Fall Franco A.: Haftbefehl aufgehoben, Tatvorwürfe bleiben bestehen (Neufassung)
Der Bundeswehr-Oberleutnant Franco A., der als angeblicher syrischer Flüchtling auftrat und Anschläge mit rechtsextremistischem Hintergrund geplant haben soll, kommt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) auf freien Fuß. Der 3. Strafsenat des Karlsruher Gerichts kam am (heutigen) Mittwoch zu dem Beschluss, dass es keinen dringenden Tatverdacht für den Vorwurf der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gebe. Einen Anfangsverdacht gebe es aber weiterhin, ebenso würden Franco A. weiterhin Betrug und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen. Das reiche aber nicht aus, die seit sieben Monaten dauernde Untersuchungshaft fortzusetzen.
Der Oberleutnant, stationiert beim Jägerbataillon 291 in Illkirch bei Straßburg, war am 27. April in Untersuchungshaft genommen worden. Die Ermittler waren auf seine Spur gekommen, nachdem er eine alte französische Pistole samt Munition auf dem Wiener Flughafen Schwechat deponiert hatte, die entdeckt worden war. Nach Abgleich seiner Personendaten fiel auf, dass er sich als angeblicher syrischer Flüchtling in Deutschland hatte registrieren lassen.
Bei den Ermittlungen stießen die Ermittler auf weitere Männer, die zunächst als mögliche Komplizen angesehen wurden, sowie auf Listen von Politikern und Aktivisten, die als Vorbereitung für eine Anschlagsplanung interpretiert wurden. Außerdem wurden bei Franco A. weitere Kriegswaffen sowie bei den anderen Männern Munition entdeckt, die zumindest teilweise aus Bundeswehrbeständen stammte.
Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen, da sie von einem Verdacht nach dem Paragraphen 89a des Strafgesetzbuches ausging. Eine solche Straftat beinhaltet unter anderem den Verdacht auf die Absicht von Mord oder Totschlag und muss geeignet [sein], den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
Gerade für diesen Vorwurf gebe es allerdings keinen dringenden Tatverdacht, entschied der Bundesgerichtshof jetzt:
Dem Beschuldigten wird daneben vorgeworfen, er habe nach einem zuvor gefassten Tatplan zu einem derzeit noch unbekannten Zeitpunkt einen Angriff auf das Leben hochrangiger Politiker und Personen des öffentlichen Lebens vorbereitet. Als Anschlagsopfer seien Personen vorgesehen gewesen, die sich für ihr – aus der Sicht des Beschuldigten – flüchtlingsfreundliches Engagement besonders auszeichnen. Der Beschuldigte habe den Anschlag mit der in Wien aufgefundenen Pistole durchführen und die anschließenden Ermittlungen aus fremdenfeindlicher Gesinnung in Richtung der in Deutschland erfassten Asylbewerber lenken wollen.
Hinsichtlich dieses Tatvorwurfes besteht nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kein dringender Tatverdacht. Voraussetzung hierfür ist eine große bzw. hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene Tat begangen hat; diese ist nicht gegeben.
Zwar gebe es keine neuen Umstände, die Franco A. entlasteten, betont der 3. Strafsenat. Auch sei zu berücksichtigen, dass sich der Oberleutnant und die anderen Beschuldigten konspirativ verhalten hätten, zudem bestehe weiterhin der Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenen Gewalttat. Allerdings sei die Strafe, die Franco A. für die anderen ihm vorgeworfenen Straftaten wie Betrug und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu erwarten habe, nicht so hoch, dass weiterhin Fluchtgefahr angenommen werden müsse – und die sieben Monate Untersuchungshaft müssten auf eine eventuelle Strafe angerechnet werden.
Zudem habe Franco A. seine privaten Kontakte in Deutschland; bei einer Flucht nach Frankreich, dessen Sprache er fließend beherrscht, müsse er mit Auslieferung rechnen. Deshalb bestehe kein Grund, weiterhin Untersuchungshaft anzuordnen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht die Entscheidung in dem ausstehenden Strafverfahren gegen den Oberleutnant, zudem auch der 3. Strafsenat die Vorwürfe der Ermittler wegen des Betruges als angeblicher syrischer Flüchtling sowie wegen des Besitzes von Kriegswaffen, unter anderem ein Sturmgewehr G3, aufrecht erhielt. Die Gerichtsverhandlung gegen Franco A. und damit das Urteil stehen also noch aus.
Nachtrag: Die Stellungnahme des Verteidigungsministeriums, erwartbar angesichts der weiter laufenden Ermittlungen:
Das BMVg hat heute über den Generalbundesanwalt Kenntnis erhalten, dass Franco A. heute aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Ungeachtet dessen werden die bereits laufenden disziplinaren Ermittlungen in der Bundeswehr fortgeführt.
Franco A. ist bereits während der Untersuchungshaft vorläufig des Dienstes in der Truppe enthoben worden. Gegen ihn liegt zudem ein Uniformtrageverbot vor.
Weitere mögliche strafrechtlichen Ermittlungen liegen in der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.
Eine Pleite für VDL. Alle Kasernen für nichts durchsucht. Das Ergebnis hat sich ja schon einiger Zeit abgezeichnet, daß die Polizei offensichtlich nichts hat finden können, daß eine konkrete Anschlagsplanung in Arbeit war. Gäbe es Beweise, daß er einen Politiker von der Liste beschattet oder dessen Haus ausgekundschaftet hätte, dann wäre er in U-Haft geblieben, aber so fehlt der Nachweis, daß er tatsächlich eine staatsgefährdende Straftat vorhatte.
