Entwürdigende Vorfälle in Pfullendorf: Auch Bundeswehr-intern kein Beleg
Nach den Vorfällen am Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in der Staufer-Kaserne in Pfullendorf, die Anfang des Jahres als Skandal die Öffentlichkeit erreichten und eine Folge von ministeriellen Aktionen in Gang setzten, hatte die zuständige Staatsanwaltschaft bereits vor zwei Wochen die Vorwürfe deutlich herabgestuft: Von Verstößen gegen die Achtung der Menschenwürde, der sexuellen Selbstbestimmung und des Schamgefühls könne zumindest im strafrechtlichen Sinne keine Rede sein, hatten die Strafverfolger in Hechingen im Mai öffentlich erklärt.
Jetzt wurde die Mitte Mai ergangene Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft im Detail bekannt – und daraus lässt sich ablesen, dass die Ermittlungsbehörde dem Verteidigungsministerium eine gewisse Mitschuld an einer falschen öffentlichen Wahrnehmung zuweist. Die Vorwürfe sind, so stellen die Staatsanwälte fest, nicht nur strafrechtlich nicht relevant (was ja immer noch bedeuten könnte, dass die disziplinarisch geahndet werden müssten), sondern auch offensichtlich nicht korrekt – oder vom Ministerium nicht korrekt dargestellt worden.
Die Verfügung der Staatsanwaltschaft Hechingen, Aktenzeichen 22 AR 20/17, listet auf 13 Seiten den Ablauf der Vorermittlungen auf. Die Strafverfolger wurden zwar zunächst aufgrund der Medienberichterstattung vor allem bei Spiegel Online tätig, stützten sich aber auch auf die eigenen Meldungen der Bundeswehr – zuerst auf die auch hier zitierte umfangreiche Stellungnahme auf der Webseite der Bundeswehr (genauer: des Deutschen Heeres) und legte eine Akte an, obwohl die Bundeswehr in diesem Fall keine Anzeige erstattete:
Hinsichtlich der angeblichen sadistischen und sexuell motivierten Praktiken bei der Kampfsanitäterausbildung hat die Bundeswehr der Staatsanwaltschaft Hechingen hingegen keine Anzeige vorgelegt. Da die Bundeswehr auf ihrer eigenen Webseite „bundeswehr.de“ am 27.01.2017 allerdings darüber berichtet hatte, dass Anteile der sanitätsdienstlichen „Combat First Responder“-Ausbildung im Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf hinsichtlich des Gebotes zur Achtung der Würde des Menschen, der sexuellen Selbstbestimmung und des Schamgefühls unangemessen gewesen seien und die Bundesministerin der Verteidigung am 27.01.2017 in einem Fernsehinterview erklärt hatte, „die Vorgänge in Pfullendorf sind abstoßend und sie sind widerwärtig“, wurde der vorliegende AR-Vorgang [Allgemeines Register, T.W.] angelegt zur Prüfung, ob auch bezüglich der Praktiken bei der Kampfsanitäterausbildung ein Anfangsverdacht für ein verfolgbares strafbares Verhalten besteht.
Die Staatsanwälte listen dann die Vorwürfe noch mal im Detail auf, wie sie auch in Berichten des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss des Bundestages erwähnt wurden (und in wesentlichen Teilen hier nachzulesen sind). Allerdings, so heißt es in der Verfügung, habe die Soldatin, die mit ihren Beschwerden über die Vorfälle die ministerielle Befassung ausgelöst hatte, bei einer späteren Vernehmung die Vorwürfe abgeschwächt; so habe sie mit dem Wort Entkleiden nicht gemeint, dass sich jemand habe ausziehen müssen, sondern dass der Intimbereich kurzfristig entblößt worden sei, um die beschriebene Untersuchung vorzunehmen.
Nach mehrseitiger Beschreibung der Vorschriften und Verfahren für die Kampfsanitäter-Ausbildung kommen die Staatsanwälte zu dem Schluss, dass es nicht Aufgabe der Strafverfolger sei, zu bewerten, welche Lösungen für die nötigen Ausbildungsinhalte gefunden würden:
Deren Prüfungskompetenz ist auf die Frage beschränkt, ob es zu strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen gekommen ist, die selbst unter Berücksichtigung der verfolgten dienstlichen Belange nicht mehr vertretbar waren, etwa indem auf Soldatinnen oder Soldaten die Grenze zur Nötigung überschreitender Druck ausgeübt wurde, sich bestimmten Ausbildungspraktiken zu unterwerfen, oder wenn Ausbildungsbelange nachweislich nur vorgeschoben wurden, um unter diesem Deckmantel tatsächlich sexuelle Motive zu verfolgen und entsprechende Handlungen vorzunehmen. Zureichnde tatsächliche Anhaltspunkte für derartige Verhaltensweisen, die gem. § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung die Einleitung eines strafrechlichen Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden, sind jedenfalls derzeit nicht ersichtlich.
Das ist die strafrechtliche Würdigung. Interessanter ist angesichts der öffentlichen Debatte in den vergangenen Monaten aber, was die Bundeswehr selbst bei ihren dienstlichen Ermittlungen herausgefunden hat – und auch die haben, so ist der Verfügung zu entnehmen, die Vorwürfe nicht bestätigt:
Diese Ermittlungen ergaben, dass ein komplettes Entkleiden der Lehrgangsteilnehmer nicht stattgefunden hat. Den weiblichen Lehrgangsteilnehmern wurde vielmehr empfohlen, doppelte Unterwäsche zu tragen und die Untersuchungsschritte zwischen den beiden Untersuchungswäschestücken durchzuführen bzw. anzudeuten. Die Lehrgangsteilnehmerinnen gaben in ihren dienstlichen Vernehmungen übereinstimmend an, dass sie dieses so umgesetzt hätten. Zudem bildeten die Lehrgangsteilnehmer, so weit es möglich war, gleichgeschlechtliche Ausbildungspaare. war dieses nicht der Fall, konnten die weiblichen Lehrgangsteilnehmer ihre Übungspartner aussuchen und festlegen, welche Übungsschritte sie durchführen lassen wollten.
Ein grundsätzliches Entfernen der Bustiers, Büstenhalter oder der Sportwäsche bei weiblichen Lehrgangsteilnehmern hat nach diesen Ermittlungen ebenfalls nicht stattgefunden. (…)
Das Einführen von Tamponade in den After wurde nach den Ermittlungen der Bundeswehr hingegen nicht praktiziert. Es besteht zwar insoweit ein Lichtbild, das Bestandteil einer Powerpoint-Präsentation ist. Dieses Bild wurde aber im Unterricht wahrscheinlich nicht verwendet, da keiner der Lehrgangsteilnehmer sich daran erinnern konnte. Da auf dem Bild veraltetes Ausrüstungsmaterial zu sehen ist, könnte dieses Bild sogar 10 Jahre alt sein.
Die öffentliche Wahrnehmung nach den bekanntgewordenen Berichten aus dem Ministerium, insbesondere nach den Berichten an den Verteidigungsausschuss, war davon doch deutlich abweichend. Die Staatsanwaltschaft, die ja die Medienberichterstattung als Ausgangspunkt genommen hatte, äußert für die Gründe auch eine vorsichtige Vermutung:
Die Medienberichterstattung beruht vermutlich darauf, dass xxx, die Mutter von xxx, in Unkenntnis der tatsächlichen Sachlage in einem Schreiben an den Wehrbeauftragten vom 20.09.2016 den Begriff „sexuelle Nötigung“ verwendet und der Parlamentarische Staatssekretär in seinem Bericht vom 13.02.2017 die Sachlage verkürzt dargestellt hat.
(Gemeint ist der hier zitierte Bericht).
Und weiter:
Unter Berücksichtigung der unter 1.a) geschilderten Grundlagen und Zielsetzungen der Ausbildung waren die gelehrten Ausbildungsinhalte nicht nachweislich sexuell motiviert und dienten nicht der Herabwürdigung einzelner – insbesondere weiblicher – Lehrgangsteilnehmer, sondern waren darauf ausgerichtet, eine ausreichende Erstversorgung verwundeter Kameradinnen und Kameraden auch unter Gefechtsbedingungen zu gewährleisten. Konkrete Anhaltspunkte für über die Ausbildungszwecke hinausgehendes Verhalten der Ausbilder oder von Lehrgangsteilnehmern im Einzelfall, das strafrechtlich relevant sein könnte, liegen nicht vor.
Das ist schon recht interessant, wenn man sich anschaut, wie das Ministerium am 24. Mai auf die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (und in Kenntnis dieser Einstellungsverfügung) argumentiert hat:
Die Einstellungsverfügung bestätigt die von Anfang an getroffene Einschätzung der Bundeswehr in Bezug auf eine denkbare strafrechtliche Relevanz der Vorgänge in Pfullendorf den Tatkomplex sexuelle Erniedrigung und Mobbing betreffend. Wie Sie sich sicher erinnern, hat die StA Hechingen in dem jetzt eingestellten Fallkomplex aufgrund eigener Initiative (nach Presseberichterstattung) ermittelt. Zur Anzeige gebracht hatte die BW selbst lediglich den Tatkomplex Aufnahmerituale. Der ist nicht eingestellt. Aussagen zur Frage, ob die praktizierten Ausbildungsmethoden sachgerecht oder schlicht pietätlos waren, trifft die StA ausdrücklich nicht. Disziplinare Ermittlungen, bzw Konsequenzen in der Bundeswehr laufen auf einem anderen Strang und auch nach anderen Kriterien.
