Nachgetragen: Sexuelle Belästigung in der Truppe – Tagesbefehl & ‚Offener Brief‘
Dass Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen den Umgang in der Truppe und vor allem die Auseinandersetzung mit sexueller Belästigung und Mobbing zu einem wichtigen Thema gemacht hat, ist weder neu noch überraschend – und angesichts der diversen so genannten Einzelfälle, die immer wieder bekannt werden, offensichtlich auch nötig. Interessant ist allerdings, dass die Ministerin dabei nicht nur das Grundsätzliche im Auge hat (wie beim Workshop Sexuelle Orientierung und Identität in der Bundeswehr Ende Januar, siehe Foto oben), sondern auch bei einzelnen Fällen (das ist was anderes als Einzelfälle!) nach innen wie nach außen Stellung bezieht.
Aktuelles Beispiel dafür ist ein Fall der sexuellen Belästigung einer Soldatin – und von der Leyen nahm dazu am 21. März in einem Offenen Brief Stellung, der zuvor auch als Tagesbefehl im Intranet der Bundeswehr veröffentlicht worden war. Ihre Kritik richtete sich dabei nicht nur nach Innen, sondern auch an eine Staatsanwaltschaft die in diesem Fall ermittelt hatte – vermutlich deshalb diese etwas ungewöhnliche Form der Publikation. Aus dem vom Ministerium veröffentlichten Wortlaut:
Nun hat mich eine umsichtige militärische Gleichstellungsbeauftragte auf den Fall einer Soldatin hingewiesen, die von einem Kameraden körperlich bedrängt und sexuell belästigt wurde. Und dies zur Anzeige brachte – wie ich finde, der richtige Weg. Was dann folgte, möchte ich als Vorgesetzte aller Soldatinnen und Soldaten wie zivilen Beschäftigten der Bundeswehr nicht unkommentiert stehenlassen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Zu der Bewertung kann sie als unabhängige Behörde kommen.
Was aber völlig inakzeptabel ist, ist die Wortwahl, mit der die zuständige Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung gegenüber der betroffenen Soldatin begründet:„Bei dem von Ihnen beschriebenen ,Imponiergehabe‘ des Beschuldigten (Posen, Muskelspiel, Aufforderung zum Sex, Griff an das Gesäß) ist jedoch nach allgemeinem (vorwiegend männlichem) Verständnis davon auszugehen, dass der Beschuldigte sein ,Interesse‘ an Ihnen damit kundtun und nicht, dass er Sie beleidigen wollte.“
Mit dieser Einschätzung bedeutet die Staatsanwaltschaft letztendlich einer Soldatin, sie müsse sich übergriffiges und unverschämtes Verhalten von Kameraden gefallen lassen, weil ein Griff ans Gesäß nach „vorwiegend männlichem Verständnis“ nicht beleidigend gemeint sei. Solche Interpretationen sind abenteuerlich und aus der Zeit gefallen. Denn sie machen den Mut zunichte, sich gegen sexuelle Belästigung zu wehren, und zerstören das Vertrauen von Opfern sexueller Übergriffe, an übergeordneter Stelle Verständnis und Schutz zu finden. Und es signalisiert potenziellen Tätern, dass Übergriffe schon okay sind, wenn es „nur“ darum geht, „Interesse“ an einer Frau oder einem Mann zu bekunden.
Ich möchte hier klarstellen: Für mich ist der Fall, so wie ihn die Gleichstellungsbeauftragte an mich herangetragen hat, – unabhängig von der Bewertung ziviler Instanzen – vor allem auch ein grober Verstoß gegen die Pflicht zur Kameradschaft. Und ich dulde in der Bundeswehr kein Verhalten, das die Würde, die Ehre und die Rechte auf sexuelle Selbstbestimmung von Soldatinnen oder Soldaten und der zivilen Beschäftigten verletzt. Ich sehe alle Vorgesetzten in der Pflicht, diesen Werten im Alltag Geltung zu verschaffen – unabhängig von der neuen Möglichkeit der Ansprechstelle im Ministerium, an die sich Betroffene jederzeit auch in solchen Fällen wenden können.
Wer glaubt, da habe eine Frau einer anderen beistehen wollen, es sei deshalb nicht weiter bedeutsam, sollte vielleicht kurz einen Blick auf einen anderen Einzelfall werfen: In diesen Tagen wurde, zuerst berichtet in der Süddeutschen Zeitung (Link aus bekannten Gründen nicht), der erwartete Bericht des Ministeriums an den Verteidigungsausschuss zu einem Vorfall beim Gebirgsjägerbataillon 231 in Bad Reichenhall bekannt. Dort hatte es ebenfalls sexuelle Belästigungen gegeben, und Ziel war offensichtlich ein Mann.
Aus dem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel vom 20. März an den Ausschuss:
Zum Einzelfall: Obergefreiter XX [Namenskürzel geändert, T.W.] hat sich am 5. Oktober 2016 mit einer Eingabe an den Wehrbeauftragten des Bundestages gewandet, weil er nach seinem Truppenpraktikum beim Lufttransportgeschwader 62 die Rückkehr in seine Stammeinheit, der 4. Kompanie des Gebirgsjägerbataillons 231 (GebJgBtl 231), nach Bad Reichenhall fürchtete. Dort sei er zwischen November 2015 und September 2016 durch Mannschaftssoldaten und vereinzelte Vorgesetzte (Ausbilder) seines Zuges mehrfach diskriminiert sowie verbal und tätlich sexuell belästigt und genötigt worden.
(…)
Diese Vorfälle sind – im Gegensatz zu den Vorkommnissen beim Ausbildungszentrum Spezielle Operationen in Pfullendorf – einer Teileinheit zuzuordnen. Die Ermittlungen laufen gegen 14 Beschuldigte, davon zwei Feldwebel, zwei Unteroffiziere ohne Portepee und 10 Mannschaftssoldaten.
Der damalige Teileinheitsführer wurde Mitte Dezember 2016 aus seiner Funktion herausgelöst.
(…)
Die Gleichstellungsvertrauensfrau des GebJgBtl 231 kam zum Ergebnis, dass es keinerlei Anhaltspunkte zu möglichen Verfehlungen gegen weibliche Soldaten gibt.
Ob der – schon länger erwartete – Bericht zu Bad Reichenhall, zusammen mit der erwähnten Information einer Gleichstellungsbeauftragten, die Ministerin zu ihrer Mahnung an die Truppe veranlasst hat, ist Spekulation. Aber für von der Leyen scheint sich da ein Bild zu verdichten. Deshalb darf man gespannt sein, wie das Ergebnis der derzeit laufenden Analyse der Inneren Lage der Bundeswehr ausfallen wird, auf die auch Grübel in seinem Schreiben noch mal hinwies.
@Wa-Ge | 23. März 2017 – 16:13
„Nur damit wir uns nicht falsch verstehen, damit soll kein falsches Handeln gerechtfertigt werden, ich will lediglich darauf aufmerksam machen, dass ein großer Teil unserer politischen und militärischen Führung die Realität (Erziehung, Prägung und Naturell der „einfachen“ Soldaten) nicht kennt.“
+1
Das ist leider so :( Viele Generale haben offensichtlich vergessen (und manche Politiker vielleicht niemals gewusst), dass nicht jeder Landser auch bereits ein Universitätsdiplom in der Tasche hat und sich nur in Metabegriffen mit anderen unterhält.
Das schlimme ist ja, dass wir durch eine möglicherweise unrealistische Erwartungshaltung an unseren Soldaten in Wahrheit unser Erziehungs- und Bildungspotenzial vollständig verbauen. Wenn wir bei „HptGefr Iwan Iwanowitsch“ über das Ziel hinausschießen macht er komplett „dicht“ und wir erzielen weniger Wirkung im Ziel, als wenn wir zurückhaltend agiert hätten…
@Thomas Melber | 23. März 2017 – 21:02
„das Mitbringen von Waffen ist ja untersagt.“
Nicht grundsätzlich. So mancher Sportschütze lagert (vollkommen legal) seine Privatwaffe in der Waffenkammer ein. Allerdings darf diese natürlich nicht dienstlich verwendet werden, bzw. in der Kaserne eingesetzt werden…
Zum Thema „Schlagzeile mit „?““:
„This story is a great demonstration of my maxim that any headline which ends in a question mark can be answered by the word „no.“ The reason why journalists use that style of headline is that they know the story is probably bullshit, and don’t actually have the sources and facts to back it up, but still want to run it.“ (https://en.wikipedia.org/wiki/Betteridge%27s_law_of_headlines)
Betteridge’s law of headlines ist recht doppelbödig ;-) Man kann diesen Mäusekiller-Artikel im Kontext des ministeriellen Offenen Briefes natürlich auch als süffisanten Seitenhieb in Richtung UvdL verstehen, dass amtsseitige „Skandalisierung“ von – sorry, imho an sich – relativ banalen, bzw. trivialen Regelverstößen in der uniformierten und kasernierten Lebensrealität der Streitkräfte nicht unbedingt hilfreich ist mit Blick auf die fundamentalen Probleme der Sreitkräfte im Spagat zwischen Auftragslage und materielle/personelle Ressourcen. Oder nach dem alten Motto: „Jeder kontrolliert das, was er kann“ kann man dass auch als bösartige Unterstellung lesen, dass UvdL wohl als IBUK einerseits relativ wenig wirklich unter Kontrolle hat und andererseits in den strategisch wichtigen Trendwende-Bereichen so wirklich nicht voran kommt. Wahlkamof vom Feinsten. Piep, piep, piep, die GroKo hat sich lieb, und unter dem Tisch und dem Betttuch wird getreten und gebissen/SCNR
klabautermann | 24. März 2017 – 12:29
1+
Allerdings kann dies, die Realität in der Truppe berücksichtigend, auch als bösartiger Seitenhieb auf manches Spitzenpersonal verstanden werden.
