Nach Vorfällen in Pfullendorf: Kein Strafverfahren wg. Sexualstraftaten (Nachtrag)
Die Vorfälle am Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf, bei denen es zu Schikanen und Misshandlungen kam, werden – zum Teil – keine strafrechtlichen Folgen haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft Hechingen stellte die Ermittlungen wegen angeblicher sexuell-sadistischer Praktiken bei der Sanitäterausbildungein, teilte die Behörde am (heutigen) Mittwoch mit. Ein Ermittlungsverfahren wegen sadistischer Aufnahmerituale bei den Mannschaften werde dagegen fortgesetzt. Das Verteidigungsministerium betonte, die diziplinaren Ermittlungen liefen auf einem anderen Strang (s.u.)
Des absehbar großen Interesses wegen die Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut:
Vorgänge in der Staufer-Kaserne der Bundeswehr in Pfullendorf
Bei der Staatsanwaltschaft Hechingen werden im Zusammenhang mit möglichen Vorfällen in der Bundeswehrkaserne in Pfullendorf zwei Verfahren geführt, wobei darauf hinzuweisen ist, dass diese Verfahren allein eine strafrechtliche Prüfung zum Gegenstand haben.1. Ein Verfahren bezieht sich auf angebliche Praktiken bei der Kampfsanitäterausbildung.
Gegenstand dieses Verfahrens war der öffentlich erhobene Vorwurf, in der Staufer-Kaserne seien sexuell-sadistische Praktiken an der Tagesordnung gewesen. So hätten sich Rekruten vor den Kameraden nackt ausziehen müssen und seien hierbei gefilmt worden. Auch seien durch die Ausbilder medizinisch unsinnige und sexuell motivierte Übungen vollzogen worden. Des Weiteren wurde in den Medien berichtet, dass Ausbilder Soldatinnen an einer Pole-Stange hätten vortanzen lassen und sie dabei im Genitalbereich abgetastet.
Eine Durchsicht und Prüfung der maßgeblichen Unterlagen der Bundeswehr ergab jedoch keinen Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten. Mit Verfügung vom 15.05.2017 wurde daher kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Tatbestände von Strafvorschriften gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder nach sonstigen Strafvorschriften wurden nicht verwirklicht.
Die umfangreichen sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden. Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass die praktizierten Ausbildungsmethoden den Ausbildungsvorschriften der Bundeswehr widersprochen haben.
Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden.
Soweit die Strafbarkeit eines Soldaten wegen Beleidigung einer Soldatin im Raum steht, ist eine Strafverfolgung nicht möglich, da weder die Verletzte noch deren Dienstvorgesetzte einen Strafantrag gestellt haben.
2. Das zweite Verfahren betrifft das Stichwort „Aufnahmerituale“. Dieses Verfahren wird bereits als Ermittlungsverfahren wegen der Vorwürfe der Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung geführt und zwar gegen derzeit 7 Beschuldigte mit Mannschaftsdienstgraden. Dieses Verfahren ist nach wie vor in Bearbeitung und noch nicht abgeschlossen.
Über die Einstellung hatte zuerst Spiegel Online berichtet.
Interessant ist dabei, dass sich die Staatsanwaltschaft dabei – auch – auf die internen Ermittlungen der Bundeswehr beruft: Die umfangreichen sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr haben keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Lehrgangsteilnehmer im Rahmen der Kampfsanitäterausbildung zu sexuellen Handlungen genötigt wurden. Die Bundeswehr selbst oder das Ministerium hatte sich in dieser Richtung bislang nicht geäußert.
Nachtrag: Eine Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu vom heutigen Mittwochmittag:
Die Einstellungsverfügung bestätigt die von Anfang an getroffene Einschätzung der BW in Bezug auf eine denkbare strafrechtliche Relevanz der Vorgänge in Pfullendorf den Tatkomplex sexuelle Erniedrigung und Mobbing betreffend. Wie Sie sich sicher erinnern, hat die StA Hechingen in dem jetzt eingestellten Fallkomplex aufgrund eigener Initiative (nach Presseberichterstattung) ermittelt. Zur Anzeige gebracht hatte die BW selbst lediglich den Tatkomplex Aufnahmerituale. Der ist nicht eingestellt. Aussagen zur Frage, ob die praktizierten Ausbildungsmethoden sachgerecht oder schlicht pietätlos waren, trifft die StA ausdrücklich nicht. Disziplinare Ermittlungen, bzw Konsequenzen in der Bundeswehr laufen auf einem anderen Strang und auch nach anderen Kriterien.
Nachtrag 2: Die Aussagen dazu in der Bundespressekonferenz vom Sprecher des Verteidigungsministeriums, Jens Flosdorff:
Einige Details der Vorwürfe hier noch mal zum Nachlesen. Und wegen eines Teils der Vorfälle in Pfullendorf wird weiterhin von der Staatsanwaltschaft ermittelt.
Allerdings der vorsorgliche Hinweis: Dass in diesem Fall die Ermittlungen eingestellt wurden und auch die Bundeswehr-internen Hinweise die ersten Vorwürfe nicht bestätigen, heißt mitnichten, dass alle Handlungen von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in den vergangenen Monaten unsinnig und hinfällig wären – so scheint das von einigen interpretiert zu werden, einschließlich des Umgangs mit Wehrmachtstradition und Rechtsextremismus. Das wäre eine, nun, gewagte These.
(Die Kommentare zu diesem Thema bleiben auf moderiert.)
(Grafik: Wappen des Ausbildungszentrums Spezielle Operationen via Wikimedia Commons)
Oha – da wird dann wohl ein böser Brief von Frau Ministerin ins Ländle gehen. Schließlich sagt/weiß nur sie, was auszuermitteln ist. Oldenburg lässt grüßen ;-)
Evtl folgt man bald wieder (Hoffnung) dem Grundsatz, dass dann verurteilt werden, wenn es einen richterlichen Beschluss gibt und man bis dahin die Unschuldsvermutung als Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens achtet.
Das bedeutet nicht, dass man keine Disziplinarverfahren einleitet, aber diese haben in der Öffentlichkeit nichts verloren (da genügt die Meldung, dass sie eingeleitet wurden).
Es wird Zeit, dass das BMVg und die Bw gute Rechtsberatung und alle im Ministerium eine Einweisung in die WDO/WBO und InFü bekommen.
Insgesamt haben die Ansprachen und Aktionen aber wohl zu einem internen Klima geführt, bei dem Äußerungen nun sehr kritisch betrachtet werden.
„Ermittlungen nach „Putsch-Aufruf“ eines Euskirchener Soldaten“, ist eine Meldung beim WDR und auch anderen Medien.
Die Einstellung des Verfahrens wg. Soldatin ist insoweit verwunderlich, als es bisher hieß, sie sei gezwungen worden, sich auszuziehen. Die StA hat offensichtlich keinen Zwang feststellen können, dieser setzt die Drohung mit einem empfindlichen Übel oder Gewalt voraus. Denn sonst hätte das Verfahren wg. Nötigung weiter gehen müssen.
Da Hexenjagd(den Begriff haben hier auch schon anderes Kommentatoren in AG verwendet) und Bildersturm mit diesem Vorfall in Pfullendorf und der Soldatin begonnen haben, bricht hier die Skandalisierung und die Hexenjagd jedenfalls teilweise in sich zusammen, auch wenn Disziplinarmaßnahmen davon unbetroffen sind und das Ermittlungsverfahren wg. Aufnahmerituale weitergeht. Denn vor Hauptvorwurf war bisher, daß den Vorwürfen der Soldatin nicht ausreichend nachgegangen worden sei, was u.a. dazu geführt hat, daß ein General abgelöst wurde von seinem Ausbildungskommando.
Die Vorwürfe der Soldatin können weiterhin voll stimmen, aber sie erfüllen nicht den Tatbestand von Straftaten. Aber wenn es nicht einmal Straftaten waren, dann hätte hier die Ministerin abwarten müssen, was bei den Staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rauskommt, bevor man die Truppe unter Generalverdacht stellt oder von BW-Skandalen spricht.
Die Ministerin hat die einzelnen Vorfälle aufgebauscht und zu einem brauen Brei zusammengerührt, statt zu sagen, es gibt vielleicht zwei Terroristen in der BW und in Einzelfällen besteht der Verdacht von Verstößen gegen die Innere Führung.
