Lesehinweis: Bundesrechnungshof und Bundeswehr
Der Bundesrechnungshof hat am (heutigen) Dienstag wieder Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes vorgestellt, und wie eigentlich immer sind auch Verteidigungsministerium und Bundeswehr ein gewichtiges Thema. Einzelne Aspekte sind bereits in Vorabmeldungen verschiedener Medien in Umlauf; ich empfehle ja immer, auf die Originalquellen zu schauen:
Die Karrierecenter der Bundeswehr sind für Reservistinnen und Reservisten, Weiterbildungen und die Personalgewinnung zuständig. Bereits im Jahr 2012 hatte das BMVg die Karrierecenter eingerichtet, ohne dass eine Organisationsuntersuchung vorlag. Daraufhin zeigten sich vielfältige strukturelle Defizite, z. B. sehr unterschiedliche Wartezeiten der Bewerberinnen und Bewerber auf Gespräche und unterschiedliche Auslastungen in den Karrierecentern. Daher entwickelte die Bundeswehr eine neue Organisationsstruktur für die Karrierecenter. Die Analyse, auf der diese Organisationsstruktur beruhte, war allerdings weder tragfähig noch in sich schlüssig. Trotzdem ordnete das BMVg die Umorganisation an. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, diese zu stoppen und umgehend eine Organisationsuntersuchung einzuleiten.
Das BMVg hat anerkannt, dass eine Organisationsuntersuchung in „naher Zukunft“ notwendig sei. Es habe die neue Organisationsform aber dennoch bewilligt, da sie leistungsfähiger sei.
Der Bundesrechnungshof bleibt bei seiner Einschätzung, dass das BMVg ohne valide Daten zum Personalbedarf die Karrierecenter am Bedarf vorbei plant. Bevor die Bundeswehr in kurzer Zeit erneut umstrukturieren muss, empfiehlt der Bundesrechnungshof die Umorganisation auszusetzen, bis eine Organisationsuntersuchung vorliegt.
Bundeswehr nimmt Arbeitszeitausfall von mehreren tausend Stellen durch Gesundheitskurse hin
Seit dem Jahr 2016 können die Dienststellen der Bundeswehr allen militärischen und zivilen Beschäftigten erlauben, in der Arbeitszeit bis zu zwei Stunden wöchentlich an Gesundheitskursen teilzunehmen. Für Soldatinnen und Soldaten finden die Kurse zusätzlich zum Dienstsport statt. Das BMVg hat keinen Überblick, wie viel Arbeitszeit durch die Kursteilnahme entfällt. Es hat nicht geklärt, ob und wie es den Arbeitszeitausfall von mehreren tausend Vollzeitstellen ausgleichen kann. Außerdem hat es nicht geprüft, ob es seine Ziele zur Gesundheitsförderung mit anderen Maßnahmen wirtschaftlich vorteilhafter erreichen kann.
Der Bundesrechnungshof hatte bereits in den Jahren 2011 und 2012 erhebliche Mängel bei der Beauftragung ziviler Schleppleistungen durch die Marine festgestellt. Hierüber unterrichtete er das BMVg in einer Prüfungsmitteilung aus dem Oktober 2012. Das BMVg erkannte die Mängel an und sagte zu, durch eine verstärkte Fachaufsicht ordnungsgemäße Vergabeverfahren sicherzustellen.
Im Jahr 2016 prüfte der Bundesrechnungshof erneut die Vergabe ziviler Schleppleistungen. Er stellte fest, dass die Dienstleistungszentren entgegen der Zusage des BMVg das Vergaberecht weiterhin nicht hinreichend beachteten. Zahlreiche Verstöße führten nach wie vor zu unwirtschaftlichen Verträgen und damit zu überhöhten Ausgaben für den Bund.
… und einige Folgebemerkungen zu früheren Bemerkungen des Rechnungshofes.