Falls er wieder Arbeit findet, könnte er mit einer Bewährungsstrafe davon kommen, unter Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft.
Ohne die Tat oder alle Begleitumstände beschönigen zu wollen, gilt auch hier mal wieder: „In der Ruhe liegt die Kraft“.
Ich ergänze mal zitierend aus dem Beschluss noch folgendes:“ Der Beschuldigte ist nach dem
derzeitigen Stand der Ermittlungen der ihm vorgeworfenen Vorbereitung einer
schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB)
nicht dringend verdächtig im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO.“ und „Hinsichtlich dieses Tatvorwurfes besteht nach dem derzeitigen Stand der
Ermittlungen kein dringender Tatverdacht. Voraussetzung hierfür ist eine große
bzw. hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte die ihm vorgeworfene
Tat begangen hat; diese ist nicht gegeben. “ sowie: „Sonstige Maßnahmen des Beschuldigten, die dazu hätten führen können,
dass der Verdacht der Begehung einer schweren staatsgefährdenden
Gewalttat auf die in Deutschland lebenden Flüchtlinge gefallen wäre, sind weder
in dem Haftbefehl vom 24. Oktober 2017 noch in der Antragsschrift des
Generalbundesanwalts aufgeführt; sie sind auch sonst nicht ersichtlich“
Manch politischer Schnellschuss wäre wohl besser nicht abgegeben worden.
Aus gegebenem Anlass der Hinweis: Ich werde in diesem Fall (wieder) recht strikt moderieren müssen.
Grundsätzlich die Anmerkung: Es ist die Aufhebung des Haftbefehls, das Gerichtsverfahren steht noch aus. Und dass er sich neben seiner Tätigkeit bei der Bundeswehr als Asylsuchender ausgegeben hat etc., all diese Vorwürfe sind ja nicht in sich zusammengefallen.
Da wird jetzt im Ministerium bestimmt rotiert um zu klären, wo man den Oberleutnant A denn jetzt einsetzen möchte, denn er ist ja immer noch aktiver Soldat.
Schön wenn politisch motivierte Schnellschüsse zur Gesichtswahrung am Ende nach hinten losgehen.
Die Preußen schießen zwar nicht so schnell, deren Berliner Nachfolger, denen die Schuhe Friedrichs des Großen nicht passen aber – leider schon -, und dann noch schlecht munitioniert.
Also alle Folgemaßnahmen innerhalb der Streitkräfte, von InFü über Traditionserlass bis Amtschef Ausbildungskommando und Stubenschmuck für die Katz?
Das zwar nicht, aber zertrümmertes Vertrauen liegt auf den Fluren und in den Kellern, steckt in den Köpfen.
Ich denke, dass Politiker eine gewisse Vorbildfunktion haben und erst einmal die Ermittlungen oder bei derart hanebüchenen Geschichten gar das Gerichtsverfahren abwarten sollten, bevor man in Panik irgendwelche aus der Hüfte geschossenen Konsequenzen zieht. Klar, das war noch nie der Politikstil der Frau von der Leyen, aber ist eine derart kopflos agierende Verteidigungsministerin wirklich tragbar?
Von der Leyen hat in diesem Fall nicht im Interesse der Bundeswehr gehandelt, sondern hat sich vor allem selbst inszeniert.
@all
Jetzt oben eine ausführliche Neufassung – und der Hinweis: Nein, es ist nicht die Meldung eines Freispruchs, wie einige Kommentatoren zu glauben scheinen.
(Mal ernsthaft: Ein weiter bestehender Tatvorwurf ist, dass Franco A. eine Kriegswaffe in Hammelburg gestohlen hat. Vor dem Hintergrund kann ich die Forderung, er müsse doch jetzt sofort rehabilitiert werden, nicht so ganz verstehen.)
@T.Wiegold
Richtig, und zudem noch die offenbar nazistischen Einlassungen in seiner Studienarbeit an der FRA OffzSch.
Aber auch mal ernsthaft, glaubt irgendjemand, er hätte selbst bei höchstrichterlich erklärtem Freispruch nur irgendeine Chance, abgesehen davon ob er dann noch will oder nicht?
Also wenn hier einer Schnellschüsse raushaut dann sind es ja wohl unseren üblichen „Dagegenschreiber“
Aus meiner Sicht hat die Bw in der internen Ermittlung zum Fall alles Richtig gemacht (Soldat nach Deutschland geholt, Abgabe an WDA, wissensch. Arbeit erneut prüfen lassen, Umfeld durchleuchtet ect.). Abschließende Ergebnisse und Urteile liegen doch noch gar nicht vor.
Wir können doch nur froh sein dass der Tatbestand eben nicht der Fall war und die deutschen Behörden doch nicht so versagt haben wie manch einen schon geurteilt hat.
Zurückkehren zur BW kann er nicht in die BW, weil der Diebstahl eines G3 Sturmgewehres und Munition reicht schon für eine Entlassung aus der BW. Dazu kommt noch Betrug wegen zu Unrecht bezogenen Leistungen als Asylbewerber. Und sein Verbleib bei der BW würde dem öffentlichen Ansehen der BW schaden.