Und wenn die Ministerin seit dem 15. Mai Bescheid weiß, aber öffentlich schweigt zur Einstellung, dann legt dies den Verdacht nahe, daß dies Absicht ist, um öffentlichen Rücktrittsforderungen zu entgehen.
Jetzt wird’s interessant.
1) Seit zwei Wochen ist das BMVg informiert und immer noch keine Reaktion an die Truppe. Was soll man davon halten?
2) Skandale, die keine sind. War das nicht Teil des Kernvorwurfs, dass nicht schnell genug strafrechtlich ermittelt wurde, weil das alles so schlimm sei?
@HansDampf: Sehr richtig. Fast schon eine Lehrvorführung in Sachen: „Wie verspiele ich meine Autorität.“
@T.Wiegold: wenn die „menschenverachtenden Praktiken“ in Pfullendorf strafrechtlich ohne Relevanz sind sehe ich durchaus Lücken in der Argumentationslinie der Ministerin – vorsichtig gesagt.
Es hiess im Februar: „…Im AusbZSpezlOp sind gravierende Defizite in Führung, Ausbildung, Erziehung sowie Dienstaufsicht festzustellen….“
Das BMVG hatte ja die verspaetete Kenntnisnahme bemaengelt, wonach der Vorfall in der Medic-Ausb. bis dato ausschliesslich auf dem mil. Dienstweg bearbeitet worden war – wo er augenscheinlich nach Einstellung der Strafrechtlichen Ermittlungen- wohl auch hingehoerte.
Der Mangel liegt in den buerokratsichen Richtlinien und Vorgaben, aber nicht im Fuehrungsversagen derer, die darueber ihre Kommandos verloren haben.
Und wenn es Bedarf gibt, in bestimmten rechtlichen, / InFue-Angelegenheiten den Melde-und Dienstweg anzupassen, dann haette man das schon laengst tun koennen- bei „R“ im BMVg.
Nicht so in den Augen des BMVg, das nur Kenntnis erlangte, nachdem der Dienstweg von ausserhalb verlassen worden war. Was folgte war Entsetzung und Empoerung – aber auch Sorgfalt, Fuersorge und souveraener Umgang?
Leider wurde ueber dieser Angelegenheit („Affaere?“) soviel Vertrauen zerschlagen, Biographien nachhaltig beschaedigt, weil aufbauschende Pressemitteilungen und hektischer Aktionismus im BMVg wichtiger waren, als Vertrauen in die Institutionen (Staasanwaltschaft) und eigenen Hierarchien auszuueben.
Darin erkenne ich ein tiefes Misstrauen an der Leitungsspitze, die zunaechst und vor allem den eigenen Imageschaden zu begrenzen suchte, weil man „ueberrascht“ wurde.
Den verschiedenen truppendienstlichen Ebenen und Vorgesetzten es zum Vorwurf zu machen, wenn sie sich – vermutlich- regelkonform verhalten haben, sagt es etwas darueber aus, wie man Vorgesetzte in der Truppe misstrauisch als Wegducker, Verharmloser, Ignoranten und Negierer und in einer eigenen Kultur lebend, betrachtet.
Dieser Vorfall, der sich nun als ggf. disziplinar zu wuerdigender Fall herunterstufen laesst, wurde zudem mit den Untersuchungen gegen Olt. Franco A. und einem angeblich fragwuerdigen Traditionsverstaendnis vermischt. In meinen Augen unzulaessigerweise, weil alle drei Bereiche in keiner Kausalitaet zueinander stehen.
Ist das alles nur einem billigen Wahlkampf geschuldet? Oder steckt da mehr dahinter?
Unsicherheit? Aktionismus um des kurzfristigen, taktischen Erfolges wegen?
Ein gemutmasstes „Wissen“, was Politik und Oeffentlichkeit angeblich erwarten?
Wie sollen sich Truppe und Leitung jemals wieder richtig vertrauen koennen, wenn es um konkrete Fragen von Leben und Tod, Wirkung und Opfer gehen sollte, wenn sich die Leitung nicht einmal selbst vertraut bzw. kein Vertrauen in die eigenen Verfahren, Ebenen und Straenge besitzt?
In dieser Angelegenheit gibt es leider nur Verlierer.
Betrueblich nur, dass wir selbst dafuer gesorgt haben.
@closius | 24. Mai 2017 – 12:01
Zustimmung +1
Noch kommt hinzu, dass der Vorwurf hinsichtlich der „sexuell-sadistischer Praktiken“ ja der eigentliche „Aufreger“ war und im Januar während des Workshops sexuelle Identität durch die IBuK pressewirksam genutzt wurde um den Stein ins Rollen zu bringen.
Wenn man außerdem bedenkt, dass die kritisierten Praktiken zudem (nach meiner Kenntnis) medizinisch wohl nicht abwegig sind und durch den den Leitenden Sanitätsoffizier (LSO) in Leipzig als Teil der Ausbildung geprüft und für angemessen befunden wurden, dann werde auch weitere Vorwürfe gegen die militärische Führung und den (geschassten) Referatsleiter im BMVg sehr „wackelig“.
Damit ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass nicht in der Umsetzung dennoch Dienstvergehen vorlagen. Insbesondere der dienstliche Sinn am Filmen des Vorgangs durch Ausbilder erschließt sich mir nicht umfänglich (bzw. zumindest erkenne ich hier erhebliches „Mißbrauchspotenzial“).
Und was die Vorwürfe hinsichtlich der Mißhandlungen unter den Mannschaften angeht. Diese waren nach meiner persönlichen Meinung sowieso von Anfang an die strafrechtlich und disziplinarrechtlich schwerwiegenderen.
Aber damit hätte die IBuK ja keine „öffentliche Welle“ erzeugen können.
Ein Schelm wer böses dabei denkt :(
Was wurden denn aus den Beteiligten (angeblichen Tätern und angeblichen Opfern)?
Wurde da nicht auch schon ohne Beschluss und Abschluss Disziplinarverfahren gehandelt?
Wer öffentlich, medial vorverurteilt wurde hat mE Anspruch auf mediale Rehabilitation.
Man nennt dies dann,- Bitten um Entschuldigung – und ggf Wiedereinstellung…….. ggf nach Abschluss des ganzen Verfahrens.
@all
Stellungnahme des Verteidigungsministeriums dazu oben im Nachtrag.
Staatsanwaltschaft in ihrer Erklärung:
“ … Es konnte auch nicht festgestellt werden, dass die praktizierten Ausbildungsmethoden den Ausbildungsvorschriften der Bundeswehr widersprochen haben.
Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden. …“
Bundeswehr heute:
“ … Aussagen zur Frage, ob die praktizierten Ausbildungsmethoden sachgerecht oder schlicht pietätlos waren, trifft die StA ausdrücklich nicht. …“
Ist man im Ministerium zu blöde zum Lesen? Oder glauben da irgendwelche willfährigen Handlanger der Ministerin tatsächlich, Medien und Öffentlichkeit weiterhin durch Wortglauberei täuschen zu können? Peinlich und billig zugleich!
Hans Schommer
@Hans Schommer | 24. Mai 2017 – 13:34
„Ist man im Ministerium zu blöde zum Lesen?“
Zugunsten des BMVg muss ich hier (teilweise) widersprechen (ich fasse es nicht, dass ich das BMVg hier wirklich mal in diesem Themenkomplex verteidigen ;) ).
Die StA hat festgestellt, dass das Vorgehen den „Ausbildungsvorschriften der Bundeswehr“ nicht widersprochen hat.
Das BMVg spricht von „sachgerechten Ausbildungsmethoden“.
Nun ist es durchaus denkbar, dass eine Ausbildungsmethode zwar dem Vorschriftenstand entspricht, aber (z.B. aufgrund neuer Erkenntnisse) nicht mehr als „sachgerecht“ betrachtet werden kann…
Ich persönlich halte das zwar für durchaus mutig, wenn das BMVg aus der Ferne solche Bewertungen vornimmt, wenn die Fachleute das anders sehen (Inspektion, AusbZ und AusbKdo inkl. LSO), aber in der Tat ist nicht alles was die „Orts-/Fachebene“ macht automatisch richtig ;)
Trotzdem würde das auch in diesem Fall die „Dramatik“ der Vorwürfe ggü. den Vorgesetzten (inkl. GenMaj Spindler) DEUTLICH reduzieren, denn dann hätten sie ja nur noch eine „Ermessenfehler“ gemacht und Irren ist ja bekanntermaßen menschlich…
Für viel schwerwiegender halte ich die folgende Feststellung der StA „Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden.“
Nun hat das meiner Erinnerung nach die IBuK SO auch nie behauptet, allerdings trat das BMVg (ebenfalls nach meiner Erinnerung) den diesbezüglichen, reißerischen Behauptungen in manchen Zeitungsartikeln und Fernsehberichten nicht entgegen. Weder zurück haltend noch offensiv.
