Zivile Hubschrauber für Afghanistan: Nicht neu, aber zunehmend? (Nachtrag)

Es war ein Routineflug, am 2. Dezember vergangenen Jahres: Zwei Hubschrauber vom russischen Typ Mi-17, betrieben von einem zivilen Unternehmen, flogen wie schon oft Soldaten der NATO-geführten Resolute Support Mission (RS) von Kundus im Norden Afghanistans zurück nach Masar-i-Scharif. Über dem Distrikt Char Darrah bei Kundus gerieten die Maschinen unter Beschuss – und nach der Landung im Camp Marmal bei Masar-i-Scharif wurden mehrere Treffer von Handwaffen entdeckt. Weder die Besatzung noch die beförderten Personen (ein afghanischer Zivilist und 13 RS-Angehörige, darunter ein deutscher Soldat) kamen zu Schaden, berichtete das Verteidigungsministerium den Abgeordneten des Bundestages.

Schon seit Jahren greift die Bundeswehr, wie auch andere NATO-Länder in der Resolute Support Mission, auf zivile Firmen zurück, die mit Hubschraubern meist russischer Bauart Material und eben auch Personal von einem Stützpunkt zum anderen transportieren. Deshalb ist es zunächst nicht gar so brisant, wenn das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) jetzt solche Transportdienstleistungen neu ausschreibt*:

Material- und Personentransport mittels Drehflügler im Einsatzgebiet Afghanistan
Der zu vergebene Rahmenvertrag ist für die Dauer von zunächst sechs Monaten ausgelegt, mit eventueller Optionsziehung für eine Gesamtdauer von drei Jahren. Die zu erbringende Leistung wird auf zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst Transportdienstleistungen für die Streitkräfte im Einsatzland Afghanistan. Los 2 umfasst die Transportdienstleistungen für Sezialkräfte im Einsatzland Afghanistan.

(Schreibfehler im Original)

Auf Nachfrage von Augen geradeaus! betont das BAAINBw, damit werde zum einen die bisherige Praxis fortgesetzt – und zum anderen gehe es darum, im Interesse des Steuerzahlers, die bislang getrennten Transport-Verträge der Truppe und des Kommandos Spezialkräfte (KSK) zusammenzuführen und so einen günstigeren Preis zu erzielen. (Mein Eindruck war, dass man in Koblenz nicht gar so glücklich ist, dass das mit den Spezialkräften in einem öffentlichen Ausschreibungstext steht.)

Ins Gefecht oder in einen scharfen Einsatz, auch das betont das BAAINBw, werde natürlich nicht mit diesen gemieteten Helikoptern verlegt. Sondern weiterhin mit den eigenen Hubschraubern der Bundeswehr.

Nun ist das zwar alles nachvollziehbar, klar ist aber auch: Der Rückgriff auf zivile Unternehmen ist eine Entscheidung, die einiges mit der Materiallage der Bundeswehr zu tun haben dürfte. In Afghanistan sind CH-53 der Luftwaffe im Einsatz, aber es wird wohl langsam ein bisschen eng mit dem verfügbaren Material, und auch mit den einsatzfähigen Besatzungen.

Denn so ganz klar ist nicht, warum mit – ungeschützten – zivilen Helikoptern geflogen wird, wenn, siehe oben, die Gefahr von Beschuss besteht. Das ist schon ein bisschen eine Abkehr von der sonst üblichen Philosophie, bei Bedrohung geschützten Transport zu wählen. Die angeheuerten Privatunternehmen nehmen das vermutlich gelassen hin – zum einen sind das meist gefechtserfahrene frühere Soldaten, die die Maschinen fliegen. Und zum anderen dürfte sich die Gefährdung auch im geforderten Preis für diese Transportleistung abbilden.

Korrektur: Ein Leser weist mich darauf hin, dass die angemieteten Mi-17 gemäß Forderung des BMVg geschützt sind; wobei ich nicht weiß, wie umfänglich dieser Schutz ist. Aber auch das dürfte sich im geforderten Preis abbilden.

Interessant wäre natürlich zu wissen, inweiweit der Umfang dieser angemieteten zivilen Transporte über die vergangenen Jahre zugenommen hat. Oder mit der neuen Ausschreibung noch mal zunehmen wird.

Nachtrag: Nach Angaben des BAAINBw hat die Bundeswehr seit Oktober 2014 einen eigenen Vertrag mit einem zivilen Hubschrauber-Dienstleister in Afghanistan; zuvor wurden zwar auch zivile Hubschrauber für Transporte genutzt, aber in Verträgen, die andere Nationen im damaligen ISAF-Einsatz geschlossen hatten.

Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Bundeswehr-Vertrages mit zivilen Hubschraubern rund 40.000 Personen in Nordafghanistan befördert, in fast 5.000 Flugstunden. Die Bundeswehr kostete das rund 24 Millionen Euro. (Das ist der Vertrag für den normalen Personen- und Materialtransport; ein offensichtlich parallel abgeschlossener Vertrag für die Spezialkräfte ist in diesen Zahlen nicht enthalten.)

Neben der Materiallage bei den militärischen Hubschraubern dürfte dabei auch die Frage nach dem Personal eine Rolle gespielt haben – denn hier wie in etlichen anderen Bereichen, zum Beispiel der Wartung von Fahrzeugen, haben zivile Firmen den Vorteil, dass ihre Mitarbeiter nicht auf die militärische Personalobergrenze im Mandat angerechnet werden.

*Da diese Ausschreibungen meist nicht dauerhaft auf der Webseite verfügbar sind, hier die pdf-Datei: 20180113_Ausschreibung_Drehfluegler_AFG

(Foto: Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen spricht mit Soldatinnen und Soldaten im Rahmen ihres Truppenbesuchs im Camp Marmal in Mazar-e Sharif/Afghanistan bei der Mission Resolute Support am 19.12.2017 – Bundeswehr/Jane Schmidt)