Nun gibt es immer wieder die – nicht ganz unberechtigte – Kritik, der Rechnungshof schaue nur auf die Effizienz der Streitkräfte als Behörde, ohne die Besonderheiten und vor allem die nötige Effektivität der Bundeswehr im Auge zu haben. Das mag teilweise sein; andererseits wissen auch hier viele, dass die Bundeswehr bisweilen schlicht Geld verbrennt. Und beim ersten Punkt, den Karrierecentern, dürfte die Effizienz angesichts der Personalprobleme eine wichtige Rolle spielen.
Der Bundesrechnungshof ist für ein „weites Feld“ zuständig und findet darin auch allerlei „Berichtenswertes“ im Gesamtspektrum des Tätigkeitsfeldes der Bundeswehr. Die Kritik kann dabei durchaus positiv im Sinne einer „Anregung“ zur Verbesserung wirken. Bei den Karrierecentern sollte dabei eine Organisationsuntersuchung immer auch die ablaufenden Prozesse betrachten, denn in diesem Fall handelt es sich sogar um einen gut mit zivilen Prozessen vergleichbaren Ablauf zur Personalbedarfsdeckung. Dabei sollte man sich die Gelegenheit nicht entgehen lassen mal diejenigen zu befragen die ihre Bewerbung trotz guter Chancen auf einen Arbeitsplatz bei der Bundeswehr zurückgezogen haben. Daraus könnte man für die Zukunft der Personalwerbung sicher etwas lernen.
Bei der Einführung des betrieblichen Gesundheitsmanagements kann man in der Einführung und Durchführung desselben sicher berechtigte Kritikpunkte anbringen. Meines Erachtens wird hier jedoch die arbeitszeitliche Betrachtungssicht völlig überbewertet. Wer sich die Weisungen und Vorschriften zum BGM durchliest erkennt doch den Vorrang der dienstlichen Aufgaben vor den BGM-Maßnahmen. Es gibt eben keinen Anspruch auf Mehrstunden für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen- und die eingesetzten Übungsleiter bringen ihre Fähigkeiten und Talente unentgeltlich ein. Und ich kann mir auch keine vernünftige OrgAnalyse vorstellen in der für eine oder zwei „fehlende“ Wochenstunde(n) eine Aufsummierung mit Forderung von x-neuen Arbeitsplätzen stattfindet. Hier wird fälschlicherweise „über einen Kamm geschert.“
Mehr Personal in Karrierecenter – wieso sollte das mehr Nachwuchs bringen?
Da bin ich ausnahmsweise mal beim BRH, dass man erst mal untersuchen sollte, was der mehr an Personal in der derzeitigen räumlichen Dislozierung der KC bringt.
Und zum BGM: zum Glück haben es die Kurse zu „Ernährungsberatung“ und „Einkaufsverhalten“ während der Dienstzeit nicht in die Presse geschafft. Wieder einmal hat sich eine Idee verselbstständigt: für jeden „Mitarbeiter“ eine „qualifizierte Massnahme“ – egal was. Man muss schon erlebt haben, wie wichtig es auf einmal sein kann, auf Gedeih und Verderb ein Gremium Gesundheit einzurichten.
@ Auslandsdiener | 25. April 2017 – 11:16
„zum Glück haben es die Kurse zu „Ernährungsberatung“ und „Einkaufsverhalten“ während der Dienstzeit nicht in die Presse geschafft. Wieder einmal hat sich eine Idee verselbstständigt: für jeden „Mitarbeiter“ eine „qualifizierte Massnahme“ – egal was“
1+
Der Bundesrechnungshof spricht nicht zu Unrecht „fehlenden Überblick“ an.
@ Dran.Drauf.Drüber | 25. April 2017 – 11:06
„Es gibt eben keinen Anspruch auf Mehrstunden für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen- und die eingesetzten Übungsleiter bringen ihre Fähigkeiten und Talente unentgeltlich ein.“
Natürlich bringen die Übungsleiter ihre Fähigkeiten und Talente nur dann unentgeltlich ein, wenn sie die Ausbildung zum Übungsleiter ausserhalb der Dienstzeit und selbst finanziert erworben haben und diese Fähigkeiten und Talente nicht während der Dienstzeit einbringen.
