Fall Franco A.: Haftbefehl aufgehoben, Tatvorwürfe bleiben bestehen (Neufassung)

Der Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der als angeblicher syrischer Flüchtling auftrat und  Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund geplant haben soll, kommt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) auf freien Fuß. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts kam am (heutigen) Mittwoch zu dem Beschluss, dass es keinen dringenden Tatverdacht für den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gebe. Einen Anfangsverdacht gebe es aber weiterhin, ebenso würden Franco A. weiterhin Betrug und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Das reiche aber nicht aus, die seit sieben Monaten dauernde Untersuchungshaft fortzusetzen.

Der Oberleutnant, stationiert beim Jägerbataillon 291 in Illkirch bei Straßburg, war am 27. April in Untersuchungshaft genommen worden. Die Ermittler waren auf seine Spur gekommen, nachdem er eine alte französische Pistole samt Munition auf dem Wiener Flughafen Schwechat deponiert hatte, die entdeckt worden war. Nach Abgleich seiner Personendaten fiel auf, dass er sich als angeblicher syrischer Flüchtling in Deutschland hatte registrieren lassen.

Bei den Ermittlungen stießen die Ermittler auf weitere Männer, die zunächst als mögliche Komplizen angesehen wurden, sowie auf Listen von Politikern und Aktivisten, die als Vorbereitung für eine Anschlagsplanung interpretiert wurden. Außerdem wurden  bei Franco A. weitere Kriegswaffen sowie bei den anderen Männern Munition entdeckt, die zumindest teilweise aus Bundeswehrbeständen stammte.

Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen, da sie von einem Verdacht nach dem Paragraphen 89a des Strafgesetzbuches ausging. Eine solche Straftat beinhaltet unter anderem den Verdacht auf die Absicht von Mord oder Totschlag und muss geeignet [sein], den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

Gerade für diesen Vorwurf gebe es allerdings keinen dringenden Tatverdacht, entschied der Bundesgerichtshof jetzt:

Dem Beschuldigten wird daneben vorgeworfen, er habe nach einem zuvor gefassten Tatplan zu einem derzeit noch unbekannten Zeitpunkt einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorbereitet. Als Anschlagsopfer seien Personen vorgesehen gewesen, die sich für ihr – aus der Sicht des Beschuldigten – flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichnen. Der Beschuldigte habe den Anschlag mit der in Wien aufgefundenen Pistole durchführen und die anschließenden Ermittlungen aus fremdenfeindlicher Gesinnung in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen.
Hinsichtlich dieses Tatvorwurfes besteht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kein dringender Tatverdacht. Voraussetzung hierfür ist eine große bzw. hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat; diese ist nicht gegeben.

Zwar gebe es keine neuen Umstände, die Franco A. entlasteten, betont der 3. Strafsenat. Auch sei zu berücksichtigen, dass sich der Oberleutnant und die anderen Beschuldigten konspirativ verhalten hätten, zudem bestehe weiterhin der Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenen Gewalttat. Allerdings sei die Strafe, die Franco A. für die anderen ihm vorgeworfenen Straftaten wie Betrug und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu erwarten habe, nicht so hoch, dass weiterhin Fluchtgefahr angenommen werden müsse – und die sieben Monate Untersuchungshaft müssten auf eine eventuelle Strafe angerechnet werden.

Zudem habe Franco A. seine privaten Kontakte in Deutschland; bei einer Flucht nach Frankreich, dessen Sprache er fließend beherrscht, müsse er mit Auslieferung rechnen. Deshalb bestehe kein Grund, weiterhin Untersuchungshaft anzuordnen.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht die Entscheidung in dem ausstehenden Strafverfahren gegen den Oberleutnant, zudem auch der 3. Strafsenat die Vorwürfe der Ermittler wegen des Betruges als angeblicher syrischer Flüchtling sowie wegen des Besitzes von Kriegswaffen, unter anderem ein Sturmgewehr G3, aufrecht erhielt. Die Gerichtsverhandlung gegen Franco A. und damit das Urteil stehen also noch aus.

Nachtrag: Die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums, erwartbar angesichts der weiter laufenden Ermittlungen:

Das BMVg hat heute über den Generalbundesanwalt Kenntnis erhalten, dass Franco A. heute aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Ungeachtet dessen werden die bereits laufenden disziplinaren Ermittlungen in der Bundeswehr fortgeführt.
Franco A. ist bereits während der Untersuchungshaft vorläufig des Dienstes in der Truppe enthoben worden. Gegen ihn liegt zudem ein Uniformtrageverbot vor.
Weitere mögliche strafrechtlichen Ermittlungen liegen in der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.