@MA
Wie oben bereits geschrieben; Betteridge’s law of headlines ist recht doppelbödig.
Von daher leigen sie imho völlig richtig mit ihrem Hinweis auf das „Spitzenpersonal“.
John Steinbeck’s „Von Mäusen und Menschen“ kommt mir da in den Sinn ;-)
@ Wa-Ge @ Koffer
Zitat: „Nur damit wir uns nicht falsch verstehen, damit soll kein falsches Handeln gerechtfertigt werden, ich will lediglich darauf aufmerksam machen, dass ein großer Teil unserer politischen und militärischen Führung die Realität (Erziehung, Prägung und Naturell der „einfachen“ Soldaten) nicht kennt.“
Es kommt immer auf die gleiche Nummer raus, die Relativierung der Vorfälle, weil ja außerhalb der Kampftruppe niemand die Verhaltensweisen beurteilen kann.
Also ein Staatsanwalt ermittelt gegen 14 Soldaten wegen sexueller Nötigung eines Kameraden und wegen Volksverhetzung.
Warum musste es dazu kommen ? Wieviel Vorgesetzte die die Realität und das Naturell der „einfachen Soldaten“ kennen haben bei den Vorfällen weggeschaut ?
Warum eigentlich Volksverhetzung ? Hatte der betroffene Obergefreite ausländische Wurzeln ?
Nur mal so zum Nachdenken.
Da wird eine Tanzstange in dem Aufenthaltsraum der Unteroffiziere einer Ausbildungsinspektion installiert.
Wie oft war der zuständige Chef in diesem Aufenthaltsraum und hat die Existens dieser Tanzstange ignoriert ? Oder war er betriebsblind und hat sich nicht gefragt, für was brauchen die so eine Metallstange im Raum von der Decke bis zum Fussboden ?
Oder gab es Erklärungsversuche, die auf das o.g. Zitat der besonderen Eigenheiten der Soldaten in der Kampftruppe abheben, damit die ihren erhöhten Testosteronspiegel auch wieder abbauen können ?
Es tut mir leid, ich kann die Relativierungs- und Erklärungsversuche für solches Verhalten nicht mehr hören.
Die Kritik der Ministerin an der Begründung der Staatsanwältin für die Einstellung des Verfahrens in dem anderen Fall ist mir aber zu pauschal öffentlichkeitswirksam präsentiert.
Wenn ein Dienstvergehen keine Straftat ist, kann es immer noch mit einfachen oder ggf. mit einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme geahndet werden.
Außerdem hat ein Kommentator richtig bemerkt, dass es 3 Monate dauerte bis die Soldatin den Vorfall meldete. Warum wohl ? War bis dahin die Anmache des Vorgesetzten gewünscht, nützlich für das weitere Fortkommen oder schmeichelhaft für das eigenen Ego ?
Ich plädiere auch für die unmittelbare Reaktion auf das Begrabschen in Form einer reflexhaften Ohrfeige von der Soldatin gegenüber dem Vorgesetzten. Dann möchte ich mal die disziplanare Aufarbeitung sehen. Die würde vermutlich im Sande verlaufen und die Sache wäre zwischen den Beiden und im Sinne einer abschreckenden Wirkung über dem Flurfunk in der ganzen Kaserne geklärt gewesen.
@Georg | 24. März 2017 – 20:11
Bitte nicht abseits des Themas spekulieren!
@Georg
Ich habe so einige Vermutungen in der Hinsicht, die übrigens nicht gerade schmeichelhaft für die anderen Mitglieder der Einheit sind.
Nackt ist der Rücken der bruderlos ist.
Es wurde schon einmal eine Einheit der Fallschirmjäger aufgelöst.
Selbst wenn es wirklich 3 Monate dauerte, üblicherweise suchen sich solche Personen nämlich Ziele aus, von denen sie keinen Widerstand erwarten
@ Georg und ThoDan
Erstens wäre es mir neu dass dieser Vorfall mit der Dame auf den die Ministerin sich hier bezieht in der Kampftruppe geschweige denn Luftlandetruppe passiert wäre.
Ich will hier auch nicht relativieren, solche Vorfälle waren und sind in der Bundeswehr an der Tagesordnung. Klingt komisch? Dann empfehle ich die Lektüre des Wehrbeauftragten. Dabei sollte man wissen, dass dies nur ausgewählte Beispiele sind und nicht alle die Ihm vorgelegt werden. Dazu gibt es noch die Fälle die durch Disziplinarverfahren geahndet werden ohne dass sich jemand beim Wehrbeauftragten beschwert.
Und nein diese Fälle, selbst die Skandale werden bei weitem nicht nur von der Kamptruppe begangen (siehe Coesfeld) auch Aufnahmerituale sind nicht auf diese begrenz (siehe Uffzaufnahmen oder Äquatortaufen). Und wer zur Karnevalszeit mal im Köln Bonner Raum gedient hat kann sicherlich auch von der ein oder anderen Geschichte erzählen wogegen die Pogostange in Pfullendorf ein Witz ist.
Die Bundeswehr sollte ein Spiegelbild der Gesellschaft sein, und hat daher auch einen großen Teil von Angehörigen für die ein vermeidlich ungehöriges Verhalten normal ist. Kann sein dass sich dieses Klientel in der Kampftruppe tummelt.
Ich mache Ihnen beiden einen Vorschlag, lösen Sie diese doch auf, im Gegenzug nehmen Sie dafür die Waffe in die Hand, Schnallen sich den Spind auf den Rücken und tragen diesen durch Wald.
Ein Soldat hat eine Soldatin begrabscht und die Ministerin macht dies zur Chefsache. Gehts noch? Hat Sie so wenig zu tun? Während die Streitkräfte nach all der verordneten Attraktivität auf dem Zahnfleisch gehen und Mängel verwalten tingelt sie von Talk Show zu Talk Show und befasst sich jetzt wohl seit neustem mit Dienstaufsicht der Staatsanwaltschaft.
Wenn Dienstvergehen geschehen sind, dann sollen sie geahndet werden, aber aus jedem Vorfall einen Skandall herbeireden nur um von dem eigenen Versagen abzulenken ist billig.
Außer Ankündigungen wurde durch die Ministerin nichts erreicht, dies war auch bei ihren vorhergehenden Stationen der gleiche Fall. Siehe 100% Kita Zugang für junge Elter.
@Wa-Ge
Was ist die erste Tugend eines Soldaten, ohne welche Tugend sind alle anderen wertlos bis schädlich?
Ich bin garantiert nicht so dumm mit einem Spind durch den Wald zu laufen, ein ordentlicher, gut designter und gut passender Rucksack von einem Hochwertigen Hersteller z.b. von Osprey, Bergans, Bach, Vaude, Deuter, Tatonka und sollte es schon sein, wenn ich dazu noch in der Lage wäre – sein sollte.
btw vor ca 25 Jahren bin ich mit der Jägerkugel und einer Waffe durch den Wald, die Standorte gibt es längst nicht mehr.
Warum macht die Ministerin dies zur Chefsache?
Vielleicht sollte die Truppe bzw. die DV sich mal diese Fragen stellen!
Unterstellungen gegen Personen die sexuellen Übergriffen ausgesetzt waren, die Schuld Personen zuschreiben die gemobbt wurden und versetzen.
Sind diese Vorfälle nur Vorfälle oder ist dies EIN Skandal?
Chief of Australian Army Lieutenant General David Morrison
https://en.wikiquote.org/wiki/David_Morrison
I will be ruthless in ridding the army of people who cannot live up to its values….
. The standard you walk past, is the standard you accept
I was no longer comforted by the cliché that a ‘few bad apples’ were undermining the great work of the vast majority.
Aufnahmerituale sind nicht nur auf die BW beschränkt und mkn ist die Äquatortaufe erheblich älter als die deutsche Marine
@ThoDan | 24. März 2017 – 22:55
„Ich bin garantiert nicht so dumm mit einem Spind durch den Wald zu laufen, ein ordentlicher, gut designter und gut passender Rucksack von einem Hochwertigen Hersteller z.b. von Osprey, Bergans, Bach, Vaude, Deuter, Tatonka und sollte es schon sein,“
Als KpfTrSdt suchen Sie sich den das Material nicht aus, sondern Sie bekommen einen Auftrag und erfüllen ihn. Auch mit anderem Material als Sie es sich wünschen.