Hier bin ich ganz bei Auslandsdiener. Es wird leider zu oft „irgendetwas“ gemacht und häufig verselbständigt sich eine Gute Idee. Zielführend wäre z.B. – und das kann ja gerade in verbänden bei denen über die fehlende Ausstattung an wesentlichem Großgerät berichtet wird – morgens gemeinsam mit dem Sportlehrer Gesundheitssport angeboten werden.
Ähnliches habe ich bei der Norwegischen und Französischen Armee erlebt. Von 07:30 bis x Uhr befanden sich (bis auf wenige Ausnahmen) alle auf dem Rasenplatz und es wurde Sport, bei Infanterie-Einheiten z.B. auch (ohne Gender-Sonderregelungen etc.) Nahkampfausbildung durchgeführt.
Irgendwie erweckt insgesondere das Thema „Sportkurse“ den Eindruck, dass das ein Programm ist, das auch jeder Soldat/Zivilbeschäftigte annimmt.
Die regulären Sportmassnahmen zur Erhaltung der IGF sind damit ja schließlich nicht gemeint…
Jefer kontrolliert das, was er kann -)
– in Sachen Karrierecenter übt man sich in StAN-ologischer, Prinzipienreiterei
– in Sachen Gesundheitssport wird unterschlagen, dass die Pflicht zur Gesunderhaltung bislang völlig einseitig zu Lasten der Soldaten/Beschäftigten in deren privaten Bereich „ausgelagert“ war. Außerdem sollte man sich einmal schlau machen über „Kuren“ und die Handhabung in der Praxis. Wer da als „ewig treu“ dienender Soldat z.Bsp.verpasst rechtzeitig eine Kur zu beantragen, der stellt auf einmal fest, dass er keine Ansprüche mehr hat.
– In Sachen zivile Schlepperleistungen auch vergaberechtliche Prinzipienreiterei. Wenn ein Marineschiff im In-oder Ausland „on short notice and urgent“ einen Schlepper braucht, muß man das nehmen, was auf dem Markt verfügbar ist.
Lang lebe die Kameralistik und deren wackere Hüter ;-)
Ohne das jetzt ins Lächerliche ziehen zu wollen – aber der BRH entwickelt sich auch zunehmen zu einer sehr interessengeleitetet Institution. Man müsste doch meinen, dass im Rahmen einer solchen Veröffentlichung die „dicksten Brummer“ thematisiert werden – also die Themen, in denen das meiste Geld der Steuerzahler versenkt wird.
Stattdessen kommen die jetzt mit einer fehlenden Organisationsuntersuchung bei der Neuausrichtung der Personalgewinnungsorganisation????? Ich gehe natürlich davon aus, dass wir für jedes Kampftruppenbataillon o.ä. vor der Ausplanung und Stationierungsentscheidung eine ebensolche vorgenommen haben? Das ist doch – mit Verlaub – ein Witz auf Socken!
Und jetzt eine Aufrechnung der Ausfallzeiten für die BGM-Stunden: super Thema! Da kommt der BRH auch richtig aus der Sonne. Ich verbringe meine Dienstzeit mit deutlich mehr Tätigkeiten für die Ablage rund – es gäbe da sicher den ein oder anderen Prozess, den man optimieren könnte und müsste…. wenn das die Themen sind, die man für die Öffentlichkeit aufbereitet hat, dann doch nur, damit man (in eigener Angelegenheit) eine Schlagzeile produziert und da man gleichzeitig vermutet, dass man mit dem nächsten (Ausrüstungs-) oder Infrastrukturskandal überhaupt keinem Leser oder Zuschauer mehr im Gedächtnis bleibt.
„Der Molloch“ Personalgewinnung ist verkurbelt ohne Ende, gut wenn eine externe Behörde da den Stein hochhebt und das hilflose Gewusel blosstellt. Damit dürfte dann auch klar sein woher UvdLs dezenter Rant ggü. SZ kürzlich herrührt.