Sein Leben hat er sich möglicherweise für immer zerstört. Denn wo will er einen neuen Job finden, außer vielleicht in irgendwelchen rechten Kreisen??
Und es kann immer noch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung herauskommen bzw. von mehr als 2 Jahren und Strafen über 2 Jahre können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
@RoKo:
Uiuiui, mit so durchdachten und sachlichen Darbietungen müssen sie schon vorsichtig sein. Das es natürlich kein Unschuldsspruch war und das es immernoch ernste Vorwürfe gibt kümmert da niemand. Was der BGH hier gesprochen hat kommt da schon für viele schon wie ein Sieg, wenn auch ein moralischer, aber für viele BW angehörige scheinen dass die wichtigsten zu sein…
Wie sie und der Hausherr schreiben: Abwarten und schauen was passiert. Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen und Verfahren war natürlich auch noch nicht. Und wie sie sagen, es wäre eigentlich schon wünschenswert wenn sich die schlimmsten Vorwürfe als nicht zutreffend herausstellen wurden. Aber nicht weil man dann die da oben (und die Medien und überhaupt) in die Pfanne hauen kann, sondern weil es heißt das es eben doch kein komplettes Versagen gab in den diversen Sicherheitseinrichtungen
Ich frage jetzt mal in die Runde:
Welches G3? Ich habe gerade noch einmal die Presseberichte durchsucht und die Rede ist immer nur von Munition (9mm, 5,56mm und 7,63mm; insgesamt 1000 Schuss), sowie Granatenteilen.
Dazu stand in einem Bericht noch was von Bauteilen für das G3. Solange es sich jedoch nicht um wesentliche Bauteile im Sinne WaffG handelt (Beim G3 Lauf und Verschluss) ist das vollkommen legal (siehe Anlage 1 WaffG Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Punkt 1.3ff)
Sein Gesinnungsgenosse T. steht nach den Berichten im direkten Verdacht eine P8 geklaut zu haben, weil die bei einem Schießen verschwand, wo er anwesend war. Dazu gibt es in der Presse noch jede Menge Spekulationen, dass die beiden für sämtliche Waffenverluste seit min. 2015 verantwortlich sind, aber nirgends mal was handfestes.
@closius
So lange wie er nicht für den Diebstahl der Munition verurteilt ist, können sie ihn deswegen auch nicht entlassen. Da es an die StA abgegeben ist, reichen da auch keine Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten mehr. Gleiches gilt für die Schädigung des öffentlichen Ansehens. Freistellung vom Dienst und Uniformtrageverbot bis Abschluss des Verfahrens, das geht.
Wie schon vor sieben Monaten: Schnappatmung einstellen, Empörungsmaschine aus und auf die Gerichte warten.
Also, dass die BW bei den internen Ermittlungen alles richtig gemacht hat, vermag ich nicht zu erkennen – denn schließlich haben die Strafermittlungs-und Strafverfolgungsbehörden die BW und deren Flecktarnspürnase auf den Fall gestupst.
Just my 2 cents.
Mal an alle, die hier (vorschnell) zum Ergebnis kommen, es sei ja „nicht viel dran“ an den Vorwürfen gegen Franco A.: Bitten mal den kompletten Beschluss lesen!
Auf den ersten Punkt hat Herr Wiegold ja schon hingewiesen. Es besteht weiterhin ein dringender Tatverdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie des Diebstahls und des Betruges. Das reicht allerdings nicht für den Haftgrund der Fluchtgefahr. Insbesondere wenn ein Offizier ein Sturmgewehr und Munition entwendet, ist das ja wohl „kein Pappenstiel“.
Zweitens, es besteht zwar (zur Zeit) kein dringender Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB, aber weiterhin der Anfangsverdacht einer solchen Tat. Dieses folgert der BGH aus verschiedenen Ungereimtheiten deren Hintergrund bisher nicht aufgedeckt werden konnten (Randnummer 21 des Beschlusses), weshalb auch weiterhin der Generalbundesanwalt und der Ermittlungsrichter am BGH zuständig bleiben (Randnummer 23). Aber ein Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ist eben nicht ausreichend für eine Untersuchungshaft, der Rest nicht für den Haftgrund der Fluchtgefahr.
Also hier irgendwelche „Persilscheine“ auszustellen ist völlig verfehlt.
@Brommy
In der Tat, das G3 tauchte in dieser Form bislang nicht auf (hätte vermutlich sonst mehr Aufmerksamkeit gefunden; geht in dem Zusammenhang aber fast unter):
Insofern also ein offensichtlich bislang öffentlich nicht bekannter Tatvorwurf.
Dass der Mann zurecht aus der Bundeswehr zu entfernen ist, bleibt weiterhin klar wie Kloßbrühe.
Dass er zumindest wegen der Straftaten im Zusammenhang mit den Waffen verurteilt wird, sehe ich als sicher an.
Dass er angesichts der Tatsache, dass er nicht vorbestraft ist und bereits ~6 Monate U-Haft hinter sich hat, in diesem Falle noch mit einer anzutretenden Gefängnisstrafe zu rechnen hat, ist aber sehr unwahrscheinlich.
@T.Wiegold
Danke für die Infos!
Die Hartkerngeschosse sind in der Tat glasklar ein Verstoß gegen das KrWaffKonG, bei den Waffen handelt es sich min. um einen Verstoß gegen das WaffG, wenn das wirklich ein G3 und kein G41 ist, fällt das auch unter das KrWaffKonG.
