen- und Materialtransport; ein offensichtlich parallel abgeschlossener Vertrag für die Spezialkräfte ist in diesen Zahlen nicht enthalten.)
Neben der Materiallage bei den militärischen Hubschraubern dürfte dabei auch die Frage nach dem Personal eine Rolle gespielt haben – denn hier wie in etlichen anderen Bereichen, zum Beispiel der Wartung von Fahrzeugen, haben zivile Firmen den Vorteil, dass ihre Mitarbeiter nicht auf die militärische Personalobergrenze im Mandat angerechnet werden.
*Da diese Ausschreibungen meist nicht dauerhaft auf der Webseite verfügbar sind, hier die pdf-Datei: 20180113_Ausschreibung_Drehfluegler_AFG
(Foto: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen spricht mit Soldatinnen und Soldaten im Rahmen ihres Truppenbesuchs im Camp Marmal in Mazar-e Sharif/Afghanistan bei der Mission Resolute Support am 19.12.2017 – Bundeswehr/Jane Schmidt)
Für was Hubschrauber für das KSK? Das Mandat für AFG umfasst doch keine Terrorbekämpfung durch das KSK mehr oder habe ich da was überlesen?
Und die nächste Frage wäre natürlich, sind KSK Kräfte auch nach dem Ende von ISAF aktuell noch in AFG aktiv?
Wenn jetzt mögliche KSK Einsätze öffentlich werden durch diese Ausschreibung, dann ist es verständlich, daß Koblenz darüber nicht glücklich ist.
Zitat:
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien:
Niedrigster Preis.
Gibt es wirklich keine anderen Kriterien? Da steigt doch (zu Recht!) keiner ein, wenn er weiß, wie da der Zuschlag zustande gekommen ist!
In meinen Augen ist das lediglich ein weiterer Schritt in Richtung „Zivilisierung“ der Bw. Mit dem norrmalen Wachdienst fing es an, inzwischen konnte man dank der Soldaten- Arbeitszeitrichtlinie selbst die Bewachung von nach Feierabend verwaisten Kampfschiffen zivilen Firmen übetragen. Der aus der Not geborene der Ausbildungsflugbetrieb mit zivilen EC135 beim MFG 5 ist ein weiteres Beispiel dafür, dass es entweder an Personal oder Material mangelt – oder eben an beidem.
So langsam könnte die Trendwende Material (und Personal) aber auch mal greifen…
Aus der usschreibung, s.o.:
„Dauer von zunächst sechs Monaten ausgelegt, mit eventueller Optionsziehung für eine Gesamtdauer von drei Jahren“.
Der zweite Halbsatz ist alleinige Handlungsgrundlage. Für sechs Monate stellt niemand Mat/Pers in erforderlicher Auslegung mit back-up bereit, zumal die geografische Umschreibung „im Einsatzgebiet Afghanistan“ erahnen lässt, dass hier eine erkleckliche Zahl an Maschinen, in der Fläche verteilt, vonnöten wäre.
Ist der Satz „Ins Gefecht oder in einen scharfen Einsatz, (auch das betont das BAAINBw), werde natürlich nicht mit diesen gemieteten Helikoptern verlegt“ tatsächlich so gefallen, von wem? Bitte keine Namen, hoffentlich war’s kein Offizier.
Wie will das BAAINBw einem civil contractor gegenüber solche Aussage verantworten können, unmöglich und oberflächlich, um nicht deutlicher zu werden. Das gesamte Staatsgebiet ist unterliegt ständiger Bedrohung von Feuerkampf. Aber seien wir beruhigt, infrage kommende provider wissen besser was läuft.
Einsätze des KSK unterliegen – gut so – der Einstufung und sind z.B. nicht in den UDÖ aufgenommen. Selbstverständlich sind Spezialkräfte eingesetzt, selbst falls nur beim Schutz von Deutschen Dienststellen in Kabul.
Der Satz „Los 2 umfasst die Transportdienstleistungen für S(p)ezialkräfte im Einsatzland Afghanistan“ sollte nachdenklich machen. Da die Masse von SOF U.S.-Kräfte sind, die kaum an einem Mangel von z.B. Blackhawk leiden dürften, andererseits aber DEU Tr von Standardaufgaben abgesehen, wesentlich auf U.S. Tr zurückfällt, warum dann eine Ausschreibung für KSK, rein national? Hieße das nicht auch „Einsatz rein national“, unter Ausschluss Alliierter?