Die Kritik am BRH in dieser Sache kann ich nicht nachvollziehen, siehe die diversen Debatten der letzten Zeit hier im Kommentarbereich. Es wird lediglich das zertifiziert was Teilnehmer hier bereits analysiert haben, politisches Versagen.
Nun können wir gespannt auf Reaktion und u.U. Handeln der obersten Heeresleitung warten. Mit der BTW in Sicht wäre es sicher nicht verkehrt wenn zur Abwechslung UvdL auch mal „gute Presse“ hat. Seit x Monaten vergeht kaum eine Woche ohne Debakelmeldung, besonders bei WON und FAZ…
Wohin so ein „großer Befreiungsschlag“ führt bleibt natürlich wie immer abzuwarten.
Kurze Online-Recherche: so richtig interessiert ist offenkundig niemand – ein paar Zeitungen haben es gebracht, meist mit dem griffigen Thema „Inlineskaten auf Steuerzahlerkosten“, aber dicht gefolgt von der AOK-Filiale auf Malle. So gesehen – hätte schlimmer kommen können!
Oder je nach Geschmacksfrage: müssen!
Ich persönliche erlebe den Hof derzeit nicht als objektiver Sachwalter, sondern lerne Prüfer kennen, die ihre Story bereits vorher im Kopf haben, nur aufnehmen, was sie in dieser Auffassung bestätigt, stellenweise die Fakten durch Weglassen in ihren Prüfungsmitteilungen auf unseriöse Weise in das gewünschte Licht rücken, sich teilweise fachlich auf völlig fremde Felder begeben und dann ganz, ganz dünnes Eis betreten! Damit ist natürlich nicht alles falsch, was sie ansprechen (im Gegenteil!), aber man sollte sich einfach davon lösen, hier eine Institution zu vermuten, die nur der (guten) Sache verpflichtet wäre.
@Harry
Gut zu wissen, Danke!
Zum Thema Personalgewinnung möchte ich aus eigener Erfahrung anmerken:
Das Amt für Personalmanagement hat für den Prozess Bewerbung bis Einladung zum Auswahlprozess („Bewerbungsgespräch“) 87 Tage benötigt.
Ein Unternehmen hat für den Prozess Bewerbung bis unterschriebener Arbeitsvertrag 27 Tage benötigt.
Ich glaube ich habe inzwischen eine Ahnung was man mit „Bestenauslese“ gemeint hat^^
Wenn die vom BRH erst erfahren, dass manche Soldaten auf Kosten der Steuerzahler Fallschirmspringen, Wandern, Schießen, politische Bildung erfahren, Tischkickern Autofahren, Ballspiele uvm durchführen …….. dann aber ;-)
@ Hans:
dann unterliegt das Unternehmen sicherlich nicht den Bestimmungen des BPersVG oder des BGleiG.
Rein rechtlich ist es schon überhaupt nicht möglich, einen Tarifbeschäftigten (und das ist sicher dem zivilen Verfahren am vergleichbarsten) in so kurzer Zeit in die Bundeswehr einzustellen, weil allein GleiB und Personalrat ihre 10 Tage Mitbestimmungsfristen haben und dann reden wir noch nicht davon, die ganze Bande inkl. Beschäftigungsdienststelle und BwDLZ oder BAPersBw SZ Hannover zum Vorstellungsgespräch an einen Tisch gebracht zu haben sowie der Frist für die unterlegenen Bewerber Einspruch einzulegen, bevor dann tatsächlich der Arbeitsvertrag (nach Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses durch den Bewerber) geschlossen werden kann.
Das ist natürlich absolut miserabel – aber den Teil hat der BRH mit Sicherheit nicht gemeint; diesen Bestimmungen unterliegt er schließlich selbst! Und da kann sich der gesamte öffentliche Dienst mal flott etwas einfallen lassen, damit er zukunftsfähig (und damit schneller wird).