Das hat wirklich eine andere Qualität als eine antike Pistole und ein paar Waffenteile.
@ klabautermann | 29. November 2017 – 15:29
Zustimmung.
Und es waren, wenn man es genau nimmt, die Österreichischen Behörden, die nach dem Fund der Pistole (durch eine Wartungskolonne am Flughafen) die notwendigen Massnahmen eingeleitet haben.
Wenn man sich anfang des Jahres an die jetzt so vielerorts angemahnte Gelassenheit gehalten hätte…..aber seinerzeit musste ja alles schnell gehen.
Schließlich war die mediale Frage „Wieviel Wehrmacht steckt in der Bundeswehr“, und nicht „wer hat wo Munition gestohlen“.
Damit reiht sich das Ganze dann doch in die Reihe Pfullendorf etc. ein, in der aus irgendeinem Grund öffentliche Skandalisierung betrieben wurde. Wo ist denn jetzt das rechtsradikale Netzwerk in der Truppe, die ein Haltungsproblem hat?
Die reine juristische Betrachtung/Bewertung des Falles ist (leider?) nach allem, was passiert ist, nicht mehr möglich.
So wie es schon Damals Schreie
Kein Terror den wenn da eine Gefahr da wäre käme er nicht frei
Unehrenhafte Entlassung die bleibt wegen Diebstahls ( Übung s Munition )
und Inlergaler Waffenbesitz und Haft wird da auch noch kommen
Waffe gibt so wie ich gehört habe bis zu 4 Jahre
und dann kommt die Muni dazu ( wie viel die wert war ) und wie es ihm nachweisen kann wenn da mehre da raus genommen haben , hat er noch glück weil man die Menge schwer nachweisen kann ( bis auf die Letzte Patrone Nach zu weisen )
Allgemein anerkannt scheint zu sein, dass der OLt aus dem Dienstverhältniss entfernt wird. Warum eigentlich? Wenn ich nicht irre, muss er zuerst zu einer Freiheitsstrafe von min. einem Jahr von einem DEU Gericht verurteilt werden (§48 SG). Darauf hat die Bw keinen Einfluss. Wie wahrscheinlich ist es, dass er diese Strafe von einem Gericht erhält?
Oder kommt der § 38 SG (1) 1. und 2. für ihn trotz der Entscheidung BGH noch in Betracht?
Oder vereinfacht gefragt, ist es nicht doch noch möglich in einigen Jahren einem OTL „Franco A.“ zu begegnen.
Neben der Entfernung aus dem Dienstverhältnis gemäß Soldatengesetz (Personalmaßnahme? kommt auch ein Entfernung über ein gerichtliches Disziplinarverfahren in Betracht, § 63 WDO.
@MBO: Die Strafe wird auch nur für den Waffenbesitz, Weitergabe und Diebstahl derselben, weit über einem Jahr liegen. Das Waffengesetz sieht schon für den unerlaubten Besitz einer Schußwaffe eine Strafe von 1 – 5 Jahren vor. Ebenso das Kriegswaffenkontrollgesetz. Der Besitz des G 3 reicht schon aus, um ihn aus der BW zu erlassen. Dazu kommt Munition und Sprengmittel und er soll ja auch Waffen und Munition weitergegeben haben, was eine weitere Straftat darstellt.
Und allein für den Asylbetrug, daß er dort die Asylleistungen von ,mehr als 5.000 Euro kassiert hat, reicht aus für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr.
Aus dem Waffenbesitz/Verschaffung/Weitergabe und der Strafe wg Betrug für die Geldleistungen ist dann eine Gesamtstrafe zu bilden, die auf jeden Fall über einem Jahr liegen muß. Vermutlich muss er froh sein, wenn die Gesamtstrafe nicht über 2 Jahre liegt, weil nur dann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden könnte.
Als ehemaliger Offizier bin ich der Auffassung, dass Olt A. eine Schande für das Offizierkorps ist. Auch wenn niemand zu Schaden kam – er wird zurecht entlassen.
Eine Schande ist aber auch die Handlungsweise der Ministerin und ihrer Entourage. Die hysterische Hexenjagd nach „Wehrmachtsdevotionalien“ und die pauschale Postulierung von „rechtsradikalen Tendenzen“ in der Truppe aber haben der Bw. schwer geschadet – ohne dass dazu ein Anlass bestanden hätte.
Verlierer überall.
@streifen | 29. November 2017 – 21:07
„Neben der Entfernung aus dem Dienstverhältnis gemäß Soldatengesetz (Personalmaßnahme?“
Bei einem BS? Eher nicht! Außer natürlich als Folge einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe.
Ansonsten ist Entfernung aus dem Dienstverhältnis bei BS grundsätzlich (es gibt natürlich ein paar Spezialfälle) nicht vorgesehen.
„kommt auch ein Entfernung über ein gerichtliches Disziplinarverfahren in Betracht, § 63 WDO.“
Definitiv. Ich hoffe auch (und gehe davon aus), dass das schon lange eingeleitet ist!
Unabhängig davon, was jetzt im Endeffekt von den Vorwürfen am Ende übrig bleibt, alleine durch die Vortäuschung ggü. der Bundesrepublik Deutschland, dem Betrug (finanzieller Vorteil) und der mehrfachen Abwesenheit unter Vortäuschung falscher Tatsachen i.Vm. mit dienstlicher Falschaussage ist der Mann unwürdig ein deutscher Soldat (erst Recht ein Offizier) zu sein!