D.h. wenn die StA sich auf die „umfangreichen sorgfältigen internen Ermittlungen der Bundeswehr“ beruft, dann muss das BMVg also auch schon seit Wochen (!) gewusst haben, dass an diesen öffentlich verbreiteten Gerüchten NICHTS dran war.
Hier wird es nun unappetitlich! Denn natürlich ist das BMVg nicht für (falsche) Gerüchte zuständig. Sich aber wider besseren Wissens nicht vor seine (fälschlich) beschuldigten Soldaten zu stellen ist ein schwerwiegender (!) Verstoß gegen Grundsätze der Inneren Führung :(
Wird dem Schulkomanndeur und dem Inspektionschef leider auch nicht mehr helfen.
Es beruhigt mich aber, dass mein Wertekompass und der anderer Infanteriekameraden wohl doch nicht so weit von der FDGO entfernt ist wie bei der Diskussion zu Jahresbeginn durch den einen oder anderen Mitdiskutanten hier auf AG vermutet wurde.
Zu der Aussage, dass kein Nachweis erbrcht wurde:
Aussage gegen Aussage ist i.d.R. eben auch kein Nachweis.
Das heisst nicht, dass es sich um Gerüchte handelt, sondern durchaus passiert sein KANN, aber eben nach Ermittlungen man zu der Entscheidung kam, dass nichts NACHWEISBAR STRAFBARES passiert ist.
Hier bitte differenzieren!
Ich hoffe, dass es keinen gibt, der ALLE Handlungen der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in den vergangenen Monaten als unsinnig und hinfällig betrachtet.
Jedoch hoffe ich auch, dass ALLE Handlungen der Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen in den vergangenen Monaten unter dem Gesichtspunkt (-Feld) der InFü, WDO, WBO und Fehlerkultur beurteilt werden und die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.
Ein erster Schritt wäre, nicht alles (öffentlich und intern) in einen Topf zu werfen, den Dienstweg, die dienstlichen Verfahren zu nutzen und noch nicht Verurteilte und Opfer zu schützen.
@all
Oben als zweiter Nachtrag: Die Aussagen von BMVg-Sprecher Jens Flosdorff vor der Bundespressekonferenz dazu.
@Koffer
Wenn ich den Artikel vom 14.2.17 (oben verlinkt) richtig lese, stammt ja auch die Aussage zum „tanzen an der Tanzstange“ von Frau Lt. Ggf. müßte nun doch auch in Richtung Falschaussage ermittelt werden, schon um die Versetzten und anderweitig disziplinar Belangten zu rehabilitieren?
Solange eine Ausbildungsmethode in einer Vorschrift niedergelegt ist, kann der Ausbilder davon ausgehen, dass sie sachgerecht ist. Andernfalls hätte die Vorschrift nicht erlassen werden dürfen. Wenn sich die Bewertung ändert, dann muss die Vorschrift geändert werden. Sollten die Ausbildungsmethode also nicht sachgerecht oder pietätslos sein, trifft die Schuld das Ministerium und an der Spitze die Ministerin.
Darüber hinaus scheint es Handlungen (Verstöße gegen die Innere Führung), die das Ministerium und die Ministerin als Fakt dargestellt haben oder der impliziten Annahme, sie seien nachweislich geschehen, nicht widersprochen (z.B. am 12. Mai Zentrum für innere Führung oder im Tagesbefehl vom 26. April 2017) haben, nicht gegeben zu haben. Dies wäre eine Verleumdung gegenüber den Betroffenen.
Das Ministerium hat ganz offensichtlich erhebliche Führungsprobleme. Vielleicht fehlen dort die Inspekteure als enge Berater.
Und nochmal:
Ich vermisse das Wort „der Generalitaet“!
Es zeigt sich das die besagten Zustände und Praktiken im Bereich der Ausbildung CFR nun doch nicht die Ausmaße hatten die sich eine Frau Leutnant herbeigeredet hat!!!
Aufgrund der vielen Vernehmungen verschiedenster LG Teilnehmer in der gesamten DSK hat sich wohl herausgestellt das es sich bei den Tätigkeiten im Rahmen einer Untersuchung nach TCCC um international festgeschriebene Verfahren handelt die zum Ziel haben Leben zu retten.
Das hierbei der Verwundetet mit der bloßen Hand abgetastet wird – Blood Sweep – und auch der Genitalbereich dabei nicht ausgelassen wird ist keine Nötigung oder gar Sexuelle Belästigung , sondern vielmehr als notwendige Tätigkeit zu sehen.
Es ist schon ein starkes Stück was ein Soldat m/ w mit falschen Aussagen und Darstellungen lostreten kann , besonders wenn eine Ministerin wie von den Laien vorbei an allen Mechanismen und Regularien eine Werbekampagne daraus macht!!!
Der eigentliche Skandal ist und bleibt die IBUK und ihr Verhalten!!
Dann ist ja jetzt für einige die Bw-Welt wieder in Ordnung. Man sollte sauber unterscheiden, dass die StA rein aus strafrechtlich relevanten Gesichtspunkten gearbeitet hat. Also nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Damit also auch korrekt.
Für mich bleibt der fade Nachgeschmack, dass den Vorkommnissen Bw-seitig eben nicht mit Nachdruck nachgegangen wurde. Und es bleiben die Bw-internen Konsequenzen. Das deutet darauf hin, dass im Hintergrund tatsächlich etwas gewesen ist, dass derartige Maßnahmen erforderte. Denn auch diese Maßnahmen müssen ggf. einer juristischen Nachprüfung standhalten können.
Hauptsache, es gilt jetzt nicht die Devise: Na ja, war ja doch alles nicht so schlimm.
In meinen Augen hat jedoch der Umgang der Bw insgesamt mit der „Affäre“ mehr Schaden verursacht als Nutzen gebracht. Nach Außen hin.
Und interne Ergebnisse haben nichts in der Öffentlichkeit zu suchen, zumindest nicht in allen Einzelheiten.
@FNU SNU | 24. Mai 2017 – 14:35
„Das heisst nicht, dass es sich um Gerüchte handelt, sondern durchaus passiert sein KANN, aber eben nach Ermittlungen man zu der Entscheidung kam, dass nichts NACHWEISBAR STRAFBARES passiert ist.“
Da muss ich Ihnen (differenziert) widersprechen. Wenn lediglich der Nachweis nicht erbringbar gewesen wäre, dann wäre (so ist es normalerweise zumindest üblich) zunächst ein Verfahren eingeleitet worden, dieses dann aber eingestellt worden (je nach Güte der Indizien/Zeugenaussagen bereits durch die StA oder spätestens vor Gericht).
Aber in diesem Fall lehnt es die StA ja sogar ab auch nur ein offizielles Ermittlungsverfahren einzuleiten. Um es mal anders zu formulieren: die Gerüchte waren wohl so weit her geholt, dass die StA einfach entweder keine Chance für eine Anklage sah oder gar keine Straftaten im Raume standen, sondern nur „unappetitliche“ aber eben nicht strafwürdige Vorfälle.
Nun differenziert die StA sehr wohl durch ihre konkrete Wortwahl zwischen den beiden Vorfällen („sexual-sadistische“ Ausbildung und „An-der-Stange-tanzen im Rahmen einer Uffz-Aufnahme), aber trotzdem: die entrüsteten und aggressiven Vorwürfe der IBuK von Januar/Anfang Februar sind damit m.E.n. durchaus ein gutes Stück weit „eingeordnet“ worden…
Zimdarsen | 24. Mai 2017 – 11:25
Wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt, geht sie niemals von der Unschuldsvermutung aus. Hier hat sie die vorliegenden Indizien so bewertet, dass sie keine Chance zum „gewinnen“ sah; hat auch nichts mit Unschuldsvermutung zu tun.