Nebenbei: „Spind“ ist ein Synonym für einen schweren Rucksack und kann auch ein Berghaus sein. Aber glauben Sie mir, dass macht die Schmerzen nicht wesentlich besser, sondern erlaubt es nur noch mehr zu tragen…
„Warum macht die Ministerin dies zur Chefsache?
Vielleicht sollte die Truppe bzw. die DV sich mal diese Fragen stellen!“
Das fragen sich in der Tat viele. Aber die Vermutung hierzu sind zumeist nicht schmeichelhaft für die IBuK…
„Aufnahmerituale sind nicht nur auf die BW beschränkt und mkn ist die Äquatortaufe erheblich älter als die deutsche Marine“
In der Tat. Deswegen sollte man sich vielleicht fragen, ob das generelle verdammen von Aufnahmeritualen in den Streitkräften nicht wirklichkeitsfremd ist…
Nachtrag
Secretary of Defense James Mattis und General Neller haben ebenfalls offenbar sowenig zu tun um sich um so was zu kümmern.
Die Inspekteure der BW?
@ThoDan | 24. März 2017 – 23:20
„Secretary of Defense James Mattis und General Neller haben ebenfalls offenbar sowenig zu tun um sich um so was zu kümmern.
Die Inspekteure der BW?“
Tja, so etwas kommt davon, wenn die Politik alle Dinge an sich zieht. Dann werden eigentlich zuständige Vorgesetzte von ihren Pflichten „befreit“.
Aber wie jeder Offizieranwärter spätestens an der Truppenschule lernt, bedeutet Zwischenebenen zu entmachten zumeist nicht, dass irgendetwas dadurch besser wird. Ganz im Gegenteil…
@ ThoDan
Alter ist keine Ausrede, ich kenne genug Kameraden die mit Mitte vierzig den Hinkelstein noch nicht abgelegt haben. (Wohlgemerkt, den dienstlich gelieferten) ;-)
Nun zur Sache, wer wurde versetzt? Der OG? So wie ich das lese hat er ein Truppenpraktikum gemacht und sich erst beschwert als er zurück sollte. Daraus interpretiere ich er wurde nicht versetzt sondern er wollte versetzt werden.
Was hier Zitate eines australischen Generals verloren haben bleibt mir verborgen, genau so könnte ich philippinische Präsidenten zitieren. Aber sei es drum, der General würde in Deutschland verzweifeln.
Als Disziplinarvorgesetzer ist es unmöglich einen unter Alkoholeinfluss autofahrenden, Unfall bauenden und Deogen konsumierenden und in der Kaserne verbreitenden Soldaten innerhalb von zwei Jahren zu entlassen. Wenn der WDA dies nicht hinbekommt was wäre dann Ihrer Meinung nach akzeptable Strafe für eine mobbende Person?
Weiterhin würde ich es mir wünschen zu Wissen was unter körperlicher Misshandlung (GebJg) genau gemeint ist? Ein Tritt in den Hintern? Eine Ohrfeige? Ein Faustschlag ins Gesicht? Gruppenprügel die mit Brüchen und Krankenhaus endet?
@Koffer
BW Sprech, gemeint war also der klassische Wandschrank.
Sorry, geeignete persönliche Ausrüstung, spez. was Rucksack und Schuhwerk betrifft ist da nicht verhandelbar, genauso wie ich mit der Küchenwaage mal durchgehen würde und muss das Gewicht sein(spez auf Schuhwerk und Besteck bezogen)
Glauben Sie mir, es ist schon ein nicht unerheblicher Unterschied zwischen Jägerkugel und einem vernünftigen Daypack, auch ohne noch dieses Ungetüm von „Schlaf“sack oben drauf zu pfriemeln
Dann hat Mattis seinen Führungsstil zwischen Divisionskommandeur und Verteidigungsminister aber massiv geändert!
Von Führen durch Auftrag zu Micromanagement.
Und meine Vermutungen spez. wenn ich die Reaktionen so mitkriege sind nicht schmeichelhaft für die DV und ich habe auch KEINE Reaktion eines Inspekteurs der BW bezüglich sexueller Übergriffe, Mobbing registriert – von einer so deutlichen und unmissverständlichen wie der von Chief of Australian Army Lieutnant General Morrison zum Thema gar nicht erst anzufangen.
Wenn die Zwischenebenen angemessen handeln, wäre dies nicht notwendig, wenn Zwischenebenen aber dies anscheinend nicht mal versuchen…
@Wa-Ge
Mitte 40 habe ich hinter mir, ohne Stock gehe ich maximal 2 h ohne Gepäck
Ich hatte das so verstanden, nachdem er sich beschwert hatte wurde er versetzt.
Aber ihre Variante macht die Einheit bei der er war, nicht besser bestenfalls.
Ich zitiere den australischen General, weil er zu dem Thema das wir hier diskutieren – deutlich Stellung bezogen hat.
Eine Stellung die einer Streitkraft die Innere Führung, Bürger in Uniform als Teil ihres Fundaments betrachtet mindestens vom ersten DV zu erwarten ist.
Müssen sie dazu nicht beim Drogendealer nicht erst den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten?
Beförderungssperre, Degradierung(wenn es sowas gäbe kombiniert mit dem Verlust des Grussrechtes/Pflicht) – Entlassung aus Charaktergründen und wenn es der Tag vor der Pensionierung als BS wäre?
Die Art der körperlichen Misshandlung ist bei Übergriffen und Mobbing wahrscheinlich nur von Bedeutung um die schwere der Körperverletzung festzustellen von Bedeutung.
@ThoDan | 25. März 2017 – 13:15
„Sorry, geeignete persönliche Ausrüstung, spez. was Rucksack und Schuhwerk betrifft ist da nicht verhandelbar,“
„Verhandelbar“?!?! Ich glaube Sie verstehen noch nicht einmal ansatzweise wie Infanteristen denken…
„Glauben Sie mir, es ist schon ein nicht unerheblicher Unterschied zwischen Jägerkugel und einem vernünftigen Daypack, auch ohne noch dieses Ungetüm von „Schlaf“sack oben drauf zu pfriemeln“
Das erzählen Sie mir?! Ich bin seit fast 20 Jahren Infanterist, ich glaube ich habe in dieser Angelegenheit etwas mehr Fachwissen und persönlich Erfahrung, als Sie sich vorstellen können ;)
„Dann hat Mattis seinen Führungsstil zwischen Divisionskommandeur und Verteidigungsminister aber massiv geändert!
Von Führen durch Auftrag zu Micromanagement.“
Meine Aussage bezog sich nicht auf die US-Streitkräfte, sondern auf die Durchgriffe der oberen militärischen und vor allem politischen Führung bis auf untere Ebenen fern der Grundsätze der Inneren Führung und deutscher Führungslehre.
In DEU ist in den letzten Jahren die Unsitte eingekehrt, dass sich hohe militärische Führer und die politische Leitung in Dinge einmischen, die niedrigere und vor allem zuständige Ebenen besser lösen könnten.
Dabei geht es nicht um Einzelfälle. Eine höhere Ebene kann im begründeten Einzel (!) fall ausnahmsweise einen Vorgang an sich ziehen. Aber gerade die letzten Vorfälle waren so weit außerhalb ministerieller Ebene, dass sie gut zeigen wie sehr aus dem Einzelfall die Regel geworden ist.
„ich habe auch KEINE Reaktion eines Inspekteurs der BW bezüglich sexueller Übergriffe, Mobbing registriert“
So funktioniert Führung und Disziplinarrecht in DEU nicht. Es geht nicht darum, dass SIE etwas registrieren.
„Wenn die Zwischenebenen angemessen handeln, wäre dies nicht notwendig, wenn Zwischenebenen aber dies anscheinend nicht mal versuchen…“
Das ist eine Unterstellung, die ich für die Masse der Disziplinarvorgesetzten entschieden zurückweise.
Gerade die beiden letzten, öffentlich bekannt gewordenen Fälle haben ja bewiesen, dass die Zwischenebenen rechtskonform und angemessen reagiert haben.
Warum daraus überhaupt ein „Skandal“ wurde und die IBuK hierzu überhaupt glaubte Stellung nehmen zu müssen, ist eine berechtigte Frage. Wie gesagt, die Vermutungen in der Truppe diesbezüglich sind nicht besonders schmeichelhaft für vdL…
“ Entlassung aus Charaktergründen und wenn es der Tag vor der Pensionierung als BS wäre?“
So funktioniert im Regelfall Disziplinarrecht nicht. Glücklicherweise übrigens nicht!
