Neues aus der Kleiderkammer: Pullover (vorerst) auf eigene Rechnung

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Nachdem das Verteidigungsministerium die gescheiterte Privatisierung der Kleiderkammern rückgängig gemacht und die Bundeswehr-Bekleidungsgesellschaft ins eigene Haus zurückgeholt hat, gibt es für viele Berufs- und Zeitsoldaten erst mal eine schlechte Nachricht. Per Tagesbefehl informierte Generalinspekteur Volker Wieker am (heutigen) Donnerstag die Truppe, dass die so genannten Selbst- und Teileinkleider künftig bestimmte Uniformteile nicht mehr von der Bundeswehr bezahlt bekommen. Das betrifft vor allem die beliebten Pullover, aber auch die so genannte Ganzjahresjacke und, vermutlich bei weniger Soldaten, den Gesellschaftsanzug – allerdings auch Kampfschuhe, die von den dienstlich gelieferten abweichen.

Grund für die Neuregelung, die ab dem 30. September gilt, ist aus Sicht des Ministeriums eine regelwidrige Praxis, die in den vergangenen Jahren eingerissen ist. Denn die Selbst- und Teileinkleider, alle Offiziere sowie Mannschaften und Unteroffiziere mit bestimmten Dienstzeiten, erhalten  einen Zuschuss zur Dienstkleidung. Der darf allerdings nach den Vorschriften der Bundesbesoldungsordnung nicht für Artikel verwendet werden, die entweder nicht selbst beschafft werden müssen oder von der Bundeswehr bereitgestellt werden. Als Beispiele nannte der Generalinspekteur in seinem Tagesbefehl Abwandlungen des Dienstanzugs (z.B. Ganzjahresjacke, Blouson, Pullover), aber auch den Gesellschaftsanzug, Kampfschuhe und Unterwäsche: Die aktuelle Anrechungspraxis muss daher umgestellt werden, um Rechtskonformität herzustellen.

Zugleich sicherte Wieker zu, dass es eine Neuregelung des anrechenbaren Sortiments geben werde – mit anderen Worten: langfristig sollen Pullover etc. doch wieder vom Dienstherrn bezahlt werden können. Direkt umstellen gehe leider nicht: Die Ermittlung des Ausstattungsumfangs und des Finanzbedarfs sowie die notwendige Abstimmung mit anderen Ressorts lässt eine frühere Neuregelung leider nicht zu.

Dass die jetzt oder demnächst gültige Regelung nicht gerade ein Zeichen von Attraktivität ist, scheint auch dem Ministerium bewusst. In gleichlautenden Schreiben an Verteidigungs- und Haushaltsausschuss des Bundestages heißt es: Um jedoch die Attraktivität für unsere Soldatinnen und Soldaten aufrecht zu erhalten, beabsichtigt das BMVg, die mit dem Guthaben selbst zu beschaffenden Artikel schnellstmöglich um weitere zweckmäßige Ausrüstungsgegenstände zu erweitern, für die auch heute schon eine Trageerlaubnis besteht. (…) Mit der beabsichtigten Erweiterung des Spektrums der selbst zu beschaffenden Artikel werden die Soldatinnen und Soldaten mehr Bekleidungsartikel erhalten können.

Dafür muss allerdings die Verwaltungsvorschrift zum Paragrafen 69 des Bundesbesoldungsgesetzes geändert werden. Im Einvernehmen mit Bundesinnen- und -finanzministerium. Bis zum Jahresende, so hofft das Verteidigungsministerium, ist das zu schaffen.

(Symbolbild ‚Soldat in der Gesellschaft‘: Oberleutnant der Luftwaffe, August 2015 – Bundeswehr/Tom Twardy)