Es sind die Gerichte, die sich vom Gedanken der Unschuldsvermutung leiten lassen.
@Hubi | 24. Mai 2017 – 15:47
„Für mich bleibt der fade Nachgeschmack, dass den Vorkommnissen Bw-seitig eben nicht mit Nachdruck nachgegangen wurde.“
Wenn das so wäre, dann könnte ich Ihre Kritik verstehen. Aber wenn ich dem öffentlich bekannt gewordenen Fakten folge, dann wurden ja die Vorwürfen bis auf die Ebene WDA und LSO sowie abschließend GenMaj geprüft und (weitgehend) für nicht stichhaltig bewertet.
Und war nicht sogar der Wehrbeauftragte eingeschaltet?!
Vielleicht ist ja an den Vorwürfen einfach weniger dran, als die IBuK mittels ihrer PR-Maschine die Öffentlichkeit glauben machen wollte?
Obwohl ich einige öffentlich bekannt gewordene Details persönlich auch immer noch für seltsam halte.
Aber nichts davon scheint eine Eingreifen der IBuK zu rechtfertigen und eine Ablösung des Schulkommandeurs, des Referatsleiters im BMVg und schließlich ja sogar des Kdr AusbKdo…
„Und es bleiben die Bw-internen Konsequenzen. Das deutet darauf hin, dass im Hintergrund tatsächlich etwas gewesen ist, dass derartige Maßnahmen erforderte.“
Hier muss ich deutlich widersprechen! Gerade die Maßnahmen gegen Oberst, Oberst (B3) und GenMaj wurden ja alle ausdrücklich „ohne persönliche Schuld“ vorgenommen.
@Fritz | 24. Mai 2017 – 15:47
„Es zeigt sich das die besagten Zustände und Praktiken im Bereich der Ausbildung CFR nun doch nicht die Ausmaße hatten die sich eine Frau Leutnant herbeigeredet hat!!!“
Ja, so scheint es. Ich konnte einige Kritikpunkte aus rein fachlicher Sicht von Anfang an nicht nachvollziehen (Blood Sweep etc.).
Warum die Ausbildung aber gefilmt werden musste erschließt sich mir noch nicht ganz…
@Arty1986 | 24. Mai 2017 – 15:15
„Ich vermisse das Wort „der Generalitaet“!“
Na, das sie bisher geschwiegen hat, ist es doch nur folgerichtig, wenn sie auch jetzt schweigt ;)
@Thomas Arend | 24. Mai 2017 – 15:10
„Das Ministerium hat ganz offensichtlich erhebliche Führungsprobleme. Vielleicht fehlen dort die Inspekteure als enge Berater.“
Warum? Man hört aus dem BMVg, dass sich die IBuK auch gegen (nahezu alle) andere Abteilungsleitungen abschottet, warum sollte das bei Inspekteuren anders sein?
Darüber hinaus wüsste ich nicht, was die Inspekteure im BMVg noch zu suchen haben, nachdem der GI gestärkt wurde…
Natürlich muss der GI auch seiner Rolle als „Chief of Defense“ gerecht werden, aber das ist ja keine Struktur, sondern eine Personenfrage ;)
Nein, es ist nicht üblich ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn gerichtsverwertbare Beweise dadurch nicht zu erwarten sind. Das kann viele Gründe haben und bedeutet nicht, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts strafbewährtes geschehen ist.
Der Rechtsgrundsatz in dubio pro reo interessiert die Staatsanwaltschaft bei Vorermittlungen und im Ermittlungsverfahren übrigens weniger. Höchstens vor Gericht findet es Anwendung.
Wurde gegen Frau Leutnant Verfahren eingeleitet wegen Verleumdung, Irreführung der Justiz etc.?
Wenn nicht, dann hat sie anscheinend nur ihre Rechte wahrgenommen und dann könnte man vielleicht mal prüfen ob da was anderes schiefgelaufen ist.
Da ist vieles möglich, angefangen von einer veralteten Vorschrift …. bis das ihre Bedenken und Beschwerden nicht(anscheinend?) ernst genommen wurden.
@Koffer
Es hat unstrittig Maßnahmen gegeben. Die Formulierung zur Begründung ist durchaus üblich, ebenso die Konsequenz als solche.
Unstrittig dürfte auch sein, dass es Versäumnisse gegeben hat, allein in der Abarbeitung des Themas. Und aus einer Untersuchung über alle Ebenen hinweg schließe ich nicht, dass nichts gewesen ist. Die gezogenen Konsequenzen sprechen dagegen. Mir ist kein offizielles abschließendes Ergebnis zur Bw-internen Untersuchung im Wortlaut bekannt.
Und wenn also alles astrein war, dann gäbe es immer noch zugunsten der bislang Betroffenen die Möglichkeit der Rehabilitierung. Das ist aber bereits mit „ohne persönliche Schuld“ quasi ausgeschlossen worden.
Zitat:
„@Fritz | 24. Mai 2017 – 15:47
„Es zeigt sich das die besagten Zustände und Praktiken im Bereich der Ausbildung CFR nun doch nicht die Ausmaße hatten die sich eine Frau Leutnant herbeigeredet hat!!!“
Ja, so scheint es. Ich konnte einige Kritikpunkte aus rein fachlicher Sicht von Anfang an nicht nachvollziehen (Blood Sweep etc.).
Warum die Ausbildung aber gefilmt werden musste erschließt sich mir noch nicht ganz…“
Das können nur die Beteiligten beurteilen. Und damit ist m.E. auch eine rein fachliche Sicht gar nicht möglich. Und wenn sich dann rein fachlich sogar selbst die Frage nach dem Filmen stellt…
In dubio pro reo stellt sich natürlich eigentlich nur in einer Urteilsfindung. Es passt hier aber auch, wenn der Sachverhalt nicht eindeutig aufgeklärt werden konnte, so dass ein weiteres Verfolgen nicht opportun erscheint. Im Übrigen gibt es gerade im Bereich der Ermittlungen gerade aktuell zahlreiche Beispiele zu Falschermittlungen, beeinflussten oder interessengeprägten Ermittlungen.
Auch wenn die Angelegenheit damit zunächst bereinigt erscheint, bleibt der fade Beigeschmack für viele, dass mal wieder etwas unter den Tisch gekehrt worden ist. Und da haben die Akteure nicht gegengesteuert, sondern haben angeheizt. Das Gegensteuern dürfte aber auch fast unmöglich gewesen sein, wenn Medien bereits berichtet haben. Die Flamme zum Anheizen hätte aber vll. kleiner gehalten werden können, mit allen Auswirkungen.
Arty1986 | 24. Mai 2017 – 15:15
“ Und nochmal:
Ich vermisse das Wort „der Generalitaet“!“
Werter Arty, eine „Generalität“ gibt’s in der Bundeswehr nicht. Und die ist auch politisch nicht gewollt. Daher gibt’s ja bei uns auch keinen Generalstab (der ein gewisses Maß an Kontinuität gewährleisten würde).
Und was zu einer Einordnung der „Kronzeugin“ Leutnant SanOffz zu sagen wäre, kann und darf (wie ich schon zu Beginn des „Pfullendorf-Fadens“ schmerzhaft feststellen durfte) hier im Blog nicht geschrieben werden.
Hans Schommer
Was die Frau Leutnant angeht. Die Dame stand ja in der heißen Phase im täglichen Telefonkontakt mit dem Generalinspekteur. Er hat den Fall maßgeblich aus Berlin geführt. Als er nach Pfullendorf reiste, musste der Kdr damals kurzfristig in den Urlaub befohlen werden. Vor dem Hintergrund der damaligen Aussagen im VtdgA bzw. den verschiedenen Presse-Hintergrund-Gesprächen bekommt das Theater für mich nun auch einen ziemlich faden Beigeschmack :-(
@ Koffer
Die “ Generellität“ hören wir ja…
Hätten wir von den Inspekteuren etwas gehört, wenn noch „früher“ wäre?
General „Weaker“ soll jetzt seine Rolle als oberster Soldat finden?
@Heiko Kamann
Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde.
Unabhängig davon erwarte ich meinen Vorgesetzten (von allen) dass sie meiner Treue mit Vertrauen und Fürsorge begegnen, auch wenn ich einer Tat beschuldigt werde (gerade dann).