– selbstdichtende Tanks
– Panzerplatten außen an der Pilotenkanzel
– angeblich Panzerplatten an Teilen der Triebwerksverkleidung
– evt. Selbstschutzsysteme
Das KSK soll gem. BMVg wieder verstärkt aktiv werden… in der Beratung ;-) Das passt dann auch zur Ausschreibung, denn unsere CH53 sind fix und alle. Seit zwei Jahren erfolgen die entsprechenden Hinweise aus Laupheim, dass die CH53 Pakete jenseits der Belastungsgrenze sind und eine Brückenlösung gebraucht wird. Bisher gab es lediglich ungeschützte Mi8, die für die Landung in einer heißen Zone nicht zugelassen waren. Zu den CH53 hieß es in der Luftwaffe: 1. CH53 GS muss in die Obszoleszensbeaeitigung 2. CH53 GA ist nicht einsatztauglich, CH 53 GE bleibt zu Hause. Es fehlen nebenbei ausreichend Piloten. Selbst bei den Doorgunnern etc. gehen die Laupheimer auf dem Zahnfleisch. Hat da das KdoLw einen Fehler gemacht? Nein, dort wird seit 2 Jahren auf die Problematik hingewiesen, allerdings spielte es im BMVg keine wesentliche Rolle.
Na ja,
dann könnte man doch gleich international arbeitende Privat – Firmen ohne Materialmangel, beauftragen… oder?
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_privater_Sicherheits-_und_Milit%C3%A4runternehmen
by the way…;-)
ironi ein
da ja nun, meinem Empfinden nach, kaum noch historische mil. Wurzeln an Heimat und Vaterland erlaubt, erwünscht oder vorhanden sind…
könnte Mann / Frau sich bei Eignung, leistungsgerechter Bezahlung ( Googln ) und nach Ablauf der Dienstzeit… bei einem neuen „Arbeitgeber ohne Materialmangel“ oder so, s.Link, bewerben bzw anwerben lassen… oder?
Ironi aus
@Realist…
Die Ironie ruhig beiseite lassen, schätze da gibt’s nicht wenige Kandidaten mit Ambition.
Immer wenn ich KSK lese, denke ich an Forderungen, die alle paar Jahre wiederholt werden, dass man mehr parlamentarische Kontrolle für Spezialkräfte (in multinationalen Einsätzen) brauche. Viel hat sich wohl nicht getan und mit „parlamentarisch“ ist nicht das gesamte Parlament gemeint. Auch wäre interessant, wie denn KSK und BND zusammenarbeiten, ob man gleichzeitig beiden angehören kann oder beliebig hin- und zurückwechseln kann.
Mit Interesse habe ich Ihren Kommentar gelesen. Auch in meiner Eigenschaft als ehemaliger Heeresflieger und vom „Fähigkeitstransfer“ Betroffener, mit einem Tritt versehener und für entbehrlich erklärter CH 53 Flieger.
Auaaaah !!
Aber die übergeordnete, deulich besser und einsichthabende, politische Führung, wird sich doch ganz bestimmt etwas dabei gedacht haben. Oder ?
Habe eben bei Welt.de (Bezahlschranke) einen guten Artikel dazu gelesen. Das Bild oben bestätigt die Information aus dem Artikel, dass die Soldaten wohl Klartext zur Thematik CH53 gegenüber vdL gesprochen haben. Was die Hubschrauber betrifft, scheint BM vdL und Sts Suder trotz Hochglanz-Rüstungsberichte oder Taskforces Drehflügler keine Meter gemacht zu haben. Tiger, NH90, CH53, Bell etc., wo man hinschaut, ist es dunkel. Ich hoffentlich, dass irgendwann die nächste Maschine vom Himmel fällt. Sollte es aber passieren, darf sich Politik warm anziehen.
Mit einer der Gründe war doch die bessere Leistung bei den Klimabedingungen Hot, Dry and High, oder?
Immerhin scheint man davon abzusehen, überstürzt den LUH in den Einsatz zu schmeißen, bevor Technik und Personal wirklich bereit dafür sind.