Disziplinarrecht ist KEIN „Vergeltungsrecht“ und benötigt sog. „reinigende Maßnahmen“ – erst Recht wenn Sie kurz vor DzE oder Pensionierung anstehen – nur in außergewöhnlichen Fällen in denen es zur Wiederherstellung von Disziplin und Ordnung zwingend geboten ist.
„Die Art der körperlichen Misshandlung ist bei Übergriffen und Mobbing wahrscheinlich nur von Bedeutung um die schwere der Körperverletzung festzustellen von Bedeutung.“
Ein umfassende und angemessene Würdigung eines Dienstvergehens benötigt immer die Kenntnis aller Umstände.
Und da wir diese hier nicht haben, schlage ich vor dies den zuständigen und hierzu berufen Offizieren zu überlassen und nicht (wieder einmal!) sinnlos zu spekulieren und Dinge herbeizuschreiben, die so vermutlich niemals vorgekommen sind.
@ ThoDan
Sie unterliegen da einigen Fehleinschätzungen. Nur weil Sie etwas nicht in der Presse lesen, heisst es nicht, dass es nicht stattgefunden hat. Die Inspektuerreise nach Pfullendorf sollten Sie vernommen haben. Glauben Sie mir dieser hat in diesem Zusammenhang keine Rezepte mit den Führercorps der besuchten Verbände und Ämter ausgetauscht.
Und hier liegt der Große Unterschied, an die Öffentlichkeit gehen ist ein Zeichen für Ohnmacht. So nach dem Motto omg ich habe meinen Laden nicht im Griff und kriege das auch alleine nicht hin also wende ich mich nach außen und vertraue, dass die öffentliche Empörung das schon regelt.
Zweitens, Sie schreiben, dass der Drogendealer und Drogenkonsument (viele davon werden heute nicht mehr aus der BW entlassen) erst gerichtlich verurteilt werden muss bevor man etwas gegen Ihn unternehmen darf. Das ist richtig, dieses gleiche Recht sollten Sie aber auch Vorgesetzten und Mobbern, Grabschern, Schlägern,… zugestehen. Wenn Fehlverhalten erwiesen wurde dann soll gehandelt werden, wenn nicht dann darf den Soldaten auch kein zukünftiger Nachteil entstehen. Wie so immer wird nämlich nur ein Teil der Gruppe die Schuld haben und ein anderer Teil ist erstmal nur verdächtig. Bestraft werden aber durch öffentlichen Pranger und vorauseilender Versetzung etc. alle!
@Koffer
Sicher haben sie mehr Erfahrung als ich, sie können mir auch begründen warum die von mir aufgeführten Ausrüstungsgegenstände in der Form von der BW SINNVOLL benutzt werden?
Sicher ist jeder Fall ein Einzelfall – auch in der summe der fälle?
Ich erwarte von den Führungsoffizieren der BW, das sie ihrer Verantwortung und Rechenschaftspflicht gegenüber Soldaten, Bürgern und Gesellschaft gerecht zu werden versuchen – wie z.b. General Ramms.
Ich habe hier im Blog gelesen wie die Schuld am Mobbing dem Gemobbten zugeschrieben wurde
„Wer sich mobben lässt“
Unwidersprochen!
Selbst eine der kritischsten Stimmen gegenüber sexuellen Übergriffen stellte das Opfer wegen der Zeitverzögerung der Meldung in Frage.
Ich halte „reinigende Massnahmen“ im Falle von Sexuellen Übergriffen und Mobbing für Prinzipiell sinnvoll und erforderlich, je höher der Rang und die Dienstzeit desto eher.
Diese Personen haben nämlich je höher/dienstälter umso schlimmer gegen die Kameradschafts und Fürsorgepflicht verstoßen, und ihre Charakterliche Uneignung unter Beweis gestellt.
MMn ist es für andere Soldaten unzumutbar mit so jemand Zusammen ggf Unterstellt Dienst zu tun oder gar in den Einsatz zu gehen.
@Wa-Ge
Da haben sie recht, aber d.h. auch es gab keine öffentliche Reaktion der zuständigen Inspekteure. Siehe Oben
2tens
Ich bin mir nicht bewusst, die Forderung erhoben zu haben -die Beschuldigten zu hängen bevor die Schuld erwiesen ist.
@ThoDan | 25. März 2017 – 15:30
„Sicher haben sie mehr Erfahrung als ich, sie können mir auch begründen warum die von mir aufgeführten Ausrüstungsgegenstände in der Form von der BW SINNVOLL benutzt werden?“
?! Natürlich werden dienstlich bereit gestellte Ausrüstungsgegenstände normalerweise zielführend benutzt. Ich verstehe hier ihre Frage nicht.
„Ich erwarte von den Führungsoffizieren der BW, das sie ihrer Verantwortung und Rechenschaftspflicht gegenüber Soldaten, Bürgern und Gesellschaft gerecht zu werden versuchen“
Ich sehe nicht, wieso Offiziere eine spezifische „Rechenschaftspflicht“ ggü. jemand anderem als ihren Vorgesetzten haben. Natürlich eine allgemeine Rechenschaftspflicht ggü. „der Bundesrepublik Deutschland und dem deutschen Volk“, aber das ist nur eine abstrakte Konstruktion. Sozusagen ein moralischer Appell. Im konkreten Details besteht eine solche nicht.
„Ich halte „reinigende Massnahmen“ im Falle von Sexuellen Übergriffen und Mobbing für Prinzipiell sinnvoll und erforderlich, je höher der Rang und die Dienstzeit desto eher.“
Solche pauschalen Aussagen sind mit dem deutschen Disziplinarrecht nicht vereinbar. Glücklicherweise unterliegen wir immer noch Recht und Gesetz!
Und daher sind „reinigende Maßnahmen“ (dass sind gem. stehender Rechtssprechung im Regelfall Dienstgradherabsetzungen oder Entlassungen) nur im Abwägung aller Aspekte zulässig und nur wenn sowohl die konkrete Tat, als auch die persönlichen Umstände des Täters es erfordern. Um dies abzuwägen gibt es hierfür berufene Stellen und das sind im Falle von „reinigenden Maßnahmen“ die Divisionskommandeure als Einleitungsbehörde und die entscheidungsbefugten Wehrdienstgerichte.
„Da haben sie recht, aber d.h. auch es gab keine öffentliche Reaktion der zuständigen Inspekteure. Siehe Oben“
Es ist nicht Aufgabe der Inspekteure ihnen oder jemand anderes eine „öffentliche“ Reaktion zu gewähren, sofern es nicht in Ausübung ihrer Pflichten geboten erscheint. Oder um es anders zu sagen. Warum sollte ein Inspekteur jemanden wegen eines nachrangigen Dienstvergehen (so unappetitlich es auch möglicherweise im Einzelfall sein mag) öffentlich an den Pranger stellen?
Jetzt mal ganz ehrlich, wir diskutieren hier bisher um disziplinarische und strafrechtlich eher überschaubare Rahmenumstände. Da hatte ich als Kompaniechef häufiger schlimmere Vergehen zu ahnden bzw. an WDA und/oder Staatsanwaltschaft abzugeben… Und in nur wenigen Fällen musste sich hierfür der DivKdr einschalten. Warum sollten in solchen nachrangigen Fragen der Inspekteur an die Öffentlichkeit gehen müssen?!
Wofür?
Natürlich kann man sich fragen, warum dann die IBuK glaubte es tun zu müssen…
DAS ist in der Tat eine gute Frage ;)
@Koffer
Meine Frage war warum solche IMNSHO suboptimalen Ausrüstungsgegenstände seit Jahre von der BW genutzt werden bzw. in den letzten Jahren eingeführt wurden.
Spez Kampfstiefel, Kampfrucksack, Essbesteck,
Bei ihrem Abstrakten Konstrukt gegenüber dem Souverän usw. kommen wir nicht zusammen, das sehe ich entschieden anders.
Je höher Rang , in der Dienstgradgruppe und Dienstalter desto tiefgreifender zeigt sich der charakterliche Mangel und schlimmere desto schwerwiegender ist die Pflichtverletzung spez. aber nicht nur als Verstoss gegen die Pflicht zum vorbildlichen Dienen, Kameradschaft, Fürsorge.
@ThoDan | 25. März 2017 – 16:31
„Meine Frage war warum solche IMNSHO suboptimalen Ausrüstungsgegenstände seit Jahre von der BW genutzt werden bzw. in den letzten Jahren eingeführt wurden.
Spez Kampfstiefel, Kampfrucksack, Essbesteck,“
Hm, warum sie eingeführt wurden, dazu müssen Sie die Beschaffer fragen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass mit der aktuellen, persönlichen Ausrüstung ein normaler Auftrag erfüllbar ist.
„Bei ihrem Abstrakten Konstrukt gegenüber dem Souverän usw. kommen wir nicht zusammen, das sehe ich entschieden anders.“
Dann sollten Sie vielleicht die Gesetze ändern und die Praktikabilität der Umsetzung einer abstrakten Forderung in die tägliche Praxis erfinden. Nebenbei selbst wenn eine praktische Rechenschaftspflicht gegenüber dem Souverän gegeben wäre (und ich wüsste nicht, wie das gehen soll), so bestünde diese nur ggü. dem Souverän als ganzes und nicht ggü. einzelnen Personen oder Journalisten oder Verlagshäusern.