Da bleibt doch ein gewisses Delta. Denn auch die internen Ermittlungen der Bundeswehr, so geht ja aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft hervor, kamen offensichtlich inhaltlich nicht zu anderen Erkenntnissen.
(Wie bei diesem Thema erforderlich, werden alle Kommentare moderiert – und ich bitte schon mal vorsorglich um Sachlichkeit in der Debatte. Und noch eine dringliche Bitte: Zur Person der Soldatin, die den Vorgang ins Rollen gebracht hat, ist in den Kommentaren zu diesem Thema hier ausreichend Stellung genommen worden. Dieser Punkt muss und sollte hier nicht erneut eine Rolle spielen.)
(Foto: Staufer-Kaserne in Pfullendorf – Bundeswehr/Michael Frick)
@ Klabautermann
Da haben sie sehr recht!! Militärische Intelligenz ist in ihrem Fall ein Wiederspruch.
Allein schon das sie das Training mit Puppen mit dem Training am Menschen vergleichen zeigt das sie zum Thema keinerlei Wissen besitzen.
Auch ihre Darstellung zum Blood Sweep mit der Stellungnahme einer ihnen bekannten Notfallärtztin war komplett am Thema vorbei.
Puppen sind eine Ergänzung und ersetzen nicht das Training am Menschen / Verwundeten.
Ein Simulator/ Puppe ist innerhalb der BW noch nicht eingeführt und vorhandene Systeme können aktuell nur angemietet werden.
Eine Simulator kann heutzutage schon recht viel darstellen dennoch sind sie teuer und die Vor und Nachbereitung kostet viel Zeit.
Wo sehen sie denn eigentlich ein Problem innerhalb der San Ausb beim Thema Blood Sweep??
@ Klabautermann:
„Na ja, manchmal heiligt der Zweck auch die Führungsstilmittel“.
Nein, das tut er nicht. Schon gar nicht, wenn ich mir die InFü ganz groß auf die Fahne geschrieben habe!
Ja, in der Tat, wir haben in der Bw ein Haltungs- und Führungsproblem, nur eben anders!
Die Truppe verheizen um die eigene, auch persönliche Agenda voranzubringen, zumindest sie nicht zu beschädigen. Wenn dieses „Geschmäckle“ an UvdL nicht haften bleiben soll, muss sie jetzt eigentlich auch medienwirksam die zu Unrecht Beschuldigten rehabilitieren.
Das ist alles echt der Knaller…. war aber bzgl. aus der Zeitkette 10/16 bis Januar und ff. erkennbar, dass da was nicht ganz so sein kann, wie dargestellt.
Leider ist vdL kein Soldat, damit ist §10 (1-6) (ja, echt alle betroffen) nicht anwendbar. Soldaten unter meinem Kommando mit solchen Aktionen wären beim TrDstG!!
Sofern das nun alles so stimmt, gehören diverse Personalmaßnahmen aufgehoben und den Betroffenen freigestellt, wieder auf DP zurückzukehren. Mit einem solchen Verlangen könnte man auch auf der Inspekteurebene Gerechtigkeitssinn und zugleich auch Schneid beweisen. M.E. kann nur so die Ehre der Betroffenen auch – oder besser insbesondere – öffentlichkeitswirksam wieder hergestellt werden. Und das vertrauen in die übergeordnete Führung. Unterbleibt dies, kann man die Innere Führung einstampfen.
Und die Leutnant gehört ab – in eine BwK-Verwaltung.
Hans Schommer
@Signal75
Geht mir auch so, liegt evtl dara dass Her Gebauer keine neuen Infos aus dem BMVg hat. Der Skandal im Skandal ist eben kein Skandal.
Na gut, ich sehe ein, dass die Vorgehensweise von UvdL absolut skandalös ist.
Nun sollte man UvdL aber das selbe zugestehen, was man für die betroffenen Vorgesetzten ja so vehement auch hier im Blog gefordert hat: eine juristisch saubere Aufarbeitung des „Skandal Uvdl“. Dazu müßte nun die Staatsanwaltschaft Hechingen die Aufhebung der Immunität von UvdL beantragen – so wie weiland die Staatsanwaltschaft Hannover im „Skandalfall“ Wulff. Ich fürchte das könnte eine Weile dauern bis man in Hechingen einen Staatsanwalt gefunden hat, der sich dazu durchringen kann, denn das kann krachend ins eigene berufliche Beinkleid gehen, wenn ein Staatsanwalt sich „medial“ im Bereich Politik zu weit aus dem Fenster lehnt. Gerade die ach so „initiative“ Hechinger Staatsanwaltschaft sollte das wissen, denn UvdL ist sicherlich ein ganz anderes Kaliber als eine Dorothea Bachmann.
Was muss eigentlich sonst noch für ein DELTA zwischen ministerialen Pressekampagnen und der sachlich ermittelten Realität auftreten, damit eine Ministerin gefeuert wird? Nach den letzten Monaten dürfte das soldatische Vertrauen in die Ministerin weg sein. Bei den Einsätzen im Ausland macht die Ministerin keine gute Figur. Der Umgang mit den Aufklärern in der Türkei ist mehr als tollpatschig, eine kluge Verteidigungsministerin hätte vor spätestens zwei Monaten verkündet, dass für den militärischen Auftrag eine Verlegung nach Jordanien sinnvoll sei, statt nun Erdogan in die aufgestellten Fettnäpfchen zu tapsen und den offenen Bruch unter Nato-Partnern zuzulassen.
Es gibt keinen innen-, außen- oder sicherheitspolitischen Grund, Frau von der Leyen als Ministerin zu halten. Unter Wahlkampfgesichtspunkten werden die anderen Parteien die CDU für diese Ministerin jagen. Frau Merkel hat mit dem Rauswurf von Norbert Röttgen bereits gezeigt, dass sie in der Lage ist, einen Minister wegen wesentlich kleinerer Verfehlungen zu feuern. Mit Scharping ist schon mal ein Verteidigungsminister wegen Bunte Fotos beim plantschen gefeuert worden.
Die Liste der Verfehlungen von Frau von der Leyen wiegt meiner Ansicht wesentlich schwerer.
Vielleicht könnte bei dieser Gelegenheit dann auch Miss Management ausgetauscht werden, dann kann man ein paar Flieger vielleicht auch wieder innerhalb von Tagen um ein paar hundert Kilometer verlegen.
Hans Schommer | 07. Juni 2017 – 12:46
„Und die Leutnant gehört ab – in eine BwK-Verwaltung.“
Und ruck-zuck sind Sie Richter … so geht das!
Zimdarsen | 06. Juni 2017 – 23:45
„und die Gemeinde/Stadt haben einen Anspruch auf wieder Herstellung der Ehre.“
Ach ja? Wieso?
1. Wenn es noch (ich befürchte aber: nein) etwas Anstand beim Spiegel und bei SPON gibt (und anderen, die abgepinnt haben), dann wäre jetzt eine dicke Entschuldigung fällig.
2. Merkel wird vdL vor der Wahl nicht mehr entlassen, aber es wäre zu kurz gedacht zu glauben, sie bekäme von der unmöglichen Art ihrer Ministerin nichts mit und würde sich das nicht merken.
3. Versagt haben vor allem jene Institutionen, die in Berlin angesiedelt sind, Politik, Ministerium und viele (nicht: die) Medien.
Erbärmlich, das Ganze.
Eigentlich sollte aufgrund des Berichtes der Staatsanwaltschaft der Verteidigungsauschuss als parlamentarischer U-Ausschuss tätig werden und Frau Ministerin vdL mal zum Thema „Krisenmanagement & Selbstdarstellung“ befragen…
Paria paribus respondere.
Hab‘ mir grad die „Liste der verbotenen Gegenstaende“ angeschaut:
Mannomann, die strotzt ja geradezu vor „Beliebigkeit“!
Wie bitte kann aufgrund derlei „freier Beschreibung“ verschiedenster „Dinge“, deren Bezug zur ewig-boesen Wehrmacht sich daraus weder eindeutig ableiten laesst oder sich von vornherein als mehr als „an den Haaren herbeigezogen“ erweist ENTSCHIEDEN und GEURTEILT (in dieser Sache ja eher VERurteilt) warden???
Sonderfall BMVg, „DA geht das“!
Herr, lass‘ Hirn herab!
Und nur so nebenbei:
„Krieg IST widerlich, abscheulich und auch garantiert „vorschriftswidrig““! In keiner Ausbildung kann das, worauf die Soldaten BESTmoeglich vorzubereiten sind, also „realistisch“ durchgefuehrt warden.
Dass aber in der Ausbildung bisweilen auch „widerliche“ Sachverhalte eben nicht nur angesprochen, auf Bildern oder Fotos gezeigt sondern eben auch DURCHGEFUEHRT werden – und ich habe noch keine Ausbildung erlebt, bei welcher diese „Grenze“ nicht VORHER geklaert worden waere – ist leider das der „Widerlichkeit“ der Menschen im Umgang miteinander geschuldet.