Nur weil die Hubschrauber viel fliegen, sind sie nicht automatisch fertig für den Einsatz.
Was meint denn hier genau [i]geschützter Lufttransport[/i]? Wenn wir bei Militär-Lfz davon reden, ist meist gepanzert [i]und[/i] mit einem Missile Warning System inklusive Chaff-/Flare-Dispenser gemeint – hier, also beim Beschuss mit Handwaffen, ist aber überhaupt nur die Panzerung von Nutzen.
Bei derartiger Unfaehigkeit, seine eigene Truppe im Einsatzgebiet geschuetzt zu vershiften, muesste
– entweder der gesamte Einsatz abgebrochen werden oder
– der verantwortliche Minister seinen Hut nehmen.
Aber niemnad im DE Parlament scheint sich ffuer die Soldaten dort wirklich zu interessieren.
In Mali wird auch unterstützt.
BAMAKO INTERNATIONAL AIRPORT, EUTM MEDEVAC HELICOPTER DETACHMENT, BAMAKO ML
http://www.starliteaviation.com/
Evtl stellt sich bei der Zusammenarbeit im Einsatz die Frage nach dem Kombattantenstatus der Besatzungen.
Die Nutzung von Contractoren zur Sicherstellung von Luft-Transport gab es schon während ISAF. In MES waren zahlreiche Hubschrauber (u.a. Bell und SeaKing) einer nicht näher genannten Firma stationiert, die Pers- und Mat-Transport in „sichere Bereiche (PRT/FOB)“ in Nord-Afghanistan sicherstellten.
Wenn es in die „Combat Zone“ ging, dann nur mit militärischen Assets (puncto Selbstschutz und Bewaffnung).
Dennoch sind nicht alle Truppenstellenden Nationen mit der Nutzung von Contract-RW zum Pers-Transport einverstanden und hatten 2016 Vorbehalte (CAVEATS) geltend gemacht. Dies hatte zur Folge, dass unsere betagten CH-53 GS mehr Stunden kloppen mussten!. Mit Einrüstung von „Schutz-Paketen“ in die MI-8/17 wurde es aber besser!
Mich befremden diejenigen Kommentare, die jetzt bemängeln, das man zivile Firmen im Einsatzgebiet beauftragt, weil man es selber nicht schafft (schaffen will).
Und das von denjenigen, die sonst auf die USA als leuchtendes Beispiel verweisen. Dabei wird ganz übersehen, wie viele sog. Contractors die US-Truppen in den Einsatzgebieten haben.
Vielleicht möchte man manche Aufgaben auch gar nicht selber wahrnehmen. Das ist wie beim Autovermieter oder Taxifahrer, der trägt auch das Risiko der Betriebsbereitschaft und ich nutze das Angebot nur.
Natürlich ist die Materiallage bei Hubschraubern in der Bw eine Katastrophe, darüber brauchen wir wohl nicht zu diskutieren. Die Bell wurde 1966 und die CH-53 1972 in die Truppe eingeführt, die könnten schon längst ein H-Kennzeichen haben.
Aber das hat mit der o.g. Ausschreibung mMn nicht viel zu tun.
@all
Paar mehr Details oben im Nachtrag.
@Pio-Fritz
Wir nutzen diese Möglichkeit nicht weil es günstiger ist, sondern weil wir es nicht mehr leisten können. Parallel dazu werden unsere Fähigkeiten weiter abgebaut (einschl der finanziellen Mittel).
@ Alex
Was meinen sie mit ,, mehr Parlamentarischer Kontrolle für das KSK?
Glaubt sie ernsthaft das KSK agiert ohne Kontrolle?
Die Politisch / Militärischen Verantwortlichen wissen wo und für was das KSK eingesetzt wird , da dürfen sie sicher sein.
@ Holzi
Wer soll sich den warm anziehen wenn eine Maschine vom Himmel fällt?
Ich behaupte da muss sich keiner auch nur im Ansatz Sorgen machen, schon gar nicht in der Teppichetage.Oder haben sie in den letzten 4 Jahren bei all dem Unfug etwas anderes beobachten können?
Die Nutzung von zivilen Air Assets für den Militärischen Bereich ist ein alter Hut und seit Jahrzehnten praktizierte Realität im Einsatzland Afghanistan.
