BGH entscheidet am 1. Juni über Urheberrechtsschutz für BMVg-Papiere
Ein Termin zum Vormerken: Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich am 1. Juni sein Urteil verkünden, ob die Veröffentlichung von Papieren des Verteidigungsministeriums unter Berufung auf das Urheberrecht verboten werden darf. Am (heutigen) Donnerstag gab es dazu eine erste Verhandlung vor dem Gericht in Karlsruhe, die taz* war dabei: Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Büscher ließ erkennen, weitgehend die Sicht der Bundesregierung zu teilen. „Auch das Interesse des Urhebers an der Geheimhaltung seines Werks ist geschützt“, sagte er in der Verhandlung. Das
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