@Hubi | 24. Mai 2017 – 18:46
Offensichtlich haben wir einen unterschiedlichen Blick auf die Vorgänge ;)
Damit es nicht in eine „Nein – Doch – Ohhh“-Spirale abgleitet, spare ich mir jetzt Ihnen in vielen Punkten zu widersprechen.
Nur einen Punkt kann ich einfach nicht stehen lassen:
„Auch wenn die Angelegenheit damit zunächst bereinigt erscheint, bleibt der fade Beigeschmack für viele, dass mal wieder etwas unter den Tisch gekehrt worden ist. Und da haben die Akteure nicht gegengesteuert, sondern haben angeheizt.“
Sorry, aber das finde ich völlig daneben :(
Der einzige Beteiligte, der etwas „angeheizt“ hat und der wiederholt und nachdrücklich den Eindruck vermittelt hat, als wäre etwas unter den Tisch gekehrt worden ist die IBuK. Die beteiligten Ebenen Insp – AusbZ – AusbKdo haben das getan was vorgeschrieben ist: über dienstliche Vorgänge stillschweigend bewahrt. Sogar zu ihrem eigenen Schaden, wie sich herausgestellt hat, als Bauernopfer gesucht wurden :(
Ansonsten wissen wir, dass der Dienstweg bis zum GenMaj eingeschlagen wurde und der Petentin über mehrere Ebenen NICHT recht gegeben wurde und das auch der Wehrbeauftragte eingeschaltet worden war und auch von seiner Seite habe ich bisher nicht gehört, dass etwas unter den Tisch gekehrt worden wäre…
Möglicherweise hat das AusbKdo vielleicht sachlich falsch entschieden, dass mag sein (wobei ich das eher nicht glaube, denn die SanAusb in Pfullendorf hat einen ausgezeichneten Ruf), aber damit wurde dann nicht „etwas unter den Tisch gekehrt“, sondern einer Eingabe und Beschwerde wurde einfach nicht Recht gegeben.
Zum Entscheiden sind vorgesetzte Ebenen nun einmal da (selbst wenn sie manchmal falsch entscheiden).
Also nochmals: So wie ich den Fall sehe hat hier nur einer Dinge angeheizt und der (die) sitzt ganz weit oben in der Leitung :(
@Unterer Soldat | 24. Mai 2017 – 21:40
„Hätten wir von den Inspekteuren etwas gehört, wenn noch „früher“ wäre?“
Nein, warum? Habe ich doch auch nicht gesagt. Das Problem ist doch, dass man von niemandem etwas hört. Unsere Generale und Admirale äußern sich so gut wie niemals öffentlich und überlassen deswegen anderen das Feld…
Ich habe lediglich @Thomas Arend widersprochen, der die Inspekteure wieder zurück im BMVg sehen möchte
„General „Weaker“ soll jetzt seine Rolle als oberster Soldat finden?“
Auch hier verstehe ich Sie nicht. Mein Punkt war, dass die neue Stellung des GI es zulassen WÜRDE, sich als „Chief of Defense“ zu verhalten, aber ob das TATSÄCHLICH erfolgt liegt nun einmal am konkreten Amtsinhaber. Und offensichtlich ist General Wieker jemand, der wenig öffentlich auftreten möchte und die militärische Führung der Bundeswehr nur zurückhaltend ausüben möchte…
Meine Meinung dazu können Sie sich vielleicht denken, aber das steht doch in diesem Faden jetzt gar nicht zur Debatte, oder?!
@FK70
Was ist mit den beschuldigten Soldaten?
Wurden da nicht welche sofort entlassen, oder war das der noch laufende Fall?
Was ist denn jetzt durch die Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bei den Vorwürfen widerlegt worden ?
Meiner Meinung nach gar nichts, es sind lediglich keine nachweisbare Tatbestände, die nach dem Strafrecht zu verfolgen sind (Offizialdelikte ohne Anzeige der Betroffenen) gefunden worden. Das sich die Frau Leutnant zu keiner Anzeige wegen Beleidigung entschloss, ist ihre Entscheidung, vermutlich will sie nach den ganzen Spektakel jetzt Ruhe haben. Der Tatbestand ist also nicht entkräftet sondern ist nur nicht zur Anzeige gebracht worden.
Es bleibt auch in der Nachbetrachtung eine nicht sachgerechte Ausbildung, die Praktiken und Ausbildungsmethoden sind entgegen der oben getätigten Aussagen auch nicht durch den LSO (Leitenden Sanitätsoffizier) in Leipzig und der Generalität gebilligt gewesen. Wie früher schon festgestellt wurde, sind die Untersuchungen im Genitalbereich bei der Vorführung vor dem Führungspersonal nur angedeutet worden. Außerdem war das vermeintliche Opfer dabei im Intimbereich bekleidet.
Aufnahmerituale mit Tanz an der Polestange standen auch nicht mit Billigung bzw. Teilnahme der Vorgesetzten zur Diskussion (wie oben dargestellt), sondern waren wohl eher die Aufnahmerituale in den Uffz-Kreis des Stammpersonals der Ausbildungsinspektion.
Alles in allem, keiner der bisher bekannten Punkte, der einzelnen Verfehlungen in Pfullendorf ist widerlegt worden. Alles hat sich wohl so ereignet, wie in der Presse berichtet wurde. Lediglich die Tatbestände nach dem Strafgesetzbuch sind nicht nachweisbar.
Aber der gewaltigste Punkt in der Nachbetrachtung ist schlicht und einfach eine allgemeiner Verfall von bisher im Konsenz vorhandenen Moral- und Wertevorstellung, eben was man für ein Menschenbild hat und wie man seinen Kameraden gegenübertritt. Dies mag zwar nicht nach dem Strafrecht zu verurteilen zu sein, sehr wohl aber nach dem Soldatengesetz mit der Pflicht zur Kameradschaft, mit der Achtung der Würde und Ehre der Kameraden.
Das dies nach knapp 25 Kommentaren zu dem Thema heute noch niemand angesprochen hat, ist mehr als verwunderlich.
Anscheinend ist der gesunde Menschenverstand und ein gewisses ethisches und moralisches Empfinden insbesondere im Umgang mit Kameraden nicht mehr als selbstverständliche Eigenschaft eines erfahrenen Bw-Soldaten voraus zu setzen.
Das man sich über die Rechte, Ehre und Würde der vermeintlich zu Unrecht versetzten HptFw, Offiziere bis hin zum Kommandeur in Pfullendorf in hunderten Kommentaren seine Sorge ausgedrückt hat, die Rechte, Ehre und Würde der in der Ausbildung zum Kampfretter mit entwürdigenden, voyeuristische Methoden behandelten Lehrgangsteilnehmer aber nicht erwähnt, lässt tief blicken.
Vielleicht kam die Verzögerung der internen Ermittlung bzw. Weitermeldung ja dadurch zustande, dass die eigentlich gute 41h-Woche eingehalten wurde. :-)
Interessant ist hier auch der Vergleich mit der Aussage aus mehreren Berichten des Wehrbeauftragten über die Dauer von gerichtlichen Disziplinarverfahren, bzw. die Ermittlungen zu diesen. Wäre es hier denkbar, dass der „einfache“ Disziplinarvorgesetzte zeitlich sehr enge Maßstäbe hat, während auf höherer Ebene Verfahren im Prinzip unbegrenzt lange dauern können?
Es ist doch unverkennbar, daß, egal „welche Sau durch das Dorf getrieben wird“, es „ganz oben“ immer hörige und erfüllungsbereite Beamte und Soldaten gibt, die alles unkommentiert und bereitwillig umsetzen. Wenn es dem eigenen Vorteil dient, werden auch auf Verdacht Dinge verfolgt, wird nicht mehr sachgerecht und sorgfältig geprüft, wird schnell zu allem zugestimmt, werden rasch, zu rasch Urteile gefällt. Von Gerechtigkeit kaum noch eine Spur.