„Je höher Rang , in der Dienstgradgruppe und Dienstalter desto tiefgreifender zeigt sich der charakterliche Mangel und schlimmere desto schwerwiegender ist die Pflichtverletzung spez. aber nicht nur als Verstoss gegen die Pflicht zum vorbildlichen Dienen, Kameradschaft, Fürsorge.“
Gegen diese Aussage könnte man eine Menge einwenden, aber auch eine Menge zustimmend ins Felde führen.
Aber erstens wüsste ich nicht, was das mit einem der kürzlichen bekannten Fälle zu tun hätte. In allen Fällen waren junge und/oder niedrige Dienstgrade die vermutlichen Täter. Und zweitens muss auch in diesen Fällen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Disziplinarrecht ist und bleibt KEIN Vergeltungsrecht, sondern muss seiner Bestimmung dienen und den konkreten Umständen angemessen angewendet werden.
Keiner der bisher bekannt gewordenen Fälle in letzter Zeit ist nach den bisher bekannt gewordenen Details der Fälle besonders schwerwiegend oder lässt grundsätzliche Fragen aufkommen. Nachdem was ich bisher gehört und gelesen habe, waren es eher „unappetitliche“ als besonders schwerwiegende Fälle…
@ Koffer
+1
@ThoDan
Mit Ihrer Forderung nach einer öffentlichen Reaktion haben Sie die Forderung aufgestellt Leute zu hängen bevor die Schuld erwiesen wurde.
Das haben Sie vielleicht nicht in der Weise gewollt, aber Ihre Forderung nach schnellen, schonungslosen, öffentlichen Reaktionen hat genau das zur Folge.
Das deutsche Recht, egal ob disziplinar oder Strafrecht, braucht sobald WDA oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden in erster Linie Zeit, sehr oft sogar mehrere Jahre.
Der zuständige DV ist in diesem Zeitraum nichts anderes als Erfüllungsgehilfe (Vernehmen Sie mal den, schicken Sie mal das). Und er tut gut daran für alle seine Soldaten zu sorgen, die guten und dir vermeidlich bösen, bis deren Schuld durch ein Gericht und nicht durch die Öffentlichkeit erwiesen wurde. Am Ende sind nur all zu oft die guten die bösen und anderseherum (siehe Fall Gina Lisa oder Kachelmann, in der Bundeswehr eine sehr oft anzutreffende Konstelation).
@Koffer
Liest sich für mich auf Ausrüstung Schulnote 4.
Jährlicher öffentlicher Rechenschaftsbericht der Inspekteure vor dem Parlament(ebenso der Chef des Einsatzführungskommandos ) und dem Beirat Innere Führung, sowie jeden Kommandeurs eines mandatierten Einsatzes nach seiner Rückkehr vor dem Parlament.
@ThoDan | 25. März 2017 – 18:01
„Liest sich für mich auf Ausrüstung Schulnote 4.“
Wieso? Soldaten sollen nicht im Luxus schwelgen, sondern ihren Auftrag erfüllen können. Ich persönlich würde der persönlichen Ausrüstung derzeit querschnittlich eine 2-3 geben. Natürlich mit einigen Ausschlägen nach oben und nach unten je nach konkretem Ausrüstungsgegenstand.
Ich habe auch gar nichts gegen noch bessere Ausrüstung. Aber ein KpfTrSdt hat als allererstes die Auftragserfüllung im Auge zu behalten und nicht seine persönlichen Wünsche.
„Jährlicher öffentlicher Rechenschaftsbericht der Inspekteure vor dem Parlament(ebenso der Chef des Einsatzführungskommandos ) und dem Beirat Innere Führung, sowie jeden Kommandeurs eines mandatierten Einsatzes nach seiner Rückkehr vor dem Parlament.“
Hmm. Aus dem Beirat (überflüssig wie ein Kropf und außerdem kein Vertreter des Souveräns, sondern lediglich eine „Beratergruppe“) könnte ich damit gut leben.
Persönliche würde ich das sogar für eine ausgezeichnete Idee halten. Zwar müsste man die Reservatsrechte der Exekutive ausreichend schützen (das Parlament ist ja nur ein Vertreter des Souveräns, die Exekutive ist ein anderer und beide haben gesonderte und von der anderen Seite nicht angreifbare „Kernbereiche“). Aber insgesamt wäre es glaube ich eine gute Idee.
Aber nur WENN die Inspekteure, der BefH EinsFüKdo und die BefH eines Einsatzkontingent auch tatsächlich wieder persönliche Entscheidungsbefugnis bekommen würden.
Aber derzeit sehen wir ja, dass sich übergeordnetere Ebenen auch bei Kleinigkeiten einmischen und Vorgänge an sich ziehen… Damit werden zuständige Ebenen entmachtet und haben daher auch keine persönlichen Verantwortung mehr über die sie Rechenschaft ablegen müssten. Gerade im hier anhängigen Fall ist es ja wieder einmal passiert…
Trotzdem von der Idee her möchte ich nicht widersprechen (auch wenn ich es für unrealistisch halte, dass sich die Politik auf so etwas einlassen würde).
Aber Sie haben in ihren früheren Nachrichten nicht von der obersten militärischen Ebene gesprochen – für die wäre Ihrem Vorschlag folgend sogar eine persönliche Rechenschaftspflicht möglich – sondern generell von militärischem Führungspersonal. Ich glaubte also auch einen Anspruch von Ihrer Seite ggü. niedrigeren Offizieren erkennen zu können. Aber da habe ich Sie wohl falsch verstanden.
@Wa-Ge
Sorry, ich war mir nicht bewusst eine sofortige öffentliche Verurteilung gefordert zu haben, mir ging es um die prinzipielle Reaktion und Verantwortung.
Um nochmal Morrison zu zitieren „If proven“
@Koffer
Luxus? Ich hatte nicht von Arcteryx o.ä. gesprochen und mMn ist das Zeug mit einer 4 noch überbewertet.
„Aber nur WENN die Inspekteure, der BefH EinsFüKdo und die BefH eines Einsatzkontingent auch tatsächlich wieder persönliche Entscheidungsbefugnis bekommen würden.“
Zustimmung, Absolut.
Ich bezog mich auf die Pflicht jedes Soldaten spez. der DV und anderer Vorgesetzter zur Kameradschaft und Fürsorge d.h. Mobbing und Übergriffe nicht zu dulden oder ignorieren und dem Opfer gar selbst die Schuld zuzuschreiben.
„Wer sich mobben lässt“ oder spät zur Meldung bringen dem Opfer auch Motive zuschreiben ist da keine akzeptable Verhaltensweise
@ThoDan | 25. März 2017 – 19:33
„Luxus? Ich hatte nicht von Arcteryx o.ä. gesprochen und mMn ist das Zeug mit einer 4 noch überbewertet.“
„Das Zeug“ ist im internationalen Vergleich querschnittlich nicht schlecht und vor allem: Es erfüllt seinen Zweck! Darum geht es in allererster Linie „Auftragserfüllung“! Solange wir einen so niedrigen Verteidigungshaushalt haben wie derzeit können wir uns Luxus einfach nicht leisten!
„Ich bezog mich auf die Pflicht jedes Soldaten spez. der DV und anderer Vorgesetzter zur Kameradschaft und Fürsorge“
Diese Pflicht ist zweifelsohne vorhanden. Und jetzt?
„oder spät zur Meldung bringen dem Opfer auch Motive zuschreiben ist da keine akzeptable Verhaltensweise“
Bei schweren Dienstvergehen oder Straftaten (wie z.B. Vergewaltigung) bei denen das Opfer ein Trauma erleidet sehe ich das auch so.
Bei normalen Dienstvergehen unter Kameraden oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen gilt eine einmonatige Beschwerdefrist. Wer bist dahin den Vorgang nicht ausreichend schwerwiegend fand um sich zu beschweren, sollte schon gute Gründe haben sich danach zu beschweren…
Es mag solche natürlich geben, aber skeptisch wäre ich als Vorgesetzter dennoch.
Unabhängig davon wäre ein zur Kenntnis gebrachtes Dienstvergehen natürlich trotzdem aufzuklären und abhängig von der Schwere und der vergangenen Zeit ggf. angemessen zu ahnden.
Aber warum führen wir solche Diskussionen überhaupt? Es gibt hierfür zuständige Vorgesetzte. Diese haben gehandelt. Ich gehe davon aus, dass sie es pflichtgemäß gemacht haben. Weder Sie und ich wissen um erschwerende Details. Können wir diesen doch eher nachrangigen (wenn auch etwas unappetitlichen) Fall eines vermutlichen Dienstvergehens jetzt ruhen und in den Händen der zuständigen Offiziere lassen?