Im Uebrigen regt sich kaum jemand und schon gar nicht derart intensive und v.a. „ahnungsvoll“ ueber teils deutlich „widerwaertigere“ oder auch schlicht strafbare Vorgaenge im taeglichen Leben, im TV, dem „www“ etc auf.
Und DA ist’s nun wirklich nicht einmal ansatzweise notwendig!
Mittlerweile kann man angesichts der „Schlagzahl“ sowie „Art“ und Wirkung dessen, was aus dem Bereich der „Leitung“ kommt schon fast an bewusste Steuerung zur Erreichung eines bestimmten Zweckes glauben…
@Zum Heulen | 07. Juni 2017 – 13:04
„Vollstes Vertrauen“ erklären ist oldscool, wenn ein Innenminister (Ex-IBuK) nach 3 Terroranschlägen und „2015“ nicht vom Sessel getreten wird dann auch UvdL nicht.
Solange Sankt Martins Sozis mit umme 24% hinter Muttis Union mit 37 rangiert wird sich daran auch nix weiter ändern, warum auch?
Ich darf noch mal an meine Bitte erinnern, die Sachlichkeit nicht zu vergessen – das gilt auch für den Ton. Ach ja, und ein Wahlkampfforum ist das auch nicht, vorsorglich gesagt.
@Heiko Kamann
-und die Gemeinde/Stadt haben einen Anspruch auf wieder Herstellung der Ehre.-
„Ach ja? Wieso“
Da regt mich ja schon die Frage auf!
Kurzer Hinweis:
Grundgesetz für die BRD Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Die üble Nachrede nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB)
ist eine Art von Ehrdelikt, das sich von der Beleidigung (§ 185 StGB) dadurch unterscheidet, dass nicht die Äußerung eines bestimmten negativen Werturteils unter Strafe gestellt wird, sondern das Behaupten oder Verbreiten ehrenrühriger Tatsachen. Eine Tatsachenbehauptung liegt vor, wenn die Äußerung in ihrem Gehalt einer objektiven Klärung offensteht und damit dem Beweis zugänglich ist.
@Heiko Kamann | 07. Juni 2017 – 13:12
…weil es die Stadt, der Standort und die Angehörigen des gleichen verdient haben.
P wird unauslöschlich mit dem Verdacht des „abstoßenden-widerlichen-sexuellen und Menschenverachtenden“ beschmutzt bleiben.
Sie können das ruhig nicht verstehen. Fragen Sie die Angehörigen die genau wie ihre Kinder in der Schule, am Sportplatz oder bei sonstigen Dingen wegen des Berufes der Mutter, des Vaters u.ä schräg angeschaut oder passiv angefeindet werden.
Oder fragen Sie Soldaten aller DG Gruppen die „regulär“ von Pfullendorf versetzt werden wie es ihnen ggfs ergangen ist. Da tauch gerne die Frage auf „…haben Sie damit etwas zu tun gehabt ?“
@Cynic2
IV´s gab es im Fulda-Gap bei der Ausbildung Selbst-und Kameradenhilfe noch nicht!
@Wa-Ge | 07. Juni 2017 – 11:54
..das kann man aber nur Wissen wenn man vor Ort war ;-) und zudem weis wo der Unterschied von Puppe und „Realität“ ist…
Die Puppe baut in mich kein Vertrauen auf. Mein Kamerad schon…
Kühl, sachlich, professionell … und in seiner kühlen Profi-Sachlichkeit ein vernichtendes Urteil über die Frau an der Spitze des Ministeriums.
@Zimdarsen: Ihre Fragen „Wer hat oder auch wer berät UvdL“ sind recht einfach zu beantworten, ich nehme an sie sind eher Ausdruck Ihrer Verwunderung insgesamt als „ernste Fragen“.
Trotzdem muss man sich mMn vor Augen halten, es sind und bleiben eben nur BERATER. Deren Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind relativ klar definiert. Auch sind deren Handlungsmöglichkeiten beschränkt. Gleichgültig ob es sich um höhere Militärs, i.G.ler oder höhere Beamte handelt. Es wird beraten, nach bestem Wissen und Gewissen. Entschieden wird an und durch andere Stelle. Dort liegt am Ende eben auch die Gesamtverantwortung.
@Arty1986: „… Ich vermisse die vernehmbare Stimme der deutschen Generalität“
Diese Stimmen werden Sie auch weiterhin vermissen, müssen. Das ist bei „Militärs“ und insbesondere im BMVg nicht „unüblich“ bis systemtypisch.
Es wird „der Führung“ nicht widersprochen (maximal in Beratungsphasen), Entscheidungen werden vom nach- und untergeordneten Bereich auch nicht kritisiert oder kommentiert. Explizit nicht öffentlich. Sie werden treu umgesetzt!
Anderes Verhalten ist mit dem System Militär (grundsätzlich) nicht vereinbar, käme einfach ausgedrückt schon unbotmäßigem Widerstand, Meuterei, Aufruhr, you name it… gleich.
Niemals nicht im Leben wird ein Beteiligter aus der besagten Führungs-/Beraterebene auch nur ein Zucken abgeben, solange er die Uniform ohne die Reservistenkördelchen an den Schulterstücken trägt. Man trägt Scheuklappen, wird sich abducken und abnicken. Die Verantwortung für welche Entscheidung auch immer, trägt zumeist ja doch ein anderer. Da wird sich keiner den Mund verbrennen und auffallen wollen.
Sie widersprechen der Führung hinsichtlich ihrer Entscheidung (gar öffentlich) ungefähr genau einmal.
Das hat auch irgendwo alles seine guten Gründe. Ist aber „tödlich“ im Sinne einer gelebten Inneren Führung, Verantwortungsbewusstsein, Identifikation u.ä.
Aber ich stimme Ihrer Frage trotzdem zu bzw. halte den Gedanken dahinter für richtig.
Achherrje! Das ist auch für meinen Geschmack deutlich zu viel Murks- vor allem da die Zeit zwischen Oktober und Januar sicher ausgereicht hat, um zumindest mal „grob“ zu ermitteln, was denn an den Vorwürfen dran ist. Schließlich war die Leitung ja auch offenbar recht eng am Thema und der Betroffenen.
Ehrlicherweise war dann aber auch bereits früh absehbar, wie sich die Lage weiterentwickeln kann- d.h. die jetzige Erkenntnis auch absehbar. Da fehlt mir einmal mehr der Plan für das große Ganze!
Allerdings melden sich ja nun bei dieser Ansprechstelle fortlaufend Menschen, die angeben, ihnen sei Unrecht geschehen. Für mich ist am bedauerlichsten, dass diese Personen, die jetzt erst den Mut gefunden haben, sich berechtigterweise zu melden, nun Gefahr laufen, untergebuttert zu werden – nach denn motto: kann ja gar nicht sein, hat wie in Pfullendorf bestimmt nicht gestimmt….
Der gute Rat kann ja nur sein, sich auf eine Bewertung der Dinge zu konzentrieren, die man aus eigener Anschauung kennt….
@Arty1986 | 07. Juni 2017 – 13:30
Na ja, wenn sie Dschungel-Camp-Dramaturgie als zeitgemäße, moderne Ausbildungsmethodik ansehen, dann müssen sie aber auch die Frage erlauben wie viel Reality-TV mit professioneller Nachbildung der Dienst-/Einsatz-Realität im Bereich Ausbildung zu tun hat ?
—– Schnitt ——
Diese „Denkschule“, dass ein spezialisierter Heeres-Soldat aka „Jäger“ letztendlich das volle „Einzelkämpfer-aller-Truppen“-Ausbildunspaket benötigt und deswegen heutzutage auch das volle „CFR-aller-Tuppen“ – Ausbildungspaket ist imho ein zu hinterfragender konzeptioneller Zirkelschluß.
Wenn man dann noch „realistisch“ so definiert, dass man jedweden Einsatz moderner Ausbildungsunterstützungsmittel als „unrealistisch“ ablehnt, dann sind wir wieder im Zeitalter der Ausbildung mittels Fettstift und Haftmaterial angekommen.
Und damit wird aus dem Zirkelschluß sozusagen ein soziopathischer Zirkelkurzschluß.
Ich finde es ist höchste Zeit diese soziopathischen Einzelkämpfer-aller-Truppen-Reflexe im Bereich des Heeres einmal gründlich zu reflektieren. Na ja, UvdL hat auf jeden Fall einen durchaus wirksamen Denkanstoß dazu gegeben.
Zum Thema „Vertrauensschutz“ erlaube ich mir die Anmerkung, dass dieser nicht kollektiv/selektiv existiert gem. GG.
„……….handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist.“ (Wiki)-
Nun gilt das eben nicht nur für Bürger und Bürgerinnen, sondern seit einigen Jahren eben auch für Soldatinnen und Soldaten (egal ob hetero oder homo), und da kommt eben dem/der IBUK aufgrund der besonderen verfassungsrechtlichen Rechtstellung „des“ Individuums „Soldat“ eine besondere Vertrauensschutzverantwortung zu im Rahmen der InFü – insbesondere oberhalb einer gesetzlichen Regelung wie WDO etc.. Das ist sozusagen eine zentrale, ministerielle Organisations-Verantwortlichkeit des BMVg/IBUK, die nicht delegierbar ist. Ergo muß sie den Vertauensschutz für „Soldat“ Organisations-weit ministeriell organisieren (und da sind wir wieder beim Konstruktionsfehler des Dresdner Erlasses)
Vertrauen ist ja eine dolle Sache, aber blindes Vertaruen kann ja an der einen oder anderen Stelle dazu führen, dass das Image des Unternehmens ganz schön beschädigt werden kann. Ich finde, dass UvdL diesen medialen „Elchtest“ in Sachen InFü und per WDO und dank DV angeblich bestens organisierten „Vertrauensschutz“ in den Streitkräften nicht nur gut gemeistert hat, sie hat sogar geschafft, die InFü-Zügel fester in die Hände des BMVg zu bringen, zugleich mit der Kontrollinstanz MAD, der künftig nicht mehr darauf warten muß bis irgendein DV „meldet“.