Für DEU noch nicht allzu lang , aber bekanntlich sind wir ja bei vielem gerne etwas hinten dran.
Ein Großteil des PAX und Cargo Transportes in Kabul und Bagram wird durch Contractor sichergestellt und das in hervorragender Qualität. Hier geht’s um Geld und die Firmen liefern was man kauft! Nicht das ich das zu 100% für gut heiße , ich würde jederzeit eine CH-53 mit Deutschen Piloten vorziehen…. aber da liegt das Problem!
CH- 53 ist momentan als nahezu Tod anzusehen. Wir schaffen es ja nichtmal mehr als die lächerlichen 4 CH’s in MES zu betreiben, darüber hinaus ist für den Betrieb in DEU schon kaum noch etwas möglich.
Die Offenbarungseide häufen sich.
Das aber interessiert nicht ausreichend, um Konsequenzen einzufordern. Anscheinend haben da ziemlich viele Führungskräfte ein Haltungsproblem.
Können wir nicht auch eine U-Bootwaffe ausschreiben? Oder ein paar Panzerbataillone nebst Logistik? Das Geschäftsmodell „Wallenstein“ hat ja auch eine Weile ganz gute Resultate geliefert. Man kann ja zur Sicherheit in den Vergabekriterien vorgeben, dass auf gar keinen Fall Wehrmachtsdevotionalien mitzunehmen sind, wohingegen Flachbildfernseher mit mindestens 4K in ausreichender Anzahl vorzuhalten sind …
Mir ist nicht so richtig klar, ob ich das nun sarkastisch meine …
@Fritz
„Glaubt sie ernsthaft das KSK agiert ohne Kontrolle?“
Da ich das nie behauptet habe:
-> PARLAMENTARISCHE Kontrolle!
– Die Ausschussmitglieder dürfen nicht Notizen erstellen.
– „Wo“ und „was“ ja, allerdings auch zu genauen Missionen (im Nachhinein)?
– Missionen mit Beteiligung anderer Nationen? Gibt es dort ein Veto der Beteiligten?
Natürlich hat sich seit Murat Kurnaz etwas getan, reicht es wirklich aus?
Thomas Becker | 19. Januar 2018 – 21:42
Anscheinend haben da ziemlich viele Führungskräfte ein Haltungsproblem.
Einige mit Sicherheit, wieviele ist mir nicht bekannt, jedoch gibt es auch die, die ungeschönt Ansprechen (bis ins Ministerium), Beurteilen und auf ihrer Ebene Folgern/Entscheiden.
Leider immer mehr als Insellösung, mehr und mehr isoliert von der politischen Leitung.
Gründe dafür sind zahlreich hier be- und zerredet worden.
Um diese Führungskräfte wird es jedoch immer leiser, da einige schon gegangen sind, gegangen worden oder noch gegangen werden.
@Thomas Becker | 19. Januar 2018 – 21:42
Um Ihren hervorragenden Gedankengang aufzugreifen: Ein paar alte arbeitslose Sietas 100-Schiffe mit Waffencontainern an Deck und ukrainischer Besatzung wuerden auch der Marine und dem AAINBw (BWB) aus der Klemme mit den Fregatten 125 helfen.
Ok, zivile Contractor fliegen im Auftrag der Bundeswehr mit geschützten (weil bedrohten) Hubschraubern durch AFG. Sie transportieren stellen den Lufttransport ungeschützt) nach AFG sicher (SALIS). Sie reparieren Fahrzeuge an der MOB und bedienen und warten Herons an derselben. Usw. …Und das effektiv und zuverlässig. So weit so gut.
Gleichzeitig dürfen ungeschützte Bundeswehrflugzeuge nicht in MeS landen. Zu gefährlich?
Wie schaut es mit der rechtlichen Grundlage für die Contractor-Verträge aus? Sind die überhaupt statthaft (Sittenwidrigkeit?)? Wenn ja, wo liegen die rechtlichen Grenzen für die Verbindlichkeit dieser Verträge für Orte mit erhöhter Gefährdung durch Kriegshandlungen oder Anschläge?
@ Thomas Wiegold: Hat das BMVg darauf Antworten?