Aber ich höre jetzt auf – kehren wir doch lieber zum eigentlichen Thema zurück!
@Hans: Niemand der gut ausgebildet ist wird in der Regel 87 Tage warten, bis die BW ihm gnädigst mal antwortet. Private Firmen antworten innerhalb von 1 – 2 Wochen und damit kann für die langsame BW kein gutes Personal mehr übrig bleiben.
Die Antwort auf die falsche Zentralisierung kann doch nur nur, die Personalgewinnung zu dezentralisieren, und jede Heeresbrigade, jedem Luftwaffengeschwder und jeder Flottille das Recht zu geben, selbst Personal zu werben. In der Reichswehr haben einst die Kompaniechefs über die Einstellung von Mannschaftssoldaten entschieden.
Außerdem versteht ich nicht, wofür man komplizierte Bewerbungsverfahren für Mannschaften und Unteroffiziere veranstaltet. Man könnte auch Munsterungszentren schaffen, wo jedermann sich ohne Voranmeldung persönlich bewerben kann und am Auswahlverfahren teilnimmt, einfach in der Reihenfolge des ankommens oder des gezogenen Tickets.
Warum schafft man in der Neuausrichtung überall in der Bw „Zentren“ ?
z.B. Brandschutzzentrum, Karrierezentren statt Freiwilligenannahmestellen usw.
Meine einfache Antwort, weil jedes Zentrum von mindestens einem A16 dotierten Dienstposten geleitet werden kann. /Ironie aus
Stellt sich doch ohnehin die Frage woher zum Beispiel der weitere Bedarf an genügend im Vergaberecht ausgebildeten Beschaffern kommen soll. Mit der 2%-Marke (mehr oder weniger fest im Blick) müsste man den Verteidigungsetat 50%-60% anheben, somit 20 Mrd. mehr, und das Jahr für Jahr! Die komplette kaufmännische Administration müsste brutal schnell wachsen.
Die Einschätzung „Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, diese zu stoppen und umgehend eine Organisationsuntersuchung einzuleiten. … Bevor die Bundeswehr in kurzer Zeit erneut umstrukturieren muss, empfiehlt der Bundesrechnungshof die Umorganisation auszusetzen, bis eine Organisationsuntersuchung vorliegt. “ klingt daher nicht zielführend.
Die Vergaberechtskanzleien wird es freuen. Ich will nicht wissen was da in den nächsten Jahren an Steuergelder für Beratung, Prozeßkosten und Schadensersatz verprasst werden wird.
@Harry stellt da schon die richtigen Fragen.
Wo sind wirklich die Schwerpunkte in der politischen Diskussion zu setzen? Outsourcing, Stellenabbau, Leiharbeit usw., das Zauberwort der letzten 2-3 Jahrzehnte. Und das natürlich auch im öffentlichen Dienst. Und gerade der öffentliche Dienst findet ggw. kaum Personal, weil die Wirtschaft brummt und attraktiver bezahlt. Und hier wird über Nettigkeiten des Arbeitgebers wie Gesundheitskurse diskutiert.
Die Antworten hierauf muss aber die Gesellschaft geben, nicht der BRH. Der macht nur seinen Job,.
„Bundesrechnungshof rügt schwere IT-Sicherheitsmängel bei der Bundeswehr“
Ein Artikel bei Heise.de
@klabautermann | 25. April 2017 – 15:24
„– in Sachen Gesundheitssport wird unterschlagen, dass die Pflicht zur Gesunderhaltung bislang völlig einseitig zu Lasten der Soldaten/Beschäftigten in deren privaten Bereich „ausgelagert“ war.“
Da möchte ich widersprechen ;)
Für Soldaten war es schon immer Teil des Dienstes und für Zivilbeschäftigte gibt es keine dem soldatischen vergleichbare Gesunderhaltungspflicht. D.h. Sport gehört rechtlich gesehen zum Privatbereich (ausgenommen Sonderverwendungen wie z.B. Sportlehrer).