Diesen Puppen-Quatsch von 07. Juni 2017 – 11:14 hab ich leider erst eben gelesen. Die Ausbildung, um die es hier geht, ist mit Puppen nicht mal annähernd wirklichkeitsnah durchzuführen!!! Jedenfalls nicht mit den Puppen, die heute marktverfügbar sind.
Mann, wenn ich von einer Materie aber so wirklich überhaupt gar keine Ahnung habe: Einfach mal die Klappe halten bzw. Finger weg von der Tastatur! Da solch Unsinn natürlich nicht unwidersprochen stehen bleiben kann, wird die Diskussion um das eigentliche Thema immer wieder in’s Triviale runtergezerrt.
Nur mal so – und ich beleidige hier keinen, der seine Reputation nicht schon selbst versenkt hat.
Hans Schommer
[Nein, diesen Umgangston erheben wir nicht zur Norm. Mag ja vielleicht früher in der Truppe Standard gewesen sein, hier ist es das nicht. T.W.]
LTC007 | 07. Juni 2017 – 13:18
Unter den Brücken Berlins hört man (noch leise): Sts Grübel übernimmt.
UvdL ist nicht „durch“ trotz des positiv wahrgenommenen Managements zur Verlegung nach Jordanien. Dazu ist ist Thema 1 zu groß – und Thema 2 bereits heute vorbei.
T.Wiegold | 07. Juni 2017 – 13:46
180.000 Soldaten sind auch 180.000 Wähler. Fragen Sie mal in der Truppe nach.
@aufmerksam | 07. Juni 2017 – 15:43
Bei den Wählern getrost: Mal 3 – 4! Irgendwie gibt’s da Familienangehörige etc.
Sicher ist, die mitdenkende Masse der „Bürger in Uniform“ hat die Nase sowas von voll!
@ aufmerksam | 07. Juni 2017 – 15:43
Das wäre doch eine sachgerechte Lösung, insbesondere da er eingearbeitet ist. Zudem könnte mit Grübel jemand bis zur Bundestagswahl zeigen, ob er für Höheres geeignet ist. Verlegung nach Jordanien bis zum 01.07. wäre doch ein gelungenes Gesellenstück.
Beharrt Merkel auf von der Leyen, kostet das der CDU bei der Bundestagswahl 10 % und ein Thema für den Wahlkampf ist gesetzt.
Letztlich muss man feststellen, dass Frau von der Leyen an der populistischen Methode von der Leyen gescheitert ist und damit großen Schaden angerichtet hat. Von der Leyen erfüllt nicht die Anforderungen an das Personal, das man an der Spitze der Streitkräfte braucht. Miss Management auch nicht, aber zwei neue STS wird man vor der Bundestagswahl nicht brauchen wollen.
@ klabautermann | 07. Juni 2017 – 15:34
„Diese „Denkschule“, dass ein spezialisierter Heeres-Soldat aka „Jäger“ letztendlich das volle „Einzelkämpfer-aller-Truppen“-Ausbildunspaket benötigt und deswegen heutzutage auch das volle „CFR-aller-Tuppen“ – Ausbildungspaket ist imho ein zu hinterfragender konzeptioneller Zirkelschluß.“
Nein der spezialisierte Heeres-Soldat ist nicht aka „Jäger“ sondern ISO = Infanterist Spezielle Operationen = ATN Jäger + ATN Springer + Zusatsausbildung ISO (beinhalten übrigends auch eine menge Pol. Bil. in Form von interkulturelle Kompetenz). Und nein nicht jeder ISO kriegt die CFR Ausbildung. CRF Ausbildung ist muss für SpezKr, EGB-Soldaten, Kampfretter der Luftwaffe und noch ein paar wenige andere Soldaten. Soll ist sie für eine geringe Anzahl (knapp zweistellig) pro Fallschirmjägerkompanie. Ist also bei weitem nicht so, dass jeder Luftlander diesen Lehrgang bekommt, auch wenn die Masse diesen sehr gerne kriegen würde, da er eine sehr hohe Reputation in der Truppe hat und jeder einzelne weiss, dass man nur ein Leben besitzt und der nächste Arzt „zu“ weit sein kann.
„Wenn man dann noch „realistisch“ so definiert, dass man jedweden Einsatz moderner Ausbildungsunterstützungsmittel als „unrealistisch“ ablehnt, dann sind wir wieder im Zeitalter der Ausbildung mittels Fettstift und Haftmaterial angekommen.“
Nein auch das trifft nicht zu, es wird auf Simulationen zurückgegriffen, in vielen Bereichen sogar gerne, aber es hat sich in der Truppe sehr schnell die praktische Erfahrung verbreitet, dass Simulation Ausbildung nur unterstützen und nicht ersetzen kann, wie es die Industrie gerne propagiert. Es gibt da einen Spruch den Sie als ehemaliger Jäger ja sicherlich kennen: „Marschieren lernt man nur durch Marschieren!“ Dieser lässt sich auf jegliche Situation ummünzen, irgendwann werden Sie den Simulator verlassen und das erlernte auch in der realen Umgebung anwenden müssen.
Heiko Kamann | 07. Juni 2017 – 13:06:
… „„Und die Leutnant gehört ab – in eine BwK-Verwaltung.“
Und ruck-zuck sind Sie Richter … so geht das!“
War ich auch – am Truppendienstgericht Nord. Ich kann Sie aber beruhigen – mein momentaner Status schließt solches derzeit aus.
Unabhängig davon hoffe ich jedoch, dass gegen die Leutnant wegen unwahrer dienstlicher Meldungen ermittelt wird. Verfehlungen bezüglich der Wahrheitspflicht scheinen mir angesichts des Ergebnisses der staatsanwaltlichen Vorermittlungen zumindest wahrscheinlich zu sein.
Hans Schommer
Bei 62.000.000 Wahlberechtigten machen die Soldaten mit 180.000 gerade einmal etwa 0,25% aus. Nimmt man Familien, Ehemalige, Reservisten etc. dazu, kommt man vielleicht auf 1% der Wähler, die sich für das Thema interessieren. Ich glaube nicht, dass der Skandal, egal wie man sich darin positioniert, größeren Einfluss auf die BT-Wahl nehmen wird. Vor allem halte ich die oben genannten 10% für unrealistisch, das wären mehr als 6 Millionen Wähler. Bei 180.000 aktiven Soldaten.
Oberst Nannt ist ein Vorbild für treues Dienen. Er steht Rede und Antwort für eine politische Führung, an deren Entscheidungen er, zumindest seiner Stimme nach zu urteilen, selbst nicht mehr glaubt. Blinder Gehorsam dieser Art war ja immer schon eine Stärke von uns Deutschen.
Unabhängig davon wäre vielleicht die Einführung rechtsstaatlicher Praktiken in Deutschland eine gute Idee. Diese Ideen haben sich in vielen Staaten bewährt und sehen u.a. vor, dass Urteile nur auf Grundlage von Gesetzen gefällt werden und ausschließlich der Justiz vorbehalten sind und nicht der Exekutiven. Zudem sieht der Rechtsstaatsgedanke vor, dass solche Urteile auf der Grundlage von Beweisen gefällt werden und nicht auf der Grundlage durchgestochener Gerüchte und angeheizter Stimmungen. Vielleicht empfiehlt einer der teuren externen Berater des BMVg der Ministerin ja mal die Einführung solcher bewährter Praktiken. Ansonsten wird ja ihr Nachfolger schon sehr bald die Gelegenheit haben, ein wenig mehr Rechtsstaat in Deutschland zu wagen.
„Es wird „der Führung“ nicht widersprochen (maximal in Beratungsphasen), Entscheidungen werden vom nach- und untergeordneten Bereich auch nicht kritisiert oder kommentiert. Explizit nicht öffentlich. Sie werden treu umgesetzt!“
Kommt mir aus einem gewissen historischen Zeitraum irgendwie bekannt vor. Gibt es deswegen nicht die innere Führung und den Staatsbürger in Uniform?
Wenn das mal die Verfechterin der inneren Führung erfährt. Oh äh..
@ aufmerksam | 07. Juni 2017 – 15:43
Umzug nach Jordanien: Wer sagt uns eigentlich, dass das Thema nicht auch inszeniert ist, natürlich mit Zuarbeit AA? Schließlich will man vor der Wahl auch mal Stärke zeigen.
Ansonsten wäre es nämlich auch sehr viel eleganter zu lösen gewesen.
Das ganze Verfahren macht mich einfach fassungslos.
Ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass so etwas in dieser Art und Weise irgendwo im zivilen Leben “ geregelt “ werden kann. Die Staatsanwaltschaft stellt nun fest, dass an den ganzen Beschuldigung wie Filmen von entwürdigenden Ausbildungsmethoden, erzwungenes Tanzen an einer Pole Dance Stange u.a. nichts strafrechtlich relevantes zu erkennen ist. Sprich, es hat anscheinend gar nichts derartiges stattgefunden.
Immerhin wurden die beschuldigten Ausbilder und deren Kommandeur ihres Postens enthoben und versetzt, was , denke ich mit nicht geringer finanzieller und vor allem auch psychischer Belastung verbunden ist. Und das alles auf Grund von Aussagen einer einzigen Frau Leutnant, die diese gegenüber dem Wehrbeauftragten und auch der Frau Ministerin geaeussert hat . Im Umkehrschluss impliziert das Ergebnis der staatsanwaltschatlichen Untersuchungen geradezu, dass ihre Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen. Ich weiß , dass eingangs gefordert wurde die Beschwerdeführerin nicht zum Thema zu machen. Aber allein von meinem rechtsstaatlichen Empfinden her ist es es doch unumgänglich zu fragen wie geht es denn jetzt weiter? Business as usual? Wenn Sie die Unwahrheit, aus welchen Gründen auch immer gesagt hat, gehoert das meiner Meinung nach disziplinarrechtlich und ggf. auch strafrechtlich verfolgt. Waere interessant zu wissen was bei so einem Verfahren dann rauskommt. Waere ich einer der Betroffenen Ausbilder wuerde ich die Frau anzeigen. Umgekehrt gebietet es dann auch die Fuersorgepflicht die zu Unrecht Beschuldigten und auch im disziplinarrechtlichen Sinn Fehlbehandeltn umgehend zu rehabilitieren und wenn gewuenscht wieder auf ihren ursprünglichen Dienstposten zu versetzen. Ich bin gespannt ob sich in dieser Richtung noch was entwickelt .
Retrospektive ein wirklich unglaubliches Verfahren wie das bisher gelaufen ist, vor allem wenn man die Rollen betrachtet , die die Ministerin und der GI hier gespielt haben . Zu handeln ohne die Fakten zu prüfen und davon, dass eine Prüfung stattgefunden hat, bin ich zu Beginn eigentlich ausgegangen, geht einfach gar nicht! Nebenbei, gibt es eigentlich noch einen Inspekteur des Heeres? Von dem habe ich die ganze Zeit naemlich gar nichts vernommen.
@ HansSchommer
Zitat:
„um die es hier geht, ist mit Puppen nicht mal annähernd wirklichkeitsnah durchzuführen!!! Jedenfalls nicht mit den Puppen, die heute marktverfügbar sind.“
Ist ja interesannt und warum macht die GSG 9 diese Ausbildung mit Puppen ?
@ all
Es ist ja interessant, dass bei 75 Kommentaren zu einem Thema nur ein Einziger darauf hingewiesen hat, dass mit der Einstellung des staatsanwaltlichen Verfahrens noch lange nicht alles gut ist in der Ausbildung in Pfullendorf.
Dafür ist er dann von anderen Kommentatoren nieder gemacht worden.
Die Ministerin hat also in ihrer öffentlichen Kritik maßlos überzogen. Vermutlich hat sie dies gemacht aufgrund der vorab geäußerten Kritik über ihren geplanten Workshop Anfang Februar. Damit hat sie die mediale Aufmerksamkeit für das Thema bekommen und die interne Kritik von den Kommandeuren, den Teilnehmern an dem Workshop, wurde kleiner oder ist verstummt. Dies ist verurteilenswert, keine Frage, wenn sich eine Ministerin auf Kosten ihres Personals profilieren will.
Nur, was bleibt von den Vorwürfen weiterhin bestehen ?
Es ist ja nicht alles in Ordnung gewesen in Pfullendorf.
Also wir haben kein strafrechtliches Problem, ob es eine disziplinare Würdigung der Vorfälle gibt wird sich noch raus stellen aber wir haben deutliche Verstöße gegen die Innere Führung und damit gegen das Menschenbild was wir als Bw-Soldaten pflegen sollten. Dieses Gegensteuern wurde vom GI und von BEA (Beauftragten für Erziehung und Ausbildung) deutlich gefordert nach deren Inspektionsbesuche. Man muss bitte zur Kenntnis nehmen, dass auch hohe Soldaten (und nicht nur die Ministerin !) bei der Bewertung der Vorgänge zu dem Ergebnis gekommen sind, hier ist etwas schief gelaufen, dies muss geändert werden !
Manchmal frage ich mich, ob der alte Grundsatz der „Goldenen Regel“ für das zwischenmenschliche Verhalten und Zusammenleben zwischen Soldaten insbesondere zwischen Vorgesetzten und Untergebenen nicht mehr gilt.
Es ist offensichtlich die Geisteshaltung, die Einstellungen, der Wertekodex der betroffenen Soldaten, die aus der Bahn geraten sind. Dafür hat es dann die personellen Veränderungen gegeben, für dessen Auslösung man keine Disziplinarmaßnahmen braucht sondern nur die Absicht der übergeordneten Führung durchsetzt.
Was mir nach wie vor unverständlich ist, ist folgender Gedanke. Wenn es in meinem Zuständigkeitsbereich brodelt, wenn es wiederholt Beschwerden über sexistische Anmachereien gibt, wenn ein Aufenthaltsräum mit weiblicher Unterwäsche ausstaffiert und dekoriert wird, warum schreitet hier kein Chef und Kommandeur ein ?
Warum versucht der Kdr nicht über die Chefs, die Spieße, die Vertrauenspersonen und eigene Worte an die angetretene Truppe die innere Haltung und Einstellung der unterstellten Soldaten zu beeinflussen ?
Der Vorgesetzte ist für die Disziplin seiner Untergebenen verantwortlich und Disziplin bedeutet nicht nur Befehle strikt zu befolgen, sondern auch dafür zu sorgen, dass die Untergebenen gewisse Leitlinien, Wertvorstellungen, Normen annehmen und befolgen und wenn möglich dies aus Einsicht und freien Willen tun !
Hier fehlt mir ein ganzes Stück der bisher erzählten Geschichte der Vorgänge in Pfullendorf.
@all
Ich bin derzeit auf einem Truppenübungsplatz, fast ohne Netz. Kommentare freischalten verzögert sich deshalb massiv, ich bitte um Verständnis.
@Hauptgefreiter:
„Im Umkehrschluss impliziert das Ergebnis der staatsanwaltschatlichen Untersuchungen geradezu, dass ihre Aussagen nicht der Wahrheit entsprechen.“
Genau dies ist ein „Fehlschluss“ , da es eben Dinge gibt die strafrechtlich nicht relevant sind, aber trotzdem stattfinden.
Ich empfehle nochmal die Ausführungen zu Oberst Nannt oben nachzuhören.
Das BMVg hat wohl an verschiedenen Stellen dramatisiert, aber aus der Einstellung von Vorermittlungen zu schließen es sei alles so nicht gewesen ist unrichtig. Auch disziplinarisch kann etwas irrelevant sein und trotzdem kann etwas schief laufen.
Die Debatte entfernt sich mal wieder recht seltsam von den Fakten.
Schon erstaunlich, wie sehr sich einige hier in den Kommentare in ihre eigene Geschichte verlieben…
Erst glaubte man (trotz zahlreicher gegenteiliger Indizien) in Pfullendorf alles schlechte bewiesen zu sehen.
Dann rechtfertigte man das Vorgehen der IBuK mit eben diesen geglaubten Vorurteilen. Da negierte man entweder die schweren InFü Verstöße der IBuK oder erklärte sie für ein „notwendiges Übel“.
Nun, nachdem dieses Kartenhaus in sich zusammenfällt, wird immer noch an der Mähr vom dunklen Sumpf fest gehalten und die Fachleute hier in den Kommentatoren mit Halbwissen und kruden Theorien zurecht gewiesen.
Halten wir doch mal fest:
Jemand hat mehrfach und auf verschiedenen Kanälen versucht gegen die Ausbildung in Pfullendorf zu protestierten.
Diesen Vorwürfen wurde sach- und fristgerecht nachgegangen und auf dem Dienstweg abwegig beschieden.
Gegen diese Bewertung der ebene InChef + Kdr AusbZ + Kdr AusbKdo (inkl. Fachschiene) hat auch der Wehrbeauftragte keinen Widerspruch erhoben.
Also alles unter Beachtung der Vorschrift. Nur halt nicht im Sinne der Petentin.
Aber das ist nun einmal so, manchmal hat ein Petent halt nicht Recht und die Vorgesetzten und Fachleute eben doch.
Nun wendet sich der Petent mit noch wilderen Vorwürfen außerhalb des Dienstweges an die politische Leitung. Diese „ermittelt“ außerhalb der vorgegeben Kanäle und kommt zu anderen Ergebnissen.
Diese anderen Ergebnisse werden um Wochen bzw. Monate verspätet aber zu einem für die IBuK äußerst passenden Termin „zufällig“ an die Presse durchgestochen.
Die IBuK hat ihren großen Moment und „feuert“ verdiente Offiziere und beschimpft nahezu die gesamte Bundeswehr (ihren eigenen Bereich).