Die BW meldet heute, daß zwei CH 53 der BW in AFG am 18.01. auf einem Einsatzflug beschossen worden seien. Die Maschinen konnten dem Handwaffenbeschuß ausweichen. Keine Personen oder Sachschäden.
Dies belegt jedenfalls die grundsätzliche Gefährdung der Hubschrauber – mal wieder.
@ Elahan | 19. Januar 2018 – 10:09
Der Kombattantenstatus existiert nur für den internationalen bewaffneten Konflikten (ZP I, Art. 43 Abs. 2). Mali und Afghanistan sind keine internationalen bewaffneten Konflikte. Daher stellt sich dort die Frage nach dem Kombattantenstatus nicht.
Ich kenne diese Auslegung nur das BMVg tut sich damit schwer, denn mit dieser Begründung dürfen deutsche Zivilangestellte der Bw nicht ohne Soldatenstatus nach AFG……und wir benötigen dann grundsätzlich dort keine deutsche Soldaten mehr.
@Kombattant
deutsche Privat Military Corporations (PMC) stellen Ihre Contractors grundsätzlich freiberuflich ein. D.h. keine Sozialversicherung, keine Krankenversicherung. Diese müssen die Contractors wie ein selbstständiger Unternehmer für sich selbst abschließen und aus der vereinbarten Bezahlung selbst bestreiten.
Da die Einsätze in der Regel nicht in Deutschland stattfinden, wird im Streitfall das Recht ( sofern vorhanden ) des jeweiligen Einsatzlandes zugrunde gelegt.
Allerdings ist mir nicht bekannt, ob es in den Einsatzländern den Rechtsbegriff „Sittenwidrigkeit!“ gibt.
Zulu1975
@ Jesus Messerschmitt | 20. Januar 2018 – 20:48 et all
Diese Frage ist nicht ironisch gemeint, bin in Landkriegsrecht unterbelichtet – wenn kein internationaler Konflikt besteht und die Teilnehmer keinen Kombattantenstatus haben, gilt dann das KVR und die Haager Convention ueberhaupt? (Schutz der Verwundeten, RotesKreuz, roter Halbmond,) oder ist das eine kriminelle Aktion, dann waere die beteiligte Bw eine Polizeieinheit?
?
@Kombattant | 20. Januar 2018 – 9:47
Die rechtlichen Grundlagen für die Verträge sind die gleichen, wie für jeden anderen Vertrag auch. Juristisch betrachtet unterscheidet er sich nicht von einem Vertrag mit einem Taxifahrer oder Mietwagenverleiher. Die Gefahr durch Kampfhandlungen wird dem Contractor bekannt sein, er braucht den Vertrag ja nicht anzunehmen, wenn ihm das zu gefährlich ist. Würde er sich nicht über die Gefahren vor Vertragsabschluß informieren, wäre das mangelnde Sorgfalt.
Aber was soll Ihrer Meinung nach sittenwidrig sein? Ich sehe da nichts.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Es sind HS für ganz normale Transportaufgaben in sicheren Gebieten. So wie LKW-Transporte von Panzern auch. Und ich vermag nicht dem Hinweis hier zu folgen, das CH53 beschossen wurden. Das waren echte Einsatzflüge.
@ Zulu1975 und Pio-Fritz:
Auf den ersten Blick leuchtet einem das ein. Aber ist es so einfach? Wie gesagt, die Bundeswehr schickt wegen zu hoher Gefährdung keine ungeschützten Flugzeuge nach MeS, also wird das Risiko durch kriegsähnliche Handlungen auf Vertragspartner abgewälzt. Zumindest muss man daran zweifeln, dass eine Vertragserfüllung unter Gefährdung eingeklagt werden kann.
Ich sehe die Problematik über die derzeitigen Einsätze hinaus: Wie schauts im Falle der Bündnisverteidigung aus? Man ist ja ohne zivile Logistikverträge längst nimmer einsatzfähig. Landesverteidigung schließe ich wegen des Bundesleistungsgesetzes mal aus.
@Kombattant | 21. Januar 2018 – 19:34
Wo sehen Sie den Unterschied zwischen Bündnisfall und Landesverteidigung? Militärisch sehe ich da keinen.