@ ThoDan | 25. März 2017 – 19:33
„Mobbing und Übergriffe nicht zu dulden oder ignorieren und dem Opfer gar selbst die Schuld zuzuschreiben.
„Wer sich mobben lässt“ oder spät zur Meldung bringen dem Opfer auch Motive zuschreiben ist da keine akzeptable Verhaltensweise“
Und genau hier ist die Krux begraben, sehr viele der Vorfälle liegen im Grenzbereich, was in einer Liegenschaft an Karneval erlaubt ist wird dem anderen zwei Wochen später als sexuelle Belästigung oder Beleidigung vorgeworfen. Nur um ein Beispiel zu nennen. Die Geschichte kann gerade in diesem strafrechtlich trivialem Bereich unendlich weitergesponnen werden.
Ein schönes Beispiel sind die allseitsbekannten „deine Mudda“ Witze. In intellektuellen Kreisen werden diese als infantil und deplatziert gewertet, in manch von „Ehre“ geprägten Kreisen führt so ein Spruch direkt zum Kieferbruch, während sie bei der bildungsfernen Schicht häufig zum normalen Umgangston gehören.
Was will ich damit sagen, wenn die Betroffenen nicht sofort und deutlich aufzeigen, dass sie das nicht möchten was da gerade geschicht, dann führt die ganze Sache über die Zeit hinweg zur Eskalation. Das macht die Opfer nicht zu Mittätern, in keinster Weise! Jedoch haben es diese am Anfang sehr oft in der Hand solche Missverständnisse aus der Welt zu räumen bevor sie eskalieren. Es wäre sicherlich wünschenswert wenn es garnicht dazu kommt, die Welt ist jedoch voll mit Menschen die dumme Sachen machen und es liegt an jedem einzelnen dies zu Begrenzen. Als DV stehen Sie sonst am Ende da und haben den Salat den Sie nun im wahrsten Sinne des Wortes auslöffeln müssen. Da ist es selbstverständlich dass man sich als DV wünscht, solche Sachen würden sofot angezeigt werden wo diese noch mit geringen Eskalationsstufen aus der Welt geräumt werden können.
@Wa-Ge
Ja, den Fehler habe ich auch gemacht, je länger man wartet desto gröber muss der Keil sein und desto öfter benötigt man ihn.
Bei der BW kommt da ggf. noch das Problem der Disziplin dazu wenn Vorgesetzte involviert sind, kombiniert mit Peer Pressure usw.
@Wa-Ge
In einer Hinsicht stimme ich Ihnen zu: im Zeitalter der Zwischenfahrerei, der real existierenden sozialen Diversität, der Dienstzeitregulierung, Kasernenpflicht bei Lehrgängen, attraktiver Betreuung und Fürsorge, Beruf und Familie etc. pp. ist es wirklich eine Art „Mission Impossible“ für einen DV quasi 365/24 Std die militärische „Zucht und Ordnung“ zu kontrollieren. Wenn dann von „höheren Ortes“ noch eine gewisse Unkenntnis hinzu kommt, was social diversity heutzutage in der jüngeren Generation im Freizeitbereich wirklich bedeutet, dann kann eine ganze Menge Porzellan zerschlagen werden.
Nicht nur hier im Faden, sondern auch in den Medien hat die Poledance-Stange ja Furore gemacht, wobei natürlich völlig unerwähnt blieb: „………. Mittlerweile gibt es über 150 Poledance-Studios in Deutschland. Zudem finden weltweit regelmäßig professionelle Wettkämpfe statt. Der internationale Poledance-Verband bemüht sich unter anderem darum, dass Poledance vom Internationalen Olympischen Komitee als offizielle Sportart anerkannt und in das Programm der Olympischen Spiele aufgenommen wird.“ …und wenn man sich https://de.wikipedia.org/wiki/Poledance aufmerksam durchliest, dann wird man feststellen, dass Poledance ganz andere Ursprünge hat als die Vertikalisierung des Striptease.
Poledance ist also in jeder Hinsicht gesellschaftsfähig, warum also ist es ein „Skandal“, dass in einer Kaserne im Gemeinschaftsbereich eine Poledance-Stange eingebaut worden ist ? Eigentlich müßte man den DV, der das genehmigt hat, doch loben, denn das ist imho ziemlich fortschrittliches Diversity Management. Liegt wahrscheinlich daran, dass Poledance-Stangen noch nicht im offiziellen Sportgerätekatalog der BW gelistet sind/SCNR.
Von daher bin ich völlig bei Ihnen, wenn sie monieren, dass in Sachen Diversity Management UvdL die mediale Brechstange in Form eines Offenen Briefes hätte besser in der Führungswerkzeugkiste lassen sollen.
@ Klabautermann
Mag sein das Poledance auf dem Weg ist eine international anerkannte Sportdisziplin zu werden. Ich bezweifle jedoch, dass diese Poledance Stange aus athletisch sprortlichen Gründen im Aufenthaltsraum der 2. Inspektion in Pfullendorf instatlliert war. Und eine Aufforderung an den neuen Zugführer (weiblich) dort mal zu tanzen eine Aufforderung zu einem akrobatischen Vergleichswettkampf war.
Zitat: „Poledance ist also in jeder Hinsicht gesellschaftsfähig, warum also ist es ein „Skandal“, dass in einer Kaserne im Gemeinschaftsbereich eine Poledance-Stange eingebaut worden ist ?“
Wahrscheinlich aus den von mir geschilderten Gründen ist und bleibt es ein Skandal.
Wenn die normative Kraft des Poledance in der Gesellschaft so wäre wie sie beschreiben, dann wären die wohl auch in den Auftenhaltsräumen in den Werkskantinen von Siemens und BMW eingebaut oder zumindestest bei sehr modernen Arbeitgebern wie Google oder Facebook an der Tagesordnung, oder ?
Diversity Management heißt nicht keinen Anstand, Moral und keinen Respekt vor den Kameraden zu haben, sondern genau das Gegenteil. Kameraden in ihrer etnischen, sexuellen oder sonstigen Eigentümlichkeit zu respektieren und anzuerkennen.
@ThoDan
„Peer Pressure“…..Hm, schon wieder so ein Schlagwort , dass im Zusammenhang mit Soldatengesetz(en) eigentlich nur ablenkt.
Genau wie in Sachen Controlling, Compliance ist auch beim Diversity Management für die truppendienstliche Hierarchie kein beliebiges Hin-und Herspringen zwischen Wehrrecht und „Zivilrecht“ möglich. Dies trifft insbesondere für den Bereich der „Vergehen“ zu, also unterhalb des „Verbrechens“ (..Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber ..- gem. Wiki).
Im Rahmen der weiterhin zunehmenden sozialen Diversität im Bereich der Truppe entstehen somit gestiegene Anforderungen an Vorgesetzte gerade mit Blick auf Fürsorgepflicht (§ 10 Abs. 3 SG), die Kameradschaftspflicht (§ 12 Satz 2 SG) und die Achtungs- und Vertrauenswahrungspflicht im dienstlichen Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 1 SG) und insbesondere Achtungs- und Vertrauenswahrungspflicht im außerdienstlichen, Bereich (§ 17 Abs. 2 Satz 2 SG.). Nun, alle sind vor dem Gesetz gleich, das gilt eben für Vorgesetzte und Untergebene, Soldaten und Soldatinnen, und es gilt auch imho, dass diese spezifische wehrgesetzliche Gleichheit in erster Näherung eben durch das Soldatengesetz plus WDO und Co gewährleistet werden muß. Und das Sytem funktioniert, dazu lese man sich einmal diesen Spruch durch:
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/2004-03-17/2-wd-1703/?from=0:7645059
Von daher bin ich eben gar nicht begeistert darüber, dass mittels eines Offenen Briefes, dieses System ausgerechnet von der IBUK in gewisser Weise diskreditiert wird.
Zivilcourage – das habe ich schon ein paar Mal hier im Blog geschrieben – ist für Untergebene schon ein wichtiges „Überlebensmerkmal“ in dienstlichen und halbdienstlichen Bereich. Wenn allerdings – wie in diesem Falle – selbst eine zivile Staatsanwaltschaft zu der Auffassung kommt, dass hier kein schwerwiegendes Vergehen, geschweige denn ein Verbrechen, vorliegt, was soll dann dieser Offene Brief ? Es werden ja hier auch vielleicht völlig falsche Erwartungen geweckt bei bestimmten sozialen Gruppen in- und außerhalb der BW in Sachen Gleichheit vor dem Soldatengesesetz.
@klabautermann | 26. März 2017 – 14:33
„Genau wie in Sachen Controlling, Compliance ist auch beim Diversity Management für die truppendienstliche Hierarchie kein beliebiges Hin-und Herspringen zwischen Wehrrecht und „Zivilrecht“ möglich.“
+1
Das beliebige Springen zwischen beiden Systemen ist nicht nur unzulässig. Es führt m.E.n. sogar häufig dazu, dass in beiden „Koordinatensystemen“ erhebliche Abweichungen entstehen. Oder um es anders zu sagen es wird nicht das gleiche (positive) Ergebnis erreicht, als wäre man in einem der beiden Systeme „sortenrein“ geblieben.