Dann rudert sie ein klein bißchen zurück, aber bleibt bei ihren Vorwürfen und berichtet immer wieder öffentlich von (scheinbar) abstoßenden Details.
Und was ist nun das Ergebnis?
Nicht nur haben die zuständigen Vorgesetzten truppendienstlich und fachdienstliche eine andere Meinung als die IBuK und Frau Leutnant. Nein die Justiz bestätigt sogar noch diese Meinung der Offiziere und Fachleute und erhebt zudem deutliche Vorwürfe gegen die Art des Vorgehens der politischen Leitung.
Zusammenfassung: Es ist etwas faul im Staate Dänemark :(
PS Bei dem anderen parallel laufenden Skandal, der „Wehrmachtsverherrlichung“ liegen die Fakten ähnlich.
PPS Ärgerlich ist dabei, dass sich bisher nur der InspLw gegen die Welle gestemmt hat (bei der Traditionsfrage). Vom eigentlich betroffenen InspH hört man wenig (und vor allem nichts positives) und vom GI hört man nur willfährige Gefolgschaftsbekundungen…
@Klabautermann „Ich finde, dass UvdL diesen medialen „Elchtest“ in Sachen InFü und per WDO und dank DV angeblich bestens organisierten „Vertrauensschutz“ in den Streitkräften nicht nur gut gemeistert hat, sie hat sogar geschafft, die InFü-Zügel fester in die Hände des BMVg zu bringen, zugleich mit der Kontrollinstanz MAD, der künftig nicht mehr darauf warten muß bis irgendein DV „meldet“. WHAT?????????????
@Harry: Ja, ja, die armen Diskriminierten, die sich erst jetzt melden. Nicht jeder, der sich im BMVg meldet, erzählt eine wahre Geschichte. Auch wenn sie noch so entsetzlich klingt. Beschwerde und Eingabe waren gestern, schreib einfach an die Ministerin ist heute. Da ist Effekthascherei vorprogrammiert.
@Georg: “ aber wir haben deutliche Verstöße gegen die Innere Führung und damit gegen das Menschenbild was wir als Bw-Soldaten pflegen sollten“ Wenn von eklatanten Verstößen gegen die Menschenwürde gesprochen wird, und sich diese als nichtig erweisen, wo sehen Sie dann die deutlichen Verstöße gegen die InFü? Ihr Sendungsbewusstsein in allen Ehren, aber Rechtsnorm ist Rechtsnorm und unterliegt nicht dem persönlichen Geschmack. Das Menschenbild ist im GG vorgegeben, nicht in einer ZDv bzw. Regelung. Wie daher etwas rechtlich nicht zu beanstanden, aber gegen die Grundsätze der InFü sein kann, erschließt sich mir nicht.
Es bleibt das Bild von
1) Politiker misstrauen Ihrer „Parlamentsarmee“ (vgl. Herr Arnol* „In Pfullendorf wurde nicht gut geführt“, Kehrtwende heute „aufbauschen“)
2) Es bleibt beim Grundsatz „Führen von vorne oder schieben von hinten ist egal, Hauptsache Truppe bewegt sich“.
@Georg
Genau, ihnen fehlt ein ganzes Stück der bisher erzählten Geschichte der Vorgänge in Pfullendorf. Aber für Sie ist klar, dass es offensichtlich die Geisteshaltung ist, die Einstellungen, der Wertekodex der betroffenen Soldaten, die aus der Bahn geraten sind
Was wissen Sie was wir noch nicht wissen?
Fakt ist inzwischen: Die Ministerin hat sich mit bewusst falschen öffentlichen Vorwürfen gegen ihre Untergebenen gerichtet. Sie hat wider besseres Wissen in ihrer Funktion als IBuK mehrerer unwahre Tatsache behauptet und verbreitet, mit der Ansicht sie verächtlich zu machen und sie in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt.
Dort wo es Verfehlungen gab müssen sie rechtsstaatlich und disziplinarisch geahndet werden, dafür andere Menschen in Missgunst zu bringen ist aus dem vorletzten Jahrhundert.
@.Wiegold | 07. Juni 2017 – 22:24
Ich bin derzeit auf einem Truppenübungsplatz,
Recht so. Wir brauchen jede Frau und jeden Mann :)
Spaß beiseite: Sie leisten tolle Arbeit. Vielen Dank. Die ein, zwei Stunden Verzögerung sollte dafür jeder in Kauf zu nehmen bereit sein.
@Georg: „aber wir haben deutliche Verstöße gegen die Innere Führung und damit gegen das Menschenbild was wir als Bw-Soldaten pflegen sollten“
Ich dachte, für alle gelten die gleichen Rechtsnormen?!? Oder ist die InFü jetzt schon eine eigene Form der Judikative?
Angeprangert wurden Verstöße gegen die Menschenwürde etc auf höchstem Niveau. Was bleibt? Nix. So platt, so wahr.
Onkel Nannts Märchenstunde war ja auch wieder ein Rumeiern auf höchstem Niveau.
@Georg | 07. Juni 2017 – 21:43
Frage: Wieviele Lehrgangsteilnehmer werden wie oft im Jahr bei der GSG9 wohl ausgebildet? Wie stark ist die „Lerngruppe“ oder die Ausbildunggruppe je Durchgang?
Wenn Sie dies beantworten können und dies in Relation zu den Zahlen an Trainingsteilnehmern/ Lehrgangsteilnehmern CFR in Pfullendorf setzen, werden Sie sehr schnell feststellen wie groß der Unterschied ist ;-) ob ich mit Puppen arbeite oder am realen Kameraden. Technik hat seine Grenzen und Tücken….ich würde gerne die “ perfekte elektronische Kameradenpuppe bei der Ausbildung ausserhalb der „trockenen 4 Wände“ sehen ….und zwar fast ganzjährig. Den da gehört sie (die Puppe) irgendwann auch hin…dorthin wo genau das Klientel arbeitet! In der Schlammzone wo die „golden hour“ beginnt.
Sie und einige wenige Argumentieren so, als wenn Sie derartige Ausbildung „selbst“ vor Ort erfolgreich Absolviert haben…
@Hauptgefreiter | 07. Juni 2017 – 21:25
Erfahrene Fach-Ausbilder wurden versetzt oder in die FU 6 getrieben….
Rehabilitiert wird wohl niemand…es hingen ja schliesslich Slips in einem Aufenthaltsraum. Ob die ggfs von männlichen Teilnehmern als Gag „hinterlassen“ wurden interessiert jetzt keinen mehr. Vielleicht hingen da ja auch Herrenslips an der Wand?
Ich habe schon Räume in Liegenschaften ausserhalb Deutschlands gesehen, die mit ganz anderen Devotionalien verschönert waren.
Ich vermute nicht das jemand gegen Person XY vorgehen wird. Die Angst vor der Guillotine dürfte bis an den entlegensten Standort reichen….
Bin aber bei ihnen, bitte jedoch Zivilrecht und WDO hierzu nicht in den selben Topf zu werfen. Es steht ja noch Mobbing Verdacht im Raum…wie auch immer geartet.
@Herr Wiegold
Kein Wlan in der Truppenunterkunft?
Dennoch viel Spaß bei der Truppe!
Hans Schommer | 07. Juni 2017 – 18:23
Es ist ja um so erschreckender, dass Sie als ehem. ehrenamtlicher Richter, ohne Akteneinsicht, ohne Befragung der Beteiligten, ohne Inaugenscheinnahme urteilen und das auch noch öffentlich machen.
@ Wa Ge
„Dies darf aber sicherlich nicht zu Lasten der „Stationsausbilder“ gehen. Eine Truppenschule wendet Ausbildungsvorschriften an, sie billigt diese nicht!“
Das stimme ich Ihnen, so sollte es auch sein. Ein Stationsausbilder sollte fachlich (Kdo Arzt etc.) in der Ausbildung begleitet werden und Ausbildungsinhalte sich nicht „verselbstständigen“. Eine Ausbildung sollte so realistisch wie möglich durchgeführt werden, um genug Handlungssicherheit zu schaffen.
Es kann meiner Meinung nach nicht sein, dass Ausbilder, und wir sprechen hier nicht ausschließlich von dem Nicht-Sanitäter, versuchen sich über Internet oder durch Abschauen bei anderen Nationen „weiterbilden“, ohne dass dort jemand fachlich darüber schaut.
Es kann nicht sein, dass bei der Sanitätsausrüstung eigene Sets zusammengestellt werden bzw. den Kameraden bei der Ausbildung empfohlen wird sich das amerikanischen, französische oder israelische Material über Internet zu ordern oder im Einsatz als erstes in die Apotheke zu rennen.
Ich will hier auch nicht auf die Ausbilder schimpfen. Diese geben sicherlich jeden Tag das Beste und wollen alle Trainees bestmöglich auf die Versorgung von Kameraden im Gefecht vorbereiten. Das nicht immer das neuste oder vermeintlich beste Material zu Verfügung steht, wissen wir alle und betrifft nicht nur die militärischen Ausbildungsorganisationen. Das ist einem anderen System geschuldet, welches an andere Stelle hier genug kommentiert wird.
Trotzdem bleibe ich dabei, dass in Pfullendorf nicht (immer) alles richtig gelaufen sein kann. Und hier gebe ich einem anderen Kommentar hier Recht. Die Vorgänge müssen als Ganzes betrachtet werden.