Der jetzige Status Quo der Streitkräfte ist politisch so gewollt, der Wähler hat genau die Parteien gewählt, die das so umgesetzt haben. Ich gehe davon aus, dass das alles juristisch wasserdicht ist.
Letztendlich sind wir bei „So isses“ und nicht bei “ Wünsch dir was“. Genug des OT.
Wir sprechen hier über einen Vertrag, der bei vielen Nationen im Einsatz so Usus ist. Da
sollte man in der Diskussion einen Gang runterschalten und mal tief durchatmen.
Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Bundeswehr-Vertrages mit zivilen Hubschraubern rund 40.000 Personen in Nordafghanistan befördert, in fast 5.000 Flugstunden. Die Bundeswehr kostete das rund 24 Millionen Euro.
24.000.000 / 5000 = 4800 Euro/Flugstunde. Extrem günstig. Unter diesem Gesichtspunkt sollte man den rückwärtigen Transport wohl wenn immer mögliche auf diese Art und weise abwickeln. Die gesparten ~ 80-140 Millionen kann man ja dann gerne für neues Gerät ausgeben.
@ FormalScientist | 22. Januar 2018 – 12:00
Danke für die Berechnung!
Ich frage mich trotzdem, ob das so wirklich nachhaltig und sinnvoll ist. Diese Transportkapazitäten scheinen ja wichtig zu sein, sonst hätten sie nicht auf Veranlassung der Bw statt gefunden. Aber wären die auch durchführbar gewesen, wenn die Bedrohungslage eine andere (schärfere) gewesen wäre?
Wer führt diese Transporte durch, wenn wir uns einmal in einem anderen, gefährlicheren Szenario bewegen?
@Fussgaenger | 22. Januar 2018 – 14:06
Die Bedrohungslage war aber nun mal nicht schärfer und welches Szenario soll denn noch gefährlicher sein?
Es handelt sich um Transportleistungen im rückwärtigen Raum, nicht in der Kampfzone. Sie begeben sich ins Reich der Spekulationen und „Was wäre wenn“ Gedankenspiele.
Das hilft keinem, die Lagebeurteilung muss man schon den Leuten vor Ort überlassen.
Die Zahlen 5000 FlgStd und 40.000 beförderte Personen schwirrt mir ziemlich im Kopf rum.
Derzeit haben wir eine Mandatsobergrenze von ca. 1000 deutsche Soldaten in Afghanistan.
D.h. die wesentliche Transportkapazität für Personal (auf Kosten des Bundeswehr-Vertrags) hatte nichts mit deutschen Soldaten zu tun (außer man geht davon aus, dass jeder deutsche Soldat im Jahr ca. 40 Flugbewegungen in Afghanistan benötigt hat).
Auch die Flugstunden sind ein vielfaches von dem, was die Bundeswehr seit 2004 mit militärischen CH53 GS zur Verfügung stellt. In Hochzeiten Deutscher Kontingente (>4000 deutsche Soldaten) standen planerisch (und logistisch untermauert) zw. 1400-1900 FlgStd/Jahr (Hubschrauber) dem deutschen Kommandeur zur Verfügung.
Schaut man sich aus der Ausschreibung die Anforderungen (Los 2) an (verkürzt):
– Forderungen Los 1 Pers. und Mat Transport mit bis zu 12 Sitzplätzen, Ausstattung „ballistic floor matting“ zum Schutz gegen den Beschuss mit Munition bis Kaliber 7,62mm (Level III+)
+
– Zunächst Nachtflugeignung, spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss Nachtflugfähigkeit (Anpassung Lfz, Ausstattung mit Nachtsichtbrillen, Ausstattung mit Infrarotkameras und Laserfinder) inklusiver aller erforderlichen Genehmigungen
– Verfügbarkeit einer Verladerampe für All-Terrain-Vehicle (ATV) und zum zügigen Absitzen
– Winde für das Aufnehmen von Lasten/Absetzen aus der Luft
– Slingloadoperation
– Flug bei eingeschränkter Sicht (ab 2000m)
– Adaptierbarkeit von militärischen Kommunikationsmitteln
– Fähigkeit zur Reichweitenverlängerung durch Innen und außen Tanks
So sieht man, dass die Anforderungen sich doch deutlich den militärischen Anforderungen nähert und es sich zum Teil halt nicht um ungefährdete Logistiktransporte handelt.
