Vertrag für Betrieb der Heron-Drohnen in Afghanistan und Mali verlängert

Fürs Protokoll: Die Bundeswehr hat den Vertrag mit Airbus zum Betrieb der Heron-Aufklärungsdrohnen in Afghanistan und Mali erneut verlängert. Die unbemannten Flugsysteme sind nur geleast – inzwischen eine teure Lösung, weil die Nutzung dieser Drohnen zunächst nur für eine Übergangszeit vorgesehen war, bis neuere Modelle kommen. Aber das zieht sich bekanntlich… und inzwischen fliegt die Heron seit mehr als sieben Jahren am Hindukusch.

Aus der Mitteilung des Bundesamtes für Ausrüstung, Information und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) vom (heutigen) Donnerstag:

Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) hat am 19. Dezember in Koblenz die Verträge zum Einsatz des unbemannten Aufklärungsflugzeugs Heron 1 in Mali und Afghanistan mit der Firma Airbus Defence & Space Airborne Solutions verlängert. (…)

Die Heron 1 wird seit 2016 von der Bundeswehr in Mali eingesetzt und bereits seit 2010 in Afghanistan, wo das Aufklärungsmittel schon mehr als 35.000 Flugstunden erfolgreich absolviert hat.
Das BAAINBw stellt den Soldatinnen und Soldaten im Einsatz das unbemannte Luftfahrzeug über einen sogenannten Betreibervertrag zur Verfügung. Die Piloten und Bildauswerter der Bundeswehr müssen nur den Flug planen und überwachen. Bereitgestellt, gestartet und gelandet wird der Heron vom Dienstleister Airbus Defence & Space Airborne Solutions in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller Israeli Aerospace Industries. Auch die Logistik und etwaige Reparaturen sind durch das BAAINBw vertraglich geregelt und müssen nicht von deutschen Soldatinnen oder Soldaten erbracht werden. Für Mali wird der unterbrechungsfreie Weiterbetrieb durch eine Vertragsverlängerung in Form eines Änderungsvertrages und für Afghanistan durch Auslösen der vertraglich vereinbarten Verlängerungsoption sichergestellt. Die Kosten für beide Verlängerungen belaufen sich auf insgesamt rund 68 Millionen Euro.

Die Vertragsverlängerung, die der Haushaltsausschuss des Bundestages kurz vor der Sommerpause gebilligt hatte, enthält nach Angaben des BAAINBw eine Ausstiegsklausel: Da die Mandate für die Einsätze in Afghanistan und Mali zunächst nur kurzzeitig für drei Monate verlängert wurden, kann die Bundeswehr den Vertrag vorzeitig beenden – falls eine Mission dann doch vom Parlament nicht weiter verlängert werden sollte. (Obwohl das eine Formalie sein dürfte.)

(Archivbild: Heron-Drohne der Bundeswehr im Camp Marmal, Afghanistan im November 2017 – Foto Alexander Theiler)