@Heiko Kamann | 08. Juni 2017 – 6:26
100% Zustimmung. Die Vorstellung, dass derart voreingenommene Menschen ein Richter(ehren)amt bekleidet haben, ist gruselig. Ob das wirklich stimmt, weiß man allerdings nicht.
@Georg | 07. Juni 2017 – 21:43
Auch Ihnen volle Zustimmung.
Qualität der Kommunikationspolitik hin oder her, es gab in Pfullendorf erhebliche Missstände. Dass neben den hier diskutierten Vorwürfen noch ein anderer krasser Tatkomplex in Pfullendorf existiert, wird von den meisten vollends ausgeblendet. Außerdem bedeutet fehlende strafrechtliche Relevanz mitnichten, dass automatisch der Verdacht eines Dienstvergehens wegfällt.
Mit Ihrem Verweis auf Disziplin sprechen Sie etwas sehr wichtiges an! Disziplin bedeutet nämlich auch, sich nicht ständig den vermeintlich einfachen Lösungen hinzugeben, seinen Verstand zu benutzen, um Dinge zu hinterfragen, und vor allem, die Würde des Nächsten auch in seinem eigenen Tonfall zu achten. „Schnell – laut – falsch“ – das scheint hier für viele die Devise schlechthin zu sein. Disziplin zu wahren ist übrigens eine Pflicht des Soldaten nach § 17 (1) SG. Man wünscht sich beim Lesen dieses Blogs von so einigen Kommentatoren wenigstens einen Hauch Disziplin.
@ Georg
Ich bitte Sie als Offizier zu Offizier Ihre Kommentare und Behauptungen zu Beginn der Diskussion Anfang des Jahres durchzulesen und diese dem Statement der Staatsanwaltschaft gegenüber zu stellen. Vieles bleibt nicht mehr übrig.
Jetzt werden sogar Ausbildungsmethoden der Polizei als Vorbild für Militär erklärt. Dies mag in diesem einen Fall vielleicht sogar stimmen, ich bin nicht tief genug in der Materie und überlasse das Urteil daher den Experten. Aber Ihnen sollte schon klar sein, dass GSG 9 und SpezlKr bzw. SpezKr der Bundeswehr in zwei absolut unterschiedlichen Szenarien operieren und daher nicht alle Lösungswege zweckmäßigerweise übernommen werden können/müssen.
0815 hat es bereits beschrieben, militärische Schlammzone ist doch etwas anderes als ein Hinterhof in Deutschland bzw. im befriedeten Ausland, den Einsatzgebieten der GSG 9. Dagegen die Ausbildung des Militärs, die Operationsführung in isolierten Lagen in komplett feindlicher Umgebung, also keine Abstützung auf ausgebaute, zivile Rettungskette,…
@ T. W.
Eine vielleicht nicht erstgemeinte Frage, werden Sie und die anderen Journalisten für die Teilnahme an solchen Pressekonferenzen bezahlt? Ich kann mir kaum vorstellen, dass sich jemand sowas freiwillig antut. Wieso lassen das Journalisten mit sich geschehen, dass die Pressesprecher in keinster Weise auf die Fragen eingehen, sondern Antworten geben, die kein Mensch gefragt hat oder hören will?
Erst wird durch das Verteidigungsministerium von menschenverachtenden, sexistischen AUSBILDUNGSPRAKTIKEN gesprochen, nun hängen da Damenslips in einem Aufenthaltsraum. Irgendwie kann ich nicht nachvollziehen wie Damenslips in einem Aufenthaltsraum eine menschenverachtende, sexistische Ausbildungspraxis darstellen.
Jetzt wird durch den Oberstleutnant die Thematik der „guten Führung“ aufgeworfen. Als angehöriger der Streitkräfte sollte Ihm eigentlich klar sein, dass Begriffe wie gut, schlecht, richtig oder falsch im Militär nichts zu suchen haben. Es wird beim Militär, und dies wird jedem Rekruten in der AGA eingetrichtert, von zweckmäßig und unzweckmäßig unterschieden. Von daher Herr Oberstleutnant Nannt, da Sie ja ein Leser des Blogs sind, das Aufhängen von Damenslips in der militärischen Liegenschaft ist unzweckmäßig, das Diskutieren von Führungsverhalten in der Öffentlichkeit ist es ebenfalls! Dafür hat die Bundeswehr alle Jahre wieder das Beurteilungswesen erfunden, hier haben Vorgesetzte und nächsthöhere Vorgesetzte die Möglichkeit und die Pflicht das Führungsverhalten ihrer Untergebenen militärischen Führer zu beurteilen und zu diesem Sachverhalt Stellung zu beziehen. Der Spiegel ist dafür nicht das zweckmäßige Medium. Von daher würde ich und vermutlich auch viele aktive Angehörige der Bundeswehr wünschen, dass sich das Verteidigungsministerium die Ansprüche an „gute Führung“ sich ebenfalls als Maxime des eigenen Handelns auferlegt. Dann kann sich der unterstellte Bereich dieses Verhalten als Vorbild nehmen und diesem nacheifern, denn dass sich die Truppe das Führungsverhalten des Verteidigungsministeriums in den letzten 6 Monaten als Vorbild nimmt, will vermutlich nicht mal das Ministerium selbst.
0815 | 08. Juni 2017 – 0:04
Darf ich sie so verstehen, dass die Blood Sweep Übungen in P. im Gelände bei jedem Wind und Wetter stattfinden ?
Darf ich sie so verstehen, dass der/die Verwundete-ÜB (zwischen den beiden Unterwäschelagen) mit Blut-ÜB so realistisch geschminkt ist, dass man nur mittels haptischer Wahrnehmung die Wunde-ÜB diagnostizieren kann ?
Darf ich sie so verstehen, dass ein gleichgeschlechtlicher Blood Sweep in einer Kill-Zone das wahrscheinlichste Schlammzonen-Szenario ist ?
Darf ich sie so verstehen, dass sie – in anderen Fäden -einerseits die physische „Kameradentauglichkeit“ von Infanteristinnen anzweifeln, den verwundeten Kameraden in Deckung zu „verbringen“, sie aber andererseits darauf beharren, dass man einen Blood Sweep an Infanteristinnen nur am „lebendenden Objekt“ üben kann ?
Kann es sein, dass bei der „CFR-aller-Truppen“-Ausbildung nur deshalb so viel „Wert“ auf den „Blood Sweep“:
Absuchen / Abstreichen des gesamten Körpers des Verwundeten und
Stoppen sämtlicher noch nicht erkannter Blutungen. Besonderes Augenmerk sollte
hierbei auch auf weniger exponierte Körperbereiche wie z.B. im Bereich der Axilla sowie
in der Genital- und Analregion gelegt werden.“ legt, weil man in P. die überwiegende Anzahl der Maßnahmen der „taktischen Verwundetenversorgung“ (http://tremaonline.info/wp-content/uploads/2013/06/TREMA-e.V.-Guidelines-fuer-TCCC-2.0.pdf) in „echt“ gar nicht praktisch ausbilden/üben kann, bzw. darf ? Falls es Ihnen noch nicht aufgefallen ist, der oben zitierte Blood Sweep Text ist gerade einmal ein Absatz in einem 24-seitigen Text über Tactical Combat Casualty Care.
Ihre ganze Argumentation ist voller Brüche und Widersprüche. Einerseits sagen sie, dass man an künstlichen Puppen nicht realistisch „üben“ kann und andererseits verteidigen sie – gemessen am gesamten CFR-Maßnahmenpaket – eine fachlich relativ nebensächliche Einzelübung, die voller Übungskünstlichkeiten ist (Stichwort Unterwäsche).
Aber der ehemalige Kommandeur von P. hat sich ja im FOCUS bereits als „Bauernopfer“ von UvdL ge-outed. Die „Kampagne“ läuft weiter, also muß sie ja auch bei AGA weiter geführt werden.
;-)
@Memoria
„Genau dies ist ein „Fehlschluss“ , da es eben Dinge gibt die strafrechtlich nicht relevant sind, aber trotzdem stattfinden.“
Ja, das nennt man Leben. Wo ist jetzt die Verfehlung?.
„Das BMVg hat wohl an verschiedenen Stellen dramatisiert, aber aus der Einstellung von Vorermittlungen zu schließen es sei alles so nicht gewesen ist unrichtig.“
Man schließt nicht über die bloße Einstellung der Vorermittlungen darauf, sondern auf die ganz konkrete Aussagen der Staatsanwaltschaft.
“ Auch disziplinarisch kann etwas irrelevant sein und trotzdem kann etwas schief laufen.“
Ja, aber was? Was ist schief gelaufen? Was ist der Vorwurf?
Schief gelaufen ist in jedem Fall die Pflicht zur Fürsorge der Vorgesetzten oberhalb des HAusbKdo.
„Die Debatte entfernt sich mal wieder recht seltsam von den Fakten“
Hä? Fakten können sie bei der Staatsanwaltschaft nachlesen und die Äußerungen der Ministerin in der Presse, zu diesem Fall ab 27.01.2017.
Die Äußerung des IBuK enthält welche Fakten?
Das was sie hier machen folgt schon FAST dem Trump-Style.