@Thomas Becker | 29. November 2017 – 22:29
„Als ehemaliger Offizier bin ich der Auffassung, dass Olt A. eine Schande für das Offizierkorps ist. Auch wenn niemand zu Schaden kam – er wird zurecht entlassen.“
Absolute Zustimmung!
„Eine Schande ist aber auch die Handlungsweise der Ministerin und ihrer Entourage. Die hysterische Hexenjagd nach „Wehrmachtsdevotionalien“ und die pauschale Postulierung von „rechtsradikalen Tendenzen“ in der Truppe aber haben der Bw. schwer geschadet – ohne dass dazu ein Anlass bestanden hätte.“
Leider auch hier absolute Zustimmung UvdL hat der Bundeswehr mit Ihrem Verhalten massiv und ohne Not geschadet :(
Nicht nur im Ansehen im In- und Ausland, sondern auch und gerade im Innere Gefüge, aber wenn ich hier die Linie zu Pfullendorf und anderen Vorfällen ziehen darf, das liegt ja leider wohl in Ihrem Wesen…
Ein bißchen mehr Ruhe und Sachorientierung hätte Ihr (und vor allem der Bundeswehr) mittelfristig viel Ärger erspart :(
@ T.B.: da bin ich bei Ihnen, auch wenn ich es nicht so drastisch formulieren würde. Verlierer überall: definitiv. Unabhängig von den Straftaten des OLt erinnere mich noch sehr gut an all die negativen Bw-Aussagen von vdL. Im Mai sagte sie bspw. in der ARD zum Thema „Terrorist Franco A.“ und Rechtsextremismus in der Bw: „Wir müssen uns darauf einstellen – das ist meine tiefe Überzeugung –, dass das, was wir bisher wissen, nicht alles ist, sondern dass sich dort noch mehr zeigen wird. Das ist bitter für uns alle in der Bundeswehr.“ Und ich könnte noch mehr Zitate bringen. Ganz zu schweigen von den vielen Informationen des BMVg aus laufenden Ermittlungen an die Medien. Da wurde von rechtsextremen Netzwerken, Todeslisten u.v.m. gesprochen. Alles nicht gut gelaufen :-(
@Thomas Becker
Vielen Dank fuer Ihre klarę Einordnung des Falles,dass dieser scheinbar unreife „Offizier”
dem Korps geschadet hat und das Ansehen der Bundeswehr in der Oeffentlichkeit beschaedigt hat ist eine Tatsache,auch dem zweiten Absatz Ihrer Beurteilung kann ich nur zustimmen.wir sollten nun aber alle die noetige Gelassenheit aufbringen und den betroffenen Gerichten einen Vertrauensvorschuss geben.
@ T.W.: vielen Dank.
@ all: Die SZ hat die Geschichte ebenso ganz gut aufgeschrieben und bescheinigt dem OLt Franco A., dass es ihm zumindest gelungen sei, das Chaos im BAMF im Laufe der Flüchtlingskrise aufgezeigt zu haben. Unabhängig von den beschriebenen Straftaten, gibt die Zeitung einen Einblick in die Ermittlungsakte sowie die Persönlichkeit des Franco A.. Ein Ausschnitt mit Fragen ist interessant, der auch früher schon hier bei AG aufgeworfen wurde: „Aber ist die anfängliche Hypothese der Ermittler schlüssig, dass Franco A. auch Gewalt anwenden wollte? Hätte ein Anschlag durch Franco A. mit einer alten Pistole wirklich ganz Deutschland gegen Flüchtlinge aufbringen können? Zumal er sich als Christ ausgab, der selbst vor Islamisten geflüchtet war? Und warum stand auf der Liste seiner angeblichen Terrorziele nicht ein Jude oder eine Synagoge, obwohl er Juden doch so verachtet? Die Richter vom Bundesgerichtshof begründen die Aufhebung des Haftbefehls unter anderem damit, dass „wesentliche Unstimmigkeiten“ bezüglich der vermeintlich geplanten staatsgefährdenden Gewalttat verblieben. Die angeblichen Todeslisten etwa seien „unergiebig“. „Es fehlen Angaben zu Zeit, Ort oder Begehensweise eines geplanten Anschlags“, heißt es in dem Beschluss vom 29. November.“ (so heute die SZ). Im Artikel kommt ebenso der fehlerhafte Umgang / Kommunikation des BMVg mit dem Fall zur Sprache. Insgesamt lesenswert!
Fragen, da es vermutlich an mir im Einsatz vorbei ging:
1. Wurde der öffentlich seitens BMVg diskreditierte AC SKA, GenMaj W., eigentlich vorzeitig in den Ruhestand versetzt?
2. Was ist mit dem damaligen Rechtsberater geworden? Gegen diesen wurde doch ebenso ermittelt, oder? Schrieb da nicht der Spiegel, dass dieser gemäß BMVg harten Zeiten entgegen sehe? Erfolgte eine Zurückstufung aufgrund Schlechtleistung bzw. Verstoß gegen geltende Vorschriften / Erlasse / Gesetze?
@ Thomas Becker 1 +
Sehe ich genauso. Interessant wird inwieweit noch Details an die Öffentlichkeit gelangen hinsichtlich der Ermittlungsergebnisse im Umfeld von F.A
Ich hoffe nur das jetzt eine Zeit der Ruhe einkehrt den die ist nötig!!