Kritischer Geist und ehrliche, aufrechte Beratung der BM’n sind wohl nicht möglich. Wenn das gepaart ist mit ihrem persönlichen Ehrgeiz und einer vermutlichen sehr auf sich selbst bezogenen inneren Einstellung der BM’n, dann kann alles aufgeblasen werden. Da werden auch schon mal ungerechte Personalentscheidungen forciert und mitgetragen. Auch das „Einstellen“ von Personalentscheidungen in die Presse oder das Internet, ohne das vorherige Gespräch mit den betroffenen, scheint nun möglich. Es wird unverzüglich jeder Meldung nachgegangen, bei der Prüfung Maß und Mitte aber auch rechtliche Grundsätze offensichtlich nicht mehr als Grundsatz angesehen. Es wird für den persönlichen Vorteil verdrängt, das Vertrauen, Ehrlichkeit und Anstand auf allen Ebenen für Soldaten mit die wichtigsten Dinge sind. Was erwarte ich von politischer Leitung und militärischer Führung? Ruhe, Bedacht, Sorgfalt, Ausrichten am GG, Soldatengesetz, nicht mehr, nicht weniger. Grundsätze, die sie von anderen einfordern, selbst einhalten. Sich für die Sache in die Pflicht nehmen. Nicht jedoch Aktionismus und kurzfristiges Showtheater zugunsten einer BM’n. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, sie ist eingebettet in demokratische Strukturen. Sie dient nicht dem politischen Ehrgeiz einer BM. Mir scheint, das darf man so im Dienstgeschäft der Bundeswehr so nicht mehr sagen. Das ist unfassbar für eine Armee, die den Staatsbürger in Uniform und die Innere Führung in sich tragen sollte.
https://de.wikipedia.org/wiki/Tactical_Combat_Casualty_Care
“ 2006 erschien mit der 6. Auflage des PHTLS-Handbuches erstmals eine eigene Militärausgabe. In Deutschland erfolgt die TCCC-Ausbildung seit mehreren Jahren am Ausbildungszentrum Spezielle Operationen. Seit November 2007 steht sie durch eine Weisung für die erweiterte notfallmedizinische Qualifizierung von Spezialkräften auf einer rechtlichen Grundlage“
TCCC inklusive Blood Sweep ist also sachlich und rechtlich korrekt als Ausbildungsgrundlagenvorschrift für SPEZIALKRÄFTE der BW zugelassen, die über keine medizinische Fachqualifikation verfügen.
Kann mir mal einer erklären, wo denn der dienstliche Zweck ist, wenn sich ein weiblicher SANITÄTSOFFIZIR (was darauf hindeutet, dass essich hier um eine_n medizinische qualifizierte-n Soldat_e_i_n handelt) im Rahmen eines Regelausbildungslehrganges einem Bllood Sweep vor laufender Kamera unterziehen sollte ? Na ? Anyone ? Dienstlicher Zweck ? Klassischer Fall von organisiertem Mobbing bis in die Grenzbereiche des Straf- und des Disziplinarrechtes – kann man ja mit „freiwilligen“ Frauen machen, die haben ja wohl per Unterschrift zugestimmt, dass sie sich freiwillig sachlich korrekt auch sexuell belästigen lassen im Rahmen „realitätsnaher“ Ausbildung ? Nein, Euer Ehren, das war keine Vergewaltigung, das war einvernehmlicher Sex – vielleicht etwas hart, aber ich dachte die Klägerin wollte das so /SARC.
Laut ntv ist der WB nun an der Aufklärung der Umstände der Überprüfung des Traditionserlaßes bzgl der sog -Durchsuchungen- dran.
Auch da geht es nun in die nächste Runde.
Georg | 24. Mai 2017 – 23:02
Tja, alles was nicht ausdrücklich verboten ist und/oder legal unter Strafe steht, ist eben „legitim“, wenn man „funktionale“ aka sachliche Grundlagen vorweisen kann. Carl Schmitt pur.
Wenn man Frauen und „Homos“ aus dem „Bund der Härtesten der Harten“ vertreiben will, dann mobbt man „die“ eben bis in die Grenzbereiche des Straf-und Disziplinarrechtes hinein und kann gleichzeitig „die da oben“ mit Social-Media-Shit-Stormtrooper-Tactics als „inkompetent“ vorführen.
Welcome to the brave new world painted in black and brown ;-)
@eorg | 24. Mai 2017 – 23:02
„Was ist denn jetzt durch die Einstellung des Verfahren durch die Staatsanwaltschaft bei den Vorwürfen widerlegt worden ?“
Einiges. Man muss sich nur den Wortlaut der Presseerklärung ansehen, aber das entscheidende ist übrigens, dass vorher noch weniger in die andere Richtung bewiesen war.
Viele haben aufgrund bestimmter, einseitig durchgestochener „Fakten“ dem AusbZ Dinge unterstellt ohne hierfür Belege zu haben.
Nun ist ein Teil dieser (unbewiesenen) Vorwürfe widerlegt worden.
Der Rest ist damit noch nicht widerlegt, aber er war eben auch noch nie bewiesen (und in bestimmten Teilen m.E.n. auch noch nie glaubwürdig).
„Es bleibt auch in der Nachbetrachtung eine nicht sachgerechte Ausbildung, die Praktiken und Ausbildungsmethoden sind entgegen der oben getätigten Aussagen auch nicht durch den LSO (Leitenden Sanitätsoffizier) in Leipzig und der Generalität gebilligt gewesen.“
Ich habe ja die Akten nicht gesehen, allerdings wurde in der Presse (unwidersprochen) berichtet, dass der Vorgang inhaltlich bereits beim AusbKdo vorlag und dort fachlich bestätigt wurde.
„Aufnahmerituale mit Tanz an der Polestange standen auch nicht mit Billigung bzw. Teilnahme der Vorgesetzten zur Diskussion (wie oben dargestellt), sondern waren wohl eher die Aufnahmerituale in den Uffz-Kreis des Stammpersonals der Ausbildungsinspektion.“
Ich zitiere hierzu die Ihnen widersprechende Bewertung der StA: „Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden.“
@klabautermann | 25. Mai 2017 – 8:02
„TCCC inklusive Blood Sweep ist also sachlich und rechtlich korrekt als Ausbildungsgrundlagenvorschrift für SPEZIALKRÄFTE der BW zugelassen, die über keine medizinische Fachqualifikation verfügen.“
Deswegen wird es ja auch in Pfullendorf ausgebildet. Dort werden nämlich SPEZIALKRÄFTE ausgebildet.
„Kann mir mal einer erklären, wo denn der dienstliche Zweck ist, wenn sich ein weiblicher SANITÄTSOFFIZIR“
Woher haben Sie, dass es ein Sanitätsoffizier war? Das kann natürlich sein, aber ein weiblicher OFähnr (und späterer Leutnant) wird normalerweise nicht in die Truppe versetzt, sondern ist in diesem Dienstgrad an der Uni.
Wenn ich zudem gehört habe, dass sie Laufbahnwechsler (oder Aufsteiger?!) gewesen sein soll, vermute ich hier entweder ein milFD oder aber einen der ersten neuen OffzTrDst SanTr…
„im Rahmen eines Regelausbildungslehrganges“
Was ist ein Regelausbildungslehrgang?
„einem Bllood Sweep vor laufender Kamera unterziehen sollte ?“
In der Tat, da habe ich auch meine Zweifel wo hier der dienstlichen Zweck lag. Abschließend kann man das aus der Ferne natürlich nicht bewerten, aber ohne weiteres leuchtet das zumindest nicht ein.
„kann man ja mit „freiwilligen“ Frauen machen, die haben ja wohl per Unterschrift zugestimmt, dass sie sich freiwillig sachlich korrekt auch sexuell belästigen lassen im Rahmen „realitätsnaher“ Ausbildung ?“
Hmm, hier allerdings unterstellen Sie ohne belege, dass dies nur ggü. Frauen so gemacht wurde und deswegen sexistisch begründet war.
Ich habe das (bisher) nicht so verstanden, sondern vielmehr so, dass es auch bei männlichen Lehrgangsteilnehmern so gemacht wurde.