Mal zu den puppen:
Die kosten pro ober/ und Unterleib ca120000$. Jedes mal dass ich diese in Deutschland gesehen habe ob militärisch oder bei polizeilichen spezialkräften wurde sie von der selben amerikanischen bedienerin der Betreiber firme bewacht (ja das war nie mehr als eine puppe zur Zeit) und von ihr zu verstehen gegeben das sie nur auf einem festen und halbwegs sauberen untergrund benutzt werden soll wie einer Straße und nicht im dreck.
Die puppe selber ist aber sehr robust auch wenn man mit kraft gegen die Servomotoren der puppe andrückt.
@Hauptgefreiter
Es ist in der sich über lange Jahrhunderte entwickelten Abwicklung von Rechtsangelegenheiten der gute etablierte Sinn, dass der Kläger nicht auch Richter ist.
Ein Petent hat eine Beschwer, die ihn plagt und umtreibt. Das ist OK für mich, denn jeder bewertet Umstände, Vorfälle aus seiner Sicht und vollständig subjektiv, und das ist auch gut so. Nun trägt er die Beschwer vor und von ih und seiner subjektiven Feststellung unabhängige prüfen und bewerten diese. Dabei kommt ein Ergebnis zustande, dass nicht im Erwartungshorizont des Petenten liegt.
Was nun? Dem Petenten geht es nicht wirklich besser und häufig fehlt auch die Einsicht und der Zugang dazu, dass objektiv gar kein Beschwer vorliegt/vorlag.
Aber der Petent, weiß dass er in einem Rechtsstaat lebt und diese Regeln nun mal so gelten.
Hier kommt jetzt eigentlich der Kasus knacktus in der aktuellen Situation. Der Dienstweg im Rahmen der WBO ist deutlcih geregelt. Außerhalb dessen gibt es gem GG ausschließlcih das Recht, sich an den Wehrbeauftragten zu wenden.
Umgehung des Dienstweges um direkt dem GI, sonstig höhreren DV als dem nächsthöheren oder IBUG zu schreiben ist nicht vorgesehen.
Wurde das vergessen?? NEIN, denn sonst passiert genau das, was jetzt passiert ist.
Die IBUG bekommt ein „ich bin so ungerechtbehandelt worden, obwohl mein Beschwer doch so entsetzlich ist usw…“, kennt die Ergebnisse aller prüfenden Ebenen nicht und mischt sich ein, benutzt es sogar politisch.
1. Der Petent hat den Dienstweg umgangen, was ein Verstoß gegen die Dienstpflichten ist.
2. IBUG lässt sich (gerne) dafür missbrauchen. Die einzig richtige Antwort auf solche Schreiben ist der Hinweis, dass gem. WBO Beschwerde eingelegt werden kann und der WB als außenstehender angegangen werden darf.
Ich mach der Petenten keinen Vorwurf, aus Ihrer Motivation heraus versucht sie alles, um das von ihr geglaubte und ersehnte Recht zu erfahren. Gut so.
Hier ist die andere Seite gefragt! Manchmal muss einem Petenten auch mal klare Kante gezeigt werden.
„Ich beschwere mich“ – geprüft und abgelehnt.
„Ich beschwere mich aber wirklich“ – geprüft und abgelehnt.
„Ich beschwere mich mit nachdruck aber wiklich wikrlich wirklich“ – Ach so, ja wenn sie sich wirklich wirklich beschweren ist es ja was anderes…. dann machen wir das so…
?????????
@ Koffer
Zitat: „Gegen diese Bewertung der ebene InChef + Kdr AusbZ + Kdr AusbKdo (inkl. Fachschiene) hat auch der Wehrbeauftragte keinen Widerspruch erhoben.“
War das so ? Hat der Wehrbeauftragte auf die Beschwerde der Hörsaalleiterin so reagiert und die Vorgänge in Pfullendorf als in Ordnung befunden ?
Hat der GI und der BEA die dienstliche Abarbeitung der Vorgänge in Pfullendorf als nicht zu beanstanden gewertet ?
Sagen sie jetzt bitte nicht der GI und der BEA sind nur die Jasager der Ministerin. Dies wäre wiederum die Wahrnehmung in der eigenen „Filterblase“ der vorgefassten Meinungen.
@ Auslandsdiener und andere
Zitat:
„@Georg: “ aber wir haben deutliche Verstöße gegen die Innere Führung und damit gegen das Menschenbild was wir als Bw-Soldaten pflegen sollten“ Wenn von eklatanten Verstößen gegen die Menschenwürde gesprochen wird, und sich diese als nichtig erweisen, wo sehen Sie dann die deutlichen Verstöße gegen die InFü? Ihr Sendungsbewusstsein in allen Ehren, aber Rechtsnorm ist Rechtsnorm und unterliegt nicht dem persönlichen Geschmack. Das Menschenbild ist im GG vorgegeben, nicht in einer ZDv bzw. Regelung. Wie daher etwas rechtlich nicht zu beanstanden, aber gegen die Grundsätze der InFü sein kann, erschließt sich mir nicht.“
Diese deutliche Verstöße gegen die Prinzipien der Inneren Führung hat der Sprecher des BMVg in seiner Aussage oben klargestellt. Insofern empfehle ich einfach die Aussagen nochmal nachzuhören, so wie es @ Memoria schon geschrieben hat.
Wenn Sie bei einem Verstoß gegen die Menschenwürde keinen Verstoß gegen die Prinzipien der Inneren Führung erkennen können oder wollen dann kann ich Ihnen mit meinen Erklärungen auch nicht mehr weiterhelfen. Dann haben Sie das Prinzip der Innern Führung nicht verstanden.
Zitat: “ Wie daher etwas rechtlich nicht zu beanstanden, aber gegen die Grundsätze der InFü sein kann, erschließt sich mir nicht.“
Dies kam ja in der Aussage des Sprecher BMVg, Oberst Nannt deutlich zum Ausdruck in der Hierarchie der Verfehlungen:
1. Strafrecht
2. Disziplinarrecht
3. Prinzipien der Inneren Führung
Nicht jeder Verstoß gegen 3. ist nach 2. oder 1. strafbewehrt.
Gehen Sie doch einfach mal auf mein Argrument der „Goldenen Regel“ als Handlungsmaxime der Inneren Führung ein. Frei übersetzt lautet es ja:
“ Was du nicht willst das man dir tut, das füg auch keinen anderen zu“
Ist es für Sie in Ordnung das in Aufenthaltsräumen (nach der Öffnung der Bw für Frauen in allen Laufbahnen vor 15 Jahren) weibliche Unterwäsche als „Trophäensammlung“ aufgehängt wird, so wie im örtlichen Jagdverein „Hirschgeweihe“ ?
Welches Frauenbild haben die männlichen Soldaten in dieser Inspektion ? Wenn es bereits 2014 Beschwerden über sexistisches Verhalten, Belästigung, Mobbing gab, welche effektiv wirksamen Maßnahmen zum Gegensteueren des Inneren Geistes, des inneren Gefüges der Truppe hat der Kdr und die Chefs unternommen ?
Also nochmal nicht alles was rechtlich nicht mit Strafe belegt ist, ist im innerdienstlichen Umgang erlaubt und gewünscht. Einige Kommentatoren blenden diesen ethischen Aspekt einer guten Führung, eines respektvollen, die Persönlichkeit achtenden aber trotzdem eine physich und mental fordernde Ausbildung durchzuführen, vollkommen aus.
@ 0815
Auch mir ist klar, dass die Ausbildung am Menschen in jedem Fall besser ist als an einer Simulationspuppe. Insbesonders einen Zugang zur Arterie oder Vene zu legen ist zwar einerseits keine Kunst (siehe Blutspenden) ist aber anderseits unter Gefechtsbedingungen und Stress eine enorme Herausforderung die durch häufiges praktisches Üben handlungssicher auch in Extremsituationen erlernt werden muss.
Insofern würde ich alle Kampfretter jedes Jahr für ein, zwei Wochen zur Blutspendeaktion des Roten Kreuzes oder Blutspendetruppe der Bw (falls die noch durchgeführt wird), abordnen damit sie in dieser kurzen Zeit über 100 Zugänge am lebenden Menschen legen.
Dies war aber nicht meine Antwort an @ Hans Schommer. Die bezog sich nur auf die Aussage, es gebe keine Simulationspuppen und einige Kommentare vorher wurde genau dies gepostet, dass es mit Puppen bei der GSG 9 ausgebildet wird.
@Auslandsdiener:
Danke für die Bestätigung meiner Befürchtung. Ja, in der Tat haben nicht alle recht, die an die BM‘ in oder andere schreiben. Aber es haben eben auch nicht alle unrecht- sondern zunächst einmal Anspruch darauf, ernst genommen zu werden.
Das fällt Ihnen offenkundig schwer- ist das das Problem der Beschwerdeführer? Wie interpretieren sie denn dann die Prinzipien der Inneren Führung? Korpsgeist und Gruppenzwang?
Und wenn man sich an Tanzstangen und Damenunterwäsche oder an Grinseporträts neben Fieberthermometern im Anus stört und sich diese Vorwürfe als Fakten bestätigen, dann hat man schon Anspruch darauf nicht als Verräterin abgestempelt zu werden.
Auch wenn das natürlich alles nicht strafrechtlich relevant, ist doch das Tolerieren entsprechender Zustände keine gute Führung!