Lesehinweis: Bundesrechnungshof und Bundeswehr

Der Bundesrechnungshof hat am (heutigen) Dienstag wieder Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes vorgestellt, und wie eigentlich immer sind auch Verteidigungsministerium und Bundeswehr ein gewichtiges Thema. Einzelne Aspekte sind bereits in Vorabmeldungen verschiedener Medien in Umlauf; ich empfehle ja immer, auf die Originalquellen zu schauen:

Risiko für „Trendwende Personal“: Bundesministerium der Verteidigung plant Karrierecenter am Bedarf vorbei

Die Karrierecenter der Bundeswehr sind für Reservistinnen und Reservisten, Weiterbildungen und die Personalgewinnung zuständig. Bereits im Jahr 2012 hatte das BMVg die Karrierecenter eingerichtet, ohne dass eine Organisationsuntersuchung vorlag. Daraufhin zeigten sich vielfältige strukturelle Defizite, z. B. sehr unterschiedliche Wartezeiten der Bewerberinnen und Bewerber auf Gespräche und unterschiedliche Auslastungen in den Karrierecentern. Daher entwickelte die Bundeswehr eine neue Organisationsstruktur für die Karrierecenter. Die Analyse, auf der diese Organisationsstruktur beruhte, war allerdings weder tragfähig noch in sich schlüssig. Trotzdem ordnete das BMVg die Umorganisation an. Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, diese zu stoppen und umgehend eine Organisationsuntersuchung einzuleiten.

Das BMVg hat anerkannt, dass eine Organisationsuntersuchung in „naher Zukunft“ notwendig sei. Es habe die neue Organisationsform aber dennoch bewilligt, da sie leistungsfähiger sei.
Der Bundesrechnungshof bleibt bei seiner Einschätzung, dass das BMVg ohne valide Daten zum Personalbedarf die Karrierecenter am Bedarf vorbei plant. Bevor die Bundeswehr in kurzer Zeit erneut umstrukturieren muss, empfiehlt der Bundesrechnungshof die Umorganisation auszusetzen, bis eine Organisationsuntersuchung vorliegt.

Bundeswehr nimmt Arbeitszeitausfall von mehreren tausend Stellen durch Gesundheitskurse hin

Seit dem Jahr 2016 können die Dienststellen der Bundeswehr allen militärischen und zivilen Beschäftigten erlauben, in der Arbeitszeit bis zu zwei Stunden wöchentlich an Gesundheitskursen teilzunehmen. Für Soldatinnen und Soldaten finden die Kurse zusätzlich zum Dienstsport statt. Das BMVg hat keinen Überblick, wie viel Arbeitszeit durch die Kursteilnahme entfällt. Es hat nicht geklärt, ob und wie es den Arbeitszeitausfall von mehreren tausend Vollzeitstellen ausgleichen kann. Außerdem hat es nicht geprüft, ob es seine Ziele zur Gesundheitsförderung mit anderen Maßnahmen wirtschaftlich vorteilhafter erreichen kann.

Bundeswehr-Dienstleistungszentren verstoßen bei Vergabe von Schleppleistungen für die Marine gegen geltendes Recht

Der Bundesrechnungshof hatte bereits in den Jahren 2011 und 2012 erhebliche Mängel bei der Beauftragung ziviler Schleppleistungen durch die Marine festgestellt. Hierüber unterrichtete er das BMVg in einer Prüfungsmitteilung aus dem Oktober 2012. Das BMVg erkannte die Mängel an und sagte zu, durch eine verstärkte Fachaufsicht ordnungsgemäße Vergabeverfahren sicherzustellen.
Im Jahr 2016 prüfte der Bundesrechnungshof erneut die Vergabe ziviler Schleppleistungen. Er stellte fest, dass die Dienstleistungszentren entgegen der Zusage des BMVg das Vergaberecht weiterhin nicht hinreichend beachteten. Zahlreiche Verstöße führten nach wie vor zu unwirtschaftlichen Verträgen und damit zu überhöhten Ausgaben für den Bund.

… und einige Folgebemerkungen zu früheren Bemerkungen des Rechnungshofes.

Nun gibt es immer wieder die – nicht ganz unberechtigte – Kritik, der Rechnungshof schaue nur auf die Effizienz der Streitkräfte als Behörde, ohne die Besonderheiten und vor allem die nötige Effektivität der Bundeswehr im Auge zu haben. Das mag teilweise sein; andererseits wissen auch hier viele, dass die Bundeswehr bisweilen schlicht Geld verbrennt. Und beim ersten Punkt, den Karrierecentern, dürfte die Effizienz angesichts der Personalprobleme eine wichtige Rolle spielen.