Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen Franco A.

Da ich derzeit unterwegs bin, in aller Kürze: Bereits eine Woche nach Aufhebung des Haftbefehls gegen den Bundeswehr-Oberleutnant Franco A. hat der Generalbundesanwalt  Anklage wegen des Verdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gegen den 28-jährigen erhoben, der sich unter anderem als syrischer Flüchtling ausgegeben hatte , Kriegswaffen im Besitz hatte und Anschläge geplant haben soll.

Aus der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom heutigen Dienstag:

Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Dezember 2017 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen
den 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen Franco Hans A.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB). Darüber hinaus werden ihm Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a KrWaffKontrG), das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b, Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a und b WaffG) sowie das Sprengstoffgesetz (§ 40 Abs. 1 Nr. 3 SprengG), Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) und Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.

Die Tatvorwürfe stehen in der verlinkten Mitteilung; damit ist auch eines klar: Die Aufhebung des Haftbefehls war eben nicht, wie einige das gerne gehabt hätten, ein Abrücken von den Tatvorwürfen gegen den 28-jährigen.