Skandale hatten wir genug 2017 … es ist nur zu traurig wie die gute jahrelange Arbeit und das Ansehen der Truppe durch das Handeln einzelner in kürzester Zeit zu Nichte gemacht wurde.
Franco A. ist mit unter auf Grund seines „Video-Tagebuch“ und der darin enthaltene Aussagen entlassen worden. Der WDR hat diese Video Daten auf dem Mobilgerät von Franco A. und hat oder will eine Dokumentation daraus erstellen. Gibt es hierzu nähere Informationen oder gar einen Link zu den Videoaufnahmen?
@Holzi | 30. November 2017 – 2:14
Generalmajor Weisenburger wird am 14.12.2017 das SKA an seinen Nachfolger übergeben und Ende Dezember ganz regulär in den Ruhestand versetzt.
Letztlich hat das System doch funktioniert. Die Österreichischen Behörden haben ihren Erkenntnisstand an die deutschen Behörden weiter gegeben. Es wurde ermittelt und darauf hin Maßnahmen getroffen. Der BGH hat in einem Teilaspekt eine andere Meinung vertreten. Nun ist Franco A. zunächst auf freiem Fuß und muss sich irgendwann den Vorwürfen vor Gericht stellen. Das ist nun eigentlich nichts Weltbewegendes.
So zu tun als könne man, mit welchen Maßnahmen auch immer, alle Menschen mit fragwürdigen Gesinnungen aus der Truppe zu entfernen bzw. ihnen schon den Zugang zur Truppe versperren, ist an Naivität kaum noch zu überbieten. Es wird schon einiges getan. Sicherlich mehr als bei jedem anderen Arbeitgeber. Es werden auch Soldaten entlassen. Aber wie bei jedem anderen Arbeitgeber auch, schlüpfen ein paar Wenige zunächst durch das Raster, wie Franco A.. Wie eingangs beschrieben hat ihm das aber auch nichts genützt.
Manchmal hilft vielleicht die Mathematik. Anzahl der Vorfälle (kleine Zahl) durch die Anzahl der Soldaten (große Zahl) und das mal 100.
Daraus ergibt sich, im Umkehrschluss, eine geradezu sozialistische Mehrheit von Soldaten, die sehr bewusst ihren Eid auf die freiheitlich demokratische Grundordnung geleistet haben und diesen erfüllen.
Es besteht ja wenigstens die Hoffnung, das wegen der anscheinend erwiesenen Tatbestände (verstoß gegen Waffengesetz und Kriegswaffenkontrollgesetz, Erschleichen von Sozialleistungen) in absehbarer Zeit ein Prozess geführt wird.
daraufhin könnte Franco A. dann entlassen werden.
Nicht dass das auch 10 Jahre dauert wie in dem Fall des rechtsradikalen Berliner Polizisten.
@ Holzi:
Gen Weisenburger wurde heute mit anderen im BMVg verabschiedet. Als Armutszeugnis empfanden einige, dass vdL nicht zugegen war. Welch Zufall! Er übergibt planmäßig das SKA und verlässt Ende Dez die Bw. Bis heute hatte er keine Chance die gegen Ihn seitens Ltg BMVg teils öffentlich gerichteten Vorwürfe zu entkräften. Zum Rechtsberater H.: im Haus heißt es, dass der Fall längst ausermittelt sei, aber aus politischen Gründen noch im Schrank bleibt. Bewertung meinerseits: schäbig!
@Tiberius: danke
@Jochen: stilvoll geht anders. Ein Armutszeugnis für vdL!
@BausC: +1
Das keine Hinweise für eine staatsgefährdende Straftat gefunden wurden heißt nicht, dass soetwas nicht geplant war. Es lässt sich eben nur nicht nachweisen oder belegen.
Wir erinnern uns an die Meldungen zu der Gruppe in Mecklenburg-Vorpommern:
„Nach Informationen der WELT sollen die Hinweise auf die mutmaßlichen Rechtsextremisten in Mecklenburg-Vorpommern und deren angebliche Anschlagspläne aus dem Verfahren gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. stammen.“
Dort hingen nicht nur Reservisten in den Strukturen, sondern auch mindestens ein Polizeibeamter.
Und mit einer Waffen an einem ausländischen Flughafen erwischt zu werden, sowie eine Waffe aus Bundeswehrbeständen zu verschieben … ey, liebe Kommentatoren: werdet mal wach.
Jede/r Soldat_in, der/ die nicht damit klar kommt, dass bei Verdacht ermittelt wird und sich automatisch dazu rechnet, wenn nach Rechtsterroristen und Hinweisen auf ein Netzwerk gesucht wird, sollte sich mal Gedanken darüber machen, wie die Alternative ausgesehen hätte. Eine Pressemeldung, in der es heißt: „Das war ein Einzelfall?“.
Dafür gab es in diesem Jahr zu viele Einzelfälle mit Bezügen zur Bundeswehr und zu Reservisten-Strukturen.
Wie ich schon gegenüber Thomas de Maizière auf der re:publica 2017 erwähnt habe, spreche ich mich dafür aus, dass die Fingerabdrücke jedes staatlich legitimierten Waffenträgers in die deutschen und europaweiten Datenbanken (z.B. Interpol) gegeben werden. Der Tommy meinte allerdings, das liefe alles gut und man müsse daran nichts ändern.