Für mich unabhängig von einer Bedrohungslage ein militärischer Kernauftrag.
Schaue ich mir das Zahlenwerk und die spezifizierten Anforderungen an, würde ich mir eine detailierte Erklärung darüber wünschen, ob die Dienstleistung nur eine untergeordnete logistische Ergänzung darstellt, oder doch in Ermangelung eigener Kapazitäten die Übernahme von militärischen Kernaufträgen beinhaltet.
@BQETHE
Oder 25 Paxe (plus Besatzung und Schutz-Pers) jeden Tag im Jahr irgendwo hin (zB Camp Shaheen) und zurück und sonst fliegt fast keiner.
Pio-Fritz | 22. Januar 2018 – 14:26
Mir ging es da nicht um eine kontrastierende Lagebeurteilung, die ich mir auch gar nicht anmaße, sondern um die (hier schon oft gestellte) Frage, wie wir denn diese Kapazitäten abbilden wollen, wenn wir aufgrund der Lage einmal nicht auf zivile Anbieter zurückgreifen können…
Vielleicht können mir die hier anwesenden User helfen, da meine intellektuelle Kapazität nicht ausreicht um eine der genannten Trendwenden sowohl bei Personal als auch Material zu erkennen !!!
Wir liegen so sehr auf dem Boden ohne eine Chance das der Ringrichter mal länger unterbricht …
Fliegende Systeme stehen mehr als das sie fliegen, die zivile Vermarktung wird eher als Gewinn vermarktet anstelle des Eingeständnisses gravierender Fehler …
600 hochqualifizierte Piloten wurden entpflichtet aber es kommt keine Nachwuchs …
MALI trifft die Besatzungen und Systeme eklatant mit Auswirkungen bis mindestens 2022 …
U-Boote fahren nicht, F-125 auch nicht … ich rede nicht weiter zu Leopard, Puma, A400M etc etc etc ….
MOLSON Air fliegt Personal nach Shaheen … TOLL !
KSK hat keine nationalen Hubschrauber nebst Crew mehr … noch toller …
Was braucht es denn jetzt noch ???
Daher wiederhole ich gerne meine Bitte (nachdem auch der Wehrbeauftragte am Wochenende die Truppe nicht mehr als in Gänze einsatzbereit sah) man möge mir die Trendwenden erklären ! Das sie wirken und wann … mein Kopf erkennt es nicht wirklich …
@Fussgaenger: Wir können es gar nicht.
Dass diese Lösung für Deutschland günstiger ist als es selbst zu betreiben: Ja.
Aber: Wenn dort kein Fehl existiert, scheint der Druck im Parlament zu gering um am MIssstand etwas zu ändern.
@SER: Dann scheint es eine unterschiedliche Wahrnehmung zu geben.
Die Ministerin schrieb zum Jahreswechsel, dass die Trendwenden greifen.
*Ironie aus*
Ich tippe mal: Die CH-53GS werden durch die aufwändige Modernisierung der Avionik („Obsoleszenzbeseitigung“), die erforderlich ist, dass die Mühlen überhaupt weiter durchhalten, in den kommenden Jahren dermaßen in der Verfügbarkeit gebeutelt, dass der Einsatz wie bisher nicht mehr darstellbar ist.
Warum das jetzt gemacht werden muss? Weil die eigentlich für die Übergangszeit zum FTH konzipierten 40 CH-53GA nicht einsatztauglich sind. Für SEHR viel Geld modernisiert und taugt nix. Also schon aber nicht für den Einsatz. Eigentlich sollte die GS aufs Altenteil, da landet demnächst sicher die teure GA zuerst.
Das war natürlich überhaupt nicht vorhersehbar. Bin mal gespannt, was während der Obsoleszenzbeseitigung noch entdeckt wird… Wetten, da kommt noch mehr? Der Politik lässt sich die Salamitaktik der Verantwortlichen „Fachleute“ ja längst mühelos verkaufen. Rumwursteln bis auf den Schrottplatz. Immerhin, Airbus freuts.