Zudem ist es auch ggü. den Soldaten ungerecht, da Sie durch die Regeln des Wehrrechts sehr eng gebunden sind (u.a. im Bereich Ehrlichkeit und eingeschränkte Rechte) und sie sozusagen den Strafen zweier Systeme ausgesetzt sind.
Darüber hinaus beschädigt man das geschlossene und in sich logische Konstrukt der Struktur der Streitkräfte und gefährdet dadurch m.E.n. sogar durch das aufbrechen soziokultureller Homogenität indirekt den Zweck von Streitkräften: die Einsatzbereitschaft der TSK.
Damit meine ich übrigens natürlich nicht, dass Soldaten schlechter mit einander umgehen sollen bzw. dürfen als Zivilisten. Damit meine ich allerdings, dass sie häufig ANDERS mit einander umgehen (müssen).
@Georg
Ach je, Siemens, Google und Co sind eben keine Streitkräfte und zivil-betriebliches Diversity Management ist nun einmal nicht unbedingt mit dem truppendienstlich-normativen „Normal“-Management so ohne weiters kompatibel……auch nicht mit übertriebener moralistisch-juristischer Prinzipienreiterei. Und wenn dann im Kasernenbereich a bisserl Freizeit-Diversity organisiert wird, dann ist es auch nicht OK. Der Skandal – wenn überhaupt – ist eben nicht die Poledance-Stange, sondern allenfalls die Art und Weise wie diese an die Frau Zugführerrin „herangetragen“ wurde. Ich hatte einmal eine Besatzung, da hat sich die damals aufkommende Sportart des Windsurfens rasant ausgebreitet. Mein Kommandeur hat mir ordentlich den Koppf gewasche, als mit meiner Zustimmung per Umlage und a bisserl Kantinenmitteln ein Besatzungs-Board beschafft wurde, das wir auch an Bord gelagert/mitgeführt haben. Daraufhin haben wir ihn beim nächsten lazy-sunday-afternoon zum Surfen eingeladen und danach war Ruhe ;-)
@Klabautermann
Das ändert jetzt etwas an der Rolle die Peer Pressure jetzt negativ oder positiv besetzt?
AFAIK hat die IBUK nicht die Entscheidung sondern die Begründung der Staatsanwaltschaft kritisiert
Ein Offizier verweigert seinen Untergebenen medizinische Versorgung und selbst das Entfernen aus der Truppe wird in der Berufung aufgehoben?
Das soll das funktionieren des Systems dokumentieren?
klabautermann | 26. März 2017 – 15:05
Und wenn dann im Kasernenbereich a bisserl Freizeit-Diversity organisiert wird, dann ist es auch nicht OK.
Oho. Mobbing und Ausgrenzung von Frauen bei der Bundeswehr als „a bisserl Freizeit-Diversity“ zu umschreiben grenzt irgendwie an Wehrkraftzersetzung.
@ThoDan | 26. März 2017 – 15:28
„AFAIK hat die IBUK nicht die Entscheidung sondern die Begründung der Staatsanwaltschaft kritisiert“
Und sie hat es auf eine sehr „selektive“ Art getan indem sie nur bestimmte Aspekte zitierte und damit eine gewisse – offensichtlich von ihr gewünschte – Wirkung für die Öffentlichkeit erzielte.
Ob sie damit ihren eigenen Pflichten als Vorgesetzter genügt hat, ist durchaus mit einem Fragezeichen zu versehen.
„Ein Offizier verweigert seinen Untergebenen medizinische Versorgung und selbst das Entfernen aus der Truppe wird in der Berufung aufgehoben?
Das soll das funktionieren des Systems dokumentieren?“
Medizinische „Versorgung“ nach einem 30km Marsch! Wenn Sie wirklich einen Offizier unehrenhaft entlassen wollen, weil er (vermutlich) jemand die zeitnahe Behandlung seiner Blasen verwehrt hat, dann sollten Sie vielleicht nochmals darüber nachdem wo der unterschied zwischen einem Ponyhof und den Streitkräften ist…
@ThoDan
Die IBUK hat aber auch die Kameradschafts-Keule geschwungen und somit einen zivil- und soldatenrechtlichen Rundumschlag ob der rechtlichen Würdigung dieses „Vorfalles“.
Das ist imho Anmaßung pur und außerdem scheinheilig. Denn es kann ja sein, dass nicht nur die Jungfau Maria sondern auch Maria Magdalena beim Bund anzutreffen sind, genau wie Saulus und Paulus. Mir geht es zunehmend auf den Keks, dass einerseits die praktische, gesetzlich vorgegebene Gleichstellung und -behandlung von Frauen und/oder Homosexuellen in den Werdegängen der Bw massiv durchgedrückt wird, und wenn es dann im Truppenalltag zu Umstellungs-„Friktionen“ kommt, dann wird die Moral-Keule geschwungen, wenn diese Gleichstellung und -behandlung im Bereich der Zivil-und Wehrjustiz nicht unbedingt das politisch gewünschte Ergebnis bringt:
Und ja, das System funktioniert. Googeln sie einmal nach Studien im Bereich Einstellung der Ermittlung/Freispruch in Sachen Vergewaltigung/Sexuelle Nötigung und den vergleichenden Strafrechts-Statistiken.
Langsam nimmt die Debatte hier eine komische Wendung. Ich sag’s mal nur vorbeugend.
@Koffer
Die beiden Systeme sind eigentlich durch das von mir oben erwähnte Vergehen/Verbrechen-Strafmaß ganz gut differenzierbar. Und genau das ist eben mein Punkt: wenn ein Vergehen weder nach wehrrechtlichen noch nach zvilrechtlichen Maßstäben nachweisbar ist, dann ist es eben keines und wieso dann offene Briefe, nur weil eine besonders aufmerksame Gleichstellungsbeaufragte der IBUK einen Floh ins Ohr gesetzt hat ? Aus diesem Floh wird kein Elefant auch nicht durch einen offenen Brief.
@klabautermann | 26. März 2017 – 16:17
„Aus diesem Floh wird kein Elefant auch nicht durch einen offenen Brief.“
Ich wünschte Sie hätten Recht, aber durch den offenen Brief ist m.E.n. in gewisser Weise in der Außenwirkung ein „Schein-Elephant“ entstanden.
Genauso wie durch die Vorwürfe der IBUK ggü. den Zwischenebenen im Pfullendorf-Fall hinsichtlich „Desinteresse und mangelnder Pflichterfüllung bei der Aufklärung/Ahndung der Fälle“, die sich – zumindest nach meiner Kenntnis – im nachhinein bzw. bei genauer Betrachtung so nicht belegen haben lassen.
Inhaltlich bin ich absolut bei Ihnen, aber hinsichtlich der Außenwirkung sind beide Fälle durch erst das Verhalten der IBUK erst zu einem „Elefanten“ geworden.
Nun stellt sich die Frage ob das unbeabsichtigt oder planmäßig geschehen ist oder ob ich eine falsche Wahrnehmung der Lage habe.
Angenommen ich bewerte die Lage richtig, dann kann ich mir aber nicht vorstellen, dass die IBUK zweimal in kurzer Folge aus Versehen „Schein-Elefanten“ nach außen erzeugt :(
@mittgard
Legen sie mir bitte keine Aussagen in meine Kommentare, die ich so gar nicht geschrieben habe. Die Poledance-Stange ist eben Freizeit-Diversity und ganz bestimmt nicht das daran medial festgemachte angebliche Mobbing.
@Koffer
Ja, aus Prinzip
In Zukunft bekommt der OvWa Verstärkung. Staatsbürger in Uniform bekommen Aufpasser nach Dienst und wer achtet auf uns außerhalb der Kaserne?
Was ist das für ein Menschenbild?
Weil wenige undisziplinierte Soldaten gegen die Etikette verstoßen, wird die Bw mit unsinnigen Diensten überzogen. Solch Durchgreifen wünsche ich mir im Straßenverkehr, bei den über 3000 Toten. Auch z.B. der Umgang mit unverheirateten Vätern als Soldat ist extremer verbesserungswürdig und schreit nach Aktionismus aus dem BMVg.
Ist das irr.
@ThoDan | 26. März 2017 – 16:42
Im Disziplinarrecht gilt aber nicht „das Prinzip“, sondern der Einzelfall. Disziplinarrecht ist KEIN Vergeltungsrecht, sondern soll den Einzelnen zur besseren Pflichterfüllung anhalten. Das hat das BVerwG in dem durch @klabautermann zitierten Fall ja auch deutlich gemacht.
Das hätte sich die IBUK im hier im Faden diskutierten konkreten Fall vielleicht auch durch ihre militärische oder juristischen Berater erklären lassen sollen.