Daniel Lücking | 03. Dezember 2017 – 15:56,
Sie fordern: „Wie ich schon gegenüber Thomas de Maizière auf der re:publica 2017 erwähnt habe, spreche ich mich dafür aus, dass die Fingerabdrücke jedes staatlich legitimierten Waffenträgers in die deutschen und europaweiten Datenbanken (z.B. Interpol) gegeben werden.“
Die erkennungsdienstliche Behandlung als vorbeugende Maßnahme ist zwar grundsätzlich möglich, aber in dem von Ihnen „gewünschten“ Fall nicht durchsetzbar. Weder juristisch noch politisch.
Unabhängig davon stellt Ihre „Forderung“ eine Diskriminierung „aller staatlich legitimierten Waffenträger“ dar! Mit dieser Forderung diskreditieren Sie sich als „Journalist“ und sind deshalb als nicht diskursfähig anzusehen. Ihnen in diesem Sinne einen schönen 1.Advent.
@Politikverdruss
Mir ist schon klar, dass Sie sich getroffen fühlen. Wer hier anderen die Diskursfähigkeit abspricht, sollte allerdings seine eigene überprüfen – diese Art des Umgangs mit persönlichen Anwürfen hier bitte nicht.
@Daniel Lücking
Da sollte Thomas de Maizière erstmal Notwendigkeit und Sicherheit dieser Daten beweisen.
Dies wird er nicht können.
Herr Lücking,
welchen Mehrwert soll Ihre – für meinen Geschmack sehr flapsig vorgetragene – Forderung bringen?
Legitimierte Waffenträger ob nun staatlicher Organe, wirtschaftlicher Sicherheitsunternehmen oder Privatpersonen sind auf ihre Sicherheit oder Zuverlässigkeit hin überprüft.
Einzelfälle mit illegalen Absichten werden Sie selbst durch noch so hohen Aufwand nie ausschließen können. Zudem bewegen sich diese im
@ThoDan:
DAS ist in der Tat die nächste Baustelle :)
Meine Frage an Thomas de Maizière auf der re:publica hatte zum Inhalt, warum das BMI an allen Ecken und Enden Daten sammelt… z.B. von Asylbewerber_innen, aber nicht von
1. Waffenscheinbesitzern
2. zur Führung von Waffen berechtigten Staatsdienern.
Wer einen Waffenschein will oder sich in den bewaffneten Staatsdienst bewirbt, aber keine Fingerabdrücke geben will, der sollte direkt abgewiesen werden.
Das etwas „juristisch und politisch“ angeblich nicht durchsetzbar ist, ist eine Handlungsaufforderung an Gesellschaft und Politik etwas zu ändern wo schlicht kein Wille vorhanden ist. Der Bedarf ist da und es ist umsetzbar.
Schließlich wird mit der immer wieder geforderten und beinahe schon umgesetzten Vorratsdatenspeicherung ein wesentlich komplexerer Datensatz vorhanden.
Ob in einem derart riesigen Datensatz nun die hochgradig private Internetnutzung von 83 Millionen Deutschen drin ist oder ob in einem wesentlich kleineren Teil Fingerabdrücke von ausgebildeten Waffenscheininhabern gesammtelt werden, spielt keine Rolle.
Übrigens:
Fordern darf man in einer Demokratie jederzeit, ohne sich zu diskreditieren. Auch als Journalist, wenn man es begründen kann. Und ich sehe keinen Grund, warum rechtschaffende Staatsbedienstete sich der Abgabe von Fingerabdrücken verweigern sollten. Schließlich muss das jeder Staatsbürger bei Ermittlungen / Verdacht über sich ergehen lassen.
Wer der Meinung ist, dass der Staat eine Datenbank von Fingerabdrücken nicht schützen kann, der sollte wegen der Vorratsdatenspeicherung aber dringend auf die Straße gehen.
… im Marginalbereich und werden im konkreten Fall durch die Justiz geahndet.
Sie werden sicher auch nicht fordern, die Fingerabdrücke jedes Autofahrers zu speichern, weil grundsätzlich jeder damit eine Amokfahrt begehen könnte oder eines Brotmesser-Käufers weil jemand damit einen Mord begehen könnte.
Einfach mal bitte die ideologische Kirche im Dorf lassen und vorab überlegen, welche Forderungen an die Politik Sinn machen und welche – ich nutze dieses Wort bewusst – populistisch sind.
„Unabhängig davon stellt Ihre „Forderung“ eine Diskriminierung „aller staatlich legitimierten Waffenträger“ dar!“
Wer sich für den Dienst an der Waffe oder einen Waffenschein bewirbt, aber die Abgabe von Fingerabdrücken scheut, sollte keine Waffe in die Hand bekommen.
Der Staat will von 83 Millionen Menschen den kompletten Internetverkehr überwachen und speichern. Das sei zumutbar. Aber wehe, ein rechtschaffender Staatsdiener soll Fingerabdrücke hinterlegen, obwohl ja – wenn alle so rechtschaffend sind – diese Datenbank ja nie einen Treffer erzielen dürfte …
Staatsdiener landen auch in der Flensburger Punktedatei, müssen ihre Autos anmelden und haben Steuernummern. Woher denn nun die Scheu, wenn in den Datensatz noch Fingerabdrücke aufgenommen werden von den wenigen, die eine Waffe führen dürfen?