Zitat aus dem im April 2017 veröffentlichten 5. Rüstungsbericht:
„Die Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der materiellen Einsatzbereitschaft der Drehflügler im Rahmen der Task Force Drehflügler werden mittel- bis langfristig zur deutlichen Erhöhung der Verfügbarkeit einsatzbereiter Systeme CH-53 beitragen.“
Schade ums Papier…
Wie soll denn ein ziv Betreiber spätestens 6 Monate nach Vertragsschluss Nachtflugfähigkeit (Anpassung Lfz, Ausstattung mit Nachtsichtbrillen, Ausstattung mit Infrarotkameras und Laserfinder, Adaptierbarkeit von militärischen Kommunikationsmitteln) inklusiver aller erforderlichen Genehmigungen bekommen?
Zitat:
„Warum das jetzt gemacht werden muss? Weil die eigentlich für die Übergangszeit zum FTH konzipierten 40 CH-53GA nicht einsatztauglich sind. Für SEHR viel Geld modernisiert und taugt nix.“
Warum ist denn die CH-53 GA nicht einsatztauglich, außer durch die fehlenden Sandfilter für die Triebwerke ?
@Georg:
Lesen Sie aufmerksam die Rüstungsberichte (http://bit.ly/2FgTgXN) zum Thema CH-53. Stichwort EWS. Die ganze Wahrheit steht da (wie üblich) nicht, sie ist aber aus dem Wording mehr als zu erahnen.
( im 1. Rüstungsbericht ist CH-53 nicht behandelt)
2. Rüstungsbericht Oktober 2015
„Der Abschluß der Einsatzprüfung wird über die Einsatzfähigkeit mit ggf. zu definierenden Einschränkungen befinden“
3. Rüstungsbericht April 2016
„Ursprunglich wurde die Bewertung für die EWS Anlage bis Ende 2015 geplant. Verzögerungen in der Ausbildung und in der Durchführung des fliegerischen Anteils verschieben die Bewertung bis Mitte 2016. Erst im Anschluss kann die Einsatzprüfung erfolgen und der darauf aufbauende Bericht erstellt werden.“
4. Rüstungsbericht September 2016
„Der Anteil der Einsatzprüfung für die EWS-Anlage ist abgeschlossen. Der
Einsatzprüfungsbericht wird derzeit erstellt. Nach dessen Vorlage wird über operationelle Ableitungen oder ggf. noch erforderliche technische Lösungen zu entscheiden sein“
5. Rüstungsbericht April 2017
„2016 wurde die Einsatzprüfung abgeschlossen und der dazugehörige Bericht erstellt. Neben den Vorzügen des LfZ verweist dieser jedoch auch auf Einschränkungen der EWS-Anlage. … Zum Erreichen der vollen Einsatzfähigkeit wurde ein Lösungsweg festgelegt“
(im 6. Rüstungsbericht nicht behandelt)
Zig Jahre Einsatzprüfung für ein teilmodernisiertes Produkt. Die EWS Anlage ist unbrauchbar. Und das schien man bei der ständigen prominenten Erwähnung dieser sogar in den Rüstungsberichten auch längst zu wissen. Eine neue einzubauen, dauert Jahre. Bei genauem Hinsehen wird das Projekt GA auch nach Auslieferung der umgerüsteten Flotte im Technisch/Wirtschaftlichen Anteil weiter auf „rot“ geführt.
Es wäre interessant zu erfahren, wie der oben erwähnte Lösungsweg aussieht, wie lang er dauert, was er kostet – und – ob er das Problem löst. Vielleicht kann das ja einer erklären.
Ferner ist es interessant, dass die GA keine Außenzusatztanks hat. Man muss kein Ingenieur sein, um schon bei der Planung festzustellen, dass die Reichweite/Payload der Standard-G (die für viele Auslandseinsätze bekanntermaßen zu gering ist) bei einer Gewichtszunahme durch die GA Technik von mehreren hundert Kilogramm nicht unbedingt besser wird.
Grenzwertig „on topic“, ich weiß, lieber Herr Wiegold. Aber die Probleme der fehlenden militärischen Flugstunden sind ja der Output.
@Georg
Weil der GA noch einiges neben CR Piloten fehlt, wie zB bestimmte Schutzausstattung, die Instrumentierung, Außenzusatztanks zur Reichweitenerhöhung, kompatibler Beleuchtung zum Nachttiefflug mit Bildverstärkerbrille und EK–Selbstschutzausstattung.