Allerdings kann man ja durchaus darüber diskutieren, ob es nicht im Sinne des Dienstherren ist motiviertere und gesündere zivile Mitarbeiter zu haben…
Insofern bin ich dann (vermutlich?!) inhaltlich wieder bei Ihnen ;)
@Harry | 25. April 2017 – 16:31
„Ohne das jetzt ins Lächerliche ziehen zu wollen – aber der BRH entwickelt sich auch zunehmen zu einer sehr interessengeleitetet Institution“
Absolute Zustimmung (leider). Ich habe in den letzten Jahren einen zunehmend schlechten Eindruck vom BRH gewonnen. Die Stellungnahmen sind m.E.n. viel zu häufig tendenziös und wenig fachlich fundiert…
@Hans | 25. April 2017 – 18:06
„Das Amt für Personalmanagement hat für den Prozess Bewerbung bis Einladung zum Auswahlprozess („Bewerbungsgespräch“) 87 Tage benötigt.
Ein Unternehmen hat für den Prozess Bewerbung bis unterschriebener Arbeitsvertrag 27 Tage benötigt.“
87 Tage ist für eine Obere Bundesbehörde keinesfalls kritikwürdig. Sie müssen bedenken, dass neben einer umfangreichen Beteiligung diverser Gremien auch eine umfangreiche und sehr stark begrenzende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu diesem Thema besteht. Sie dürfen das keineswegs mit einem zivilen Unternehmen vergleichen.
… Und sogar schon oben in den zusätzlichen Bemerkungen des Rechnungshofs verlinkt…
Danke Harry, dann habe ich mir das Schreiben gespart.
@closius und Georg: DANKE!
Es ist schön zu sehen, dass man mit seinen Gedanken nicht völlig isoliert ist. Neu-Sprech für die McKinsey-konforme Brigade: Zentrum für Führung wirkungsbereichsübergreifender taktischer Landoperationen = ZFWTL.
Also streiche Brigade, setze ZFWTL. Und es wird sicherlich wieder einen Stabsoffizier geben, der das sogar toll fände.
@ Auslandsdiener | 25. April 2017 – 11:16
Mehr Personal in Karrierecenter – wieso sollte das mehr Nachwuchs bringen?
Das Problem besteht u.a. darin, dass bei der ursprünglichen Planung „vergessen“ wurde, den dislozierten Karriereberatungsbüros einen GeZi-Soldaten zuzugestehen – d.h. Terminvergaben, Planungen etc. müssen die Karriereberater nebenher mitmachen. Alle in Beratungsgesprächen? Kein Ansprechpartner vorhanden!
Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit BMVg/ngBereich mit dem BRH sind sowohl positiver als auch negativer Natur und hängen selbstverständlich mit den individuellen Prüferteams (und eventuell unbekannter interner BRH Vorgaben) zusammen.
Von völliger Unkenntnis der Anwendung des internen Rechnungswesens zur Ermittlung von industriellen Stunden-und Zuschlagssätze bis hin zu sehr fundierten Kenntnissen in der IT-Sicherheit und guten Vorschlägen zur Verbesserung derselben hat man schon einiges erlebt. Und hinzu kommt das sicher auch „der Ton die Musik macht.“
Das betriebliche Gesundheitsmanagement hat in Unserer Liegenschaft durch die Bank einen eher positiven Anklang gefunden und etliche zivile Übungsleiter (auch mich) dazu motiviert Ihre Kurse aus dem Bereich Gesundheitssport/Prophylaxe unentgeltlich während der Dienstzeit (und auch danach) anzubieten. Zudem wurden auf diesem Weg auch neue bzw. zusätzliche Sportgeräte beschafft die allen (Gesundheits)-Sporttreibenden zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang sehe ich auch durchaus eine Steigerung der Teamfähigkeit und der dienstlichen Attraktivität im eigenen Bereich – besonders hinsichtlich der Zusammenarbeit von Soldaten und Zivilisten im „verschränkten mil/ziv Personalkörper.“