Wenn es ohne ausreichenden dienstlichen Zweck zwar, dann wird es dadurch nicht zulässig, aber es ist dann eben nicht Sexismus…
Koffer | 25. Mai 2017 – 9:53
Also ich frage mich schon seit einiger Zeit warum Pullendorf als „Darstellungsmittel“ Lehrgangsteilnehmer beim Blood Sweep einsetzt. Es gibt doch so phantastisch realistische Puppen,
(https://de.wikipedia.org/wiki/Sexpuppe) ………und ein Eimer Ketchup pro Lehrgang ist auch nicht so teuer. Und File gibts auch: https://www.youtube.com/watch?v=kgAR7yYr7F4
Aber mal im Ernst: wenn man egal aus welchen Gründen keine modernen und „neutralen“ Ausbildungs-, darstellungsmittel hat, dann ist es imho ein falsches Verständnis von Führen mit Auftrag, praktische Ausbildungs- und Übungsabschnitte, die bis in den Intimbereich reichen, mittels Körpereinsatz der AzuBis vorzunehmen.
Seltsame Vorstellung von „realitätsnah“…..und anschließend wird dann im „Kameradennetz“ das Video geteilt ?
@klabautermann | 25. Mai 2017 – 9:49
Lieber @klabautermann, ich weiß, dass sich unsere Schreibstile deutlich unterscheiden. Sie bevorzugen die rhetorische Spitze und die scharfe Formulierung.
Das ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern nach meiner persönlichen Bewertung ganz häufig auch eine Bereicherung der Kommentarfäden.
Aber manchmal übertreiben Sie es einfach :(
„Tja, alles was nicht ausdrücklich verboten ist und/oder legal unter Strafe steht, ist eben „legitim“, wenn man „funktionale“ aka sachliche Grundlagen vorweisen kann. Carl Schmitt pur.“
Hier musste ich noch schmunzeln bzw. habe tatsächlich selbstkritisch reflektiert… Denn wiewohl wir beide vermutlich unterschiedliche Bewertung von Schmitts Lebenswerk haben, so bin ich doch der Meinung (und ich glaube hier werden Sie mir zustimmen), dass ein (nur) an den Maßstäben von Carl Schmitt ausgerichtetes Denken nicht prägend für die Haltung der Bundeswehr in Fragen von Ehre und Würde sein sollte.
„Wenn man Frauen und „Homos“ aus dem „Bund der Härtesten der Harten“ vertreiben will,“
Aber das ist dann wiederum außerhalb des Sehstreifens :(
Weder ich noch einer der anderen Kommentatoren in diesem Faden hat das auch nur angedeutet.
Und auch aus dem Vorfall in Pfullendorf lässt sich überhaupt keine Homophobie und m.E.n. nur in bestimmten Teilaspekten ein (möglicher) Sexismus ableiten.
D.h. Sie vermischen zwei Aspekte mit einander, die nicht nur nichts mit einander zu tun haben, sondern Sie unterstellen sogar bei dieser Vermischung eine Basis, die überhaupt nicht vorhanden ist. Damit holen Sie eine moralische Keule heraus und stellen alle Kommentatoren anderer Meinung in eine üble Ecke. Das ist zwar rhetorisch nicht ungeschickt, aber m.E.n. sachlich unangemessen.
„Welcome to the brave new world painted in black and brown ;-)“
Und das ist nun wirklich jenseits von Gut und Böse :(
Was mich sehr irritiert, ist die Aussage der Ministerin am 12.5. am Zentrum innere Führung. Im Video zur Rede, das ich leider nicht im Internet gefunden habe, heißt es „Ich will gar nicht zu sprechen kommen auf den Freizeitbereich, wo eine Tanzstange war, wo eine neue Soldatin, wenn sie dazugehören wollten, vortanzen mussten.“
Wie geht dies mit der Aussage der Staatsanawaltschaft zusammen: „Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden.“
Ich gehe mal davon aus, dass die Staatsanwaltschaft bei einem Anfangsverdacht sexueller Nötigung Ermittlungen unbhängig vom Vorgesetzenstatus aufnehmen würde. Der Satz der Staatsanwaltschaft liest sich aber so, dass noch nicht einmal freiwillige erotische Tanzbewegungen stattgefunden haben.
Drei Tage vor der Verfügung der Staatsanwaltschaft hätte die Ministerin diese Ermittlungsergebnisse der Bundeswehr kennen müssen.
Die Ergebnisse der Ermittlungen der Bundeswehr kamen nach Aussage der Ministerin zum Ergebnis „subjektiver Eindruck der Petentin“. Was aus Sicht der Ministerin offensichtlich eine falsche Einschätzung ist.
Die ursprünglichen Einschätzungen der ermittelnden Vorgesetzten werden durch die Bewertung der Staatsanaltschaft bestätigt. Die Stellungnahme des Ministeriums dazu bestätigt, dass dies auch die Meinung der Bundeswehr von Anfang an war und ist. Die Ministerin ist in ihrer Rede offenbar irgendwie ganz anderer Meinung. Diese Eregignisse haben sich nach ihrer Aussage nicht nur aufgetan, sie sind auch passiert – über Monate.
Im Zeitalter der Selfies wird wohl zu jeder Zeit alles gefilmt und fotografiert – mit oder ohne Sinn und Verstand. Besäufnis oder San-Ausbildung. Daran muss ich mich – wie manch anderer – noch gewöhnen. Aber ganz offensichtlch zeigten diese Bilder keine strafbaren Handlungen. Warum dann diese Aufregung? Unappetitliche Bilder sind erstmal nicht strafbar.
Mir stellt sich die Frage, ob jemand, der von Meldungen über „Besondere Vorkommnisse“ bis ins Mark getroffen wird, die nötige Distanz und Neutralität zur vorurteilsfreien Aufklärung besitzt.
Was ist eigentlich wirklich geschehen? Was wude in der Presse aufgebauscht? Was ist dem Wertmaßstab der Ministerin geschuldet? Und wie weicht der vom Maßstab anderer ab?
@Georg: Uffz gehören zu der Gruppe der Vorgesetzten, deshalb brauchen sie bei der Einstellung auf Vorgesetzteneigenschaften.
@Koffer
„Wenn es ohne ausreichenden dienstlichen Zweck zwar, dann wird es dadurch nicht zulässig,“
Wenn etwas keinen dienstlichen Zweck hat, ist es nicht zwingend unzulässig oder verboten zu tun. Wenn sich Soldaten – aus welchen Gründen auch immer – gegenseitig fotografieren oder filmen, dann ist dies nicht unzulässig, weil die Gründe nicht dienstlich sind.
@klabautermann | 25. Mai 2017 – 10:29
„Aber mal im Ernst: wenn man egal aus welchen Gründen keine modernen und „neutralen“ Ausbildungs-, darstellungsmittel hat, dann ist es imho ein falsches Verständnis von Führen mit Auftrag, praktische Ausbildungs- und Übungsabschnitte, die bis in den Intimbereich reichen, mittels Körpereinsatz der AzuBis vorzunehmen.“
In der Theorie würde ich Ihnen zustimmen, aber in der Praxis geht realistische SanAusbildung nur an echten Menschen. Alles andere bildet falsch aus und gerade bei der Sanitätsausbildung, die in Pfullendorf vermittelt wird geht es um Retten von Menschenleben in echten und extremen Szenaren.
Natürlich muss die Würde der Teilnehmer dennoch gewahrt werden und z.B. ein Fassen in „Intimbereiche“ nur um der Handlung selbst willen wäre natürlich vollkommen inakzeptabel (!!!), aber es gibt in einer fachlich hochwertigen SanAusb erst Recht für Spezial und spezialisierte Kräfte heutzutage nicht mehr nur schwarz oder weiß. Da sind auch ganz viele Graustufen dazwischen.
„und anschließend wird dann im „Kameradennetz“ das Video geteilt ?“
Das ginge natürlich gar nicht, da stimme ich Ihnen zu! Allerdings vermuten Sie nun etwas, was bisher noch nicht einmal von böswilliger Seite unterstellt wurde. Ich denke hier wagen Sie sich zu weit aus dem Fenster.
@Thomas Arend | 25. Mai 2017 – 10:48
„Ich will gar nicht zu sprechen kommen auf den Freizeitbereich, wo eine Tanzstange war, wo eine neue Soldatin, wenn sie dazugehören wollten, vortanzen mussten.“
Wie geht dies mit der Aussage der Staatsanawaltschaft zusammen: „Ebenfalls haben die Ermittlungen der Bundeswehr keinen Nachweis dafür erbracht, dass Soldatinnen an einer Tanzstange erotische Tanzbewegungen durchgeführt haben, geschweige denn hierzu von Vorgesetzten gezwungen und dabei „betatscht“ wurden.““
In der Tat, dass ist ein seltsamer Widerspruch.