Darüber hinaus stört mich noch etwas anderes am Handeln der IBuK: Wenn der Brief an den leitenden Oberstaatsanwalt oder den zuständigen Generalstaatsanwalt vertraulich gegangen wäre, dann hätte ich das Handeln vielleicht als „fürsorglich“ bezeichnet. Also als Beschwerde eine Vorgesetzten, der der Meinung ist, dass einem seiner schutzbefohlenen Soldaten Unrecht geschah. Wie gesagt, inhaltlich falsch, aber zumindest von der Intention her fürsorglich und deswegen für einen Vorgesetzten nachvollziehbar.
Aber es war eben kein vertraulicher Brief, sondern es war ein „offener Brief“. Also ein politisches Instrument.
Daher komme ich zum Schluss, dass es der IBuK gar nicht um ihre Vorgesetztenpflichten und den Schutz ihres weiblichen Soldaten (das vermutlich Opfer) gegangen ist, sondern sie diesen Fall lediglich genutzt hat um öffentlich sich selbst darzustellen. Das muss man sich fast schon fragen, ob hier nicht ein Missbrauch der Vorgesetztenfunktion durch die IBUK vorliegt…
@Elahan | 26. März 2017 – 17:01
„In Zukunft bekommt der OvWa Verstärkung. Staatsbürger in Uniform bekommen Aufpasser nach Dienst“
Meinen Sie das abstrakt oder haben Sie hierzu konkrete Kenntnisse?
@ Koffer: Elahan bezieht sich auf die Hofberichterstattungen vdLs. Der ‚Aufpasser‘ stand heute derart in der BamS – vorab des Berichtes an den VtdgA am Mittwoch. Der PrInfoStab scheint wieder in der Serie der ‚Durchgreiferin‘ vorzubauen :-(
Zitat: „Im Disziplinarrecht gilt aber nicht „das Prinzip“, sondern der Einzelfall. Disziplinarrecht ist KEIN Vergeltungsrecht, sondern soll den Einzelnen zur besseren Pflichterfüllung anhalten.“
Das ist eben nur die halbe Wahrheit. Das Disziplinarrecht soll auch durch die Bestrafung eines Soldaten andere Soldaten davon abhalten das Gleiche zu tun. Hier unterscheidet sich Disziplinarrecht nicht wesentlich von Strafrecht. Das oberste Ziel des Disziplinarrechts ist die Aufrechterhaltung der Disziplin in der Truppe.
Und die Ministerin brauchte nicht die Beratung von militärischen oder juristischen Experten für ihre Aussage. Indem sie die sexuellen Übergriffe, die gerichtlich nicht bestraft werden können, öffentlich anprangerte, hat sie für die Truppe einen Warnschuss abgegeben, wie bei einer öffentlichen Disziplinarmaßnahme, indem Sie sagt, sexuelle Übergriffe dulde ich in meiner Truppe nicht. Diese Aussage ist mMn auch gut so.
Damit wäre eigentlich alles gesagt, aber leider ist vieles nicht schwarz oder weiß wie es oft dargestellt wird. Genauso wie es den Witz gibt, wenn eine Medizinstudentin nicht im 3. Semester ihren Doktor hat, dann muss sie ihn selber machen, gibt es für weibliche Soldaten eine gewisse Aufwärtsmobilität auf dem Partnermarkt in der Truppe. Also Frau Obergefreite angelt sich den Zugführer Lt, OLt. Manchmal geht dieses Manöver auch schief, oder geht von der männlichen Seite aus. Manchmal ist so etwas auch nur für eine gewisse Zeit für beide Seiten attraktiv und dann wird weiteres Vorgehen irgendwann als sexuelle Belästigung deklariert.
Keine Entschuldigung für übergriffiges Verhalten, sexuelle Anmache oder sexuelle Nötigung, nur die Realität in der Truppe ist manchmal grau und nicht schwarz oder weiß.
Ach ja und bei dem vermeintlichen neuen Sportgerät der Poledance-Stange in Aufenthaltsräumen der Unteroffiziere freue ich mich auch die Vorführung von jungen, muskelbepackten, knackigen Soldaten und weibliche Soldaten sitzen dann als Zuschauer im Raum und klatschen Beifall. Ich hoffe man erkennt die Ironie in diesen Zeilen und erkennt wie absurd diese Vorstellung von „Diversity Management“ ist.
@Georg | 26. März 2017 – 23:12
1. Disziplinarrecht unterscheidet sich in nahezu ALLEN Aspekten vom Strafrecht.
2. Die von Ihnen beschriebene „Abschreckungswirkung“ zur Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung erfolgt im Disziplinarrecht regelmäßig im Rahmen von sog. „reinigenden“ Maßnahmen. Diese sind ausdrücklich nur bei schwersten Disziplinarvergehen zulässig. Also als letztes Mittel, wenn nichts anderes mir hilft.
Im hier vorliegenden Fall handelt es sich aber nach allem was bisher bekannt geworden ist eher nicht um einen solchen Fall.
D.h. die IBuK hat möglicherweise fern ihrer Aufgabe als Vorgesetzte einen „minderschweren“ Fall genutzt um einerseits ein Exempel zu statuieren und andererseits möglicherweise ihre politische Agenda zu „pushen“.
Wenn ich mit dieser Befürchtung Recht habe, dann wäre das ein äußerst bedenkliches Vorgehen und würde zudem den Grundsätzen der Inneren Führung widersprechen. Es ist nicht Aufgabe eines Vorgesetzten Dinge in der Truppe „öffentlich anzuprangern“. So führt man keine Soldaten!
Na, super. Jetzt haben wir gemäß WB auch noch ein generelles Gender-Problem in der Bundeswehr. Diese Woche wollen sich alle überbieten – auf Kosten der Bundeswehr :-(((
@ Koffer:
100% Zustimmung. Es ist offenkundig, dass in diesem Fall innerhalb der Bundeswehr alles so gelaufen ist, wie es laufen soll. Gemäß Abgabeerlass ist ein solcher Fall an die Staatsanwaltschaft abzugeben; obschon ich nach wie vor der Meinung bin, dass ein Rechtsberater hier eine Art Vorfilter-Funktion übernehmen sollte, aber sei es drum. Es hat also intern soweit alles gepasst – nur die Staatsanwältin kommt zu einem Ergebnis, das Frau Ministerin nicht ins Konzept passt – was ja einem Affront gleich kommt, was fällt einer Staatsanwältin aus dem oldenburgischen auch ein, einer Untergebenen von Frau UvdL einen solchen Bescheid zuzustellen? Man darf aber sicher sein, dass „umsichtiges“ Personal Frau Ministerin auf weiterhin auf (externe) Entscheidungen zu diesem Thema aufmerksam machen wird. Würde sich mal anderer Dinge mit derselben Emsigkeit angenommen – z.B. mit dem ein oder anderen Rüstungsprojekt wird es vermutlich so ausgehen wie seinerzeit mit dem berühmten von Seektschen Hufeisen ;-).
Georg | 26. März 2017 – 23:12
Zitat: „Im Disziplinarrecht gilt aber nicht „das Prinzip“, sondern der Einzelfall. Disziplinarrecht ist KEIN Vergeltungsrecht, sondern soll den Einzelnen zur besseren Pflichterfüllung anhalten.“
ZITAT“ Das ist eben nur die halbe Wahrheit. Das Disziplinarrecht soll auch durch die Bestrafung eines Soldaten andere Soldaten davon abhalten das Gleiche zu tun. Hier unterscheidet sich Disziplinarrecht nicht wesentlich von Strafrecht. Das oberste Ziel des Disziplinarrechts ist die Aufrechterhaltung der Disziplin in der Truppe.“
Uppss… da fällt mir glatt die Kaffetasse aus der Hand….
Disziplinarrecht ist KEIN STRAFRECHT. Um gottes willen, wir leben in einem Staat der Gewaltenteilung und Recht sprechen obliegt ausschließlich den Richtern in dieser Republik. Deswegen ist die höchste Stufe der einfachen Disziplinarmaßnahmen (Disziplinararrest) auch durch einen Richter zu prüfen und zu erlassen.
Bei der Anwednung der WDO geht es nicht um Bestrafen, dass muss jedem klar sein und kann nicht oft genug wiederholt werden. Hier geht es ausschließlich um die verschärfte Form der erzieherischen Maßnahmen, die angewendet werden sollen, um die Disziplin der Truppe zu erhalten / wieder herzustellen.
Das ist neben der eigentlichen Intention der WDO auch daran zu erkennen, dass dort Verhalten mit Erziehungsmassnahmen belegtbar sind, die zivil KEINER strafbarkeit unterliegen (weder Vergehen noch Verbrechen) und auch daran, dass es auch positive Maßnahmen gibt.
Und genau deswegen ist jeder Fall ein Einzelfall und indivduell zu ermitteln, zu bewerten und in das gesamte Verhalten des Soldaten einzuordnen. Das gibt die WDO eindeutig vor, dass im Rahmen der Entschlußfassung des DV eben alle Umstände des Soldaten zu berücksichtigen sind. Ergo reine Einzelfallanalyse.