T.Wiegold | 03. Dezember 2017 – 19:53,
einverstanden! Ja, als ehemaliger „staatlich legitimierter Waffenträger“ bin ich betroffen. Und ich wundere mich, dass Sie in Ihrem sicherheitspolitischen Blog die diskriminierende Forderung zulassen, alle Soldaten pauschal erkennungsdienstlich zu behandeln.
@all
Ok, ich habe den OT zugelassen, insofern trage ich die Mitverantwortung… würde jetzt aber dringend darum bitten, die Debatte über „Fingerabdrücke von Waffenträgern/Nutzern/Wasauch immer“ jetzt einzustellen.
Abgesehen davon, dass es OT ist: Manche fühlen sich erstaunlich schnell persönlich angegriffen, wenn es um ihre Belange geht, auch wenn sie gar nicht persönlich gemeint waren. Ich werde gerade da besonders darauf achten, wie die mit anderen Gruppen umgehen.
@ThielsChristian
Nach Aufhebung von Haftbefehl durch den BGH: Disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen mutmaßlich rechtsradikalen Bundeswehr-Offizier Franco A. laufen weiter, sagt BMVg auf meine Anfrage. Er sei weiterhin vom Dienst enthoben und das Uniformtrageverbot bestehe fort.
Anderes hat sicher niemand erwartet.
[Großer Spaß: Genau das habe ich als Stellungnahme des BMVg am 29. November oben in den Eintrag geschrieben. Das jetzt noch mal hier einzubringen, hat welchen Sinn? T.W.]
@T.W.
Übersehen
@Daniel Lücking | 03. Dezember 2017 – 15:56
Das keine Hinweise für eine staatsgefährdende Straftat gefunden wurden heißt nicht, dass soetwas nicht geplant war. Es lässt sich eben nur nicht nachweisen oder belegen
Das widerspricht dem Rechtsstaatsprinzip.
Was sich nicht ermitteln bzw im Rahmen eines richterlichen Urteils, bzw darunter: im Rahmen einer Verfügung rechtssicher, ausfertigen lässt, hat nicht stattgefunden. Es gibt auch keinen „Freispruch zweiter Klasse“. An den Urteilen, die sich Herr Kachelmann im Anschluss an seinen Freispruch erstritt, können Sie feststellen, dass es sich hierbei weniger um eine reine Meinungsäußerung meinerseits handelt.
Dazu kommt die Tatsache, dass der BGH kein Nachtwächterposten im Kaufhaus der Träume und die Generalbundesanwaltschaft nicht der dortige Kaufhausdedektiv ist, sondern es sich um hochrenommierte Institutionen handelt, die ermittelte Tatsachen zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen.
Wir sind nicht sein Richter. Und genau diesen wird er aber bekommen, Stand jetzt. An diesem wird es sein über Schuld oder Unschuld zu befinden. Nur an diesem. Und dieser wird das können.
Ist Franco A. schuldig, so wird er eine Strafe bekommen. Ist er unschuldig, in allen Belangen, so ist er frei zu sprechen und zu rehabilitieren. Das ist der Deal.
@Sachlicher
Mein Einwurf bezog sich auf rechte Netzwerke allgemein und konkret darauf, dass bei den Festnahmen der Reichsbürger / Prepper in Meck-Pom Ende August nicht nur Reservisten, sondern auch ein Polizist involviert war. Das die Reservistenkameradschaften Rechte anziehen ist auch nicht neu.
Ich trage alle ihre Erwägungen zu Franco A mit, was den Appell gegen eine Vorverurteilung angeht, will aber darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit um die Aufdeckung rechter Netzwerke immer wieder … sage wir mal „Probleme“ gab, in die staatliche Strukturen und Behörden nicht unwesentlich verwickelt waren. Also nur weil der BGH nichts gefunden hat, heißt das nicht, dass das Problem eines rechten Netzwerkes verschwunden ist.
Zu Franco A:
Mit einer Waffe im Ausland am Flughafen erwischt zu werden und dann beim BAMF aufzufliegen: da ist ordentlich kriminelle Energie involviert, die untersucht und geahndet werden muss. Besonders, wenn rechtes Gedankengut involviert ist.
Zur Erinnerung: seit der Wiedervereinigung starben laut der Zählung der Amadeo-Antonio-Stiftung 190 Menschen in Deutschland durch rechtsextreme Gewalt. 110 dieser Fälle sind durch staatliche Stellen anerkannt und werden staatlicherseits dem rechtsextremen Spektrum zugerechnet.
Wer vor diesem Hintergrund nicht beim kleinsten Anzeichen rechter Umtriebe in der Bundeswehr Maßnahmen ergreift – und dazu zähle ich auch die strikte Regulierung des Waffenumgangs bei Reservistenkameradschaften – der handelt grob Fahrlässig.
Aus der Bundeswehr aber kommt Kritik, wenn das Ministerium handelt, statt zu sagen: „Wir Soldaten stehen hinter der Ministerin! Die Bundeswehr und das Reservistenwesen dürfen keinen Platz für rechte Gewalttäter und Ideologen sein.“
Stattdessen hört man aber ein MiMiMi vom DBwV und Soldaten sind gekränkt. Das sind Prioritäten, die mir nicht gefallen.
Daniel Lücking | 03. Dezember 2017 – 23:58
Da bin ich ganz bei Ihnen.