Sollte dieser Widerspruch nicht durch eine (unabsichtlich) mißleitende Formulierung der StA verursacht sein, sondern tatsächlich inhaltlich bestätigt sein, dann müsste man der IBuK öffentliche und vorsätzliche Täuschungsabsicht unterstellen.
Das wäre dann in der Tat ein heftiger Vorwurf :(
Da sich niemand hier als Teilnehmer einer der fragwürdigen Aktionen zu erkennen gegeben hat, gehe ich davon aus, dass es allen so geht wie mir: ich weiß nicht, was wirklich passiert ist. Ich weiß aber als Augen- und Ohrenzeuge, dass die Verteidigungsministerin im Berlin direkt! Interview der Bundeswehr ein Haltungsproblem vorgeworfen hat. Damit hat sie dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit aus meiner Sicht Schaden zugefügt. Die Medienvertreter haben alle Zugang zu den Jahresberichten des jeweiligen Wehrbeauftragten und hatten Gelegenheit dort nachzulesen, dass in den vergangenen Jahren im Schnitt ca 60 Verdachtsfälle gemeldet und untersucht wurden. Das spricht doch dafür, dass Vorfälle gemeldet wurden. Haben nun die, die sich jederzeit korrekt verhalten haben auch ein Haltungsproblem? Wohl nicht.
Die rechtlichen Aspekte der Vorfälle werden durch die Staatsanwaltschaften abgearbeitet, die dienstrechtlichen durch die Disziplinarvorgesetzten. Das nennt man rechtstaatliches Handeln. Trotzdem bleiben im Zusammenhang mit diesen Vorfällen viele Fragen offen. Viele dieser Fragen betreffen das Handeln der Ministerin. Diese Fragen lassen sich nach meiner Einschätzung nur durch einen Untersuchungsausschuss klären. Dazu wird es Zeit. Der Verteidigungsausschuss ist aufgerufen von seinem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch zu machen.
Wenn die Ermittlungen von Seiten der Staatsanwaltschaft im 1.Punkt eingestellt wurden, gibt es dann innerhalb der Bundeswehr nun ein Verfahren in Bezug auf „Ansehensschädigung, Falschaussagen oder ähnlichem“?
Das Ansehen der Bundeswehr hat allein durch Tatvorwurf schwer gelitten. Gibt es hier Eine „Verursacherforschung“?
Solche Beschuldigungen dürfen meiner Meinung nach nicht leichtfertig geäußert werden, wenn es nur wage Vermutungen sind. Die nachfolgende negative Schlagzeilenlawine war ja nicht gerade klein…
Mich würde interessieren ob es Konsequenzen haben wird für die Beteiligten.
MkG
MB
Dass die Staatsanwaltschaft in Hechingen noch nicht einmal ein Ermittlungsverfahren eröffnet, ist angesichts der massiven Vorwürfe über angeblich sexuell-sadistische Praktiken bei der Sanitäter-Ausbildung in Pfullendorf höchst merkwürdig.
Der SPIEGEL: „Erst als sich die Soldatin, mittlerweile im Rang eines Leutnants, direkt und mit aussagekräftigen Fotos an Ministerin von der Leyen wandte, ordnete diese energische Nachforschungen an.“
Justizsprecher Markus Engel sagte dem SPIEGEL, seine Behörde sehe nach umfangreicher Prüfung „keinen ausreichenden Anfangsverdacht“ für Sexualstraftaten, Vorwürfe der Nötigung und Beleidigung oder Wehrstraftaten am Ausbildungszentrum Pfullendorf.
Merkwürdig ist, dass Frau von der Leyen nichts dazu sagt. Nach den schweren Vorwürfen, die sie erhoben hat, nach den „Ablösungen“ von Vorgesetzen und der „fristlosen Kündigung“ des Generals der Ausbildung im Heer, könnte man doch erwarten, dass Frau Ministerin sich mal äußert.
Merkwürdig aber auch, dass die Vorwürfe von Frau Leutnant nun nicht einmal einen „ausreichenden Anfangsverdacht“ ergeben. Was hat sich Frau Leutnant da zusammengereimt? Sind ihre nun strafrechtlich haltlosen Anschuldigungen strafrechtlich relevant?
Gar nicht merkwürdig ist das Verhalten der Medien in diesem Fall. Begierig nahm man diese Möglichkeit zur Skandalisierung auf und glaubt nun, hinter der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Hechingen in mediale „Deckung“ gehen zu können.
Nun stellt sich heraus: Nicht die Bundeswehr hat ein „Haltungsproblem“, sondern Frau Ministerin!
klabautermann | 25. Mai 2017 – 8:02
https://de.wikipedia.org/wiki/Tactical_Combat_Casualty_Care
TCCC inklusive Blood Sweep ist also sachlich und rechtlich korrekt als Ausbildungsgrundlagenvorschrift für SPEZIALKRÄFTE der BW zugelassen, die über keine medizinische Fachqualifikation verfügen.
Nein das ist so nicht korrekt, TCCC wird auch in der Ausbildung für die erweiterte Befähigung von „NORMALEN“ Soldaten genutzt, die Spezialkräfte haben den CFR ( Combat First Responder)Lehrgang in der Ausprägung A,B und C und die normale Truppe kennt den EEH (Einsatz Ersthelfer) in der Ausprägung A und B, wobei der EEH-B dem CFR A entspricht. aber auch der Ersthelfer wird gemäß TCCC ausgebildet, inklusive Bloodsweep und auch hier wird man an den Schulen so ausgebildet das die Lehrgangsteilnehmer sich gegenseitig untersuchen, inklusiver Überprüfung der Intimzone, legen von Wendel-und Guedel-Tubus und I.V.- Zugänge. Der Ansatz die mit Darstellungsmittel durchzuführen ist eben in der tat nicht zielführend denn es gehört auch ein stück Selbstüberwindung dazu und das lässt sich an einer Puppe nicht darstellen, ach ja und bei den Lehrgängen sind immer wieder mal Frauen anwesend und da hat es bisher keine Probleme gegeben.
@ MB
Es wird keinerlei Konsequenzen für DIE Beteiligte haben!!
Der fade Beigeschmack das sich die Beschwerende für was auch immer an der Ausb.Inspektion mit Falschaussagen und übertrieben dargestellten Sachverhalten revanchieren wollte wächst.
Ist nicht das erste mal das eine Riesen Welle gemacht wird weil Soldat weiblich sich unwahr beschwert hat…. soll keine Verallgemeinerung gegenüber weiblichen Soldaten sein , dennoch zeigt dieser Vorfall was passiert wenn die IBUK vorbei an allem die Keule der Gerechtigkeit schwingt.
Ich habe selbst vor 9 Jahren an einem CFR LG teilgenommen und dazwischen an Auffrischungen. In kleinster weise war die Ausbildung erniedrigend. Im Gegenteil, es wurde hoch professionell ausgebildet so das ich mir das Urteil erlauben kann – diese Ausbildung ist Einsatznah.
Was jetzt aufgrund der Vorfälle alles auf einmal nicht mehr geht ist traurig und erntet auch innerhalb der IC in Pfullendorf nur Kopfschütteln!!
Hach wie lustig. Die beiden strategischen Führungsmittel der InFü sind a. die WDO und b.der Traditionserlaß. Wenn es beim (Inneren)Führen mit Auftrag zu vermeintlichen oder echten operativen „Stockfehlern“ untergeordeter Zwischenvorgesetzter kommt, und der Verdacht einer „Verbindung“ besteht, dann muß der „Erlaßhalter“ doch wohl tätig werden – oder etwa nicht ? Die/der BMVg ist doch nicht (irgend)ein Minister, er/sie ist der IBUK ! Sie/er hat also nicht nur ein politisches „Ressort-Verwaltungs-Mandat“, er/sie hat ein ganz konkretes zivil-militährisches Führungsmandat. Und nun übt sie das aus und leuchtet mögliche „Dunkelfelder“ aus. Und die ganze selbstgefällige „Funktionärsgarde“ jault auf und schreit „Was erlauben Hexe??!!“ Jetzt wollen wir also schon einen Untersuchungsausschuß, der dann als parlamentarischer Scheiterhaufen herhalten soll ?
Na ja, bei Jeanne d’Arc hat es ja auch geklappt ;-)